1899 / 132 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Nachdem Abg. von Strombeck auf seine Bedenken nochmals ! zurückgekommen ift, bemerkt

Staatssekretär des Reichsschaßamts ])r. Freiherr von Thielmann:

Meine Herren! Ich woilie nur eine kurze thatsächliche Be- merkung gegenüber dem Herrn Abg. vou Sirmubeck machen. Die jüngste Anleibebegebung in Höhe von 75 Millionen Mark bat ßatt. gefunden ziemlich genau 11 Monate, nachdem das betreffende Anleihe- geseß in drink: Lesung vom Reichstage augenommen-worden war.. Es geht in den meisten Fällen so, daß die erste Begehung aus einem Anleibegeseß erst nach Monaten. die [este oft erß nacb Jahren statt- findet. Ich möchte Ihnen anbeimgeben, meine Herren, zu beurtbeilen, ob mit Rückficht auf diesen Umstand es nicht weisex ist, die Be- sikmmung “über den Zinsfuß der Anleihe einer Stelle zu überlassen, die im Augenblick der Auögabe selber die Verhältniss des Geld- marktes nach allen Seiten hin prüfen kann. Der Reitbstag ist eine Reibe von Monaten vorher bei dem schne11en Wechsel der Verhältniß: dQs Geldmarkts oft schwer dazu im stande.

Das ist nur eine nebensächliche Bemerkung. Ich kann die (Sache näber ausführen, wenn es zur Kommissionsberatbung kommen sollte. SoUte das nicht der Fan sein, werde ich es bei der zweiten Beratbung im Hause thun. Heute wil! ich mich kurz fassen.

Die Vorlage wird “darauf der Vudgctkommission über-

wi en.

es Schluß 5 Uhr. Nächsje Sißung Mittwoch, 1 Uhr. (Geseßentwurf wegm des ReichövaaYidenfondS und Fortseßung der zweiten Lesung der Invalidenversxcherungßnoveüc.)

Preußifther Landtag. Haus der Abgeordneten.

70. Sißung vom 6. Juni 1899.

Auf der Tagesordnung stobt zunächst die cxstc Bcratkmng des Geseßcntwurfs, betreffsnd di? Versetzung richter- licher Beamtcn in den Ruhestand.

Justiz-Ministcr S ck) 6 11 st cdt :

Mkine Herrkn! Nachdkm Sie in dkrSiizung Vom 6. März d. I., wie ich glaube einstimmig, den Vc'sUUf; «faßt bajten, an die Köniz- licbe StaaTSrkgierung die Aufforderung zu richtkn, noch in dieser Taguna xinen Gkseßkntwurf rvrznlc'gsn, dtm!) wxlcbkn untkr v011€r Wahrung der dicenstlichxn Intchffkn dkr älteren Richter aus Anlaß des Inkrafxxrktcns dcs Bürskrliäpén Gescßbackpss, seins! Nsbcnßkskße und rer AusfüHrunngkkae dxr Usbkrtritt in kkn Nuhkstand erl-Zichtsrt werkk, bat die Königlicbs StaatSrkgikng für ihre Pflikbt ge- baltsn, alsbald de'r Ausführung dicse's Gedankmxs näher zn trstsn. Der Herr FinanzWLinistcr und 150, zwischen rsrxc'n schon langs vwrbsr Verhandluns-„n übkr Line ngklung dikser Frage gepfwxzkn warsn, haben uns zunächst 1":er dic Vorausscxxangsx: vsrständigk, Unter 139th der Ausführung kiksks Bk1ch1uffes_näkykr gktrstkn Mrd?" könnte. Alskcmn bat die JustizverWltung, um einm Uxbxrklkck 'N'-Sk dis TraJWeite diescs Gcstßes z:! erT'alten, an särmnélickök Richkcr kkr Monarchie, bci wclckycn 1:16 in kcm Géscßcntwu7f jyt néexßsrxlk-stcn Altersvoraußfkßungx'n vorhankkn warsn, “ric Anstagc 11ch1k11 1371817, vb sie,fa11§cin EMH diuscß J:;halxs 11:51:51! trctsn :rxr'd-é, g,?migt seien, unter d(ffkn Bedinxxxmgxn 11:17: VörsLZZUnz 111 dsr! kinsM'kiligx'n Rubéstand zUzUé'timmsn. 21.11.3111? ().-Nen, ich wixerbvls, k-i-css 52111- frage ist an sämmtliche Rickytkr chréckptvt, 121 den ric AMT?- verauxseßungcn VOrLZS-ZM, Md zwar «1:1? Limc'm kkPr-lfcn Gramée: einmxl damik für jkdkn €1113C'111Lk1 rief? Anfragc 8911115708: ra? pfn-a Kränkknke, kus karin gkfnnrkn wxrkön könnt?, yxrlietmx 15110925, andérkrskijé kxkkalb, um 1.17.st ??? (::-:.;(fkaxtsn Nichécr “.;! k-xr eri- bkit scinsr C:!ksÖli-Zßung irwsmk Wik zu kskngkm. TQM, «,x-131€ Harun, kaiübkx ist im “S:!WZL dkc Staajörégikrmxg Wx: vornkerCin kxin chifsl gen-S'sn, kxß ck» 151151 angszcizt skin wüxrx, Nichts!; rie Nich VOUkOMMx'N ftkiwiliiZ *.*-'."111'1ZÜsf'1711. RTT,“ 1-11: Be“- ftimmwmgkn (11er solchen Eksst 311 uxÜerxvchn, ram! kxyxck; 0“de wclÖen riertcn (Mr ivdérckt-rx TM.? ZU wéra'12'7km. Taküksr ist auch bei STLUMF der Y.;Ragx Dm“. sämmtlichkn Öcxr-xn g;: kéin chifcl (?läsxp. xrkrkcn. Das Ergxénii, d-r Umkrax 11:71“, :*.L VON dxn fäxxnutlxcb-én an,:cfraztsm R;chtcrn JWci Tlillél ar?1k*m:ki"-.1,» gsmu - Hä) erxét 9171521 käkk), QU? ki??? B*kévßmgxn Hiwnk-k'x'w, Au?“ GUM: kisssr ErklärUnx-m i')“ 191111756511 TTL" (5127 YIM:“. 1:14 1“:, wis er kakn [*kLliLZt, aUxxxxxé-Kxét MMU, kr hat 116 Z:;Ärkxxxxmx-g dex; StaaTÉ-MMsteréums urk- k;;7:;.5-.-„st dis AUCTÖÖÖsf-I Z.;NZMUU'UZ Jefxnkcn.

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stimmt worden. Meine Herren, das 65. Lebensjahr hat „ja in dem Leben unserer Beamten “eine gewisse Bedeutung. Seine Vollendung giebt jedem preußischen Beamten das Recht, seine Penfionierung nacb- zusucben. Auf der anderen Seite muß jeder nichtrichterliche Beamte ck fich gefallen laffea, auch gegen seinen“ Willen nach Vollendung dieses Alters in den Ruhestand mlt Pension versetzt zu werden. Es ergab fich daher von selbst, daß an diese Alterßgrenze nach unten an- zuknüpfen war, auch schon deshalb, weil im allgemeinen angenommen werden kann, daß bis zu dem :Alter von 65 Jahren die normale Arbeitsfähigkeit und Leistungsfähigkeit noch nicht in einem Maße geschwächt ist, daß nicht auch erhöhten Anforderungen noch Genüge geleistet werden könnte.

Meine Herren, es ist in dem Gesehentwurf eine weitere Alters- grenze nach oben gezogen worden, und zwar dahin, daß die Wohl- tbaten dieses Geseßes nicbt zugewendet werden können denjenigen Richtern, die bei seinem Jnkrafttxeten das 75. Lebensjahr bereits vollendet haben, und schlüssiger Weise auch den anderen Richtern, bei denen die Voraussetzungen des Gesetzes vorliegen, nicht über dieses Alter hinaus. Meine Herren. ich will hierbei gleich einem möglichen Mißverständniß entgegentreten, welches vielleicht aus einer nicht ganz glücklichen Fassung der Begründung entnommen Werden könnte. Es hat der Staatßregieruug von vornherxin ferngelegen, auf diejenigen Richter, die das 75. Lebensjahr zurückgelegt haben, lediglich diefes Alters 'wegcn einen Druck dahin außzuüben, daß fie ihre Penskonie- rung nachsucben sollen. Daran ist garnicht gedacht worden; es wird vielmehr seitens der Staatöregierung von vornherein zugegeben, daß auch unter den Richtern, die das 75. Lebensjahr bereits hinter sich haben, fich noch eine Reihe berVorragknd tüchtiger, geistig und körper- lich nach jkdkr Richtung hin leistungsfähiger Männer befindet, die auch den höheren Aufgaben, die das nächße Jabr'bringkn wird, sich gewachsen zeigkn werden. Aber troß aUedcm ist es der Königlichen Staatßregicrung gerechtfertigt erschienen, disse Alterßgrenze nach oben zu ziehen. Auch bei dsn Verhandlungen diésks hoben Hauses ist überall dayon angegangen Worden, daß es fich damm baxxdls, Härten zu vermeiden , die ein vielleicht vorzeitiger, durcb Umstände, die außerhalb des Willens der Einzelnen lie'gen, herbeigkfü'orter und in so weit unfreiwélléger Rücktritt aus dem Dienst zUr Jolas Haben würde. Meine Herren, um solche Härten kann es s1ch beidenjönigen Beamten nicht wohl handeln, die das 75. Lekenijlxr binKer fich haben. Als Norm kann wohl angknommsn Mrden, daß es nur Wenige, besonders bcgnadete Menschen find, die anch in 17161811: Altl'k. noch ihre voUe Leistungsfähigkeit Haben. Diese bensirsnßwkrtbtkn Männer wollen in den Sielen sterben und betrachten es als ein?. bobs Ehre, daß ste über die Grenze des sonst leistungs- fäbixzkn Alterkz hinaus noch länger mit ganzer Kraft und voll dkm Sjaata dikucn können. Diese“ Männer betrachten es nicht als eine Kxänkung, (1125 Line anücksetzung, wknn fie yon den Wohltbaten eines solcbkn (639161325 auésgc'säoloffxn werden; es enthält für fie keine Härte; im Gegkntbcil, fis freusn ßch des Vorzugs, der ihnen durch Gottes Gnakk VUULÖM 111; fix: wcrden beneidet Von den Jüngeren, dic fich gleickycr erzÜch "icht erfrrucn, und fie sind stolz darauf, wenn sie noch 17171er in ibrxr amtlicbZn Würde bleiben können. Aber, meine HMM, AUSWÜMSU blcibcn diese Männer, und wcnn dikjenigkn, bei dchn dis ch mir bezeichnetcn Vorausscßungcn nicht msbr znkrkffen, im 75. 291111131)“- nunmebr auch unter dem Druck äußerer Vcrbälk- nisse" im 1911 Rnlxsstand treten wollen, können fi? stcb sa,;kn, fie haben dax ;),-*wUmlickys Zi?! mxmfchlich€r Leistungsfähigkcit VOU crrc'iÖt; fie köm19nn1*tF.1.] und Rccht nunmehr in dkn Ruhestand untcxr denjsnigen Bx-kingpxxgsn eiptrctkn, kik voransgcskßt fänd für normale Verkältniffk, r. 1) i:". “(M Pm*.fivn§stand; cine Härte knlbäxt das für disse Männer "ich:; im GÉFCUWLU, sw baden länger als ander? dis: Vorzüge ge- noffcn, 171.) im V:!lbkfixx nicht nur ihrer GeistesfäLigkeit Und körper- 11ch611Kl511Q1WWK111 auch dessen, was ker Staat seinsu Bcamtcn «M*äbrt, zu L*.fixxch; fi? haken manche Jünger? Vor fick) in dm 211115811715 (iptrct.:1 skUkn nnd werden M) 061 unbefangkncr Bkur- tHsiUmg nicht d&dnrck) kx'schwcrt fühlsn können, WEnn fi? nunmehr in dix-scm WM“ in Bic RCN)? dcrjknigkn cintreten, dic als jüng-rrc Rämum" 161113371 Wr ikncn 111 hm Kreis der Pcnswnäre gerückt smd.

Dési? (J»sickzxxvxnth-x find maßgebend für die Königlich: Staats- rcchtmxg ;;snn'kzx, Mm; Re die Altkrsgrknze nach oben, wis gcsckxxbcn, ,]"KON'JU [*.71.

Msi"? Harck", 23 ist schon seitens des Herrn Finanz-Ministyrs l'i-r :mn AjiT-krllkk Zykracbt wxrken, daß a:; und für fichckin ©2168, 2119 ka: VOLUMCUDT, ctwaé- .;anz Ungewöbnlch ist. Der vorlicgynke Jul! 1513! 711) nicht, ch schcon frübsr 1)in beworgéhoben ist, vcr- 1",[:"ich-:11 mit 1811.11 Mßéwrkkntlichen- FäUen, wo infolge He's (3172171115 :.kver TramÜETZr-1M gonzc' Bekörden aufgélwksn Words:!

*smr, tm (111 919121 Tbsil T€: Beamten überflJ-sfig Wurde, wo jsdcsr

'; 544me CI s'1ch ;;“faUcn laffsn mußte, aus Der langjährigsn Stätte. 762425 WixkzzÉ obne Bc:ückfichtigunz stinkt Wahl und Wünsäyc in

xéxxsn arkkrn Wixkuxzskmiö, 'm eine frcmds Wält vkrssyt zu wcrden. “Zis JKU? 123117: ganz ([K-LLC! Axt; ka Vsrsta'nd es fich Von selbst,

::.-.:er u.".k gä'kjixzxxs Bkkir._;ungen steUte als in dem Vorliegendsn 77311. H;," 5.71.1311 e:" M) ich glaube, dsr Außdruck ist Von einem 59: Tk-FT'. "35:1: fxübxr „ékraucht wordxn - im wesent11chen um ;ixrn I'kxmxkcmiß. TUK H-„cren, die das Normalalter rss Gesetz- :.«rmrß erreichx bzbén, möan fick) die Frage Vorlesen, o'; fix LZ rorzikkcn :rc11272, noch den Versuch zu machsn, mit den ierxn 95151125an KräftsU in "kik neuen Verhältniss? einzutretkn, oder 05 716 M kasUhati-n, („15 Von'veile _- wiÜ ick) liebc'r sagkn, ich möchte ken Auxdrwä .WOÖUÖZT-ÉU“ vsrmeidkn - die Vortheil: dieses (7321?er ßnxsbrmn u:: kengQst frkiwillig in dcn Rubestauö treten mMn. Tak; 69 im übrigsn kei dsm Gcseßentwurf nicht an aus- LZéxzx-xm Wohlwc-ULT'. für di: davon bstroffenen Beamten und ihre Hintxrklisbsnen getsbl! hat. das, meine Herren, ergikbt, glmbe ich, 112 Pxüfumz skiks'k Eéx'zßlkésiimmunßen, auf diL, wenn nötbig, bei der Txta.1'c-:t-Uk.*u7-g 817315617217 ssin wird.

Mein.“ Henan! 53115 lie LlstL Anregung zu einer solchen Rege- [an.] Hier gkgeben Wurde, rrar, wie ich glaukc, Vom Staate Bremen akzxssbsn, noch in kkinsm chzigen anderen Sjaate der Gedanke ernst- 131'1 zrwoxzen word-kn, 591656 Erleichternre Uebergan;zsbestimmunßen zu TUIM. Lediglick) "ms 21571117 Ter prcußischen Geseßskbung hat den (Zri-JJJ ;.ekakt, ka? i-zwéfchén cine Reik)? 13011 andxren Staaten dkn- Tylksn INKU kxtmm 135711 Un? nunmehr Gxsktz? im wesentlichen AnsFluJ; an den rrx-aßéschsz (Zntwuxf eingebracht baksn. Ein solches

GSM,; ist in Vu'xm [:(16215 Ucrab'schiedet; 111 Baykra 1,101 89 die Zu- ' ßimmung Wknigsjkns dak; Unterbauses mit erheblicher Mehrheit an

„Berkchnung keine quLcTäjßge, ksine maßgebende ist.

einem der leßten Tage gefunden; die besfiscbe Regierung hat |ck &bu- licbe Vollmachten im Verwaltungswege geben laff-xn; in Braunfwweig ist ein Gesetzentröurf fast wörtlich gleichlautend *mit dem unserigen eingebracht worden. Also dieses Geseß ist vorbildlich gewesen für diejenigen Staaten, sie überhaupt es «für notwendig gehalten haben, äbitliche Bestimmungen 7zu geben. Eine Reihe von anderen Staaten erkennt eine solche Notbwendigkeit überhaupt nicht an.__ Die Frist, für welche nach dem Vorschlage das volle ELW den jurück- tretenden Beamten weiter gewährt werden soll. ist auf- dtei-Iabre fest- gesetzt, und fie hält fich damit in der Mittellinie derjenigen Vor- schläge, die hier von den verschiedenen Parteien gemacht wvrdtn stud. Die Königliche StaatSregierung batTgeglaubt, daß die Durchschnitts- zabl von drei Jahren den praktischen Bedürfniffen entsprechend sein

_ würde, und bat fich deshalb für diese Zahl entschieden.

Meine Herren, die Königliche Staatöregierung glauht für ßch das Zeugniß in Anspruch nehmen zu dürfen, daß fie bei diesem Gesch nicht nur der ihr gegebenxn Richtschnur gemäß _die Wahrung der dienstlichen Interessen, sondern auch die Wahrung der persönlichen Inter- effen der davon betroffenen Richter sick) bat angelegen sein lassen, - sie glaubt, daß das Geseß von dem Geiste des Wohlwollens für die Beamten getragen ist, und glaubt deshalb auch, daß sie in ihren Vorschlägen bis an die äußerste Grenze desen gegangen ist, was seitens der König- lichen Staatöregierung konzediert werden kann. * *

Es ist auf Grund der von den befragten Richtern abgcgebenen Erklärungen veranschlagt worden, welcher finanzielle Aufwand aus dsr Durchführung des Geseßes dem Staat erwachsen würde, und Sie werden aus der Begründung ersehen haben, daß dieser Aufwand auf 31/2 Millionen Mark annähernd Veranschlagt worden ist. Meine Herren, diese "Summe stellt die Gesammisumme dérjenigen Gehälter dar, welche den Nachfolgern dsr zurücktretenden Richter für die Dauer der Wartkzeit an Gsbalt und Wohnungsgeldzuscbuß zu zahlen sein würden. Es ist dabei Von einer doppelten Vorausseßung ausgegangen worden: einmal Von der Voraussetzung, daß obne dieses Geseß die jämmtlichkn Richter, denen es zu gute kommen soll, im Amte bkiben würden, - zweitkns von der Vorausskßung, daß fie alle: die Warte- zeit selbst in ihrer dienstlichen Stellung auélxben würden.

Nun, meine Hsrren, ist ébne weiteres zuzugeben, daß diese Cs giebt aber keinen Maßstab, auf Grund deffkn ziffermäßig irgend- wie zuverläsßg die Höhe der Belastung festgkftellt werden könnte, die für dcn Staat aus der Durchführung des Gesetzes fich ergiebt. Man könnte ja auch einm anderen Maßstab anlegen; man könnte von der umgekehrten Voraussetzung ausgeben, daß nämlich auch ohne dies Geskß die sämmtliäocn älteren Bcamten, dic fich nicbt deu höheren Aufgaben der Zukunft gewachsen glauben, freiwillig am 1. Januar 1900 in Pxnfion gehen würden. Dann, meine Herren, würde die Außgabe, die dem Staate erwächst, lediglich sich zusammen- seßen aus dem Untetschiede zwischen der Penswn und dkm Gehalt, das die betreffenken Beamten bisher bszogen baBen, - wiederum für die Daucr der WÜkté'ZLit. Es würde fich dataus eine niedrigere Summe ergebc'n, eine Summe von annähernd 1200 000. Die eine Vsranscblagung ist, wie ich wicderbole, so unficber und unzuverläsfig wie die andere; man hat dabei mit einer Reil)? unübersehbarer Faktoren zu rechnen. Vielleicht würde man der Wahrheit am nächsten kommen, wenn man dcn Durchschnitt dieser beiden Summen zöge, und dann würde es fix!) um ein finanzieüss Oxfcr yon etwa über 2340 000 .“. handeln. Meins errsn, fsststcllen läßt fich das nicht; es kommt auch darauf nicht an. Die finanzielleSéite ist keineswegs aUein aus- schlaggebend gewesen für das Gkseß, sondsrn ks waren dafür zugleich höhcre Gcsickytépankte maßgebend. Es hat fiä) nicht darum handeln sollen, Richtcrn cim- Woblthat zu erweisen, sondsrn cinen Außgleick) zu finden zwischen den Opfern, die fie halb widerwillig bringenjrollen, und dM Jntereffcn dcs Staates und der Rxcht suchenden B(Völkerung.

Das, meine Hkrre'n, find die Grundgcdanken dieses Geseßes, und 1119 kann nur die Bitte auIspxecbcn, daß Si? dcn Standpunkt, den die KöUigliche Staatsregierung dabei eingenommen hat, als einen bcr€chtigjcn anexkcnncn und dem GSW Ihre Zustimmung crtbeilen mögen.

Abg. Mun ck61 (fr. VORM.): Diese Vorlage ist gcboten_dnrch dic Rücküchx an jsue Richtsr, :vslchc den Aufgaben dcsz-euen Burgst- 1ichen (HeWybucbs nicht akwachsen smd. Das ent_sprtch! auch dem Interesse dcs Publikums. Die Staats:egterung bat tbrkuz Wohlwoüen für die- Richtcr abcr doch zu enge (Grenzen gegehen. „Dj_e untere und obcrkGrenzc für die Penfionjerang schcmt mir mch! nchttg gezogxrj zu sein. (Es 431be Richter 11er 75 Jahre genug, Welche noch gern Drenste thun würden, WSW! nicht die hohen Anforderungen dss Bürgerlichen Geslßbuchs gkstsllt würden. 'Die Berechnung der Kosten stammt offenvar aus dsm ananz-Mimstsrium. Ich babe den Eiykruck, daß man nur so viel giebj, als man unbedingt gehen muß. „Dt? Dtffercnz zwiscbm dsr Pension und dem VOÜLn Gehalt Ut roch keme 1ebr große. Auch die drei Jahre s'md zu wenig. Eine Kommissionsberatbung :st kaum nötbig.

Abg. 1)r'. Porsch (Zentr.): Im Prinzip find wir ja einig," ch EiUZL'leÜEU bedürfsn aber doch einer gkoßxren Klarstellung, urzd darum bitte ich, dsa Gsscysntwurf ciner Kommrjan von 14 Mitglredern zu übsrwei'cn. Die Richter bärt-sn cin grö eres Cntgegepkommsn von der ngierm'g verdient. Ich bedauere namentljcb, daß die Richter nicht 5, sondern nur 3 Jahre das volle Gebalx beziehen foUen. AUL-

nabmsweise soUte die Regierung auxh solche Richter unter 65 Jahren be'rücisxMigen, die wegsn Krankheit u. _s. m nicht mcbr „lerstungs- fähig sind, kein Vcrmöxxn bffißkn und crm- zalxlrewbx Familie zu ver- sorgen haben. Den Richtsrn über 75 Jahre haxte die Regierung mehr entgegenkommen sollen. Eigentlich verbletxen dtese obne meijeres das voUe Gsbalt. Soweit wollen wir aber mcbt geben, wir Wollen nur die cbrre Grenze bestitigt wissén. Wic'können zu den Richtsrn das Vertrausn Haken., daß ße nicbt leichtferttg 1:3, den Ruhestand treten. Ich möchte gkrn wissen, n„ach welch8n Gryndwsey HteAuSwabl der zu venßonierenden Rlchtkk g81chebcn 1011. I")"; Bejxhaftrgung von Richtrxn in Weniger [ *ikrigen Dezernfaten Wunsche tch nicht; denn damit würdsn zWQi arnituren von Richten] geschaffxn werpen. Den tm Amte 5161128115811 Richtern, denen L's 1chwer werden war), das ganze Material bis wm 1. Januar 1900 sich anzueignen, soüte der Ministkr in den leßten Monajsn riesks Jabxes einige Crlejcbterungen V?xjÖäffLU.

Abg. Krause:- Waldenburg'wx. tons.) :, Wir erkenuc'n das Wohl- wollen der Staat?;regierung für die altsrk-n chbter an ynd glauben, daß die Vorlags so einfach_ist, daß fie im Plenum erledtgt werden kann, werden uns (1er der Kommisfionsberathung mch! widerseßen. Dem Wunsche der Befsijiaung der Altkrögrenze Von 75. Jahren 1chließe ich mich an. Der Minister sollte von den Befugmffen, die jbnz das Gesetz giebl, einen möglichst liberalen Gebrauch machen. Mtt den drei Jahren werden wir u::s beßnügen müffen.

Abg. Willebrand (Zentr) bedauert, daß die Regierung aus dicskr Vorlage hinter anderen deutschen Staaten zuruckgeblieben sei.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

* zumDeutschen Reichs-A

M 132.

(Schluß aus der Erfien Beilage,)

JustixMinister Schönstedt:

Meine Herren! Es hat 11111!) nicht überrascht, daß die Anfech- tungén des Geseke; sich wesentlich dabin richten, daß es nicht weit genug gebe. Ich bin keinen Augenblick darüber „zweifelhaft gejvesen, daß das Geseß namentlich in den Kreisen der Betbeiligten eine, viel freundlichere Aufnahme finden würde, wenn es den Zeitraum, für den es das volle Gehalt gewähren will, weiter ziehen und wenn es ebenso die AlterSgrenze wegfallen ließe. Wenn es also der König- !icben SiaaFSregierung lediglich darauf angekommen wäre, ein recht populäres Geflß einzubringen, so würde sie sich ganz gewiß auf den Standpunkt jener Herren bier steÜen können, die von ihrem weniger verantwortlichen Standpunkt aus solche Ausdehnung des Geseßes bier angeregt haben. Die Königlickse StaatSregierung -bat aber nach gewisfenbafter Abwägung aller in Betracht kommender: Verhältnisse geglaubt, fich auf das beschränken zu müssen, was fie in dem Entwurf angeboten bat. Es ist ja richtig, daß die Ver- hältnisse in anderen Staaten nicht überall ebenko liegen wie hier. Richtig ist es insbesondere, daß in Bayern Richter mit dem 70. Lebensjahr das Neäpt Haben, unter Fortbezug ihres vollen Gehalts in den Ruhestand zu treten; fie verlikren aber in diesem Fall die sogenannte nich1pragmatische Zulage, die ihnen während des aktiven Dienstes gewährt wird, und fie babkn daher auch ein pekuniäres Interesse daran, von dsr Befugniß des Rücktritts nach Vollendung des 70. Lebensjahres keinen Gebrauch zu machen.

Es ist auch richtig, was der Herr Abg. Wilbrandt gesagt hat, daß andere Geseße in einzelnen Bestimmungen über dasjenige hinaus- gehen, was in der preußischen Vorlage enthalten ist ; insbescndere giltdas von dem eben mitgetheilten badischen Gesktze, das im Landtage einige Aenderungen gefundm hat. Wie gering aber die finanzkelle Tragweite des Geseßes für Baden ist, ergiebt fich daraus, daß dort im Ganzen 14 Richter in Frage kommen, Welche sub bereit erklärt haben, von dem Geseße Gebrauch zu machen. Hier sind die Zahlen, deren Angabe Vorher vermißt worden ist, doch ganz erbeblich höher. Die Zahl derjenigen Richter, auf die die Altersvorausscßungen des Entwurfs zutreffen, beträgt 365. Davon haben 245 fich bereit erklärt, fich unter das Gescß zu steÜen, abgelehnt hat der Rest von 120 Richtern. Diese Ablehnung hat an und für fich nichts Auffaüendes, und ich glaube sagen zu können, daß fie nur zu einem Verschwindcnden Theile darauf zurückzuführen ist, daß die gesteütkn Bedingvngkn den Richtern nicbt günsiig genug erschienen. Als die Justizverwaltung ibre Umfrage veranlaßte, ist fi211ichtim Zweifel gewesen, daß eine oroße Zahl yon Richtern garnicht auf den Gedanken kommen werde, von dem Gesetz Gebrauck) zu machen, wcil fie fich voükommen geistig und körperlich leistungsfähig fühlten, und ich habe die Gründe vorher angegeben, weshalb trotzdem die Anfrage an aUe Richter gestellt worden ist. Es haben nur drei oder vier Richtkr angedeutet, daß fie wobl bereit sein würden zurückzutrkten, wenn die Bedingungen noch etwas günstiger gestaltet wären; ich ßlaube kaum, das; es mehr gewesen find. Daraus glaube ich entnehmen zu können, daß das Gescß im allgemeinen auch in den Kreisen, auf die 65 be- rechnet war, wohl befriedigt.

Es ist gefragt worden, wikvisl Ricxotcr fich in Preußen befinden, die am 1. Januar 1900 das 75. Lebensjahr bereits vollendet haben werden. Auch da kann ich die Zahl angeben; es sind 37. Welche finanzielle Tragweite es haben würde, wenn diese Richter mit ein- bezogen würden, Was ja selbstverständlich dann auch die Beseitigung der Altersgrenze Von 75 Jahren für diejenigen zur Folge haben würde, die schon auf (Grund des Entwurfs, aber in einem Alter von mehr als 72 Jahren in den Ruhestand gelangen, darüber kann ich im Augen- blick nicbt Auskunft geben. Unerheblich ist die Sache aber nicht; 66 wird s1ch das in der Kommijüon, sorveit Berechnungen möglich find, aufklären lassen.

Meine Herren, es ist insbesondere diese AlterSgrenze von 75 Jahren angegriffen worden. Einer der Herren bat die Aeußerung ßctban: ja, wenn einer bis zum 75. Jahre gedient habe, habe er auch einigen An- spruch auf volles Gehalt. Dieser Standpunkt läßt fich ja gewiß der- treten; aber er würde nicbt nur für Richter, sondern für aue Beamte des ganzen Staats gelten müssen, und ich glaube, wenn für Richter eine solche Außnabmevrrgünstigung in dies Gesev bineinkäme, dann würde das doch in anderen Verwaltungckreiseneinen recht unangenehmen Eindruck machen.

Es ist auch angefochten worden das Von der Königlichen Staawregie- rung in Anspruch genommene chht, darüber zu bestimmen, ob ein Richter unter das Gesey falle oder nicbt. Meine Herren, ick) glaube nicht, daß die Königliche Staawregierung auf diEsés Recht verzichten kann. Ist es ein voükommen dienstfäbiger Richter, der aus quuemlichkeit, um früher sich zur Ruhe seven zu könnkn, von dem Rechte Gebrauch machen will, dann würde es dem dienstlichen Intereffe widersprechen, wenn der Staat auf die Kräfte eines solchen Bsamten ohne weiteres verzichten wollte; ist es aber ein jetzt schon ganz dienstunfähigcr Richter, dann wäre es ein Unrecht gegen die andern.

Ich glaube bier erwähnen zu dürfen, daß der Fall kaineswegs VLkSknxelt dastebt, daß alle Richter schon seit Jahr und Tag ihre Geschäfte nicht mehr wahrnehmen, beurlaubt sind, vertreten werden, weil ße gänzlich dienstunfähig sind, Ricbter, bei denen garnicht daran ju denken ist, daß fie die Dienstfähigkeit wiedererkangen werden. Bei dem Wohlwollen, das in der Verwaltung derartigen Richtern ent- gegengebracht wird, wird nicht etwa nach kurzer Zeit schon ein Druck auf diese Richter grübt, daß fie nun ihre Pensionierung nachsuchen sollen; man läßt die Sache recht lange währen. Oft dauert es mehrere Jahre. Wenn dieses Wohlwollen aker dabin führen soUte, daß solchen Herren, die selbst vollkommen davon überzeugt Und, daß fie die Dienst- fähigkeit niemals wieder erlangen werden, nun unter der Herrschaft dieses Geseves ibr voües Gehalt noch auf 3 Jahre mitgegeben würde, das würde dock) in den weitesten Kreism nicht verstanden wérden und würde auch, nicht nur in den Kreisen der betbeiligten Rickxter, sondern auch in anderen Kreisen lkbbafte Mißbiaigung hervorrufen. Der- artigen Konsequenzen muß die StaatSregierung fich doch entziehen.

Ziveite Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 7. Juni

Von dem Abg. Krause (Waldenburg) ist der Wunsch aus. gesprrchen Wcsxkkn, ck: möge doch auf solckxe Richter kin ékwäs stärkenr Druck außgeübt werden, daß fie ibren Abschied nehmen, wenn sie der StaatSngetung dienstunfähig erscheinen. Jeb glaube, (:s ist dabßi eine Bemerkung, die ich Vorhin gemacht habe, nicht ganz richxig Ver- ständen Worden.

Ick babe erklärt, daß die Staatsregierung Weit entfsrvt sek, auf Richter, die das 75. Lebensjahr hinter sicb haben, bloß mit Rückficht auf ihr hohes Alter einen Druck auszuüben, daß fie ibre Pensionierung naebsucben möchten. Der Befugniß wird sich dagegen selbftVerftändlich di? StaatSregierung nicht entschlagen, auf die Penfionierung solcher Richter, die in der That dienstunfähig erscheinen, mit den zuläsfi'zen Mitteln hinzuwirken.

Auf sonstige Einzelheiten, die beute zur Sprache gebracht find, glaube ich jest nicht eingehen zu soUen, da Einverständnis; vorhanden ist, daß das Geseß in eine Kommisfion verwiesen wetdxn soll; da können wir versuchen, uns über die noch bestehenden Meinungsver- schiedenHeiten zu Verständigen.

Abg. Dr. Krause (nl,): Der Schiverpunkt des Gescvcs [i?at cicht in dem Wohlwollen für die Richter, sondern in dym Zntereffe des Publikums an einer sicheren und hefferen Rscbtsvflege, und im Interesse dieser hätte noch etwas wetter Teganßen werdsn können. Die übrigen Beamten würden fich s werlcb zurückgesetzt fühlen, wenn man die 751äbri en Richter mehr stücksicbtigtk. Die 37 Richter fallen doch kaum ins ewicht für dén Kostenaufwand. Eine größere Vexjüngung des Nichterstandes ist durchaus wünschenswertb. Ich möchte die Regierung dringend bitten, den- Richtern nock) weiter ent- gegenzukommen, namentlickp auch in Bezug auf die Geltungsdausr des Benefiziums.

Abg. Dieiricb (kons): Die Verjüngung des Richkcrstandes kommt hier nicht in Frage. Aelteren Richxern stkht ein größkrés Maß von Erfahrung zu Gebote als jüngeren. Die überwiegende Mehrzahl meiner Freunde ist der Meinung, daß der Gesxyéntwurf, so wie er Vorlieat, yerabschiedet werden kann. Wir Mrdcn uns aber einer weiteren Prüfung des GesXes nicht widerse xn, wic wir übe!- baupt an Woblwoüen für die icbter bintec ke ner andkkkn Partei zurücksteben. Wir sind aber entschieden dagegen, daß das Exsys auf fünf Jahre ausKedebnt und daß es in das freie Belieben der RiÖt-kr gestellt werden soll, ob fie von den Wobltbatcn des Geseßes Gcbraucb machen wollen. Entscheidend find lediglich die Interessen dss Dienstes. _ Die Vorlage wird einer Kommisston von 14 Mifglicdcrn uberwiescn.

' Es folgt die_Berathung des Antrags der Vlbg .Kolisch up!) Kindler, dte StaatSregierung aufzufordern, ba dmöqlichst emen Geseßcntwurf vorzulegen, durch welchen den Städten uxtd Landgemernden der Provinz Posen eine ihrer Emmohnerzahhund Steuerleistung entsprechende Vertretung auf den Kretstagen eingeräumt wird.

Abg. ;Koliscl), (sts. Bag,) sucht zur Begründung seines Antrags unter Anfubruna etnlenex Falle nachzuwÜsen, daß die Städte auf den Krexstagkn im Verbaltmß zu ihrer Einwohnerzakl und Steuerkraft ungunsttgcr vertreten seien als die Nittergüter und Landgemsinden.

Minister des Innern Freiherr von der Recke:

Meine Herren! Es trägt vielleicht zur Abkürzung der Diskuffion bei, Wenn ich meinen Standpunkt axgenüber dem Antrag Kolifch sch0n jeßt kurz präzifierc. Dabéi muß ich allerdings vorausschicken, daß der Antrag noch nicht Gegenstand der Beratbung im Staats-Ministcrium gewesen ist; ich glaube aber in der Annahme nicht fehl zu greifen, daß das Königliche Staats-Ministerium meiner AuffaffUng vol]- kommen beistimmen wird.

Ich kann nur widetratbcn, dem Antrags Kolisck) einc wsitere Folge zu geben. Die Verbältniffc, wie fie 1an Grund dcr Kreis- ordnung von 1828 auf den Kreistagen der Provinz Posc'n bcstebcn, find seitens des Hexrn Abg. Koliscb ganz richtig zusammengestkllt. Es handelt sich danach um eine ständische Verfassung mit drei Ständen: den Rittergutsbefißern, den Städten und den Landgemeinden. Jedkm Rittergutc-bestJ-xr steht eine Virilstimme zu , dic Landgemeinden find zusammen mit drei Stimm?" und die Städte je mit einer Stimme auf den Krkistagen VthkC'tkn. In dem Stimmenverbältniß des zweiten und dritten Standes ist eine kleine Variation durch die Kreisordnung Von 1850 bcziebungsweise durch das Gesev 130711853 in dem Sinne eingstreten, daß in einzelnen Kreisen die Zahl der Vertreter bis zu sechs erhöht ist.

Als es fich darum handelte, im Jahre 1889 die SklbstVer- waltungMesetze, zum jbeil in der Provinz Posen, einzuführen, ist selbstverständlich auch die Frage nicht unerwogxn gcblie'oen, ob man die Kreißordnung von 1872 dort entweder ganz oder mit ge- wissen Modifikationen einzufübrsn in der Lage sein würde. Die Königliche Stanforegicrung bat - darin befindet s1ch, glaube ich, Herr Abg. Koliscb im Jrrtbum _ gkglaubt, diess Einführung nicht empfehlen zu können; ich babc Wenigstkns aus dem Vorhandenen Material nicht entnehmen können, daß der damalige Herr Minister des Innern fiel) für eine Einführung der Kreißordnung von 1872 aus. gesprochen hätte. In den Motiven wird vielmebrausdrücklicko bewor- geboben, daß die besonderen, aus den nationalen Gegenfäßm der Be- völkerung fich ergebenden Verhältnisse der Provinz Posen es zur Z:it nicht angängig erschcincn ließen, mit der Einführung simxr dem Vor. bild der eriIordnung von 1872 entsprechenden Kreißvcrfaffung dort vvrzugehen.

Die beiden Kommissionen des Landtages, die fiel) mit der Vorlage beschäftigt baden, find der Königlicb-xn Staatsregierung beigetreten. In dem Berickot dcr 1T. Kommission des Herrenhausssistausdrücklich außgefübrt:

Die Entschlikßung der Königlichen StaaLSrcgisrun,1, dis Ein- führung einer neuen Kreis- und Provinzialordnung einkr späteren Zeit vorbehalten zu wiskn, rrscheine angeficbts dcr zur Zeit in der Provinz Posen obwaltende'n Verhältnisse durchaus gcrkcbtfertigt.

Ebenso findet sich in dem Bericht der Kommission des Abgeordneten- bauses ein bkzüglicher Passus. CS wird dort außgcfüert, es sei mehrfach das Bedauern darüber ausgeswrocbcn, daß nicht di“: gesammte Kreis- und Provinzialordnuna in der Provinz Posen, wenn auch mit gewissen Kautelen zur Einführung gelangen sone“. Dem gegcnübsr sei bereits zutreffend erwidert, daß die nationalpolitischkn Verhältnisse der Provénz zur Zeit die Bildung und Gsstaltung eincr Kreis- bezw.

1Z99.

Provinzialvertretung nach den GrUndfätze-n der Kreis- und Provinzial- ordnung nicbt gestatteten. In beiden Häusern ist man demnächst im Plcnum der Auffassung der Königliäyen Staatsrcgierung bei- getrsten, nur ist allerdings im Jahre 1889 dem Bxsckyluß diesss hoben Hauses eine Resolution hinzugefügt worden, des Inhalts, die Königliche Staatsregierung aufzufmdern, bald- möglichst in Erwägungen darüb-Zr einzutrctcn , oZ nickt den Städten und Landgemeinden der ProvinzPofen eine ihrer Einwohner- zabl mebr entsprechende Vertretung auf dcn Kreistagen einzuräumen sei. Diese Erwägungen haben im weitgebEndcn Maße stattgefunden. und es hat im Jahre 1893 auf eine bezügliäye Anfrage der Minister- Präfident Graf Eulenburg dem hohen Hause mitgetheilx, daß das (Ergebnis; dieser in Aueslcht gesteütcn Erwägungkn ein durchaus ncgatwes gewesen sei. Es sei zu berückfichtigen, daß die KreiIVSr- fassung in der Provinz Posen auf dem Geseß vom Jahre 1828 be- ruhe, welches ganz bestimmte Zahlenverhältniffe für die 3 Kategorien der Rittergutsbkstßer, der Städte und Landgemeinden, die auf den Kreis- tagen vertreten find, angiebt. Wenn man dazu Übékgébkn wollten in dieser Beziehung eine Aenderung zu Gunstsn der Städtc eintreten zu laffen, so liege anf der Hand, daß man das nicht thun könnc, obnedas Gleiche für die Landgemeinden zu thun. Mit dem Augenblick, wo man anfange, in dicser Beziehung Experimente und Verschiebnngcn zu machen, zerstöre man das ganze System.

In ähnlichem Sinne ist sowohl im Jahre 1895 wi? im Jakrc 1897 auf gleichartige Anfragen aus dym hoben Hause yon der Staats- regierung geantwortet Woxden. Dic Königliche Staatércgisrung steht auch jeßt noch auf demselbcn Standpunkt. Sie ist der Mkénung, daß die nationalpnlitisäykn VFrkxältniffe in der Provinz Posrn ks zur Zeit noch nicht gestatten, die Kreisordnung Von 1872 dort cinzufübrcn, daß vislmebr daran festge'balten kochen muß, dort zunächst noch mit den Kreißtagkn auf der chndlage ständisckyer Veréaffung zu opsrieren. Die Königliche Staatöregisrung geht dabei von dcr Erfahrung aus, d&ß fie in den deutsck8n Rittkrgutsbcfißsrn die Hauptstüse auf den KcsistagUt findet, während fie dcr Mcinung ist, daß fi? einc gleiche Untkrstüßung in nationals: Bezisbnng Von dyn sttretérn ker Städte und dsr Landgcmxindcn nicht zu gewärtigsn bat.

M*Léne Hkrrkn, solange man akcr mit dem Vixilstimmrkcht dcr Rittsrgutsbefißer an der ständischcn Verfassung festhält?" muß, ist es in der That nichx aanSzcigt, mét dkrartigcn Ervcrimcntkn, wie fie mehrfach schon vorgxschlaszen find, Vorzugxben. (Eine Abstufung des Stimmrechjs dsr Lnndgemßinden und dcr Städte unter Bsrückfichtigung dcr StcuckVerbältniffe und der Einwohnerzahl Verträgt fich nack) Aufjaffung der Königlichen Staatsregikrung nicht mit der ständischcn Verfassung und würde un3w3ckmäßig sein. Wenn wir den Versuch macken woüten, eine neue Vsrtrctung dieser beiden Stände Unter Nufrccbtcrbaltung dkr ständischen Verfassung des erstén Standes in de'r Provinz Poskn cin- zuführen, würden wir, ganz abgesehen von politischen Bcdenkln, bci der praktischen Durchführung auf ganz unüberwindlicbc SÖwisrigkeitcn stoßen, namentlich auch in Hénblick auf dkn Umstand, daß die Ver- bältniffs in den e*inzclnen Kreisen ganz außerordentlich verschisden sind. Wir haben bcispixlöweise damit zu rccbnkn, daß in dem einen Kreise der erste Stand nur mit 2 VerTrctern Verskben ist, in einem anderen Kreise mZt 56. '

Ich gabe gern zn, daß die jkßige Kreisorknung keinen idkale'n Zustand schafft (hört, hört! bei VW Polen und links), und die König- liche Staatßregiernpg wlad: Zern ihre Hand dazu bieten, die Verhält- nisse anders zu rk-„xeln, sofern nur die nationalvolitischcn Verhältnisse ibr diss gcstattctkn.

Auf dcr anderen Seite mnß man abxr doch auch anerkennen, daß fich aus dcr gegenwärjigen Verfassung besondcre Ukbrlstände Usher nicht Ergebkn haben. Ich möcbtc hier nur auddrückäch konstatieren, daß ssiteW der Lankgxmcinden übcrbaupt noch nie Fin Wunsch laut geworden ist (Widcrspruch bei den Polen), eine andere Ver- tretung auf den Kreistagkn zu erlangen - wenigstens ist !*.-r Königlicbcn Staatsrkgierung bis jest cin der- artigcr Wunsch nicht vorgetragcn worden. Es ist ja auch schon darauf hingewiesen, das; gegen Fälle der Vergewaltigung lurch Beschluß- fassung art'f dxn Kreistagcn die einzelnen Stände durch die sogenannte jrjo jn purrW gesichktj find. Soweit mir [*e'kannt ist, ist aUkrdings noch ni: Von diesem Rechw Gebrauch gcmacht worden, Woraus man, wie ich glaube, mit Fug und Recht, schließen darf, daß dcrartigc Ver- gewaltigungen auf den Kreistagen nicht Vorkommen, und daß man dort bestrebt ist, den Jntercffen auch der wcnigcr stark vertretenen Stände stets gerecht zu !vcrdsn.

Ich möchte Sie nach aUckc'm bitten, meine Herren, dem Antrag Koliscb eine Weitere Folge nicht zu geben. Sobald nach Auffassung der Staolsregierung der Moment gekommen ist, in der Provinz Posen eine andere Vrrtretnng cinzufübrcn - und dies kann nach meiner Auffaffung dann nur dieKrciSordnung von 1872 sein -, so wird die StaatNegierung aus cigcner Jnijiativc mit Anträgen an dieses bobs Haus herantretcn.

Von einer Bkbandlung der Angelegenheit in einer Kommisfion, der ich ja selbstverständlicb nicbt widerstreben kann, Vermag ich mir freilich eincn besondcrkn Erfolg nicht zu versprechen. Diese Ange- legenheit ist schon früher in ausgiebiger Weise in den Kom- misfionen erörtkrt wvrden, insbesondmc auch im vorigen Jahre. Die Kommission ist damals un*er Wüxdigung aUer dort angeführtcn Verhältnisse zu der Auffassung gckommcn, daß es angezeigt sei, dem bobkn «Hause einen Uebergang zur Tagcßordnung zu empfehlen. Sollte das hohe Haus gleichwohl einer Behandlung des Antrags in einer Kommisfion xuneigkn, so werden wir an der Hand reichlichen Materials erneut nachweisen, daß es praktisch unausfübrbar ist, in dem Sinne, wie der Herr Antragstcllcr es will, eine anderweitige Regelung der Stimmverbältniffe der Städte und der Landgemeindcn auf den Krvks- tagen in Posen eintreten zu lassen. (Brady! rechts.)

Abg.]1r.LcWald (kons): Woütcn wir cht schon die Krciöordnung in Posen cinfübrc-n, so würdcn wir bei den Wahlen zu den Kreistagen einen Nationaiitätenkampf berausbeschwören, der den Frieden stören

könnts. Wir find aber du Meinung, daß einzelnen Städten und

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