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poftenßebeu. Dieses Posienfteben wird in der sozialdemokratiscben und sonstigen radikalen Presse als etwas gan; Hamloses bingeftelli: es sieben so ein paar Leute an der Thür, die beobachten, Erkundi- gungen einziehen und keinem Menschen etwas zu Leide thun, ruhige, friedliche Leute, die freundliche, vertrauliche Rücksprachen mit ihren Arbeitsgenoffen halten. Tbatsächlich, meine Herren, liegt die Sache so, daß, wenn ein großer Strike ausbricht, die organisierten Arbeiter eine Art Belagerungözustand nicht nur über die Arbeits- stätten, sondern auch über die Arbeijswilligen verhängen. (Sehr richtig! rechts.) Derselbe englische Sozialpolitiker, den ich mir erlaubte vorhin zu zitieren, führt von einem englischen Strike aus, wo man auch das Postensteben als harmlose Beschäftigung binsteüte, daß, wenn man nur die Posten hätte benutzen onen, um Erkundi- gungen einzuziehen, 500 Menschen genügt hätten, während 11000 Menschen damit beschäftigt wurden, und er fragt mit Recht, wozu die übrigen 10 500 Menschen dagewesen seien. Nein, meine Herren, das Postensteben, wie es vielfach angewendet wird, trägt den unzweifel- haften Charakter der Drohung *uud Einschücbjerung an sich. (Sehr richtig! rechts; Widerspruch bei dkn Sozialdemokraten.) Es soll eine psychische Wirkung ausgeübt werden, die die individuelle Freiheit des einzelnen Arbeiters und mit ihr insbesondere des arbeitswiüigen Arbeiters beschränkt.
Um nachzuweisen, wie unberechtigt diese Forderung der Vorlage seitens der Verbündeten Regierungen ist, hat man sich Wiederum auf die englischen Verhältniss berufen, und Hierbei in einer Berliner Zeitung die Aeußerung eines sehr bekannten englischen Gewerkfübrers angeführt, der gesagt haben soll:
„Dic 1101116 Zsorsrary beeilen fich, (1111: Uxtbeilk, Welche fich gegkn friedlichss Sirikepostsnstkbxn imd Negkn das Zursden zum Strike richten, aufzuheben. SQJM Sie nur in Deutschland, daß man eine Unwahrheit sagt, Wenn man behauptet, der § 7 des Ver- schwörungsge§eßes wär'e in England in Kraft; ein Blick in die Uk- tbeile des obersten Gerichtshofs beweist direkt das Gkgentbeilk
Dieser § 7 sagt nämlich, das Postensteben ist nur zulässig ir: dsr Form, daß man an den Häusern und Arbeitsstätten wartet, um RaQ- richtkn zu bringen oder zu empfangkn. Soweit ich micky habe in- formieren können, ist diese Vcbaupiung, daß in (England diese Ver- bote der covspjrabjou-bW gegen das Strikepostenstebkn aufgebobsn oder obsolet seien, voÜkommsn unrichtig. Die bier VorzuZSWeise inter- essierende Ziffer 4 der Sektion 7, durch wxlcbe das Striksposténsteben unter Strafe gesteÜt wird, ist viclmebr noch in jüngster Zeit von englischen Gerichtsböfen als in Kraft stehend angesehen. Wie die „Times“ in einem Artikel Vom 21. Dkzember 1898 meldct, hat der oourt- of appsu1 in Sachen J. Lyons and Sons .das Strikspostcn- stebm auf Grund der angéiübrten Geseßessteüe für unerlant erklärt. Mit Rücksicht darauf, daß im Schlußsaße dkrselben das Warten am Hause oder an der Wohnung, an der Arbeitß- oder GeschäftsstäUe eines Anderen ausdrücklich dann jür straffrei erklärt ist, wenn es lediglich zu dem Zwscke geschieht, Nackzricbien einzuziehen, hat der Be- rufungßrichtet außgewrocbcn, daß ein Bewacben zum Zwsck der Ukbkt- redimg eines Anderen (atisuäjng ir: GkÜSk bo YSl'ZUÜ-ÜS) nicht unter diese Außnabme säÜt und daher ungesxßlick) ist. Die [SHW J:“.stanx, die Cnischeidung durch das IWW ok LorÜZ, sicht noch aus. Ferner, meine Herren, ist noch in neuester Zeit nac!) (incm Berickot rer „Times“ vom 19. April 1899 die Fraß? dsr Strafbar- keit der Aussteüung Von Strikeposten vor der (3113110er 1)jx'151011 VLS englischen ijb Court: 0k]115ch€3 zur Erörtkrung gezogen Und dabei wiederum die Vorschrift in Ziffer 4 der Sektion 7 des Ver- schwörunqsgeseßes zu grunde gelegt worden. Hier ist entscbisden, daß das Verhalten Von GéwerkvkreiaSmitgliedern, wslche während eines Strikes in HaLifax eine Dampferlandungßstellc überwachten, um Zuzug ?srn ZU kalten, durcb Gewährung von ©er zur Weiterxeise nach anderen Pläßen zu bestimm'w, nicht lkdiglécb den Zweck Verfolgte, Nachrichten einzixzicbkn odkr zu gekrcn _- LE beißt wörtlich im englischen Tkxt: 131131, clxsir desnäxmas «3,8 wok jn 0rä€r 113€r813' w Obkaiu 01" commumoalez jUfGrWari0n -- und daß daher durch ein soläoes Verhalten gegen das GIsxß verstoßen ski.
Hanus fosgt, daß die Geseßgkbung, die Sie bei uns als Ein Attentat auf die Koalitionsfreibéit der Arbé'iter bedandsln, in Englxnd in Kraft ist und daß die 8011111115510" ol laboigr fich sogar karübsr fcblüifig geworden ist, die detrsffcnden Bkstimmungen des Gesxséö Von 1876 noch zu verjchä'xfen.
Dann ist ferner gesagt worden, die Beilimmunzkn der Vorlage gingen ja visl zu weit; dénn uyter diessß Gases fiklk sch118ß11ch jeder Zwang, jske Droduxg, jede Ebrox'rleßung u. s. w. Das ist 8111 Irr- jbum; denn unter dieses ©6183 faU-xn die strafbaren Handlungen nur inéorceit, als sie vorgencmmkn werksn, kk-tweder um einc-n Zwang im Zusammenhang mit einer Koalitioa oder Ardeiterauöx'p-rrung zu übcm, odsr wenn LÖ Rachsbandlungen smd dafür, daß fich jemand solchxn Be- sirebungen nicht angeschlossen hat. Deshalb, um den Terrorißmus ftrikender Arbeitkr einigermaßkn zu kekämvfen, haben wir auch die Aufläufe unter Strafe gestellt, WennZfie zu jknem ZXkcke dk: Andrrdung 0er Einscbückoterung unternommen werdcn. Denn dzs müssen Sie zugefieben, meine Herren, es ist in der That in einem geordneten Staatswesen eigentlich ein unerbörter Zustand, daß man Arbeits- wiüige auf Schiffen bergen, in Fabrikgebäudeu sichern, daß man fie mit großen, starken Polizeikolonnen bescbüyen muß., wie zur Zeit eiuU Bürgerkrieges, damit die Leute an ihre Arbeitsstküe gelangen können. (Sehr richtig! rechts.) Und, meine Herren, wie voi!- xiebeu fick; denn häufig diefe Aufläufe? 'Sie find in der Regel bestellt, ck gxben Hunderte von Menschen vor die Fabrik- gebäude, die die schwersten Drohungen für Ehre, Leib und Leben nicht nur des arbeitswiüig-xn Mannes selbst, „sondern auch seiner Familie ausfioßen, und wenn dann die Untersuchung ein- geleitet wird, ist es natürlich bei einer so großen Menge der Be- theiligten sehr schwer, wenn nicht unmöglich, den Schuldigen beraus- zufinden. Deshalb, wenn diese scharéc Bedrohung, diescr Terrorißmus, der in diesen Versammlungen vor den Arbeiisstätten Arbeitkwilliger liegt, einigermaßen gebrochen werdkt: soi], ist Es unbedingt netb- wendig, daß jeder unter Strafe gestellt wird, der an einer solchen Versammlung mit dem vollen Bewußtsein tbeilnimmt, zu welchem Zweck dieselbe unternommen ist, d. b. zur Einschüchtxrung «beüSwiÜiger Arbeiter.
Man hat ferner auch die Paragraphen angegxiffen, welcbe yon der gemeinen Gefahr sprechen, und hat besonders darauf hingewiesen, daß schliaßiick) jéder Stiike, der in einem größerkn Etabliffement aus- breche, als eine gsmeéne Gefahr charaktetifikrt w::den werde. Auch das ifi Unristiftisch Vollkommen unzutrsffend. Cin? gkmyine Gefahr
xechtß.)
kann nur eintreten in Bezug auf Rechtßgüter und in Bez'ug auf eine invlduell nicht begrenzten Kreis von Personen. Also ein Strike, der einem bestimmten Industriellen einen Schaden bringen kann, würde nie unter den Begriff der gemeinen Gefahr subsumiert werden.
Meine Herren, wir haben schließlich eine Anzahl von Ver- gebimgcn, die bisher Antragßdergeben-find, als solche qualifiziert, die von Amtswegen zu Verfolgen find, und zu dieser Forderung Und wir dadurch veranlaßt, daß in der That bei Strikeausschreitungen unter Umständen ein solcher Terrorißmus geübt wird, daß sogar die Zeugen, nicht nur aus dem Stande der Arbeiter, sondem auch aus dem Stande der Arbeitgebsr, versagen, weil sie nicht den Mut!) haben, aus Furcht vor Rache, öffentlich der Wahrheit die Ehre zu geben. (Sehr richtig!
Es sind auch vielfach die schwarzen Listen angegriffen; man hat gegenüber der Vorschrift der Vorlage eingewendet, daß die Aufrecht- erbaltung der schwarzen Liften eine offenbare DiSparität gegenüber den Arbeitern entbielte, daß fie ein Aquruck des Klaffengegensaßes wären, indem man das Strikepostenftehen Verbiete und die schwarzen Listen nicht unfsr Strafe stelle. Ich will gern eingestehen, das; die schwarzen Listen im Arbeitskampf ein sehr odioses und manchmal sehr unglücklick) gewähltes Mittel find. Aber was soUen denn die schwarzen Listen bewirken? Die schwarzen Listen sollen bewirken, das; bestimmte Arbeiter, die ibrcn Vertrag gebrochen baöen, die besonders agitatorisch thäjig waren, namentlich die Führer bei solchen Bewegungen, in anderen verwandten FabrikationSzw-Zigen nicht wieder angknommen werden. Aber. merine erren, ganz dakselbe Recht haben nach der bestehendxn Gesetzgebung die Arbxiter auch! Die Arbeiter haben das Recht, eine Arbeit, die ihnen angeboten wird, nicht anzunehmen; si? haben ferner das Recht, |“!) mit anderen Arbeitern darüber xu Vereinen, bei be- stimmten Arbeitgebsrn Arbeit nicht zu nehmen. Der ganze Begriff des Boykotts ist ja darauf; entstanden, da?; dem Kapitän Bovcojt sämmt- liche Arbsiter versagten und niemand, [)?-i Todesstrafe, in seiner Laud- wirtbscbaft arbeiten dUrfte. Als o ganz dasselbe, was die Unternehmer thun, indem s:? bestimmte Arbsiter ausschlikßkn, von denen fie glauben, daß fi? für ibxe Betriebe schädlich find, thun die Arbeiter, wenn sie Ostkinbaren, untcr keinsn Umständen bei bestimmikn Arbeitgebsrn Ar- beit za nehmen. Darüber habe ich, meine,H:rren, aus neuester Zeit ein ganz intkreffantes Z-zagniß. Im Mai 1899 war ein Formcrsirike in Gladlach, und da crklärle der Führer bei der Sache in Liner öffentlichen Versammlung: „Als ihm vor einiger Zsit - -- (an- dauernde Unruhe links) - seitens der Gladbacher VW trauensmänner die dortigkn Vorgänge geschildert seien, da habe er sofort an die VértraaenSrnänner der einzclnsn Zablsiellen in Rheinland und Westfalsn entsprechende Mittheilung gemacht, und es ssi als eine feststehend? Tbatsacbe aner- kannt, das; die Gladbacher Firma Scheidt und Bachmann aud dcn genannten Provinzsn Former nicht bekommen würde.“ Wir), meine Herren, Absolut dasselbs, was durch die schwarzem Listen erreicht wird. Hier stellt man schwarze Listen auf gegen (*in? einzelne Firma, und dort stellt man schwarze Listen auf gegen eine Anzahl Arbeiter. Die radikalen Gegnsr der Vorlage wünschen zusar die Aufrechterhaltunß dsr adsokutesten Koalitions- freiheit gegenüdér DM Arbeiigebern und gegenüber den Organen der StaatsregierUng. Sobald es fich aber darum handelt, aach dieselbe Frkibsit dcn Arbeitsrn zu gxwäbrsn, die sich einst solchn Koaliiion nicht anschlicßsn, dann bstrachtet man sich sofork ais MZK)»; 8011111115. Ich meine, daß die Vorlage, daß Verständige Mas;- um pinyrssits die Koaiitionsfteideit der Arbeiter zu sichern und andsrerseits die Rechtsordnung des Staats aufrechf zu erhalten, nicht überschritten hat. Den Sinn, den die Sozialdemokratie der Koalitionsfreißeit giebt, können wir nicht acceptieren, dsnn die Koalitionéfceibeit der Sozialdemokratie ist ein Januökovf mit z-Oei Gcfich22rm das eine Gesäcbt gxgenüber dsm Staat und dem Arbeitgsber trägt die gesichzrten Zügc de'r eribeit, das anders (Besteht zéigt aber die Züge absoluken, bedingungslossn vaxmg-„s. Wir WOÜM durch dieses Gessi: herbei- führen, daß auch dus Zwangsgefickvt gegenüber den Arbeitern die Gefichtszüge geficbsrter FreihZit erhält.
Meine Herren, Jdr Prophet *Marx -- ich bin im Reichstage schon einmal darauf zu sprechen gkkommen - bat gefaßt, es wäre lächerlich, diessn alien, isst bsgründeten, durch Tradition gefichkrten Staat auf einmal zur valofion brinzen zu onen;.n1an müsse al]- mäblicb einen! nenen Staat in dem alten Staat gründen und, wenn dieser Staat fertig wäre, die ait: morsch2 Schale sprengkn; der neue Staat wäre dann sofori da, und der Zukunftsstaat könnte [sine neuen Bahnen gxben. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) -- Ich habe Herrn Mau sehr gut Verstandan, Herr Ab.“;kordncler Singer! --
Msine Hkrrcn, ich möcht-x das der bürgerlichen Gesellschaft zu- rascn: nach diesen: klusen Rczeyt _ klug im Sinne der Sozial- demokratie -- Verfäbrt die sozialdemokratisäoe Partei. Man kann in der That sagen: wie die soziaTdemokratiscb: Partei organisiert ist, trägt fie den Charakter eines fast staatlichen Körpérs innerhalb des Staates. (Sehr richtig! rcchts.) Sie hat eine sehr Wkit verbreitete Preffe, mit der man öffentliche Meinung macht, und leider erfahren die Freunde der Sozialdemokratie nie etwas von dem, was in anderen Zeitungen steht. (Sébr richtig! rechts.) Deshalb ist es auch unmöglich, und wenn man mit Cnglezungen rcdclk, an die Schaar Von Arbeitern heranzukommen, die lsdiglich die sozialdemokratkscbe, sebr einseitig redigiexte Preffe liest. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Neben der Preffc haben die Sozialdemo- kraten eine sehr gut organißerte Psiizei (sehr richtig! rechtß), die ihre F:":blbörner recht weit streckt, die recht Vieles erfährt, und sogar in den Befiß geheimer Aktenstücke gelangt, die auf dem Minister- tische sick) befinden. (Heiterkeit bki den Sozialdcmokraien.) Mit dem bekannten Erlaß babe ich ja selbst die Er- fahrung gemacht. (Große Heiierkeit bei den Sozial- demokraten.) Auf rvc'lcbem Umwege Sie diesen Erlaß bekommen haben, will ich dahingesteüt laffen. (Zwischenrufe; Glocke des Präsidenten,) Die Herren haben ferner eme roukommene Fiuanzverwaljung (sebr richtig! bei den Sozialdcmokrajen) und ein Steuersystem. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Was find denn JbreStrikekarten, was sind denn Jbte Unterstüßungskarten, die jeder Arbeiter haben muß, wenn er überbauvt in einer Arbeitsstelle arbeiten will, anderes wie ein Srkuersvßem, und zwar ein Steuerjystem mit Zwangs- erbebung? (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Leugnen Sie es doch nicht! Wir haben es 13 gesehen, wir haben es aktenmäßig fest- gestellt! (Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten.) (Glcch des Präsidenten.) Ein Arbeiter, der feine Strikekarte nicht mit sich hat, der nicht die reine Wäsche hat, nach der er aeiragt wird, wird einfach
„liche Gesellschaft fich doch recht
sofort aus dem Bau biuauögeworfen, oder sämmtliche organifiemn Arbeiter legen die Arbeit nieder. Wir haben gesehen, daß Arbeiter die diesen Affoziationen nicht beigetreten “sind, -vor allem die Mü; glieder der chrifilichm Arbeisewereine, von Baustelle zu Bauftea, gejagt find und keine Arbeit gefunden haben. weil sie sich Jbrem SteuerdesvotiSmus nicbt fügen wollten. Das möchte die büxgex.
diesem Geseße Stellung nimmt. (Sehr richtig! rechts.) Die Sozialdemokratie bat eine weit verbreitete einftußrejxhe Preffe, eine sehr gut organisierte Polizei, eine Steuere'rbebung, eine Finanzverwaltung (große Unruhe bei den Sozialdemokraten), und, meine Herren, sie will ihr Werk noeh krönen, indem fie sich gegenüber den widerstrebenden Elementen innerhalb der Arbeiterbevölkerung auch noch das StaatébobeitSreckpt der Exekutive anmaßt. (Lachkn bei den Sozialdemokraten.) Weiter ist Ihr Koalitionklzwang nichts. (Widerspruch.) Gewiß, meine Herren, das heißt das Staats. bobeitSrecht der Exekutive sich aneignen, wenn Sie jeden Arbeits. wikligen, der arbeiten wiÜ, wenn die Parteileitung es verbietet, verfolgen, verfebmen und ächten, und wenn Sie ihm körperliche und sittliche Nachtbeile zufügen. (Sehr richtig! rechts. Lachen bei den Sozialdemokraten.) Meine .Herren, Sie lachen? Thun Sie das erwa nicht? Wimmelt es nicht von 'akxenmäßigen Beweisen dafür? Ver. treten Sie doch das, was Sie selbst predigkn; Sie haben ja, wie ich vorgelesen habe, in Ihren Blättern selbst ausgeführt: Ohne Drohung kann man keine Strikes ausführen. Und was heißt Drohung anders als cinen Zwang ausüben durch eine Handlung, zu der nismand berechtigt ist als der Staat? „UUUU [JOSUQ Zins ]SZS“ ist der erste Grundsaß des Strafrechts. Auch beidiesem Gcseße macht man ja freilich die Erfahrung: es giebt viele Leute, die in der Anonymität dér Presse und auch an anderen verschwiegenen Orten außerorden:lich mutdig find, densn kein Geseß scharf genug sein kann; wenn es aber gilt, auf die Schanze zu steigen, da wersckzwindet mancher in des Waldes tiefstem Dunkel und schwkigt. (Lachen bei den Sozial- dImokkatsn. Brodo! rechts.)
Meins errxn, ick) schlikß8 meine Ausführungen, indem ich hoffe, daß diese ernste Zeik auch kin starkes, mutbiges Bürgertdum finden möge! (Stürmischs Zurufe bei den Sozialdemokraten; lebhaftes Bravo! rechts.)
Aßg. Bebel (Soz.) führt aus, das ganze _Gesktz sei ein Aus- nahmegefeß gsgen die Sozialdemokratie. Uederra1cht worden ski seine Partei Von diesem Gsscßentwurf nichf; er hänge seit zrvki Jadrkn als Wetterwolke am politischen Himmsk, Sie hätten fich nur ge- wundert, daß er so lange auf fick) babe warten laffkn. Er bade absr so lange auf fich warten [affen müffen, wxil Line Anzahl von Regierungen nicht bereit gewesen sei, dém Gyseßyntwurf zuzu- stimmen. Di“: Arbeiterwelt Verlange eine Erweiterung dcs Koalitionsrechts, die Vorlage werde eine Beschränkuns des. selben, ja geradszu eine Vernichtung dxs Organisationßreäpts mit sich bringen. Al]? Bestimmungcn gegen Audschreitungen auf kkm (Zehnte dks Koalitionsrecbts würden nur gegen die Arbeiter gxricbtlicb wsr- solgt, niemals babs der StaatSanwalt einen Arbeitgeber verfolgt, dsr mit Zwangömaßregein, mit Verruféerklärungen u. s. w. gegen ArbLiter Wr- gegangcn ici. Die Zahl der Arbéitsr wachse Von J9br zu Jahr, die Zahl der Untxrnkdmer schwinda Von Jahr zu Jahr zU1ammen. Als in_ke'n sechziger Jabrkn die préußisch Regierung das Koalitionßverbot für land- liebe Arbeiter babe auxbeben wollam, ein Antrag, Nr bsutc auf dkr RSÖTM einen Sturm dsr Entrüstung hsrborruren würde, da babe fie gcsagt, daß für die Arbeitgeber das KßalitionsWrbot keine Bsdeutung bade; dxnn dic Ardeitgxber hätten Hunderte Von Arten, fick) zu dki- ständigen gegenüber den Arbeitern. Heute skien tbajsächlicb die QMM- sationén d€r Arbeitgeber denen der Arbeiter weit überlegen, n'ahixnd das BITDMÖUUZÖVLkbOT als Ausnahmegeseß gegen die Ardmter noch heute bestehe. Jeder strebsame Arbeiter habe das In- tereffa, stine materieUe Lage zu Verbkffern; er müffe fich baker mit skinen Arbeitsgenoffen bereinigen, um etwas zu erreichen- Ji: die schwarzen Listen kämen nicht nur die Agitaxrrkn, die Arbeitgeber gingen sogar so Weit, ihre. Kollegen zu zwingen, ganz unbcxbeiligta Arbsiter außer Arbeit zu fesen. I-ékt gingen die Bauunternsbmsr sogar mit dem Gedanken um, " ' Deutschland eine Arbeiteriperre eintrsten zu laffsn. lease die Koaliüonsf-cibeit schü8en soÜe,_ sei nicht i_vabr. sobrsitungen würden zudsm schon jZZt scharf bestraft aur (Grund dsr bcstcbsndcn strafrechtlickrn Vorsckrinkn. Was bcdcutc die Zunabzllk 'der Zahl der BestrafungLn in den leßten Jahren geger-übkr der ßroxsx Zahl der an Ausständen betbeiliqtcn Arbeiter? Außndem skikn cle Ausstände nickzt immér von dkn Arbeiicrn, sondnn vielfach auch von den Arbéitgebern provkzixrt wordkn. Was durch die' VALUE getroffsn werden 59112, )ei schon jiZBs . von den Gcr1cht€n_ 97! sehr scharf gsiroffei: wocrkn, nam7njlich von den fazdsnch Gerichtsn. Redner führt Eine ganze Reihe von Béispielen arz, m_rsxln die Arbeiter von schw€rcn Strafen gstrcffen worden sem NUM- Als Redner ein Gkrichtsurtbkil anführt, wird yon sozialdemokr;ti!cher Seite Pfui! gerufen. (Präfidkni Graf von Ballestr'cm: “T?! Ruf .Pfui!“ sei unparlamentariick); das sei schon yon 81112111 fsMr Vorgänger erklärt.) Veruxtbeiiungcn Von Un1ernebmern sxikn Tä- gegen nur in wenigen JäÜen vorgékommen, obwohl dieselben _m tbrsk Arbeitgebkroerbänden von den schxvarzen Listkn sebx fleißigen, EébraUÖ gemacht hätten. was Redner ebenfalls dur_ch zablrewh: Beispiele? zu kk?“ lkgen suebt. Die Unternebmsr hätten auch ihre Kollegen schwer MMX- wenn sie nicht in die Unternehmerverbindungsn eintreten willtC-“Ö- z. B beim Kapfersy-difat, beim Kohlensyndikat, beim Dcabtsvtzdüa: :*»; Der Verein der Spiritusrabrikanten habe die ihm fermtechdxß Spiritusvroduzenjen mit den schwersten Vedwbyngen bedackt, “&"ka daß 3. B. die „Deutjche Tageßzeitung“ dagegen :raend etkpas chu" wenden gehabt hätte. Redner erkläxt nun, auf die D_enfschr:ftk0x11mkk* zu woÜen, deren Inhalt ein- aebasfiger sei. (Prafidcnt Gra! kk" Ballestrem: Eine Vorlage der verbundeten Regierungen duriZ "[ ! axs gebälfig bezeichnet werden; das Verstoße gegen die Ordnung!1_ Ilz “77 Denkschrift seien die einzelnen Strikks nicht weniger als 30 nzal ausgkzüblt- Redner weist darauf hin, daß in der Denkschriit selbst vielfach ZMF? gebob-zn sci, daß die Organisationen Ausschreitqngen bet Stck?“ verhindert hätten. Das wäre auch von anderer Seite festgesteüt _ Tl; Denkschrift spreche ferner von den berüchtigten soziakderxwkratlW.r A itatoren, die bezahlt würden. Herr Schweinburg werde x_a „cm L" se ne Leistungen von dem Zentralverbande deutscher J"du1tkkkll,er1*-Zb zahlt. Arbsiter. die auf die schwarze Liste kamen, rxiüßten scOllkßLic Agitawren werden, weil sie keine Arheit mehr bekamen. MM:! M Arbeiter mit monatelangkm Gefängniß bestraft werden sollkkkva€ Andere ZW Strafe bezahlten, so könne es etwas mehr zum Klas?" “:k- aufreizmdes kaum geben. Zwischen der heutigen erfjen BeraLbU"," ?: der zweiten Beratbung der Vorlage würden mehrere MonatJ-WUZ: diese Frist werde von den Gegnern des E:setzes eifrigst aavsk" Werden.
Darauf wird ein Vertagungsantrag angenommen-
Ab . Graf von Kunitz bittet, seinen Antrag wegen der WKÖ“ zöUe baédigst auf die Tageßordnung zu sesen. „ „ d'r W Präsident Graf Von Ballestrem bemerkt, daß zunachst :
im Gange befindliche Beratbung beendet werden müffk- Ubk
Schluß 53/4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 1 w' (Fortsetzung der ersten Berathung der Vorlage wegen Schußes des Arbeitßverhältniffes.)
überlegen, wenn sie zu“
„M 143.
ck _. Fünfte Beilage zum Deutschen Reuhs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Dienötag, den 20. Juni
Preußischer Landtag. H aus der Abgeordneten. 77. Sißung vom 19. Juni 1899.
dUeber den ersten Theil der SiYung ist schon berichtet wor en.
Das Haus geht zm; ersten Berathxmg des Antrags der AbLg. Graf v0"n Kayrß u_nd Genoßcn auf Annahme eines Ge Zßentwurfs uber die Erganzung des Gcseßes, betreffend die Beforderung der Errichtung von Rentengütern, vom 7. Juli 1891 ubßr.
, Die Antragsteller beantragen, diesem Geseß den Zusa zu geben: Die geltenden Bestimmungen, über die Zuständigkeit un das Ver- fahren neuer_Anfiedelungen ble_tben unberührt Dizser Antrag bezweckt eine Einscbrankung der Zustandigkeit der General-Kommisfion und ihre Unterordnung :znter_dte, Organe der Selbstverivaltung. Die Antragsteller baden emen abnltchen Antrag bereits bei der Beratbung des Gesetzenxwmfsz betreffend die_ Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstuckstbetlungen und die Gründung neuer Anstedelungen oberba1b v'on Bergwerken,“ gesteUt und ihn damals zurückgezogen, um ihn bet spaterer Gelegenheit selbständig wieder einzubrix-igen.
' Abg. Graf von Kaniß(kons.)vetweist auf diebereits im Mai über diesen Gkgerzstand im ;Hauxe gepflogenen Verhandlungen. Es handle ub namentlich um Fall?, in densn Wälder behufs Bildung von
nfiedelungen abgeboxzt werden soUen, und um die Frage, ob die General-Konxmisfion ubex Einsprüche der Nachbarn gegen die Bildung von Rentengutern entschetden soße. Der bezüglickoe Ministerial-Erlaß von 1892 sei schon 1894 im Hause als mit dem Gesetz im Widerspruch stehend gekennzetcbnet worden. Die Befürchtung, daß durch das Ein- grxifen der Verwaltungwtgane die Entscheidung verlangsamt werdsn wurde, treffe nicht zy. DaYVerfabren vor der Gkncral-Kommisfion könne das Verwal!ungsftrettverfabren nicht erseßen, zumal disses letztere: öffentlich sei. Sein Antrag entspreche einer richtigen Inter- Pretatwn des Rentengutsgefeßk's von 1891. (Eine Beratbunq des Yntrégs in der Kommisüon 1er nicht erforderlich, da die Sache ganz
ar rege.
ft , Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- 6111:
Meine Herren! DieAr-gelegenbeit, um die es sich im vorliegenden Falle handelt, ist schon einmal im Jahre 1895 Gegenstand einer eingebendcn Behandlung hier im Hausa gewesen. Es traten damals dieselben Wünsche hervor, die jeßt der Herr Graf Kxniß in seinem Antrag auf Erlaß eines Geseßes nieergelegt hat. Die damaligen Ver- handlungen endeten mit einer Resolution vom 23. April 1895, die im großen Ganzen cinmütbig-Z Annahme im Hause fand. Diese Resolution ist im voüsten Maße zur Ausführung gelangt. Damals bsschränkte fich das bode Haus darauf, den Wunsch außzusprechen, daß bei der Prüfung und Entscheidung der Frage, ob Rentenanfikdelungen oder Kolonien zugelassen werden sollten, eine weitergsbende Mitwirkung der Kreiskommunalbebörden eintreten soll, und daß auch sachVerständige Leute, also Landwirtbe u. s. w., gehört werden.
Diesen Wünschen ist in ausgiebiger Weise durch das Ansschreiben yorn 25. Juli 1895 Rechnung getragen, dessen Ausführung sich, wie uberall anerkannt wird . auch im Kreise der Betheiligtcn - im wüsten Umfange bewährt hat. ,
Meine Herren, im Vorliegenden Falle handelt es sich um einen Jnitiativantrag auf Erlaß eines Geseßes. Zu derartigen Anträgen pflegt die Staatsregierung erst Stellung zu nehmen, nachdem der Antrag in beiden Häusern des Landtages zum Beschluß erhoben wordkn ist. Das ist ja selbstrerständlicb hier noch nécbt der Fall. Also nach dem bisher befolgten Grundsaß muß es die StaatSregierung ablehnen, schon cht bestimmte Stellung zu dem Antrags zu nehmen.
Im übrigen ist vor wenigcn Tagen - und das hat Hérr Graf Kaniy auch in seinen Ausführungen dss weiterkn dargelegt - über den materiellen Inhalt des jkßt Vorliegenden Antraßs schon bis:; im Hause verhandelt worden; -- bei der Gelegenheit habe ich schon die Ehre gkbxbt, meine Uersönlicbs Stellung darzulegen, welcbe dahin gébt, daß nach meiner Auffassung der Antrag abzulehnen ist. Das bsbe Haus, alle Parteien desselben find bis thzt darin stets einver- standen gewesen, das; es in hohem Grade erwünscht sei, das Gesetz Von 1891 über die Bildung der Nentengüter rasch und sachgemäß zur Ausführung zu bringe". Der Herr Antragsteüer hat nicht, weder bei der früheren Verhandlung, noch, soweitichibm beute bade folgen können, bei der heutigen, darzulegen Vérmocht, daß aus dem bisherigkn Ver- fahren, besonders aus der Zuständigkeit der Landeskultarbebörden, in dieser Angelegenbcit Mißstände irgkndwelcher Art entstanden seien. Jm Gkgentbeil, die Erfolge des Geseßss von 1891, die auf Grund der Zuständigkeit und der Mitwirkung der Landeskulturdcbörden er- zielt sind, zeigen einen äußerst erfreulichen und erfolgreicbxn Fort- schritt der RmtengutSanfiedelung auf Grund des Geseyes von 1891.
Ich habe schon bei den nculichen Verhandlungen aux- Jefübrt, daß nach den rückwärts liegknden Erfahrungen nach Ansicht der StaatSregierung ein Anlaß, in den gegenwärtigen Zuständigkeixs- verhältnissen der Landeskulturbebörden und deren Mitwirkung bei UUSfübrung des Geseßes von 1891 eine Aenderung eintreten zu (affen, nicht vorliegt; im Gegentbeil, daß die Gefahr dxobe, daß, wenn man in dieser Beziehung eine Aenderung eintreten lassen werde, bcdenkliÖe Verschleppungen herbeigeführt werden können.
Meine Herren, bei den früheren und auch bei den heutigen Ver- bündlungen hat der Herr Giaf Kunitz behauptet, der gegenwärtige RSÖTSzustand sei ein vollständig unklarer. Ich muß das auf das ?ntsädiedenste in Abrede steUen; die gegenwärtigen Zuständigkeit.“;- Verbältniffe der Landeskulturbehörden, der General-Kommisfion und “des Landeskulturgerichts sind durch den Erlaß der dabei betbeiligten Neffort-Minister von 1892 klar und bestimmt festgestellt und haben zu irgendwelchen Zweifeln keinen Anlaß gegeben. Darüber läßt sicb La allerdings streiten, was zwcckmäßig ist. Der Herr Graf Kan'iß bat die Anschauung, daß es zweckmäßiger sei, den Kkewausschuß u. s. w. bei der Angelegenheit zu betbeiligen, wahrend die Staatsregierung, gestützt auf die rückliegenden Erfahrungen - wenigstens ich als Reffort-Minister hege diese Ueber- zeugung, daß die bisherigen Erfahrungen nach jeder Richtung zu Lux:!!nn der gegenwärtigen Ordnung der Zuständigkeitsverbältniffe
kk en.
Dann hat dsr Herr Graf Kaniß in seinen heutigen Ausfüdrungen und auch in den Ansfübl'ungen zu seinem früheren Antrag:: die B8- bauvtung aufgesteUt, daß der Erlaß der drei Ressort-Minister von 1892 unzulässig und ungerechtfertigt sei. Der Verireter der Königlichen Staatßregierung, der Herr Gkbsime Nati) Sachs, wird in dieser Beziehung in eingebendstsr Weise die Gründe, welche zu dem Erlaß geführt haben, darlegen, um dadurch das hohe Haus in die Lage zu verfeßen, auch seinerseits zu prüfen, ob, wie Von dem Herrn Grafen Kaniß behauptet ist, dieser Erlaß mit der Ver- faffung nicht vereinbar, und ob die Babauptung gerechtfsrtigt, daß derselbe ungerechtfertigt erlaßen sei. Ich bitte den Herrn Gebsimen Rath Sachs, das Wort zu ergreifen.
Geheimer Ober-Regiemngßratb Sachs führt aus, daß die beantragte Bestimmung dem Geiste des Rentengutsxzeseßes wider- sprechen würde. Die Zuständigkeit der General-Kommisfion vei Renten- gutsbildungen erbekle deutlich aus dem Wortlaut und den Motivsn des Rentengutöaefeßes, wonach gerade eine Vielkövfigkeit der ent- scheidenden Behörden babe vermieden werden sollen. Auch aus praktischen Gründen empfcble sich allein die Zuständigksit dsr Gcneral- Kommission. welche die volleVeranjwoxtung selbst tragen müffe. Ds: Ministerialerlaß von 1892 trage d€n bei der Berathung des Nsntén- gutsgessßxs 1891 vom Hause vorgebrachten Wünschen durchaus Reckonung.
Abg. Hobreckyt (nl,) erkennt an, daß"die General-KcaxmiéRsn sich durch die Schaffung eines kräftigen Bauernstarxdes zx??? V::- dienste erworben babe, hält aber die große Macht, wslchs *": :::Ö das Rentengutßgeseß erhalten habe, doch für nachtbeilig. Ti? KTK?- ausschüffe emvfänden es als eine Verleßung ihrer Befugnisk, d:“- ihnen die Mitwirkung bei Rentengutsbildun en entzogen ssi. (F-Z :: sm_e ganz unbegründete Annahme, daß fi die Kreisausschü772 der Bildung von Rentkngütern fkindlicb gegenübersteüen würden. densr schließt sich dem Antrag des Grafen Kaniß vollkommen an.
Vize:Präfidcnt dsr Staats-Ministeriums, FinaUz-Minifter ])1'. von Miquel:
Meine Hsrren! Die erste Frage, die hier zu behandeln ist, ist die, ob das bisherige Verfahren, namentliÖ das Reskript der drei Minister - zu denen ich, wie ich von vornherein bemsrke, nicht ge- höre -- dem Geseß entspricht. Nun kann ich persönlich bezeugen, da ich bei dsr Beratbung- des Geseßss von 1891 ununterbrochen tbätig gewesen bin, namentlich in den Kommissionsberatbungen mitgewirkt habe, daß ich mich Wohl erinnere, was die Regierung mit diesem Geseß wol-ité, das; nämlich unzweifelhaft die Absicht dahin gegangen ist, die bicr nach dem Antrag Kaniß den Kreisausschüffen mit zu übertragenden Befugnisse allein in der Hand der General- Kommission za konzentriere'n.
Ja, ich erinnere mich persönlich noch ganz genau, daß, als das Gesetz in derKommisfion durcbberatben war, der Unter-Staatsskkrötär des landwirtbschaftlicben Ministeriums und ich einander unsere Freude ausdrückteti, daß die Konzentration der Durchführung dieser ganz neuen Aufgabe der Rentkngutsbildung durch die General-Kommission Von der Kommission anerkannt sei. Es ist somit wohl unzweifelhaft, daß die Regierung also - und ich kann doch nicht anders glauben, in der Kommission kam ja meines Wissens die Frage auch zur Sprache -, daß bstde Tbkkse voÜständig darin einig waren, diese ganz neue Aufgabe der inneren Kolonisation mittels der Bildung dsr Rentcngüter solle allein der General -Kommifsion übertragen werden mit allsn Kcmpstcnzen, die dazu gehören. Das war Wknigstens -- das kann ich in der bcstimmtesten Weise sagen - dis Auffaffung der Staatsregierung.
Wenn es im Geseße beißt: die General-Kommisfion begründet di: chtengüter, so kann dock) k€in Rentkngut begründet wcrden, ohne daß die Frage der Anfisdlung zugleich mit entschiedxn wird; das ist doch nur Lin Akt. An und für sub schon war in diksen Worten aus- gkdrückt, was der Geskkzckkr wollts. Ick glaude also, der Vorwurf, den man dcn drei Ministern macht, fie hätten fich außerhalb des Geseyes 98118117, ist vollständig undegründM.
Nun ist wobl anzusrkénnsn, da?; hier dEr Général-Kommisfion sebr weitgehende kaugnéäe übcrtragkn smd. Absr ick) behaarte im ngensaß zu dem Ösrrn Abg. Hobrccbt, daß bier ähnlich? Gründe vorlagen, als die, welcbe er aus sxbildxrt bei der erstsn Einrichtung dcr Gxnsral-Krmmisficnxxn Di-Fslk-xn Jntsrcffcn- gcgensäße, wie ße damals darch eins ckxizksétlicb: Békérdk aus- geglichen werden scUtkn, können .Und bsi der die: :*:rlixgxwk-xr: Gcn-xral- Kommiéfionxtbätigkeit voxkommen. Mein: Öcrrcn. KURI- - "raze jch HIM: Abg. Övbreckat - hat man rknn di:"? *::sicn V:“;xzxiffé, die bei Einrichtung der Géneral-Kvmmisfioaen k5:*.":"1.*:*n Ü'cermgsn wurden, warum hat man diesklbsn Bchgniff: r*:n FMcrai-Krmmikfionen sräter, wo diek'c (Gründe garnickot mehr vorlagsn, _: B. in Aus- einandsrseyungssaäyen, übkrttagen'.) Ganz aus dkup'klksn Grnndk, weil man diese naturgkmäß zusammenkängecdcn Tings nicht aussinander- rkißen kann, wsil das zu den größtsn Waterungxn fübrsn würde, zu den größten Verzögerungzn und Erschwerungen bei 81118); 1111 Staat?- intereffe gebotenen Aufgabe.
Yéeine Herren, dagegen ist garnichts zu sagen. und ich frcue mich, das; der Herr LandwirtbsÖafts-Mir-ister diesen Emschluß faßte: dikjenigcn Jntercffen, die gérade Von dsn Kreisausschüffen vertrkten werde'n, hier in Betracht zu ziedcn, die Kreisaußsckoüffe zu börcn; aber die Entscheidung in die Hand der Kreisaasscbüffe zu lkgen, wie dcr H-rr Kommiffar dss Landwirtbschafté-Ministers nach meiner Meinung soebkn unwiderleglicb bewiesen hat, führt, statt daß die Behörden zu- sammenwirken, in vielxn Fällen zu einem Gegcncinänderwirken. Die General-Kommisfion macht aUe Vorbereitungen, fie bearbeitet das Ganze, sic ist mit der Sache nabézu fertig; dann erst kann der Kreis- ausicbuß die Entschkidung über die Ansiedelung abgeben. Da kommen naturgemäß ganz unnüße Arbeiten und Verzögerungen heraus; dann [0018 man eher die ganze Anfiedelungsfrage in die Kreißausschüffe legxn - das würde ich verstehen -, um einen praktischen Gang der Sache durchzufüdren.
Meine Herren, der HS:: Abg. Hobrecht meint, daß die Kreis- ausschüffx in ein feindseliges Verhältniß durch die jetzige Art der Kompetenzvertbeilunz zu dem ganzen Anfiedelungöwesen gerietben. Das kann ich unmöglich glauben; denn wenn die Kreisausschüs'se voll durchdrungen stud von der großen sozialen und wirthschaftlichen Auf-
1Z99.
gabe, um die es sich hier handelt, wenn fi: Gelegenbsit haben, selbst mitzusprccben, geböU zu werden, ihre Badenken vvrzutragen, so ist garnicht abzusehen, wie sie durch ein solches Verfahren der Sache sklbst feindselig Werden könntxn. Das kann ich den KreiSausschüffen un- möglich imputieren, daß fie eine solche sonderbare Stellung einnehmen würden.
Ick) sage aber auch offen: es ist garnicht so besonders crwünscht, so großes Vertrauen auch mit Recht die Bevölksrung und die Regierung zu den Kreißausschüffcn haben, in diesem FaÜS die Eytscheidung - ick) wil! daraus gar keinen Vorwurf ber- letten _ in oft so nahe interesfierte Kreise zu legen, wie das gkschsben würde, wsnn dem Antrag Kaniß stattgegeben würde. Meiné Herren, die Msinungen über die ganze Anfiedelungsfrage, über die Bildung von kleinkm und mittlerem ländlichen chndbefiß gében noch bkuts ähnlich ausxinandsr, wie die Jntereffmgegensäkze, die der Hsrr Abg. Hobrsckot uns schilderte aus dcm Jahre 1820. Mir fibsint es richtiger, dic Entsibeidung in eine dieskn Interessen- gegensaycn g€genüber ganz odjsktiv dastehende Bébörde zu légkii. _JÖ mache daraus dLn Mitgliedern des Kreis- auéxckyunsH keinen Vorwuri; ick) dknke garnicht daran, daß LH dewußt geschähe. Adxc wcnn Großgrandbeßßer deispielSweise, dxnen eZ undxquem ift - und das ist ibnkn ja auch nicht zu der- deen -, Anfiedslungen i:: idker nächster: Nähe bei ihren Forsten Und Wldapsxn ZU Hadan, ü'csr dit: Frage aslein entickyeiden sol-lsn, so kann 2:5 dxäx in manchén FMM ksdenklick) ssin. Die Erfabrung lehrt, TMK man große Dinge Erreichen, einc neue große Aufgabe durchfübrkn, mözlth krompt und rasch Erledigen will, dann muß womöglich eine Kkmbinatéknen von verschiedenen entfchéidkndkn Bebördxn vermieden erden. (Spb: richtigk rechts.)
Nun Ick: ich völlig zu, daß - ich weiß nicht, wodurch es ge- kommen ist; LI mag aua?) nicht ganz ohne Schnld in dkr Zusammkn- setzung der GcnsrabK-ommisfionkn [i?gen - die Krcißausschüffx im Ganzen bklisbtera, vor:;lärcre kaördsn find als die General- Kommisfionsn, und ich bin dsr Maimmg, das; es erwünscht Wäti', die ZUsÜMMMsLHUUg dEr Gsncral-Kommisfionen in manchen Béziebungkn zu ändkrn (hört, kött! rccbts), daß rvknigcr das rein juristiscbk Elemknt in den Vordcrgrurid Uitt, sonkcrn mehr das agrartsch-Praktiscbc Elcmxnt (sebr Fut! rechlé): ici") bad? aucb meine Anficht darüber nie Verbeblt. Man kann akk: koch ckckck: sa,;en, daß die GsncrabKommisfidnen ihre Aufgabcn nicht im Gaxzxn fahr gut gCicistet hätten. In der kurzen Zeit haben die Gchral-Kommisswnkn nedcn ihxen anderM Gkschästcn 8000 Re::ténzütcr 'rk'zrüxidet, und Klagsn, das: wirklich schwcrs Nach- tbeile durch die Art ibres Verfabrsns cntstandsn skien, find mir wenigstens nicht b:?annt gswordcn. Jm Linzelnen Fällcn mögen bist und da Mißgriffé vvrgekommen scin, abcr das wird auch dann nicht Vermicden Wcrken, wmn di€ Sachxn an Eine andere Bkdördk gkben, auch nicht bei dem Kreisausschuß.
Nun ist gesagt: Ja, wenn die Kreißauxschüffe in Lksték Instanz im Verwaltungsstreitvufahren entscheidcn und Dkkkébrt handeln würden, dann könne doch rekurriert wkrden bis ans Ober-Vcrwaltungs- gericht. chn die Suche alle diésc Instanzen durchlaufkn soil, und wknn man Miß, wie schnell die Entsckyeidungsn des Ober-Ver- Wallungsgrrichts oft erfolgen - ich braach nur an die Streitig- keiten in Steuersaäpcn iu Crinnkrn, wie das Obkk-VZtWaltungsgkricbt belastet ist -, so können da Verzögerungen selbst von mehreren Jahren entstében. Wir wkrden Ihnen einen Gcseßentwurf Vorlegen, dcr den ZWEck bat, die Wünfchs, die das hohe Haus bei der Frage der Lyutcnotb außdrücklick) ausgesprochsn, zu crfüllcn und das Ver- fabrcn ZU crleichtscn. (H:itcrke'it.)
Es würde leicht diesc nous JkskßliÖL Komvktenzordnang xas Gegkntbkil Von dsm bewirken, was kus bode- Haus damals beabsichtigte. Ich kann ja natürlich ebénsowcnig wie der Herr LandwirtbsÖKfts- Minister dis STIUung ch Staats - Ministeriums be- zeichnen, irknn das Haus isn Antrag Kanixz annäbme, Von dem der Herr Abg. .Hobrkcbt übrigens selbst sagte, daß er so nicht Ecseyéskraft erlanxzén könne, sondern jedenfaUS erst noch in einer Kommisfion zu keratbcn skin würde, -- aber jsden- falls wird natürlich von dcr Regierung die Zuläffigkeit ch Antrags mit dkmk'xlben Ernst, dkrse'lben Objektivität und Gründlichkeit er- wogen wcrdsn, wis das bei dem ersten Antrag, der nur dahin ging, die Kreisausschüff? über bis Anfiedelungßftagcn zu hören, geschehen ist. Ich kann also nicht sagén, wie fick) definitiv das Staats- Ministerium zur Sache stellen würde; ich habs mich aber für Ver- pflichtet gedaltkn, wsil ich ja auch in Beziehung auf die Rentenbanken skbr bei der Frag? interessiert bin, auch sonst kin großes Interest: an dem guten Fortgang der Bildung von kleinsten und mittleren Gütern babs, bicr meine Bedsnken schon jkxzt auszusvrechen.
Abg. Leppelmann (antr.) bkantragt die Ueberweisung des Antrags an eine Kommission.
. Abg. Freiherr von Zedliv und Neukirch (fr.kons.) spricht sich tm Sinne des Antrags aus und wünscht, daß die Angelegcnheit noch in dieser Scfsion erledigt werde. Der Wortlaut des I' 12 des Rentengutsgeseyks begrunde nicht so weit rxicbe-nds obrigkeitlicbc Befugnisse der Éxnéral-Komtnisfion, wie sie die Regierung ihr bei- lege. Eine Abweichung von der altbewährten Dezentralisation der Selbstverwaltung sci nicbt empfehlenßwertb. Die Kreisaussch_üffe, welche auä) beim Ansiedelungßgeseß mitzuwirken hätten batten niemals Hinderniss den Ansiedelung“! bereitet oder das Verfahren verlangsamt. Allerdings passt der Antrag dcs Grafen Kaniß nicbt (19111 in den Rabmin des Rentenguwgeseses; die ganzx Thätigkeit und die Befugnisse der General-Kommission müßten géslßlttb _nLU geregelt werden. Redner wünscht, daß das angekündigte Gases uber die Er- leichterung der Anfisdelungen mit Hilfe des Rkskkpk'fonks dkk RLUÜM" banken und auch die Sekundärbadnvorlaze baldigst dem Hause yor- gelegt werden.
Abg. Graf von Kaniß folgert aus dem Wortlaut des § 12 des Renten utögeseßes das Gegentbeil von der Anficht 'der Regierung; dk"?! danach iinae die Rentenguwbildung „durch Vermutelung der General- Kommijston' erfolgen, also nicht dqrch, dxeGeneral-Kommission; kiss: erhalte duxch das Geseß keine obr1?kettltche Befugniß. Der Strcit
welches Verfahren zwcckmäßiger fei. ek mäßig; denn es komme daraux an, ob geseßmäßig veriabren Werde. Er könne das Verfahren der
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General-Kommifsion nicht für zweckmäßig halten.