***der'Minifter der öffentlichen Arbeiten rind, soweit es fich um
Bauten handelt, welche ohne dessen Mitwirkung auSzuführen sind, der zuständige Minister.
Unxer welchen Vorausseßungen, insbesondexe bei mexcher Höhe der Baixsumxie, 'die Bananschlä c der Zechmschen Revision und Feststellung Zqurck) die höchftc aßbehorde oder durch _die nachgeordneten Behörden unterliegen, ist (Gegenstand Konig- licher Anordnung. ' "
Mit den über die em elnen Bauausfuhrungen zu legen- den Rechnungen sind der O er-Rechnungskammer die erforder- lichen bautechnischen Beläge vorzulegen.
§ 31.
AUe für Rechnung des Staats angekauften beweglichxn Gegenstände müssen bei der Rechnungslegung über die dafur verauSgabten Geldbeträge entweder als voUständig verwendet oder in einer bssonderen Naturalrcchnung (§ 10 des (Hesech vom 27. März 1872, betreffend die Einrichtung und die e- fugnisse der Ober-8 cchnungSkammer, (HcscFZSamml. S. 278) in Einnahme oder, insofern fie aus Utentlien oder Gerätb- Kehaften bestehen odsr zu Sammlungen gehören, als inventari: ert nachgewiesen werden. , , ,
Werden bewegliche Gcgcnstände für die Zwecke eines anderen Etatsfonds als chjcnigen, WI welchem sie beschafft smd, abgegeben, so ist der Werth dieser Gegenstände, wenn er im einzelnen FalLe inSgesammt mehr als 3000 „14 beträgt, aus dem ersteren Fonds zu vergütcn, sofern nicht in den Spezial-Etats etwas Anderes bestimmt ist.
Diess Vergütung findet nicht statt, wenn der Fonds, aus welchem die Beschaffung erfolgt ist, ziir Bsschaffung von Gegenständen der betreffenden Art auch fur die Zwecke des- Énigen Fonds bestimmt ist, welchem die Werthe dcr abgcgcbsnen
egenstände zu gute gekommen find.
Auch dürfen Sammlungsftückc von einer staailicben Sammlung an eine andere obne Vergütung dcs Wcrtbss ab- gegeben werden. § 32
Auf solche Fonds, welche im Etat ganz oder zu einem Theil als DisPOfitionsfonds, Fonds zu UUVOkthgksLthkn Aus aber: oder unter einer sonstigen allgemeinen, die Ausgabe- zwe e nicht bestimmt angehenden Bczcichmtng zur Verfügung der Verwaltung gesteUt sind, dürfen, sofern nicht in den Spkzial-Mats etwas Anderes bistimmt ist, keine Ankgabcn anqewicsen werden, Mick); unter cinen anderen Etatstitel fallen.
§ 33,
Aqu-abebcträge, über welche scitMÖ der Verwaltung beim Eintritt besiimmter Vorausscßungkn odkr cines bestimmtkn Zc'tpunktes nicht weiter verfügt werden darf, sind, sofern sich die76 Beschränkung nicht schon aus der Bezeichnung der Aus- gabezwecke in den Etats ergiebt, in den [eßterrn als künftig wegfaüend zu bezeichnen.
F" 34.
Außgabcbeträgo der im §33 bczeichnsten Art sind von dem eitpunkte ab, mit welchcm die Befugnis; der Verwaltung ur crfügung über diesclb-xn aufhört, in den Rechnungen als
inderausgabe nachzuweisen.
Dasselbe hat statt Ufinden:
1) bei “Dienstein ÜUfTLU Überzähligcr Beamten mit dem Eintritt des Beamten in eine- anderk Stelle des Staatsdienstes bis auf Höhe der mit derselben vcr- bundenen Bisoldung oder sonstigen dsr Besoldung glcichstehenden Diensteinkiiiiftk,
2) bei persönlichen Zulagen und sonstigen lediglich an die Person gkkriiipftcn Diensteinfünftcn in dem Maß:“, als dcr Beamte, wclchxr djcsklbkn bezieht, crhöhte normalmäßige Disnsteinkünftc crhält, sofe'rn nicht in den Spkzial:Etats etwas Anderes bestimmt ist.
In beidem Fällen bleibt der Mebrbetrag an Wohnungs- geidzuscbuß, welchyr eincm Beamten infolge der Verseßung an einen Ort einer böbi'rcn Servisklassc zu gewähren ist, bei dcr Einzikhuwg odcr Kürzung als künftig wegfallend bezeichneter Diknstcinküiifte außer Betracht.
§ 35.
SoÜcn von einer Mehrzahl von Sthen einer Kategorie eine oder mcbrerc Stellen nach dem Abgangc der zkitigen Zn.- haber oder bei den nächsten innerhalb dieser Kategorie Lin: tretenden Erledigungsfäücn eingezogen werdcn, so ist für jede der einzuzichcndcn Stellen,
1) wenn in den Etats dic Bksoldungkn für dicse Kategorie nach einem Durchschnitt2saß für jede Stelle ausge: bracht sind, der Betrag dicses Durchschnittssaßes,
2) wenn die BcsoZdungcn n(ick) Dicnslalfersstufen ge- regelt sind, der Betrag der Mindestbcsoldung diescr
“ .Kategorie in den Etats als künftig wngaücnd zu bczcickMcn.
Bleibt in dcm Faüc zu 1 bei cine'r Stellencrledigung dio dadurch frei werdend? Besoldung hinter dem Durchschnittssaße urück, so ist der an dcm [cßtcrsn feb19nde Betrag cinzuzicben, ?obald und insowc'it spätcr iiber die Mindestbesoidbng hinaus: gehende Bctréi € zur Er1cbigung kommen.
In dem alls zu 2 ist bci eincr SieUenerlcdigunq der Betrag der thaisächlich fiei wcrdenden Besoldung einzuziehen. § 36.
Verausgabte Beträge, Welche der Stantskaffe zurückerstattet werdeii, sind, Wenn die Zurücksrsiatiung erfolgt, solange die' betreffeudcn Fonds noch offen sind, von der Viusgabe bei den letzteren wieder abzuscßen, bei, späterer Zurückcrstattimg aber als Einnahmen zu verrechnen.
37.
521112 Verträge für Rkchnan des Staats müssen auf worauf- gcgangcnc öffentliche Ausbietung gkgründet sein, sofern nicht AuSnahmcn durch bis Natur dss (Geschäfts gcrcchtf-xtigt oder durch den zuständigen Minister für den einzclnen Fan oderfiir bestimmje Arten von Vcrirägcn zugelassen werdcn.
Mit Bkamtcn, Wolcbe die Verwaltung selbst führcn, odcr an derselben belbe'iligt sind„ dürfon in Bezug auf diese Ver- waltung Vsrträge nicht abgeschlossen werdkn. AUSimhmcn dürfen nur durch den zUständigen Minister zugelassen werden.
Die von den Behörden rcchtsqüliig abgeschlossenen Ver: träge dürfen zum Nackithxil dcs taats nachträglich weder aufgehoben noch abgeändert wsrden. AUSUÜHMLU sind mit „Königlicher Genehmigung zulässig und bedürfen, wenn der ab- eschlossene Vertrag der (Henchmxgung des Landtages unterlsgen
t, auch der Zustimmung des lcytcrcn. § 38. , Defekte dürfen, abgesehen von der Unmöglichkeit der Ein- zießung, nur auf Grund einer durch Königliche Bestimmung ert eilten Ermächtigung niedergeschlagen wcrden. (Vergl. § 17 des Geseßes vom 27. März 1872, betreffend die Ein-
und die Befugnisse der Ober-Rechnungskammer,
amml- S. 278.) -
richtun Geseß-Z
dem Landtäge gemäß § 47 dieses Geseßes vorzulegenden
Uebersicht von den Staats-Einnahmen iind Aysxzaben bei den betreffenden Etatstiteln summarisch mitzuibeilen. und soweit beide „Häuser des Landtages zustimmen kann vson dicser Mittheilung bezüglich einzelner Arten nicbt zur Em: ziehung gclangter Beträge abgcsehen wcrden.
Solangxe
§ 39- , . Der Abschluß der KaZenvücher für ]edes Etats ahr erfolgt bei der Gencral-Staatska e spätestens im dritten onat nach dem Ablauf des Etatsjahres, bei den übri ('n Kassen zu ent: sprcchcnd früheren, von dem Yständigen inister und dem Finanz-Minister festzuseßenden riminen.
40
§ . Bei keiner Kasse dürfen nach erfolgtem JahreSabschluß (§ 39) noch Einnahmen oder AuSgaben für Rechnung des aw gelaufenen Etatsjahrcs gebucht-wcrdcn. Niisgcnommcn hiervon smd die Buchungen zur Aus- !Übrung der Bcstimmun en iiber die Verwendung von Ueber- chüffcn ch StaatshausZalts.
§ 41.
Vorschüsss, welche bis zum Jahresabschluß (§ 39) nicht Haben nbgcwickeli werden können, sind in einem Anhange zu der Kassenreckmung nachzuweisen.
8 42.
Haben Einnabmcbcträge? welche nach Maßgabe di'r Be: stimmungen im § 14 dem abgelaufcne'n oder einem früheren Etatsjabre? angchbrsn, bis um Jabregabschluß iiicht eingezogcn werdcn könnexx, so sind diLFe'lbcn für das abgelaufene Etatsjahr als Einnahmc-Rcsie nachziiwcisen und für das folgende Etats: jahr in SoU-Einnahmc zu steUen.
Ihre Vereinnahmung erfolgt demnächst für Rechnung des- jciiigc-ii Etaisjabrcs, in welchem sie eingeben.
§ 43.
Haben Ansgabin, welchs nach Maßgabe der Bestimmungen im § 14 dem abgrlanfcmn Etaisjahre angehören, bis zum JahrcSabschluß nicht geleistet worden könnsn, so werden dic zur Bestrcitung derselben erforderlichen Beträge, auch wenn dieselbm miter Zusammenrechnung mit dcn wirklich geleisteten Aufziiabcn eine Etatsüberschreitung crgcben, reserviert und in das folgcndc Etatsjabr iibcrtragcn.
Bcsiärxdc, welche nach Reservierung der zu Restausgabcn erforderlichen Bcträge bcim ZahrcSabschliiß vcrblcibcn, sind in der Rechnung als erspart nachzuweisen.
.§ 44.
Die Bistimmung im § 43 Absaß 2 findet keine Anwen- dung und es köimen die am Ja13kcssci)luß vcrblcibcndcn Bc: stände ziir VLerUdUng in dic folgenden Jahre Übertragcn werden:
1) bsi dLiijcnigen VlUMabkfonds, bsi welchen dics durch eine «ntsprcckzcnde Bestimmung in dem Spezia1:Etat zugelassen ist,
2) bsi allen Baufonds.
)
J 45.
Die auf Grund der Bcstimmmigrn in den § 43 und 44 in das folgende Etatsjaer. zu Überticbmcnden 5 eträge sind für das abgeschlossene Etai§1ahr als zu RcstauSgaben bestimmt, beziehungswcise als in das folgende Etatsjabr übergehcüdcr Bcstaxd nachznwc-iscn und für das folgende Etatsjabr in Soll- Aiisziabc zu stellen.
H 46.
Bci dcn übcrtmgbaren Auggabcfonds (§ 44) können die aus dem Vorjahre Übe'rnommencn Mittel (§ 43 Absatz „1 und § 44) aiich zu DM AUHane'n des laufsndcn Etatsjabrcs und cbcnso die? Fonds dcs lmifkndcn Etatsjabri's auch zur B?: stki'itUUg solcher Nusiiabcn Ucrweiédct WLWLU, mclcbc nacb Maßgabc ddr Vcstimmungkn im § 14 fiühcrsn Etatsjahrcn angeboren.
Bei den nicht iibcriragbarsn Fonds dürfen die zu Rust- ausgabcn rcskrvicrtcn Beträge nur Ilir Bistrcitung dcr Rest: ausgaben, fiir mi'lche sic bcstimmt sind, und niir bis zum JahreSabschluß für das folgende Etatsjabr vcrwendct wcrden. Znsomsit sie bis dahin nicht zur Vcrwc'ndung gelapgt sind, sind sie in dcr Rschnung als crspart nacbzuwcrscn; die etwa später noch €rf01derlich werdenden Zahlunqen sind aus den Mitteln für das laufcndc Etatsjahr ,',u liistxn. Lcßteros gilt auch bezüglich solchcr Ant.":„aabcn, Welche nach Maßgabe der Bciiimmungcn im § 14 friiheren EiatOjabrc'n angibören, zu deren Dcckung aber Mittcl nicht ode'r nicht in ausreichendem Maße resetviext worden siiid.
, 47.
Eine Uebeisicht von den Stanis-Einnabmen und Aus: gaben eincs jeden Etatsjahrcs ist dcm Landtage im folgenden Etatsjahre vorzulegen.
Dieser Uiboxsicht ist die' gemäß § 19 Abs. 3 dss (Jescßks vom 27. März 1872, betreffend die Einrichtung und die Br*: sugnisse der Obkl:.)ki'ch11llk1g§kamm9r ((Mfcß-Samml. S. 278) dem Landtage vorzubqndc Nacbrviisung dkr Eiatsiibcr: schreitumgcn und der außei*ciatSmäszigi-ii Ausziabcn bcizufiigen,
Innerhalb dcxssti-n Frist sind de'm Landtage vorziilcgcn:
1) Nachwsisungrn 11er die Vriivc'ndunq dcrjsnigcn Yeniralfonds, wclche im Emi ganz oder zu cine'm
Tlcil als DisPositionSfondS, Foxids zu unvorher-
gcécheiicn AuEgabcn odxr umer ciner sonstigen al]-
gcmeinkv, bie Auégabczwscke nicht bestimmt an: gcbtsnbc-n„Liezcickinung zur Bcifügung der Verwaltung gestellt sind. Aukgcnommsn bicrvon sind solche
Fonds, 01'1'1'11 Rechniwgcn der Révifion durcb die
Obcr-chhnungskanmar 111([)l untcjlicacn. Solange
Und sowcit beide .Häuskr des Landtach zustimmen,
kann auch bcziileicb auberer Fonds von der Vor-
lesung dci" vmbrzcickmctsn Nachwsisungen abgisehen werden.
2) Einc- Nachweisuvg von den als endgültig erspart zu löschenden Beträgcn dir durch bcsmidere (Heicßc zur Beifügung gessti'Utcn Kredite.
Eine nachträglichxe Verwcndung .der nach der Nachmi'isung zu 2 zu löschenden Beträge darf nicht erfolgen. § 48.
In den von dcn Kassen zu legendcn Rcchnungxn find die Einnabmcn und Außgabcn in derseibsn Anordnung nachzu- weisen, in welcher sic in dcn KaffewEiats (§ 10) aufgeführt sind.
§ 49.
Die Kassenreckmungcn (§ 48) baben sowohl in ihren ein-
zelnen Ansäßcn als im Ganzen das bei drm IahreSabschluß
festgestellte Ergebniß der Kassenbücher wiederzugeben.
Die ijixht zur Einziehung gelangten Beträge smd in der*
§ .
Die Kaffenrechnungen werden der Regel na ür ' volles Etatsjahr gelegt. AUSnahMLn sind nur mit Zéslitfanili: der Ober-Rechnungskammer zulässig.
' 51.
Die Kaffenrecbnungen smd vor der Einsendung an die Ober:Rechnun skammer durch die zuständigen Behörden einer Vorprüfung ( bnahme) zu unterziehen.
Bxi der Abnahme sind die Rechnungen und, soweit dies noch nicht geschehen ist, auch die Beläge rechnerisch zu prüfen und zu bescheinigen, sowie in formeller und materieller Hin- sicht zu prüfen und mit den nöthigen Erläuterungen und Be: merkungen, sowie den etwa noch fehlenden Bescheinigungen zu versehen.
Das über die Abnahmg dcr Rschnung aufzunehmende Protokoll ist mit der Rechnung an die Obcr-Rechnungskammer einzusenden. §
Mit der gemäß der Bestimmung im Art. 104 der Ver- fassungerunde dcm Landtage vorzulegenden allgemeinen Reckp pung über den Staatshaushalt eines jeden Jahres ist für [Oden Verwaltiingszwei , fiir wslchcn mit dern Staatshaus- halts:Etat cin Spczial:(,tat festgestellt ist, eine Spezialrcchnung vorzulegen.
Alle Einnahmen und Au§gaben sind in diesen Rechnungen nach den Kapiteln und Titeln des Etats nachzuwciscn, und zwar in der allgemeinen Rechnung in dcrsc'lben Weise, wie sie im Staatshausbalts-Etat, in den Spezialrcchnungcn in der: selben Weise, wie sie in den Spkzial:Etats zum Atisaß gx bracht sind.
Außerctaismäßigc Einnahmen und Außgabcn (§ 13 Ab- saß 2 und 3) sind unter zusäßlicben Abschnitten nachzuweisen. § 53.
Sowohl in dcr aUgemsinen Rschmmg als in den Spezial- rechnungen (Z' 52) sind bxi den Einzelnen KÜPitkln und Titeln und bei den Schlußsummcn je in einer bcsondcrcn Spalte nachzuweisen :
1. bei den Einnahmen:
]) die aus dem Vorjahre iibernommcnen Einnahmerefix (Soll nacb di»? vorigen N1*ck)nll11g);
2) der C'itiiicilinie:AnsaH de'?» Etats LSM nach dem Etat);
3) die nach Nr. 1 uud 2 sich crg-x- ende gesammte Soll- Einnahme;
4) die wirklich cingcgangcnon Einnahmcn (Z'st-Einnabmc);
s)) die Vcrblicbcncn Einnabmc-Rcsis;
6) die nach Ni“. 4 und 5 sich crgcbkndc Summe;
7) das Mehr oder Weniger dsr Summe zu Nr. 6 gegen die Summs zu Nr. 3.
11. bei den AUSJaben:
1) die anf Grund der Bcstimmungcn in den §§ 43 bis 45 aus dsm Vorjabrc übernommenen Bsträgc (SOU nach dsr vorigen Ncckmiing); .
2) der Aiisziabc:Aiisaß ch Etats (Sol! nach dcm Etat);
3) die nach Nr. 1 und 2 sich crgxbxnde gesammte Soll: Achgabo;
4) die wirklich geleisteten AuGgabcn (JskNUsgabs);
5) die auf Grund der Be'stimmungen in dcn §§ 43 bis 4.5 in das folgende Etatsjahr z1l übertragenden Bsträgc;
8) die nach Nr. 4 und 5 sick) crgobcndc Summe;
7) das Mibr oder Weniger der Summe zu Nr. 6 gegen die Summe zu Nr. 3 ;-
“ .)4.
Die aUgcmeinc Rechnung bat fcrncr nachzurvkisen:
1) den nach “dcr vorigkn Rcckmupg iibcrnommcnen und den in die folgcndc Rschnung Übi'rgkbc'iidcii Kassenbestand,
2) bis Betricbsfonds.
I' M5.
Die Bcstimmungen im J“ 2 untcr Nr. 4 und s) und in den §§ 3 und 4 dieses (Hkssßks find spätcstcns durch den StaatsbanSbalts-Etat, bszichunqswcisc die Sp zial-Etats für das Jahr vom ]. April 1900/1901 zur Ausfiibriing zu bringen. Im Übrigen tritt dikscs Gcseß mit dem 1. April 1899 in Kraft.
8 56.“
AM diesem Gkskßc “zuwiderlaufenden Bcstimmungen frübcrcr (H(skYC imd Verordnmigcn traten außer Kraft. Urkundlich untcr Unserkr Höchstcigcnhändigen Unterschrift und bcigcdrucktcm Königlichen Jnsicgel. Gcgcbcn UrviUs, den 11. Mai 1898. (11.8) Wilhelm. Fürst zu Hohenlobc. von Miquel. Thielen. Bosse. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Friihcrr von der Nocke. Brefeld. von (Goßler. Graf von Posadowsky. von Bülow. Tirpiß.
«_- ....
Personal-Veräaderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offizierk, Portkpek-Fäbnrich92c. Abschiedßbetvilli- gungen. Jm aktiVEn Heym“. Schloß Urdille, 13. Mai. v. Perrot, Scc. Lt. Vom Garde-Füs. ngt, auf sein Ansuchen aus aUen Militärdérbältniffen Entlasien.
Bcamte dcr M*ilitär-Verwaltung.
Durch Verfüqunadks Kring-Ministeriums. 23. April. Wilke, Gl'bkiknkk Kanzlei-Skkptär irn Krikgs-Ministeriiim, auf seinen Antraa mit Psiswn in dcn Rabcftand versetzt.
26.91vril. Klktké, KanzleiRaib, Registrator im (Große- GeFiertalstc-bk, auf seinkn Antrag mit Psnfion in den Ruhestand wer es .
3. Mai. 1)1'. Conrad, ])r. Drews, 1)r. Hkrbsf, .Her- manns, Kleiner, Or. Künßc'l, Lewinsobn, 1)1'. Michaels, 1')r. Notbnagcl, Petermann, Psyser, Neiscbmann, Rocboll, Rosenborg, Sommer, Spreter, Unier-Apotheker dcs Bcurlaubtenstandes, zu Ober-Apotbckcrn bxfördert. Böhmer, Burgboif, 1)r'. (Greinert, Hallbauer, Hanisck), Hierse- menzel, Liidewig,Mc'rSn1ann, Sommer,Prof.1)r. Thoms, Ober-Äpotbkker des Beurlxabtcnstandes, der Abschied bewilligt. ,
5. Vkai. 1)1'. Lsnze, Cbcmiker bsim Militär- VersuchSamt in Spandau, zum Abibeil. Vorstand bei diésem Amt ernannt.
Königlich Bayerische Armee.
Portevek-Fäbnriche xc. Ernennungen, Befördsrungen und Versetzungen. Jm aktiven Heexe- 10. Mai. Oesterreicher, Oberit-Lt. und etatSmciß. Sjabwsfiztkk Vom 18. Inf. ngt. Prinz Ludwig Fordinand, unter Beförderung zum Obsrsten, zum Kommandeur des 9. Inf. Regis. Wrede ernannt. Frhr. v. Welser, Sec. Lt. vom Inf. Leib-Regt., zum 8. Inf. REKL-
ranckb, Schuberth, Sic. Lt. vom 1. Pion. Bar., Matthieß- Sec. Lt. vom 2. Pion. Bar., - beide zum Eisenbabn-Bat., “"" verseßt. Rusch, Oberst-Lt. und etatsmäßiaer Stabsoffizier
Offiziere,
“ 7. Inf. Regt. Orff, unter Stellung d. 18 5111126 dieses “ MYM und unter Kommandieruna zur Dienstleistung beim
Generalkommando 11. Armee-Korps, Frhr. v. Schacky auf Schön- feld, Oberst-Lt. (mit dem Range eines Regis. Kommandeurs), 73. 1a zajw des ]. SÖWeren ReitervRegts. Prinz Karl von Bayern, Kom- mandeur der Equitationsanstalt; die Oberst-Lts. und Resto. Kom- mandeure: Fabr. v. Bonnet zu Meautry des 2. Ulan. Regis. König, 17, Le Bret-Nucourt des 2. Chev. Regis. Taxis, Frhr. „_ Tautphoeus des 3. Cbev. Regis. Herzch Karl Theodor, Killinger des 5. Cbev. Regis. Erzherzog Albre t von Oesterreich, Schöller des 5. Feld-Art. Regts., - zu Obersten befördert.
aber, Obecst-Lt. und Kommandeur des 2. Train-Bats., als Oberst Harakterisikrt.
12. Mai. Ritter 1). Endres, Oberst-Lt. und Chef des General- stabs 1. Armee-Korps, zum Komxxiandeur des 1. Feld-Art. Re ts. Prianegent Luitpold, v. Hößlin, Oberst-Lt. vvm Genxralésab 11. Armec-Korps, zum Chef des Genxralstabs 1. Armee-Korps, - ernannt. Martini, Major vom Generalstab der 5. Div., zu jenem des 11. Armee-Korvs, Brug, Majox von der antraksteüe des Genkralsiabs, zum Generalstab der 5 Div., - versetzt. Ritter von Spreitber, Major 3151 8111136 des 5. Inf. ngis. Großbeizog Ernst Ludwig von Hessen, Plaßmajor bsi dc'r Kommandantur dsr Haupt- und Residenzstadt München, unt-Ir Verleihung eines Patents seincr bisherigen Charge, gls Oberst-Li. charakterisisri. Weiß- mann, Hauptm. ;. D. und Kontrol-Offizixr béim Bezirks-Kommando Weilheim, zum Bezirks-Offizier daselbst ernannt.
13. Mai. Bußer, Zeua-Pr. Li. vom Haupt-Laboraioriam, zum intxi-Hauptm., Dustxr, Zkug-Feldw. Vom Hauvt-Laboratorium, zum LEUJ-Lt-, Zentgraf, Unteroff. des 18. Inf. ngts. Prinz Ludwig Ferdinand, zum Port. Fähnr. in diesem Truppxntbeil, -- be- *iöcdsit.
Absckyiedsbkwilligungen. Jm aktiven Hecks 10.Mai. Banfield, Oberst und Kommandsur des 9. Inf. REMZ. Wréde, mit der Erlaubnis; zum Tragen der bisherigsn Uniform mit den für Verabschiedkke vorgeschrisbénkn Abzcickyen, Röder, Pr. Lt. dks 4. Feld- Art. Regts. König, Schleicher, Sec. Lt. das 22. Inf. REIM, _ mit der gesktzlichkn Pension, *- dcr Abscbi-Zb bewilligt.
12. Mai, Liftl, Major 3. D. und Bezirks-Offizier beim Bezirks-Kbmmando WLilbLkm, mit der gcfkßlicben Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 10. Inf. Régts. Prinz Ludwig mit 13811 für Verabicbiedete borgsschriebknen Abzeichen dsr Abschikd bewilligt,
13. Mai. Oppel, Zsug-Hauptm. von der (kaebrfabrik, mit dm: gsskizlichn Pe'nswn und mit der Eilaiibniß zu_m Tragen dsr bis- bsrigkn nifonn mit dkn für Vkrabscbiedets borgeichriebencn Abzeichen der Abfkbisd bcwiÜigt.
Jm Sanitäts-Korpk. 9. Mui. ])1'. Mühlhausen, Betz, Tripki', Liebeymann ([ I.)?üncbsn),1“)r.Sch91ter(Nürn- berg), Koch (Eilangcn), 1)r. Link, Nr. Stcngel, 1)» Bergsr, 1)r. Walter, ])r. Mobr (Würzburg), [)x'. Schneider (Landau), Untetärzte in der Ref., 1)['. Kurtbs ([ Müncbkn), Unierarzt in der Lanxw. 1. Aufgebots, - zu Assist. Aerztcn ?. Kl. beföcdkrt,
Beamte dsr Militärbcrwaltiing.
54. Mai. Ukbelbsrr, Militärszwärter, Zzblmsir. Aipir. dEr Mijitär-SW-"fiscbulé, zum Rechnungsiübrkr bsi dcr Rémontk-Anstalt Ncumarkk i. Odds. ernannt.
9. Mai. R8ichold ([ München), Unter-Avoibkksr in dsr RSL, Wsnß (Zwkibtücksn), UniLr-Apotbéker in der Landry 1. AufZi-„bdfs, - zii Oer-Apotbkkern bkfördkri.
11. Mai. Den Garn. BauinsP-xktorcn: Kreichgauer bei der Jntsnd. 11. ArRLL-KOMS, Lorcnß in Münchkn 1, Babingsr in Münchkn 11, Jeder in Augsburg, - dcn Titkl und Rang don Bau- rätbcn, Zeiyer in MünÖen 111, Lotte: in Nürnberg 1, -- letztere beide lZsér-Ziis mit diesem Tit?! belikben, dir Rang don Baurätben, -- verlik en.
14. Mai. ster, Kasernen-Jmsv. dEr Garn. Vkrwalt. Augs- barg, aus administratiden Rücksichtsn mii Psnßon in d?" Rubéstand Uécseßk.
Preußischer Landtag. Hcrrenbaus. 17. Sißung vom 17. Mai 1898, 12 Udr.
Ueber den ersten Theil der Siyimg ist in der gestrigen Nummer d. Bl, berichtet worden.
- ur Bckathung steht der Entwurf eines Gescßes, betrchnd die Erweiterung und Vcrvollständigung dcs StaateZeisenbahnnsßes und die Beibeiligung des Staats an dem Bau von ch'mbahnen.
Nachdem der Referent Hcrr von Gruß ausführlich über die Konimissionsverbandlungen berichtet hat, nimmt das Work der
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
MeinZ Herren! Nach dcn sebr Eingebenden Ausführungkn des Herri: Bcricbtersiattsxs kann ich um so m-ébr mich kurz faffkn, als ich in den Wksémlkchkn Punkten mit ibm übereinstimms. Auch ich bedaure sebr, daß in den [Wien Jabrsn fast kegklmäßig die Skkundärbabn- vor!.ige dl" Schluß “Ihrer Bcratbungxn gebildet hat. Allein, meine Herren, ich wökbte doch darauf binweis-In, daß das weniger in einer Verzögérung seitens der Staatsregicrnng gclegsn hat, sondern im wcseytlickikn durcb Umstände betbeigkiübrt worden ist, die mit der Eigentbümlickykcit disser Vcrlage vérbundcn sind. Ti? Vorarbeiten für die ja verbältnißmäßig gbnz kurze Vorlage, die Ermöglichung, eine ganze Reihe von Linien dem Landtags zur Genehmigung zu UNteibrcitsn, Erfordkrn Eine solche Summe von Arbéit, daß 25 kaum möglich wird, im Lanse der dazu zur VcrfüZung stehendén Zkit die- ]clbe zu bewältigen. Auch findkn sich, wenn die Vorlage aufgestellt ist, sehr bäixfig aus dkm Kreise der Interessenten sowvbl als auch der Provinzialbebörden dock) noch Erwägungen, die dazu fübrkn, nochmals zu untersuchen, ob man bei der ursprünglichen Linie berblkiben odkr nicht etwa einer anderen den Vorzug gebkn wil]. Ja, meine Herrkn, wir erlsbcn es ja, daß bis in die lkßic LSsung des Sckandärbabngkseßés noch derartißi' Anträge - ich wil] bi?!) daI nicbt wciti'r ausfübrc'n - zum Vorsch€in kommen. Es wird daher die Sekundärbabnvorlags -- ich hoffe, sie kommt bäu- figer ins Land - immer Verhältnißmäßig cine dsr [6151811 sein.
Ich babk aber fkrne'r mc-insm Bedauern AuIdruck zu geben, daß mich eine anker? diknstlickyk. Veranlaffung bebiiidcrt bat, der Tagung der Eisenbabiikommiision deL- bobsn Hauses bTizuwobnen. Ich kann aber bier meinerseits bestätigen, das; ich in voÜstem Maße aÜes dasjenige genehmige, was seitens meiner Herren Kommiffarien in der Kommission bereits eiklärt worden ist. Ick kann auch gern bestätigen, das;, wenn dieEmal die Provinz Posen die einzige gewesen ist, die überhaupt leer angegangen ist, das doch von Zufällig- keiten abgebangen hat, und daß schon jest die Vorbkreitungen dafür im Gange sind, um es zu ermöglichen, daß auch die Provinz Posen in einer der nächsten Vorlagen Berücksickytigung Haden kann.
Der Herr Berichterstatter bat sodann eine Reihe Punkte hervor- gehoben, die schon in der Kommission, und zwar nicht zum ekstcn Mal in diesem Jahre, sondern wicderbolentlich (Gegenstand fehr
eingehender Erwägungen geworden sind, und ich kann da mit voller Genugthuung meinen Dank dafür aussprechen, daß der Herr Bericht- erstatter diejenigen Fortschritte, welche in Bezug auf die Beistellung des Grund und Bodens oder eines angkmeffenen Pauschquantums in der gsgenwärtigen Vorlage enthalten sind, auch seinerseits namens der Kommission als wirkliche Verbesserungen bezeichnet hat. Ich darf bier vielleicht noch erwähnen, daß von den Linien, die im vorigen Jahre in der Vorlage enthalten waren, fünf auf (Grund eines Pausckquautums gebaut worden, und bei der sechsten die Erwägungen, ob Pauschquantum oder in UÜNU'Ü (Grund und Boden gegeben wer- den sokl, noob im Gange sind. Es zeigt sich also, daß doch ver- hä[tnißmäßig in steigendem Maße von der Möglichkeit, sich durch ein Pauscbquantum mit dem Staate abzufinden, Gc- brauch gemacht wird. Seitkns der Staatörcgierung und namentlich dkr Eisenbahnbsrwaltung kann _ nur der dringende WUnsch bestehen, das; womöglich aUeJntereffenten diesen Weg wählen, die Grundeerbsfrag-Z zu regeln. Die StaatSreqierunJ wird ihr eigenes Interesse vertretkn, wenn sie die Wahl dss Pauschquantums nach Möglichkeit erleichtert, und sie wird daher auch gern bereit sein, in der von dem Herrn Berichterstatter bezeichneten Weise in dieser Hinsicht VOszJSHLU, d. b. nicht schon bei dén ersten Verhandlungen zu borlangkn, daß die Kreise sich darüber endgültig ent- sch1ießen, ob Paufchquantum odkr 111 nabimi. gewährt werden soÜ, sondern die Staatßregierung wird sich damit begnügen, Wenn nur der grundsäylicbe Bsschluß gcfaßt wird: wir gewähren Grund und Boden, wir bebaiten uns aber dor, nach Maßgabe derjenigsn thatsächlichen Ykomknte, Welche die dsfinitive Projsktierung imd Veranschlagung uns Vor Augen führen wird, zu wählen, Ob in nada». oder in Form des Pauschquantums.
Was nun die Staatßzuschüffe zu den Grunderwerbskosten an- betrifft, don den?.n ja in der gegcnwärtigen Vorlage zivei Bei- spisle vorhanden sind, so hat der Herr Berichterstatter mit voÜstem Nkcht darauf hingewiesen, daß zweisrlci Motive dafür Vorliegen können; das Eine Motiv ist das- j-énigs, daß die Forderungen an (Grund und Boden nicht aULin durch die Jutéreffen dsc Anlieg3r, sondkrn durch die Interessen der bauenden Staatswerwaltnng berdorgsiufkn sind. Dieser Fall trifft bLi der einen Bahn zu, die in dsr Vorlage figuriett, nämlich von Lage nach Bislefeld. Dort smd LS Wesentlich Verkehrs: und Betrisböderbäliniffe, die es erforderlich machen, die Bahnhöfe in Lage und Biklkfeld erheblich zit vergrößern. Das muß gleich- zeitig; mit dem Bau der Verbindungsbabn gemacht WLde; (:er der Siaat kann nicht Verlangen, daß dikser Theil des Grund- CfWEr'Vs VM dM Intkrkffknten getragsn wird.
DLT iwcki1e Fall lisst aiisrdingd schwieriger, wie dEr Herr Bericht- erstattxr bsrvorgéboben hat, nämlich, daß die Staatslegierung sick) entschließt, aus Rücksichten auf die finanzieüe Lage der betxkffenden Kreisk 6111811 Zuschuß zu gkben. Der Herr Bßrichterstatter hat angcregt, ob man nicht vicÜLicht die Form wählen könnte, das; der Staat gewisser- mafisn den Grund und Boden Vorschußweife bkzablt und fick) nachher in anngsIffMLk Frist. etwa in 5 Jahren, dieskn Voxschuß zurücksrstatten läßt. Meine HUK", an fich ist diese Idee ja gewiß erwägenswcrtb, aber so ]“)i'jmii NZN muß ick) doch sagen, daß sich voraussichtlich eine ganze Reibc don Sckiwierigkeitsn daraus entwickkln warden. Was ich iiamenilich befürchte, die Kreisc- und Gsmeinden würden inzwischen das Gsld aus-gebkn, und wenn man nach :“) Jahren kommt, würden die Verbältniffx möglickyerwkisc n0ch schwékrigcr skin als vorbsr. Das ist Mk'in größtes Bcdknken. DLSbalk) glaube ich, die bktrcffenden Kreise und (Mmsiuden odcr WST es sonst ist, thun bxsser, sie neme die Last auf fich in dxtn Momente, wo sie fäÜig ist. Aber, wie gesagt, ich bin gsrn bsrkif, aucb diesxr Anregung des Hkrrn Berichterstatters näher zu trstsn und mit dkn betrsffenden Prodinzialbkbörden und den hier in der Zentralinstanz betbeilixitkn Ressorts die Frage zu Erwägsn.
Was nun endlich die Verzögcrung dcs Baues betrifft, so habe ich wixderbolsntlicb Anlaß gehabt, über dis viilfachcn und, wie ich Von vornherein zugkben muß, begründeten Klagen we'gkn Verzögerui-g des Baues Auöknnft zu ngLU und mich zu verantworten. Es ist ja richtig, daß cin Privatunternxbmer in kürzerer Zéit baut als wir. Das bat absr Gründk, die nun einmal von jeglichkr staatlichen VCkwaliung nicht fern zu balken sind. Das hat man fich schon gssaxit Und sach müffen, als die Vsrstaat- lichung dlc Eisenbabnkn Liritrat. Al1e staatlichen Handlungen, jeder (Hroj'äykn, dsr Vom Staat ausgxgeben wird, unterlikgt eincr ge- wissen an und für sich nothwendigkn Kontroll. Ein Privatunter- nebmcr siküt, wenn er das Geld glücklich beicinandér bat, fein Pro- jckt auf, so gut er es ve'rstcht. Es wird zur landköpolizeilichcn Piüfung eingsrkicbt; die Behörden steklen an den Pridatuntsrnehmer bki weitem nicht solche Anforderungen wie der Staat, die einzelnen Privatleute erst recht nicht. Hapert es einmal aus irgend einem Grunde beim Bau dEr Privatbabn, so ist der Unternehmer weit eber in der Lage, Abhilfe zu schaffen, weil er völlig selbständig in seinkn Entsckplüffen ist. Nun kommt aber weiter hinzu, daß notbwendiger Wkise die Projekte und Kostenanscbläge, wie sie von den Prodinziasbehörden aufgestellt worden sind, im Ministerium einer Revision unterzogen Werden müssen. Diese Revision erfolgt nun aÜerdings, nicht wie der Hsrr Berichterstatter annimmt, aber wie nach seiner Meinung Von andsren Leutkn angenommen wird, nicht etwa so, daß das Projekt liegen bleibt, daß man von der Meinung angebt, es werde durch Lagern besser, sondern die Projekte werden mit tbunlichfter Be- schleunigung revidikrt und festgkstcüt. Aber wenn fich bei der Re- vision Bedenken und Anstände ergeben, so muß das Projekt zurück- gegsbsn werdsn, um daÖselbe iu drr oder jkner Beziehung zu ändern. Dadurch entsteht naturgemäß Line Vkrzögekung. Dann find wir als Staatsbsbörde genötbigt, mit einer ganzkn Reihe anderer Behörden des Staats und W Reichs in Verbindung zu trkten, ich will nur anführen die Reichs-Postverwaltung, das Reicbs-Eifenbabn- amt, das Kriegs-Ministerium u. s. w. Auch die Verhandlungen nacb disser Richtung erfordern immerhin einen gcwissen Zeitraum.
Dann Werden die Herren sicb erinnem, daß seinerzeit gewisser- maßen eine Vereinbarung getroffen winde, die dahin gina, daß die StaaWeisenbahnbebör'de einen Bau nicbt eber in Angriff nehmen dürfe, als bis durch eine eingehende Veranschlagung des ganzen Baues in allen seinen einzelnen Theilen festgestellt sei, daß mit der bewilligten Kreditsumme die ganze Sache ausgeführt werden könne, während früher die Sache so war, daß diejenigen Objekte, deren Veranschlagung zweifelöobne klar lag, zunächst in Angriff genommen wurden und während der Ausführung des Baaes die übrigen Projektierungen und Veranschla-
gungen stattfanden. So macht es jederi'Prkvatnnternebmer, und so'- bat es der Staat früher auch gemacht.
Ein solches Vexfabren schließt allerdings nicht aus, daß Irrtbümer .: vorkommen, und schließlich die bewiaigte Summe nicbt reicht. Gegen diese Jrrtbümer sind wir durch unser jetziges Verfahren im wesentlichen geschüßt. Seit seiner Einführung sind große Ueberschreitungeü eines Kostenanschlages wohl kaum noch vorgekommen, wenigstens nur gam au5nabmsweise; im Gkgentbeil, es ist gegen die kreditierte Summe ein nicht unerheblicher Prozenisay erspart worden.
Meine Herren, das wären wohl im wesentlichen diejenigen Aus- führungen, die ich an die Worte dks Herrn Berichterstatters anknüpfen möchte. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß in der Spezialdiskusfion das hohe Haus die Vorlage annehmen wird, und zwar, wie ich hoffe, mit tbunlickpster Einstimmigkeit. (Bravo!)
Herr von Herßberg-Lottin beschwert sich darüber, daß bei der Kautionssikllung Eisenbabnunternebmern die landschaftlichen Pfand- briefe nux mit F ihres Werthes angerechnet Mrdsn, und bittet
um Abstküun diefes Mißstandes; es würde sonst in der nächsten Session die ache weiter verfolgt werden müssen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Zu meinem Bedauern sind mir die Einzelheiten der Bestimmungen nicht bekannt. Ich kann Herrn von Herßberg mtr erwidern, daß über die Annahme der als Kaution gestellten Effekten ganz bestimmte Vorschriften innerhalb der Staatßregierung überhaupt bestehen. Ich bin aber gern bereit, mit!) näher nach dieser Sache umzusehen, und wenn es möglich sein sollte, daß die Pfandbriefe höher bewertbet werden können, als es bisher der Fall war, so würde mich das sehr freuen.
Ober-Bürgermeister Bräsicke- Bromberg: Die Provinz Posen ist diesmal leer außgxgangen, doch ist ja für die nächste Session eine größere Berücksichtigung zugesagt. Für die Provinz Posen gilt aber das Bibskwort: .Der Mensch lebt nicht vom Brot allein", auch in Bezug auf den Waarenverkebr; dikser wird nicht bloß von den Eisen- bahnen, sondérn auch Von den Wafferwegcn besorgt. Der Brom- berger Kanal bedarf der Vergrößerung und Verbreiterung seine Schleusen find in schlechtem Zustande. Die veikebrte Sparsamkeit, die hier angewendet wird, hat sich als die größte Verschwendung berauSgkstéÜt;
Vize-Prasident Freiherr von Manteuffel macht den Redner darauf aufmerkiarrz. daß, dsr Brombexger Kanal keine Kleinbahn ist.
Damn, schließt die Generaldiskusston. In der Spezial- diskusfion zieht
Herr vbn Heryberq die in der gestrigen_Nummer d. Bl. mit- getbbilte Reiolution zmück, weil bei der Gefchästslage eine nochmalige Kommisfionsberatbung und Zurückoerwsitung der Vorlage an das andere Haus nicht mehr stattfinden könne, andererseits, wie er gehört habe, die Regierung durch Annahme der Resolution in eine fatale Lage kommen könne.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Ich bin dem Hörrn von Herßbkrg sehr dankbar, daß er seine Résolution zurückgezogen bat, deren Annahme die Königliche Staats- regierung in eine immerhin etwas fatale Lage gebracht haben würde. Ich möchte hier nur kurz darauf hinweisen, daß die Frage der Linien- führung ja auch Gegenstand eingebsndster Erwägung gewesen ist, namentlich die Frage, ob man die Verbindung von Falkenberg nach Bärwalde bezw. weiter hinauf nach dem Norden, nach Gramenz, Bubliß, PoUnow u. s. w. wäblcn solle, ob man vorziehen solle, von Falkenberg, wie jetzt bier vorgeschlagen wird, über Polzin-Bär- walde oder Von Falkenberg direkt nach Bärwalde, oder ob man die Verbindunß nicht Von Tempe'lburg nacb Värwalde einschlagen sollte. Was die leßtere Strkcke anbe'trifft, so fand dieselbe aber nicht den Beifal] der betreffenden Krkise; es wurde von vornherein erklärt, daß dazu der Grund und Boden nicht würde bergegeben werden. Was nun die zweiie Alternaiive betrifft, nämlich die Linie von Falken- berg direkt nach Bärwalde, so ergaben die Projektierungen, daß es außerordenllich schwierig sein würde, eine direkte gerade Linienführung eintreten zu laffey. Es liegt nämlich im Wege die große Fläche des Draßigsces, durch den man nicht durchgehen kann ohne ganz enorme Kostkn. Man müßte also ziemlich weit nach Westen ausbiegen, und da das Terrain an und für sich ziemlich hügelig ist, so ergab sich schließlich, daß diese sogenannte direkte Linie Falkenbxrg»Bärwalde um ungefähr 711 km länger würde und etwa 750 000.11 mehr kostcn würde. Es wurde deshalb in Uebereinstimmung mit den sämmtlichen Provinzialbebörden die Linienführung von Falkenberg nach Polzin gkwäblt. Meine Herren, es bleibt ja aber noch, wie auch Hsrr Von Herßberg schon angedeutet bat, den Inter- essenten der direkten Linienführung auch nach Annahme des Gesetzes unbenommen, der Staatsregierung durch Beibringung von neueren Gründen die Ueberzeugung beizubringkn, daß doch ihre Linien- führung die richtige ist. Gelangt die Königliche Staatsi'egierung zu dieser Ucbkrzeugung, so ist sie ja in der Lage, im nächsten Jahre das Gessi; zu korrigiercn. Aber, meine Herren, es giebt noch einm anderen Weg, und der ist, glaube ich, zweckmäßiger in diesem Falle, daß nämlich es versucht wird, die Lücke, die ja unzweifelhaft vor- handen ist, durch Kleinbabnen außzufüllen, und ich würde sehr gern bersit sein, meinerseits das Zustandekommen einer derartigen Klein: bahn nach Tbunlickykeit zu unterstützen. Ich will noch anführen, daß gerade auch der Anschluß von Kleinbabnkn mit bestimmend gewesen ist, die Linie nach Polzin zu wählen, weil schon ganz bestimmte Projekte vorlagen, die sich an diese Linie anschloffen.
Graf von Schlieben Verzichtet auf die Bekämpfung der Re- solution, nachdem diese zurückgezogen sei.
Mit einer kurzen Erwidsrung des Herrn von Herßberg schließt die Debatte.
Zu der Linie Treuenbrießen-Nauen nimmt
Bürgermsisier Ha m m er- Brandenburg das Wort, um für das von den Interkffenten seit dreißig Jahren betriebene Projekt Trkuenbrietzea- Brandenburg-Ratbenow-Neustadt a. D. einzutreten. Für das vom Minister in der aÜerleßten Zkit für dieses Projekt bewiesene Ent- gegenkommen spricht Redner seinen lebhaften Dank aus. Die Be- tbeiligten hätten einstimmig diese.“; Projekt genebmi 1, auch finanziell sei es gcfichkrt, da die Provinz einen Beitrag bew [ligt babe. Ießt babe auch der Minister eincn Stxatsbeitrag durch Uebernahme von Aktien zugesagt. Es würde zur BeruhigunZder Betheiligten beitragen, wenn der Ministsr sick) auch hier über die "gelegenheit äußern würde.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Das Mitglied des hohen Hauses Herr Hammer hat bereits angeführt, daß die Genehmigung und Ausführung der bier in der Vorlage enthaltenen Linie von Treuenbrießen nacb Nauen nicht das Zustandekommen der seitens der betbeiligten Städte und Landes- tbeile seit Jahren aufs dringendste gewünschten Verbindung von Treuenbrießen oder einem andern Punkt über Belzig, Branden- burg, Rathenow nacb Neustadt an der Dose hindern würde, sondern- daß im Gegentheil das Zustandekommen der Linie Treuenbriesen-