1898 / 34 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

* “au lk] ake'r iG "kalte eine Zahl 'von UMW-

- ;, - dZÜD'YrenVorreduxe hat sieb seine'Aufgabe (1, er-

i leicht gemacht. Wenn zu einer üoeren Zeit die Vor aße

- a ! Worden “wäre, so wiirde fie aslsei g “begrüßt worden sein a s

- „'in zur Sicherung 'der äußeren Lage der Privatdozenten enüber dem jeßi en verworrenen Necthzustande, den der Kultus- . i ricbti ge cbildert hat und der drin end einer Regelung urid arinlrung'be arf. Diese Regelung ist nt t bloß ein Bedürfntß' fur “'bié?StaatSaufsichtsbebörde, denn für mich ist ,es kein Zweifel, daß dieser das Recht zusteht, einen Privatdozenten aus seinem Lehramt zu entfernen. *Der Unterriebts-Minister ist gar nicht befugt, das Staatßaufsicbts- “recht aus der Hand zu eben. Es würde dem Kultus - Minister *unbenommen sein, die zweiYelbaftrn Rechtsverbaltnisse seinerseits klar-

31 ellen und den Privatdozenten die 79an Wgschj zu entziehen.

n Bedürfniß für die StaatSregierung_liegt nicht vor. Aber die Erfahrung hat gelehrt, daß die DiSzivlinargewalt des Unterrichts- Ministers, die an keine Garantien gebunden tft, sehr selten zur An- wendung kommt. Man hat sich in dem Falle Arons gescheui, von dieser diskretionären Gewalt Gebrauch zu machen. Es liegt dringend im Interesse der Privatdozenten, ihre Rechts- und Hisziplinar- verhältnisse gegenüber der Willkür der Verwaltungsbehordx durch eine geseßlicbe Regelung klarzustxllen._ (Entspricht nun dre Vor- escbla ene Regelung der Zweckmaßigkett, drr Stellung und den edüaniffen der Yrivatdozrnten, der Universitaten und des Staateß? Die Universitäten nd aus Korporationen immer mehr StaaiSanstalten eworden zur Erziehung des Nachwuchses an Braxn'tew Lrbrern imd ienern der Kirche, an Aerzten rc. Die Lrhrtbaiigkeit der Pridat- dozenten ist völiig gleichberc'cbtigt der Lehrthattgkeit der Professorxn. Die Regelun für die Profefforen und Privaidozrntrn muß drsballz eme einheitliche sem mit drr AuEnabme, daß Abweichungezi statifinden „mussen, Weil die leßterrn nicbt Beamte sind, sondern eine beamtenahnltcbe Steüung bekleiden. Der Pftichtenkreis drr Pridatdozrntrn kann nicht anders umgrenzt werden als der der Professore'n.' Daß sich an die Mit- wirkun drs Staats-Ministeriums bei dem DissiplinarVeifahrrn gegen die PriJVatdozenten politische Beeinfiu'ssungcn knüpfen könnten„ist nicht anzunehmen; es istdesball) nicht nöthtg, an die Stelle des Ministeriums das Ober-VerWaltungMericbi zu feßrn, zumal dadurch die Priyat- dozenten einer anderen obkrstrn Diinplinarbrhörde untersteilt wrrden würden, als die Professoren. Ich bin der Meinung, daß die Vorlage vorbehaltlich einrr Aenderung in Einzrlhettexr auf dem richtigey Stand- punkte steht. Es wird sich empfehlen, drr Vorlage möglichst bald anzunehmen.

Minister der geistlichen 2a. Angelegenheiten 1).1)1'.Vosse:

Meine Herre'n! Ick möchie doch in Bezug auf eins, was der Herr Vorredner gesagt hat, mich äußern. Einversiandrn bin ich damit, daß drr Unterricdts-Minister garnicht befugt ist, staatliche Auf- sichtsrecbte aus der Hand zu geben. Eine andere Frage ist rs, ob nicht die Anwendung der Völlig diskretionärcn, an keine Form ge- bundenen DiEzipiinargewalt des Ministsrs untcr Umständen, nament- lich dann wenn sie streitig ist, den Schein einer tendenziöscn Willkür erwecken kann, und ob damit nicht der Sache erheblich geschadet Werden könnte.

Was mich aber hauptsächlich bcwkgt, das Wort zu ergreifen, das ist, daß der Herr Vorrednrr auch den Fall Axons erwähnt hat, und daß der Fali Arons in der That im Zusammenhang mit dieser Vör- lage steht. Darüber möchte ich mich aussprechen; ich bin es dem hohen Hause schuldig, hierüber offene Auskunft zu geben.

Meine Herren, in der Begründung des Entwurfs ist der Fal! Axons nicht erwähnt. Er gehört auch gar nicht hinein. Denn der Fal] Arons ist nicht der Grund dieses Gesetzes, sondern er ist nur der Anlaß, der AUSJangspunki ge- wesen, durch„den wir auf diese Ordnung hingefübrt worden sind,- allerdings ein Anlaß von sehr ernster, ich glaube durchschlagender und grundsätzlicher Bedeutung. (Ganz fern lirgt es mir - und ich möchte das noch einmal ausdrücken -, den Zusammrnhang dieses Falles Arons mit der Vorlage in Abrede zu stellen. Er liegt ja ganz offen zu Tage für Jedermann, der der Sache aufmerksam gefolgt ist. Es ist das ja auch nicht geheim gehalten, sondrrn in drn Zeitungen ist darüber vollkommen offen brrichtet.

Nun, mrine Herren, der Anlaß ist der Fal] Arons für diese Vor- lage gewesen, aber nicht zu dem ZWLck, um die Regierung erst in die Lage zu bringen , drn Privatdozenten Arons removieren zu können. Das konnten wir ohnehin. Die Möglichkeit dazu war uns in doppeltrr Weise gegeben: einmal kraft des, hier in Berlin zwar streitig gewordenen, aber doch immerhin von uns stets festgehal- tenen NLÖTS, das in dem Oberaufficthrccbt liegt, und sodann darin, wie der Herr Vorredner ganz richtig ausgeführt hat, daß wir die Möglichkeit gehabt battrn, die Statuten der philosophischen Fakultät einseitig auf dem Wege zu ändern, auf dem sie zu stande gekommen sind;“; auf diesem Wege häite man, wenn man gewoÜt hätte, die Zweifel an der Zuständigkeit des Ministers beseitigen können. Indeß der Gedanke, den ich vorhin angedeutet habe, ob nicht in solchen Fäüen, wo sich Streit erhoben bat, und wo es sich um eine Rechtsfrage handelt, die einseitige, formlose Durchschneidung des Knotens dem allgemeinen Rechtsbeivußtsein schadet, und ob ein solches Verfahren der Autorität wirklich meHr nüvi als der Von uns einge- schlagene Weg: die Sache auf geseylichem Wege zum Außtrage zu bringen, - dieser Gedanke bedarf doch wohl der ernstesten Erwägung. Jedenfalis hat es die Staatßregicrung nicht für ratbsam gekalten, von den beiden Wegen, die uns zur Verfüguxkg standen, zu- nächst den einen einzuschlagen, und sir durfte das um so unbedenk- licher, als, wie ich schon ausgeführt habe, die unmittelbare praktische Bedeutung des Falles Arons jn 001161'8i0 mit Rücksicht auf das Fach, das dieser Gelehrte vertritt, nicht gerade allzu boch anzuschlagen sein dürfte. Andererseits muß ich aber hervorheben, daß um so größer die prinzipielle Bedeutung des Jauss und um so wichtiger die Frage ifi, ob ein erklärtes Mitglied, ein politisch tbätigrr Genosse der sozialdemokratiscben Partei öffentlich anerkannter Lehrer unserer akademischen Jugend sein und bleiben kann. Mir scheint es um so richtiger, diese Frage im Wege einrs geordneten Rechtsverfahrens zu ihrem endlichen Austrage zu bringen. Und in dieser prinzipiellen Frage liegt der Zusammenhang des FaUes Arons mit dem Gefes-

. entwurfe, wie er Ihnen jeßt vorliegt. Da ich nun einmal auf die Sache durch die Erwähnung des Falles Axons durch den Herrn Vorredner gekommen bin, so woÜen Sie mir gestgiten, Ihnen auch den eigentlichen grains 08.1.1586 61; eonbrorgrsjao des näheren vorzutragen. ' K Der Dr. Leo Axons war früher in Straßburg für das Fach der

Physik habilitiert und ist im Jahre 1890 in die philosophische Fakultät

*.*“x bieiigen Universität übergetreten. Einige Jahre später erfuhr ich ' zuerst auf amtlichem Wege elwas von seinen Beziehungen zur Sozial- demokratie, Inzwischen hat er sich aus einem einfachen Genossen zu einem eifrigen Förderer und Führer der Sozialdemokratie entwickelt. Damißmeine Herren, irat ganz von selbst an mich die Frage heran, ob es mit der öffentlichen Ordnung verträglich sei, daß .ein aktides, erklärtes Mitglied der sozialdemokratischen Partei als Lehrer an einer

preußisckeudocbschule belassen werden könne, wobei es garnich darauf ankam, auf welche! Fach seine eigentliche Lebribätigkeit sick) bezog. Die Antwort auf diese Frage ist mir persönlich niemals einen Augen- blick zweifelhaft gewesen: ich stehe verneineyd dazu.

Unsere Universitäten, meine Herren, sind, wie auch der Herr Vorredner mit Recht hervorgehoben bat -- es ist das “aus- drücklich im Allgemeinen Landrecht im § 1 Tit. 12 des zweiten Theils ausgesprochen -- Veranstaltungen des Staats. Sie babrn nicht bloß wie die Akademien die Aufgabe der freien wissenschaftlichen Forschung, fie sind zugleich Lebranstaltrn, sie sind Schulen im emi- nenten Sinne, Hochschulen, und zwar Hochschulen im Dienste des monarchifch verfaßtrn, des Königlich preußischen Staats. (Sehr richtig! rechts.) Ihnen liegt auch besonders die Verpflichtung ob, künftige Beamte, Lehrer und Geistliche für ihren Beruf vorzubilden und tüchtig zu machen. Nun kann es mrincs Erachtens gar keinem Zweifel unterliegen, daß dazu nicht grnüßt die bloße Uebermiiiriung von Kknntniffrn und wiffenschaftliehe Anregung, sondern daß es die Aufgabe der Universitäten ist, die Jugend auch mit der Liebe für König und Vaterland, mit dem Respekt vor der Monarchie und dor der Verfassung und mit der Achtung vor unseren staatlichen Einrichtungen zu versehen und diese Liebe und disse Achirmg und diesrn Rrspskt zu hegrn und zu pflegkn. Mrine Herrrn, die Lehrer bei uns, und zwar alle Lehrer, gleichgültig auf Welcher Unterricbtkstufe sie stehen, haben gemeinsam die Aufgabe, ibrcn Beruf in diefc-m Sinne, so lange sie in unserem monarchischen Staat leben, aufzufaffen; ja, ich gehe nock) weiter, fie haben auch die Aufdabe und den Beruf, daß sie der Jugend, die sie untrrrickytrn, und die ihnrn anvrrtraut ist, ein Vorbildliches Beispiel auf dirscm Ekbieie gebrn. (Brady! rechts.) Meine Herren, was ich bier ausspreche, ist nicht ctwa etwas Neues. Das smd ja Dinge, die immrr so bri uns ngLsrn sind. Ich will nur darauf binWeisen, daß noch bri der Nrugründung der jüngstcn dcutschen Uniderfiiät, Straßburg, [mier Hockxseligsr Kaiser, in ganz außerordentiicb schöner Weise diesem Gedanken Ausdrrick gegrben hat. In der Stifiungsurkunde drr Unidrrsiiät Straßburg, die von dem Hocbssligsn Kaiser VoUzog-In und von dem Fürsten ViEMarck gegengrzeichnst ist, heißt es:

.Wir begrüriden drmnacl) diesc Hochschule don neuem, auf daß an ihr im Dienste der Wabrhrii die Wiffrnschaft gepflegt, die Jugend gelehri und so drr Boden brrriiet werde, auf weichem mit griffiger Erkrnntnifz wahrhaftige Goticsfurcht und Hingsbung für das GLMeinwesen grdeiben'.

Und, meine Herrrn, ganz in demselbrn Geisir waren dis Aliérköchsten Botschaften geHalten, mit denen des rrgierenden Kaisers Majestät die Uniwersitäten Könißdbrrg und Hakle im Jahre 1894 bei ibren Jubiläcn begrüßt hat.

Nun, meine Herren, daß sich dirse Aufgabe mit der Zagedörigkrii eines Lehrers zur fozialdcmokratischrn Partei, die ja notorisch nach ibrcn eigrnen authentischrn Erklärungen die bestehende Staats“ und Rechtßordnung feindlich bekämpft und sie besritigen will, ja diese Beseitigung zum Ziel ihrer ganzen Parieitbätigkeitgemachtkzdt,- daß sich diese Aufgabe mit dcr Zugkbörigkeit zu dieser Partei nicht der- trägt, daß diese bridrn Gegensätze, die fich hier rrgrbrn, nicht mit einander zu vereinbaren smd, das werde ich garnicht writer auszuführen nöthig haben, ich glaube, das wird mit jeder zugeben. Für Beamte ist das auch in mehreren Ent- scbeidungxn des Ober-Verwaltungögeriäpts ausdrücklich ausge- sprochen; zu den Beamtrn gkdören abér auch dir Professoren, und dir einfachfte Konsrquenz nötbigt uns unauswricbiicb dazu, das leicbe auch für die Pridatdozrntcn anzunrbmrn. Sie bilden dic Vorstufe für die Professur, sic babrn in ihrer Lebribätigkeit glriche Funktidncn auszuüben nnd der akademischen Jugend gegeniiber babrn sie auch die- selben Aufgaben wie die Professoren zu erfülien.

Meine Herren, die Unvereinbarkeit der beidrn Dinge: der öffent- lichen, unter staatlichem Schuß, unter der staatlichen Autorität, in dcr Monarchie Preußen, an der Königlichen Friedrickp-Wilbelms- Unidersiiät auszuübrnden Lchrtbätigkeit mit der erklärten aktiven Zugehörigkeit zur sozialdemokratischkn Partei, er- giebt sicb schrn aus der Form, wir die Privatdozenten bei uns zugelassen werdrn; disse Form [älitkt dahin, das; sie unter drm Wahrzeichen und der Autorität Seiner Majestät drs Königs, Zub QUJZÜGÜZ Gi; QUGWribaiS rSZjI, dkn Zutritt zur akademischen Lebr- thätigkeit erlangen.

Meine Herren, das scheint mir doch durcbzuscblagen, es ist nach meiner Auffassung so einleucbtrnd, daß ich eine Zeitlang erwarten zu BMW glaubte, Herr Dr, Axons würde das selbst einsrben und sklbst diese Konsequenz ziehrn und fich stiÜschweigend aus dem Bunde der Königlichen Friedrich-WilbrlmS-Uniderfität zurückziehen. Als fich nun diese Erwartung nicbt erfüiltr', habe ich die Fakaltät aufgefordert, dis- ziplinarisch gegen den Dr. Arrns vorzugeben. Die Fakultät hat diss zunächst abgelehnt, hat sich dann aber, als 1)r. Axons agitatdriscb mehr hrrvortrai, mit einrr VerWarnung begnügt. DieseVsrwarnung gerügte aber nicht der staatlichrn Ordnung und genügt? nicht dsn An- forderungcn, die ich im Namen dersriben stelicn zu müssen glaube.

Nun, meine Herrrn, bin ich weit enifernt, gcgen die philosophische Fakultät den Vorwurf erheben zu wolikn, daß fre ihre Pflicht nicht nach ihrer besten gewiücnbastesien Urberzxugung erfüllt habe; gegen ihre bono. 11805 wird gcwiß niemand Zweifel erheben. Adar die Regierung ist allerdings der Meinung, daß die Fakultät den Fall nicht in srinrr vollen staatlichen Bedeutung erfaßt und daß sie deshalb ibn auch nicht richtig behandelt hat, daß sie inSbcfondere in Beurtheilung drs Falies den Anforde- rungen der öffentlichsn Ordnung und der StaatSraison nicht genügend Rechnung getragen hat.

Unter diesen Umständen wird ja die Regierung es bei dieser Stellungnahme der Fakultät nicht bewenden lassen; sie wird das um so weniger können, als Dr. Arons neuerdings wieder in sozial- demokratischrn Parteidersammlungen, auf Parteitagen, in sehr auf- fäliiger Weise hervorgetreten ist. Wcrm also der Gesetzentwurf zu stande kommt, so wird die Regierung nicht fäumen, unmittelbar die Fakuliät wieder mit dem Fal! Arons zu befaffen, und demnächst im geordneten Rechtswege die Sache zum Austrag zu bringen. Wenn die Sache in dieser Weise, wie ich hoffe, ihre end- gültige Erledigung finden wird, wird das ganz zweifellos nach meiner Ueberzeugung auch für weitere Kreise von nützlicher Bedeutung sein. -- Das, meine Herren, ist die unbedingte Wahrheit über den FaÜ Arons. (Vrav01rechts.)

Abg. Dr. Virchow (fr. BMW.): Ich bin dem Abg. von Zedlitz dankbar dafür, daß er das erlösende Wort des Ministers über den

!

Fall Arrms gefunden hat. Also das ist dsr eigentliche Gegeüßand unserer heutigen Unterhaltung und auch nach den Miitbeilun en des Ministers der Kernpunkt der Sache, die Ursache und der An des Gesc es. Ich Habe in dem vorliegenden Material bis 1th ver eblich Fu t, wklches die eißentlicheVr-ranlaffung war, wesbaib der nister Hi entschlossen hat, 6 nen solchen Geseßentwurf vorzulegen. Ick) komme dabei immer wieder auf den Fall Arons. Ich will gleich bemerken, daß ich über die Gründe, welche die philosophische Fakultät in dem Fa Arons geleitet bgben, nicht besonders unterrichtet, bin; ich wil] darüber Weder eine mißbiUigrnde, noch eine biüißende Aeußerunß thun. Jeb vermag also auch nicht ein Urtbeil darü er abzugeben, 9 der Minister Rycht bat, wrnn er der Fakultät_gewiffermaßcn einen Votivurf macht. Ich überlasse die DiSkusfion daruber, dh ein genereÜes Gesetz des Inhalts erlassen werden sol], „daß jemand, der einer sozial- demokratischrn Auffassung Verdäibttg ist, auIaeschloffen Werden muß von einem öffrntiichrn Lehramt, den anderen Herren. Zunäckpft hebe ich hetddr, daß msinrs Wissens seit Jabrrn anßrr dem Fall Arons kein einziger Fal] bekannt geworden "ist, der irgendwie Ver- anlassung aebrn könnte, eine solche Operation vorzunkbmen, wie wir sie jest machen folien. ,Dér Minister hat dir Vor- lage motiviert mit srinrm juristischen Schönheitsgefübl. Es mache einen schl€chtcn Eindruck, wenn die Statuten der Unider- sitäten so Vérschied8nartig wären und die Fakutätrn nicht ganz ginau auf dirselbe Weise ausgestattet feirn. Ick) würde Verstehen, daß man ein solches Grieß eriirße, wenn es sich hier um Line gernerelie und einbeitlichr Nruregelung des RerixtH-wrscns handelte; aber daß man hier, wo gar keine Veranlassung ydrlisgt, nur seinem Schönheits- gejühl yachgebrn, aÜes schön ordrnilich und einförmig machen Wii], will mir nicht leicht in drn Rodi". Ich fürchte: doch, das? der Fail Axons dem Minister näher lag, als die Schönheit der UnivarfiiätsTsrße. Diese Uiiidkrsitäts-Géskßgebung stammt ja arxß|d€rschirdenen «Jahrhundertrn. Die Statuien sind mrbr und mehr nwdifizirrt worden, aber ihre (Grundlage ist bis jryt nicht erschüttcrt wvrdrn. Jeb bestreite auch, daß die Kdrporatioudrecbte ker Unidrrfiiätrn schon im 16. und 17. Jahrhundrrt in die Brüche ge- gangen sricn; auch das Landrecht erkrnnt noch außdrücklick) die Unin'k“ sitätrn als pridilrgierie Korporationen an. ,Das geht auch daraus hrrddr, das; die prcußischrn Unidersiiätkn Etgrnihum' besitzen. Nach der Auffaffung des Ministt'rs ist dasselbe jsßi Siaqtdrtgrnthum. (Abg. 1)1-. Irmer: Nein!) Sie find doch nicht der Minister! Dcr Stgat erweise drn Privatdrzrnten Wohlthaten und wisse ibnrn dafür rme beamtenähnliMQaalxiät dri, Nack) meiner Aufiasidrg ifrdas ganzim- zutreffend. Dcr korporatide Cbaraktrr der Unidrrsriairn isi doch uicht ganz vrrloren. AÜSrdings sixid die Universitäten ielbsi schiild darazi, daf; fie sich nicbt stark grnug erwiesen haben, um dir 'Eillgkiffék m ibre Rrchts zurückzuweisen. So ist 85 grkommen, daß wiUkÜrlich die Siatnirn grändcrt worden sind und kaum noch prakiiicb ßeltrn. Ich habe schon frübrr darauf bingrwirsrn, wie wenig die Staiute'n drm KultuI-Ministerium gcgeniiker zu bedruien babrn. Abkr die Korpo- ration ist noch immer da. Ursprünglich bestanden die Universitaten überhaupt am? [auikr Privatdozenten. D€r_ gesammte Lehrkörper bestand (1115 Personen, die freiwillig lehrirn. Die Organisation und die Statuirn sind nachhrr hinzugrkommrn, aber rs istimmrr drr Cbaraktrr besiébrn gebliebén, das; Es cigrntlicb ein freies Zusammrntrxirn Wlffén- schaftiichrr Männer war, die: vor ihrrn Schülern _Vdrtiage hielten. Von dirser JÜUZCU altkn [ijGkZikQZ ist nichts wciirr zurückgrblirben als die Priraiddzenten. Das Recht zu [ckan wurde ursprünglich mit der Doktorwürde rrwjorben; jeder Drktrr halte das Recht zu lesen. Mit der Zeit ist adrr noch einc briondere Prüfmig hinzu- grkommen, nach deren Bestehrn die anrr ]EYCUUU rridciit wurdr; drr altr Doktor braUÖtr krine WM), ]SYGUili, er hatte sik schon mit srinkm Diviom in der Tasche». Die Pridaikozrntm find immrr noch die Rrpräfsntavtcn drr aUgikuwine-ri Frribeit der Lehre, wslche nur Von dem Nachweis eincr gewiffrn Fülle don Kenntniffén abhängig war; die weitere Prüfung soi] jrßt dartbun, ob der Doktor sich soweit entwickelt hat, daß er für sein besorideres Fach besondere Kvnntniffe befißt, und unsere Staluien schreiben aukdrücklicb Vor, daß seine Arbeiten ausgezeichnet fein muffrn. Durxh diese Habilitation gewinnt drr detor das chht, auf der Universitat zu lesen. Aber zwischrn seinrm Recht und dem drr drdcntltchkn Pro- fLssOkLn besteht eine ardße Differenz; drr Ordinarius kann lesen, worüdt'r rr wil], der Privatdozent jedoch nur uber das Fuck), für ivrlchrs cr skikii'. brsdndcre Befähigung UKÖFLWié'sLk-i hat; er bekommt dic Wim; ]SJNUU in beschränktrm Maße. Wknn rr Pi'ysikrr ist, karin er nicht ohne wciterrs über Chemie lesen. Job wtÜUklarmacben, daß wir in dcr Tdat an drn Lrbensnerv der Uniderfitat kommen. Wknn Sie die Pridatdozcnten im wesentlicbcn brschranken wollen, so schneiden Sie einen Theil drr Wurzrln ab, aus drncn Unser ganzes gelehrtes Lrbrn seine Nahrung und sein Material „zar ' weiieren Entwickelunn schöpft. Vor aUrn Dingrn bitte ich, daß Stk niki Neipekt Vor dieser Einrichtung_ftcben bleiben, die das ganze dkutiche „Lebe'n durchdrungrn hat, aus deren Entwickeiung das bcruht, was wir mit Stolz als drn Ruhm der deutschen Naiion betraiiytrn. Ick wu"nich;-, das; nichts escbieht, Was darin irgknd eine Schadtgungdringm _konnte. Das BedürJniß für eine Aenderung ist nicht so unabweeraxH WW Herr von chliiz sagt. Nur vereinzrltc Fäile kommrn vor; k«ie müssen Dezennien durchlaufen, um einmal einen Fall herauszufinden. Nimmt man aüe Fälir seit Menschengedenken zusammrn, so kommen wir Vielleicht auf ein halbes Dutzend. Wenn man die' Motive liest, könnte man meinen, das Gesrß sei aus lauter Lieb? zu den Priyat- dozcntrn eingebracht, die eine eschüiztc, sichere StrÜung erhalten folien. Abrr ihre Stellung wird nith gestärkt, sondern Erschiittert. Sobald Sie die Privatdozenten dor einen DiSziplinargertchtsbdf stelien, werdcn Sic in der ganzen Nation sine Bewrgung dage en hervorrufen. Je weniger Sie da macbrn, um so besser. Das; das Geßrxz die Stellung der Privatdozenten verbessern könnte, wird niemand im Volke verstxbrn. Dahrr will ich das auch garnicht zu verbessern oder zu amendteren suchkn; ich sähe es am liebsten, wenn wir die Vorlage ganz einfach brgraicen könntrn. Ich würde auch bei eincm Amendement, das, Obst- Vrrwaltungsgéricbt zur obersirn DiSziplinarbebörde zu machen, in Vcr- légenbsit kommen. Ich möchte Weder das Eine, noch das Andere. Dcr Minisirr will sich des Rechtes nicht berauben, das er schon dirt. Ich erkenne seine Hingabe und fci1_1Interesse voÜkommen an,. aber [ck kann nicht bkkaucrn, das; keiner seinxr Vorgänger das Recht trgxndwie angewandt hat. Nach drm grltrnden RechtisizWLtfellos der Ministerin der Lage, auf Antrag der Fakultät eine Remoiwn vorzunkbmxn. Wenn wir bisbcr wirklich einmal zu_ einem Antrags auf Remojwn kamen und dem Privatdozcnten das yagtrn, so hat er frin eigenes Austreten angezeigt. Sie werden das vielleicht nicht genügend finden, sondkrn rine feierliche Operation dornebmen und sie ardi Gt, orbj mittbeilcn wollen. Aber dem Ykann noch ein besonderes Odium anzutbiin, daß man aller ert das Disjiplinarderfabren mittbeilt, ist ddkh mcht an- gebracht. Ich habe nicht den Verdacht, daß im Mimstcriurp die Fälie mit großer Briangenbrit beurtbrilt werden. Ich freue mtcb - ich sehe das an dem Fall Arons -, daß man im Ministerium der Sache noch ervtisck) gegenübersteht. Ein Bedürfnis; für die Vorlage erkenne i nicht an. Ich bitte alle Parteien , an dieser alten, ehrwürdigen, bcwäbrten Jnstitujionen der Privat- dozentcnx die, ans ker freiheitlichen Entwickelun? beruht- möglichst wenig zu rütteln. - Wir Profefforen sel si haben unter Umständen von der Entwickelung des Privatdozententhums Un- bequemxichkeiten; in einzelnen Fakultäten haben wir 60-70 Privat- dozente , und daß da manche unbequemen Verhaltnis: vorkommen, läßt sicb drnken. '.)iickztddestowenigcr find wir stolz _darauf- da ein solcher Iiachwuchs da ist und dem Minilterium eme s01che ÜÜS von Kräfte'n zur Verfü ung sieht für d e Ernennung von Pro- fessoren. Wo in der VJelt giebt es noch einchl s0lche Verhält- niffr? In den großen Staaten der Welt beneidet man uns um diesks Pridatdozententhum; in Frankreich wundert man fick), wie wir. das gemacht haben; in England, wo alies in einzelne Schulen aus- einandergefaüen ist, sehnt man sicb nach der W!€d€rzusamwenfaffung zu Unidersitätskörpern. Auch in Amerika bestehtdte größte S wierig- keit, ncue Elemente heranzuziehen, die wettercs Mater al fur die Professoren bilden. Wir haben allen Grund, sl) schonend Wie möglich daran zu geben. (Fortikßuna in der Zweiten Beilage.)

Ziveite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeigeu

M 34.

Berlin, Dienstag, den 8. Februar

1898.

(Schiri: adi? drr Erstyn Briiazir.)

Abg. i)i*. Irmer ((Dirk): Wir wxrdx'n iiir eine Kommission von 14 Mitgiikdrrn f-téiiimen. DUH wir in drr Sache nicht 32: viel Spekiakel macken soils", diesrn Rail) bäiie drr Abg. Virchow an die Adresse irincr Parteiprrsse rick1rn sollen, dir die Vorlage in was;- loser Weise kritisiert hat und von kilikm Daumrnsrhrauben- und Knebel eskß grsprooben Hat. Herr Virchow dat dir Rrchir der Univeritäteri aus ihrem korpmaiiden (Cimraii-xr deUFikkk. Die Univrrsiiäten mögrn im Mittelawcr Kdrwraiidnrn grircssn sein, abrr damals waren auch die Siridrntrn Éudsiiai drr jririiiiichrn PkksM, nicht bloß die Privatdozenirn. Grizknwäriig sind die Pridaidoz-«nteii nicht Substrat drr juristischrn Person, und "(ie Virchow7sche Auffaffung würde dahin führrn, daß die Profrfforen den Privatdozedtsn über- grordnrt wärx-n. Die Universitäten smd nicht meim: Korporationen, sdx'drx'n Linstalixn, und die Eidtuien aÜsin find iiicht maßgrdrnd. UnS wär? ('I cm: [isdiisn gcidc'sxn, wcrn drr Minifikr in drm FAU? Axons icbdn jetzt don drn Brfikgnisicn Gxdraurb grmacipt bäiie, dir ibm unbrdingr jrizt ichdn _zustrbrn. DjLsCS Grsrxz embiiit insofern Line Brsckyränkungsrinrr Rechte. In DE!) Beurtßeiiung dcs Falirs Ärrns siedrn wir ganz auf dsr Eriks dis Ministcrs, und wir rrwarirn Urn drr Régirrmig, daß sie noch ibrrr beritidén erfrruliäorn Strüunimaixinr zur Sozialdrmokratir unaxsänmi dr-rgrßrn wird. NiÖi die Grfirndng briämvfrn wir, iondrrn ibrr Bexixäiiauvg. Cs wjdsrspriiiyt drr Würde drs Siaais, daß LL" an seinin öffsmiiichrn Libranstaltcn Märchr duldrx, die auf din Umsturz dci; Stams dinardcifxn. Ob das StaiitL-Ministxrium odrr ddß OZex-Varwaiimigsgrrkcdi ichlicßlich rntfidridci, ist rine [)ffWC Fidge. Von eidcm (Eingriff in die Freihrit ker Wissénscbait ist birr nichi die R:;dk. „Hérr Ardns Uiag isine AnfiÖirn in Journciirn 11. s. 11). vor- tragrn, aber nichr cm der [iwdrrfikäd DiE Wisirnschafi wiirdp nach drr Doktrin unskre'r Grzgirr ja UE-ÉÖ icidrn, irrnn rin Universixäts- [Ebrer durch (Firfäriguißftrafr fr'inrm Lcdramt rnizdgrn würde?. Das drm Abg. Rickert nahriiéiixndr „Druxsäxc Réicixddlait“ spricht davon, daß drr Minister die Peitxche in dir Hand ncdmrn irdiis, um ibnrn die sozialistiiäycn Gelüste auszuircidrn. Ist Hcrr Virciodw auch dieser Anfiäot? Arif mich badrn some Yliisfiiisunßrn nichr den Eindruck grmackÜ. Es soll ix_ikr in:: glkichxs Rxcbt für QU? arscbaffcn wsrdrn.

, Lidg. ])r". Porst!) (Zrntr): Die maicririie W:iiiür 47,6ka die Privaiddzrnt-xn wird dmä) diesLI (Gessi; nicht geändert, ihre Rcchts- [age aber im Großrn und Ganxri: vrrbcsiert. Eins Rccht§fich€rickit dahin wir jéizt nicht; drr Ministrr kann jeßt jrdrm Priratddzrnirn die Thür dor drr Nair zusäéldgrir, und Won darrim ruxpfirblt ks siti), dirskn Gesetzc'diwurf nädsr ind Awg? zu fassen, Ob die Unidkisitäten Kdrporaiionrn ddrr bxoß Austaitién drs Staats sind, kommt hier nichr in Werrackyt. Dis», Univrrsiiäfcn smd groß JLU'OLÖM Wick) ihre Frribeiirn, Und diese dürisn r*.ur idwcit bzéäpränt't wrrdcn, als (:I das öffCUUiÖC Jraxrrcffe Verlang'i. Hsrr Virchow iii iin Knittirkatripf mit skini'n Kolchsn grizrn die' grdszr K0:Pdratio:1 drr katholischen Kiiche auf;;crrrtcn, wäbrrnd rr Wr dem koxrorcrtiVen Cdarakter drr Univrrfiiätcn das Wort :rdrt. Jndeffen, ich will daranf nicbt writsr rjixgcbeii. Har drr Ministsr vrrbrr dir Univrr- iiiätcn gehört? Das Urißcil der Breslaurr Universität iirgt vor uns, und ich wünsZ (7, da“,"? auch dis andrrr-i Hvchsciynlen sick) änßern. Yuri) ich Liitdaite mich einrs Uridrild iiber den Fall Axons. Die religiöse, voiitiiche mid wissensckyafiiicbc Richtung Links Priraidozrntsn an sich fdiitr krin Grund zur Entlaffnxg sein, auch nicht dL'fcii Arußerimg, so brdcrucrlicb sic auI; ist, sondern nur der Mißbrauck) dcs Kaibkdch, nm die Grundlagen dcs Siams zu unter- ;Zrabcn, Und (“i!!! Ungrdöiigr, zii wciigrdcridr Ägitajirn außrrhald drr Unidrrfiéät. Man muß aber dabri isbr vorsichtig sein. Cxcdbalb würde ich YkOnI nicht Entlaffrn, bloß wrii (*r drr sozialkrixwkratischrxn Parisi aiißck'ört, Würdcn Sie auch Likiéxi PriVCJTT'OJCUU'll mit (Us- gepräiit dtbxi'iiiiixcr Grfimmng rniiassrn? Einsr zwriirn Instanz üdsr der Fakultät würds ick) znstimn-xrn, WMI] dafür eine richtige Form ar- iundrn wiirdk. Viéllricbt würdr dcr I)iinisiér dc'rsönlich als lxyte Instanz dcn Privatdozenirn cinen größrrc'n Schuß ewäbrrn ais das Starts - Ministrrium, Dic Brcdlauer Fakultät bat sich für das Obrr- Vcrwaltuugsgrricht Ent- chi8drn; ich (affe d(lkÜer mit mir kidkki. Brdrtiklick) adrr ist mir, däß dicsrs Gesciz das geiirndr, mangciixaiir DiinPiinargsscZ für nicht richtc'riicixe Bramir dhne wciicrcs ,sinngeémäß' auf die Privat- dozenten angewecdet wisskn will. Dadurch wird dir staatsrrchtiicbr Steliung dc'r Privatdozrntrn noch Unsicde'wr. Dcr Pridatdozrnt bat übirhaupt aar kein .Aiict'. Ein Bcamicr sieht nach Hinschius in einrm zur Tren? verpflichii'irn Dicnsidrriéäliniß. Dir Pridatdozentxn leisten nicbt Lirmal cinsn Dirnitcid, fis baden crucbnicht dcn Pflichten- kreis drr Profrfforen. Die Didziplin hat in erster Linir die Fakultät und erst in zWLiter der Minister zu iibe'n, nicbt nntgrkehxt, wie es nacb dem[? Entwurf der Fall zu sein scheint. Er muß entsprkcbend geändert wrr „en.

Uniwersitätsrichier, Gebrimer Rrgierungs-Ratk) ])r. Daude: Der Entwurf spricht nur don cincr sinngemäßrn Anwrndung dec; Diöziplinargrsexzes. Dir Privatdozrntsn haben ebenfalls einen Pflichten-

-k_rei(', fie müffen eine bestimmte Stgndenzahl innrbaltrn 2c.; und die

Vrrlcyung dieser Pflichten soll „eden gradnret werden. Darauf kann man aber beffLr in cer Kdmmiision eingeben.

Ada. 1)» Friedberg (ni.): Auf dan Fall Axons wil] ich nicht näher cinngOn. Mrine politischQiFreundc ])altsn (36 für unvrriräg- lich mit drr Stellung Lines Predatddzenten, wenn diese (LUÖJLfÜUt wird Von einrm sozialdcmofratiscbcn Agitawr, und 66 würde Eine Schwäche des Staats scin, wenn cr fo elwas writer duldcir. Meine Partei hält den (Istunkfaß der Freibcii der Wissrnscbqft doch, wir haben aber eme Beeinträchtigung dcrssibcn in dieser Vorlage nicht entdeckt. Gewiß haxben dies;?)ridatddzentrn eine großeVedrutung für die Wiffenscbaix, aber HerrVir ow hat nicht nachgewiesen, daß sie durch dieses Gesthgxschadigt werden. Es wäre gut gewesen, wenn in drn MotiVLn eme ujammensicuung der Statuten drr Uniderfitätrn acgebrn wäre. Nach dem Statut von Halle kann der Minister einrn Priwatdozentrn einsettig removieren. Ick erirznere an den Fall Dübrina, in dem nur persöplickse Differenzen dazu fübctkn, den Herrn in der Fakultät un- u'iögll zu machen; Dirienigkn, die in der Fakuiiät sitzen, nehmen fur dx Universitatea den korporatldcn Charakter in Anspruch, und dtejZnigen auÉerkZalb den Charakter einer Staatsanstalt. Das ist Sache der ufsaffungx Ich siehe auf dam Boden der Vor- iage, halte ed aber für bedenklich, das Staats-Ministerium als zweite Instanz fungieren zu laÉen; das ist ebenso nußlos, wie in dcr Frage des Kleinbahngeseßes. as Staais-Ministerium wird die Minister schwerlich deSavouieren; Die Privatdozenten sieben bier ungünstiger als die Prdfessoren, wers das Urthril des Diöziplinargerichisbofs gegen fie in zweiter Jniiané ju pszos geändert werden kann. Deshalb halten wir es fur effet, wenn das Ober-VerwaltungSgericht die zweite Instanz bildet. Bei der Vcrbangung von Ordnungsstrafen muß die Fakultät gehört werden. Den Pf1ichtenkreis der Privatdozenten enker zu degrenzen, als es schon gkscbehen, wird sehr schwer sein. D e Ausfuhrun en des Zentrums machen mich etwas kopfscheu; ich fan e an, beden lich zu werden, wenn die erren für die Freiheit der Wi Lnscbafr eintrrten. Ich balte_es ni t für richtig, atheistische Privatdozenten zu beieiiigen; das ware ein Schlag oe en die Freiheit des Gewiffens. Der religiöse Glaube ifi für den taat irrelevant. Eine Kommission von 14 Mitgliedern halte ich für ausreichend. Widersprechen muß ich nochder Auffassung des Ab . Irmer, daß ein

rivatdozent nur in Journalen die freie WiffenJcbaft üben darf. ir wollen keinen Unterschied von einer freien Wissenschaft und

rinrr staatiich konzrsfionixrien Wissenschaft, sondern dir wirklich freie Wisensrbaft-

WU Ox“. 'Siephan (ZMFR); ?er Frirdderg wiil dkn ashkiiitichkxi, Priyatdozrnten nicht zu ua e kommen. Wir haitrn es aber für bedrnflicbcr, wenn Atheisten unssre Jugend vrr- derben, .als wenn drrkappte Sdzialdemokraten in der Fakultät sind. Grgen unchristliche P?VfésiOi'Ln geht man meines Wiffens nicht' ,VN'. Ist nicht ein Privatdo-ent, der die Ehe und Familie, "dad CHrisi-éntbum, die Z))idixarckxie angreift, nicht ehenson grfahriicb wi? ein Sozialdémdkrat? Es müßten überhaupt die Faii'e grnaurr bezeicbnri wcrdrn, Wegen deren die Professoren und Priwatdozénten zur Vexamiwdrtung grzogrn werden dürfen. Die Teclmtschen Hdchschul€n dies-m Grieß durch Königliche Vrtordnung zu „unierwrrfrn, halte ich nicht für angrbracht. Für eine Freiheit der Wissenschaft _sind wir aach, adrr wir wolirn nicbt, daf; dic Privat- dozrntixn JLWiffL Grundidgen dt'ö Stams und ixér ?ikszligidn aviasirn. Hadxn wir _übrrlxa'npt Einr- itrie Wisssrxiäxaii? Man !äßt ja nicht Einmal einc solch-z iiir unser“: Orden zu.

' ng.Siöck€r (d.k.P): Das Geskß ist nicht Ndsolut notbwcndig, wie ubkrbanpt'drr Ministrr in dieser Frage drffsr exitsch€iden kann als das Staaiß-Mimstrrmm; man braucht daraus 21ichtimm€rein€Haupb und Staatqsaktrr-ri zu macdrn. Andererseits muß ich zugrden, daß beson- der; Umstandr Zwirn Anlaß zu diefcm Grieß, xi-Igedcn badrn. Daß ein Pridatdozent öffcyilich aid rin Sozialdrm0krat auftritt, halte ici) für _Uiirrtragiich; rs 111 dabei girichgüitig, ob ck Ein Naturwissenschaftier ist'oder cin Yiaiionalöidnom. Man muß dir Nichi§nußigk€iten in sozialdruidkraiiiMn Zait1chriften kenns", rim fici) klar zu mach€n, wie viel Yiddéii m der Jiigertd fÜr die sozialisiiich erre vorhandrn ist. Die Sozialdemokraten drstrriten prinzipiell die Ordnimg des Staats, und id langs da; der Fail ist, ist rs ein Widrifinn, daß rinkm solchen nicht mir die Udikrwrisimg, idiidern (L_ilÖ die Erzirhnng dar jungrn Lsurc anderirant wird. Eine grwisie Brrsckyiiaung hat es auch, wrnxi _dcis Zrnirum gegen atbristisclye Dozkntrn Bedenkrn hat; cin atbetstUchrr Tixcdloqir-Prdfrssor wäre undknkizar, und Es wäre richtig, (irgkxi dcp willen Atbcismus und die (Gotießverspoitung ?inrs solchen Prossfford ebrnio V07z11N8k19n„iVié gcge'n rinrn sozialdrmokratischen Dozenten. Einrii Eingriff in dic Wisixxischaft finde ic!) in dtrsrr Vorixxixe: nicht., Drr Glaubt? ist für dkn Staat durchaus 21ichtNSbkiiiachQ wemgiicns nicht in drr Schule. Es ist absolut iaifci), dax; drr irligiöie Glaube für den Staat “irrelevant, daß dkrStaat unchristlich sri. Dér Widerspruch gkgen diesen Entwurf t'rklart fich daraus, das] in dkn KTEisM namentlich dcr Veriinrr Profesiorrn dis Besorgnis; Herrscht, daß kr gewisse soziale Ten- dcrizen _nicht_durcb die Erörterung,_ sonde'rn durch (Yewaitmaßregeln brkamvirn MU. Disse Besorgnis; ist ja (11711) nicht ganz unbegründet. Ick rrinnere nur an die Angriffe grgen dM StaatßsozialiSmus. Man deuxtbriit dirse Strömung mit einer grwiffrn Jiervysität falsch. Der § 2 des Didziplinargssrßrs muß klar und deutlich sagrn, was briiraft werdcn soll UUÖ was nicht, die zweite Instanz foÜts das Ober-Ver- WaUUiigÖgfsickÜ skin; dadurch wird am besten der Verdacht dkrmieden, ai?! od Politische (Besichtspunkie für dis Beuribeiiung eines Dozenien maßgebrrid skin folien.

Minister dcr gristlichen ?c. Angelcgcnheiten 131". Bosse:

Nieine Herrrn! Die [(WM Ausführungen ch Hkrrn Vorredners Wrrn ja im höchsten Grade intcreisani, duch fiir den Kultus-Minister, sowrit fix: sich auf die soziale Erziebimg der Theologen brzieden, aber sie strbrn rigentliä) in einem engen Znsarnmcndange mit diesrr Vor- lagr: über die DirkziplinarVSrhältniffe der Pridatdrzente'n, soWEik ich srbr, nicht. Ich glaube drddalb, daß ich keinen Anlaß habe, an dieser Siriic JCTÜÖE auf diese Ausfiihrungen näHrr einzugehen; rs wird iich ja, ivrnn das nötdig sein solitr, dazu noch Gelegenheit finden.

Ick hade aus drr ganzen bishérigkn Diskussion den Ein- druck gcwonnkn, daß die Einzylfragen, die Hicr erörtert worden sind, “im wesenjlichen wohl in drr Kommission noch- mals, und zwar gründlicher, als LS hirr grschehen, erörtrrt Werden niüssrn. Ick) kann auch drm Herrn Abg. Dr. Fried- brrg „sagen, das: cinr Zusammcnsieliung der statutarischrn Vorschrifien brreiis fertig ist und dxmnäcbst den Herrkn zugebcn wird. Ich habe nur das Brdürfniß, grgrnübrr der radikalen Briämpfnng drs Ent- wurfs, dir durch den Abg. Herrn Dr. Virchow crfoigt ist, drn Haupt- Punkt, in dem meine?; Eracixtrns die prinzipirlchiffr- nz zwischen uns besteht, noch hotVorzUbebrn.

Meine Hsrren, der Herr Abg. ])r. Virchow bat ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, die Universitäten seien privile-gicrte Korporationen. Das geben wirihm bereitwiliig zu, wir erkennen den korporatiVen Charakter der Universitäten ausdrücklich an; aber, meine Herren, was wir nicht anzuerkennrn Vermögen, das ist der Anspruch - zwar längst nicht alirr, aber wenigstens mancher Professoren uvd Fakultäten - auf die staatliche Anerkknnung einer Jvöllig uneingeschränkten, vvllkommcnen Souveränitätsstellung drr Fakultäten. Das folgt nicht aus dem korporatiden Charakter der Univrrfitäten, wie sie sich entwickelt haben, und die Staatsbobrit kann gar nicht in dieser Weise, wie es von einigrn Seiten Verlangt wird, Vor der Souveränität der Fakultäten kapitulieren, und das darf sie auch nich!. (Sehr richtig! r€chts.) Wo sollten wir hinkommen, wenn wir das thun wollten?

Meine Herren, es ist schon im Alterthum, im römischen Recht- ein alter Saß, daß, wenn man Rechte hat, man sie nicht schrankenlos und nicht maßlos geliend machen soll, sonst schadet man seinem eigeneantereffe. Genau so ist es hier mit dem Recht der Fakultät. Die Fakultäten und die Universitäten haben gewisse autonomischc Befugniffe, und sie müssen sie haben, und sie sollen sie auch behalten; aber sie sollen sich bewußt biridcn, daß diese Befugniffe innerhalb des StaaiSzWLcks und der staatlichen Ordnung liegen müffen. Darin liegt meines Erachtens der springekde Punkt. Sobald man maßlos ein Recht geltend macht, erweckt man ganz naturgemäß den Widerspruch dagegen; wir haben das schon oft erlebt, auch in diesen akademischen Fragen. _

Eins möchte ich noch anführen. Fürst BiSmarck hat einmal über diese Dinge fich ausgesprochen; er hat die Ansprüche der Uni- versitäten auf die Anerkennung dieser scbrankenlosen korporativen Rechte, dieses Recht:), daß sie immer das letzte Wort behalten müßten der Staathewalt gegenüber, zurückgewiesen, indem er darauf aufmerksam gemacht hat, daß ein Theil der Universitäten oder der Mitglieder der Universitäten verlangte, der Unterrichts-Minifter dürfe nur der Vollstrecker des Fakultäiswillens sein, und das bezeichnete Fürst BiSmarck - wie mir scheint, 'mit Recht - als eine Republikanisierung der Staats- aufsichy und diese“ Republikanisi'erung können wir nicht mitmachen, das wäre gegen unsere Pflicht und gegen unser Gewissen. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied. Ich erkenne ausdrücklich den korporativen Charakter der Universitäten an, aber in dem Maße, daß sie sich unter-

ordnen der staatlichrn Ordnung, in der sie sieben. Das ist der leßte und tiefste Grund unsrrcr Differenz über dirie Voriagr.

Abg. Munckel (fr. Volksv): Nachdrm Einmal die Frage an- gsrezit ist, muß sie auch gründiicb gersgrir werdcn. Wie die Regierung zu diesem Entwurfs gekommen ist, hat der Minister - in danksrin-Zrther Weise klargelegt. Wichtig ist aber, daß eine Siedersteliuna drr Pridafdozsntkn nicht von diesen selbst grwiinscbt wordkn ist, „sondkru daß der Ministrr einen Dozenten durch Grsriz et-tfcrnen will, den er bishér nicht hat entfernen könnrn. 'Dis Rechte Lax rbenfalls diesen Wunsch außgesprochen. Dax; ganze Gesetz richtrr sich nur gegen Axons. Das ist ein Lanz *cxiraordireäres “!?:“éorgeben. Axons bekam im Jahre 1895 Line Aufforderung dss Univerßtätsrickyters, in einer gewissen Frage sich zu äußern. Arons lehnte dies ab. Im Juni Erbikklt er Von der Fakultät drri Fragen Vorgelegt Über irine öffenilicbe Tdäiigfrit als SOziaidrmokrat. Hierauf antwortsie rr aÜerdings und [(KMU rs nur ab, fiiÖ, über srirte Mküllftigkji Pläne zU äixßßkn. Darauf der- fügir dir Faiuität, si? Prüfe nicht die Poliiiscbe Gcsinnun DEH Priyatdozenirn. Dad ift vornehm gexprdrhen. (Obo! rechts.? Sie haben diellkicbt Von drm Brgriff drr Vornehmbeit nicht die richtigr Vorstrilung. Die Fakultät Warnie dann den Privat- dozenien dor Aeußerungen, die zu Mißdeuiungen Anlaß geben könnien. Einer .wüiisn Agitaiion“ will ich keineswegs das Wort rrdrn. Abrr niemand darf Verlanacn, daß ein Dozent als solcher nicht sein?. poiitiscbe Meinung ausspreäorn soU. Auch Herr Stöcker bat uiii? Véranlasiung, in drr Beurtheilung dirssr Dinge sebr vor- sichtig zu sein. AUcrdings sine MCinung, von der kein Mensch etwas ahni, kann nicht zum Grgensiand eines DiSziplinarver-fabrens g€m3cht wrrdrn. Vrn einer .maßlrsrii“ Ausübun don REÖic'n ist dri dsr Fakuiiäi üdrrhäupt ÜUJSkib-[chliCb nicht die dee. Ein Privatdozent kann dom Minister mir rrmoviert werden auf Anikag drr Fakultät. Nach drm allgemeinen Landrecht kann kekin Vorgescsier rincn Beamten Entsstzrn. Der Ministrr ist aiso im Jrrtiwm trotz des Hinschiud'scbrn Gutachtens. Er bar sich auch gefrbrut, skin angsbliciyrs Rscht rücksichtslos auSzuübrn. Der (Entwurf soll rden sein zwrifrlhaftes chbt stükwn. Wird dirfkr ' Entwurf Gessiz, dann sind die Rechte der Fakuliät vorübrr, wenn sie (Wich mitzusprechen hat; denn die Bestimmurgrn des § 2 des Dis- ziplinargesetzes von 1852 sind so dehnbar, daß sich tchon „That- sachen“ werden findrn lafsrn, um einen Dozenten zu maßregeln. Habe ich den Minisier rrcht vrrstandrn, so wird künftig kein Sozial- dcmokrat als Privatddzrnt zugelassen w€rdcn, der fich auch nur ideell zu d€r sozialistischen Lehre bekrnnt. Jsidenn eine politische- Ueberzrugung ein Vergeben? Und Warum nur die soziaidemokratiscbe und nicht am:!) die vdlfsvartsilickye und di? drs Zrntrums, die auch der Reichs- feindscbaii r*srdäcbtigt wordrn find? An der Universität ist es rrste Pflicht, die Autorität drs Staats und drs Ministeriums zu achten. Was haben Sie für eine Vorstellung Von dieser Macht, dir morgen nicht mrbr ist, und Von der undrrgänglickyen Macht drr Wiffcnschaft ? Das ist hier der Anfang vom Ende. Man fraxit: Was ist erlaubt? Und das lehrt man dann an der Unidrrsität. Di: Wabrbrit geht hinweg über dir Ministeriiikbe und foliit mir der Ewigen Vrrnunft. NULL ist Vergänglich. Mit der Urderweisung an die Kommission bin ich ein- verstandrn, um etwas Vrffrres an die Stelle des Gescßes zu seyen.

Abg. ])r. yon Heydebrand und der Lasa (tons): Ueber aUziemeine WaHrheiten und die Brgriffe der Vornehmbeif iryllen wir mit dem Vorredner nicht sireiirn. Wir [kgen aber gegen die Behaup- tung Proikst ein. daß dieses Grieß gegen die Prrsönltchkeit des Herrn Atoms aliein gerichtrt sei. Dazu ist uns die Person drs Herrn Arons nichtwichtiggrnug; rsistuns glcichsültig, ob der Herr Arons oder Cohn oder sonstwie hrisit. Wir wollcn nur nicht, daß ein Pridatdozrntsozial- dsmokrgtische Agitation treibt. Arons bat troiz dss Vrrweises der Fakuliat scine agitatorischr Thätigksit fortgrseizt. Es wäre die Pflicht dsr Regierung grwrsen, sofort gegx-n ibn vorzugchrn, obne erst dieses Gessi; abzuwarten. Das möchte ich noch klarer aussprechkn, als 85 Herr Irmer schon gethan hat.

Abg.1)r. Porsch bemerkt, er schäße die Freiheit der Wiffen- schaft mehr als der Abg. Friedberg, glaube aber, daß die Konsequenz des „Borgebkns gegen die Sozialdemokratie sei, auch ge en die aihristtscben Professoren Vorzugeben, die mit ihren Lehren e enfalls die Grundlagen des Staats erschütterten, zu denen auch die christliche Religion gehöre.

Abg. Rickert (fr. VW.): Von dem Artikel des .Drutschen Reichsblattes' habe ich Ust durch Herrn Irmer Krnntniß erhalten. Die Redaktion dieses Blattes bar auédrücklicb erklärt, daß ich Mit der Redaktion und dem Inhalt des .ReichSblatteS“ nichts zu Thun baby. „Peitsche und Kandare“ * solche Ausdrücke [igt das Blatt Von den Agrariern gelernt, Verschonrn Sie mich kunfitg Mit solchen Anzapfunqen! Uebrigens hat sich Profe or Friedrich aulsen ähnlich ausgesprochen. Die Professoren wittern ist die (Emm schung der Farteipolitik. Herr Paulsen vermutbet mit RUM, daß die ganze orlage als 10): Ardns von einer bestimmten pariamentarisckpen Richtung gewünscht worden ist. Ick beklage es, daß man wegen eines Falles die Klinke der Gesetzgebung ergriffen hat. Ein Bedürfni dazu liegt nicht vor. Eine souderäne Stellan der Universität wi kein Mensch, wozu also dieses Grieß? Na Herrn Paulsen wird man auch die national-soziale Richtung verfolgrn. Was sagt Herr Stöcker dazu, dessen Tbäiigkeit auch Von Neaierungskreifen als gemeingefäbrlicb bezeichnet worden ist? Atheistiscbe Wendungen auf dem Katheder will er unterdrücken, also auch (Goethe, Fichte; das ist bezeichnend für diesen Prediger der chri t- 1ichen Liebe. Ich beglückwünsche den Minister, daß er bisher ni t gegen Arons vorge augen ist, und ich hoffe, daß die Einflüstcrungen der Rechten aux i n keinxn Eindruck machen werden. Schafft man einen wiffenscha fliehen Martyrer, so würde dem Mann eine größere Bedeutung beigelegt werden, als er jeßt bat.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenhriien ])r. Bosse:

Meine Herren! Ich bin wirklich zwischen zwei Feuer geratben. Ich kann mich nicht mit den Ausführungen des Herrn Abg. Rickert einverstanden erklären. Wenn er in dem ganzen Vorgehen mit diesem Gesetzentwurf Parteipolitik und Parteitendenz wittert und darin den Grund sieht, Weshalb die Profefforen gegen den Entwurf zum tbeil eingenommen seien, 9 kann ich nur sagen, diefe Voraussetzungist ganz falsch-

Es handelt sich hier garnicht um Parteitendenz oder Parteipolitik, sondern um eine große, prinzipielle Frage, nämlich die, ob es zulässig ist, ob es vereinbar mit einander ist, daß ein öffentlicher Lehrer an einer staatlichen Anstalt zu einer Partei gebört, die direkt aus- gesprochenermaßen nach ihren eigenen authentischen Erklärungen die Existenz dieses Staates bestreitet, bekämpft und ihn beseitigen will.

Sodann, meine Herren, wenn auch die Antwort des Herrn Abg. Dr. von Heydebrand in erster Linie gegen den Abg. Dr. Munckel gerichtet war, so muß ich doch darauf erwidern. Ich muß den Vorwurf, als ob es uns, als wenn es mir und dem Königlichen Staats-Ministerium an dem rechten Entschluffe gefehlt hätte, zu thun, was wir für unsere Pflicht erkannt haben, auf das ernstlicbste zurückweisen. An diesem Ent- schluffe hat es uns nicht gefehlt. Ich bin in dem Moment, wo iib-