1898 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

uud xm: kann sich nicht theoretisch in eine «wre- ené wi viel hat der Eine in diesem Ver- =eletui, und w e viel der Andere in jenem ?, sondern

. tun da die Lesammte Qualifikation in Berücksichtigung .. en. und ich lau e, auch nach dieser Richtung lret „kein

* „„ ulaß vor, ck da Der zu beunruhigen, daß wir noch 132 ilttär- Postämter ßen. Es ist noch von der mittelbaren und un- mittelbaren Schädigung gexprochen worden; es ist unter anderem, ,was! ere anlangt, ausge prochen worden, daß. eine Entmutbigung Fr un ere Zivilbeamten sich aus diesem System ergeben müsse.

eine erren, wir müssen uns doch aber ver egenwärtigen, daß kein Anwärter für die höhere Laufbahn zur Verwa tung kommt, der nicht wüßte, daß diese 132 Ofßzier-Posiämter existieren und daß ihm der Zutritt zu denselben also verschlossen ist. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, daß, wie man nicbt in undrrbältni mäßigem Umfang Eleven fiir die höhere Laufbahn zulä t, eine Be chäd gung dieser Anwärter ja garnicht eintreten ann; _wir nebmrn eben nur in dem Umfange Posteleven an, daß dre mit Zivil- anwärtern zu beseßenden Stellen auSreichen zur Placierung dieser Eleven. Ick; möchte zum Schluß noch darauf aufmerksam macxzen, daß bei den wiederholten Erwägungen, die stattgefunden haben,. uber die früher gefaßten Resolutionen regierungsseitig alle betheiligten Instanzen zu der Anschauung gekommen sind, es wäre an dem uber- kommenen Zustande nichts zu ändern. Ich Élaube, Ihnen nach- gewiesrn zu haben, meine Herren, daß fick) die erhältniffe inzwischen nicht so eändert haben, um bei den Regierungen eine Aenderung dieser Außfaffung herbeizuführen, und ich habe deswegen das hohe HLW zu bitten, von der Annahme des gesteÜtrn Antrags Abstand zu ne men.

Abg. Dr. Graf zu Stolberg-Wernigerode (d. kons.): Wenn wir in diesen Militär-Postämtern einen Theil der Offiziere, die ihre Dienste dem Vaterlande geleistet haben, unterbringen können, so ist das erfreulich; man kann nur bedauern, daß nicht noch mehr derartige Aemter vorhanden sind. Praktische (Gründe hat der Abg. Kopsch nicht vor xbracbt, sondern nur theoretischeEinwrndungen. Daß die Militär-Post mier ebenso gut verwaltet werden, wie die Zivil- ämier, kann ich nach eigener Erfahrung aus meinem Wohnort in Schlesien feststelien; gegen das Militär-Yostamt ist keinerlei Klage laut geworden. Für die alten Soldaten aben die Freisinnigen nur

eine platonische Liebe; sic gönnen ihnen alles Mögliche, aber für den Xoftdienst, für den Cisenbahndienst und für dcn Grmrindedienst ballen

e Lie nicht für geeignet. Ich kann die Postverwaltung nur bitten, auf em bisherigen Wxge fortzufahrrn. '

Der Antrag erd. gegen die Stimmen der Sozialdemo- kraten und der freifinmgetr VolksPartei ab elehnt.

- Bei den AUSgaben fur die Ober: ost: und Ober- Telegraphensekretäre forme für die Post: und Telegraphensekretäre berichtet

Abg. Dr. Paascbe über die Petitionen der betreffenden Beamten und beantragt im Namen der Budgetkommission: über die Eingczben, betreffend Gleichstellung der Postsekretäre mit den Gerichts- ekretaren hinsichtlié der Besoldung, unter Berücksichtigung der in

aldige Aussicht etellten allgemeinen Prrsonalreform zur Tages-

ordnung überzugr en. Die Reichs-Poswerwaltung habe sicb bereit erklärt, eine Statistik darüber dorzulkgen, wie vieie Sefrrtäre in ihren SteUen blieben und nicht in höhere Stellen aufrückten.

Abg. Pr. Müller- Sagan (fr. Volk»): Frübrr wurde immer auf Preußen meewiesen, wZnn im Reiche eine Gedultsrrböhung gefordert wurde; eßt ollen sich die Posisrkretäre nicht einmal mehr auf ihre preußis n Kollegen; die Gerichtssrkretäre, berufen. Das Höchst- xhalt drr Posisekretare sollte erhöht werden, zumal davon nament- rch die älteren Sekretäre betroffen werden, die in ihrer Strllung bxeiben, sodaß sie noch auf „eine Erhöhung ihres Gehalts rechnen konnen. Ich stehe heute auf etnrm verlorenen Posirn, hoffe aber, daß dem qunsckpe der Beamten olg; gegeben wird.

Du; Gehalter drr Se retare werden genehmigt.

Wer den Gehaltern der Post- und Telegraphen- Assistenten kommt

Abg. ern er (Neformp.) auf die Maßicgrlungen von Assistenten zuruck und spricht die Hoffnung aus, daß der Staatssekretär Untersuchungen darüber anstellen werde. Da die étatsmäßige An- stellung nach 8jäbriger, statt, wie bisher, na ],0jäbriger Dienstzeit erfo_lgen soUe, sei erfreulich. Die Assistenten beschwertrn sich aber daruber, daß die Miltiäranwärtcr ihnen im Gehalt Und in der Be:- rechnung der Dienstzeit Vorgezrgen würden.

Abg. Dr.Müller- Sagan: Das Haus hatmrbrmals brschiosseu, daß die Assistenten durch die Einführung drr Disnstalfersstufen in ihren Bezügen nicht grschädigt wrrden soUten. Ju drr Kommission ist es als ein Vortheil bezrichnet morden, daß drn Asfistrnten die Gehaltserhöhung jetzt von selbst zufalir, während fi? früher von drm Belieben drr vorgeseyirn Behörde abkängig war. Trotz dieses Vor- theils ifi der Ausfall einer jährlichen Einnahme von 100 .“ immer- hin als eine erhebliche Schädigung zu betrachten.

Staatssekretär des Rcichs-Postamts von Podbielski:

Um zunächst auf die Anfrage; brtrrffcnd dic SÖUßleuie und Gendarmen, zu erwidern, so handelt Es sich hier um Beamte», und wollten wir dieser Bramfenkatrxxorir das zngestrbcn, so wüßten wir es allen anderen zugestehen; das sind immer die Konsrquenzen. Auf der einen Seite erinnern sich die .Herren, das; sie Soldatén gewesen sind, und Verlangrn gleiche Ansteliung mit Militärarawärtern, auf der andcren Seite smd fie Beamte und WOÜLU nicht dir Konsequenzrn ihrer neuen Stellung ziebrn. Darin liegt die Schwierixkeit.

Was die Brmrrkungen des Herrn Abg. Müücr anlangt, so istja rin gewiffcs Woblwollcn don srinc'r Sritr nickt zu Vrrkrnnrn; abrr 65 werden hier einfach Ucue Und alte Verhältnisse durchrinander gc- worfen. Der Zugang von jährlich 2000 Posiasfistrntcri, wie Sie ihn im Etat finden, ist eine Kouscqnenz unsrrrr nrurrkn Fistlegung. Nun können wir drci; nicht auf einmal, nachdem wir diesen nga-ig al]- jäbriick) haben, die Verbäitnißzablcn des alten Sysirms bei der Bc- rechnung zu Grunde legrn. Darin lirgt die falsäpe Rechnung. Ich glaube, hierin wird mir das 1,01)? HMI zustimmen, daß, nachdrm wir auf der eine Seite scvikl Zugang an Postasfistknten alijäbrlich im Interesse der Nichtangestrliten einseßcn, wir die ach prdzkniuale Zahl nicht in Rechnung steUen könnkn.

Bei den Auggabrn für Tclcgraphen: und ern- sprech-(Hehilfinnen spricht F

Abg. Dr. qumacher(n1,) srine Brfriedigung darüber aus, daß die Fernsprech-Gebtlfinnen 1th den Telegraphen-Gebilfinnen gleichgestx-Ut seien, was früher nicht der Fail gewesrti; isst b-kämxn die: Damen gleichmäßig nach vierjähriger Dienstzeit „cm Tagkgrld ron 4 „44.

Abs. Sing er (Soz.) entgrgizrt: Die Damen jräten aber mit einem Tagegeld von 2,25 „“ in ihren Dienst ein, wovon sie nur [rden könnten, wenn fie einen Zuschuß Von ihrer Familie krbieltcn. Die tägliche Dierxstzeit sei schr lana, namentlich bci der Anirtengun der "Nerven, sodaiß man fragen müffe, ob nach 9 Jahren, nach wei rn Pensions. berec tiaung eintreten solle, überhaupt noch einzelne von diesen Damen

in Tbäiigkeiten wären. erner tadeit fx'rner, daß die Damen die .Stellvertreiungskostrn für ibrcn Erholungsurlaub tragen müssen.

Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski:

Es ergeben sich immer ganz eigrnthümlicbe Konsequenzen, wenn man die verschiedenen "„Reden der Herren zusammenhält. Auf der einen Seite wird mir gesagt - ich gebs zu, mit vollem Recht -: verbiliige den Betrieb drs Telephons, des ganzen Fern- *sprechwefenS- Ick antworte: Ja, ich kann es doch nur, meine Herren, penn ich am!) eine billigere Verwaltung habe. ILM kommt *aus

. Würdigung der VZki'älUIiffL krmmri', kann.

müssen alle 3 .“ haben. “Wie soll ich das zusammen. machen!“ Das kann der “größte Künstler nicht. 'Die Fernsprecbgebübren sind nur dann zu verbilligen, wenn wir eben eine billige, einfaehe Verwaltung haben. Weiter, meine Herren; wenn diese Fernsprechgebilfinnen in der ersten Zeit “2,25 "„ckck (116 Entlohnung erhalten, so be-

denken Sie auch daß sie zu Anfang noch nicht in der Lage find, Vollkommenrs zu leisten„denn die Fertigkeit nimmt erst mit den

Jahren zu.

,Die Frage der Statistik ist bereits in der Budgetkommission er- örtert worden. Dort habe ich bereits dem Herrn Abg. Singer ent- gegengehalten: wir haben diese Damen erst seit neun Jahren; wir beschäftigen Weibliche Personen nicht wie andere Länder seit Jahr- zebnien. Erst jeßt vollendet sich das neunte Jahr; auch war es im Anfang eine ganz geringe Zahl, wie Sie selbst wissen; eine Statistik kann ich also erst in Jahren aufmachen, ich kann höchstens im nächsten Jahre sagen, wie die Verhältniss des ersten Jahrganges liegen. In dieskr Richtung Habe ich in der Budgetkommission, glaube ich, erklärt, daß der Hauptsache nach in diesem Jahrgang nur Abgänge vorhanden sind, die auf Verheiratbung dieser jungen Damen zurückzuführen sind.

Abg. Prinz zuScbönaicb-Carolath (nl,): Wenn der Wunsch *ausgespiochen wird, daß die Frauen anders behandelt werden sol1en als die Männer, dann wird dies dazu benuyt wrrden, die geringe Be- schäftigung der Frauen, die jetzt eingeführt ist, zu vermindern. Die Frauen müssen dieselben Mühen und Lasten ertragen wie die Männer, sonst werden sie von der Verwaltung außer Thätigkeit gesr t werden. Der Andrang'der Frauen zu diesem _Dienst ist so groß, da die Vér- waltung garnicht alie Ansprüche befriedigen kann. Durch die Art und Weise, wie das Publikum dae1 Telephon behandelr, entsteht eine Belästigung der Nervrn der Telephon-Gehiifinnen, die wohl Vermieden Werden könnte.

Abg. Dr. Müller-Saaan: Die Männer werden sich hüten, den Dienst von 7 Stunden Taglick), 49 Stunden wöchentlich, zu dem biÜigrn Sake zu übernehmen, den die Frauen erhalten. Eine Ver- billigung der Trlephongebübren schle- thin wird nicbt Verlangt, sondern nur eine Verbilligun an kleinen rien, abrr nicht auf Kosten der Telrpbonistinnen. J möckte die Postverwaltung bitten, richt durch Abschaffung der zweitrn Hörrobre xc. die Verbiuigung herbeizuführen.

Direktor im Reicks-Posiamt Sydow: Das lie t der Verwaltung fern. Die Umwandlung der schrankförmiaen TelewJone in die tisch- förmigen erfordert erhebliche kabrausgabrn. Die Brsritigung der zweiten Hörrobre erfolgt nur, weil das verbleibende eine Rohr so krafiig konstruiert ist, daß man das zweite entbehren kann. Die Ersparung bei der großen Anzahl von Apparaten ist schon be- deutend. Diese Ersparnisse folien für die kleinen Fernsprechzentralrn verwendet werden. Wir werden genöthigt sein, zur Doppelleitung überzugebrn; ehe wir das thun, werden wir sehen müssen, wie wir die dafür erforderlichen Grider ersparen wollen.

„Abg. Dr. Lingens (Zeyir.) glaubt, daß man von sriten des Reichstagrs in dieser komviizterten Verwaltung kaum etwas ändern kaZnJW; die Gebüfinnen seien ja aucb mit ihrer Lage voÜständig zu- r e en.

_ Zu denGchältern der Post:Unterbeamten beantraqt dre Budgetkommtssion: „den Reichskanzlcr zu ersuchén, das AnFangSgehalt der Post-Unterbeamten von 800 au_f 900916 zu erhohen imd die im Rechnungsjahre 1898 hierfur noth- wendigen Mittel durch einen Ergänzungs-Etat anzufordern.“

Nach dem Etat sollen nur die vor dem 1. April 1895 vorhanden gewesenen Unterbeamien ein AnfanZSJehalt von 900 „if- erhalten.

Ebenso beantrrx t die Budartkommission, das Endgehalt dcr Landbrre träger von 900 „M auf 1000 „ck zu erhöhen.

Der Abg. SiUgcr beantragt dagegen, für die Unter- beamtrn ein Minimalqchalt von 900 „M aUgemrin, nicht bloß die am 1. April 1895 vorhanden gewesenen Unterbeamten, und für die Landbriefträger ein Hörhsrqrhalt von 1000 „15 (statt 900 «Fr) direkt in dcn Etat einzustellen und nicht erst durch eincn ErgänzungS-Eiat anzufordcrn.

Abg. Singxr führt aus: Dcr grrßr Andrang zu den Stellen der Unterbeamirn und Landbrieiträgrr sri nur ein Beweis dafür, wie schlrcht dir wiribschafilicben Zustände auf drm Lande seien. Die staatßrcchtlickyrn Bedrrkrn, daß der Reichstag nichtbkrcchtigt sei, Aus. aoben in drn Etat eirizustrllrn, (rfcbrine ihm (Redner) wunderbar. Der Reich§tag müfse auch 'das Recht haben, die AuGgaben vermebrcn zu könnxn, sonst sei er ein minderwertbigrr Faktor der Geseßgebung grqenüber dcm Bixndrsratb. Dura) ibrr An- träge wolle die Burgetkcmmission dissen siaatßrrchtlichrn Schwierig- kritcn cms drm Wrgr gchen. Die Anxräge würden aber Ebenso er- folglos sein wir, dir entsprräxenden Anträge in der Vorigxc'n Sesfion. Dc'r Hinwris axforN-ssrn sri durchaus unzuläsfiz]. Die Einzristaaten bättrn siti) mit ihren Beamtrngebältern nacb drm Rrichr zu richtrn.

Kaisrriiäxcr Grhcimrr *Orer-Rk-gicrungs'Ratb, Kommiffar des Bundsdratbs Nrumann: Meine Hérrrn! Die Steüung der Nr- bündrien Rrgirrungkn zu drr staatr-“recbtlickirn Frage ist dem hobrn Hause brkatmt, alia) birr nicht weitrr zu erörtrrn. Ich habe lrdiglick) einige Zahlen zu drrichtigrn, dic? der grehrte Herr Vorrrdnrr Vordrach1e. (Tanach könnte rs schrinrn, (116 hab? die Réilbödcrwaltung durcb Einfübrnna des Dirnst- alfrrssiiifeiisystrms riwaß für die Rrickxrkassr Cinkaonnrn, dem ist nicht so. Drr „Herr Vorredner [iat lediglich die Etats zur Hand grnommrn, um fritzusirilrn“ WiWik'l früher an rine brstimmte Beamjeukatrgdrir zu z:;blrn qrjveirn isi, und wirvirl jryt gezahlt wird. Das ist, glaub". ich, nikbi drr frstr Grund, auf drm man xur Nicht dic ctatSmäßige Aus,:abr, so:“:drrn dir IstailMabL für die betuffrndrn Bcamirn wird das Entscheidende sCiU, Ssitrtm die Aitc'rsstufén bsi drr Post ein- g-xfübrt smd, aiso srit drm 1. April 1895. iirgcn dir adgrschlosscnrn Reäonungeri schr-n für '«irri Jahre dor. Es ist anzurrkrnnen, daß die Einführung des nrurnSysirms nicht gleichmäßig gewirkt hat, insofrtn als dir AufrückrmgWuésickyxcn iür einige Beamte fich ver1chl€chtert, für anderr dagrgrn fich V??H?ffkkt Habcn Die Postunterbramten gc- bören abrr nichr zu dc-njrmigrn Kategorien, bci denen cine Verschlechterung drr AufrückungSaucfiM eingetrrten ist. Das hohe: Haus wird sich erinnern, daß Ferude zu Gunsten dieser Post-Urterbramtcn sowohl der Schaffnrrk affe als auch drr Landbrief- träger eine gdnze Reihe von - ich möchte sagen, künstlichcn Anrech- nungsvorscbriiten im Cindernehmrn der Budgetkommission und dem hohen Hause getroffen worden ist, um die Ausficbte'n der Beirrffrnden auf dem Stand zu erhalten, auf dem sie sich befinden. Das Rech- nungörrfultat für das erste Jahr nach Einführung der Altersstufen ist nun Folgendes: Bei der Schaffnerklaffe, Tit. 25 des Posi-Etats, find nicht weniger, sondern mehr angegeb-en, 42151256 als unter den glcichen Verhältnissen bei Fortdauer des früheren S stems außgegeben worden wären. Bei den andbriefirägern aber nd es 46153 „zz Mebrauögabe. Für das zweite Jahr nach Einführung des neuen Systems liegen die,“ Rechnungen ebenfalls vor; hier freilich nur für alle oberen und unterexi Beamten der Post ge- meinsam, und da kann ich kurz das Schluß7azit mittbeilen, daß pro Kopf der sämmtlichen Postbeamten, alle Kategorien zusammengerecbnet, 29 «ckck mehr außgegeben sind im Jahre 1896/97 als in dem Jahre kurz vor (Einführung des Altersstufenjysiems. Es konnie nicht un- widersprocheg blriben die Angabe des Herrn Abg. Singer, die darauf hindeuten wurde, daß die Postunterbeamten erheblich schlechtsr fort- gekommen find; daß sie beser fortgekommen sind, geht schon aus der Thatsache hervor, das; die Aufrückungsfrist der Schaffncrklaffe, die fruher 24 und mrbr Jahre betrug, aus 21 Jahre beruuteraefeßt ist,

dernselken Munde mir wieder entgegen: die Fernsprechgebilfinnen * wie die Herren wiffen.

Abg. von Kardorff (Rp.): Die Einstellun von Aus ab

“den Etat ist eine Aufgabe der Verwaltung, nicht dengeicbstagßs. YYY

errn Singer werden wir uns schwerlich verständigen können, denn das

treben der Sozialdemokratie geht ja darauf hinaUS, den Reichstag zu einem Konvent zu machen, der souverän das ganze Land regiere. Hen Lenzmann behauptete neulich, daß ich mich gegen die Erhöhung der Ge- hälter der Post-Unterbeamten erklärt hätte, weil "ein gro er Andran zu diesen Stellen statifinde. Das habe ich nicht gesagt, ondern nur, daß man zwischen dem Westen und Osten unterscheiden müsse; im Osten seien die Gebßlter durchaus auSrrichend.

Abg. Muller-Fulda (Zentr.): Jm preußisrhen Landia sind Gebaltßvarbefferungen in den Etat aufgenommen worden. cb be- trachte das qUerdings auch nur als Außnabme, aber siaatSrechtlich zuiässig ist LM s91ch€S Verfahren. Wir haben dieSmal einen Nachtrags- Etat gefordert, um den Schwierigkeiten aus dem Wege zu geben. Es wird sicbwobl die Gelegenheit und Möglichkeit finden, die erforder- lichen Li Millionen im Wege eines Nachtrags-Etats zu beschaffen.

Abg. Werner (Reformp): Auf das Vorangehen des preu ischen Landtages" seße ich kein großes Vertrauen. In dieser wk ti en Frage hatte die Regierung die Initiative ergreifen en. is durch eine Neuregelung des WobnungSgrldzuscbuffes d Unter- schiede zwischen dem Ostrn und Westen ausgeglichen werden können, Werden noch mehrrre Jahre vcrgrhen. Darauf können wir aber mit der Aufbesserung der Gehälter der Posi-Unterbeamien und der Land- briefträger nicht warten. Redner schließt mit der Hoffnung, daß die Anträge der Kommission Erfolg babrn würden.

Abg. Hr. Za'mmacher (nl,): In Bezug auf die Grundfrage selbst ist keine etnungsversckyiedrnbeit vorhanden, es handelt sich nur UM die thatsächliche ra 3, ob wir die Mehrausgaben in den Etat einstellen oder einen „acßtrags-Etat verlangen soÜen. Man kann nur dann _mit gutem Gewissen für die Erhöhung der Gehälter der Staats- sekretare stimmrn, Wenn die Gehälter für die Beamten, Welche fich Igbre lang unt einem nothdürftigen Einkommen haben begnügen muffen, erhöht worden siyd.

Abg. Dr. Lieber (5xntr.2: Nach der Meinung des Reichstages lag schon im vorigen Jahre fur dl? Post-Unterbeamim und für die Landbriefträgrr dieselbe Notbwrndigkeit eincr Erhöhung der Gehälter vor wie für die anderen Postbeamtsxi, für Welche im vorigen Jahre GebaltSerhöbungen bereits beschloffen worden sind. Wenn Herr Von Leveßow gemeint_bat, der Staatstekretär könne den Aptraa auf Er- böbuxig drr Grdalter für die Unterbeamten Verständigcr Weise garnicht einbringen, weil es dann brißen würde: er wolie seine 6000 «% mehr haben, so kann ich sagen: Im Reichstage wird niemand auf einen solchen Gedaykrn kommen, und um die öffentliche Meinung wird der Staats- sekretac sich wohl nicht besonders kümmern.

Abg. Graf von Noon (d. kons.): Die Sozialdemokraten haben es leicht, sich übrr etatßrcchtliche Bedenken binwegzuseßen; sie [ebnen ja den Etat „obneweiterrs ab und draußen die ganze CtatéVSrbandlung nur zu agttatorischen Zwrcken. Wir können nicht eine beliebiße Klasse von Unterbeamtrn berausgreifen, denn rs giebt viele Unter eamirn, die risch viel bilfdbedürftigrr find. Redner erklärt sich gegen die Antrgqe drr Budgeikommiision, zumal durch die Verminderung der Grbalter der Staajssrkretäre schon ein unberechtigter Druck auf die Regierung auszuüben versucht Wordrn sei.

Abg. Müller-Fulda (Zentr.): Es Handelt sicb für das Reich nur um diese beiden Bramtrnklaffen, die übrigen Beamten, an die man noch denkt,'sind preußische Beamten, die urs hier nichts angeben.

(Hrgcn die Stimmen der Sozialdemokraten wird der Antrag'Singer abgclcdnt; der Antrag der Kommission wird gegen dre Skimmer: ein1?cr Konservativen angenommen, Die AuSgaben fur die Po t-Unterbramtcn und Landbrirfträger werdrn_ebenfalls angrnommrn.

Fur Vervollstärrdigung der Telcgrapben- und Telephonanlagcn smd 4436000chz mehr als im laufcnden Etat eingestellt.

Abg. Humann (Zrntr.) weist darauf hin, dax die Handrls- kammer von Bielefeld mehrfach schen in früheren abren die Aus- dehnung der Fernsvrrckyanlagen im Rheinland und in Westfalen bran- iraßt, auch einrn einmali kn Zuschuß odrr die Garantie ciner Mindrsteinnabme angrbotrn Lade. Die Erfüliung diesrs Wunfcbrs sei von Jahr zu Jahr zugesagt, abrr immrr wieder vrrschoben worden.

Direktor im Reichs-Prstamt Sydow: Derartige Fälle sind sehr zahlreich; die Hkrsteliung aller gkwünscbtkn Leitungen würde aus den mehrgcwrdertcn 4436 000 „;ck nicht bewirkt werden können. Birlrfeld soU aber drmnäckxsi auf irgend eine Wrise Eine Verbindung uxit dem

Jndustriebrzirk erbalicn. Abg. Von Kardorif kündigt cinen Antrag an, die Teirphon-

Wagen auf drm platten Lande zu vrrmebren. Dic Mrhriordrrung sowie der Rest der dauernden Aus- gaben Wcrdcn bcwilligt, ebenso ein Theil der einmaligen Aus-

gaben. Um 61/4 Uhr wird dir writers Bcrailzung bis Dienstag

2 Uhr vertagt (aUßerdcm Etat des Auswärtigen Amts und der Schußgcbictc).

Preußischer Landtag, .HUUÖ dcr Abgrordnrtcn.

14"). Sißnng vom 7. Februar 1898.

Auf Tcr Tagesordnung sicht die erste Brratbmig drs Gcscßcn twurfs, betrcfchd die Disziplinarvrrb ältnisse der Privatdozcntcn an drn Lanchunivcrfitäicn, der Akademie zu Miiristrr und dem Lyceum Hosianum zu Braunsbcrg.

Ministcr dcr gcistlichen 2c.Yngclcgc1chcii-:n _1).])1'.Bosse:

Meine Herrrn! Dir Voriazr, die Sir benie rc§chäftixzrn wird, war schon am Ends drr Vrrigrn Srssir-n dcs Landiagrs fix m'.d frrtia grsirllt; es war ami) krrriés diCAlierböchste Ermächtigung zur Einbringrrng ertheilt worden. Da kam dcr Schluß drs Landjagcs Hcran, Und dd,) Staais-Minisicrium War vor dir Frage gestellt, ob wir in dcn [kisten Tagen der Tagung drs Landtages dicVorlagc noch rinbringen troliien oder nicht. Das Siaais-Ministerium b.".t sich dazu enischloffen, dir Frage zu verneinen, weil VoraussichUich doch eine cndgültige ErlediJung der Vorlage nicht brrbrigefübrt worden wäre. Srlbstversiändlich waren wir in der Lage, nunmehr gleich bei dc'm Anfang der jrßigen Tagung den Entwurf einbringen zu müssrn, und das baden wir auch gethan.

Seit dem Briannwrerdcn der Vorlage bai sick) eine gewisse leb- hafte Erörterung an dirsen Entwurf geknüpft, und wenn er nach seiner! innerlichen Bcdrutung vielleicht mich nicht dazu nötbigte, ihm ein Wort des Grlcits mit auf den Wkg zu geben, so scheint mir doch die Sache, wie sie sich durch die öffentliche Erörterung gestaltet bat, stark darauf Linzuwrisen, Ihre Aufmerksamkeit für einige Be- merkungen zu erbitten, mit denen ich den Geseßrniwmf einleiten und Ihnen die Grs1chtspunkte darlegen möchte, von denen die Staats- regierung bei der Aufstcliung und bei der Einbringung dieses Geseh- entwurfs auSgegangen ist. Ich werde mich bemühen, das ganz objektiv und sioo ira Oi, Ibuäio zu thun,

Zunächst strbt im Vordergrund, wie bei jeder Geseyeswrlage, die Vedürfnißfrage: die Frage, ob es nötbig ist, dieses Gebiet, um das es sieh bier handelt, im Wege der Gesrßgebung zu regeln und zu ordnen. In dieser Beziehung erlaube ich mir, FoigendrSzu bemerken. Die Diezipiinarverhältniffe unserer Univerfitätslebrer sind zur Zeit

- derart aeordnot, daß die Professoren dem aUgemeinen Dissiplinarrecht

der-Beamten unterworfen, daß fie dem Geseß iiber die Dienst- vergeben der nicht richterlichen Beamten vom 21. Juli 1852 unterstellt sind. Damit ist für diese Kategorie von Univerfitätslebrern die Frage erledigt. Sie steht garnicht zur zur Diskussion, sie kommt zunächst hier nicht weiter in Frage.

Aber, meine Herren, anders liegt die Sache bei den Privat- dozenten. Die Diöziplinarverbäliniffe der Privatdozenten sind über- haupt nicbt geseßlicb geordnet. Ibre Rechtsverhältniffe finden nur in ßatutarischen Bestimmungen und auch nicht überail ihre Erwähnung. Ia, meine Herren, für einzelne Universitäten -- ich nenne ausdrück- lich bier Kiel, Münster und Braunsberg - fehlt es bezüglich der Privatdozenten an jeder seibfi statutarischen Ordnung. An anderen Universitäten ist diese Materie in den Universitätssiatuten mehr oder weniger lückenhaft behandelt. So ist es in Greifswald, Halle und Marburg. Bei den meisten Universitäten geben aber auch nicht einmal die Uni- verfitätsstatuten Auskunft, sondern nur die Fakultätsstatuten, und diese sind vielfaib von einander abweichend und enthalten zum theil bloße Andeutungen.

Sie sehen, meine Herren, wie lückenhaft, spärlich und dürftig hiernach die Rechtsquellen auf diesem (Gebiete fließen. Aber um so bunter und unerträglicher ist das Durcheinaxder ibres Inhalts, um so unklarer und ungenügender ist das Bild, welches die Quellen dem nach einer sicheren Recthordnung suchenden Auge darbieten. Dabei ßebt natürlich 5ui1ächst im Vordergrund die wichtige Frage: in welchen Fällen ist denn überhaupt ein Disüplinarvergeben anzunehmen, wann kann man gegen einen Pridatdozenten einschreiten. welche THatsacben, welcbe Handlungen berechtigen, bedingen, unter Umständen erfordern ein Einschreiten der DiSziplinarbebörden?) Meine Herren, ich sebe dabei ab von den einfachen Ordnungsstrafen, von den Verweisen und Verwarnungen. Ich unterschäße sie nicht, sie sind sebr wichtig, und wir werden uns auch, wie ich hoffe, _ im Laufe der Beratbung dieses Entwurfs auch über diese Frage unterhalten.

Aber diese beiden Ordnungsstrafen treten doch weit zurück gegen die Hauptsache, nämlich gegen die Frage der Remotion, ker Entziehung der 76:er 16g9uäi. Meine Herren, gerade diese Hauptfrage, wann die Remotion eines Privatdozenten erfolgen kann oder muß, wird in den Statuten, wie Sie sich überzeugen werdcn, in vöUig ungenügender Weise behandelt. Ich will hier einige Beispiele anführen, die ich mir notiert habe. In Greifswald und Halle ist in dieser Beziehung aUrs schlechthin dem freien Ermeffen dec Dis- ziplinarbebörden überlassen. In den Königsberger Statuten heißt es, daß die Lizenz - wörtlich - „unter bewegenden Um- ständen" zurückgenommrn werden kann. Am besten sieht die Sache noch in Berlin, Bonn und Breslau, wo wenigstens wiederholte oder gröbere Verstöße, Anfiößigkeiten, vorausgescßt Werden. Aber, meine Herren, daß auch diese Formulierung dem unbeschränkten Ermessen noch immer Thor und Thür öffnet und offen läßt, das, glaube ich, liegt so auf der Hand, daß ich darauf hier garnicht weiter einzugehen brauche.

Nun, die näcbstwicbtige Fraae auf diesem Gebiete ist die: wer ist denn nun die zuständige Diöziplinarbrbörde? Wrm steht denn die Be- fugniß zur Remotion eines Pridatdozenten zu? Meine Herren, Sie Werben mit zugeben, Wenn die Diözipiinarbebörde mit einiger Sicherheit und mit Gerechtigkeit ihre Aufgabe erfüllen soi], dann muß diese Frage klar sein: sie muß wiffen, ob sie zuständig ist oder nicht. Wie sieht nun dir Sache? Wir haben hier genau dasselbe unsichere und unklare Bild wie bei der ersten Frage, wenn ein DiSzi- plinarvrrgeben cinrs Privatdozenten vvrlirgt. Bei Einigen Universitäten ist die Befugniß, diSziplinarisch einzuscbreitcn und drn Privatdozrnten zu removieren, den Fakultäten beigelegt, vorbrbaltlich entweder einer vor- gän igen oder bei anderen einer nachträglichen Anzeige an den M nister. Bei anderen Univrrfiiätrn beschränkt sich die Zuständigkeit der Fakultäten darauf, den Antrag auf Remotion bci drm Minisirr zu stellen; dann hat der Ministrr zu entscbridcn. Noch andere babrn selbständig über die Remotirn zu beschließen, abrr Vorbehaltlich eines Rrkurscs an den Ministrr. Meine Herrrn, derartige Verschiedenheiten, die doch unhaltbar sind auf dirscm Gebirte, wo es sich um das Wohl und Wehr eines Gelehrten handeln kann, derartige Verschiedenheiten finden sich nicht etiva bloß zwischen Univrrfität und Uninrfität, nrin, bei ein und drrsrlben Univrrsität sind auch die Fakultätsstatuten ganz vrrscbirden. Jch habe mir hier notiert, daß 5. B. in Brcslau die medizinische Fakultät zur Rcmotion der Zustimmung des Ykinistrrs bedarf, Die übrigen Fakultäten br- dürfen dieser Zustimmung nicht, sie haben aber dem Minister Anzeige zu machen. Und auch dabei findet wirdrr cin Unterschi€0 statt: dic beiden theologischen Fakultäten müffen die Anzeige vorher erstatten, bri der juristisckxcn uud drr philosophischrn Fakultät gcnügt die nachträg- liche Anzeige. Ja, mrine Hrrren, man sucht hirr Vrrgcblich nacb einrr faßbarrn, brauchbaren radio 10g13, nachdrrs1chmit *Sicißrrhriivérfahrrn läßt. Aber noch mcbr im Vordergrandc dr? Jnicrrssrs strhtdir Frage?: wie verhält es sichdemrn1€t der Befugnis; des Minisirrs, unmittrlbar und ohne rorgängigrn Antrag drr Fakultät, die erotion eines Privatdozenten zu verfügrn? In dem Statutrn von Hallr, Greifs- Wld, Königsberg wird disse Brfugniß STPWZJÄZ 7011318 anerkannt; dir übrigrn Statutrn scbwrigcn. Daraus, meine Herren, hat sich eine KontroVLrse ergeben aus Anlaß einrö bestimmten Falles, auf den wir wobl noch zurückkommen wrrdrn, den ich 0er jest noch nicht erwäbnrn will- Er hat sich die Kontroverse ergcbrn, ob drm Minister nicht an diesen Fakultäten kraft des staatlichen Aufsiclptsrrchts die Befugnis; drr erotion zusirbt. Ich will in diesem Augenblick auf diese K'ontrorIerse nicht eingehen, ich will mich nur auf die Bemerkung beschränken, daß die Praxis sämmtlicber Ministerien Von jeher diese Frage bejaht bat. Ick) be- jabe sie auch.

Diese kurze Skizze des bisherigen Rechtßzusiandes wird ja ge- nügen; sie wird Ihnen ungefähr ein Bild von der unbefriedigrnden Art der Ordnung dieser Angelegenheit. wie sie jest vorhanden ist, verschaffen, und ich glaube, ich habe damit das Bedürfnis; nach einer anderweitigen Ordnung dieser Angelegenheit 11108 (:ja:-jaa dargelegt.

Nun bleibt mir noch übrig, mich kurz darüber zu äußern, in welcher Weise die Staatsregierung den Versuch gemacht hat, diesem Bedürfniß gerecht zu werden. Wir sind davon auSgegangen -- und ich bin überzeugt, Sie alis werden das auch als richtig anerkennen -, daß die Privatdozenten keine Beamten sind; fie sind weder Beamte noch Professoren; aber sie stehen in einer beamtenäbnlicben Stellung, die mit der der ProfefforEn die allernächstliegenden Analogien hat. Sie sind nicht angestellt, sie sind nicht aus Staatsmitteln besoldei, sie sind nicht bceidigt; aber sie tbeilen mit den Professoren die Funktion, nicht bloß wiffenschaftliche Arbeit zu leisien, nicht bloß die Wahrheit

wiffenscbafilieb zu erforschen -- das kann auch der nicht akademisch tbätige Privatgelehrte thun, das ibun auch die Akademien -; die Privatdozenten haben, wie die Professoren und in_Konkurrenz mit ihnen, unter staatlicher Autorität und unter staatlichem Sikuß - darauf lege ich den Nachdruck und das Gewicht: unter staatlicher Autorität und unter staatlichem Schutz -- eine öffentliche Lebr- tbäiigkeit zu üben, sie haben ihre Vorlesungen innerhalb des Lebr- bereichs, weiches ihnen von der Fakultät zugewiesen ist, in staatlichen Räumen unter Benußung staatlicher Lehrmittel, Institute und Anstalten ganz frei, ebenso zu lesen wie jeder Professor. Ein Privat- dozent kann nicht nur dasselbe Kolleg lesen wie ein Professor seines Fuchss; meine Herren, wir haben es hier in Berlin erlebt, ich selbst habe es erlebt, daß junge, rednerisrb begabte, wissenschaftlich sebr tüchtige und durch ihre ganze Persönlichkeit den Studierenden an- genehme und sympathische Privatdozenten die Kollegien großer, alt- berühmtrr Professoren gesprengt haben. Nun, meine Herren, daraus ergiebt sich, daß die Privatdozenten in Bezug auf die Lebrtbätigkeit ganz ähnliche Aufgaben haben wie die Professoren. Dazu kommt noch eins: die Bescheinigungen der Privatdozenten über die bei ihnen gehörten Vorlesungen haben völlig gleiche Geltung mit denen der Profefforen. Niemand hat ein Recht, den Studierenden etwa zu hindern, bei einem Privatdozentrn Vorlesungen zu hören, oder ihn zu zwingen, bei Professoren, die etwa von der Regierung als besqnders genehm bezeichnet wurdkn, seine Vorlesungen zu hören. Nein, meine Herren, das Kolieg des Pridatdozenten gilt für den künftigen Beamten, Geist- 1ichen, Lehrer, Arzt genau so viel wie das des Profefforo. Hieraus aber, meine Herren, ergiebt sich schon die ungemein große Bedeutung, die das Privatdozententbum auch für den Staat hat. Es kommt noch hinzu, daß das Privatdozenienthum die Vorstufe für die Profeffur ist, und niemand, meine Herren, dc'nkt daran, an dieser Lebribätigkeif und an diesem wesentlichen Stück der akademischen Freiheit der Privat- dozrnten auch nur ein Iota zu ändern, Das müssen wir haben, das haben wir immer gehabt, und das hat sehr gut und nüvlich und an- rrgend gewirkt.

Jedenfalls ergiebt sich hieraus, daß die Pridatdozenten mit keiner Kategorie angestellter Beamten eine größere Gleichartigkeit haben als mit der der Profefsoren. Daraus haben wir die, wie mir scheint, ganz unbesireitbar berechtigte Folgerung gezogen, daß die DiIziplinar- verhältnisse der Privatdozenten mit denen der Profefforen möglichst gleichartig zu ordnen wären. Wir schlagen Ihnen demgemäß vor, das Disüplinargeseß vom 21. Juli 1852 in seinen enjsprechenden Abschnitten „_einfach auf die Privatdozenten Anwendung finden zu [Zffer“L“-"*csber wohl zu merken, mit gewiffen, aus der Natur der Sache und aus der abweichenden Rechtsstellung der Privatdozenten sich ergebenden Abweichungen.

Die hauptsächlichste und am weitesten gehende dieser Ab- weichungen besteht darin, daß wir in erster Instanz nicht den DiSziPlinarbof, wie bei den Beamten, sondern die Fakultät berufen baden, nun über die Remotionsfrage Entscheidung zu treffen, dieselbe Fakultäj, welche den Privatdozenten bei seiner Habilitation zur Lebr- tbätigkeit zugelaffen hat. Meine Hrrren, ob sich aus diesem Vor- schlage ein besonderes Mißtrauen gegen die Fakultäten Herleiten läßt, das darf ick), glaube ich, Jbrem Ermessen getrost anheimsiellen. Mir erscheint die ganze Konstruktion nach der Natur dieses Verhältnisses, wie ich _rs Ihnen eben geschildert habe, so einfach, ich möchte sagen, so selbverständlich, daß ich von vorn herein sagen kann, daß, nachdem ich mir darüber klar war, daß die gesetzliche Regelung hier geboten sri, ich nie auf einen andern Gedanken grkommen bin.

Für dir zweite Jnstanj, für die Berufungsinstanz, die ja das DiSziplinargeskß yon 1852 vorsieht, beläßt es der Entwurf bei dem allgemeinen BeamtendiSziplinarrrcht, bei dem Staais-Ministerium als drr rntscbeidendrn Spruchbebörde. Dabei ergiebt sich aus dem DiSziplinargeseß, daß das Staats-Minisierium keinen Brschluß fassen kann ohne vorgängigks Gutachten des Diöziplinarbofs, und nur, wenn der DiEziplinarhof fich für die Remotion und nicht etwa für eine mildere chibriiung der Sache angesprocbrn hat, kann das Staats- Ministerium nackß drm Vorschlage des Entwurfs auf Remotion erkennen.

Nun, meine Herren, möchte ich hier in Parenthese bemerken, daß wäbrrnd drr Vorarbeiten zu dem Vorliegendrn Entwurf die Frage sebr ringshend znr Erwägung gekommen ist, ob es sick) vielleicht empfehlen würde, auch fiir die Berufungsinstanz Von dem aligemeinen DiSziplinar- recht abzuwrickprn und an SteUe des Staais-Ministrriums etwa das Obrr-VrWaltungSgeriM zu seßrn. (Sehr richtig!) Wir haben das sehr gründlich erwogen. Ich habe die Sache natürlich auch im Staats-Ministcrium zur Sprache gebracht, MeineHrrren, wir haben die Frage aus sachlich€n Gründen, wie Sie aus dem Entwurf ent- nrhmen könnrn, Vrrneint; ich brbaltr mir Vor, diksr (Gründe, sei es im Plenum, sei es in der Kommiffion, in dir,wi€ ich hoffe, die Vorlage woixl wrrwicsrn wcrdrn wird, eingehend darzulrgen. Ick grbc gern zu, daß prima r'era manches dafür spricht. Abrr ich glaubs auch, sehr grwichtigs und schwerwirgende Gründe formelirr und matrrieller Art anführrn zu könnrn, die für unsere Anfiäxt sprechen -- kurz, darüber Werden wir uns später n:?ck) unterhalten.

Nun, maine Herren, das ist in der Kürze der wesentliche Inhalt unseres Geseßkntwurfs. Er ist in aÜrn seinen Vrstimmungen so einfach und klar, und rr enthält so wenig eine Verschärfung des bis- herigen Rechtßzusiandes, daß ich in der That zu der Erwartung be- rechtigt zu sein glaubte, er würde namentlich in den betbeiligien akademischen Kreisen allgemeine Zustimmung finden. Darin babe ich mich gktäuscbi. Namentlich hat sich in Berlin in akademischen Kreisen eine erhebliche Opposition angesehener Männer, unter denen sich sehr guteFreunde von mir befinden, gegen diesen Entwurf geltend gemacht. Für mich ist das ganz erstaunlich gewesen. In der Presse ist der Entwurf als ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft, als ein Exzeß der Bureaukratie, als ein Maulkorbgesetz für die Privatdozenten bezeichnet und noch mit ähnlichen, ebenso liebenswürdigen Prädikaten bedacht worden.

Nun, meine Herren, ich babe, wie es meine Pfiicbtist, alle Einwen- dungen, die gegen den Entwurferboben sind, sehr sorgfältig und eingehend

geprüft, wie ich glaube vorurtbeilslos; denn meine Meinung ist es nicht,“

den Universitäten zu nahe zu treten, sondem ich halte die Universi- täten für ein Kleinod unseres Staats, bei denen man mit der äußersten, Vorsicht vorgeben soll und sich hüten soll, ihnen irgend eine Schädi- gung zuzufügen -' die Unidersitäten brauchen wir, sie brauchen freilich auch uns.

Nun, meine Herren, alle Einivendungen, die gegen das Gesch erboben sind - das kann ich mit ehrlicher Stirn versichern -, sind sebr gründlich geprüft. Aber ebenso ebrlich kann ich versichern, daß

ich Sticbbaltiges, was mich überzeugt hätte, wir kätten Hier einen Mißgriff gemacht, nicht gefunden habe.

Nun. würde es ja in diesem Moment, meine Herren, die! n weit führen, wenn ich auf alle Einzelheiten hier eingeben wollte. Das ist auch garnicht nötbig, das wird einem späteren Stadium der Be- ratbung vorzubebalten sein. Aber ich “bitte um die Erlaubniß, nur noch einen Punkt streifen zu dürfen, und zwar um deswillen, weil er in unmittelbarer Beziehung zu den Motiven steht, weil es sich um einen Widerspruch gegen die Motive handelt, den ich doch unmöglich unwidersprochen [affen kann. In der Begründung des Geseßentwurfs ist gesagt: der Entwurf wolle den Privatdozenten eine gesicherten Rechtssteklung geben, als sie bisber gehabt haben.

Diejenigen von den Herren, welche die Diskussion in der Preffe einigermaßen verfolgt haben, werden auch sofort berausfüblen, daß dieser Punkt eigentlich die Achse war, um die sich ein großer Theil der ganzen öffentlichen Erörterung über diesen Punkt gedreht hat.

Nun, meine Herren, diefe Bemerkungen der MotiVe, daß der Geseßentwurf den Privatdozenten eine gesichertere rechtliche Steliung geben würde, als sie bisher gehabt haben, ist sehr lebhaft angegriffen; sie ist als ganz unverständlich bezeichnet; Andere haben gesagt: das ist eine Finte, mit der der Minister bloß seine böse Absicht, die freie Wissenschaft zu unterdrücken und ihr an den Kragen zu gehen und Gesinnungsriecberei und Gesinnungsverfolgung zu treiben, verkappen möchte. Meine Herren, ich will mich dagegen nicht ver- wahren; ich treibe keine Gesinnungöriecberei und Verfolgung, aber ich babe das hier tausendmal erklärt und bleibe dabei stehen: icb ver- werfe sie sittlich und halte sie für so dumm und thöricbt, daß ich schon aus dem Grunde auf diesen Boden nie trete. Also ich will mich gegen diese ganzen Vorwürfe, die sich ja aus der Lebhaftigkeit der Diskussion sehr leicht erklären, bier garnicht weiter verwahren.

Aber, meine Herren, die Behauptung, daß dieser (Geseßenlwurf die Rechtslage der Privatdozenten nicht verschlechtert, sondern ver- befseri, diese Behauptung halte ich aufrecht, und es ist sehr leicht, ihre Richtigkeit zu beweisen. Er verbessert zunächst - vieileicht in noch mehr Punkten, aber ich babe mir füanunkte notiert, in welchen ganz entschieden es zweifellos ist, daß eine Verbesserung der Rechts- lage der Privatdozenten durch den EnLWUrf herbeigeführt werden wird.

Meine Herren, zur Zeit fehlt es für die DiSziplinarverbältniffe der Privatdozenten an jeder geseßlicben Grundlage; sie sind nur in Universitäts- und Fakultätsfiatuten, und auch da nicht einmal überall behandelt. Diese Statuten sind einseitig von der Staathewalt erlassen, sie können rechtlich ohne jeden Zweifel auch jeder Zeit geändert Werden durcb Allerhöchste Verordnung, zum tbeil sogar durch Ministerialerlaffe, auf demselben Wege, wie sie entstanden sind. Kommt dieser Entwurf zu stande, so fällt diese einseitige Aenderungsbefugniß selbstverständlicb weg.

Zweitens: die Vorausseßungen, unter denen ein Privatdozent dis ziplinarisch bestraft werden kann, sind jetzt, wie ich Ihnen dargelegt habe, überaus lax formuliert; zum theil find sie in das wiilkirlicbe Ermessen der Diöziplinarbehördeu gestellt. Künftig wird dafür die ganz bestimmte Normierung des § 2 des DiSziplinargeseßes von 1852 maßgebend sein; es wird einer entsprechenden tbatsächlicben Fest- stellung bestimmter Handlungen bedürfen, die jeßt, wenn man die Sache auf die Spitze treibt, nicht erforderlich sind. Wenn von Ge- finnungSriecherei die Rede sein könnte, so würde der jeßige Rechts- zusiand sie zulassen; der künftige schließt sie aus, denn er hat nur mit Handlungen und Thatsachen zu thun.

Drittens: Bis 1th giebt es für Remotionsfälle drr Priyat- dozenten auch nicht den Schatten einer Vorschrift über das inne- zuhaltende Verfahren; nirgends ist vorgeschrirben, auch daß er nur gehört werden muß. In Zukunft, meine Herren, soll ein förmlicbes, mit den Rechtskontrolen, die dem Rechtsbewußtsein unserer Zeit ent- sprechen, versehenes DiSziplinarverfabren stattfinden. Daß daß: keine Verschlechterung der Lage der Privatdozenten ist, liegt doch wohl auf der Hand.

Viertens: Bisher haben mehrere Fakultäten das Recht, die Nemotion selbständig zu Verfügen, ohne daß es dagegen auch nur einen Rekurs giebt. Künftig folien die Privatdozenten eine kollegia- liscbe Berufungsinstanz haben. Das ist doch keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung ihres RechtSzustandes.

Fünftens endlich hat der Minister bisher an drei Universitäten, nämlich Greifswald, Halle und Königsberg, kraft außdrücklicher Bestim- mung der Statuten das Recht, die Remotion ohne jrde Konkurrenz der Fakultät zu Verfügen. Für die übrigen Uniwersitäten nimmt er kraft des staatlichen Aufsicht§rechtsdieie Befugnis; in Anspruch, die zwar von her- vorragenden Seiten bestritten,. von andrren wissenschaftlichen Autori- täten aber voÜkommrn anerkannt ist. Meine Herren, diese Befugniß des Ministrrs fäÜt mit dem Gcfeß weg; an deren Sielle tritt eine Vollkommen klare grfeßlickßr Bestimmung. Nun, meine Herren, daß hiernach die Rechtsstellung der Priwatdozenten nicbt verschlechtert, son- dern daß fie verbeffekt wird, das halte ich für ganz unwiderlegiicb, und deshalb Halte ich auch an dickem Says der Motive durchaus fest.

Ganz ähnlich steht 85 mit den übrigen gegen die Vorlage er- hobenen Einwendungen; indessen ich bin bereits ausführlicher geworden, als Es Ihnen und mir lieb sein kann; ich will mich drshalb auf die Bemerkung beschränken, daß ich hoffe, es wird in der Kommission ganz mühelos gelingen, ein Einverständniß zu er- zielen, und damit der auf diesem Gebiete des UniVersitätslebens zur Zeit herrschender. VerWirrung ein geseßliches und heilsames Ende zu bereiten.

Abg. Dr. Di ttrich (Zentr): Die früheren Kultus-Minister von Raumer und von Mühler haben von ihrer angeblichen Befugniß aus- gedehnten Gebrauch rmacbt, aber immer unter Widerspruch der Uni- versitäten und Fakult ten. Wenn die Minister ein solches Recht argen- über den Korporationen beanspruchen, so müfsen sie beweisen, da sie die es Recht haben, und es darf der Beweis, daß ein sol es echt ni t besteht nicht den Korporationen zugeschoben werden. ne Ein- schränkung der Freiheit der Korporationen kann jedenfalls nur Zweit gestattet werden, als das staatliche Interesse es erfordert.

it den Beamten sind die Privatdozenten nicbt u ver lei en denn die Beamten haben ihren fest umschriebenen P i(bten reis, der ür die Privatdozenten ni t vorhanden ist. Vie richt wird sich ie . Kommission dazu ent chließen , diesen Pflichtenkreis der Privat“ , dozenten etwas mehr zu umschreiben; man wird ihnen die Lebr- freiheit garantieren, aber dabei auch daran denken da die Ver- , * assung, welche die Lebrfreibeit garantiert, auch die Grun lage bildet ür unsere monarcbiscb auögestaltete Staats“ und Gesellschaftsorduun die auch von den Privatdozenten nicht angetastet werden darf. wünschen eine_richterlich§ Entsckoeidung in dicker Frage. Rednecs

mit dem Antrag auf erwei un der Vor (1 e an ein von 21 Mitgliedern. s g g e Komm m""

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr-kons.» Mwil