1898 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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e*m *, ivelche in den landwirtbfehaftlicben Vereinen tbätig sind, in dieser“ Beziehung eine größere Aufklärung über das Wesen des An- erbenrechtes in der Bevölkerung zu verbreiten. Meine Herren, wenn wir die Gegenagitation ansehen, und ich bin ja wohl davon der allermeist Angegriffene, man braucht nur den süddeutschen Herrn Pro- feffor Brentano zu lesen, der mir vorwirft, ich wollte die Bauern wieder in Abhängigkeit bringen (Heiterkeit), ein Obereigentbum ein- führen, und was dergleichen Verkehribeiten mehr sind - ich sage, wenn man die Gegenagitation und den Begriff der Freiheit der Diéposition über das Eigentbum, der doch tief eingewurzelt ifi, in Betracht nimmt, wenn man die Anschauungen, die auf Grund der Stein-Hardenberg'scben Geseßgebung in den östlichen Provinzen tief in den Vauernstand bineingedrungen sind, in Betracht zieht, so wird man sich sagen müssen, daß, so lange die Meinung noch besteht, daß das Anerbenrecbt etwas Weiteres sei, als das den bäuerlichrn An- schauungen, Interessen und wirtbschaftlicben Verhältnissen entsprechende gemeine Recht, welches aber durch Disposition unter Lebenden und von Todeswegen durch den Inhaber des Landguis geändert werden kann, so lange die Bedölkerung das nicht allgemein begriffen hat, sondern immer noch befürchtet, daß man sie in neue Fesseln legen wolle, so lange wird das Anerbenrecht nicht die nötbige Sympathie finden. Also wer sich für diese Sache wirklicls lebendig interessiert, Wer darin eine wichtige Grundlage des ganzen Bestandes einer leistungsfähigkn Landwirthschaft erblickt, der kam) wohl die Nothwwdigkeit fühl-xn, in den landwirthschaftiicben Vireinen Einmal einen Abend, wo über Zollfragcn gesprochen wird, aszWecbseln mit einem andern Abend über diese Frage. (Heiterkeit) Ehe diese 00m- mnujg 0911110 in der Bevölkerung nicht Vorhanden ist, grwiffermaßeii von oben, von dem kleinen (Comité der Wiffenden eine solche Geseß- gebung der Bedölkerung aufzudrängen, das ist etwas sehr Bedenk- liches und Gefährliches, und wir müffrn da mit großer Vorsicht der- fahren. Wir könnten sonst eine Reaktion herdorrufen in denn Stim- mungen der ländlichen Kreise, die doch sehr bedenklich ware. Ick meine daher, jeder sollte sich dieser großen Aufgabe nach seiner Kraft widmen, und dann wird es an der StaatIregierung nicht fehlen, daß wir nach Maßgabe der dann erreichten Aufklärung in der Bevölkerung mit Enischiedenheit diesen Weg Weiter Verfolgen.

Wir sind uns auch, wie der Herr Landwirtbschafts-Minister ge- sagt bat, doll lerwußt, daß die enischeidrnde Frcrge für die Erhaltung und Herstellung einer leistungsfähigen LandwirMchaft keineswegs mit einer solchen Gesetzgebung abgeschlossen ist. Das Anerbenrecht kann manche alte versiändige Einrichtung, Sitte und (Hewvhnheif erhalten, aber keineswegs ist es im stande, diefe eben dezeichn9te größere Auf. gabe zu lösen. Man wird anch hie'r erkennen, glaube ich, daß wir zum Theil Prodinzieli, jedenfalls nur schriiiwckise vorgehen dürfen, und daß es ein Aübeilmiitel auf diesem Gcbiet überhaupt garnicht giebt. Winti rs jcßt keisdielsweise gelingt, in dem nächsten Land- tage da , wo ein weitsrgebendss Bedürfnis; berv'drtriit', noch eine größere Besehränkung der willkürlichen Diépositton ,de's jeweiligen Bcsißers eintretrn zu lasssn durch eine Reform des Fidel- kommißwesens, so ist do,? wieder ein großer Schritt. Mari wird da vielleicht auch unterscheiden müssen zwischrn großen Fideikommiffen und kleinen, zwischen Fideikommiffrn und Stammgütsrn; man wird auch da nicht nach einer Schablone handeln können. Ader, meme Herren, Wenn man erwägt, daß die Verschuldungsfragr," die hier br:- rührt worden ist, nach meinen Erfahrungen um so grfabrlrch€r ist, je besser es der Landwirtbscbaft geht, daß die Vsrschuidwng€n nach, meiner Ueberzsugung durch ein falsches Erbrschtfür'die Landnitrtbschast in guter“. Zeiicn rapider sieigrn als in schlechten Zriten, daß der Werth dess Grund und Bodens und des Eigenthumsbrfißks' in guten Zeiten in ungemrffener Weise überschäßt wird, daß die'stcnsbalti-an, vor allem aber die Höhe der Abfindungen bsi ungeibciltéirr GutSubergang in guten Zeiten am alicrgefäbrlichsten smd (jehr richtig!), so muß man nach meiner Meinung allerdings in dreier „Agrargcseßgkbung die Wesentliche Vorausskyung der daurrnden Béiestigung und Erbaltrmg dieses großen-Boüwerks unskres heutigen Staats- und Gesellschafts-

weirns erblicken. (Lebbastcs Brain).) ft , t Mh, d

. " sister Bräsicke-Bromberg be rerie en 18 en, daß ZbZsYijerrYxré das Anerbenrechi Boden firiden konne" oder gar schowgefunden babe. Ueberbaupt set ed bedenklich, axis Iiußitchkcits- rücksicdten neues Recht zu erfinden. Mik der zwangSWerscn Einfuhrrrng des Anrrbenrrckyts nehme man drn ostpreußischen Grundbesißerfamrlten

den et i en (Grund und Boden. . HYrLchVOn Helldorff-Bedraqhält die Ausfuhrungen des Vor- redners Über die ostpreußisckoe Abnergunxx grgeu das Anerbenrecbt „fur mißverständlich. Daß die Testierfretbeit durchaus erhalten 518158, Liebe infolge der Beschlüsse über das Burgerliche Gesxßbiich fest. Deshalb Werde ja auch von einem aligemrinen Geseß fur die ganze Monarchie Abstand genommen. Der große Grundbesitz ser starker verschuldet als drr mitrlere und kleine, u'nd' dieser Vorzug des leZt'eren ebe zurück auf seine Vervegungsfxeibett, an der ryan nichts andern folie. Renteninstitute zur Ablosung der Rentrn mußten unter Staats- oder Prodinzialgarantie fobczld als x_nögltch ms L_eben treten. Die Landwirtbschaitskammern seien fur derartige sozialpolitische Fragen

kein kompetentes Forum. ' .5 " eterbur -Caffel protestint gegen die AußdeOlykiieiinéizldreFYltiiTisixxrrireYssaufHeffcZi-Naffau, wo dafur kein Boden

vorhanden sei. ' . . Vize-Yxriäfideni des Siaats-Ministeriums, Fmanz-Mmrfter

1". von rque : " '

[) Meine Herren! Ich möchte doch, da ich die Vrrbaltmffe auch genau kenne, dem Vorredne-r widersprechcn, wenn er meint, das An- erbenrecht sei in der ganzen Provinz Hessen - Nassciu nicht möglick). Ich bin sribst Mitglied des Provinzial - Landiaxirs m Caffel grwesen. Damals Wurde uns dom Ministerium die Landguterordnung vorgelrgt, und was geschah? Es geschah, das; die Mehrheit desxProvinzial- Landtages diese Landgütcrordnung, die das Hriferecht Einfuhren Wollte durä) Eintragung, zu einer AustragungsLandguterordriung verwandeln wollte in dem Sinne, daß die Regel das Anerbenrecht ware 11er die Aus- nahme nur die Form des Protestes des Eigentbumers gegenuber seinem Verbleiben in der Landgüterordnung. Das war „also der Gedanke, daß für das alte Kurheffcn sich die Einführungfdes Intestaterbrechts aus der Basis des Anerbenrechts durchaus empfedle, Wenn der Herr OberBürgermeister Westerburg von der Provinz Hessen-Naffau ge- sprochen bar, so hat er, meiner Meinung nach, etwas Verkehrtes ge-

sagt (Heiierkeit); wenn er aber von seiner Heimat!) gesprochen hat,

von Nassau, so hat er etwas Richtiges gesagt.

Meine Herren, wie [irgt die Sache in Süddeutschland? Ick) habe, so lange ich in Süddeutschland war, wird viel

der Sache beschäftigt, und ich glaubte bald zu finden, daß die Verschiedenheit in dem Erbreckptswesen, in der Geschloffendeit und Tbeilbarkeit der Höfe in ganz West- und Süddeutschland fast genau mit der Richtung des römischen Pfablgrabens zusammenhängt. Yon Düsseldorf bis Regensburg ist ailes - nur mit einer ganz charakteristischen Ausirabme im Schwarzwalde - südlich vom Pfablgraben in der Naturaltbeilung und nördlich regelmäßig alles - das springt natürlich auch einmal herüber und hinüber -- in der geschlossenen Hofesvererdung. Man hat eben vergessen - man muß das in Betracht ziehen, um diese Zustände zu begreifen, - daß in diesen Landestbeilen südlich vom römischen Pfablgraben ein städtisches Recht drei- bis vierhundert Jahre durch einen hochgkbildeten römischen Richterstand gehandhabt Wurde. Daß der römische Index kein Verständniß für deutsche Bauernhöfe und deren wirthschaftliche Bedeutung haben konnte, das liegt klar auf der Hand; er hat wohl dies als Barbareirecbt angesehen, wie wir heute in Kamerun das Nrgerrecht als Barbarei betrachten. (Heiterkeit.) Haben wir erst einmal vierhundert Jahre dort regiert, dann wird Vom Negerrecht auch nicht mrbr viel übrig bieiben. (Heiterkeit.) Dadon unterscheiden fich blos einzelne gewisse Landestbeile diss- seits der Elbe und unmittelbar an der Elbe. Dazu gehören auch die meisten Landestheile thüringischen Siammes. - Ich will aber das Haus mit dieser historischen Vorlesung nicht weiter bebeiiigen. In der Provinz Sachsen werden wir schwerlich das Anerbenrrcht einführen können in dcmjenigen Theil, wo thüringische stiilkerung Wohnt. Da “ist meines Wiffrns Wysentlich freie Naturaltheilung. Ebenso ist es regelmäßig in drn jrßigen thüringischen Fürstenthrimern, auf dem Eichsfeld, in der Grafschaft Hohenstein u. s. w. Die Thüringer haben fich früh aus ganz bestimmten Gründen, Wenigstens in viel ausgedehntcrrm Maße der Naturaltbcilung biygegebkn, wie die sächsische Bevölkerung, dic der eigrntliche Träger der Unrheilbarkeit des Hofss ist (Zuruf); nicht die Westfalen allein, sondern ganz Nieder- sachscn im writeren Sinne. Es wird auch im Großrn und Ganzen in den östlichen Provinzen diesr Sitte am festestrn gehalten sein, in denjenigen Brzirkßn, Wo die Kolonisation diesseits der Elbe von Sachsen bewirkt wvrden ist. Das können Sie Verfolgen selbst in Pommern, währcnd beispielsweise in Schlesirn die fränkischen und thüringischén Ansiedelungen meines Wissens vicifacb die reine Natirralthrilung haben. Man wird im aligemeinrn finden, daß der eigentliche Träger des alt- deutschen Erbrechts der Sachse ist, und ich sage daher: Wenn man die Dinge beurtheiien will, ob man für eine bestimmte Gegend das Anerbenrecht einführen soU, so muß der Landrats) des Kreises die Geschichte der Bodentheilung seines Kreises fünfhundert Jahre zurück Verfolgen. Aus dirser (Geschichte ergiebt sich im Menschen ein unbewußtcs R?Chiögefühl, deffrn Ursprung er seibst nicht kennt, aber doch ibaisächiich vorhanden ist, wie denn vielleicht in uns Mkrifckyrn das Unbewußte stärker ist, als das sznßtcz. Und diesrm RechtEgsfübl müssen wir nachspürrn. Wo es ins Schwanken gkkommen ist, Wollen wir Es halten und bsfesiigen; wo Ls obne Schwanken in der Sitte brstebt, wird die Aufgabe um so leichter sein. Wo sich Ein ÜUSJLspWÖeULZ entgrgrngesrßtes Rechthefüdl, wie in Landestbeilen mit freier Natural- tbeilung - wie ich das vollständig anerkenne *- gedildet hat, da wird man zwar noch immer Hoffnung babrn können, aber doch nur anfangen könnrn mit einem fakultatiden AnerbenreÖt. Sr) iiegkn die Dinge. Das ist Eine Fragk, die kann oft nicht einmal für eme Zarrzc Provinz entschiéden wcrden, ch: dmm aiich das Geséß ia nur ihrtl- weise in die Riyrinprddinz Eingreift. Das find eben fachs1schße Nieder- laffungrn. Ich sage, so wird vorfickyjig gxprüst wrrden muffsn,'und der historische Simi unfc'rer Beamten kann sich in dieser Frage zeigen und ici) glaube, es wird gerade dcis Herrenhaus sich auf den Standpunkt ftelien, däß man hier Utcht'Vl)n obern reglemrntieren kann, sondern daß man an die ganze Entwickrlung m eincr bestimmten Gegcnd QUsÖlii'ßLn muß, dann Werdrn wir die S*a'che durchsetzen. Dancdrn «drr habe ick) die Ueberzeugung, daß dirss Hirte und erobnheit, dsrbundkn mit 72611 dringenden ' wirth- fchaftlichen Bedürfniffsn der Landwiribschaft drci) rm ali- gemeinen auoh in den Ösilicbcn Prorinzcn.so stark. ist, daß wir den größten Theil Preußrns unzwcifeidaft mit dissem, meiner Meinung nach, wohl!!)ätidcn Gessi; werden krhandeln könnrn. Der Herr Obcr-Vürgermeister dcn Bromberg hat soeben dad be- wiesen, was ich Vorhin sagte. Er bat dargetbarsr, daß rr aucb skincr- seits dieses Anrrbenrecht für ein auf die Verhaltnisse 'm Ostpreußen garnicht passendes hält, wahrschein1ich hätte er rs aom ltrbsten gsnannt ein fsudales, längst überwundenes Institut. (Herterkett; srhr gut!) Seine ganze Ausführung ist aber dahin gegangen: dds, was das Geseiz zur regelmäßigen gescizlichen Uébung rrickcben wrll, 'das ibun wir in Ostpreußen freiwillig in unseren Famckisn. Aber ich frage: warum folien Sie drnn das thun durch Cbrkontrakt und durch Verträge, Wenn das aligemsine Gesetz eben diesem vermuthlichrn Milieu der Bevölkerung entspricht? (sehr gut!) Warum sollen wir denn die Leute, die keinen solchen Vertrag gemacht haben -'es stirbt doch auch ein Mensch oft in der Jugend oder ohne kontraktlicheVor- sorge - in die Unbequrmlichkeit bringen, daß nur der'römtscbe oder landrecbiiiche Zwangßrichterkommt und die Theilung erzwingt, weileben solche Verträge nicht bestehen. Wonach muß mai1denn ein Jntestaterbrecht einrichten? Doch nach dem vermuihlichen WtÜen des Sterbenden,dek- jenigen,der nicbt tesiiert. Das istdas wahre Intestaterbrecbt. (Zustimmung.) Und das römische Recht, wclches ein Zwangsrscbt stärksterfArt in Bezug auf die Größe drs Pfiichttheils ist, entspricht eden mcht dem allgemeinen Rechtögesübl, dem sozialen und wirtbscbaftlichen Intereffe unserer Landwirtbscbaft und deswegen scßen wir es als Intestat- erbrecht endlich bei Seite, nachdem der" deutsche Bauer geéen da's römische Recht 500 Jahre mit Erfolg gekampf't bat. (Lebhaftes Grado .) Damit schließt die Generaldiskussron. In der Spezial-

be ürwortet u 11 , debaYTeibeTr von LYnd§sberg -Stetnfurt einen Antrag, nach welchem von den dort aufgezählten Außnabmen von „dem Geltyngs- bereich des Gesrßes eine Anzahl don Angerichtsbezirken gestrtzléyen, dagegen eine Reihe anderer Vrzirke aufgenommen werdeii soll., Vac'r) den Ermitielungen des Westfälischen Baurrnverxins bedurfe Fre or- lage dieser Korrektur,twdenc;1 sichll das Geseß uberall mit er vor- : e en :) e. , . ' berrsYeeriTixieYÄYiesiurTgs-Ratb Dr. H o l t e r m a n n bittet unter Hinweis auf die angestellten Crmittelungen, nach denen

geeignet seien, um Ablehnung des Antrages.

die betreffenden Distrikte der Kreise Brilon und Höxter für das obligatorische Anerbenrecbt nicht

- ' t tritt für den Antrag, soweit Ober Bürgermeister Wes edezilei)? auf Grund der persönliwm

„, ,'

Ober-Bürgermeiüer Schmieding-Dortmund befürwvrtet ebm. falls den Antrag.

Ge eimer Re ierun s-Ratb Dr. oltermann weist noch daran bin, daßb auch der Zber- räsident beziißlicb des Kreises Brilon sicb flix das fakultative Anerbenrecht ausgespro en [) t.

§ 11 wird mit dem Antrage von Landsberg angenommen, ebenso nach deri Kommisfionsbeschlüssen der Rest der Vorlage und das Geseß im Ganzen. Um 51/4 Uhr geht das Haus zur Berathung von Petitionen über. Ueber die Petitionen des Vorstandes des Wesiprezi- ßischen Städtetages und des Magistrats von Veri 11 um Abänderung des § 56 der Städteordnungwom 30. , al 1853 behufs Feststellung der Anstellungsvertzaltnisse gewrffer Klassen von Gemeindebeamten berichtet riamens der Kommunal- kommission Ober-Biirgcrmeister Fuß-Kiel. Die Kommrsston beantragt Ueberweisung zur Berücksichtigung.

Vize-Yxäfideni des Staats-Minisieriums, Finanz-Minifter Dr. von iquel: Ich sehe: keinen Vertreter aus dem Ministerium des Innern bier, wahrscheinlich ist der Herr Ministsr selbst und seine Kommissare im Abgeordnetenhause beschäftigt. Eine genaue Auskunft über die Lage der Sache kann ich per- sönlich nicht geben, aber ich kann bestätigen aus mündlichen Be- sprechungen mit dem Herrn Ministrr des Innern, daß er, Was das Bedürfnis; einer geseßiichn Regelung dieser Frage etwa im Sinne des Herrn Berichterstatters anbetrifft, sich auf dem Boden der Kommission befindet, und daß der Herr Minister gewiüt ist, thunlichst schneii, womöglich noch in diesern Land- tage, (xinen soichen Geseßentwurf Vorzulegen. (Brady !) Meine Herren, die Frage der Ansteliungsbedingungen, ob auf Kündigung oder Nicbikündigung u. s. w., der Ecmrindebeamten bänßt aber - das kann ich nur persönlich sagen -- doch sehr eng mit der Frage der Versorgung in Bezirbung auf Pension und Relikten zusammen. Ich weiß nicht, ob der Herr Minister diese Frage wird trenrien können und WWW. Cin grrßkr Thkil der Beamten kann in angedebnierem Maße, als ua:!) den Entscheidungen des Reichs- gerichts jetzt für eine Reihe von Provinzen cmgenomwen wird, zweckmäßig auf Kündigung angenommen werden. Aber das kann man nur dann durcbführrn, wenn nicht gekündigts Bramte, beim Austritt aus dem Dienst oder im Todesfaii, doch die Sicherheit der Person bczw. dcr Versorgung ihrer Relikten bekommen. Wir haben ja solche Einrichtungen in unserer Staatsverwaltung aucH. Ein großkr Theil der Staatsbeamien ist ctatßmäßig angestrllt, hat also die aligemeinen Rechte drr etatsmäßigen Bramten auch in Vrzrrg auf Pensionen und Reliktendcrsorgung. Troßdem, daß sie ctatdmaßtg an- gestelit sind, strben sie aus“ Kündigung, und das bcruht auf bestehenden aligemeinen Einrickptungen; da [*,-at das Reichégerrcbi noch krine rntgcgrngcskßte Entfäpcid ung ;;Cbrn körneu. Wenn nun die FB?- staÜung der Gemeindebramirn auf Kündigung etrra ausgedrbnt Wurde auf Kategorien, die nach dem jryigen Recb-jc in Esmäßbrtt der Eni- scheidung des Reichdgerichts nicht auf Küudigung arigestelit werden dürfen und nicht angcstellt sind, dann lirgt es doch nahe, die andere Frage wegen der Reliktendcrforgung und Pensionicrung damii in untrcnnbarrm Zusamrnenbang zu sehen. Ich bin der Meinung Von jeher gewesen, daß, LMC „Ansteiiung auf Kündigung keineswegs die Prdfionierung U.",d die Rclcktendersorgrrng ausschließen sol]. Ob ein Bcamier auf Kundigung steht ddcr nicbt - Wenn er scine Sckxuldigksit gethan hat, wenn er 111 keiner Weise eine Kündigimg provoziert, wenn er jahrelang einer solchen Kommune odrr auch dem Staat treu gedient hat, so hat er nach mrinem Gefühl genau denselben Anspruch auf Pension und Versorgung icinrr Rklikten, wie ein etaiömäßigrr, nicht arif Kuridigung angestellter Bramter, und daher habe ich persönlicd- [(h-WMH aber nicht, wir der Herr Minister des Innern gegenwarxtg daruber denkt - das Gefühl, daß diese beidrn Fragen zusammendarigen. Ich werde drm Hkrrn Minister namcntlich auch den Wunsch ,mittbeilcn, dkn der Herr Berichterstatter persönlich aukgesprochrn hat, einen solchrn Grieß- eniwurf zusrst birr an das Herrenhaus zu bringen, und ich pkrsdniich wiirde nicht anstehen, das zu bcfürworten. (Brady !) ck i

-5 " ' 5 ccker-Köln tritt für möglicbste Bes leun - gungYLFrSBaYZeiintsiZ; LZia Vorlegung eines Gefeyentwurfs nacb in dicser SMFM Ein. “1 Ski) ' d' polemisiert gegen das bekannte

- " mre in , _ RSiÖZFLerin-r ??Freriitfirß, wklches zugdiesen Schwierigkeiten fur die KommunalverWaltungen den Anlaß grgeden habe.

Der Kommissionsantrag wird angcnommen.

' im airc 1897 stattgehabte Aus- und Emrqngrerung m Feen LaiJgZstüten des Staatezs, sowie zu dancirtcbsresuYYZti der Haupt: und Landgcßütc rn den Jahren 18136/2471821 (Y ej.

wei e dur Kenntni nahme für er ed 9 zu er x_i ; 23 Ine Yeaéiegiesrmm cYb: dringerizdx Bitte zu richten, der GxstFk'

Verivaltung erhöhte Mittel zu gewahren zur Hebung der Pier it

zucht im aligemeinen und insbeiqndere zu größs'ren Versuchte?) Th

künstlicher Düngung auf den Wiesen und Weiden des Fre r - WilhelmL-Gestüts zu Neustadt a. Doffe. '

Nachdem Herr von Bemberg-Flamrrxsheim dle Nx solution empfohlen hat, gelangen die KommrfstonScmtrage zur Annahme. '

Schluß 6 Uhr. Nächste Srßung Donnerstag 123/2 Uhx. (Interpellation von Woyrsch, betreffend das der Gxafm Pfel- bei dem Bahnübergang in Brieg wrderfahrene Ungluck ; Ueber- sichten; Petitionen.)

an der Hand meiner seit 40 Jahren betriebenen Studiert er ßch auf den Kreis Brilon über die historische Entwickelung des Grund und Bodens mrt Erfahrungen, die er

vor Jahren dort als Richter gemacht habe, ein.

. rung in den Gemeinden nach dem Grundsa ? von Leistung

Die Agrarkommission beantragt zu dem Nachweis über.

die Häuser meist großen Ge besteht das Bestreben, den kleinen Leuten und Arbeitern

zum Deutschen Reichs-Auzeiger und Königlich Preußischen Staats-Atizeiger.

NH“: 42.

Haus der Abgeordneten.

23. Sißung vom 16. Februar 1898.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung des Antrags dsr AngBWeycrb usch (fr. kons.) und Genossen um Abänderung der estimmungen des Kommunalabgaben-

eseßcs über die Vertheilung der Kommunalabgaben auf die ealsteuern und die Einkommensteuer im Sinne einer Entlastung des Haus? und Grundbesißes in Verbindung mit dem von den Abgg. Mies (Zentr.) und (Genossen beantragten Gesek- entwurf, welcher eine Acndcrung dcs Geseßes in demselben

Sinne vorschlägt.

Abg. Weyerbusch (fr. kons.): Ich bedaure, daß die Kommission des vorigc-n Jahres die-se Anträge dem Hause nicht zur Annahme empfohlen bat. Die Ablédnung erfolgte, weil das Kommunalabgaben- gesrß erst zu kurze Zeit befrebe, als daß schon genügende Erfahrungen zur Abanderung vorläqen. Die Klagen über die Härte des Grfeßes und die Ungerechtigkeit der Realfteuern sind aber immer zahlreicher geworden. Das Drückendste ist, daß die Grundsteuern dom Brutto- ertrage krboben werden und daher den verjchuideten Besitz melir be- lasten als den underschuldeten. Herr von Eynern wünscht auch eine Revision der Steuerreform, allerdings nur des Cinkommensieuerges:ßes, aber die Klagen über dieses Gkse find verschwindend gering gegen die Klagen über die Rea - steuern m den Geméinden. In meiner Vaterstadt Elberfeld hat die Steuerkommission gefunden, das; eine Grund- und Gebäudesteurr keine besonders hohen Erträge ergeben würde. Solche find auch von der Bauplaßsteuer und der Umsaßsteuer nicht zu erwarten. Der gegen weinen Antraa erhobene Einwand, daß noch nicht alle von dem Géscß zuaciaffencn Steuerquellen erschöpft seien, ist also nicht zu- treffend, höchstens könnte eine kommunale Getränkestever in Betracht kommen. Aber alie disse Steuern, auch die Gewsrbrsteuer, könnten die unberechtigte Belastung des Grundbefiyes nicht beseitigen. Ich habe desbaib meinen Antrag gesteUt, habe mich aber dieSmal auf eine Resolution beschränkt und es der Regierung überlaffen, bestimmte Vorschläge zu machen. Ick hoffe, daß sie über meinen vorjäbrigen Artrltrsag noch hinausgehen, um dcn Grundbrfiß in gerechter Weise zu en aten.

Abg. Mies (Zentr.): Der Antrag Weyerbusch geht uns nicht weit genug, und wir haben deshalb einen Geseßentwurf ein- gebracht. Das „Kommunalabgabengesev hat seinen Zweck einer gerechten Vertbetlung der kommunalen Lasten auf die Realsteuern und die' Einkommensteurr nicht erreicht. Redner weist ziffer- maßig die hohe prozentuale Bélasiung dss Grundbesißrs infolge der Besteuerung i_mch dem Vrutfoertrage nacb, bleibt aber in seinen einzelnen Ausfuhrungen underständlich. Das Gcssß wolle die Besteue-

und Gegenleistung rkgeln; der (Grundbesiß sri a er auch für Ge- meindeetnrichtungen belastet, die nicht ibm allein zu gute kämen. Nur Aufwendungen der Gemeinde, welche in überwiegendem Maße dem Grundbesiy und dem Gewerbkbeirirb zum Vorthkil getrieben, wie sein Antrag bcsitrrimg, sollken durch die Rcalsteuern gedeckt werden; Auf- weridungen. die m uberwiegkndem, Maße der Allgemeinheit zum Vor- theil gekreichen€ seien durch kaommensteuerzuscbläge, und Auf- wendungen, der „welchen ein überwiegender Vortheil nach der einen oder anderen Seite bin nicht erkennbar ist, seien durch gleiche Prozent- saye ,der Realsteucrn und der Einkommensteuerzufckyläqe zu drcken. Um eme solche Berechnung komme man nich! herum. § 54 des Ge- seßes babe diese V-rtheilung nicht richjig geregelt, er be'antrage dcs- baib eine ne'ue Fassung. Auch die Unterveribeilung zwischn den ein- zelney Rcalsteuern reg_€le sein Antrag gerechter, wenn er vorschlaßxe, daß 18 nach dem-_ verichiedenen Vortheil der kaeindeaufwendungsn Grund- und Gebaudesteuer höchstens dreimal (nicbt doppelt) so stark herangezogen werdcn dürfen wie die Gewerbesteuer und umgkkebrt, Die Annahme» des Antrags werde vikle berechtigte Klagen beseitigen.

, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Nöll: Der Antrag Mies dient nicht der Autonomie der Gemeinden, und er trägt die bartesien Intxreffegkämpfe in die kleinsten Gemeinden hinein. Ich halte dsn Antrag nicht fur berechtigt. Nachdem der Staat auf die Realiteuern verzichtet_ hat zu Gunsten drr Gemrinden und nur die Einkommen- und Erganzungdsteuer für sich behalten hat, kann er nicht zulassen, daß" die Gememdsn die Einkommensirurr zu hoch belasten mit Zu- schlagen. Haben sich die Antragstelier auch mit der Ausführbarkeit ihres Anirags beschaftigt? Dkk Antrag bezieht sich auch auf die Landgemetriden. Dort ist immer an einer möglichst gleichen Be- lastung mtt direkten Steuern iesigkbalien worden. Wir haben rund 37000 Landiremeindén und 1200 Stadtgemeinden, wir können also bet einer solchen Reform an den Landgemeinden nicbt ruhig kOl'ÜbCk- geberi. Nach dem Antro-g Mies würden namentlich in den Land- gemeinden die Einkommrnsteuerzuschläge gewaltig wachsen, denn es müßten dgdurch gedeckt werden die Schullasten, die Armenlasten und die Kosten der aligemeinen Verwaltung, und das sind in din Landgemeindkn die Hauptausgaben. Nach emer von mir aufgrnommenen Statistik würden in viele'n Gemeinden drs Westens wic des Ostens- die Einkommensteuerzuschläge wieder auf_500, 600,'800„ ja sogar bis auf 1500 9/0 steYM, wenn diese Kosterr alietn durch die Einkommensteuer zu decken ir ren; in einer Gememde im BezirkaMarienw-Zrder müßten sogar 17080/0 Erhoben werden. ' Und dazu kamen noch die gemischten Aufwendungen, von denen ein Theil aucb aiif die _Einkommenstéuer enjfiele. Ich halte einen solchen Antrag ntcht fur möglich. Wenn die Anita steiler auf die Vorderseite ihres Yntrags noch das Wörtchen „Unausfükzrbar' drucken 1a en wolltk_n, wurde ihnen niemand ein Hindernis; entgegc'nsiellen. A erdings halt der Antrag dkn § 55 des Gefeßes aufrecht, daß Ab- weichungen vom § 54 aus besonderen Gründen zulässig sind. Die «? Be-

fiimmun hat aber wohl bei drm jeßVen Inhalt des €) 54 einen

Sinn, a er bei dem Inhalt des I' 54 na dem Antrag bat sir keinen Sinn rnehr; denn _jede Abweichung würde doch eine steuerliche Un- Érecbiigkert ini Sinne der Antragsteller darstellen. Und wie wollen ie eme Abwctchun'g erzwingen, wenn einmal solche Grundsäße auf- gestellt sind, wie Sie beantragen? Wohin kämen wir, wenn wir bei der Ausführung des Geseßes auf jede Einheitlichkeit in der Monarchie verzichteten, wie Sie es mit der Streichung der Genehmißun der Gemeindebaushalte durch die Ressort-Minister herbeiführen wür cn? Jeder Bezirkßausschuß würde eine andere Au assun haben, und durch den Mangel an Einheitlichkeit würde das taats ntereffe gefährdet. Krine Gemeinde hat ein Interesse daran, die Din 8 so zuzufpiyen, wie _es die Anträge wolien. Der Antrag WeyerbusZ ist ebenso un- ausfubrbar, wie der Antra Mies. 16 grö ere Städte haben es noch Nicht einmal für gut be?unden, die Ein ommensteuer über 100 0/9 hinaus zu belasten. Von einer all emeinen Unzufriedenheit im Lande uber daß Kommunalabgabengesey ann keine Rede sein, im Ge en- lbeil, dtxses Gesey hat sich schon eingelebt. Manche Härten nd chon bet der Ausffihrung beseitigt worden und werden weiter be- Litigt rverden.

Abg. Noelle (ni.): Die Antragsteller vertreten große industrielle Wahlkreise, und die Anträge geben der Stimmung der industrielien Freise am Niederrhein und in Westfalen Ausdruck, und die e Stimmun dst "Ubi uxiberechtigt. Das Kommunalab abenaesev berü sichtigt nich? ie Verschiedenbeiten der Hausbesr erverb ltniffe. In Berlin gehören e schaften, Kapijalisten, RentierS.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 17. Februar

möxlicbst ei enen Vesiß zu verschaffen: eine an sich fördernde Ent- wi elung. [lerdings hat die Agitation auth über das iel hinaus- geschoffen, aber das Kommunalabgabengeseß hat mit der eranziebuna der Realsieuern für den Westen etwas völiig Neues ges affen. Der Mittelstand tft durch die Steuerreform nicht genügend entlastet worden. Wenn das Gesetz einmal geändert wird, müssen auch eini e andere kleine Abanderungen gemacht werdep, z. B. in Bezug auf d e S'teuervertheilung einer Person auf zwei verschiedene Gemeinden. Enie radikqle Abänderung des b-eftebenden Geseßes bietet der Antrag Mies garn1chi, aher ich halte iyn auch für sehr schwer durchführbar. Es werden *sich ,in jeder Gemeinde die Intereffengruppen trennen, und, Jede wird die Steuern nacb ibrem Vortheil reformieren wvÜen. Vtelietcht ließen sich in dem Anfrage die einzelnen Aufwendungen genau angeben, 3. B. Straßrnanlagen, welche dem Besitze zufielen, Beamtenbksoldungkn, welche der Aüae'meinheit zufielcn, ck Mit der Form der Vruttodksteuerung bin ich einverstanden; wenn man einmal Rsalsieuern erhebt, müssen sie auch vom Bruttoerttag erhoben werden; als Ein_kommenstkuern hätten die Realiteuern keinen chck. Mit der Einsäxrankung der siaailichen Genehmigung der Steuerordnunqen bin ich ytcht einyerstandkn. Die Statistik des Regierunaskommiffars beweist mir die Notbwezidigkeii, die kleinen leistungßunfäbigen Land- aemeinden zu Zwrckv-xrbanden zu verbinden, Vikle kleine Gemeinden sind in Schulden gcratben, weil der Staat Anfordrrungen an sie stellte, die er sellrsi zu erfüllen hat, wie z. B. bezüglich des Baues vori Amisgerickpjsgebauden, zu welchen der Staat don den Gemeinden Betträge fordrrt. In dieser Beziehung muß rndlich einmal Wandel gescYZrffc-n werden. Das Kommunalabgabkngefeß ist erst drei Jahre in _ eliung und kann nicht alle drei Jahre abgcandkrt werden; wenn 69 aber einmal abgeändert werden muß, dann wolien wir die Sache wexiigstens gründlich prüfen, und ich beantrage deshalb die Ueber- Wetsuna des Aniraqes an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. 131". Glattfelter iantr.) untersiüßlt den Anita Mies. Der Rrgierungskommiffar befürchfe von drm nttag Line iörung des Friedens in den Gemeinden. Wie ftrbe es denn aber jeßt mit der Erregung in den interkssierten Kreisen? Cs könntrn aucb Neal- sie'uern Von 800 0/9 vorkommen, und das bedeute so viel wie 3000 0/9 Einkommensteuer. Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung sei in drm jeyigen Gescße nur verschleiert, es müsse offen und klar zur Geltung gebracht Werden.

Geheimer Finanz-Ratb 1)r. Sirus: Die Staatsregierung liest durchaus nicht aus den Bestimmungen der §§ 54 und 55 etwas heraus was das Abgeordnetenhaus nicbt dineinge|egt haben wollte. Die Ausfüérung und Auslegung des Geseßes durch die Regierung hat die Zu- stimmung drr Majorität des Hauses und die Bestätigung durch das Ober-Verwaltungsgericht gefunden. Mit dem Hinweis auf die pro- zentuale Belastung mit Realsieuer und Einkommensteuer ist nichts bewissen. Das gebt wvbl bei der Einkommensteuer, aber nicht bei der Realstkuer; denn die Nralsteuer kann der Hausbesißer auf den Mietber abwälzen. Die Tendenz der Hausbesitzer geht allerdings auf eine gänzliche Beseitigung der Bruttobesteuerung hinaus. Die Zeit ist zu kurz, um ausreichende Erfahrungen gemacht zu „haben. Die Ge- meinden können sich nicht schou wieder auf eine Aenderung einrichten. Daß die Bewegung unter den Mietberdereinen gegen diesen Antrag noch nicht Weiter gcgan en ist, liegt daran, daß sie nach der Haltung des Haasis und der egierung“ im vorigen Jahre nicht erwarten können, daß diese Anträge GeseY wkrden würden. Das Kommunal- abaabengeseß bat in vielen Stadten zu einer Bklastuna des Grund- brfißes geführt, nur in sechs Städten zu einer Mehrbelastung, aber auch nicht einseitig, sondern in Verbindrmg mit einer Mehr- belastung durcb Einkommensteuer. In Breslau ist sogar eine Ent- lastung drr Hausbefißer eingetreten gegenüber einer Mehrbelastung durch Einkommensteuer. Die Hausbesißsr wiffen sicb in ihren Petitionen idrrr Haut wohl zu wehren; sie sind überhaupt nicht zufrieden, wenn nicht die Realsteuern ganz aufgehoben werden. Aber wenn das Fsckpeben ist, dann werden sie gegen Beiträge und Glbübren ihre

Zitation richten. Die Erwerbsstcuer ist starker herangezogen als fruher vom Sjaate und Von den Gemeinden. Wenn Sie die Anträge airnsebmen, so werden Sie Wohl die Agitation der Hausbesitzer be- smttgen, aber einen Sturm bei alien denen erregen, die nicht Haus- drsißer stud. Mein Chef wird niemals einer solchen Abänderung seine ZustimmunÉiI geben.

Abg. inckler (kons.) erklärt sich gegen die Anträge. Die stärkere Heranziehung der Nealsteuern entspreche doch dem Zweck der Ueber- weisung dcr Realsteuern an die Gemeinden. Vor allem müsse die Gcnrbmignng der Régierung für 'VW Gsmeindebausbalte aufrecht er- halten werden, sonst würde eine zu große Vrrschied€nbeit im Staate xmtrcten. Er erkenne aber bereitwillig an, daß viklleiét Aendkrungen in der Belastung des (Grundbesißes mit der Fit Vorgenommen werden müffen; cr Verkenne auch nicht das soziale 5 oment, das; Gewerbe- treibende und Arbeiter anaesessen sind, und er halte daher eine Be- rathung in einer Kommission für angebracht, schon damit die Regierung Material für eine künftige Reform erhalte.

Aba. Freiherr von Dobeneck (kons.): Ich gehe mit einigen mciner Freunde Weiter als der Vorredner. Das Prinziv don Leistung und Ge'gknlsistuna ist im ganzen Kommunalabgadengesiß aufrecht er- halten Wordrn. Das Abgeordnete'nbaus hat sich mit dem § 54 nur unter der Bedingung einverstanden erklärt, daß er keine zwingenden Bestimmungen für die Gemeinde enthaltk, sondern nur einen Anhalt gyben soli. Das Ober-Verwaltungsgérickot hat aber dieBestimmungen des § 54 fiir zwingend erklärt, und seitdem gebt das Bestreben der Regierung dahin, daß nur 100 0/0 Einkommensteuer erhoben Werden und alles Andere auf die Realfieuern gelegt wird. Ein Kapitalist mit 5000 „56 Einkommen zahlt nur 118 „jk Staats- und Gemeinde- Emkommensteuer; ein Haußbesißer, dem das Haus 5000 „M einbringt, zahlt dazu noch 400 „k; Grund- und Gebäudesteurr. Wir haben nicht ahnen können, daß die Verhältnisse der Kommunalsteuern sich in den (Gemeinden so ungünsti stelien würden. Es kommen immer mehr Petitionen von éausbe Zern an uns. Ich scheue mich nicbt, ein Gxscß sofort zu ndern, wenn ich die Ueberzeuciung habe, das; ich micb bet der Beratbung des Geseßes geirrt habe. Der Antrag Mies geht allerdings zu weit und ist nicht ausführbar; aber es ist der Wunsch des Landes, daß eine Aenderung eintritt, und deshalb trete ich dem Anfrage Weyerbusch bei.

Abg. Ehlers (fr. VSL"): Ich stimme dem Anita auf Kom- missionßberatbung zu und in auf Grund meiner Erfa rungen als Stadtkammerer der Ueberzeu ung, daß eine Aenderung des Kommunal- abgabengese es in dieser Bez ebung eintreten muß. Auch Einkommen- steuerpflicht ge giebt es, die der Meinung sind, daß die Realsteuern zu stark herangezogen find, das; aber" eine Abhilfe nicbt mögliÖ ist, rveil der Buchstabe des Gesc es entLegenftebt. Es bleibt den Gemeinden nichts Anderes übrig, (: s die Regeln des Geseves glatt zu erfüllen; denn die Genehmigung von AuSnabmen be egnet immer den größten Schwierigkeiten bei den Behörden. Es gie t viele Arbeiter, welche ein eigenes Häuschen besi en, die nicht zur Einkommensteuer herange- zogen sind, aber die bo en Realsteuern zahlen müssen. Diese Ver- bältniY sind so traurig, daß eine eseßliche Aenderung eintreten muß. Eine teuervertbeilung, welcbe de Interessenten in den Gemeinden selbst beschließen, ift beffer, als emals ein preußischer Regierungs- Ratb sie erfinden kann. Die Ab cbt sowohl des Antrags Weyerbusch, wie die des Antrags Mies ist a s dankenswertb anzuerkennen. Die jevlige Gesevgebun zwingt die Gemeinden oft gegen ihren Willen, ich echt situierte usbefiver zu stark zu den Gemeindelastcn heran-

QUUnternebmern, aber in den Industriegegenden des Weitens

1898.

Abg. von Eynern (ni.): So sehr übereilt sind die Anträge nicbt gekomwen, wir arbeiien bereits seit Jahren an diesem Gegenstand und haben im vorigen Iabre dieselben Anträge und Reden gehört. Ueber eine Kritik sind wir bisher nicht binauégekommen; über den Weg zur Abhilfe konnte sich die vorjäbrige Kommiision nicht einigen, und es ist fraglich, ob dieSmal die Kommission zu einem anderen

iele kommt. Der Staat hat die Grund- und Gebäudesteuer den

emeinden überwiesen, als sie für ihn nicht mehr paßte, und wir haben nun die Erfahrung gemacht, daß sie auch für die Gemeinden nicht mehr paßt. Die Bruttobesteuerung ist allerdings nicht zu ver- meiden; denn sonst würden die Hausbesi er ihre äuser voll mit Hypotheken belasten, und dann entschlüpt uns d e Steuer ganz" aber an sich ist die Bruttobesieuerung eine ungerrchte, und darin lie Z der eigentliche Grund der Unzufriedenheit der Hausbesißer. Dur eine kleine Verschiebung in der Steuervertbeilung wird aber die Un- zufriedenheit nicht beseitigt. In den Landgemeinden ist eine solche Verschiebung überhaupt nicht möglich, und der Negierunqßkommiffar hat Recht, der Antrag Mies ist unausfübrbar. Wir harten eben seiner Zeit das radikale Mittel anwenden müssen, die Grund- und Gebäudesteuer nicht nur als Staatsz, sondern auch als Kom- munalsteuer ganz aufzuheben. Zum Erjaß müßte der § 5 des oll- vereinsvkrtrages aufgrboben werden, wonach ie Gemeinden eine Getränkesteurrn erheben dürfen. Der Finanz Mixistkr sollte doch auf eine Beseitigung dieser Bestimmung Einwirken können, aber dahinter steht allerdings die Weinsteuer. Mit der Einführung von Getränke- steue'rn könnten sich die großen Gemeinden helfen, die kleinen aber auch nicht. Der Finanz-Minister sorgt wvbl für dir Vorne, lichkeit der Staatßfinanzen, auf die Gemeinden aber wird keine Rück] cbt ?e- nommrn, wie Herr Noelle mit Recht ausführte. Ick stehe namentl ch spmpatbisch dem Antrage Weyerbusch gegenüber und bin mit der Kommisfionsberaibung einverstanden.

Wirklicber Geheimer Ober-Negierungß-Raih Nöll bemerkt, daß lüöé m;chffmit Getränkesteuern, auf Wein und Bier, diese Frage nicht

en a e. *

Darauf wird dre Diskussion geschldffcn.

Jm Schlußwort konstatiert als MitautragsteUer

Abg. ])r Arendt (fr kons.), daß der Antra Weyerbusch bei allen Parteien sympathische Aufnahme gefunden ba e, bedauert aber, daß die Regierung fich gegrn die allgemeinen Klagen so schroff ab- lehnend verhalte. Wenn die Regierung in vielen ällen Abweichungen vom Gese gestattet hätje, wäre vielleicht die rre ung nicht ent- standen; a er im ganzen Lunde sei die Erregung der Hausbesitzer al]- gemein wegen der schroffen Ablebnun einer Herabseßung der Real- steuern durch die Regierung. Man se e die Realsteuern zu sehr durch die Brille der großstädtischen Verhältnisse mit ihren Häuserspekulanten an; aber in den kleineren Städten befinde sich der Hausbe Z in den Händen des Mittelstands. Wenn man Mittelstandspolitk treiben one, müffe man hier anseßen. Dem Abg. von Eynern müsse er sagen, das; der Finanz-Minister nicht den Vorwurf verdiene, daß er die Gemeinden überlasie; denn gerade dieser Minister habe den Ge- meinden die Realsteuern überwiesen.

Abg. Herold (Zentr.) bemerkt in seinem Schlußwort für den Antrag Mies, daß die Art. wie der Regierunas-Kommiffar sich dem Antrag aus einer großen Frakiion gegenübergesteilt habe, von einem Selbstbewußtsein zeuge, das jedenfaüs nicht angenehm berührt babe. Redner widerspricht ferner einzelnen Ausführungen des Kommiffars.

Nachdrm Abg. von Eynern in einer persönlichen Be-

merkung den Vorwurf aufrecht erhalten hat, daß der Finan1z- Minister durch Abwälzung von Staatßaufgaben auf de (Gemeinden dirse überlastc, werden die Anträge Weyerbusch und Mies an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sißun Donnerstag 11 Uhr. (Etat der Forstverwaltung; Etat des inisteriums des Innern.)

Handel und Gewerbe.

Tägliche MaRu estellung für Kohlen und Koks an der ußr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 16. d. M. gestellt 13 421, nicht recht- jeitig deficiit keine Wagen. _ In Oberschlesien sind am 16. d. M.gestellt 4725, nicht recht- zrttig grstelit keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beitr! Königlichen Amtherickyt zu Charlortenburg standen die nachbezeichnetcn Grundstügke zur Vkrsteigerung: Grundstück zu Charlottenburg, Knobelsdorffjtraße 22, dem Direktor Paul Blumenreicb zu Charlottenburg gehörig; Fläche 6 &; Nußungs- wertb 6350 „M; für das Meistgebot von 111500 „“ wurde der Kaufmann (Edmund Kren [in zu Berlin, Bülowstraße 55, Er- steher. - Gruudstück zu Char ottenburg, Carmcrstraße 10, dem Baumeister Bernhard Sebrin gehörig; Flähe 14,33 &; Nutzunaöwertb 20100 „45; für das eistgebot vdn 403000sjé wurde Frau Wiitwe Elise Giese, geb. Kolbom, zu Berlin, Friedrich- straße 209, Ersteherin. - Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks zu Charlottenburg,

armerstraße 11, dem Baumeister Bernhard Sebring gehörig.

„_ Vom oberschlesischen Koblen- und KokSmarkt berichtkt die „Schl. Ztg.": Die milde Witterung hat auch in der ersten Hälfta des Februar die Gesammtlage des Markts kaum un- ünstig beeinflussen können, denn die täglichen Verladungen bewegten cb noch immér auf einer Höhe von etwas über 5000 Wagen und weisen gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres eine Steigerung um rund 30/0 auf. Es darf dies als ein sicherer BeWeis dafür gelten, daß der Bedarf der Industrie noch fortgeseßt steigend ist. In der That herrschte auch gerade nach den speziell für die wrcke der In- dustrie dienenden kleineren Körnungen eine so lebhafte 5 ach age, daß ihr nicht immer glatt entsprochen werden konnte. Ebenso nd Gas- koblen fortgeseyt überaus stark begehrt. Die Leuchtgasinduftrie ist dank zahlreicher technischer Verbesserung in stetig fortschreitender Ent- wickelung begriffen, und der Gasverbrauch vieler Orte bat eine bis dahin nicht gekannte Steigerun erfahren. Hand in Hand damit ebt naturgemäß eine entsprechende rböbung des Koblenbedarfs. - ie Ausfuhr nach Oesterreich zeigt eine kleine Abschwächung, wie nach den außerordentlich starken Versendungen im Januar bei der auch in Oester- reich fortdauernd milden Witterung nicht anders zu erwarten war. - Auf dem Kokömarkt entwickeln sich Produktion und Absax Weiter in normaler Weise, Eine Einf änkung der Produktion wie 11 We - falen ist in Oberschlesien nicbt erfo gt, und die erzeugten MMV" werden von den Hüttenwerken Tlatt auf enommen. Auf dem orfigwetk wird die neue, für den Be arf des genen erweiterten Hochofenbetriebu bestimmte Koköanstalt in aliernächster Zeit in Betrieb kommen. Der Markt für schwefel aures Ammoniak liegt stil! und die PrÄ: haben etwas nachgela en, do kann die Tendenz nacb wie vor H| bezeichnet werden. In enzol macht sich etwas lebhaften achfra e geltend, ohne daß indessen die Preise bisher eine Aufbesse- rung erfßxbren konn en.

zuziehen. In der Kommission müssen wir eine Fassung finden, die geeignet ist, den begründeten Beschwerden abzuhelfen,

- In der (; trigen Generalversammlung der Essenerxredit- ' Anstalt in Es en wurde die Tagesvrdnung den en der Verwaltung gemä erledigt und die Vertheilung von 7k 0/0 idende,

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