SMW “Monk, d“
F "_ e» ausdrücklich als erste Rate“ bezeichnet worden, daß aber weitere Anforderungen an uns nicbt herangetreten sind; die Königliche Staatßregierung würde auch“ nicht einen Augenblick gezögert haben, weitere Mittel vorschußrveise zu geben, sowie derartige Wünsche aus-
gesprochen wären. Ick kann also nicht anerkepnen, daß dieser Vor- wurf nach irgend einer Richtung hin ein berechtigter war.
Sodann hat der Herr Abg. von Kölichen noch darauf hingewiesen, es scheine ihm der § 2 der'Gcfeßesvorlage einen Einzriff in die Selbstverwaljung zu erhalten. Meine Herren, auch diesen Vorwurf kann ich nicht als einen berechtigten anerkennen. Die Konstruktion des §2, wie sie erfolgt, istdadurcb notbwrndig gewordrn, daß bei den dem- nächsiigen Entschädigungsverbandlungen zWeierlei Geld konkurricri; nämlich erstens Staatheld, und zweitens diejenigrn Summen, die aller Voraussicht nach von der Provinz bergegeben werden. Es war nun dis Absicht, diese Summen gleichmäßig zu behandeln, sie gewissermaßen in einen pof zu werfen, 'und es war drslxalb auch ganz natürlich, daß binfichtlich der gemeinsamen Fonds auch ein 98- meinfchaftlichrs Verfahren vorgesehen ist: Handelte es sifb lediglich um Staatsgelrer, dann lag überhaupt keine Veranlassung vor, dir Festsevung des Obcr-Präfidknten noch an die Zustimmung des Pro- vinzialausschuffes zu knüpfen; dann hätte es lediglich (:e-trügt, es so zu machen, wie in früheren Fällen, daß man dem Ober-Präsidknten anbeimstelite, den Proyiuzialausstlyuß okrr eine Provinzialkommisfion anzuhören, und dann feinrrfkits das zu Thun, n'as er für noihwrrrdig erach1et€. Da aber nun, wie wir mit Sicherhrit Vorausscßcn, die Provinz aucb Gelder bewilligt, so lag es ja natürlich nicht nur nabe», soudern es mußte in der Weise geordnet werden, daß man den Provinzen cin MilbrftimmmrgsU-cht gab, mindestens doch hinsichtlich deéjenigrn Theilks, der aus ihren eigenen Miticln floß. Aus diesen Erwägungen firrd wir zu dirfsm Paragrmplrü ge- kommen, und ici,“ kann zur Beruhigung des Hrrrn Vorredners Hinzu- fügen, daß diejenigen Verkrauensmännrr der Provinzialderwaltung mit denen ick) die Elére grbabt habe zu Verhandeln, olxne weiteres mii diesem Modus einderstandsn sick) erklärien und dir Konstrukrion des § 2 für voliständig zwcckentsprechend gehalten haben. Ich nrhme übxx. haupt nichr an - und das ist ja auch schon in drn Motiven zurn Ausdrmk gekommrn --, daß es noch Liner Entscbrirung der zuständigen Minister bedürfen wird; ich betrachte es als selbstderständlich, das; ohne weitrrrs eine Einigung zwischen dem Ober-Präsidrritkn und dem Provinzialaussckyuß zu stande kommrn wird. Da man aber schließlich, wenn man einmal ein Gesey macht, all? Fälle worsrbrn muß, so babrn wir es der größeren Vorsicht rvrgrn für nüßlick) er- achtet, diesen Paffas noch bineinzufügen. Ich möchir also birrrn, meine Herren, an dieser wohlerwvgrnrn Konstrxxkrion, die in w:ollrr Uebereinstimmung mit den Vertrauenßmännern dcr Provinzin- verwaltung zu stande gekommrn ift, nicht zu rütteln.
Es ist dann seitens des Herrrr Abg. Vaenscb-Schmidilein, rvrnn mich mein Gedächtnis; nicbt täuscht, noch der Wunsch angesprochen worden, es möchte durcb Verhandlungen zwischen den bctbeiligi'cn Ressorts der Versuch gemacht werden, die mehrfach erwähnten militärischen Liquidationen aus der Welt zu fcbaffrn und die Summe auf die Staatskasse zu übernehmen. Zunächst muß ich bemerken, daß in diesen Fällen vollständig richiig und korrekt an drr Hand der be- stehenden Brstimmungen vorgegangen ist. Dan militärifckxsn Hilfs- mannscbaften stehxn gewisse Mehrbezüge zu, wrnn sie zu derartigrn Hilfsleistungrn berangkzogén wrrdrn, und dir u1ililärifchrn Kommandos sind angkwirfrn worren, disse Liquidaiidnra für dir? Mehrbrträge an die reqairierknden Yehördsn zu schicker1 " also, jvrnn es das Landratbéamj dss Kr:ise§ ist, an dirfrs, sind rs die Ge- meinden, dann an dir Gemrindiz-Vorstcber.
Auck) in den voriirgrndrn Fällen lag kein Grund vor, Vor. An- wendung dieser Anordnung Wftand zu nehmen. Ich Flaube ja zufickoern zu können, daß diejenigen Brirägr, die aaf Gernrinden enifallen, wrlchr srbr brfchädigi und in ibrcr Lristungsfäl)igkeit reduziert sind, wohl anf den Notbstanddfonds rvrrdrn übrrnrmmcn werden könnrn, wie es im Jahre 1888 auch grschben ist. Nun abrr obne jeglichr Unterschcidung dcr Leistungsfähigfeir drr Gcmrindrn jeßt gleich zu Veranlaffrn, daß diefs Kosten aus den erbeirncn Mitteln bestritten werden, dazu liegt nach meiner Auffassung krine Veranlassung vor. Ich glaubs aber die Zusicherung gebrn z:: könnrn, daß wir bsi der Prüfung der Frage, ob man billigerwrise disse Kosten drn (Gemeinden wird aufkrlrgen können, mit großrr Schonung und Rücksicht Vorgehen werdén. Auf dirjenigen Fragen, welche das noch in Aussicht stehende Gessß über die Regulirrung der Flüsfr Vorgrrifend behandeln, möchte ich meinerseits nicht antworten. Diese Angelrgenbrii fällt zum größtsn Tbril in das Rrffort des landwirtbschaftlichen Ministeriums, und ich muß es daher dem Hkrrn Brrtrrrrr dirscs Ministeriums überlassen, seinerseits zu aniworte'n, sofcrn er es noch für erforderlich erachten sollte:
_Abg. von Neumann (konf) hält den SZaatSzu chu ni t ür genugend und ernpfieblt'ein schnelleres Verfahren bei sderßVcrtYrilufng der Gelder. Leider set in drr Vdrlage an die armen ?(nwohnrr dur unteren Oder Wenig gedacht, obwohl sie seit 19 JQÖTSU von Usbek- scbwemmungen heimgesucbr worden sei-n urid sehr oft Heu- und Getrxideernten Verloren bätxen. Drsbalb müsse auch bei dsr Fluß- regulrerun? an die untrrc Oder gedacht wrrden. Besonders die Gemeinde Kiev babe cbwer zuletden urzddrückende Schulden kontrahierén müssen, weil six run Millionen gefchadrgt worden sei. Die paar Tausknd Mark Entschadtgungsiändsn, dazu in gar" keinem Verhältniß. EmAntrag der Gemeinde auf staatltxhe Untersjujzung yon M-lioratiOUSarbsiten sei bisher immer dilatortsckz behandelt wvrden. Zunächst müsse an der
unteren Oder für Abfluß gesorgt werdcn. Das Verkehrs- Ulli) Schiff. s
eitigfbevoZzugäwordefni) t Di © ump un er ter ge ü r. e emeindcn würden zu den Veiträ en der Wa ergrnoffenf aft herangezogen", obwohl fie präftaiiorrßunfäJig Leworden „seien. Dese Beitrage mußten in diesem Jahre aus den Mitteln dieser Vorlage gedeckt werdrn. Vielleicht entschließe man sich dazu, Kanäle (;_nzulegen, um die Verfumpfung zu beseitigen, Wenn man die Bu nen nicbt fortschaffe. Der Landwirtdfchaft müsse auch mit kleinen itteln geholfen werden.
Geheimer Ober- Bauratb Keller; In dem nieder ese ten Wafferausscbuß ist man zu der Ueberzeugung gekommen, daß d e in- wände gegen das herrschende Regulierungssystem unbegründet sind. Die Bubuenbauten schaden „nach den Erhebungen des Ausschusses keineswe s den anliegenden Landereien an der unteren Oder. Redner, de en usfübrungen auf der Journalistentribüne sehr schwer ver- st ndlich findb gebt sodann auf Einzelheiten ein und sucht nachzUWeisen daß die von en Interessenten gemachten Vorschläge sich als unpraktisckZ
Tabrtsintereffe sei gegenüber den Intercffen der Landwirtbsclpaft ein-
dé: "SNWÖ'
Herrn *Ober-Yräfidenteir ut: Verfügung gestellte"
Konirole hält und dafür sorgt, das; die Anlieger ihre Verpflichtung in Bezug auf die Unterhaltung erfüllen. ich es grradczu aussprecbrn kann, nicht grschrben, Wenigstens nicht in
machen Werden,
uns nichts nützsn, wenn wir nicht zuglrich für diese eden bezeichnete, dauernde, gute Unterhaltung Fürsorge: irrffrn.
Die Anlage von Buhnen habs zu einer Ver- die Schau zu vermögen der zur Unterhaltung der Flüsse pfiicbteten Anlieger, sondern oft die Gleichgültigkeit und mangelhafte Ordnung. hätte schon früher nach meiner Ansicht dazu übergeben können, Unter- haltungsgenoffenschaften zu bilden, und es nicht dem cinzelnen kleinen Befiße: zu überlassen, ob er gerade an seinem Ufer das Erforderliche leistet. Man hätte in dieser Beziehung leiftungsfäbigkre Verbände herstellen können, wie das auch in einzelnen Theilen Schlesiens - und zwar, wie ich erfahren babe, mit gutem Erfolge -- gescheben ist.
ich Ihnen noch nicht mit voller Sicherbeit sagen nach Maßgabe der vorliegenden Beratbungen des Staats-Ministeriums, ob es möglich
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an Der unteren Oder dadurch herbeigeführt worden seixnß, daß JYäddeiY
Regulierung der Oder am falschen Ende angefangen habe; dies sei
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nach der unterm Oder heruneter. men re Wasser dreimal so WWU
Vie- rätdent des - ' ' ' ' - ' ' Or. vozn isquel: Staats Ministeriums, Fmanz-Mimster
Meine Herren! Der Finanz-Minifier isi mehrfach birr in An- spruch gsnommen mit der Aufforderung, doch freigebiger zu sein und Staatsmittcl in Höherem Maß? zu bewilligen für die dauernde Be- seiligurrg dcr Ursachen, durch welche diese Nothstände hervorgkrusen sind. Insbrfondere dabei: die beiden lrßtrn Hsrren ernrr auf die Vrrdältniffe an drr Oder, na'mrntlicl) im Oderbrncb, hingewirsen und haben uns aufgrfordrrt, bei d€finitidkn Einriäiungen, die an den oberen Läufrn der Flüffr, die“ in dir Oder sich" ergießen, hsrgestrllt würden, disse Vrrbäliniffe an der unteren Odrr grnau im Nase zu brbalten.
Z,??eine Herch, diefe Aufforderungen sind zwar grwiß vollkommrn berr-chiißi, aier drci) Unnöibig; denn die SiaatSregierung ist vol] da- VIU dixrckydrungen, daß bei der Beschlußfassung über die definitiven MQßrr-gcln, dir an drm odrrrn Lauf der klrinerrn Gcbirgsflüffe (:c- troffén wcrden, in drr allervorsicbtiglrcn Wrise verfahren werde mit Rücksicht auf die Folgen, die diese Regulierung und EinriÖtung im Gekirgr oder am Gebirge bei starkem Gefälle der dortigsn Gebirgs- flüffr auch für diejxnigen Landestdeile Habrn wird, wo das Grfälle d:»r großen Ströme fa-xaufdört und daher vielleicht nicht so akute, aber um so gefährlichste Usid békicigenswerthere chronische Uebelfiändreintreten. ( Srbr ricbtiZ !) Wir werden, meine Herren, [pier vor rinkr Frage stxben, wenn wir an das definitive Gefrß gehen, um dic Ursachrn drr Notd- ständc daurrnd zu brfeitigen, die von der größten technisch€n Schwierig- kLÜ ist, und ich bin übkrzrugi: wie jrßt dic Axifiäxtrn der Trchnik€r über diese Frcxgrn grgrnwärtig noch sehr ausciyandrrgrdrn, dürfre es rrcht fchwer sein, für den Laien erst recht schwer, sich ein Bild zu Ortschaffrn von der besten Art und Weise, wie die Ursachrn dieses Notdstandes dauernd befriéigt wrrdcn können; ich fürchtr“, daß, wenn das ©?er hier zur Vorlagr kommt, in dirsrm bohrn Hause dic An- fichtrn cdrnso ausi-inandergehrn werden. Ich Hab“: als Laie - das möchte ici) tmr ganz Privatim sagrn “- durch allrs, was ich grlefrn babe, durch die Borscdlägr drr Tecöniker, durch die Denkschriften und AuIrinrandrrsc-ßungen, die Befürchtung nicht los rverdrn könnrn, daß es eine“ Jilrtfion ist, zu glauben, daß hirr die Technik überhaupt im stande ist, die Naiur bis auf den letzien Punkt zu bekämpfen. (Srbr wahr!) Man sollte in dirfrr Bezirbung fich nicht allzu große Hoff- nungen machen. Wir babrn es bicr mit natürlichen Verhältniffkn zu thun, die auch die Wrisesie und Llfäbke11st€Tkchle Wahrscheinlich nicht Vollständig brkämpfen kann. (Sehr richtig! richts.) Dagegen bin ich allrrdings der Mcinung, daß, wo in so kurzen Zwischenräumen die allergrößten Kalamitätrn sicb wiedrrbolkn, LI da Staat, Provinz und Vrrbände als idrr Aufgabr detrachtrn müfsrn, das zu thun, was überhaupt vrrnünfiigrr Wrise gethan werden kann. .Der Staat wird in dieser Beziehung, obwohl bishrr die Uxtterbaltung der kleinen Flüsse kéineswegs eine Staatsaufqabe gewesen ist, doch gerade mit Rücksicht auf die besonderen Vrrlyältniffr in drr Provinz Schlrfikn sich cinrr crdrblickyen Mitwirkung bei drr Vclänxpfrme drr Ursachen diefsr Nvidsiändc nicht Entziedén“"könnrn » dadon dix! ich Vollständig durchörungkn «, während ich allerdings di€ äußerstrn Be- drnkrn haben wiirdr, wrnn dir Unterdaltrmg allrr kleinrn, nicht schiff- baren Flüsse Einfach allgrmrin (mf dir Staatskasse fiir die ganze Mormrchie grrvdrfrn würds. Wir würdrri diese Nufgxde nail) rmiuer Ansicht sogar fchl€chier lösen können als Verständig organifirrie er- bände "» ich werde darauf gleich noch zurückkommen -; wir würden jrdrnfalls rvrii ihcurer diese Aufgabe iöfrn, als wcnn praktisch rr- fadrknr, nabe? interessierte Verbände damit betraut werdcn. Wrrm iel) nach allem, was iol) erfahrkn und rrkundrt hab?, r-rrgleichc, wir die Unterhaltung und Nrinigung dieser kleiurn schle- s17ch8n Grbirgsflüffe stattgefunden hat oder vielmrbr nicht stattgefunden da:“ (Hriterkeii), und rvclche andercn, weit drffcrcn ZUstände in denjenigen Prorinzrn vorhanden sind, wo eine rrgelmäßigé Schau der brireffrndrn Flüsse alljährlich staiigcfuriden hat, Wo man alle llciacn Anlandungen, Ankrautmrgrn, Inseln, die irn Flusse liegen, Strine, dic fich irn Fluß befinden, alljährlich wegichafft und dadurch dauernd viel besser ge- reinigte und rkguliertr Flüsse hat, so muß ich allerdings sagen, ein großrr Theil dsr Schäden ist wohl durch die mangelhaft regelmäßige Unterhaltung und durch die mangelhafte Beseitigung der kleinen Schäden in dcn schlesischen Gcbirgéßüffrn bewdrgerufen. (Sehr richtig!) Denn, meine Herren, rin kleinrr Schaden wird nirgrndwo leichtcr ein großer Schadrn als gerade im Flußbetr, und man kann viel Zroßrn Schaden Verhüten, wenn man die Flußdrite jrdes Jahr unter gehöriger obrigkeitlicber
Das ist in Schlesien, wie den meisten Kreisen oder nicht grnügrnd. Was wir aucb in Zukunft
wer nun die erste Rrgulierung dieser zum großen Theil Verwilderien Flüsse übernimmt und wie es geschieht -- es wird
Meine Herrrn, man hätte nach mriner Meinung in Schlesien chon früher dazu übergeben können, durch Polizeivrrordnungen, welcbe Kreis-Ausscbüffe zu crlaffen hätten, für eine regelmäßige sorgen. Es ift keineswegs immar das Un- und Flußufer ver- hervorgerufcn hat, Man
welches diese Usbrlstände
Was nun im übrigen das zukünftige Gesetz anbetrifft, so kann
Lrwirst?“ haben. Die biSberi en R U schaffen, namentlich für die “"dinFsÉYflch" hätten nur Gutes ge-
ist, ein solches Grieß für Schlefian beziehungsweise die Mark s(bon
, ö itgliedern der „Kieser Wa ßrgenZffYsBM iir?“ an a r m
“in'"bieser SeffionWorzulegenJ ch' uiöcbté eur * ** ** ' legen,_ in dieser Beziehung nicht zu starkch zinbtdLnßaekt? Ox: „ift leicht, ein Geseß zu warben, das lediglich aus theore- tisch konstruierten Paragraphen besteht; wenn" man aber die dauernde Regulierung aller dieser Gebirgsflüffe herstellen die Lasten in dieser Beziehung vertbeilen, zugleich dauernd die ordxiungs. mäßige Unterhaltung dieser so regulierten Flüffe regeln soll, so ist
und um welche Außgaben es sich handelt. Wenn man noch nicht Weiß, was man eigentlich machen will, was am wirksamsten ift, wenn man noch nicht sicher ist, ob man nicht schließlich etwas Verkehrtes macht, danrr ist es nicht leicht für. den Landtag, ein solches Grfeß zu verabschieden, und cbenso schwer für die Regierung, ein solches (Hesel; durchzrxfübrcn. Nach meiner Meinung muß Wenigstens, n'enn dlks Grsrß zur Verhandlung kommt, eine Uebersicht über die Maß- nqdmrn, die man treffen will, vorhanden sein; man müßte in dieser Bezisbtmg wenigstrns ('ine gewisse Sicherung haben. Man braucht jc": nicht das Einzelne, man braucht nicht einzelnr detaillierte? Pläne ur Line gewisse Flußfirrcke, dir man regulieren will, aber brispiels- „. Llsé doch Klarhcii darüber, ob man mit. großen Kofirn Sprrrtbäler h'rrste'llen will, - das wirkt ja auch zurück auf die Art der Regu- lrrrurrg der unierliegendcn Flüsse; Wenn diese Sperrtcicke wirksam sind, dann wird auch die Unterhaltungslast (xine andere?. Solange man darüber noch nicht kiar ist, ob man solche Maßnahmen, wie fir im großen Stil Von Hrrrn Profrssor Juze in Westfalrrr aus- grfülxrt find, bezw. zur Ausführung kommen, auch hier anrvendrn kann in welchem Maße fie auf dir Zurückbaliung und allmähliche Ver: theilung drs Waffrrs wirkrn, ist es ungemein schwer, ein solches Geséß zu konstruieren und sein? Wirkung klar vorauszusrben.
Darüber fdllsn Sie aber und die deihriligtcn Provinzen nicht im Zweifel sein, daß wir den gegenwärtigen Zustand, daß in so kurz aufeinanderfolxxendrn Prrioden so kolosfale Vrercrungkn herbrigrführt werdrn, mit allen Mitieln bekämpfrn müsscn, und ich grdc auch zu daß viellriclyi in dirfrr Beziehung auch der Staatsregirrung einé gerviff-Z Vrrsänmniß mit Recht Vorgrrvorfen wrrdcn kann. Hätten wir seit 1888, als dir großcn Notdständé ringetretrn waren, von vorn bcrrin über die trchniscbrn Vordsdingungen klarr Pläne auf- grstrlli, dann würdrn wir brate writer skin. (Sehr richtig!) Die Erfalyrung wvllrn wir daraus herleitrn, daß wir brzüglirl) dcr genaucren, bestimmtsrcn Vorbereitung und auch drr entschloffenen Ausführung krinerlri Zeit mrl)r Vrrliercn dürfen.
Nun, meine errsn, was (VII vorliegende (&er selbst dstrifft, so hat der Herr Minister dcs Jnnrrn ja aasfüdrlicb Verriss die crbobcnen Bemängelungen widerlrgt. Ich will darauf im Ganzen nicht näher eingehen; die Kommisfion kann das ja im Einzrlnrn noch näher prüfsn. Ick möchte nur noch Eines betonen. Man bai Unter andrrrm_ darüber geklagt, daß Priwaiscixädsn durchschnittlich nur mit 50% rrjeßt werden sollen. Das ist den Hsrrrn doch sehr wrnig erschienen. Ick möckxtr r1ochmal5, nachdsm der Herr Minister des Jnnrrn cs bereiis grtlzan, darauf binwrifén, daß es fich hirr nur um Cine Durchschnitts- entschädigung bandrlt. Der Staat kann doch nicht ganz wohlfituiertcn Leutkn, die Mac einsn sriyr bsdrutrnden Schaden erlitten haben, die aber den Sckpaden aus eigenen Mi1tc-ln sehr wohl bäiirn tragrn könnrn, Geschenkr macher:. Wir müffrn uns doch darauf brschränken, da, wo wirklich rin Brdxirfnif; Oorliégt, zu helfcn; es wird sich da ergrdrn, daß viellkicbt in viclsn Fällrn das Ganze', wir drr Herr Ministrr drs JMWM schon gesagt hat, in aridcrrn Fällen rin griinzxrrcr Prozrnisaß, in virlrn FMM adkr krirr Prozentsatz vom Staat Osr- gütrt wrrdrn soll. Msinr Hrrren, wer so wie ick) rkrsönlici) solchr Hochwaffrr _ ich erinnere an dir Vrrl)äliniffe der Stadt Frankfurt a. M. - Lrle'dt bai, drr kann das ganz nachfühlrn, was der Hrrr Minister drs Innxrn ;“,r'fagt hat, daß die Lrutr es häufig bedauern, Untrr drr Kairgorir dcr Vöranglücltcn nirht gcw-Ifrn zu sein. Das ist mir auch in der Praxis Vorgrkommrn, uud in Frankfurt ging sogar ein Sprich- wvri: wrnnchbwasfcr WM, und alle Schäden wurden reickolich vergütet, dann hieß es: „Ack, liedrr Hrrrgort, girl) uns nochmal so rin Horb- nmsfrr!“ Ich will damit Nur andruten, ohne die schwsrcn Nachtlyrile und die schwercn Gcfadrrn, die? in Sckolcfirn stmtgrfmrden badrri, irgendwie zu vcrklrinrrn, daf; man doch auch grnau prüfrn muß, ob die Unterfiüxxnngrlgrldsr (m den Richtigen kommrn; bärzfix] rrlrbt man es, daß diéjrnigen, wrlcbe am meisten“ schreien und am drsten rrdrn können, mehr bekommm als die bescheidenen Lcutr, die es nöthiger hättrn. Gerade aus diesrm Grunde hadrn wir so gcmau durch die Landrätlyk, durch die Kreisaussäpüffr die Schäden feststrllrn lassrn, so daß wir eine ganz s1chrre Basis baden. Ick) glaube dxixer, der Satz
Von 50 0/0 als Durchschnitt für die Einzelnen gcnommrn, wird sich als
durchaus zutreffend erweiscn. Die Herren in Schlrfien werden es ja
noch brsfrr wissen als wir, daß die srbwerrn SÖädcn auch sehr wohl-
situiertk? Leute berühren, Wo man abrr doch wohl garnicht daran denken
kann, ihnen eine Subvrntion zu grwäbren, und wo die betreffMdcn
Beschädigten es auck) garnicht verlangeri. (Ol)! MHM)
Nun ist noch brrdorgrbodcn, § 2 habe schwrre Bcdsnkcn- das sei
eigentliä) ein Eingriff in dir Srlbstdcrwaliung- und es sind verschiedene
Vorschläge gemacht worden. Einer drr Herren bat Ikméink- die Kreis-
ausschüsfe verständcn es am allerbesten, ihnen solite man das überlassen.
Die Auffassungen in dieser Beziehung siiid hier doch arditrärerer
Natur, das ist vielfach Sckpäßungs- und Stimmungssachc, alle Taxen
sind ja Faxen. Wenn Sie das lediglich den KreiSausschüsscn über-
laffen, so wird der Erfolg die größte Unxxlcichbeit in der Vertheilung
der Mittel sein; das halte ich für ganz auSgesckyloffen. Najürlick
sind die Kreisausschüffe anzuhören; ihre Gutachten, ihre näheren
Darlegungen werden ja von drr c'ntscheidcnften Bedrutung sein;
darüber kann gar kein Zweifel sein; ob wir in das
(Gesetz bineinfcbreibkn: Anhörung des Kreisau5schusfrs oder nicht,
das ist ziemlich glrickpgültig _ eine verständige Vrrwaliung muß
unter allen Umständcn die Kreißausfckpüsfe anhören, aber in der
Zentralinfianz müssrn die verschiedenen Auffassungen unter gleiche
Gesichtspunkte gebracht werden, damit die Gelder nicht reichlich nieder-
fallen in einem Kreise und der andere Kreis vielleicht in dieser Be-
ziebung bcnacbtbeiligt wird. Aehnlick) liegt die Frage aber mit dem
Vorschlags, dcn Regierungs-Präsidentkn die Sache zu überlassen.
Das würde nach meiner Meinung zu ähnlichen Ungleichheiten führen.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)f
dirs schwer, ohne sich Vorstellen zu können, um welche technischen Leistungsn *
zam Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeigéro
Zivei-te Beilage
Berlin, Donnerstag, den 10. Februar
1898»
WHM,
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Ick habe das schon aus den Berichten der Negisrungs-Präfidenten ersehen, daß die Auffassung deLselben in Beziehung auf die Höhe der Schäden, in Beziehung auf die Noihwendigkeit, Staatsmiitel zu geben, in Beziehung auf eine Reihe von Maßnahmen, die unmiitelbar zu treffen seien, nicbt aufgeschoben werden können, recht Verschieden sind. Und da meine ich doch, es wäre auch falfcr, allein drn Rogie- rungs-Präfidenien Summen zu überwsifen nach ihrer eigenen Angabe“. Die richtige Instanz ist nach meiner Meinrmg der Ober-Präfidcnt, adrr - wie der Herr Minister des Innern auch schon ausgeführt hat - in Einklartg mit dern Prodinzial-AuZsÖUfz. Und, meine Herren aus SÖlesisn, glauben Sie, daß bezüglich der Mittal, Welck)? dir Provinz bewiliirxt, der Provinzial-Ausschnß und drr Provinzial-Landiag bereit sein würden, sie einfach dem Rrgierungs-Präfidentrn in die Hand zu geben? Wenn die Provinz solche Mitirl bewilligt, dann will sir auch mitwirken; das istvollfiändig in der Ordnung, das ist gsradr Srlbst- verwaltung. Wir würdrn bureaukratifcl) bandrln, WERU wir von der Provinz verlangt hätten, die Von ihr bewilligirn Mittel mit denfiaat- lichen Geldern zusammenzuwerfsn und sie nun cinfach durch den Ohrr- Präfidenten vrrtbrilen zu lassen. DeSwegrn Haben wir disse? Kombi- nationen vorgrfckhlagrn. Ich würde eine solche Kornbination, wrriigstens eine obligatorische Anhörung drs Provinzial-Ausfchaffes auch schon dann vorgeschlagrn badsn, wrnn es fich lediglich nm Staaisgsldrr Handrlir; der Staat kann doch kein anderes Interesses haben, als das orjrktide Guiackythr mit den Verhältniffen viel vrrtrauirrer Eingefrffrnrr aus der de- tréffrndrn Provinz fich zu nußr zu macden, abrr nicht einfach von dbrn brrad auf Grund amtlicher Brrickytr zn handeln. Ich bin iidrrzrnzt, dir Konstruktion, wir wir fis dorgrsckzlaxrn Haden, ift lirindrrHaUpt- sachr zwrckmäßigstk, und bei drr schwersrr Aafgadc, dic [zirr Voriirgt, in grrrchter und gleichmäßiger Weise diess Beihilfcrr zu vrrtbeilen - jedrrmann mrs drr Praxis Miß das, wir außerordentlich schwirrig das ist -, kann es nur darauf ankommen, ob der § “2 in drr Sache zwcckmäßigr Vcrschlägr macht Odék michi. Die Nrbenrücksicßtcn, Ob das etwas mrdr Sslbfwerwaliung odrr etwas wknigsr, könltkll, NÜÖ mcinrr Mrinung, nicht rutscixeidrnd im Vorlirgrudrn .Fallc srin, und ich glaubr, Sir Werds" dri r*.ähsre'r Beirachtmig drn (Hrfrß- eniwxrf, wcnn rr in die'. Kommission gebi, fr) wic rr ifi, wirdcr aus der kommissarischcn Brratdung darauskonmn'n lassen. Sollte? das aber nicht fein, dir Kommisfion Vorschläge marbrn, die für dir chirrung acceptabel find, fr) rvrrdcn wir auch nicht auf unserm Schein bezüglich der einzelnen Bsstimmungen beftrbrn.
Ick) möchte nur noch zum Schlaf; brmrrken: wcnn dem Einen oder dem Andrrn dix: Gcfammifumme ctrvas niedrig erscheint, so wird es fchwrr sein, ohne alle die einzelnen Berichte drr Landrätl;€ nnd die Frstftellung der Schäden durch dir Krris-Aussckyüffr, fich 'üdrrlwrxpi darüber rin bcstimmirs Urtbeil zu bildrn. Ich will adrr mal an- nrdmrn, wir kämen spätrr dri der Ausfüdrrmg zu drr Uedsrzrugrmg, das; doch offenbar zahlrrichr schwsrs Notdstände 110.1) ungedrckr diirch, Von drr Vrschaffcnl)rii, daß der Staat bri drr (Größe drs Unglücks die angabe cnwfindEn muß, auch seinerfrits noch weiirrc Mittsl hrrbrizrrfrhaffrn, fo wärr das ja nichtr111d€dingtausßé'schlosfcn; wir würdrn Untrr dirsrr Vor- auIsrJnng auf die Frage zurückkommrn müffrn. Was adcr das Allsc- vSrkrdrtcste ist und gcradrzu drmoralifirrrnd wirkt auf di? J'icvöiirrung, das ift, won ddrnherrin obne GWUBLMLU, wie dcr Herr Minifrrr dcs Juncrn gssagt daf, belirdigc Smnmxn zU ;;rrifrn. Wrnn ich nicht irre, smd im Fabre 1888 33 V.liii1ior.rnMark brwilligt, nnd fir baden garrrichtmalV€rrvandi werdcn kömirn, TI find im Ganzrnnur "24 Millionen Mark zur Vrrwrndung gekcmmrn. Urrd wclche mannigfackxcn Miß- bräuchc in dieser Beziehung siattgrfundrn baden, darübrr wird keiner der Hkrrxn Abgcordnrten dsr Provinz Schlesirn im errifrl scin. Man kann, wenn man in dirfer Beziehung zu lcichtfrriig drr- fähri, gerade» wie in der Armrnvkrwaltmrg, auch grofzr moralisch Schäden anriclyte'n, Welche daurrnd an der Brvölkermxg hastrn mid schlimmrr find als ein einmaliger matrririler Schaden, drr nicht JL- nügend gedrckt wird. Diesen GcsickztSpunkt möchte ich auch den Hrrrcn in der kommissarischen Bcratbung anhéimgeden , und so hoffe iel), wir werden bei dem schwrrcn Unglück, das diese Provinzen betroffen hat, zu dem erfreulichen Resultat kommen, daß Staats- regierung und Landtag aueh in dieser Bezicbung schlirßlich zusammen- geken.' (Brady!)
Abg. Leiocha (Zentr.) wünsthi eine ftärkcre Mitwirkung drr KreiSauSsckzüffe bei der Verjbcilung uud bemängelt die Höhe der Liquidationen der Militärbedördcn, bÖlt aber den Antrag Baensch. Schmidtlein nicht für richtig; es miine vielmehr gleich in diesem Gesetz bestimmt wrrden, daß die militärifäpcn quyidaticnrn auf Staatsfonds zu übernehmen seien. Die (Hemrindcn kÖmafSU “|U! auf
[einen Fall tragen. erncr führt drsorxders das Beispiel der Ge- meind: Jiegcndalß an, feine näheren Ausfuhrungen bleiben xedoch un- verständlich.
Abg. Seydel-Hirschberg (nl,): Tas Hocbwaffcr des Jabrks 2.897 war das höchste, das es je gegrden bat. _(Oredner entrdllt zur Veranscbaulichunq einen übkr 7 m_ langen LYtrcrfen Paprxr, auf Welchem der Hochwasfrrstand ver1chied§ner Jahr; grapdijcb dargssteUt und der leiste Hochwafferstand rnit iiber 7 111 udcr normal bei der Stadt Hirschberg verzeichnet ist.) Wir wollen dre'Scbzrdrn nicht auf die untenliegenden Anwohrrer abwalzen, adrr wrr muffrn endlich cineRrgulierung unserer vrrwrlderjcn Gedirgrflusfr vornehmen. Das leßte Hochwasser hat seine Quittung über die Maßnadmrnser- theilt, welche bisher von Menschenhand getroffrrr find, um die Flusse einzuengen; Das muß uns eine Warnung für die Zukunft sein. Fur die Räumung der lüsse ist seit hundert Jahren nichts gexscbeven. Nach dem schlesif en AuenreciU sind die “Dominicn zur Raumung verpflichtet. Wenn auch das ucnrccht_mcht schl€ch1bin aufgehoben werden kann, so muß es doch abgeandert werden. _Von großer Wichtigkeit ist die Erhaltung der Flußufer; wo die Ufer brfesttgt Warcn, hat das Hochwasser weniger Schaden angerichtet. Allerdings besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Anla_ge von Ufermauern für die Anlieger nicht; da aber besonders gefavrdere Stellen durch Mauern geschüßt werden müffen,"so bleibt nichts Anderes übrig. als daß der Slaat diese Aufgabe udernimmt. _Ber dcr Vertberlmig der HilfStnittel müssen auch rie Privategr berucksichtigt rverden, die durch monatelange Slörung ihrer Gescbgste" Schaden Liltltku haben. Der Staat selbst hat die PWM. dre Schaden WU zu ersetzen, und
der Priyatwobltbätigkeit, welcbe schnell und gern eintrat, namentlich
dem Vaterländischen Frauenderein und der Stadt Bärlin, welcbe fick)
in einer der Hauptstadt würdigen Weise an die Spitze des Liebes-
wcrkrs gestellt Hat.
Minister des Innern Freiherr von der Recke:
Ick) bitte um die Erlaubniß, noch auf einige Ausführungen der
letzten Herren Vorredner zurückkommen'zu diirfen; ich wrrde mich
dabri sehr kurz fassen.
Der Hrrr Abg. Seydrl hat soeben die Frage Vrntiliert, ob die
Provinzialverbände auf Grund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften
zu derartigrn AUSJabrn herangkzogen werden könnten. Ich nehme
meinerseits keinen Anstand, zu erklärrn, daß man an der Hand der
drstedenden Gesetzgebung eine rrcbtliche Verpflichtung nicht konstituieren
kann. Wir haben aber keine Veranlassung gehabt, in eine nähere
Erörtrrung dieser Frage einzugehen, weil sich die Provinzial-
Verdändr in srdr danksnswerthér Weise in Anerkennung
mindestens einer moralischen Pflicht bereit Erklärt haben, ein Fünfrel
zu dissen AuGgaben beizutragrn. Hättrn die Vrrbandlungen nicht zu einem derartigen errrltat grfübrt, so würde vielleicht für di? König-
liche Staatéskcgiorung dic Fragr Entstanden frin, ob etwa Vermöge eines Sprzialgefrßes eine errflichtung dsr ProvinzialVerdände zu Waffen gewesen wäre.
Der Hrrr Abg. Letocha, dessen Ausfüdrungrn ich allerdings im Zusammenhang nicht Vollständig habe folgen können, Weil er sehr leise sprach, bai, soweit ich ihn verstxnden babs, Verschiedene Brmängelungen von Liquidationen zur Sprach? gebracht, die fritens der Militärdebördrn anläßliri) der Hilfrleifiung den Gemeinden eingrreichi worden sind. Meine Herrin, die Hilfe der Militärbebördrn ist nach den mir zugegangenen übrrrinfiimmrndrn Brrichtrn so außerordentlich dankrnswcrtl) und vor- trrfflick) gewesen, daf; mich bei den Ausführungrn drs Herrn Abg. L€t0cha dir Empfimdung dcschlicb, man hätte sich drmgcgenüdsr bei Brmängelung von Kleinigkeitrn, und dazu rechne ich Anstände dei einzrlnrn Liquidationen, vielleichi eine etwas größere Zurückhaltung anfrrlrgeu follrn. Ich kann Natürlich hier über die Berechiigung der chängclungey kein Urihril fällrn. Als felbftverständlich nehme ici) an, daß diefs Liquidaiionen dcn brstsbendrn Vorschriften cutsprrcbend aafgcstslli find; ick) kann aber dem Herrn Abg.Lewcha nur empfehlen, für drn Fall, daß man meint, es srirn Jrrtdümer oder Ueberforde- rungcn vorgekommrn, dies dri den zuständigen Instanzen zur Sprache zu bringen.
Abg. Von Eichel (konf): Auch in mrinem Heimatdkreise Lauban
Dieser Gesichtspunkt, den ich eben berührte, daß die Nächst- betbeiligten doch auch bei solchen Wasserschäden zuerst nach ihren Kräften leisten müssen, daß die Entferntercn, zu denen auch der Staat gehört, nur im Falle die Nächstbeiheiligten dazu nicht im stande sind, eingreifkn, ift allgemsin, wie wir das auch in den neueren Gesehen überall gethan haben, zUr Geltung zu bringen, namentlich aber bei Wafferschäden. Eine solche große Anzahl Flüsse zu besißen, kleine und große, wie die Provinz Schlesien, das ist auch ein großer Vor- theil nach der anderen Seite. Ich kenne Provinzen, die vielleicht das Risiko der Schäden, die disse Flüsse vrrursacben, übernehmen würden, wenn sie diese Ströme und Flüsse und Bäche besäßen. Derjenige, der sein Haus in unmittelbarer Nähe eines gefährlichen Flusses baut, hat davon erhebliche Vortheile; am Flusse zu wohnen ist oft sehr vortbeil- hast; er übernimmt damit eine gewisse Gefahr, daß er auch durch Fluß- schäden, Hochwafferfluthrn u. s.w. geschädigt werden kann; und gerade deswegen wird 65 in vielen Fällen sehr schwierig sein, die Menschen dazu zu bewrgrn, vom Waffe: rveg zu bauen und auf die Höhen sich zu begeben. Ich zrveifle somit nicht, daß die Provinzialbeibilfe ebenso bewilligt werde, wie Sie diese 5 Millionen zu bewilligen beute Von allrrt Seiten Ihre Geneigtheit auSgesprocben haben.
Abg. Von Schenßkendorff (ul.); Arzt!) ich danke namens des Görlißer Kraifes für die große Liebesthatigkeit, dre auch in diesem Kreise in brwundernSwsrtber Weise _geleistet worden ist. Die in dieser Vorlage für den Kreis Görlitz m_ Aussicht gendmmene Erit- schädigung ift jrdoch byi Weitem nicht genugend; der Kreis bat ungrfabr die Hälfte aller Beschädigungen im FnzknRegierungsbezirk erlitten, und es sollen auf ihn nur 25 0/9 der ntschadtgungrn entfallén. Da nur für die noibwenrixgen Lebensbedingungen geforgt werden so , kann man als richtig anerkennrn; es fragt sich nur, was man unter den rwtbwendigrn Lebensbedingangrn verstxht. .Bei der'Hergabe von zinsfreien Darledrn sollte man nicht so angstlccb auf dre porbqndene Sicherheit sehen; ck ist nicht so schlimm, wenn wirklich einmal ein Darlehn nicht zurück.;ezablt werden kann. Nach dem Erlaß des Grfeßes von 1888 hat 66 Jahre gedauert, ehe die Einzelner in den Béfiy dessen kamen, rvas ihnen das Gesetz zUsYracb. WU,“ wyllen uns das ziir Warnung dienen lassen; die UntrrstußungSgelder muffen fo fchnrll wie mögliä) gegeben werden. Naturlich kann nicht, wenn heute das Gesetz angrnommrn wird, schon triorgen mit der_AuSzablung begonnen werden; denn es ist feldstverftafndlich, daß dre einzelnen Fälle erst geprüft werden müssen. Aber die' AuZxablung muß mög- lichst beschleunigt werdrn. Man' sollte die Falle in verschiedene Katcgorirn tbeilen und besonders dre ärmerrn Lrute, die auf das Geld warten, vorweg befriedigen. Daß der Ober-Prasident„ iiber die Ver- jbeilung zu entscheiden dat, halte ich fur eme „zweckmaßtge Maßregel. ES ist sehr wesentlich, daß man nicht ,nur giebt, sondern daß man schnell giebt. Die Vorarbeiten für die Flußregulierungen müssen sofort mit den Mitteln dieser Vorlage in Angriff genommen werden
ist dir Vorlage mit Freude begrüßt worden,_wenn man auch dort ein fchnrllrres Eindringen derseldrn grwüafcbt hatte. Sie: bäite dazu der- getragrn, dir schwer betroffenen Gemeindxn in ibrrr Sorge aufzu- ricbtrn. Di? Gemeinden dabrn bei dem 1chrveren Unglück ihre Volle Pflicht rrfüllt und mit Anspannung aller Kräfte das Noldwendigste ge- than. Dir Summe Von 5 Millionen scheint auch mir zu niedrig zu fein. Die Provinz soll 1 100 000 (W leistén, was gedenkt die Regierung zu thun, wenn die Provinz die Leistung dieser Summe Verrveigert? In mrinem Kreise muß sofort mit der Regulierung Vorgrgangen werden, die Axxrücken müffcn darbrcitert werden. Der Landratl) würde seine Pflicht Versäumen, rvrnn er nicht sofort auf die Vorxabme diefer Arbeitrn dringrn würde; denn das würde sich beim nachsten Hoch- wasfe'r rächen. Dsr Staat soll uns nicht wartrn _laffln, bis die zrr-„itc Vorlagc eingebracht werden kgnn. Jm Kreifc Lauban bat bisbrr rrst der dritte Theil der Ufer in Stand aeseßt warden können. Drr Finanz-Minister hat dcn Anliegern Vrrsaurnnif; in BSJUZ auf die Räumung er Flüsse vorgeworfen. Ich muß die A1nt§d0rflklcker dagrgen in Schuss nclpmsn. In unseren kleinen lüffrn, durch die man im Sommer trockenen Fußes geben kann, arm nicht jeder Baumstamm beseitigt werden. Es würdr allerdings wünschrnswerti) fein, wenn die AmtSVorsteber alljahrlicb fiir die Räu- mung sdrgcn würden. Auch ich kann nicht schließen, obye drr Hilfe dankbar zu grdrnkcn, die uns von Höchster Strlle zu tberl aewyrden ist. Ihre Königlichs Hodrit die Erbwrmzeffin vqn Sachsen=Meinmacn bai dir Brvöikerung rnit lichtem Blick und Wertem Herzen, getröstet und wird in mrinem Kreise nicht vergessen werdrn. Höckystdxrselbe bat fick) ÖSdUlck) cinen ewigen Denfsiein bei der Brrölkrrung grfeßt.
Vize-Präsident dcs Staats-Ministeriums, Finanz-Minister O1“. von Miquel:
Drr Hrrr Vorredner bat die Frage an die Staatsregierung ge- richtet, rvas fie etwa zu thun gsdrnke, wenn die Provinzial-Landtage dic bicr voraußgrsetzkcn Mittel ihrerseits nicht genehmigen. Darauf kann ich ihm Einfach erwidern, daß Cine VerWaltung gut thut, sich nicht mit Doktdrfragrn zu beschäftigen, Weil ich überzeugt bin, das; man der Frage noch nicht näher zu tretrn braucht, indem der Voraus- geseßte Fall nachmeiner Ueberzeugung in keiner Weise eintrete'n wird. Wir habsn mit dem Ober-Präfidenten der brirrffenden Provinzen nicht bloß, sondern mit den Vorsißenden der Provinzial-Ausscbüffe, be- ziehungsweise drn Hrrren Landeshauptmännrrn diescr beider! Provinzen Verbandrlt. Sie haben uns die bcstimmtrn Erklärungen abgegebek, gls wir ursprüxrglickp vorbrrgebcnde Befchlüffe in dieser Bkzicbung wünschten, daß das nicht nothwendig sei, daß sie überzeugt wären, nach ihrer Kenntnis; der grsammten Verhältniss, daß eine derartige Beschluß- fassung der Provinzial-Landtage zweifellos sein würde. Ich mcine aucb - ich will es nicht bestimmt bebauptrn - gkbört zu baben,daß der Provinzial-Auschufz der Provinz Schlesien sich schon nach ker Richtung schlüssig gemacht bat.
Meine Herrrn, es ist ja ganz richtig, daß eine rechlliche Ver- pflichtung, in dieser Beziehung Beihilfen zu gewähren, der Provinz nicht obliegt. Aber, wenn man die Frage allrin auf die rechtliche Verpflichtung stellt, so liegt auch dem Staat keine solche rechtliche Verpflichtung ob. Bei Noihftänden greift man zu, und es ist das Natürliche, daß die nächsten Nachbarn, wie bei jedem anderen Unglück, auch bier vorzugsweise helfen. Bei einem großen Brandunglück werden immer die nächsten Nachbarn das Meiste leisten. Das ist das ganz natürliche Gefühl, welches fich bei allen anderen Unglücksfällen auch grltend macht. '
Wir haben geglaubt, daß wir in der Heranziehung der Provinzen zu Beihilfen diese sehr billig behandelt haben, als wir mit Erseßung Von einem Fünftel des Gefammtscbadens zufrieden waren. Der Staat leistet bier außerordentlich viel, und es würde ganz unver- ständlich sein, wenn die Provinzen auf einen so billigen Vorschlag
und dürfen nicht so lange Verzögert werden, 'bis die zweite Vorlage kommt. Mit dcn Mitteln, welche 1888 bewäligi worden find, hätte man schon einem großen Tbril der berrcbtigten Klagen abbelfen können, da die Mittel nicht Voll vermender worden find. Für die Beihilfe der Provinz liegt gar keine rechtliche Verpflichtung vor, aber doch das menschliche Mitempfinden Und das Gefühl der Zufammengebörigkeit in der Provinz, und es ist kein Zweifel, daß die Provinz die Mittel bewilligen wird. Die kleinerem Verbände können nichts hergeben, dsnn sie find schon hinreichend brlasiet.
Abg. Graf Nostiz (konf): Auch mein heimatblicher Kreis Löwenberg ist Von dem Hochwasser heimgesucht worden. Für die Vorlage ist der Regierung zu dauken, aber es war allgemein gehofft wordrn, daß die Vorlage früher eingebracht würde. Die militärische Hilfe ist in anerkennrnswertber Weise geleistet worden; diese Hilfe ist gerade den Kreisen zu tbeil gsworden, rvelcbe am meisten zu leiden gehabt baden, und die deshalb auch die Kosten dieser Hilfe nicht tragen können. Ick möchte daher bitten, diese Kosten auf die Staats- kaffe zu übrrnebmrn. Alle Bkwohuer sind sockgeschädigt, daß sie nicht Beiträge an die Kommune für diesen Zwe geben können. Die Uferbautrn bedürfen einer einbeitlickoen und schleunigen Regelun , damit liegt es bei uns im Argen; ein Zwang läßt ck in dieser Béziebung nicht ausüben. So wie die Ufermauern jrßt sind, dienen fie nur dazu, das Jlußdeit writer zu versanden; denn das Hochwasser spült die Mauern einfach los. Die Ueberschwemmung im Löwenberger erise ist im vorigen Jahre besonders durch den Bahndamm der Etienbabn Löwenberg-Goldber gefährlich geworden. Es ist ein berrchttgter Wunsch, daß der B:- ndamm so umgebaut wird, daß er kein Rückstauen verworruft. Als der Damm gebaut wurde, protestierten die Einwohner des Kreises dagegen, Weil sie fürchteten, daß. er beim Hochwasser gefährlich werden würde. Die Wafferbautecbmker wiesen jedoch die Proteste ab und rechneten aus, daß dadurch keine Ueberscbwemmung hervorgerufen würde. Aber die Erfahrung hat gezeigt, daß der Bober an diese Berechnung sich nicht gekehrt hat. Der Damm muß fo geändert werden, daß er mehr und breitere Durchlässe bekommt.
Abg. Brauer (fr.konf.) schildert die Schäden, welche das Hoch- waffer in seinem Heimatbkrrise Sorau und in der Stadt Forft an- gerichtet hat, und glaubt ntcht, daß mit 5Millionen alle berechtigten Ansprüche befriedigt werden können. Redner empfiehlt dringend die Regulierung der Reise und dankt namens der Stadt Forst der Stadt Berlin für die gewährte Hilfe.
Abg. von Manteuffel (konf) tritt dafür ein, daß eine Ver- sumpfung der unteren Oder Verhindert wird. '
Abg. [)rzHabn (b. !. P.) meint, das; die Maßregeln, welche das Wasser yxögltchst schnell dem _Meere zuführen sollen, sich nicht be- wahrt baxte'n, weil „darunter die Niederung leide. Die Hochwafser- gefahr_mu_ffe da bekamvft werden, wo sie am leichtesten zu bekämpfen set, namlrck) m den Quellgebieten durcb Anlegung von Sammel- beckrn. Ein Mczngel sei es, daß keine einheitliche Verwaltun für ganze Siromgedrete bestehe. Am unteren Lauf der Elbe !) nen fix!) fruher dre hannoversche Regierung auf der einen und die danische auf der anderen Seite gegenseitig mit Buhnen bekämpft, um L_and zu gswmnen. Die preußit e Regierun habe die Nachwirkungen _dieses Verfahrens nicht eseitigt; infolge dessen w_erde auf der emen Seite Land gewonnen, während auf der anderen Seite die Dörfer immer mehr Vorland verlören; die Deiche ließen sich aber am besten schützen, wenn sie viel Vorland hätten. Dunk eine Spezialkommisfion tolle die Regierung die ganze Frage vrüfen lassen, die Meliorationskostxn-Anscbläae der Bauverwaltung hätten fich oft als unzutrsffend erwiesen. Es solle wie in Holland ein besonderes Ministerium für alle diese Angelegenheiten gebildet werden.
Um 4k/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratbung auf Donnerstag 11 Uhr. (Außerdem steht die Fortseßung der) Bera)thung des Etats der Bauverwaltung auf der Ages- or nung.
darf ntctt auf die Provinz zurückgreifen- Dkk TÜSJWPÜL'MMÜ a,n den Flüssen entlang muß verbes1ertr1oerden. Zu kaufen haben wir
nicht kingebcn würden. Wie gesagt, ich befürchte das in keiner Weisr.