1898 / 117 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Mink seitens der Staatsregierung die leßtere erst in die Möglichkeit perfekt, ihrerseits das Privatunternebmen, welches ich eben erwähnt Babe, zu fördern. So lange das nicht der Fall war, konnte der Staat nur mit sehr schwerem Herzen und nur unter verbältnißmäßig sebr einschränkenden Bedingungen einem Privatunternebmen die Konzession zu einer Linie ertbeilen, die für den Staat von der allergrößten Bedeutung sowohl in betriebs- und verkehrs- techniscber, wie strategischer Hinsicht ist. Ein Blick auf die Karte muß jeden hiervon überzeugen. Es wurde dem Privat- “unternebmer deshalb die Bedingung auferlegt, erstens fich bereit zu erklären, nach Ablauf von fünf Jahren die Bahn an den Staat zu verkaufen, und zweitens wurde dem Privatunternebmer Von vorn- herein kein Zweifel darüber gelassen, daß dieses Unternehmen an dem Durchgangsverkebr nicht betbeiligt werden könnte. Das ist in dem ersten Schreiben, welches meinerseits an das Comité- gericbtet worden ist, bereits ganz klar zum Ausdruck gekommen. Yon einer direkten Betheiligung des Staats an dem Unternehmen ist seiner Zeit überhaupt nicht die Rede gswesen. Erst dadurch, daß nun eine selbständige Staatslinie von Treuenbrießen nacb Nauen zu stande koaximt, ist, wie gesagt, der Staatßregierung die Möglichkeit gegeben, von diesen Beschränkungen Abstand zu nLhmkn. Ich habe daher sonwhl in der Budgetkommission des anderen Hauses, wie im Plenum die Erklärunxz abgegeben, die Herr Hammsr hier erwähnt hat. Der dritte Thetl der Erklärung, die mxinerskits abgegcbkn war, lautst folgcndkrmaßen: Die Staatsregierung ist bereit, s1ch unter gleichen Bedingungkn wie die Kreise und Provinzen an der Aufbringung des Aktisnkapitals in angemessener Höhe zu betheiligen.

Zn ähnlichcr Wsise hat der Staal fich bkreits auoh an anderen Privatunternehmen betbeiligt, an derem Zustandekommen er aus allge- meinen Landesintereffén wesentlich interessi-srt war. Daß ein soichLs Interesse hier Vorlisgt, ist unzweifelhaft, ist jcderzei! Von dsr Staafs- reßierung anerkannt wvrdcn. Ziffernmäßig nun jsxzt schon diksss Jntßresse klar auszudtückkn, auch nur » ich wil] mal sagen --* in einkm Prozentsaß, bat indrffen seine großkn Schwierigkeiten. Ich bin wenigstens meinerseits nicht in der Lage, namsns der Staats- regierung Sine derartig ziffernmäßigs Erklärung heutE i;)ixr abzugeben. Die Sache liegt so, das; das Privatunterneht11€n jEdenfaUs nunmehr nochmal in Bézug auf das Projckt und den Kostknanschlag einer gxnauxn Revision unterzogkn wcrdsn muß. Ich bin übérzcugt, das; ('s möglich sein wird, unter den ÖLUÜZZU Verhältniss?" di? Bahn billigsr zu bausn, als sie" ursprünglich Veranschlagt ist. Nußerdkm schwsben, soviel mir bekannt, innerhalb der Kreise dxs Priwatunternebmens auch noch Erwägungen, ob nicht statt Treusnbriexzx'n ein andkre'r Anschluß- punkt gewälylt "36an soli. Gescbikht das, so wird das jcdknfaÜF Von sehr erb€blichem Einfluß aiif die Koffern skin.

Tann wissen wir in dar StaatSregikrung Heute! noch nicht, was die Provénz bezw. dic? Krkise ihrsricits zn lcistkn willkns sind. Auch dax müßte erfi genau-xr übersebsn Werden. Aber ich da=xf bicr Wohl außsprkchen, daß die Staatsrsgisrung durchaus gcmcigi ist, das Zu- standekommen diese?“; Uiitcrnkbmens zu fördc-rn, und zwar untkr an- gemesienkr BUheiligung. Die Angcmesiénbcit würde dis Staais- regierung allerdings in dér Hauptfach: nach der Betheiligung bc- urtbeilkn, die seitens dLr Provinz und der Krcise eintre'ten wird.

Herr Von Rochow dankt dcm Ministkr für sein_€ woblwokleude Erklärung; das Comité vkrbandle noch daxübsr, ob mcht der Schluß- punkt dieses Projskts nacb Wittsénberg statt nach TreuciibriZtskn zu vkrlcgc'n „ski. Dix! AnWohnkr d€_r Liiiik TrsuenIriéßsn-*Yylyx3 Wmschtßn auf diLsékk Strscke nock) Linen Haltspunft.

Freiherr Von Ma ntcuffel légt dem Ministxr ans .Hcrz, bezüglich _

drk; Antbkils der vom Staate zu ÜbernklMtx-Uden L1l1i§n dock) iioch etwas mit fich Handeln zu lass?" und ('S 11icht_ ÖL! «tncm Dxitxkl bmvendkn zu laffkn, damit nicht Etwa die Prowmz noch UÜÖUÜZÜÖ 1151ka bkrangézog-n Werdk. , '

s Landgraf Alcxis von Höjsen-Pl):lth§tbal-Barchfsld spricht für die Einstküung der LWS Eichivegs (SchWdea)---Tr€ffurt dkm Minister seinen bssonderkn Dank. aus.

Minister dcr öffentlichen Arbkiien Thielen:

Meine Härten! Jeb rvoUts mir erl-aubczn, Skiner Hoheit dem Hkrrn Landgrafen msinen Nrbindlicbsten Dank QUSzusprecbcn, bksonders auch dafür, daß Seine Hoheit auch für die projcktikrte Linie fick) erklärt haben. Seine Hoheit Haben richtig herborgehoben, daß disse Linie durch die Jntersssen der Einzelnen an de'rse'lben geleaknkn Städte befürwortet wird, während di? andere Linie aÜerings kürzer ist, abkr so schwckrwi€gende Interessen nicht aufzuweiskn hat. Es ist zu boffkn, dak; sicb Gclegsnbeit bietst, mit einer Klkinbahn eine Verbindung dsr Wkrrababn mit dem Norden berzustc'llen.

der Forderung von 8Millioncn Mark zur Förderung des Baues von Kleinbahnen beanstandet

Graf von der Schulénbura-Beeßendorf die zu rasche Ausdkhnung des KleinbahnWLskns. Es sei manche AuGartung auf diesem Gebiete zu Verzeichnen.

Minister der öffentlichen Arbcitcn Thielen:

Herr Graf von der Schulenburg hat mir ganz aus dem Herzen gesprochen, auch ich habe längst die Ueberzeugung gc'wvnnen, daß das Kleinbabnwesen zum tbeil und in einzelnen Landestbkilen schon Dimenfionen angenommen hat, dic uns wirklich mit ciniger Sorge vor einsr Uebetproduktion erfüllen können, und ich habe daher auch schon die Zügel möglichst da anzuzicben gesucht, wo eine solche Ueber- produktion im Verhältniß zum Verkkhrsbedürfniß worzuliegen schien; aber, meine Hkrren, das Kleinbabngeseß biatet hierzu nur ganz ver- einzelte Handhaben. Es bietet Wohl die Möglichkkit für die gknebmigenden Behörden, amian nachzusehen, ob das Projektsstch innerhalb des vom Gesétz Vorgezkichneten Rahmens bs- weat; es bietet auch die Möglichksit, zu erwägen, ob die finanziellem Unterlagen für das ganze Unternehmen in genügend fichersr Weise vorhanden sind. Es bietet ferner die Möglichkeit, das Projekt auch in technischer Beziehung sorgfältig zu prüfen, und ein leßtes, aÜerdings etwas drastisches Mittel, um ein durch Vkrkehrsbedürfniffe nicbt motiviertes Unternehmen zu hindern _ würde darin bestehen, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten erklärt, die Ertbeilung des Expropriationßrecbts für dieses Unternehmen nicht befürworten zu können. Aber, meine Hexrcn, es sind dasjazkveiscbneidige Maßregeln, und es ist ssbr schwierig für den Minister, mit Vollständiger Sicherheit erkennen zu können, ob eine solche Bahn gesunde wirth- schaftliche Grundlagen hat, oder allerhand Nebentendenzen sie erst auf die Beine gebraeht babkn, wie Herr (Graf von der Schulenburg bereits angeführt hat.

Also ich bin sehr g€rn bereit, in dem Sinne, wie Herr Graf von der Schulenburg vorgeschlagen hat, eine sorgfältige Prüfung der Projekte eintreten zu lassen.

Die Vorlage wird darauf auch im Ganzen unverändert

angeJFean'nkschrift über die auf Grund der Geseße vom

3. Juni 1896 und vom 8. Juni-1897 ur Errichtung land-

wirth a tli er Getreidela erhäusex bewi tgten Beiträge wrrd auf Lslcthrfag clk))er Eisenbahn ommisston nach dem Referat dxs Berichterstatters „Herrn von Gruß durch Kenntntßnahme fur erledi t erklärt.

chluf; 31/4 Ukir. geseß für Westfalen.)

Nächste Sißung 31/2 Uhr. (Anerben-

18. (Schluß-) Sitzung vom 17. Mai 1898, 31/2 Uhr.

Auf der TageSordnung steht der mundliche Ber1_cht der UK. Kommission über den vom Abgeordnetenhause m vcr- änderter Fassung zurückgelangten (H„eseßenxwurf, betreffend das Anerbenrecht bei Landgutexn in der Provinz Westfalen und den angrenzenden Kreisen der Rhempromnz.

Referent reiherr Von Wendi-Papen'hausen kmpfiehlt dl€ Annahme der 5" escblüsse des anderen Hauses, ntcht eliVa, um Hie Sache jsßt auf jSk'kjt Fall noch abzutbun, sondern Weil Yie Grunizlmien L_)Ls Entwiirfs auch in der veränderten Fassaxig' unbéruhrt gkbireben sells! und die' Abänderungen auck) bei der Königlichen StaatSregierung keine erheblichen BLOSUan emze'ckten'. , .

In der Generaldiskusswn bcmanchr _

Freiherr Von Manteuffel, das? man das Hxius dlLsék Vorlage gegenübér in eine geradezu unerhörte ZwanngaW qébracbt bab€;_ Lkst in dcr leßten Stunde der Tagung geiangc die Vorlask an dos 49111113. Acnderungsn vorzunkbmcn, wérbietx: fich 'danach von selbst. _ Es set iur das Haus beschämend, abermals in 81118 solche LIZZ V?xie'ßt w'orye'n zu skin; nur bei dcr äußerstLn Resißnation dcs Hayiks' set ?s UWIÜÖ, die Vorlage übexhaUpt noch zu Vcrabsckyicden. Wie die Dinge- lagkn, ssi es das Beste, die Vorlage SU b100 anzunebxnsit. _

Ober-Bürgermeister Wcstsrburg-CaffsY ?_chließx sick) dtkskri Ausführungen an. Es ski nachgkradc u119rimgitch,_ daf; vgs Hau's dérgsstast gßzwungsn Werde, so kurz Vor Thoxk'gicbluß ubsx dre aUerwichtigsten GcsStZe zu Entscheidkn; von ermibaftex Bki'axiiyqu könn:- dann gar kcine RW? mxhr sein. le) Régicrung musik auf das dringendsts ersuckpl Wkrden, dakauf btxtziiwtrkxn, da?; Der- artiges wicht wikdsr Vorkomme. ATE Prinztptsch _Gkgner d-ZI (Heikßcs würds kr, wsnn Lk böZarjixz wäre, noch in OlésC'Ül Vlugkix- blick? dic Vcrabschisdung der Boxlagö dyrck) Bérlzfizng auf" „dic Gxicbäitsordnurig Nihinderri können. (Präfißcrit FUN zu W180 macht den Rediikr darauf aufmcsrksam, daß das;)yais «gen die; „Brz- rajhung dks Gkgknstandes in dixssr bcsmidkren Sißung ketm'n Wikcr- spruch erkxoiwn bat.) WoUe man dLn'WCgenniiand nicht ziir armxd- lich9n Durckybkratiinng anf spätkre ZM zuruckitsllsn, so ski CI allc'r- dings das Richjigk, dis Sache (311 b100 zzz c-rlcdigién. " ck

Herr von LLVLJOW bcmcrkt, dax: man_ das Yitsäko dsr “slm- nabms dicikö Ges iZéI wobl (111117619 nslxmcn „könm, (711116 s1ch dz'm Verdackzt (UlÖzUsk'tZH'n, das; di? S&M übxrs Kink gebt'ychcii,iyord"x'n isi. Das Haus babs ja dis Voxlcigc ickwn sriibkr qußerorxe'nlisi) ixrxx-ÖWX) geprüft, und di? (Grundlaxikn kLksklbe'ki sLléll mch! gsanksrt w0rkm7.

Auch Obi-r-Bürgernikistsr SchmicdingzDortMund „WMW sich für 018 Axmabiiie' dcr Bésckxlüffxé dps «MLM: VMlsZ/Z (11124, xmckydkm _1111 § 12 die' Möglichkeif TKS AquäxlusfrI wc-Kgstsrw ixxi emz-Zinkn Erbiail gessbcn ski. '

Dio Borlagc Wird daWUf 0,11 [)]00 mik großcr M*:iirhkit aiigcnommen. . '

Damit isx dis, Tagcsordnung (1100191.

Präsidknt Fürst zu Wisd gißbt die Üblickps Gx']chäsj§übsr11ch1.f_

Herzog VonRatibor sprixiot dsa) Pxäsidsntkn "sur disp'achgi'nmße und unparjeiiscbe Lkitung dEr Geschäfte WU Dani dss „13311165 (11123 und c-rsucbx die' Mitglisder, sick) mm 15-311 Sin zu, crbsbkn.

Präsident “Fürst zu Wiki) dankt für ck18 117111 axxsgcsvrochmte Ansxkennung und sagt ikinkrslixs de'n be'iOCU VcZSTPLUsik-SUTEU 13111) „Wm übrigen Mitglicdcrn “()(-I («ßßcsamthrstixndW 72174911 Dank fUr ihrs Unté'rstüynng in Wr (HsickyäitöiüiUung. Ju l11;7;1('k('1'_ Ansprachx W denkt dann 191“ Pxäiidknt rss Umstanch, daß da)) .OckrcnlWxI xnjtt dkm hsntixx-cn Tags skink aiisn Räum? Vcrlasik, _Jlébt dkm WWUYS Auéldruck, daf; dk'r aike- Exist, dsr in dicskm Hauke ;;Zivaltxf, „".-117511171 dem n-cucn dcr waitsndcé ikrn 1116541", und bringt zum *TÖULY'JUfSEM? Ykajksjät dcn Kaise'r und „König »in drsimaligxs HHO aus, in Mich!?) die Ykitglikdkx bkgkisilrt Linstitiim-xn,

SMW “11/4 Uhr.

Haus Der Abgeordnc-icn. 83, Sißung vom 17. Mai 1898.

Ueber den Bcginn dcr SiHlMI ist in der gsstrigcn Nummer d, Bl. bcricbtc't worden. _

Nach der Ammhmc dcs Auerbcngssoßcs fiir WZstsa'lcn folgt die Interpellation der Abgg. von McndckOtem: fcls (kemi) nnd (Genossen: _

Was gkdknkt die? ngic'rung zu thun, um die nnch immer bc- schknde Vérunrc'inigung 'cer anpe und Elstsr durcb dis Schwur,- wäffer de Stadt Léipzig zu beseitixxc'n?

Auf die Frage dcs Präsidcntcn von Kröchcr Zrklärt dcr s Minister für Lmiöwiriwchaftyc. Frcilzcrr von 1) ammcr- icin:

Mkéne Hcrrkn! Ick babe Folgcndes zu ('rkiärsn: *

Di? Klagin rvcgkn Vkrunreinigung der Lapp“: und Elstsr durch die Schmuywäffkr dsr Stadt Leipzig bai)?" dic Königliche Staats- régierung schon seit gcraumxr Zkif besckpäftigt. Um ihnen (mf den Grund zu «chen und fis endgültig za bessiiigen, wurde im Voriger! Jahre mit der Königlich sächfisch€n Regierung eine örtliche Prüfung durch bciderssitigc Kommiffarikn Vereinbart und dazu yon preußischer Seite Kommiffarikn der Z).)kinistkrikn für Landwirtbschaft, Domänen und Forsten, ÖSG Jnnkrn, dcr gSistlicth, Uixterricbts- und Ykedizinal- Angelcgcnhcitc'n und für Hands! und Gewcxbe nacb Leipzig cntsandt. An dkm Termin, dcr am 9. und 10. Juli 13. J. stattfand, nahmen außerdem Vertrstkr des Regierungs-Präfidenten zu Merseburg, des Landeshauptmanns der Provinz Sachscn, der preußischsn Inter- essenten sowie der Landratb dcs Kreises Mersuburg tbeil, ferner als Vkrtre'te'r der Königlich sächsischen BcbördLU zwei Mkiiglicder der Kreißbauptmannschast zu Leipzig.

Das Ergebnis; des Termins War Folgendes:

Der örtliche Bcfund hat ergeben, daß die Elster oberhalb der Stadt Leipzig durchaus rein und einwandfrei ausfisht, daß 'die Ver- unreinigung de'r Flußläufe unterhalb lediglich auf die Schmußwässer der Stadt Leipzig zurückzuführen ist, und daß die städtische Kläranlage zur Zeit der Blstcbtigukg nur ungenügend funktionierts, indem sie nur einen Tbkil der Abwässer, soweit sie in die Elster gelaugen, klärte. Der Zustand der Elster unterhalb dcr Kläranlage war damals, Wknn auch nicht absolut rein, so doch im allgkmeinen befriedigend. Dagcgcn spottete der Zustand der Lappe, die auch weit unterhalb der Stadt noch den Eindruck Lines Übklkikchékndkn Schlamm- beckens machte, jeder Beschreibung, und die zahlreichen Beschwerden der Anlieger waren als vollbegründet und schleuniger Abhilfe bedürfcnd anzuerkennen. Die Vertreter der Stadt Leipzig gaben dies auch zu, bemerkten aber zugleich, daß das jeßigeKlärverfahren nur ein

Provisorium darstelle, und daß der Rail) der Stadt unausxxeseßt bemüht sei, eine bessere und vollständigere Klärmethode auch der bisher noch ungeklärt bleibenden Schmußwaffermenge zu finden,

Infolge dessen haben die betbeiligten vier Herren Minister unter dem 10. August 1). I, den Herrn zMinister der auswärtigen Angelegenheiten ersucht, bei der Königlich sächfischen Regierung dahin vorstellig zu werden, daß sie die Stadt Leipzig nunmehr mit allem Nachdruck anhalte, die von ihr selbst anerkannten Mißstände, namentlich in der Luvve, mit Energie und Beschleunigung abzusteÜen, und daß sie thunlichst soforjigeAnordnung regelmäßig chemischer und bakteriologiséher Untersuchung der akfließcn. den Klärwäffer, eins einwandfreie Kontrole über die Leistungxn der KläranlaJE und einen ordnungßmäßigkn Betrieb der Anlage schafft, Dabei ist Festlegung und Forderung eines erreichbaren mindLsten Rein. beithrades dcr geklärten Abwässer empfoblén worden.

Zugleich ist aber auch, um Linen möglichst raschen und sicheren Erfolg zu erzielen, die schon in der Schlußyerhandlung vom 10. Juli in Anregung gebrachte und Von aUen Seitsn gsbilligte Bildung einer gemischten Kommission aus Vertretern bcidkr Régieiungen vorgeschlagen und um Zustimmung dsr sächsischen_Regierung sowie um Venxnnimg der sächsischen Mitglic-dsr gebktkn worden.

DiE Zustimmung der sächfischen Regierung ist im Oktober Vorigen Jahrös eingegangen. Wegen Zusammenssyung der Kommisfion, Ausxxkstaltung ibrér Bsfuqnissc und Bcnénnung dEr prkußischen Kom- missarikn babsn die? viLr Resort-Minister untcr e*inandsr voti-krt, mit 138111 Negicrungs-Präfidcnten zu Mersebarg vérbandelt uni? endlich untsr dcm 2. März 7). J. Cin USUCI Schreiben an dkn Herrn Ministsr der au'HwärtigLn Angxklc'gxnbcitcn gsrichtet. Eine Antwort ist hierauf lxinficbtlici; dsr Stkllungnahms der Königlich sächsischcn ngiérung noch nicht eingagangsn.

Dage'gkn hat d-xr HEN? Ministkr dcr auswärtigen Angklkgenbeiien unim- dcm 23. April 1). J. cinen Druckbltioht der Bkschwsrde- und Pc-titions-kauiation de'r Zweiicn sächsischen Kammx'r ülwr cine den- sleM Gexxßnffcmd bstrcffxndc Pckifion dcs Gsmxindcraibs zu Böbliß- Ebkknbkl'g übcrsandt.

Nach dlm ganze?" *HÉUWUJ dcr Angkikgkniékii kann ich die- er- matimng aüktdiiigs nich! mitérdkückcn, Ws; dic Stadt Lkipzig formsl] zirai" gcwiUt ist, die- Saci)? zum Absciylüß z:! bi'ingcn, daß aber aus dmr bisherigsn Vcrhandlungcn dEr e'rnstlickxc' Wilk: dsr Stadt Leipzig, diesem i'chrkicnd-.'n Uexbklstande Abbilfé: zu OklsÖUffC'n, nach meinkr Auffassmig bisher twch nickt e'rwixskn ist. Dix", Königliche Staatz"- rcgisrung wird indkffsn mit ali?" ihr zu (33wa stsandsn Yiitteln wis 'siQ-bcr so anch fcri-kr 179774161 skin, dicskm sowvbl in sanitärcr wie in «[[-311 Übrixzkx: Bkzishungcn uné'rträgiickymx Ziriianßk möglichst bald abzuhklssn.

Abo,. Von “ZNkndcl-Sts'infe'ls säzikdkrt dis [okalc'n Vkriiäii- nis? mW dis, SÖÄÖÄJUUU ch Landwiribx mid dcr FisÖTkÉZ-Jmtkkkfflnjkn 72.1er dis Abwässcr dé'r Stadt Lkipzig. DiE an dcr Luppk gels,ic'11cn Häusekr müßtc'n im Swmmsr ständig die Fknsikr bä'kmMiiCh gx'säoivffyn 13.111711, Mil es sonst 711?an des Garnchs nicht auIziibalte'n isi. Dkk Wich€ii LMU“ könnt?" im Sommsr Ukkkkisln, aiocr “Lis (irmkn Lkute wiirdkn durch dis Scbädigung de'r (Hesnndbcif 11)le Vichks [)(-nacb- Tbkiligt mid müßksn anch ibrc' ('i;]k1]1*(x5__5és1111dbkit “sekerfabr auIse'tzcn. Bkim Ausbruch ('in-Ir SWM Wiikds, !*mi dor ZUM KUHJSÜMÖ, dic Elb? zur Seucbkxxträzxerin dutch gan; Dsix1schland wsrkcn. Dis RC- gisrmsg müsse ?ndlick) di? Stxdt Lsipzig €r1€rgisch znr Abhilfe wsr- aniaffkn.

Auf Antrag des Abg. von Plocy (Mus.) findet die B6: sUrsckmttg der Jmtcrchaixon statt.

Dis Nbg». Fmikxyrr von Cynaitkn imd Ple-f; (ZENTR) sprkckzxn fich ("ÖSUfÜUI im Simi? dk's Ab.], von YZLUÖÜ-SWÜÉ'W aus, 7110617611 daranf anxkrksam, daß UnterUmständkn (mä) [“i-k Staét Bkrltn ge- fährdst WCWM könne“, und U:“xlangsn dis (Fixibrinximiz; (“ines Waffkr- 518211591? O'M'r wsnigiisns kitiks GCfCHW übsr [“as Bcrbot dsr Ver- unreinigung dsr Privatflüffe'.

Ministcr fiir Landwirthschafi JC. F:“kiherr vox: „Hammer- stein:

Ick habc de'm gccbrtkn HCM; Vorrsdncr zu kiwidcxri, daß die Fragk', wann ein Wassekxsscy Vorgchzxt irkrden soll, bsi dm" Gcnkral- kiöfusfisn dss iankwirtbscbaftlichkn EMI G'gknstnnd cin, ('he'ndcr Be- sprsckyung gkinsLn ist. Ich habe? damals darauf biUJL'WZL'sCn, kak; es Absicht der Königlichen Staatsrsgikrung ski, die Verunreinigung der Flüffk nicht im GFKL für Ein aligcmcincs Waffe'ri“e'cht zu re,?“ln, daß Vikl- 1n€lckr bcabfichtigt werd€,diss€ Frag? durch und in Provinzialgkssßkn gsson- kext zu rkgeln, und das; angenblicklici) dcrari'igt' Entwürikbcarbsitkt würdkn. Die Vsriiältniffe li.?gx'n doch in dkii einzc'lnen Landcßibkilc'n so Vér- schicd€nartig, daf: fich die provinzicllc Regelung kmyfikblt. Wo einc auégedkbnte Industrie bésfkbt und die Landmirtbsckyait n'enig-kr be- thkiligtist, istdic Verunreinigung der Flüsse mit möglichstkr Schonung d-Zr Interessen déi," Industris zu regeln; umgekehrt liegt ('s da, wo die landwirjbsckpaftliäyen Jntkrcffsn prävaliersn, (hört, hört!) dort müffen die Jntkrkffen der Landwirtbschaft in den Vordergrund gkstelit werden. Ich ge'be? mich auch gkgknwärtig noch der Hoffnung hin, daß es ae- lingen wird, de'm nächstsn Landtage cntsprccbknde Entwürfx und Ülich einen aügemeincn Wafferrechts€ntwurf vvrzulegkn.

Im übrigen, mcine Herren, bkhandslt die'sc Frage Ein anderes Gebiet als daSjenige, auf welchem fich die JutCrpeÜaTion bxwegt. Die Interpellation behandelt Verunreinigung von Flüssen durch auswärtige Staaten bezw. deren Angehörigen, deshalb bandklt dabci es sich um internationales Wasserrecht, um ein sehr bestrittenss N*cht, weil ein solches unbestritten feststebkndcs internationalss Waffcrrickzt nicht bcstcbt. Durch Verhandlungen mit den bLtheiligien Nachbar- staaten wird daher ein zwkckmäßiger 11106113 ?jx'czuäj herbeizuführen wkrsucht werden müssen, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß das mit Sachsen gclingen wird. Im übrigen schweben ähnliche Ver- handlungen auch mit einer Reihe anderer Staaten, beifpielßweise mit Mecklenburg. Darin werden die Herren mit mir einverstanden sein, daß wegen solchkr Frage kein Krieg mit einem bknacybarten Bundksstaat, um mich etwas drastisch auszudrücken, denkbar ist. Ich habe die feste Ueberzeugung, daß, wenn mit dem nöthiZen Nach- druck der Königlich sächsischen Regierukg diese Mißstände, wie es im leßten Jahre geschehen ist, klar gemacht werden, die Königlich sächsische Regierung ihre Zusicherung, Abhilfe zu schaffen, auch loyal em- lösen wird.

Jedenfalls wiederhole ich: die Zustände sind baarsträubend; Herr von Mendel hat sie durchaus zutrxffend geschildert, seitens der preußischen Regierung wird alles geschehen, um sobald wie möglich die Mißstände zu beseitigsn. (Bravo!)

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichs-A

N12," 112 -

Zweite Beilage

"Berlin, Mittwoch, den 18. Mai

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1898.

ZW..

(Schkuß aus der Ersten Beilage.)

Aba. von Hagen (Zenit) beschwerx si-F) übst di? Vérsalzung der Flüsse durch die Grubenabwäffer dsr Kalibcrgwsrkk, b€sond8rs dsr Haase Zurck) die Abwässer vom Piesbkrgxz,

Abg. [)1'. Hahn (b. k. P.) schli€ßt sick) dikskn Ausführungkn an.

Minister für Landwirthscixafwc. Freih-krr von Hammer: stein:

Meine Herren! Ich kann zunächst mittbsilcn, daß der Umfang der chbkiiwässer des Piesberss auf etwa die Hälfte des früheren Umfangs zurückgxganchn ist, Weil in einzelnen Theilen des Bergwerks ein so gensaltiger Waffcrdurckxbrncb kintrat, daß man sich genöthigt gkskhkn hat, einige? SWÜM Vollständig zu yermauern. Also der Um- fang der Grubenwäsiér, alierdings daneben auch die Produktion des Bergwsrks ist nunmcbr auf etwa die Hälfkk des bisherigen Umfangs zurückgeführt. Seit Monaten und länger wird nun darübkr Osr- bandelt, in welcher Wsisc Ls mögiick) ist, das Grundivaffsr aus dem Piesberg? nach der Ems tizunlickpst obne landwirtbschaitiich8 Schädi- gung abzuführen, odxr doch solche Schädigung möglichst citizuscbränkén. Diese Verhandlungm sind noch nicht zum Abschluß gelangt. Ich bin nicht in dsr Lage, übcr dcren augenblickliche Lag? dem hohkn Hause, Mittbcilung zu machen.

ES folgt die Znterpcllaiion des Abg. Brandenburg (chtr.), bc'trcffend Arbeiten an Sonn: Urxd Festtagen auf dem Steinkohlenbergwerk am Piesbergc, wslche auf den Bcschcid dss Ober-Bcrgamts in Dorjmund vom 7. U. M. an den Zentralvorstand dcs Gcwcrkvc-rcins christliche'r Arbeitqr Bezug nimmt, worin gksagt ist, daß dichfugniß dcs Königltchcn Revicrbcatntcn zu OSUabrÜck zur (Hönehmigung von Arbkiten an Fe'sttagcn nicht ij! chtfcl gczogcn wer: den könne, da dic zu Grunde liegende Polizeivsrordmmg durch die' G-mcrbeordenx] nicht aitfgchobyn sei, Und daß ciric Noth: lage dcs Bé'kgWkaSbCsißk'ks, welche die Arbcitc-n an den bc: trcffendcn Fcsttagcn sachlich rcchtfe'rtigte, Unbedenklich anzu- nehmen sei. Die Jntctchation fragt, ob in diesém Boschsid die Rechtsanschauunq dcr ngisrung zum Ausdruck gebracht sciiz und wclche Stcllung dicscibe zu dsr bcrcgtkn Sache ein: nc me.

Auf dic Frage' 73853 Präsidéntcn Von Kröch€r erklär! Gsheimér Obkr-Be'rgratb ])l'. Fürst, das; dkr Minister für Hand-'l und (“5.36- imrbk bereit ssi, kik? Jnxctpe'Uatiou zn bcairtwortkn, aber erst in kinigén Minuten im Hause Erscheinen könne.

Jnfolqedcssm wird eine kurze Pans? bis zum Erscheinen dcs Ministers gemacht, Nach der Wicdcraufnahme dcr Sißung begründet

Abg. Brandenburg die Jntetpellation unter HiniVLis auf die bekannten Vorgänge, (Es handelt sich, fitth er aus, Um die Aibeit o_n sieksn katbolisckpcn Jkstjagcn, von de'nen jedoch ZWLi, Heilixie dkéi Könige am 6. Januar imd Mariä Lichtmeß am 2. Februar, mitFLst- Fagkn der lutherischen Kirch? znsammsnfaükn, sodaß aucb dié' lutheri-

schkn Arbxitkr und nicht nur die kackolischen bicxbki inikrkssiext iind. * Infolge

['on Einstürzc'n und noxbwkndigen VCUUÜULUMMU hat das Stßinkoblcnbkrngk Piksbcrqe im leßtkn Jahre mit Liner Untc'rbilänz qcaibkitet, abe'r trotzdem 8% Dividkndc wsrtbsilt. Am 1. Januar bat die Vkrwxltung mm die bishkr ngäbltén sicbkn fatbo- liscbkn Fkiextage aufgcbobkn, um größkre kainne zu Erziklen. Dic- Bckgvcrwaltung wollte zwar sine Mlsse Vor dsr Aibeit an dicscn TMM Véransjaltkn [affe'n Und die? Kostka dafür trai'sn, aber dis Mcsfs ist nicht zu stande gsformncn, Mil fie Vor 4 Uhr Morgcns hätts itatt- findkn müffkn. Am 6- Januar hat bis Vkrwaltung zwar won einér Auffordetmiq an die Arbeiter, zu arbsitc'n, abgsfe'be'n,-am 2. Februar 41er eine iolche Aufforderung erlaffkn; a]s di? Arbc'itcr nicht Er- ichiknen, bat sie die Sache nicht weiter vsrfolkit. An. dritten Festtagc', Mariä VcrkündiszY, am 25.März, crlie-s; rie Vkrwaltnng zwar eine Auffordkrung zur Ar eit im Koblpnbcrngrk, (1er nicht mehr im Stcin- hrmb. Dkn nicbt erschic'nenen Axbeitxrn Wurde darauf M*iülidjgt. und infolgedeffkn lestkn alle Arbkiter die Arbeit nieder, sind aber berkit, sie wikdkr aufzum'bme'n, wenn ibnkn die stkbé'n Feiertage wisder ?geben Werken. Es handelt |ck jeßt Um die Frogs, ob diCse eittage zu VMM gkbörkn, an Welchen die kacrbsordnung die Arbeit yeiiie-tc't. Die bannch'isckpe Sabbatbordnunq steUt fich durrjxaus auf kkrchiichen Bokcn, «ich auch Den einseitigen! FLsitagcn einer Konfession die staatliche Sanktion und verbietst die? Arbeit an den gxnannten fikben Fesitaasn. Nur bei Linxr Nothlage des Betriebs, ntckt aber Liner ßnanzikllkn Nothiage dcs Arbeitgebers soll die Arbeit géstattkt sCiU; svnst müßte auch al1x'n Aibcitkrn die FisttaJSarbeit kktJttet sein, wenn sie in Liner finaitzieüen Notblage sind. Die Hollgi bat die Vornahme von Arbeitsn an Sonn- und Festtagen tn jkdlm Fall zu gcnshmigkn; dies ist bic'r auch (;Lichkbkn, und der Mipister schci11t diefe Gcnshmigung [Lider approbiert zu haben. So lange die Festtage bestkben, muß die Industxie ihre ent- ßxgenstebcndcn Jntcreskn zurücktreten lassén und darf die Arbeiter nicht, zur Arbeit an dtescn Tagcn zwingen, denn dadurch wird deren W[iilöses Gefühl verleßt und dEr soziale Friedkn gestört. Wir mu en in dieser materix [1811 Zeit das idealistische Moment schüsen. Die . rankfurter Zeitun ' sagte, der Betrikb habe das Opfer der ;_onfe! on verlangkn miißstn, um nicht mit Schaden zu arbeiten. Das 171 kein christlicher Siandpunkt. Die „Deutsckpe Tageszeitung“ nahm Une andere Stkllung ein. Ehe wir unsere Jutsrpellation einbrachten, erbajen wir die Vermitte'lung des Ministers, er hat abcr lsidcr skins Vermittelung durcb Entsendung Lines Kommissars dorthin prinzipiell achiebnt. Nur die ? ceptionelle Lage des Falleés hat uns zu dieser ntkrvkllation Veranla t.

Minister für Handel und (chcrbe Brefeld:

Meine Herren! Zur Beantwortung der vcrliegenden Jntkr- VJUation darf ich mir wohl gestatten, die Darstellung der Sachlage Ultens dcs Hk'krn Vorredners urch durch einige Angaben zu eigänzcn. Zunächst durch solche Angaben, die geeignet sind, über die wirth- ichafkliche Lage des in Rede stebsndkn Bctricböunternehmsns dcr

ekrgS-ZNarienbüUe und tas damit vetbundcne Bcrgkve-tk am Piekberge eine richtige Auffaffung zu gkwinnen.

Der Piesberg war, wie vom Herrn Vorredner richtig hervor- skboben. ftüber im Besiß der Stadt Osnabrück, ist von dieser für einen Betrag von 2 bis 3 Miklioncn Mark der Gcorgs-Maricnbütte verkaUstworden. Die Kohle, die dort gewonnen wird, ist eine wertbvolle, deiäkkäftkge Kohle, deren Gewinnung aber mit großem Kosten verbunde'n ist, "'") zwar mit stkigenden Kosten deswegen, Mil, je tiefer die Förderung ""d der Abbau der Kohlen geht, desto mehr der Wafferandrang in dieGrube zunimmt. Der Wasserandrang in die (Grube hat in solchem

aß? zugmommen, daß cr in dkr jüngsten Z-zit sich von 15 cbm per in"“ ßkskeigkrt hat auf 45 ebm per Minute, und nur dadurch" gegMWäkÜg auf 35 cbm pkt Minute Wicdcr réduziert ist, “daß man

einen Tbéil der Waffereinbrücbe abgkdämmt hat. Die? Förderung des Kohlknbergwerks ist infolge dks zunéhmsnden Wafferandrmxgks von 700 1; täglich zuxückgegangen auf 450 b. Um dis hieraus Lr- wachs€ndc unzünstigc Lage des VST„“Wers wisder zu Heben und wiedsr zu der frühcrén Fördxrung zu gklanzen, w::ren «iißxrordentliche Nn- strengungen nötbig. Es mußten große? Waffsrhaltungstnasckyinkxn angeschafft werdkn, die Erst imeaufe dieses und z. Ti). des nächsten Jahrks zur Ablieferung kommen, und durch Welche man die Wasser zu bkwältigen hofft. Es müßte ferner das Psrsonal, was mit de'r Wasserhaltung und ÖM damit verbundenen chakatursn beschäftigt ist, [)(-rmsbrt Werden. „Durch alles dies, in_ Vkrbindung mit dem Rückgangs der Förderung der Kohlkn, ist die Rentabilität de's Bergwerks tief gssunksn.

Dazu kommt aber ein anderer Umstand: Dies GrubknWasser, Miche in das Bergiverk Eindringen, gehen durch €in€ Salzlage und sind infolge desen salzhaltig; der Salzgehalt dEr Grubenwaffer ist abc-r ebenfalis in dsr Zunahme begriffen. Mkan hat mm die Grubenwaffer bisher in die Haase gelkiiet. Die Wiésenbesißer und Adjazentcn der Haase haben dagegen protestikrt und haben PTOZLffL geführt, Worin fi€ Entschädigungen fordérten für die Schädigung ihrer Wiesén. Das hat das BergWerk in die Notbwkndigteit Verfeßt, nunmehr die Wasser nicht mehr in die Haase», sondkrn in die Ems zu leiten, und zwar durch Herstellung eines Kanals yon 48 12111 Länge, in Welchem diE GrubeniVaffSr unterhalb dsr Haasemündung der Ems zugefühxt Weren sOÜLU. Aber auch die Wiesknbesißkr an der Ems habsm gegen die Zuführung des Grubkxnwaffkrs protestisrt, indem fie behauptkn, daß ihre Wiesen dadurch verschlechtsrt und di? Fischsrei geschädigt würde. Sie? Verlangen, daß wsnigstens zur Zkit des niedrigen Wasskrs Vorkkbrnngcn gsiroffsn würdkn, das Grubenwaffér in Sammelbasfins zurückzuhalten oder aber durch einen Kanal noch Mitsr dem Unterlauf dsr Ems zuzuführen. Di? Kosten, rie jkat schon durch den Bau Links solchen Kanals bedingt werden, bélaufen fick) auf nahkzu sine MiUion; sie würden fich noch höher steigsrn, Wenn die Anlage liiiks solchxn Sammelbassims odcr dix? Weiterführung dés Kanals erforDerlick) werdcn sOÜfk.

Sie sehkn daraus, mcéins Herrkn, das; dil? finanzieÜe Lage des Grubsnbetrisbes thatsächlick) eine höchst ungünstige ist, daß die Rentabilität dks Grubknbetriebss dadurch vollständig in Fragk gestslit ist; das Bergwerk steht in dsr That vor ch Entsckplikßung, dcn Grubénbetrieb zu sistieren.

Es hat sich nkuerdings die Auffassung Verbreitct, daß übsrbaupt, jk tiefer der Bergbau des Piesbergks geht, er dksto Mébr ins Wüffé'k hineinkomrrit, daß also die Zuführung der Wasser eine steißsnde skin wird, und daß es nicht möglich icin würde, dauernd die Rentabilität des Grubknbetriebes zu Erhalten; dann müßte natürlich _ man würde das der Gksclischast nicht vermehrkn können * dsr Betrieb sistisrt Werden, die Grube crsaufkn. Das, msine Herrxp, wäre kin großkr Sckxaxkn für die Aktionärs, (1er W wäre ein noch viel größxrsr Schade'n für die Arbeiter, Wenn die" tausknd Grubsnarbcitsr, di€ in dlm Piesberßweck beschäftizt sind, mit ihrkn Familien ihr Brot ka- lieren, bedroht wkrden in ihrer wjribsÖaftlichc'n Existknz. Deshalb hat die Vcrwaltung der GLOrJÖ-Nkärikxlbülté nicht bloß in ihrcm Jntercsse, sondern auch im eigknstén Juterxffe der Arbeiter selbst (1116 Maßrkgeln krgriffen, die sie für geeigne't hislt, um die Rsntabilität dcs Bergwerks zu halten.

Hierbki möcht€ ich zunächst bemeckkn, daß dis Lags dsr Gsorgs- Marienbütte nicht eine so günstige ist, wis sis dsr Hsrr Vorrsdmr aus dem Umstande glaubte herleite'n zu dürfsn, daß dis Hütte im letzten Jabré eine Dividende Von 80/9 ge'zxiylt hab?. (Skbk richtis!) Die durchfchniftlicbe Dividende der listen 20 Fabre bewkgt sich nur zwischen 3 und 40/0, und das ist ein? keineswe'gs übérxnäßig günstige Lage. Mag (1er auck) die Lage günstig oder ungünstig icin, so kann man dem Bsfitzkr unter keincn Umständen ('s VLrWSÜWU, daf; er den Betrieb fistic'rt, rvc-rnn er nicht mehr rentabcl ist.

Nun mar eins der M:ttxl, die man Ergriff, um diE Rsntabiiität de's Bergwerks zu heben, auch dies, daß an den neun katholischen Feikrjagen gearbeitet wird. (Zuruf aus dem Zentrum: Siabkn katholische Feiertage!) - Es sind nkun, nicht sikben ; ich wcrde noch darauf zurückkom myn, warum nachher nur fikbkn in Frage standen. An dikssn Feiertagen konnte nur von vornherein werksskitig die Arbeit insoweit verlangt werden, als Es sich um Notbfälle im Sinne der GSWLTÖL' ordnung handelt, insoweit nämlich, als ks fich um die Wasscrbaltung und die damit verbundenkn Arbeiten bandklt, weil, wenn die Wasser- haltung nicht stattfände, Einfach durch den Zuflus; des Grubcnwaffcrs das Bkrgwerk erfaufkn müßte. Fraglich war also nur, inwieweit an diesen Tagen auch die Förderung der Kohlen in den Bergwerksn statt- finden solite.

Es hat die Grubenwerwaltung zu diesem chck einerseits die polizki- liche Erlaubnis; nacbgesuchi, die nach dcn Vorschriften dsr bannoVerschkn Sabbatbordnung nothwendig war, andererseits aber auch die kirchliche (Hensbmigung nachgksucht, die geseslicb nicbt nothwendig war, die sie absr deshalb für erforderlich hielt, weil fie Wcrtb darauf legte, daß auch die Arbeiter bkreitwillig die Arbeit an diessen Tagen vornehmen können, und weil sie Werth darauf lsgte, den eriffenLdruck, den sonst die Anordnung der Arbeit hervorgerufen hätte“, zu Vermeiden. Dic Polizeilicik-e Erlaubniß ist ertbeilt wordkn, die bischöfliche Erlaubniß ist ebenfalls erjbeilt, aber in der Folge zurückgszogen worden. Sie wurde zunächst unter der Voraussetzung der Einrichtung Links Früh- gottxßdienstes ertbeilt. Dieser Gojtesdienst ist, obgleich das Bergwerk sich bereit erklärte, den entsprechenden Thkil der Kosten zu übernebmrn, nicht eingerichtet worden. Weewkgen dies nicht geschehen ist, ist aus den Berichtcn mit Bestimmtheit nicht zu erscbkn. (Hört, hört! rechts.)

Nun hat die Berßwcrksverwaltung, nacbdem sie eingesehen bat, Laß die (Eimichtung dcs Gotte-sdfenstcs nicht zu erreichen sei, die Forderung der Aibéit dahin beschränkt, daß mit der Arbeit exst um 9 Uhr begonnen Wktdkn sollte, sodaß d(n Arbcitern die Möglichkeit gegebcn War, den Gottesdienst an diesen Tagen noch vorher zu be- suchen. Gleichwohl habxn die Arbkiter auf ihrer Wcigetung, zu arbeitcn, bestanden. Die Folge diese'r Weigerung ist von dkm Herrn Vorrednkr

in ganz richtiger Weise außeinandergeseßt. Es find am ersten Feiertag 500 Arbeiter nicht zur Arbkit angetreten; dsnen ist noch nicht ge- kündigt worden. An dem nächstfolgknden zweiten Feiertag ist* wikderum eins Zahl Von Arbeitern nicht zur Arbeit an- gktri-tcn; diksSii ist nunmkhr gkkündigt worden. Dann haben so und so vicxl andere Arbeiter gekündigt. Demnächst hat sich der sogenannte (Hervkrkverein christlicher Bsrgarbeiter ins Mittel gelegt. Es ist der Bergmann Brust in OSnabrück erschienen, bat Versamm- lungkn abgehaltén, und die Bergleute sind in großer Zahl dem Verein beigetretén. Dann hat er sich cm mich gewandt und Mick) gebeten, die polizkilickpe Erlaubniß znr Gestattung der Arbeit an den Feiertagen zurückzunehmen. Ich habe diesks Gesuck) an das Ober-Bergami als die zuständige Stelle abgegeben. Es traf sich absr, daß der Ober- Bkrghauptmann um jkne Zeit in Barlin anivesknd [var zum Zweck Liner KOUfl'anz 11er die NSformcn in der Bergaufsicht; gleichzeitig War auch dsr Regierungs-Präfideut won OIUabrück hier annoesend. Bkide Hkrrkn trugen mir den SaÖVLrHalt vor und baten mich, ich möchte nicht bloß durch das Ober-Bergamt die? Entscheidung treffen laffsn, sondkrn zugicick) persönlich in der Sache SteÜung nehmen auf (Grund des VOLUME, den fie mir Jebalten hätten, wkil man glaubte, Ls sei besonders Wkrtk) darauf zu legen, daß möglichst bald die SteÜung der Zentralbehörde in der Frage klargelegt werde, um da- durch dic: Arbeiter zu bkwkgen, dis Arbeit wieder aufzunehmen. So Stksärt es sich, daß in dem Erlaß, der in der Interpellation abgedruckt ist, das Ober-Bcrgamt dyn Entschx'id als in meinem Namen erfolgt, bczkichnet.

Damit babe ich die Sachlage klargclegt, und ich möchte mir nun gestatten, “ois Rechtslaßex darzulkgen. Es kommt Vor allen Dingen darauf an, Klarheit zx: gkwinnen, wi? sich die Bestimmungkn der bannowersckykn Sabbathrdnung kahaltkn zu dsn Béstimmungen der GWcrbkox-dmmg

Die kac'rbkordnung enthält in ihren bezüglicben Bestimmungen Vorschriften, diE die Arbeitsruhe an Sonntagkn betreffsn, die den Zwsck bübkn, den Arbeite?! zu schüßen Vor einer übermäßigen Juanspruckynabms. ES ist dcsbalb vorgesehen, daß an Sonn- und Fssttagen dcr Arbkite'r nicht verpfiichtet skin sol], zu arbeiten; eine AUTZUÜHMS soli stattfiiidén in dcn Nothfällen des § 105 6. Diese Nothfäüs, dis also Lins Einschränkung des Rscht€s der Arbeiter ent- baltsn, find ZKricerijez zu interpretieren; eine solche Interpretation ist déSbÜlb auch sté'ts skitkns dcr Zentralstélle festgehaltkn Worden, und in einsm Erlaß 111217185 AmtßWrgängers ist deshalb ausdrücklich be- stimmt words":

Zu den Arbsiten in Notbfällen gehören solchk Arbeiten, die zur Bkskitigung Links Notbstandes (.*de zur Awandung einer Gefahr sofort Vorgenommen wcrden müffizn,

Zu folch€n Notharbciksn würdkn die Arbeiten in dern Piesberge nur so wxit gkhörcn, wis ich mir bsreits anzudsuten gestattete, als sie? die Wasserhaltung imd dis Rkparatur betrkffln, nicht abkr Arbeiten zur Förderung von Kobikn.

Jm übrigen find die Arbsiter an Sonn- und Festtagen zur Arbsit nicht Ucipflichtkt. Dis Jia,]? ist also zimächst dis: sind diese kleinen katholischsn Fsikriagk als Fksttage im Sinne der Gewerbeordnung anzuskben? Ju dikscr szicbung enthält die hannoversche Sabbath- ordnung dis näherkn Vorschriften. In der kaerbeordnung heißt es nämlich:

Welch? Tage als Festtage grlten, bkstixnmen untcr Berück- fichtigung der örtlichen und konfesfionellkn Verhältnisse die Landes- rcgikrungkn.

Die'sL Bcstimmmig ist nun in Hannover die Sabbatbordnung, indkm dort korgkfsbxn ist, daß an den Sonntagen und dcn aligemeinen Fksttagcn, den drei hobkn Jahresfesten, Weib- nach-1kn, Ostsrn, Pfingstsn, am Feste der Himmelfahrt Christi, an dkm N?x-jahrstags von dsn Glaubensgenoffcn aller Kon- füsswnen gkfeieit WITTE" solle, an anderen Fkst- und Bußtagen aber nur Von denen, für kcren Konfession solche angkordnkt find. Nun hat man in konstanter Ukbung de'r hannoverschen Bkböldkn, Ministerien, Landdrostxien und Asmtern, als Fcsttage immer nur angesehen die bier anJCfÜhktk'n Fssttage uud rie Buß- und Bettage; die kleinen katko- lisch€n Fciettage smd dagkgen niémals als Fefjtage angesehen worden. Meinerseits bin ichabkrnicht in dsr Lage, die hannoversche Sabbatbordnung andc'rs aUSzulegen, als sie seit ihrem Erlaß Von allen Bebördcn kOnstant ausgelkgt wurde; ich kann dCObalb die Minen katholischen Festtage als Festtage im Sinn? der GeWerbeordnung, die durch die LandeSregierung fcstgcseßt werden, nicht ansehen.

Nun steht aber in § 10511 der Gewerbeordnung, daß die Vor- schriftkn dcr Gewarbeordnung weitergehenden geseßlichen Bestimmungen der einzelnen Landestbeile nicht entgegenstebcn, und es fragte sich, ob eine solche weitergkbende gessßlicbe Vorschrift nicht in der Sabbatbordnung enthalten ist, Die Sabbatbordnung spricht, wie ich Ihnen schon sagte, nicht nur Von den allgemxinen, sondern auch von den besondcrkn Festtagen der einzelnen Konfessionen und schreibt vor, es sollkn an allen dissen Tagen öffentlichs Arbeiten nicht stattfinden, „ks ssi denn in ermeislicben, von der Polizei zu er- mäßigenden Notbiällcn.“ Auch diese Bestimmung kann ich nur so auslegen und verstebkn, wie sie in konstanter Praxis seit dem Erlaß dicser Sabbatbordnung von den bannoVLrschen Behörden, den Ministerien, den Landdrosteién und Aemtern außgelegt worden ist. Da hat man nun stets. unter den Notbiällen etwas ganz Anderes verstanden, als unter den Nothfällen der Gcwerbcordnung, man hat darunter vexstanden ein wittbscbastlicbes Bedürfniß des betreffenden Gewerbetreibenden, welchss es ibm er- wünscht erscheinen läßt, an diesen Feiertagen die Arbeiten seines Gc- Wkkbks fortzuscßcn, um Nachtbcile und Störungen zu vermeiden. Diese Auslegung ist namkntlich in einem eingehenden Bericht des Regierungs-Präßdcnten zu Osnabrück ausführlich dargelezt und an einer ganzkn Reihe von Einzelfällen näher begründet" worden. Falls es für erforderlich gehalten werden sollte, würde ich

gern bcrcit fein, Ihnen diesem Bericht vorzulegen. Ich glaube aber,