1898 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Qualität

gering

mittel

Gezablter Preis für 1 Dopp

elzenkner

niedrigster

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niedrigster

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Verkaufte Menge

Doppelzentner

Durchschnitts- Am vorigen Verkaufs- preis Markttage

werth für Durch- ] Doppel- schnitts- zentner preis

e/Zé „M

dem

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Außerdem Wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schä6un6 verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Bautzen . . Keidenbeim. avensburg 331,“ ' ' en urg . Altenbur . .

Diedenho en Breslau . . . Posen . . .

Tilsit . . . . Brandenburg 0. Neuruppin .

rex-fenbagen . yrtß. . . . targard 1. P.

Schwelbein. .

Kolberg . . .

Schlawe . . .

Rakel. . .

Trebniß .

Oblau .

Brieg. . .

Habelschwerdt

Neusalz a. O.

Goldberg

FUJI" . . eo .

Neisse. . .

Halberstadt .

Eilenburg

Erfurt .

Ktel .

Goslar .

Lüneburg .

Ylda. . . esel. . .

München. .

Straubing . trna. . .

Zlauen i. V. .

eidenbeim .

RayenSburg.

Ulm , . . .

Braunschweig .

Altknburg . .

Diedenbofen .

Breslau . . .

Posen. . . .

Tilfit . . . . Insterburg Eibing . . Luckenwalde Potsdam

Neuruppin .

Schwiebus . . Spremberg . . Stettin . . . Grfifenbagen ytiß. . . . targard i. P. Schivelbein. Dramburg . Kolberg . Köslin . . Schlawe .

Stow . . . Lauxnburg i.P. Bülow . . . Nakel. . . . NamSlau . Trebniß . Ohlau 38115 ' 5 ' 0 6 wer . Neufalz a. O. . (Falßan' . . . o wsz . Bunzlau. Goldberg Jauer . . Foyerswerda eobschüv Neisse . Falbkrstadt . Eilenburg . Erfurt . . Kiel . . . (Goslar . . Duderstadt . Lüneburg Paderborn Hulda d' oppar . Kleve. . . Wesel. . . St. Johann München . Straubing . Regensburg. Meißen . trna . . Ylaucn i. V. außen . . Rottweil . Urach . . . Feideubeim . avensburg Ulm . . Offenburg . . Braunschweig . Altenburg . Diedenbofen BrcSlau . . .

Die verkaufte Men 3 Ein liegender Stri

Jürstenwalde, Spree

Fürstenwalde, Spree . rankfurt a. O. . .

Rumr: elsbur'g i. P.

H'.'

Brandenburé a: H.

.

wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswetth auf 50116 (--) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

.,.-e.,eoo

p-aj-t „N.D- S"» DN

911 D

14,00 16,00 14,80

15,00 14,00 15,33 13,00 17,00 18,00 17,00 14,00 13,75 16,00 13,50 14,40

13,60 12,50 19Z0 14,00 12,70

14,00

15720 16,50

17,00 16,00

16,80 16Z0

15,50 17,00

16,60

15,80 12,00 16,40 15,60 13,50

16,80

14,00 14,00 15,00

14,60 15,80 17,50 17,50 17,00

16,00 16,67 16,25 18,00

18700 17,50 12,60 13,64 12,90

14,50 15,00

16,80 15,20 16,00 16,00

17750

15§0

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[1851|

15,80 13,00 16,40 15,80 13,60

16,80

14700 14,00 15,00

14,80 15,80 18,00 17,50 17,00

17700 17,00 16,50 18,00 18,00 17,50 12,60

15,45 16,13

15750 15,00

17760 15,20 16,80 16,80

17750

16,30

20,00 17,80 20,80 18,20

19,80 16,70 16,80

13,80 15,00

16,00

16,60 16,42 15,00 17,00 14,50 15,50 15,00 16,50 15,40 14,00 16,00 16,00 16,13

19700 18,50 19,00

19,00 15,00 18,00 13,75 16,40 14,50 17,00 15,50 19.20

20,00 16,00 17,60

15,20 15,00

Noch: Roggen. 14,38 16,50

18,50 18,50 21,00 21,40 18,50 20,50 19,00 19,00 19,80 20,00 17,50 17,90

11V 3

4 31 21

130

17,00 17,50 130

G e r | e. 16,80

16750

15,60 15,00 17,00 17,14 15,50

16,50 16,00 16,00 17,00 16,00

17,00 17,00 16,40 15,80 19,00 19,00 21,00 17,00 19,10 15,00 20,00 14,00 17,40 15,20 17,00 18,60

19,00 20,40 15,00

17,60 15,80

Hafer.

14,60 .... [ 16,75

17,00 1/

_ 1 17,20 ] 17,00 16,00 31 [1

17,50 17,00

17,00 16,40 16,00 17,00

17700 18,00 17,00

17,00 14,00 16,30 15,00 16,80 16,20 14.40 17,50

1630

15,20 16,00 19,00 15,30

18750 18,25 18,00

18,00 17,33 17.00 17,60 18,50 17,60 18,50 18,00 18,00 17,20 18,53 17,74 16,70 16,25 16,00

18,20 17,60 16.60 17,70 17,20 17,50 18,00

17,60 17,80 16,50 16,70

18,00 16,40 16,80 17,00 17,00

16,40 17,60 18,00

17,50 16,70 15,20 17,20 16,80

17750 18,00

17,00 18,00

16,00 16,80 16,00 17,20 16,40 15,00

1720

16,50 16,50 17,00

15,40 16,20 18,50 18,75 19,00 17,00 18,10 17,33 17,00 17,80 19,00

18775 18,50

17,40 19,13 18,28 16,80 16,25 18,20 16,80 18,60 17,80 17,00 17,80 17,40 18,00 18,30 18,50 17,80 16,90

Vemerkun

Mark abgerundet m tget

daß der betreffende Preis nicht 1)

17,00 16,50

15,80 15,00 17,40 17,14 16,00

16,50 17,00 16.00 17,20 16,20

17,00 17,00 16,67 15,80 20,00 19,00 21,00 17,50 21,00 16,00 20,00 14,00 17,40 15,60 18,00 18,60

19,00 20,40 15,00

178) 16,90

18,00 16,40 16.80 17,00 20,00

16,40 18,50 18,00

17,50 16,80 15,20 17,20 16,80

18,00 18,00

18,00 18,00

16,00 16,80 17,00 17,20 16,60 15,20

17740

16,50 16,50 17,00

15,60 16,20 19,00 18,75 19,00 18,00 20,00 17,67 17,50 18,80 19,00

18,75 18,50

19,50 21,59 19,35 17,20 17,00 18,20 18,00 19,00 18,20 17,00 18,00 18,00 18,50 18,30 18,50 18,00 17,10

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orgekommen ist; ein P

20 "2 2

10

19

8

10 15

10 60

5311. Der Durchschnitts unkt (.) in den leßten sechs Spalten,

15,30 16,13 20,00 22,00 18,00 18,00 20,90 19,96 18,29 18,71 19,00 18,50

16,22 17,74 14,15 ,

16,50 16,00 15,00 16,00 17,00 17,40

' d

17,00 16,00

14,90 14.90 15.00 15,00

15,40 16,50 16,67 16,50

14,40 14,40

17,23 14,90 15,17 18,69

19,20 18,86 19,00 18,00 19,80 19,00

7?- 15,00 16,33

466 15,53 17,60

66 16,40 16,40 47? 16,00 14,40 113 16.74 16,50 710 17,75 18,00

131 16,310 16,00 219 17,55 16,68

480 16,00 15,50 271 16,94 17,60

228 15,20 16,50 1 693 17,10 17,40 308 16,40 16,80 79 15,78 16,00

1 260 17,50 18,00

119 17,00 17,00

44 17,60 17,60

1 122 17,00 17,53

90 18,00 17,75 510 17,00 ,

16'3 16,25 16,24 435 14,50 14,50 3 770 16,76 16,80 720 14,40 15,00

680 17,00 17,00 193 - 16,10 15,10

1 600 16,00 16,00 95 19,00 18,50 5 978 15,90 16,00

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N-N-N-NI.I-NNI- W O'" (I' WS" W WWU“

3 080 17,10 17,50 1 700 17,00 17,50 2 202 18,20 18,34

876 17,52 _ 9 250 18,50 18,25

1 350 18,00 18,00 52 029 18,30 17,90 2 382 18,61 17,28 1 002 17,38 16,84

2 444 17,45 17,92

1 601 18,60 ,

2 360 17,10 17,14 536 16,75 15,93

3 365 17,35 17,14

9 166 17,10 17,34 130 18,25 17,92

1 665 18,50 18,40

preis wird aus den unabgerun-deten Zahlen berechnet.

*

daß entsprechender Bericht fehlt.

Großhandels - Durehsthuittspreise von Getreide ' für den Monat April 1898 nebst entsprechenden Angaben für den Vormonat. * 1000 kg in Mark. (Preise für prompte [Lokm] Waare, soweit nicht einoas Anderes bemerkt.)

„...-__

Monat D““

5.5 43er,an

1898 monat

149,74 134,42 216,00 186,00 146,50 135,45 133,93 126,93

141,60 135,70 176,50 165,40 152,60 148,80 150,75 150,00

169,00 158,60 231,10 217,80 164,90 153,60 192,90 191,20

175,00 168,00 219,50 209,00 167,00 159,00 203,00 203,00

1 fKt'ödn1117Yerg. ]

o en,guer,geuner, JPK

311351311, guter, bunter, 770 bis 775 81 per 1 , afer, guter, gesunder, 447 9 per 1 . , , , ,

Zerste, Brenn-, 647 bis 652 3 per 1 ......

B r e s l a 11.

No gen, Mittelqualität ........... .

WeSzen, . . .. ..

Hafer,

Gäste-

[) .

Roggen, pfälzer, ruf scher, bulgarischer, „mittel . . Weizen, pfälzer, ruf scher, amerik., ruman., mittel fer, badischer, württembergiscber, mittel . .

erste, badische, pfälzer, mittel . . . . . . .

M u n ch e n. Roggen, bayerischer, gut mittel . . , . Weizen, . . .

0 er, _

Zfst 1 ""sakiscbk- mährische, mittel .

er e bayerische. “11113 Tittel ..... 204,00 204,00 e .

Rongen, Lester Boden . 171,50 161,97 Weizen, bei - 245,19 228,72 afer, ungari cher, prima 132,10 122,86 erste, slovakijcbe B 179,99 180,25

P sk- Roggen, Mittelqualität . . 155,92 149,73 Wetzen, . . . . . 235,43 224,21

Zafer, . . . . . . 124,12 118,57 erste, Malz- . .

. ..... 135,84 136,04

St. Petersburg. Roggen . . . . . ........ . . . 108,63 100,01 Weizen, Saxonka ..... . . . . 163,47 153,10 Hafer. . . . . . . . 110,17 104,93

O 5 e s s a. Rngen, 71 bis 72 119,1 per 111 . . . . 107,62 101,48 164,58 154,13

Wezen, 11115, 75 bis 79388 per 111 . . Z ' . 111,80 103,04

ga. Roggen,715is721(,c;per111 . . . . . . . . .

166,41 155,79 155,98 143,18

Weizen, 75 bis 76 kg per 111 ........ .

Paris. RYgen W, zen lieferbare Waare des laufenden Monats 247,47 233,19 Hafer . 163,66 Gers1e(118.116 811 516) . . . . . . . . . . . . 150,31

A n t w e r p e 11. 172,73 160,83 _ 178,92 187,27 171,73

128,92 116,59 129,73 117,07 173,44 156,97

Donau- . . . . .

Wkizen Red Winter Nr. 2 . . . . . . . La Plata ..... . ....... As Amsterdam.

! ow. jjjjjjjj . ' . . . Z.oggen 1 St. Pétersburger ..... . . Weizen, polmOdeffa- . . . . . . . . . .

Londom a., Produktenbörse. engl. IFJ ][ (1148.11: 148.118) Californier an der Küste (1391110) , 1). SMRW MSWJSI.

englisches Getreide, Mitteévreis aus 196 Marktorten

Liverpool Gbirka . . YCalifornier ........ . . . . .

186,97 170,13 183,00 165,39 187,65 173,18

170,54 166,96 132,85 128,73 157,00 158,23

164,06 162,97 189,90 177,43 185,02 179,22

-- 187,36 182,53 173,30 137,66 131,62 128,99 124,90 153,76 146,20

111,15 101,16 173,54 160,84 168,64 160,78

Weizen

Weizsn Zafer erste

Chicago Syria? . . . . . . Manitoba Spr ng . La Plata. . . . . engl. Weißer engl. gelber ............ ; Californ. Brau- . . . Schwarze Meer- . . . . . . . b i c a g o. Weizen, Lieferungs-Waare des laufenden Monats . N e w Y 0 rk. Weizen, Lieferungs-Waarc des laufenden Monats .

Bemerkungen.

1 Tschetroert Weizen ist = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 11 angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Weizennotis an der ondoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet; für die 0826660 6761-6305, 0. h. die aus den Umsätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durckzschnittspreise für einbeimisäßes Ge- treide, ift 1Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfd. engl. angese t. 1BusbelWeizen = 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. = 453,6 g; 1 Lat Roggen = 2100 Weizen = 2400 1x .

Bei der Umrechnun der Preise in Reichswäbrung sind d 6 aus den einzelnen Tages-Not erungen im „Deutschen Reichs- und Staats- Anuiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnitts-Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest 1318 Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, fUr Chicago und New ork die Kurse auf New 011, für St.

etersburg, Odeffa und iga die Kurse auf St. eters ura, für Paris, ntwerpen und, Amsterdam die Kurse auf diese lätze.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 15. Sißung vom 14. Mai 1898.

Ueber den Beginn der Sißung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Zur Berathung gelangt der (Hefe entwurf, betreffend die Disziplinarverbältnisse der Yrivatdozenten an den Landes-Universitäten, der kademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum zu Braunsberg.

Die Justi kommisfion beantragt durch ihren Berichterstatter Grafen von Hutten-Cza ski die Annahme der Vorlage nach den Beschlüssen des anxeren Hauses.

Mini ter der eistli en Unterri ts: und Medizinal- AngelegenZeiten 1). 131: Béosse: ck

Meine Herren! Die lichtvollen Darlegungen, die Ihr Herr Be- richterstatter über die Verhandlunßen Ihrer Justizkommisfion soeben gemacht hat, überbeben mich fast dxr Pflicht, hier noch ein Wort zu Elmsten der Vorlage hinzuzufügen. Ich möchte nur das bemerken, daß ich auch darin Jbrem verehrten Herrn Berichterstatter vollständig beipflickste, daß die Bedeutung dieser Vorlage viel zu sebr aufgebauscht worden ist. (Sehr richtig!) Man hat die Vorlage anfangs viel zu Tragisch genommen; man hat in derselben Tendenzen finden

wollen, die nicht darin liegen und nicht darin liegen können. Auch haben wir die Genugtbuung, daß inzwischen eine große Anzahl yon anfänglichem Gegnern oder von Leuten, die wenigstens Bedenken gegen die Opportunität der Vorlage batten, fich übezeugt haben, daß diese Tendenzen, die man in der Vorlage gewittert hat, in derselben nicht enthalten sind. Die Vorlage will nichjs Anderes, als eine Lücke ausfüÜen. Es hat fich seit Jahren in der UnterrichtsverWaltung berauSgeftellt, daß die Verbältnifse der Privatdozenten nicht nur nicht vollständig geregelt waren, sondern daß fie auch an den ver- schiedenen Universitäten nach den Univerfitäts- und Fakultäts - Statuten Verschieden behandelt worden find, und daß aus diesem Zustande, für den kein innere'r Grund vorlag, rechtliche Unsicherheiten fich ergaben, insbesondere auch Zweifel darüber, wie weit die staatliche Behörde rechtlich befugtist, einzuschreiten oder nicht. Ich bin nun gegenüber den Zweifeln, die nach dieser Richtung hin entstanden sind, aUerdings persönlich der Meinung, daß namentlich hier in Berlin der Unter- richfs-Minister auch jest schon die Zuständigkeit bat, seinerseits einzu- schreiten, nötbigenfaüs auch ohne und gegen die Fakultät. Allein die rechtlichen Gutachten, die ich mir von zwei beworragenden juristischen Lehrern an der hiesigen Uniwerfität habe erstatten lassen, zeigen, daß der eine doch diese Zweifel für nicht ganz unbegründet hielt, während der andere fich einfach auf unsere Seite steUte und sagte, es liege nicht der mindeste Zweifel vor, daß der Minister zu- ständig sei, die Remotion eines Privatdozenten zu verfügen. Ich habe mir nun gesagt, daß auf einem Gebiete wie dieses und in einer Zeit wie der heutigen es durchaus nothwendig ist, daß die öffentliche Autorität einen sicheren und festen Rechtsboden unter den Füßen hat, damit fie, Wenn fie zufaßt, auch fest und wirksam zufaffen kann. Das kann man nur erreichen, wenn man diese ganze Materie ges 6131115 ordnet, und ich habe dafür auch die Zustimmung des Königlichen Staats-Ministeriums gefunden. Ich habe mich selbstVerständlich mit dem Staats- Ministerium vorher über diese Frage ins Benehmen gesetzt. So ist die Vorlage entstanden. Wir haben uns gssagt: Im Interesse der Privatdozenten ist es wünschenswertb und den heutigen chbts- anschauungen entsprechend, daß man Entscheidungen, die doch für den Einzelnen recht weitgehende Folgen für das ganze Leben haben können, nicht in die Willkür eines einzelnen Beamten, wenn er auch der Ver- antwvrtliche Minister ist, legt, sondern daß man dafür auch gtxwiffe Garantien des Verfahrens schafft, wie das auf allen anderen Rechts- gebieten der Fall ist, wie es namentlich bei den Professoren und aUen Beamten besteht.

Nun ist es ja ricbxig, daß der Privatdozent im eigentlichen und strengen Sinne kein Beamter ist, aber er ist in einer ganz augenfällig beamtenäbnlicben SteÜung, zu der die nächstliegende najürliche Analogie die Stellung der Professoren ist _ jeder Priyatdozent gedenkt einmal Professor zu Werden und will einmal oweffor werden -, und man würde die ganzen Verhältniss verschieben, wenn man diese Analogie einfach ignorieren und bei Seite schiebkn wollte. Das hat uns Veranlassung zu dieser Vorlage gegeben, und im Laufe der Verhandlungen auch im anderen Hause haben wir Gelegenheit gehabt,: darzuthun, daß auch in Unwersttätskreisen diese analoge Behandlung für gerechtferjigt erachtet wird. Ich will mich garnicht aufdie Privat- dozenten selbst berufen. Es ist gestern hier in dür Justizkommisfion Hervorgehoben worden, die Privatdozxnien bätjen fich vielleicht géniert, gegen diese Vorlage ausdrücklich Oppofition zu machen, sie seien doch einigkrmaßen für ihre künftige Anstellung als Profkssoren Von dem Woblwvllen der Unterrickotsverwaltung abhängig und könntcn deSweg-Zn, wenn sie hier eine entschiedene Oppofition gemacht hätten, vielleichtUnanncvmlicbkeiten zu erwarten haben. Dem- gegenüber bemerke ich, daß bei Beobachtung einer richtigen und an- gemessenen Form diese: Voraussetzung fick) als nicht zutrkffend erwiesen haben würde; immerhin will ich Von den Privatdozenten hier ganz absehen und nur das bervvrheben, daß wir von einer großen Zahl Priwatdozentcn wissen, daß fie disse Vorlage mit Freuden begrüßt haben und darin eine größere Sicherung ihrer Stellung erblicken. Aber, meine Herren, auch bei den früheren Gegnern der Vorlage - wenn auch nicht bei aücn _ bat s1ch mehr und mehr die Ueber- zeugung Bahn gebrochen, daß die Vorlage mmdestcns nicht die ge- fährlichén Tendsnzen enthält, die man früher dahinter gesucht bat.

Wie die Dinge jetzt liegen, ist es für die Unterrichtsverrvaltung außer- ordentlich wichtig, daß fie den durch diese Vorlage gesicherten Rechts- boden bekommt, und daßjedcr Zweifel auf diesem Gebiete außgesckyloffen wird. Das; der Weg, den wir dabei einschlagen, der richtige gewesen ist, und daß 11111111ij 1111163111118, d. h. unter Berücksichtigung der Abweichungen, die ßch aus der Stellung der Priwatdozenten ergeben, ihre DiEziplinarverbältniffe denen der Professoren analog gestaltet werden müssen (sehr richtig !), diese Ueberzeugung ist auch gestern in Ihrer Kommission im Wesentlichen zum Durchbruch gelangt, und ich kann nur dankbar sein für das wohlwollende Verständniß, auf welches die Vorlage in der Justizkommission des hohen Hauses ge- stoßen ist. Ich schließe mich daher dem Anfrage der Kommission an und bitte das hohe Haus, dieser Vorlage seine Zustimmung nicht wer- sagen zu wollen. (BraVo !)

Professor Dr. Dernburg: Ick) stelle mich hiermit als das einzige Mitglied der Kommis on Vor, Welchx'Y gegen die Vorlage gx- stimmt hat. Ich halte die oxlage weder fur gothwendtg, noch fur nützlich, noch für dem Geiste unserer UniVerfitatSeinrichtungen „ent- sprechend. In den leßten zehn Jahren ist kaum einmal von emer DiSziplinaruntersucbung gelgen einen Privatdozenten dte Rede ge- wesen. Aber ein Fall legt vor; „es handelt sick) um einen weißen Raben, einen Raben alLerdmgs, einen Privatdozenten der Berliner Universität„ der fich erlaubt„ außerhalb der Universität ozialdemokratisebe A itatioy zu traben. Das darf nicht sein. ber weshalb wegen d eses etnzexnen Falles diejes Gesc , welches die Statuten der Berliner Universitat, der größten Deuts - lands, in Fra e stellt? Was Friedrich Wilhelm 111. gefti tet bat, wollen wir au?recht erhalten. lese Statuten babqn die teUUng der Privatdozenten durchaus richtig geordnet; sebr wetse ist bestimmt, das; zwar ihre Zulaffung durchaus in der Hand der Fakultäten liege, eine Remotion aber nur stattfinden könne unter Zusammenwirken des Ministers und der Fakultaten. Der grö te Theil der Pro- fe oren hat gegen das Gesetz erkl rt. Die Beru ung au die (Ein abe der Berliner Professoren von 1877 im Dühring'schen all kann nicht dafür verwerthet werden. In Zukunft soll dieses Zusammenwirken ni t mehr stattfinden. Daß das Geletz eine Garantie, ein Vortheil, ene Sicherstellung der Privatdozen eu sei, ist eine irrige Auffassung der Kommisfion. Wegen jenes_einen

alles wird eine große weitschichtkae Disdiplinar eseßgebung fur die rivatdo enten gescba en. Der Zug nach Uniformit t in unserer_Geseß- gebung ist heute über aupt viel zu groß. Man zieht einige alle aus

weit zurückliegender Vergangenheit an, in denen die Fakultäxen ck geirrt

haben sonen. Auch die obersten Instanzen aber können ficb irren wie der Fall Kuno Fischer in Heidelberg von 1854 beweist. J gehe mich nicht der Hoffnung hin daß das Haus das Geseß ablehnen wird; ich möchte aber für die Üniderfitäten, für die Privatdozenten und für die in großer Zeit entworfenen Berliner Statuten hiermit mein Wort eingelegt haben.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten ])r. Bosse: Meine Herren! Nur ein paar Worte zur Entgegnung. Herr 1)1*. Dernburg ist der Meinung, daß ein Bedürfniß für das Geseß nicht vorläge, weil so außerordentlich wcnize Fälle vorkommen, in denen überhaupt die Notbwendigkeit eintritt, gegen Privat- dozenten einzuschreiten. Leßteres ist richtig, und wir find sebr froh darüber, daß recht wenig derartige Fälle vorkommen. Es ist ein Beweis dafür, daß unsere Privatdozenten im Ganzen und Großen fich aus Elementen rskrutieren, die mit der Staatßautorität der öffentlichen Ordnung und einem woblanständigen Leben Vertraut find, sodaß diSziplinarisckpks Eingreifen nicbt nötbia ist. Mit demsklben chht, ja noch mit größerem hätte Herr Dr. Dern- burg sagen können: wir brauchen für Professoren auch kein Diöziplinargeseß. Da haben wir eins, und das ist ein Wahres Glück, dknn zuweilen kommen doch einmal Fälle Vor, wo die Anwendung desselben nötbig wird. Sie haben es ja an dem

'Falle, den Herr 131". Dernburg angeführt bat - dem Berliner

Fall eines Privatdozenten, der sich nicht nur offen zur sozialdemo- kratischen Partei bekennt, sondern sogar zur Leitung der sozial- demokratischen Partei gehört und der in dieser Eigenschaft in Volks- vkrsammlungen in einer sehr wenig angemessenen und nach meiner Ueberzeugung mit einem Lehrstuhl an einer Königlick) preußischen Unwerfität unverträglichen Weise den Klaffenbaß geschürt bat -, selbst gesehen, daß Fälle vorkommen, wo man dtSziplinarisch ein- schreiten muß. Denn darüber wird kein Zweifel sein, daß es eine Ungebörigkeit ist, wenn ein Mann dieser Art an einer Königlich preußischen UniVerfität auf einem Königlich preußischen Lehrstuhl mit staatlicher Autorität Vorlesungen hält, wenn wir die Jugend ibm prengebeU, und wenn wir seine Atteste und Bezeugungxn, die er in seiner Eigenschaft als PriVatdozent abgiebt, anerkennen soUen; in einem monarcbischen Staat ist das unmöglich. Das aber, meine Herren, ist ein deutlicher Beweis für das Bedürfniß solcher Bestimmungen. Uebrigens find in den [Syten 20 Jahren auch noch sonstige DiEziplinarfäÜe bei Privatdozenten vorgekommen. Wir haben z. B. in den letzten Jahren den Fall gehabt, daß ein Privat- dozent zu vier Jahren Zuchthaus verurtheilt worden ist. Der Mann mußte natürlich beseitigt werden, ist auch beseitigt worden. Von einer Tendenz, du1ch dieses Geseß die berfreibeit anzugreifen, kann nich1 die Rede sein. Meiner Meinung nach ist der Unterrichts- Minister der in erster Linie dazu Berufene, die Lebrfreibeit an den Universitäten und die Forschungsfreibeit zu schüven. Ich habe in diesem Sinne je und je gehandelt, und ich werde auch künftiß so handeln.

Hic'r handelt es sich darum, im Jntereffe dsr Universitätkn ein geordnetes, geseßliches Diöziplinarverfabren herzustellen. Das liegt ebcnso sebr auch im Jntereffe der Privatdozenten und im Interesse der öffentlichen Autorität. Meine Herren, die Vorlage ist ja nicht ausschließlich zu dem Zweck gemacht worden, die unglücklichen Priwal- dozenjen zu schützen, aber der Erfolg der Vorlage ist der, daß die Privat- dozenten rechtlich zu einer gkskckzerteren Stellung kommen, als sie fie jest haben. Dann möchte ich noch auf etwas Anderes aufmerksam machen. Herr Dr. Dernburg meint, die Fakultät sei die zur Entscheidung. der DiSziplinarfäUe berufene Instanz. Wir geben ibm Vollständig zu: in erster Linie ist die Fakultät, die den Privatdozenten zuläßt, die natürliche Instanz, und sie soll auch vollkommen zu ihrem Recht und zu ihrer Entscheidung kommen, aber das wollen wir nicht vergessen, daß es in den Fakultäten verschiedene Strömungen giebt und geben- kann - wir haben Erfahrungen darin -, die für einen Privat- dozenten, sei es aus wissenschaftlichen Gründen, aus Konkurrenzgründen, sei es aus sonstigen bei dem Zusammenwirken in solch kleinen korporativen Verbänden erklärlichen persönlichen Motiven, gefährlich werden können. Hiergkgen eine Garantie zu gewähren, und zu verhüten, daß über die Zukunft cincs solchen jungen Mannes endgültig durch einfachen Majoritätsbeschluß der Fakultät für alle Zeit entschieden wird, und eine zweite Instanz zu schaffen, die eine (Gewähr dafür darbietet, daß diese Dinge mit Objektivität angesehen werden, dazu ist die Vorlage gemacht.

Der von Hkrrn 1)r. Dernburg beworgebobene Fall des jeßigen Wirklichen Geheimen Raths Herrn Dr. Kuno Fischer in Heidelberg, der im Jahre 1854 in Heidelbkrg als Privatdozent entlassen ist, kann hier nicht entscheidkn. Einmal müßte man, um die Sache richtig zu beurtheilen, ste bis in die innersten Details kennen. Ich glaube kaum, daß bikr jemand ist, außer vieÜeicht Herrn Dr. Dern- burg, der so genau in diese Dinge eingeweiht ist. Heute ist nun Herr Geheimer Rath Fischer die größte Zierde der Univerfität Heidel- berg und ihrer philosophischen Fakultät, also ein Zeichen doch, daß das Ministerium in Karlsruhe zu einer anderen Ueberzeugung ge- kommen ist, als es damals hatte. Immerhin ist es die Frage, ob das Verfahren, welches damals gegen den Privatdozentcn Dr, Fischer eingeschlagen ist, mit denjenigen Rechtskont-rolen umgeben war, die wirbier schaffen wollen. Im Gegentbeil, der Fall Fischer spricht für uns, ich nehme ihn für unsere Vorlage in Anspruch, und so, rneine Herren, kann ich nur sagen, ich bin durch die heutigen und die gestrigen Ausführungen unseres verehrten Kollegen Herrn Dr. Dernburg nicht überzeugt, so sehr ich auch anerkenne, daß seine Bedenken gegen diese Vorlage seiner Gewiffensüberzeugung entspringen, und daß es ihm ernst damit ist.

Wenn ich jemals überzeugt gewesen bin, ein gutes Gefeß gemacht zu haben, was mit aUen Garantien umgeben ist, um Mißbrauch, soweit das nach menschlichem Ermessen möglich ist, auSzuschließen, so ist es dieses, und ich bleibe dabei, das hohe Haus zu bitten, unsern Vorlage seine Zustimmung ertbeilen zu onen. (Lebhaftes Bravo!)

Ober-Bürgermeister Westerburg-Ca el: Ein Bedürfniß nach einheitlicher Regelung mag ja vorliegen; ck glaube auch, daß der Minister von der Tendenz der Beeinträchtigung der Lebrfreibeit frei ist. Es kommt aber nicht auf die Absichten des Geseves, sondern auf deffen Wirkungen an. Kenn ein Sachverftäudiger wie Profe or Dernburq so erhebliche Bedenken gegen das Gesev hat, wenn aft ane wissenschaftlichen Größen Berlins die Eingabe egen das Geseß

unterschrieben haben, so ma das auch uns bedenkl! machen. Die Frage, ob die Privatdozenten eamten- oder beamtenabnliche Stellung

aben, ist noch lange nicht völlig klargestellt.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten [)1'. Bos s e: Ich will mich beschränken, auf den Angelpunk -in den Aus-

führungen des Herrn Vorredners einzugeben, der darin besteht: der

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