Professor Ritter Luscbin von Ebengreutb aus Graz, 3Profe or Mommsen, Professor Mühlbacher aus Wien, Ober-Vib iotb ar Riezler aus München, Professor Scheffer-Boichorst, 1)r. Traube aus Münckoen, Profeffor Zentner. Im Laufe des Jahres 1897/98 erschienen _ in der Abtheilung suoborss anbrquissimj: 1) Sbroyjaa mirrors, 88,88. 117 17 171 711 Si]. Tb. Mommsen 111, 4 („4 3, )(111, 4); in der Abtheilung Zorjpiordß: 2) [,ibSUj (16 11126 jwysraborum 61; poubjfiaum 886011115 F1 61“- )(11 00U30rjpi-i 111; in der Abtheilung 1167368: 3) Sapibubrrja rsgam KriWWruw 11 Säc]. ZoeriUJ Si; T(rQUZS ; 4) von dem neuen Archiv der Gesellschaft Band )(Ülll, beraus- gegeben Von H. Breßlau. Unter der Preffe befinden sich 7 Quartbände, 2 Oktavbände. In der Sammlung der snororSZ unbiqujZijj ist als Abschluß des 3. Bandes der kleineren Chroniken das von Herrn Dr. Lucas ent- worfene Register hinzugekommen. Da hiermit diese ganze Reihe von Queürn ibr Ends. erreicht hat, so foixzi unten ein zusammenfaffender Bericht des Herausgrbers über dieselben. Als einen Nachtrag darf man die kritische Handausgabe von Eugippius' Kiba 867614111 betrachten, welcbe, aufgebaut auf eine neue und umfafirnde Vergleichung aller Handschriften, sicb gr enwärtig unter der Presse befindet. Als ersten Halb and der zu einer besonderen Gruppe ausgeson- derien 8651321 [3011111181111] 1T0WQU0rUm hat Herr Professor Mommsen den ersten Theil des 1111361“ ponrjfiorrlis bis 715 bearbeitet. Der Druck steht nach VoÜrndun des Textes bei der Einleitung. Die Fortsctzung dieser AuSgabe so den Händen des Herrn Professors Kehr in Göttingrn anbertraut Werden. Das weitere biographische Material zur Papsigeschicbtr würde sich spätrr anschließrn. In der Abtheilung drr Z(ZriyborGZ wird der 4. Band der Merowingischen GeschichtsqurUen, bearbeitri bon Herrn Archivar Krusck) in Hannober, im Herbt druckfrrtig werden uno anbebend mit den Wrrken des Jonas von 3 obbio die Heiligenleben dieser Zeit zu immer reicheren: Ertrage fiir die geschichtliche Erkenntniß fortfeßen, doch wird es auch ferner nicht ganz an apokryphen Erzeugniffenfeblen. Mrbrfache Angriffe gegen die stark negatide Kritik des Herausgebers im 3. Bande konnten im Großen und Ganzen nur die methodische Sorgfalt desselben erhärten. _ Mit dem 3. Bande der Schriften zum Investiturstreit ist diese kleine Unterabtbrilung vorläufig abgeschlossen und in ihr für kirchen- geschichtliche wie für kirchenrechiliche Untersuchungen ein wichtiges Hilfsmittrl dargeboten. Eine Fortsrßunß in späterer Zeit könnte entweder durch unberboffte neue Funde oder durch eine Ausdehnung
daß die AmtSricbter, wenn ihnen die Aufgabe zugewiesen würde, wie der Antrag Bachmann das wis], sie nach bestem Wissen im Voll- gefübl ihrer Verantwortlicbkeit und ganz unabhängig davon, ob sie mit den Grundfäßen des Geseßes h'ärmonieren oder nicht, erfüllen würdrn (Bravo!), so hielt ich es doch für nicht geeignet, ihnen diese Aufgabe zuzuweisen, Weil sie außerhalb ihres eigentlichen Be- rufrs liegt.
Hierauf wird § 3, unter Ablebnun des Antrags Bach- mann, unverändert angenommen. Der 5 ntrag Bachmann zu § 9 wird zurückgezogen und § 9 mit dem Antrag Gump an-
genommen., ,' 4 wrrd ohne Debatte angenommen.
Wewdaßdie Gesche bisweilen manche logische Inkonsequenzen enthalten, ** " ' ' ' ' ' ; ' ' „YF ?.dsballexdißngs axf dem RiecHFSgebiet am gefährlichsten ist, und daß ])1'. FYGYZZFZW des Staats-Mmrsteriums, Finanz Minister s u e, a gro e prakt sche Unzuträglickpkeiten durch eine solche Meine HerreK-i Jab abe mi nur um Worte e e Bestimmxmg leicht erwachsen können. Und ein Bedürfniß dafür kann ein Wort, wenn auch nich? einenchGedanzken des Herr?! UBTertranZ ich auch nicht anerkennen, denn heute isi das Testieren und eine ander- zurückzuweisen, das draußen immer wieder aufs neue auftaucht. w"eitige Verfügung dem Einzelnen so leicht gemacht, das; gar kein Be- Der Herr Abg. Dr. Sattler spricht hier von einem Ein- durfniß dafür vorhanden ist, daß die besonderen Familienverbältniffe, griff in die Rechte der Eigentbümer. Ich sage gerade das welche den einzelnen Besißrr dahin bringen, für f eine Vererbung Gegentbeil. Nach diesem Geseß hat der Eigentbümer freie eine anderweitige Vorschrift zu geben, so lange in Kraft bleiben sollen, Verfügung über Leben und von Todeswegen, und gegen sein als der nicht geradezu eniaegengeseßte Wiki:? des betreffenden Nach- vollkommen freies DispositionSrecht findet keinrrlei Eingriff statt. folgers' fie anfbebt. Das möchte ich nur noch einmal bestimmt konstatieren Em Bedürfnis; kann ich dafür, wie grsagt, nicht anerkennen. Die JWMÜÖS? den irrtbümiicben Auffaffungen, die in Bezug auf dieses Frage, ob damit das ganze Grsrß faÜen würde, ist eins andere Frage. Geiss immer wieder von neuem, namentlich in derPresse, anitaucben- Ick spreche wesentlich nur dafür, daß Sie sich zu verständigen suchen Ick sagr: das GSW Mit das Grgentbeil VM Eingreifen in di? über diese spezieüe Frage - einige andere, die hier in Betracht ge- N8chte drs EigentbümerS; es nimmt hinweg nur den biSHerisen zogen sind, smd bon minderkr Bedeutung _, und daß man den ernst- Zwang, WLW?" das römische RLM, das LMdkSk-bt, der CODE Na- licbeneWill-Zn hat, dies Gesetz noch in dieser Session zur Verabschiedung POWM ausgrübt hät Ukld in Zukunft das BÜTJLTÜÖL Geseßbuch aus- zu bungen, Ick glaube njcht, daß der Aufschub bis zur nächsten üben Wird, den Zwang, der in WM in dicsrn Gesrßen verordneten und bL- Session uns viel klüger in diesen Fragen machen wird. (Sehr stimmtenPflkchktbeilMchtgcgen dieRecbtsanschauungen der brtbeiligten MWS! WMA) Ick Wüßte garnicht, Warum odrr wodurch die Vrr- Brvölkrrung liegt. Das ist eigentlich drr Grundgedankr der tagung auf die nächste Session die Lösung dieser wichtigen Frage ganzen Gesrßsebung. Das köMisÖL Pfliciottbeilsrecht können Wir erleichtern könnte. (Sehr richtig! rechts.) Da dir Zeit ja noch bor- bier nicht brauchen; Es ist wirtbschaftlich UU?) sozialpolitisch schädlich handen ist, so kann ich nur dringend wünschen und hoffen, daß bei Und entsprickyt nicht dem Rechtsgefübl der Bevölkerung. Wik 965€“ gutem Wilirn die vrrschirdenen Anschauungen in dirsem bobrn Hause durcb diese's GEW lediglich frei die Vrrihrilung des Vermögrns unter sich auSzuglrichen brstrebt sind, und daß wir dadurch in die Lage drn Familienglirdern, ungehindert durch die Zwangsbestimmungen des kommen, mit einer großen Mehrheit dies wichtige Geist:; den Wünschen köMisÖLU PÜÜÖÜWLUMÖW- Das ist der Kardinalgesichkspunkk unter der Bevölkerung gemäß zur Verabschiedung zu bringer. (Brady!) welchem ich die Verebrten HMM di??? ganze GSsLHALbung ,zu be-
Abg. Freiherr von Zedliiz und Neukirch (fr.kons.): Die un. trachten MÜ?" ziveideutigr Erklärung des Ministers läßt keinen Zweifél darüber Minister für Landwirt at2c. rei err v - xelLtebeZÖdaßlda?) Geseßcbaufd axxidekré PÉoanch nicht übertragen Werdrn stein: hsck) f F 1) on Hammer o. rrgauenau,aene eränir öl“ ' -- troZ des bevorstehenden Schluffes der SesfioZZniYerFt Such isteiitBrYzFZ Ick gkstétte mir brzugltrh des Antrages zu § 1- MU)“ Als auf dir » 2, 5, 9, 12 Konzesfionrn gemaeht werden. Anerbrngnt tm Sinns der Vorlage nur dirjenigen Besitzungen zu.
Abg. Engelsmann (nl,) erklärt, daß rr gegen das Grssß jn kaff?“ MÜ, Miche cinen Grundsteuerreinertrag untrr 2000 „rr haben, jeder Form stimmen Werde, weil rr befürchte, daß das Grieß aus die rimgr kurze BLMLÜ'UUAM-
Di? HökaVÜL für die Provinz Hannovrr Wurde mit dersrlben
der Erziehung der Kinder aus sonstigem Gesichtspunkte für fis ?k-
' t wäre. _, . WMWk eine Herren, a_lso fü,; geeignet halte ich schon die Amtsrichter
Im übrigen darf ich die Gesichtspunkte, aus denen es ungeeignet erscheint, diese Funktion den Richtern TKüYYI-Épixa dem Herrn Justiz-Minister überlassen, der, soviel ich weiß, dangzx; ist, diese Funktion den Herren Richtern zu übertragen. Ick be- für die Lösung dieser Fragen nicht; noch viel Weniger aber sind schränke mich lediglich darauf, auf die Unzweckmäßigkeit hinzuweisen dies die Landgerichte, die die Entscheidungen in zweiter Instanz fällen Endlich weise ich auch darauf hin, daß nach den vorliegenden Er; sollen. Die Landgerichte stehen diesen Angelegenheiten noch erheblich fahrungen die Herren Richter in Westfalen vielfach Gegner des An. viel ferner als die Amtstichter. Daß etwa die Generalkommission erbenrechts, der Höferolle und wahrscheinlich auch dieses Jntestat. als Beschwerdeinstanz gegen die Entscheidungen der aus dem erbrechtes ÜUÖ- daß es sick) VieÜEiÖT deshalb auch empfehlen möchte Amtsrichter und zwei Sachberständigen bestehenden Kommission einzu- den Richtern nicbt Geschäfte zu übertragen, die ihnen prinzipiell Viel: fügen sei _ das wird, glaube ich, auch dem Herrn Antragsteller nicht LTZ) kaitcktx zust?Tr;dWedrdeL. Yi“ letztere Gesichtspunkt ist indessen für in den Sinn gekommen sei. Der Antrag zu § 9 läßt ja erkennen, m en c 9" _- as nur der praktische Geksicbtspuqut, da , nur an die Landgerichte als zweite Instanz gedacht isi. - . - - ' wenn" nian 107 Gerichtr mit dieser Sache beauftragt, 214 Sack? daß Nun behauptete der Antragsteller, es sri eine wesentliche Erieich- Lös ck1an ZZstYZLWUDckZL ÜYIFILTUWLYTYsckÖajzfsjxchled IZKF verstandige rrforderltcb waren. Das wäre ein schwrrfäliigrr und kost- terung der Regelung dieser Dinge mit der Annahme ihrer Anträge auf Ersuchen drs Spozialkomiiiissars; * spteliger lknnußer Apparat. vsrbunden, Weil der Amtsrichter das Grundbuch zur Hand Die Aqu- Bachmann und Genossen beantragen, CWM) YOMMÜ noch in BLUEM- daß nach meiner Meinung habr und daraus (111€ nöthigen Informationen sofort ent- Folgendes hinzuzufügen: Weniger xuristtsche, vielmehr Vorwiegend wirthschaftliche Fragen in nehmrn könne, weil der Kataster ibm näher stehe u. s. w. , Auf Antrag des Eigrntbümrrs eines Ayerbenauies ist auf „dem BUMM komwen (sehr ricbtig! WMS), daneben aUch eine genaue Ja, meine Herren, gewisse Erleichirrungrn mögen in dieser Ytéljblét it;?) ZMFNZUFZJFWWYSYUÉYYSVFDYYMFLLFTFZFT Kenntriiß der ortlirhrn und agraren Verhältnisse, denen der Spezjax. Bgzj-zhung wobl grbotrn werden. Dem steht aber gegenüber die ganz drxsßiziéenerinT ?innthYZutng 5:1an FAusschlußvermrrk).z Der Aus- kommirß-ar'durci) srtnen Beruf nabe strbt. wcsentlicb? Erschwerung, diE sich “Us ÖW USU?" Fassung des § 9 i" schlußvckmerk ist jederzeit auf Antrag des jeweiligen Eigenibümers [) stZÉ-i FUT] 971?)- wan sSie dix Zibrgirrmrxdvorlags nicht Wieder. Konsrqnlnz des Antrages Bachmann ergiebt. Während nämlich nach zutFWÜMZÖiZÉÉYÉ drs Ausschlußvermerks strüt die Anerben- er M 9 en, M « * 9 ZU € [kLßLU- wie ZHW Kommis on 9 der Kommissionsbescblüsie die Anerbrnguiskommission nur 9" 9 gen , - e , ' . . _ empfoblrn hax- und § 9, Wie drr Antrag 4 auf Nr. 196 der DrIck- Hann in Thätigkeit treten soil, wrnn Mrinungsv-krscbirdrnbeitrn |M"??? YZYUZYZ? YFZ YiZLJFL-YMÖLWLLüTchraYZAÉFHZFFFZ sach?" vorschlagt' WKW?" dem Kommissar und dem Eigßnthüm“ vorliegen“ soil "“ck untrr chendizn und von T0§rswcqen 31,1 verfügen wird durch Gkskn dk" AMW 3 Mi Nr- 196 VL? Druck'sacbrn ÖW? ich Wr- drn bier Vorliegeudrn Anträgen in jcdrm cinzelnrn Falle, bevor eine ' * , denken nicht zu erheben. Eintragung oder Löschung im Grnndbucb beantragt wird, die Kom-
dicses Grieß nicht berührt. . . . Dic Abgg. (Hamp und Genossen beantragen folgenden IUstlz-Vilmster Schönsthdt: mission zusammentretrn. Also, meine Hrrrcn, auch für die zabllosrn MÜ"? Herren! Von den Argumenten, die mein Herr Kollegs Fällc, wo eins MrinunIsderschirdenbeit zwischen drm Kommissar und
U a :
Z f HDrr Eintritt drs Anrrbrnrecbts kann Für den einzel'nenU Erbidll
V?" der Landwirtbicbaft vorgetragrn hat, v-Zrmag ich niir das Ein. dem (rigenjhümcr des Gutes nicht besteht, 701 troßdem drr schwrr- ZIM?LLKW„Z"Fxs[YYLiiiYeYSÉFJYFFFYTRTYÉMYF
mcbt MzUÜJnLnnc daß nämlich die Urbertragung der birr in RM fältige Apparat der Kommission in Funktion irrtrn, Es sollen dazu ÉßklUärurJJ ist auf Brrlangrn der Beibeiligieri zu drn Grundakten stkbenden Gescbaste an die Wrstfälischen Amtsrichter drshalb Bcdrnken dic 'Sawvrrständigen, bon denrn der Hrrr Landwirtbsrhafts-Ministrr erregen könne, rveil bei diesen Amtsrichtern eine grundsäßliche Ab, sdrbrn schon gesagt bat, in welch großer Zahl fir bci DUrchiübrung nrthng Vorhanden ski SLIM diE Grundprinzipien drs Gesrßes. (Sébr drr Bachmann'schen Anträge nöibig sein würdrn, regelmäßig heran-
zu nrbmen. richtig! bei drn Nationalliberalrn.) Nack) mrinrn Erfahrungrn imd 993999" MWM"
Dir Abgg. Wambofs' (ml.) und Groth (nl,) „befürworten den Antrag Bachmann, wäbrend Abg. Gamp die Möglichkeit eines Aus- Uach den mir erstattrtrn Berichten kann ich nicht zugeben, daß eine Von dirsrm Grfichtspunkt aus kann ici) nacb mriner brsirn Ueber-
schlnsses drs Anrrbenrrchts rntsprrchend seinem Antrag nur fiir den rinzelnrn Erbfall zulassen will. ' (Hebrimrr Regierungs-Raib 1)r. Holtermann spricht fich gegen
Lanze Rheinprovinz auSgedehnt werdrn könne. Das Landwirtbschafts- den Antra-„i Bachmann aus, wril drrselbe das Grundprinzip des (Ge-
ammergeseß, führt er aus, soiite aucb fakultativ rinqrfübrt werden,
und doch stehen wir Vor einer nicht ganz freiwiÜigen Ausdehnung auf Was bür t uns dafür, das; ein
ganz Rheinland und Westfalrn.
anderer Landwirtbschafts - Minister uns denno
mit diesem Gesetz beglückt?
Vize:Präsident des Staats- Dr. von Miquel:
Meine Herren! Der Herr Vorrrdner spricht grgrn das Grieß, weil er fürchtet, man würde, da schon einige rheinische Kreise in das Gesetz hineingezogen seien, es nun auf die ganze Rheinprovinz aus- Wrnn es ihm zur Beruhigung gereichen sollte, so kann ich ihm Versichern, daß in der Staatsrrgirrung kein Mitglied sitzt, wrlchrs jemals daran gedacht hat, ein obligatorisches Anerbenrrcht für die- jenigen Landestbeile einzuführen, wo seit Jahrhunderten die Matura!- theilung rechtens ist. Er kann sich also in dieser Beziehung durchaus Wir denken garnicht daran, weder in Nassau noch in dem größten Theil der Rheinprovinz ein solches Anerbrnrrcht einfübrrn Ich würde das für ein bonommen unmögliches Br- Man kann bedauern, daß diese dort brstrbt, man kann historisch sich damit trösten, altrn römischen Judrx der damaligen deutschrn Bevölkerung auf- gszwungen isi. Aber das wird an der Sache nickvts ändrrn. Die Verbälfniffr liegen dort so, daß rin Anrrbrnrrcht dort unmöglich ist. Aber, mrine Herrrn, aus drr blosirn Zugehörigkrit zxt drm Politiscbrn Begriff Rheinprovinz kann man nicht rntfernt folgern, raß dir Fragr in allen Theilen der Rbrinprovinz so liege. Hier handelt rs sick) um diejenigrn Krrife drr Rheinprovinz, wrlche bewohnt sind vom sächsischen Stamm, im Grscnfay zu drm fränkischrn Stamm in der übrigen Rheinprovinz. Diess Kreisr, wrlchr im Gegeniaß zu der übrigen Rhein- provinz stets das Landrecht grbabt haben, gehören ziim Obrr-Landrsgcricht Hamm, fi: haben aiso immer in diesen birr in Brtracbt kommrndrn Fragen eine ganz brsondere Stellung griwbt. gewiesrn werden könnrn, meine Herren, das; rixir brir-xffe-ndrn Krrise gegen das Gesetz protestieren, daß fir es nicht wolirn, daß (6 ibrrr ganzen chthauffaffung nicht entspricht, dann mi"; sebr ernstlich erwägen, ob es zulässig wäre, Liner solchen wider- sprechenden Bevölkrrung ein solches Jntrstaterbrrcbt von oben herab aus theoretischen Gründen auizuzwingrn. Vorredner nach allem, was erklärt worden ist von seiten der Staats- regierung, nichtbrbaupien können. Ich muß daher annebmrn, das; er daß möglicherweise man auf ganze Rheinprovinz jrnigen Landestöeilr rs
dehnen.
beruhigen.
zu woilen. ginnen halten.
aus einer ganz unbegründeten Besor
den Gedanken kommen könnte, das Gesrv auf die auSzudebnen, sich mit Unrecht sträubt, iür dir zu gewabren, welcbe rbrn dissen Wunsch in einrr brstimmtrn Weise
geäußert haben. (Bram) !)
" Abg. Dr. Sattler (nl.): Die berufene Vertretu d '" erlßberixxjdxatß Eck?) dichdi ?egenE'dieickxltebeitragung ausgeskaockTZnPYX (* , e ar 6 er mr an nicht. N ' .
ß" einmal die; Stellung der Igls achdém der Finanz ich erklaren, daß ein Theil meiner Freunde
Mini ter no
recht nur da einführen will, wo
entspricht. Brim Hauptpunkt bat wiffes Entgegenkommen gezei t, und
Vertreter der Landwirtbichait sich
gqnze Rheinprovinz ausgedehnt werd nicht abhalten, zu prüfen, ob es
Ministeriums, Finanz-Minister
gniß-
_ " , das airbt u eme Verstandigung mit der ' egierung möglich i?
_Abg. Freiherr bon Plettenber k _. Krrtstags ist deshalb nicht Von großengZ Ons), Der Be
rovinz bedauerlich ist, kann meine Bedrnkrn un
estärken.
Abg. Dr. KlaFing (kons.): abwarten, ob die Staatsregierun Ein Entgegenkommen gegen den
grundbesi wüns der“ Prob nzial-Ländtag.
Abg. Dr. Sattler: Der Kreistag zu Mülheim a. R. hat sich _ wenn - chaftliche Verein Fixir brrklarjtÖlzat, so bxwxiii? dtzaséiliäprtédxßladnekiézicirtiße „ m n e en e G meikie nur im allgemeinen Jntere er,8 da ni'zerngtaat kein Intere daranbbat, für den Großgmndbefißer bexonders zu sorgen grund csi?t hat dies nicht nötbig. Zim taatlichen Jntere
egen das (Gesetz ausgesprochen, und Kreis dafür ist.
die Erba un eines oliden B griffe in die echte Les Einzeläxriénß
Die Hrrren
_ , nt a S - in der ErklarunZ des Finanz-Ministerrs gnicbtchiiizee
iandes.
im ganzen Rheinlande
Naturaltbeilung daß sie durch den
Würdr mir abrr mä)- ßtr man ja natürlich
Aber das wird der Herr
gierung Ylargelegt bat, muß das obligatoriicbe Anerbrn- es der Crbsitte und Gewohnheit der Minister allerdings ein ge- s die Hoffnung, daß
über diLwÖétd rtveil Famals die _ „ e e eu u nicht klar Waren. Spater gelangten sie zu einer andernekii Ösieéxisiées
Abg. von Eynern (nl.): Wenn das Geseß auch nicht auf die erz soil, so kann mich das doch , , fur Westfalen nü Wendung des Ministers, daß die Naturaltbeilu n der Rhein-
ürchtungen nur
sollten do i ihrem Versprechen untreribwieréx. FltiZnen Frmag ich r en..
t dieses Geseß, und auf demselben StandpuetiktGiiZ
ß rundbesiy, sondern
e lie t u Wir wollen trink Evin?
Beschränkung eingeführt, wrlcbe der vorliegendr Antrag bkzweckt. Nach wenigen Jahren stellte sich [)(-raus, daß der Baurrnstand drn größten Werth darauf lrgte, daß dirse Beschränkung der Höferolle _ darum handelte es sich _ befritigt würde, Weil Werth darauf gelrgt wurde, das; die ganze? Einrichtung drr HöferoÜr nicht als ])rjx/ijirUn 0010511111 für drn hannoverschen Baurrnstand angesehen würde, was vielfach drr FaÜ war. Andererseits [rgte aber auch der größere Grundbrfiyerstand Wrrtk) darauf, in gleichem Umfang wie der Bauernstand von den Fesseln drs Pfiichtiheilsrrchts befreit zu werden, um auch seinerseits die Möglichkeit zu erhalten, seinen Grundbrfiß Vor Urberschuldung zu schüßen und bei der Familie» zu erhalten. Infolge deffen beantragte der bannovrrsche Provinzial-Landtag in Anerkennung der Berechtigung vorstehender Forderung dir Ausdehnung der Höseroiir aiich auf de'n größeren Grundbrfiß, und Landtag und Staatsregirrung gäben diesem Anfrage statt.
So hat sich Historisch die Sache in Harxnober rniwickelf- so wird fie sich zwrifellos auch in drr Provinz Westfalcn rut- wickeln, wenn Sie dem Antrags drs Herrn Abg. Dr. Sattlrr stattgebrn. Eine prinzipielle Bedeutung [Ege ich aber deshalb der Sache nicht bri, Weil ich glaubs: daß, wenn der Antrag Or. Sattler angenommen wird, dann darum doch das Grsry an sich nock) für die
solche Abneigung brsteht; ich weiß virlmrhr mit Brstimmtbeii, daß es eine sehr große Zahl bon Amtsrichtern girbt, die sich für den Ge- danken dieses Geseßes aufs lrbbafteste interessieren; ich wriß (Uick) das; es birle Amtdricbier giebt, die sich für die Durckyfübrung der Wrstiäliscben Landgütrrordmmg lebhaft intrresfieri haben, ohne? di.- Ersolge zu erreichen, die sie ibrersrits erstrebtrn.
Abgesrbrn bon dieser Meinungsverschirdenbeit, die ich mich für brrpfiichtet grbaltrn babe, birr zum Ausdruck zu bringen, stehe ich in der dorlirgenden Frage Vollständig auf drm Bodrn des Herrn Land- ivirtbsÖafts-Ministrrs und glaube,abgcsek)rn don drn praktischen Bedrnkrn, dir der Herr Landwirtbschafts-Minister angeführt hat, auch aus allgemeinrn (Hrsichispunktrn, dom Standpunkt der Justizberwaitung aus dringend biitrn zu müssen, drn Amtsgrricbtcn nicht die Aufgaben zu strÜrn, die ihnen durch drn Antrag Bachmann gestrlit werdrn soÜen.
Meine Hrrrrn, ich babe: rs schox1 öftrrs brdaurrt und habe dem wobl auch hier gelrgcntlich Ausdruck gegrbrn, daß dcn ordentlichen Grrichtrn manche Aufgaben durch die Grsrßgebung drr lrtztrn Jabr- zebnte rnizogen worden sind, die? nach mrinrr Meinung brsser den G8- richi€n hätten brlaffrn werden können. Ich würde cntschirdrn den Anträgrn der Hrrrkn Bachmdnn und Grnoffrn beitreten, wrnn ich drr Mrinung wärr, daß dadurch das Ansrbrn und die Stellung drr Amts-
Staatsregirrung annehmbar bleibj.
WDcr Antrag Schulzr-Steinrn wird abgelehnt Und H 1 in ? drr (JÜÜUUJ drr'Regirrungsvsrlage angrnkommrn. D'aqrqrn i stimmen drr groszte Tbril der Nationalliberalrn, cin kirinrr : ThUbch Zentrums Und die Frciftnnigrn. i H, 2 Wird mit einer vom Abg. Gump (fr. kons.) be: aiitroagten Arndrruna angcndmmmi, nac!) wrichrr Landgüter die [[)rcm Hauptzweckr nach zu industriellen chrkrn vcrwendci werdcn, VN,) dicscm (Bcirß angenommrn werden. Nach J 8 der Fkommissionsbrschliisse soli dir Eiirtraqunq drr Ancrbengutsetgcnscbaft im Grundbuch crfolgen auf Ersärheir drspzusiandtgrti Spezialkommiffars, nicht der Gencral-Kom: wisxron, wre die Regierungsvorlagc vorschlägt. Abg. Bgchmann (nl,) beantragt, an die SteÜr des Spezial- kommiffcrrs ('1116 Kommiision zn srßen, besiebrnd aus drm Amtsrichter und zwei krrrsrmgescsirurn Sackwrrständixxrn. Für den Fall drr Yirnabme dirsrs Nntraxirs soll auch in den übrisxcn Tbrilrn drs i Grießes das Wort .Svrziaikommiffar' durch das Wort „Kommisfion“ kksL t wrrdrn, z. B.i1) €; 9, drr mit zur chattr gri'teUt ist nach wrl em_ bet Stretttgketirn zwikchn drm Sprziaikommiffar und dem Etdrnibumer eme Anerbenguiskommission, brstebrnd aus dem Spezial- JMFH dntrid FTwei ?achdrrsiZtidxgen,Azrt rnziscbctdrn bat. Grgen den (' OMUU 10" W! . , ' * '. Beschwerde an das Landgericht zullirrffSUW Bachmann ML WWW,]? steinMinister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- , ,Mrinr Herren! Ich habe grftern schon erklärt, daß ich brrrit sei, drr Brichlüfie Jbrrr Kommission beim Staats-Yiinifterium zu Vertreten. Ich grbk jrßt die Erklärung ab, daß ich bereit bin, den Beschluß zu § 3, wo es heißt: „drs zuständigen Spezialkommissars*, brim Staats- Vkinistrrium zu rrrirrirn, und ich gebe mich der Hoffnung bin, daß das Staats-Ministcrium kein Bedenken tragen wird, diesen Vorschlag anzunrbmrn. Ich würde auch den Befcbluß zu § 9, der indrssrn jeßt durch den Antrag auf Nr. 196 der Drurksachrn abgeändert Werden soll, der Staatsregierung zur Annahme empfohlen haben; in gleicher Weise werde ich den Antrag unter 4 Nr. 196 der Drucksachen, den ich ebenfalls für * unbedenklich erachte, im Fall der Annahme der Königlichen Staats- regierung zur Annahme empfehlen. (Zustimmung des Abg. Gump, Zuruf.) Ich nehme indessen an, daß dem Spezialkommissar die Befugniß eingeraumt wird, gegen den Kommissionsbeschluß Berufung zu erheben. Den Antrag des Hrrrn Abg. Bachmann, anstatt des Spezial- kommiffars die Richter einzuschieben u. s. w., muß ich ent- schieden bekämpfen, und zwar aus praktischen Gründen, nicht weil ich glaube, daß die Herren Amtsrichter solche Funktionen nicht wahr- nehmen könnten. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß 107 Amts- gerichte in Westfalen bestehen, es würden also 214 Sachverständige diesen Richtern zur Seite gesteÜt werden müffen, um diese Geschäfte auSzuführen. Dabei möchte ich darauf hinweisen, daß es sehr wohl zulässig ist, daß als Spezialkommiffar für die Wahrnehmung dieser Geschäfte im einzelnen Fall ein AmtSricbter oder Verwaltungsbeamter _ Landratb _ bestellt wird. Er hat dann diese Funktion allerdings nicht in seiner
Eigenschaft als Amtötirhter, sondern als Spezialkommiffar der General-
Kommission wahrzunehmen.
gerichte gebobrn wrrden könnte, und das; ihnen dadurch rim? Aufgabe zugrwirsrn würdr, die innerhalb ibrrs natiirlich Wirkungskreisrs lirgt. Abrr, meineHrrrrn, diesr Frage glaube ich vrrnrinrn zumüssrn. Es b.:ndrlt sich birr in drr That nicht um jrrristisch-t€chnischr Auf- gaben, sondrrn im Wrsrntlichrn um wirtbsckoaftlirbr. Es sds] rni- schiedrn wrrden übrr die Frage, ob ländliche Bcfitzungrn dirirnigrn Eigrnirbafirn brfiizrn, dir sir zur Eintragung als Anrrbrngütrr in das Grundbuch gcrignrt erscheinen lassrn. Der § 2 ch Kommissions- entwurfs definirrt drn Brgriff dahin:
Landgut ist jede zum Betrirbe der Land- oder Forstwirtbschaii bestimmte und zur selbständigen Nabrungsstrlie grrignrte Brfißung, welcbe: mit Einem, wenn aiich räumlich Von ihr getrrnntcn Wrbxx- bausr rerscbrn ist.
N;:n, meine Herrrn, dir Fragr, ob rin *.*.mdgut zum Brtriebe drr Landwiribschaft odcr Forstwirtbscbaft bestinmt ist, mag ja leicht za entsch€idrn scin. Die weitrre Fragr aber, ob diess Brsißnng zu eincr selbständigen Nahrungsstätte geeignet sei, wird Von einem JUkistM als solchem schwer zu beantworten sein. Das gebrn auch die Antrag- strler obne weiterrs dadurch zu erkennen, daß sie drm Amtsrickotrr nicht allein die Enischeidung über die Frage überlaffrn, sondern ihm zwei !andwirtbfchaftliche Sachvrrständige beigeben wollen, und aus dem Komrnisfionsbrricht meine ich rrsebcn zu haben, daß zur Befürwortung drs Antrages auch gesagt worden ist: eigrntlich soll drr AmtSrirhter nur die formelle Leitung baben, materiell brauche er nicht mitzuentscheidrw das würden schon die beidrn Sachberständigen brsorgen. Ist aber eine solche Stellung denn eine des Amtsrichters würdige? Er soil“ das erste Mitglied einrr Kommission sein, die materielle Entscheidung zu trrffrn bat; troßdem aber geht man davvn aus, daß er bezüglich der materiellen Frage sich der Entscheidung der Sachverständigen zu fügrn babe. Ick) zweifle, daß die Amtsrichter in diese SteÜung sick) bineinlebeu würden; ick) möchte eber glauben, daß, wenn einmal das Grieß ihnen die Aufgabe stellt, die Geschäfte der Kommission zu leiten und an ihren Entscheidungen sich zu betbeiligen, sie nach dem bekanntrn Sprichwort sich ohne weiteres die nötbigen Eigenschaften zutrauen würdsn, maßgebend einzugreifen in die Entscheidungen derKommission, für die sie mitverantwortlicb sind, und ich fürchte, daß sich daraus Ergebniffe entwickeln können, die ich nicht als erwünscht ansrbkn kann. Ick fürchte, daß für Feblgriffe, die dabei gar nicbt ausbleiben können, die Amtsrichter verantwortlich gemacht werden, u'nd daß dadurch ihr Ansehen und das Vertrauen der Bezirks- emgesessenen, dessen sie bedürftig sind, wesentlich beeinträchtigt werden kann.
Meine Herren, es isi gesagt worden: Der AmtSrichter siehe den Verhältnissen seines Bezirks am nächsten. Er sei vertraut mit aÜen Verbäliniffen, wirtbschaftlicben, persönlichen u. s. w., die dabei in Betracht kämen. Ja, meine Herren, das kann der Fal1 sein; aber wir können nicht daddn aUSgeben, daß es iiberall der Fall sei. Leider wechselt auch die Besevung der Amtherichte sebr häufig; so wünschens- wertb es wäre, die Herren möglichst lange in ihrer Stellung zu er- halten, so schwierig ist es, diesen Grundsav durchzuführen. Namentlich kommen bier in Frage die ländlichen Bezirke, in den kleinen Orten- wo manches den Richtern nicht geboten wird, was im Interesse
zeuxxung nur bitten: crwciscn Sir drn Amtsricbtrrn keine Wobltbat, die fie nicht wünschen, und die in dcr That auch den Charakter einer Wodltlwt für sie nicht haben würde. Nbg. Jürgrnscn (nl,) empfiehlt dem Antrag Bachmann, während Abg. Schmidt-Warburg (Zrnir.) sich den Ausführungen drs
uiii-Ministers anschlirfzt. - J sAbg. Gamp beantragt, daß dir Anrrbruberuiungskommission
aus zwei von dem Landwirthschafts-Minister besieiiien Mitgliedern der Genrral-Kommission und drei" von der Westfälischen Landwind- schaftskammkr gewählten Sachverstandigrn bestebc'n soll.,
Nach einigen writerrn Brmerkungen drr Abgg. Kirsch (chtr) und "Schmicding (nl,) nimmt wiedrrum das Woti der
Minister für Landwirtbschastrc. Freiherr von Hammer- strin:
Meine Herrrn! Ick bedaurrr, dem Herrn Abg. Schmirding g&wnübrr brstreitrn zu müsirn, daß ich mich Links Ansriffs x'gegcn die Hrrrrn Richter schuldig grmacht habe.
Ich babr aÜcrdings die Tbatsachr frsigestrÜt _ und bin brreit diriribr zu rrwriskn _, daß fdidddl dir Höfrrollr wir das Intrstat- Anrrbenrrckot mit drr Rrchtsüberzeugung visier Richirr nicht im Ein- klar;; steht. Die Behauptung dirser Tbatsacbe brdruirt abcr krinrn Angriff grgrn dir Richtrr, Weil ich drm Richirrn ihre Rechtsüber- zriigung nicbt Einschränken odrr zum Vorwurf macbcn will. Ich bin objektiv genug, jrdem Bramtrn zu grstatien, daß er seiner chhts- anscbauung Voll und ganz Ausdruck girbt. Daß mrine Behauptung abrr zUtrifft, rrgcbrn dir mir VOrlichMdlU “Seringsckyrn Erbrbrmgrn über Erbsiiic in Wrstfalrn, welche auf Mittbrilungen Von Land- räibrn, Amtsricbirrn 11. s. w. brrubcn. Dort findrt sich folgrnde Bs- mrrkuug:
Nach drm Berichtr drs Rrgierungs-Präfidrntrn don Arnd- brrg babrn rinzrlne Richter wirdrrbdlt von dcr Ein- 1rasnng ab,;rraibrn. Es ist borgrkommrn, daß der cine Richter als Vormund dir Eintragimg rincs Hofrs srinrs Mün- dcls in die Landgütrrrolir beantra-ztr, der andere Richtrr als der V0rrnumdschafidrichicr ai'x'r dir (Hrnrimnizxung vcrsagtr. Bei drm A.-.G B. ist ein Hof aus drr Landgütrrroilr auf 21:11ng des Vormundschafisrichirrs grlösckzt wordrn. In manchen Brricbten wird auch gräußrrt, daf; dir Notarc von den Eiiiiragungen abraiben, da sir ride Abnahme der Urberlassungdverträge iürchtrn.
Also, ich babe nur Thatsachen rrferirrt, 'irgrnd Linen Vorwurf daraus gegrn dcn Rickytrritand nach keinrr Rickytung din rrbobrn. Ich räume drm Richtrr, wic jrdrm Beamten, ('in, das; er sciner Rechts- anscbauung auch durch die That Ausdruck girbt, abrr ich halte an der Auffassung fest, dmß es doch immrrbin sich rmpficbit, die Einfiihrung und Ausführung drs Geseßrs nicht denjenigen Beamirn zu übrr- tragen, don denrn brkannt ist, daß sie vielfach Gegner des auSzu- führendrn Grsrßrs sind. (Sehr richtig!)
Justiz-Ministrr S ch 6 n st 2 d t :
Meine Herren! Ich muß der Analogie widersprcäycn, dir von einigrn Vorrednrrn gezogen worden isi zwischrn dem Anerbenrichicr, wenn ich ihn so nennen darf im Sinne des Geseyes, und dem (Grund- buch- und Vormundswaiisricbter. Die Entscheidungen, die der Grundbuch- und Vormundschaftsrichter zu treffen bat, lirgrn doch wesentlich auf einem ganz anderen Gebiete, nicht auf wirtbschaftlichem. Vom Grundbuchrichier ist dies zweifellos, Vom Vormundschaftsricbtrr kann es wenigstens im Großen und Ganzen als zutreffend bezeichnet werden. Die neue Vormundschaftsgeseßgebung überläßt die wirth- schaftlichen Fragen der im wesentlichen selbständigen Entscheidung des Vormundes; es wird in der Regel nur da, wo rechtliche Zweifel und Bedenken vorliegen, ein Eingreifen des Vortnundschaftsrichtcrs stattfinden. Im vorliegenden Falle soll aber, wie ich noch ergänzend bemerke, der Richter nicht nur entscheiden darüber, ob eine Besißung zur selbständigen Nahrungsstelle geeignet ist, sondern Absaß 2 des Paragraphen meist ihm auch noch die Entscheidung darüber zu, welche Grundstücke zu einem wirtbschaftlicben Ganzen verbunden sind. Das ist wiederum eine Frage, die volLständig außerhalb des Bereichs der richterlichen Thätigkeit liegt.
Es mag richtig sein, daß auch nicht jeder Spezial- kommiffar die reife Erfahrung mitbringt, aber er hat doch immerhin vor der selbständigen Thätigkeit auf diesem Gebiet eine gewisse landwirtbscbaftlicbe Vorbildung sicb aneignen müssen in dem Vorbereitungsdienst, welchen er durchzumachen hat, bevor ibm
srxzes umstdßr und auf den Zustand der Landgüterroiir zurückfübrr, bat abrr gegen den Antrag Gump krine Bedenken, obwohl rr diesrn für überflüfsxg hält, dc: schon nach dem § 12 der Vorlage der AZÖFZUYÉ des Anerbrnrrchts durch ein bolographisches Testament m g 1 . Geheimer Justiz-Rati) ])r. Bourwirg wendrt sich vom Stand- punki drs Bürgerlicbrn Gescybucbes auch gegen den Antrag Gump. Abg. 1)r. Kia s in bekampfi gleichfalls den Antrag Bachmann, ist aber bereit, zur Veréiändigung über die Vorlage die Konzession
des Antrags Gump zu machen. Abg.1)r Lobniann-Hagen (nl,) bestreitet, daß der Antrag
Bachmann zur Höferoüe zurückkehre.
Nachdem (Hrheimcr Rel icrungS-Rath ])1'. Holtermann nochmals gegen und Abg. ]Zr. Cuny (ni.) fiir den Antrag Bachmann eingetrcirn ist, wird dieser Antrag in namentlicher Abstimmung mit 139 gegrn 102 Stimmin abgrlebnt; für den- srlben stimmen außrr dcn Nationalliberalen, dcn Freisinni en und dcn Polen aucb riuigc Mitglieder des Zentrums und er Freikonscrvativcn. § 5 wird darauf unverändert, § 12 wird mit drm Antrag (Jump angenommen,
Die §§ 6 bis 10 werden ohne wesrnilichc Drbaite in der Kommissionsfaffung angenommen.
§ 11 zählt cine große Rcihe von Bezirken in der Provinz Westfalen auf, in welchen das obligatorische Ancrbenrrcht nicht gcltrn soll. Die Abga. Bachmann und Grnoffrn brantragen, zu diesen noch iir '?lmjsgrrirhtsbekzirkr Altrna, Hobrnlimburg, Zsrrlobn, Lüden- schrid, Ziiirinrridba ('n, Mrndrn und Plrtirnbrrg hinzuzufügen.
Abg. 111". L0)1nann-Hagrn befürwortrt diesrn Antrag damit, das; rs fich Um Brzirke mit borwirgend industrieilcr Brvölkerurig hnndir, für welcbe sich das Anrrbenrech nicbt Ligne.
Nati) Einigen writrrrn Brmrrkungrn drr Ab911.(§atny„65n Eyiirrn und ])1". Klasing, sowir drs Grbeimen Rrgicrurigs-Naiiw 1)r. Holtrrmann nimmt das Wort der
Minister fiir Landwirtbschafi2c. Freihrrr von Hammer: stein:
Mrinr Horrrn! Jeb kann materiril gegrn dic AUsisibrungrn des Herrn Von Eyiirrn nichts einwendenz ick) rrkrnne an, das; die? Vor- lirgrndr Fragr zweife'lbaft ist. Aber nicht kann ich dem Herrn Abg. don Eimern rinräumen, daß er berrchiigt ist, aus i***)srn Tdaisachcn Angriffs geg?" dcn Rrgierungs-Präsidrnten, gegen Landrätbc und Richtrr berzulritrn, dir nur nach sachlichen Gründrn und ihrer persönlichen Ueberzrugung grurtbcilt haben. Es liegt kein fachlich berrcbtigtrr Grund ddr, dir erörterten Gutachten der staatlichen Behörden zu einer so abfälligrn Kritik über dieselben zu benußen.
„Hierauf wird der Antrag Bachmann in Bezug auf Altena und Iserlohn angenommen, im iibrigen aber abgelehnt. § 11 wird danach untcr Hinzufügung von Altena und Iserlohn an- genommen.
'§ 13 und 14 wcrden ohne erhebliche Debatte angenommen.
5 ach § 15 soll in einer Reihe von Bezirken dcr 'üngcrc
Sohn und in Ermangelung von Söhnen die jüngere schier
vorgehen. Die Abgg. Bachmann und Genoffrn beantragen dafür aUgemrin, daß auf Antrag drs Eiaentbümers der jüngere Sohn und in Ermangelung von Söhnen die jünacre Tochter voögrbt. Abg. Schmieding (nl,) widerspri t prinzipie dcm Minorat und wil] es deshalb nur auf Antrag zula en, anstatt es für gewrffe Bezirke geseßlicb festlegen zu lasen. Abg. Camp und Geheimer Regierungs-Ratb Dr.Holtermann widrrsprecben gleichfaüs dem Antrag Bachmann. 15 wird unirr Ablehnung des Antrags Bachmann un:
verän ert angenommen. Die § 16 bis 24 werdcn ohne Debatte angenommeri. Um 1/.; Uhr wird die weitere Bcrathung auf Freitag
11 Uhr vertagt. (Außerdem Petitionen.)
Jahresberitht iiber die Herausgabe der Uouumeuta (;Qrmauiao historioa.
Von E. Dümmler.
Die 24. Plenarversammlung der Central-Direktion der Umzu- msrrba Ssrwaujas biswrica wurde in diesem Jahre vom 18. bis 20. April in Berlin abgehalten. Durch (Erkrankung wurde Herr Geheimer Rath von Hegel in Erlangen an der Tbeilnahme verhindert. Die erren Professor Dove in Freiburg und Hofrath Maa en in Inns ruck hatten als Vertreter der Münchener bezw. WienerA ademie freiwiliig ihr Mandat niedergelegt. Herr Geheimer Rath Wattenbach war uns am 20. September 1897 dur den Tod entriffen worden. An der Versammlung betbeili ten ch demnach die Herren
des Planrs auf das 13. und 14. Jahrhundert veranlaßt werden und bleibt Vorbehalten. Herr Professor Holder-Egger faßte den Druck der als Handausgabe erscheinenden Monumsrrba Lrpbdskarbsusia 51100, )(11 Fljl )(117 fort, welcher neben einer sehr verbesserten Wiederholung früher schon in den Monumenten enthaltener Annalen auch manches Neue, wie namentlich die Sbronjaa minor eines Erfurter Minoriten, bringen soll nebst mehreren andrren Qurllrn drs 14. Jahrhunderts. Der umfangreiche Band wird im Sommer erscheinen. Mit weiteren Vorarbeiten für drn längst ersehnten 31. Band, der die italienischen Chroniken des 13. Jahrhunderts gmfaffrn sol], wurde Herr Dr. Eberhard betraut. Die sehr wichtige Handschrift der sogenannten ÜUUQ].USWSUZSZ und des USZjno aus Durham durften wir durch die großr Zuvorkommen- brit des Bibliothekars Rrv. W. Greenwell für künftige Verwendung in Berlin benußen.
In dem 3. Bande der deutschen Chroniken, den Werken Enikels, ist der Druck Von Einlritung und Register durch Herrn Professor Siraucb in Halle endlich wiedrr aufgenommrn worden und wird wahrscheinlich in diesem Jahre zu Ende geführt werdrn. Für den 6. Band, die Oriterrrichisckyen Chroniken, hat Herr Professor Seemüller in Inns- bruck Weitere Handschriften, namrntlich in Klosterneuburg, Verglichen und sich besonders mit dern Texte der ChrOnik Hagrns beschäftigt. Für die Sammlung der historischen Liedrr und Sprüche ist Hrrr ])r. M*rvrr in Göttingen in drr Hrrstrliung der Trxte, zunächst für dir mittelbochdrutsche Zrii, begriffen.
In der Abtheilung T-SZGZ ist drr durch den Tod des Dr. Krause abermals vrrwaistc 2. Band der fränkischen Kapitularien durch die angrsirrnate Bemühung der Herren Zentner und Werminaboff, denen das Nrgistrr noch groß? Scbwirrigkeitrn schuf, zum Abschluß gebracht wordrn. Eine Untersuchung über die Quelien des ZSUSÜWOUZ &cker wird Hrrr 1)r, Srckrl als Vorläufer seiner Aussadr demnächst der- öffentlichen.
Für die große? Ausgabe der LSZSZ 7181g0b110r11m des Herrn Zrumer Hat das nrue Archiv mehrere Vorarbeiten gebracht und ist der Beginn des Drucks demnächst zu grwärtigrn. Die für die neue Bearbeitung drs _bayrrischen Volksrrckns erforderliche Reise nach Italien muxite Herr Profriior Von Schwind Wrgen der aus brsonderen Gründen der ügten Vrrlrgung drr Ostrrferien und seiner Versrßung nach Graz abermals um ein Jahr drrscbirben.
Für dir karolingischen Synoden bst Hrrr 1)r. Wcrmingbo das grdrucktr Material von 695 bis 916 drrrrbgkarbeitrt _und, Von errn Müller unterstützt, mit der Vrrglricbuna von Handschriften be- gonnen. Für den rrsien, bis 843 reichrnden Tbril wird eine summarisch: Uebersicht drr Urbrrlirferung im neurn Archiv geqrbrn werden. Be- sonderrn Dank ermarb sich Herr ])r'. Göldlin von Tiefenau,_ Kustos an der Wierrer Hoibibliotbek, durcb Brrgleichungcn und Nachforschunßen. Eine Reise nach Frankreich wird für den Fortgang dieser Arbe ten unerläßlich sein. Für die Sammlung der fränkiicbrn und langobardi- schen Gerichtßurkundrn ist Herr Professor Tangl in Berlin an die Stelle des Herrn 21. Müller getreten, und auch für ihn erscheint eine Reise geboten.
Hrrr 1)r. Schwalm in Göttingen hofft im Herbste dieses Jahres den Druck des 3. Bandrs drr ()0u5bibuß10n65 rSZum (zt; imps- rawram anzufangen, für wrlcben die Archive bon Koblenz und namentlich Von München manchen neuen Fund ergeben hatten. Der bei weitem wichtigste derielbrn, cin Steuerverzeichniß Köni licher Städte aus drm Jahre 1241, ist bereits als Nachtrag zum 2. * ande Veröffentlicht worden. Erforscht wurde yon ihm an in Wolfenbüttel und Nassau. Der Besuch einiger weiterer süddeutrher Archive und vor aÜem eine Reise nach Venedig und Ravenna iit außerdem noch in Aussicht genommen. ,
In der Abtheilung ijlomnra ist der Druck der Urkunden König Heinrickp's 11. in der bisherigen Weise fortgese t worden und wird in diesem Jahre bis an das Ende der Texte ge ungen. An Stelle des in den Archivdienst übergehenden Dr. Meyer ist neben Herrn 1)r. Bloch als Mitarbeiter Or. olymann seit Neujahr eingetreten. Len 1)r. Bloch hat soeben noch € ne kleinere Reise nach Ferrara und
. Srvolcro bei Arezzo unternommen. Untersuchungen über einzelne Urkunden, verbunden mit Nachträgen für die Zeit der Ottonen, ingen dieser Ausgabe fördernd zur Seite. Abweichend von den ersten eiden Bänden, wird das Register hinter den urkundlich überlieferten zur Erilsäuterung auch die neueren Ortsnamen nach Tbunlicbkeit narb- we en. Für die Karolingerurkunden wurde das Maierial, namentlich durch eine Reise des Herrn Profeffors Dopscb nach dem südlicbxn und westlichen Frankreirb und na dem nördlichen Spanien im Marz bis Juni, nicht unerheblich verme rt, während Herr rofe or Tangl in der leichen Absicht im Sommer die Schweiz besu te. bgexeben von CJur und yon OSUabrück, wobin Herr A. üller ent andt worden war, fanden die Vertreter der U. (3. überall die günstigste Aufnahme, ganz besonders auch bei dem Archivar m Urgel Herrn Canonicus 1)r. Marti und bei erm von Terreba e auf Schloß Cunault. An Stelle des Dr. dy trat am 1. ' pril Herr Dr. J. Lechner als ilfSarbeiter ein. ie Vor- arbeiten für den ersten, bis zum Jahre 14 geplanten Band sind so weit gediehen, daß der Druck noch im lau enden Ge Wjabre vor- aus cbtlicb beginnen kann. Außer dem esucbe niger deutschen Ar ive wird dafür noch ein solcher von Paris erbeis t werden, um die nur dort vollständig vorhandenen französischen ruck: durchzu-
selbständige Funktionen übertragen werden. Das trifft bei dem Mädler nicht zu, und so wenig ich für meine Person daran zweifle,
Zrofeffor Bre lau aus Stra burg, Ge eimer Iustiz-Ratb Brunner, ebeimer Rat Dümmler a s Vorsißender, Profeffor Holder-Egser,
geben.