, , , .,.. ““ '» «69» «!!“-Q - .*-
KT- - .=?" " ***-BULK“ . * “ .; . o „“HP-ZMB?“ „*.-4,4.
“; . „m... .. .
.. ..-
, ! . * ,.-„- 46-4. 1 &..-«.... «.*-F. *...-*.*
An KaÜa-Konto . . .
Nicht eröobxne Dioidsnöen Verjäbren innerhalb der aese Jahren nach dem auf 7116 Fäüigkeit folgenden 31. Dezember. gesteüte Bilanz und kainn- und Verlust-Recbnung ftsüten fich, wie folgt:
Uebel.
Kautions- u. Effékjen- Konto _ Krankenkase- u. Pen- fionöfoan-(Fffcktcn-Kw Material-KO-nto . Bogenlampxn-Fkonw Lamp-n-Konw . . Cleürizisätömeffer-Kto. Abschreibung 331% .
Bilanz per 30. Juni 1898.
M *I
401 230 133 7431
ELektwmotoren-Konto ijch1kibung 25'/o . .
83 020 ' 20 755
UßrrntKonto . . . , A*.»scbreibung 3314/11 .
3330 L 1110
Inskaüations-Lonfo Brkmnmaterialicn-Kw. Kouto-Korrent-Konw : Debitor“
(Grundstück Markgrafen- straße 43/44:
laut Bilanz :*. 1896/97 Abschreibung 30/9 , Erumkstück NLWK- strxße 75/79: Kaufpreis inkl. Unkosten Ab"chreibung 1%
p. 1“. t. 5 2177011016. .
1 425 560 7 127
482 764 1 005 _
Grandstück Mausr- straße 80, Vorkcrbaus: Kaufpreis inkl. bewirkte: Neukauten 11. Unkosten Abschreibung Fo/z
13. r. 11. 5 YZonate „ . Grundstück Mauer- straüc 80, Zemrolc: laut Bilanz 11. 1896/97 Abschrkibang 11% Grandstück Spandauer- straße 49:
[aus Bilanz 11. 1896/97 Angés'übrti Neabautcn
1031 177197
660/13
Abschreibmig 60/9
1 031 ZZZJT
5159;_1_9
Grundstück Rathbaus- 111.7f52 2/3:
laut Bilanz 11. 1896/97 Ausgsiübxte 9161195111611
1
470 641121“ 325 64779
AbsÉreibM-g ZW .
796 46997."- 3 982_4_4_
Grundstück Jüden- straße 15:
KJUWYSiI inkl. Kosten Grunkstück Jüdén- straße 161“;17
laat Bilanz p. 1896/97 Akschreibung FSS. (Hrankstück Sckziffbausr- 13111111 22:
13111 Bilan"; v. 1896/97 Axsgeiübrte 9161183111611
2111651611175 sos.) GrunxstückLuisénstrIZ: [0111 211131115. 189697 2173111146112 Bauten . Gxunxüück Könizin 2191511116111. 36:
11111 211131119. 1898/97 'Ubscbreibunx' Z'). 511731ch1r1echntr : Werth der 1111 Bstrisb 1:86:11027. AN!:ZSU in 31.311 S:.Uiynen [.::n Bilxnz 1“, 1896197 . 11“: B11ch1rerib rxr ent- 1:151611Üklaze11 , , .
Zugang 1:10 1597/98 .
Absäorkibung 711 '/o 119 „14 407916102.)-
= „44 305 937,07 73 "'/0 ]). l'. 8. 6 3131711. 116 143049081 55 518,38
3 707124*18
17 279 06
3 689 345 11 1 889 806 03
5 559 651,75
1
1
361455'L
Zrntrals L'Oauernr. '.!(camxlatkren-Kontv; 1111: Bkiunz r. 1896/97 Zugang 1“. 1897/98
Abschrexbxk; 20 0). . . Sekunkär-SMZM Könisrn AUz111131'1166: 9 A:cu:*111.11(rk:-Krc.: 1:15“! 24113113 1". 1598/97 . . YIÉÖreibUn; 209 ( 1:-.L“KZUUZÖ;ch1TKM' u. M::rxxr-Krmxx 111.11 BWIN r. 1596 97. . . . A;?!“cbreisz 109 . erixöéutwsckien-Kw. ;;11 É'éxasz,189*6,-97 34.711; 1“. 1897-98
J.“:ZÖTLZSUNZ BI::UIWUMMU-
:.“. YTLÜÜK- MITLÜJÜLU Za allen Z::chm . . . . :kk:5:*"1chkl;:;!-K16. :?::x Präw'm; Für
„ .:,"
LMTR?
ck :,.“ . ..
AUÜUZU; Z' ".
1922529 35 431xY
37 503156 7 470,'_7_1
!
1
152 635170 30 53." ?_4
3 604 :-_
3593K'.
844 5 932 2712; 968 1
Traxxas?!
36 (39395 11-- 3 58“.- 46
3 58246
1
.? 1 126
5789 192427
177 5
4
1418 433
1 026 678'
“ ' 2 305 426.390
!
.“ ZH „ , 51 042153 Per Aktien-Kapäal-Konto
991 82-255 151 276?- 189 947,96 35 6981 17 3 342175 267 487 32 62 265 26
2 220 09 10 250191 51 553
48 744 955 17
481 758 '
42-2 952
783 932
792 506
163 627-
272 618.06 1
“1
6'00637 5 822215
| 1
1
299 459233 ! 1
| 1 1
519819558
!) 754 303; 7.
Reservefonds 590 (19 .“ 2357 602,76 .
Obligationen-Konw
laut Bilanz 1896/97 „“ 7 161 500
302 000
hiervon außgelooft per 1. Okt. 1897
Konto-Kmrent-Konto: Gutbabkn der Elektricitäts-Geseüsckvaft
3 595 095,94
. 245 309,89 Diverse Kreditores 614 220,91
ErbaltsneKaution. in Baar
HyvUbekSn-Konto : Grundstück Mauerstraße
„18
, , 1896/97 Obligationx-(81111011111115- .“ Konto pro 1. Okt.]894 3590
ab von obigkn detachierte und _bereits eingklöste ZinS/cheine
Obligations-Étnlömmw- Konto pro 1. Okt. 1895 4001)
ab 11011 011111611 dktachi6rtc und bereits eiügelöst Zin§sch€ine . . .
Obligatimxs-mesUngs- Konto pro 1. Okt. 1896 9 000
ab von obigen detachi€rte und berxiis eingslöste Zinsscbeine . .
Obligations (8111161119116-
Konw pr 1. Okt. 1897 15 500
ab Von obigen dL'tacbierje und bereits etngelöste
Zinsscheine
Oblizations-stmen-Konw
pro 1 April 1895 pro
pro
070 . Avril 1897 pro Pro . 21.8111 1898 _
pro ._O1155n1898) '. '. Lauf. 31111611 4% (195146 859 500
Vom 1.April bis1.Juli
Zinsen-Konw der Aktien neuer
(8111011011 . . RUerVLsondszKonw ErnxusrungZxonks-Konto
Spezial-Er11eusrungsfonos-
Konto
VzrtragZ-ÄQÜUJKMW' : 216111111611-©rat1fikatiox's-Kont0
Beamtsn Krankenkxffe
Penfionsfonrs-Konto . . . . Gewinn-„und Verlust-Konto
119113191111:
Dividsnds 13 “),-"g 119
5“ 12 600 000
Gewinnanlbeii _der “Stadt Berlin,25 0,5
(19 .“1178 627,81 Tantißme 1769
Auf-
sicbtératbs, 5 9/1, 119
.“ 1638 000 TantZÖxxe des standss „441638000 . .
Vor- 5 9/o 66
Gratifikaxion für die BexnsenDotativn Der Krankenkaffe 11111“ "(*I-:- Pensions- 501115
Wetsts-zr Skian für WITZ- licbs AKZLÜSÜTL 115:
AnzckoUZI
11:51“.
Hinterblixbsne 17:11
Angcüe111211. . Vortrag (111,, 915071111115. . . . * 2357 602,76
UZUL 313
Allgemeinen
78/79 . Mauerstraße 80 (Vorxerbaus). . . Luis611f1raf1635 . . Jüdsnstraße 15 Dividenden-Konw Pro 1894/95
. Oktober 1895Z : * „215111 1896. . . . pro . Oktobe'r 1896 . .
. Oktober 1897 .
:“1 117 880,14 1 638 000,- 294 656,95 81 900,-
81 900,-
30 (0),-
1ichen Frist, also nach Ablauf von hier ?Die für das Geschäftsjahr 1897/98 auf-
.“ . . . 12600000
:“
95/96
490 :“
400 ,“
540 .“
310
1898
und
6567
01-011“.
6 859 500
4 454 626, ] 260 000 -
300 000 350 000; 70 000- 375 130
3 187
*_
8511111
151901-
30 "* 301- 401- 411":- 8 7! * 1201-
68 595."-
8250 596 596 75 624 512,99
25 600- 347 21634 188385
196 933166 2 957 602.76
1
1
1 1
' Transport An Straßenleitungs- Spezial-Konw : laut Bilanz 13. 1896/97 Zugang 17. 1897/98
5 139 029 19-
.“
430 360 16
Abschreibung 39/9 . .
5 569 389 35
167 081 68
Straßenleitungs-Konto 'für Straßknbabnen laut Bilanz p. 1896/97 Zugang p. 1897/98
345 593 47 923 058 45
Abschreibung 4 9/9 (16 .“ 345 593,47
.“ 13 823,74 4'/» x). 1". 5, 3 Monate (19 “492305845 923058
1268 65192-
23 054
Hapéa111ch1uß-K011to Ab1chreibung . . . ,
23 053 23 052
Beisteuer-Anlagen-Kw. Abschreibung .
9 335 9 334
[FL]! ||???
YPVQtHeken-Kmüo: ingetrIJeneZRkiikguf- geld auf Grundstück NiederwaUstr. 18 KoblcnvlaZFlutgraben, Gebäude- und Aus- !1'1st1111118-Ko11w: laut Bilanz 12. 1896/97 Zugang 1). 1897/98
Abschreibung Inwentarien-Konto: laut Bilanz 5. 1896/97 Zugang 19. 1897/98
Abschreibung
.“ H 22 323 126
1 245 597
1 1
devot.
29149 035ZZ Gewinn- und Berlua-Komj.
1-11
()koäjt.
.“ 29 149 035 6
29 149 035172
i | 1 1
29149 03592 L
An Handlungs-Unkosten-Konto
„ Steuern-Konto
ObligationS-Zinsen-Konw ..... . .
. a . . Zlan-Konw . . GrnSULrunJEfonks-Konw;
20/0 (16 „“ 6 174 943,25 .......
ElektrizitätOmsffer-Konto :
Elektromotoxen-Konto:
Kautions- 111112 Effekten-Konw . .
a o ' -
Abkchreibung 331 '/11 119 .“ 40123098 .
Abschrei'rung 25 9/11 119 .“ 83 020 35 ,
Ubren-Konto:
Abschreikuncx 33,1% 119 .“ 333013 . . Grundstück Ykarkgrafcxftr. 43/44: Aksckoreibwng zo/o 119 .“ 1425 560,80 . Grundstück Mauerstr. 78/79: Abscbr. 10/911.r.b.5 Mon.(19 914482 764,- Grunkstück Mauerstr. 80, Vorkerbz Abscbr. 60/0131. 15. 5211011. 119 „“423 835,68
Grundstück Mauerstr. 80,
Zentrale:
Absch1cch1111g 10), (18 .“ 787 872,24 . ,
Grundstück Spankauerstr.
49:
Abschreibung 60/11 (19 .“ 103183810 . Grundstück Rathkausftr. 2/3: Abschreibuna 4% 119 .“ 796 488,92 . . Grrnkstück Jüdenstr. 16/17: Abschr€i§u11g &0/0 116 .“ 273 988,“ . . Grnndftück Schiffbauerdamm 22: 2151151115561 1010 «15 „z 2317 011,96 . Grundnück Königin Augmtan'r. 36: Abschreibung kb,“. (19 .“ 290 914 20 . .
Maschinen-Kwnto:
Absckpieißung 710/41 116 .“ 4079161,02 Akschr. 7& 9,50 p. !".11. 6 MM.
116 .“ 1480 490,11
„143059 „ 555
37,07
18,38 3611111716 Mauerstr. Accumulatorrn-Kouto:
Abschreißucig 20". (18 .“ 37 353,56 . Scknndäk-Sxation Kö-igin Angustastr. 36:
11. Accumulajorxn-Konto:
Abschreikuns 20% 119 .“ 152 688,70. 1). 2511111135131011111- und Apparate-Konw:
Abschreibnng 10 0'0 110 .“ 36 039,95 . BettiebS-Utrnfiliku-Kcntk:
Aßicbreikutg . Straßenleitungs-Konw:
Abschreib'ang 30,1. 119 .“ 5932 271,28 Straßé'nlcituxgs-Srezial-Konw: ijchreibung 30/0 (19 .“ 5569 389,35 . StraßenleitungI-Konw für Straßenbahnen:
AbsckoreibUng:
4% (16 .“ 345 593,47 .“ 13 823,74 4% x). r. t. 3 Mon.
(16 .“ 923058,45 ,
Haus13nsch1ußoKontv: 2110716161111; . . . Betyteuer-Anlage-Konto:
Abschreibuna
9 230.58
1101116115108 511115155111, “(061117111567 111102113;
rüstungS-Konto:
Abschreibung . . . . .
JnOHntUixn-Konto: Abschreibung
Öilanz-Konto: Reingewinn
. 2357602
„44 1,5 287 963 61 120 610 _ 277 400 „
61665 72
123 498 86 4 534 50
133 743366 20 755,09 1 110?04
7 127,90
1 005:713 89299
3 939136
5 159109
3 9521441
1 369?94
11 585506 1
1 454357
1
1 361 455345 7 470;
30 537 74
71|
3 604 3 582 177 968 167 081
23 054 ' 23 052 9 334
13 293 7 466725
4 253 292
Per 0361110111977 Vortrag pro
Betriebs“ , rüfungs- und Zn- Uations-Konto . Netto - Mietbs - Ertrag
der Grundstücke . .
a“
. 1 -
Lampen-*, 3 974 660“ 249 236
43
29 394 81
4 253 292
12
Dix Gsseüsckoast hat unter Verpfändung eines Theiles ihres Grundbefiße! im Jahre 1893 ein zu 40,1. ver1111211ches Anlebeu von .“ 8000000 aufgenommen,
1. Oktober 1894 ab, zu jilßen ist. Von diesem Ansehen sind bis um: 1.
gekündigt .“ 1 782 000.
ökltok
Die in 6er Bilanz aufgeführten Hypotheken ßnd wie folgt verzinsliS uud rückzahlbar: a. dre Hyvotbek ['on-“260000 auf dem Grundstück Mauerstraße 78/79 zu 419“, rückzablbar
vom 1. 31mm: 1901 ab nach sechömonatlicher Kündigung;
1111 in 20 Jahren, vom er 1899 zur Rückzahlung
b. die Hypothek von.“300000 auf dem Grundstück Mauerstraße 80 zu 4% bis 31. Dezember 1903, von da ab nach Wahl der Schuldnerin kündbar oder amortifierbar durcb Jahres“ qulungm von je «4412750 binnen 601 Jahren;
0. k!? vaotbee von .“ 350000 auf dem Grundftück Luisenstraße 35 zu 4%, rückzahlbar
Schuldnerin aueh ft !)
spätestens am 1. Oktober 1906, nach Wahl der 11. die Hypotheken von .“ 18 000 auf dem Grundstück Jüdeuftraße 15 pt 4 '/4
nnd von „4452 000
Die Ge1e111chaft hat an Dividenden &us-111 111 Zen Geschäftéjahrea: 1896/97
1 s 13- (Fottf42u714/71uf der folng Seite.)
1893/94 1011 '/1
1894/95
LR '/0
1895/96 13 '/o
11 er; kündbar zum Ul 46 ('/0
1897/98
1. Oktober 1899
und zwar in den GesÖäfLSjabren 1893/94, 1894/95 und 1895/96 auf ein djoidendxnberecbtégtes Aktikn-Kavital „„„ ,“. 9000000, und in den Geschäftsjahren 1896/97 und 1897/98 aus ein dwroeukenbercchtigxes Aktie:“.- Kapital von .“ 12 600 000. , Für das Rechtsverhältmß der Gesellschaft
3; zur Stadtgemeinde Berlin, und _
1). zur Allgemeinen Elektricitäts-Geseüscbaft in Berlin sind die dure? dée dGeneralversammlungs-Bescblüffe vom 10. Januar bezw. 9. Februar 1899“ genehmigten * trä*e ma ge eu . *)“ 8 Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrages_ mit der Stadt Berlin find folgende:
1) Die Stadtgemeinde Berlin bat der Geseklrchaft chtgttet, in den Straßen des gegenwärtigen ngcbbildes von Berlin Leitungen zur Forlkübrung der_Elxktrmtät von deren Zentralstationen aus an- zulegen und zu dem Ende die der Stadtgememde etgentbumltch gehörigen Straßendämme oder Bürgersteige zu bennysn. Ein ausschließliches Recht zu solcher Benutzung der Straß-rn ist der Gesellschaft nicht
“11“ eräUmt. . _ US 2) Die Gesxslschaft bat LÖ verpfltcbtet, von der AÜgemeinen Elektricitäts-GeseMÖaft das ElektrizitätSMrk Oberwree zu Ober-chönwetde f0w1e alle sonstigen im alleinigen Bsfi dieser Gesellschaft oder bis zum 1. April 1899 in deren aUeinigen Besitz gelangenden Konzessionen und nlagen, welche die gewerbsmäßige Lieferung von Elektrizität an Jedermann gegen Entgelt unter Benußung öffentlicher Str0ßxn für die Legung von intungen bemxcken, und zwar im Umerife mit einem Radius von 30 km Luftlmie Vom Beriinischkn Ratbvause 9612611161, bis späjesiens 11111112051111899 zu erwerben und während der Dauer_rieseö Vertrages zu betre1ben._ *
Sie hat serncr dis 'UUgemeine Elcktricitafs-Geseascbafk zu verpfiichten, alle wäterxn Konzessionen und Anlagen der vorgedacbtén Art den Berliner Elektrécitäts-Werken zur Uebernahme anzubtetxn, und diese Geerscbaft ift ihrerseits verpflichtet, die apgebotenen 2111109611, sofern der Magistrat nicht die Ablehnung einzelner Angebote genehmigt, binnen 6 Monaten vom Tage des Angebots 111 erwerben 11118311 betreiben.
Der Magistrat hat 1233 916611, s1ch zu Entscheiden, (11) die neuen Anlagen zu denjenigen gehören, die ewentuekl im Jahre 1915 Von der Stadt übernommen werdcn müffen. ,
Der Preis für sämmtliche von der Ges Üschaft ju erwerbenden_ Anlagen wird gemäß S 2 des von den Berliner Elekt1icität9-W6rken mit der genannten Gesellschaft abÉejckplqffznen Vertrqch e_ftgeftellt. Für die Konzejfionen find dagegen 1_1ur die Selbstkosten der AÜgemeinen lektr1c11,äts-Gcsell!chaft 111 Ansaß zu bringen. Er'1ü111 die Geiellscbart 016 8019600611211 Verpf11chtungen dem Magtftrat gegenuber nicht, so ist d6r Magistrat zum Rücktritt Von diessmVertrage binnen 8 Wochen nach erlaygjer glaubhafter Ken'ntniß von der Zuwiderhandlung berechtigt. SOUtc die Stadtgemeinde die tm Stadtgebrete gelsgenen Elektrizitäts- Werke, aber n1cht die im Umkreise der Stadt gelegenen Werke xrwerben, so bleiben die Berlthr Elsktricétäts-Wcrke verpfiicbtkt, auf Verlangen des Maaistrats an dre am 30. September 19.15 gn dte1e Leitungen angeschloffenen Abnebmer von Elektrizität über den 30. „September, 1915 binaizs bro langstens 3 Jahre Elektrizität zu den am 30. September 1915 ngtenken Pret_f_en u11d Lieferun sbekxm yngen Weiter zu liefern. SoUte der Magistrat innerhalb der drerxäbrigen„ Friki wunschen, da die teferung der Elektrizität an diese Abnehmer eingestellt wird, so hat er 0169 Verlangen der Gesellschaft 6 Monate vorher mitzutbeilen.
3) Die Bsrliner E16ktricitäts-Werke 11119 VIrvßkcbttk, jnnérbalb 12 Monate vom Tage der 2111- 1116150110 innerhalb des Weickzbildes von Berlin 1816 Lettuyg uberal] dort zu legen, wo auf je 20 m Straßenlänge, Vom nächsten Vertheilungskasten gerechnet, e_m „Anschluß von je 1 Is" gesichert ist, und zwar bei Vermeidung cim'r KonVentionalstrafe von 50 .“ fur jeden Tag der Verzögerung.
4) Die Gesellschaft hat die Von ihr 1161111?th Strgßxgkämms, Bürgerstcjgx, Brückxn oc. auf ihre Kosjen ordentlich und gut wieder herzustellen, und etstet hierfur auf einen, Zeitraum 11011 5 Jahren nach 161 Abnahme durch den Magistrat Gewähr. Jade VcrL-Zßung dieser VStpfltchtung zieht eme Konvrntional- strafe von 300 .“ nacb fick). ' | , ' .
5) Die Gesellschaft ist verpfbcbtet, dem Magistra? der Stadtgsmcmkze Berlin die öffentlicbe Bklsucbtung mit elektrischem Licht in auen Straßx'n be w._ ennklnen_Straßenxbctlen kes (egenwärtigen Weicbbildes vou Berlin 111 den im § 8 des Verxrageökfe ge/cßten Pretssn zu ltsfern. Die Preise werden 11111: vrai Jahre in Bezug auf ihre Aygemeffenbeit dabm'revtdiert. ob fie herabzusezzxn find.
Sobald der Magistrat erklart hat, daß “er d1_e Beleuchtung von Straßen over Straßentbeilen vxrlange, bat die Gefeüscbast, soweit bereits Kabel 111 d€e1e11 11613611, binnen 3 Monaten, andkrnfaüs binnen 12 Monaten, die Beleuchxung zu bewirken und zwar bei VermsWung einer Konoentionalstrafe von 500 .“ für jeden Tag der Verzöxxerung, ' . .
6) Die Gekelncbaft ift fernxr 061171110161, die elektrisCbe Beleuchtung aller oder einzelner der im Weichbilde der Stadt belegenen str§0111chen Gebauke gegen Vcrgüiung zu verlangen und zwar mit einem Rabatt Von 10 0/9 geßen den “TariivaU “_
7) Die Stadt Bsrlm _mrd m der Regel 8611 Unternehmerp elektrt1chsr Bahnen, die nach dem Kleinbabnaeseß erforderliche, usttmmung__j11m, elekjrncbep Bahnbetrtebe innerhalb des Weicbbildes nur ertbc'ilkn,f:113die Elektriztt 1, welche fur diesen Vemeb innerhalb T*TS Wcicbbildes zur Verwendung kommt, 111.111 km Berlinkr Elektric1täts-Werkkn entnommen wird; in denjenigen Fällen aber, wo dies nicht geschieht, bat sie den Unternehmexn elektrischer Bahnen eine (111 die Staktgemeinde Berlin zu leistende Abgabe von 1 Yfennig für die Kilowattstunde dex für den Bahnbetrieb verwendeten Elektrizität aufzuerlegen,
Die - esellscbaft bat fich dagegen vsrvfltcbtet. den Unternehmern elektrischer Bahnen die zu Bahn- 1wccke11 erforderliche Elektxisität an de_r Erzeugungesteüe oder an dcr Umformungssteae innerhalb Berlins 111111 Grundpreis von böch116ns 10 Psenmg für die Kilowattstunde xur Verfügung zu stkÜkn. Dieser Preis if1_taUe 3 Jahre auf reine Angemeffenbeit dahin eincr Rwifion zu unterziehen, ob er nicht herab- 1111613611 11 .
8) Die E(sküscbaft ist verpflichtet, anderen Bebördenstund Privatversonen zum Zwecke der Be- 1eucht11ng Elektrizität nach dem dem ertrage angebängtcn Tarif 11110 8611 Bestimmung?" rieses Tarifs ju 114316711 und zwar insoweit es du jxwe1ltg vorbanyenen Anlage:] _nach dem Ermessen dss Magkstrats gestatten, 1111111 ken vom Magistrat genebmtgten Tarifbedmgungkn, 1111011111 der Abnehmer sich zur tarifmäßigen Abnabms aaf mindestens ein Jahr Verpflichtet. JJ gleicher Weike ist die Gefeüfchaft verpfiichtet, den Anschluß zum Zweck ker Entnahme von Elektrizität auch zu anderen als zu Beleuchtungßzwecken zu gewähren, sobald ihre Leitungeo 111 der bxtreffenden Straße licgen. Sofer11_di€ Vorbaudsnen Anlagen die Gewährung der bcansvruckxten Letstung ntcbt msbr 111711111811 und die Geseüzchaft nachweislich durch den Widerstand der zustänkigen Behörden 0,11, der Vyrstärkung der Anlagen gehindert wird, ruht Qik Vorerwäbnte Verrfiickotung zur Lisferung von,Elektctzttä't. Für jxde_n F;! 069 vkrweiaerten Anschlusses ist, insofern die Verrfiécbtung ker GeseUscbaf: n1ckt ruht, eme“ Konosntwnalstrase 5011 3000 .“ ju entrichtcn.
So oft der nach ken späteren Bestimmungen, ermiltelte Rejngewinn des Unternehmens 121% des AktienKavitÜs übersteigt, ift dex Magistrat berechtigt, eine Herabjeßuna des tarifmäßigen Preise] der 6111111111111 für BeleuchtungNwecke bis zu 10171- 311 verlangen.
9) M1: Ausführung der Jnstallatw11en M der ireiep Konkurrenz überlaffen. Die Arbeiten aber, einschlisßlicb Reparaturen und Aenderungen, 519 zum Elektriytätsmesser, sowie Aufstellung deSselben dürfen 11111 11011 den Berléner Elxktricitätc-chken ausgeführt werrsn.
Tie Prüfunxzäder Projekte, die USHeraclyung de'r Ausfübru11g_der Jpftallat'wnsarbeiten und die Kon?r:l:1:effungen vor 1111511113 de_r Aylagen [tegen ausschließlich der Gejeilscbaft ob. Hierfür erhält sie eine ergütuna 5011 401/() der l_batjäcbltcben Kosten der Jnstaüation bis zum Höchstbetrake von 300 .“ für die (111561116 Anlage. Die Prüfung der Projsktqist bei Vermeidung einer Konventiona strafe von 20 .“ für jeden Tag 111111611 4 Wochen nach dex (8111171151111?l zu bewirken.
10) Die Gesellschaft ist 1161961119161, tbre ' nlagen dauernd betriebsfäbig zu erhalten und den Betiicb nicht ohne Genehmigung dxs Magistraxs einzustellen, es sei denn, daß höhere Etwalt vorliegt. Verleßt d(c Geseüsäxaft diese Verpflichtung, [o ist der :Nagistrat zam Rücktritt von dem Vertraße binnen 8 Wochen nach erlanater 9101111110116: Kenntxnßxon r-er Zuwiderhandlung berexbtiat. Auf vorü ergebe»: StöxUngen in der Lieferung der Elektrizitat für einzelne Häuser oder Häujergrurpen findet diesx Be- ftimmung keine Anwendung. Sie hat aber. dem Magistrat unter Angabe der veranlassenden Umstände 1111521111116!) Anzeige zu machen, 11110 zwar bei Vermeiduxig einer K211Ventionalftrafe von 20 .“ täg_lich für jedes in7tal1ierte und unversorgt gebliebene Ktlowatt, inwfern die Gescllscksaft die Anzeige untnläßt oder nach Beseitigun der Störung den Betrieb nicht wreker aufnimmt.
11) ieGeseüfchast ist vervfiicbtet, behufs Verwendung für die notwendig werdenden Nennungen bkstcbc'nder Anlagen im jeweiligen Weicbbilde von Berlin einen Erneuerungssonds zu bilden, und zwar bis M Höhe von 20% desjenigen Kapitals, welches auf die im Weichbilde von Berlin befindlichen Anlagen vemnndet wird. Der Fonds ist auf dieser Höhe zu erhalten. So lange und so oft der Ernxuerungsfonds riesen Vetta nicht erreicht, find an demselben von den nach den Bestimmungen des Vertrages zu berechnenden Bruttoeinna men aus der im jeweiligen Weichbilde von Berlin gelieferten Elektrizität jeden Betriebsjabres 2% abzuführen. Zur Verfügung über den Erneuerungsfonds ist die Genehmigung des Magistrats erforderlich. Die Genehmigung muß aber ertbeilt werden, wenn der an egebene Verwendungszweck den Bestimmungen des Erneuerungsfonds entspricht. Der Erneuerungsfonds 171 .in Berliner Stadt-Anleiben, deren Zinsen die GYÜschaft bezieht, beim Depofitorium des Magistrats ju hmterlegen.
„ 12) Die eseUschast ift ve1pfiichtet, bezüglich ihre? Unternxbmsns Verträge über das Jahr 1915 btnauk nicht ohne Gmebmiguna des Magistrats abzuschließen. A*:Sgeschloffen hiervon smd solche Verträge, wElche behufs Be-ußung von Straßen, Pläßsn und Cbausun zum Zwecke der_Strcmerzeugung 11nd Ver- Tbeilunz mit Behörden und Privaten geschlossen Werden. Erwirbt die Geselltchaft durcb derarttge Ver- tt_ääge ein aussthließlicbes Recht Zur Benußuna yon öffentlichen Straßen, PläYen und Chauffgn, so treten te elben im FaUe einer Einverleibung von Vororten in die Stadtgemeinde Berlin' dieter Stadtgemeinde Tßenüber insoweit an er Kraft, daß dieselbe berkchtigt wird, die in dem einverletbtcn Gebiex gelegenen
traßen, Mäss und bau een aucb ihrerseits zur Anlage von Leitungen und deren Zubehör zu benutzen.
13) Die Gesells aft darf ihre in dem Vertrage erwähnten Elektricitäts-Wer'ke oder Theile der- selbm nur mit Genehmigung des Magistrats veräußern oder durch einen Dritten betreiben laffen.
„ „ Der bereits erwähnte, zwischen den Berliner Elektricitäts-Werken und der All emeinen Elek- lrxettäts-Gesellsäoaft geschlossene Vertrag darf ohne Genehmigung des McFistrats nicht 6 nedert werden. ivtdrigenfalls der Magistrat zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt ist. in gleiches Rucktrtttßrecbt stebt ibm 111. wenn zum Nachtbeil der Stadtgemeinde seitens der Berliner Elektricitäts-Werke der Vertrag _mit der Aügemeinen Elektricitäts-Gesellscbaft nicbt erfüUt wird. Im Streitfalle entscheidet ein Schiedsseruht.
Die Gesellschaft istferner verpflichtet, einem Bevollmächtigten des Magistrats ane auf das unternehmen bezüglicben Bücher, Dokumente, Pläne und Papiere :c. zur Ein cbt offen zu legen und demjelhen eine Revi on der Anlagen und aller Einrichtungen zu gestatten. Eine uwiderbandlung egen die 111 Nr. 12 und 3 angegebenen Verpfiichtunaen zieht eine Konventionalftrafe von 1000 .“ für eden
Fall nach sich. |
14) Für die Befugnifie, ibre Leitungen nebst Zubehör in den Straßen, Brücken und lä en des Stadtgebiets zu verlegen und zu halten. bat die Gesellschaft der Stadtgemeinde Berlin eine jä 111 e Ab- gab: zu eatrichten. Diese Abgabe soll 10 9/4 der nach S 25 de! Vertrageözu berechnenden Bruttoeinnabmen
betragen, welche die Gesellschaft axis ihren dort bezeickdneten Unternehmen der Liefmtng von Elektrizität erzielt. Von Einnahmen aus Installationen (hinter dem Elektrizitätsmeffer) sowie aus der öffentlichen Beleuchtung ist keine Abgabe zu entrichten. ,
15) Außer der vorgedacbtey Brutto-Ab abe ist aUZäbrltcb ein Antbeil am Reinertrag des Unstejr- nehmens a: die Stadtgezneinde abzuxübren. Die er Antbei beträgt 50 0/. von dem fich bilanzm'cilßxg ergebenden Reingewinn ubxr (;o/o des Aktienkapitals bis 20000001) .“ und 50 '/. vom Reingewinn " er 4'/., soweit das Aktienkapttal „20 000000 .“ übersteigt.
Bei Verxecbxmng 11111. der Stadt Berlin find für die Abschrsibungen höhere prozentuale Säße a17btdife10776112er Gejeüxchaft m ihrer für das Geschäftkjabr 1896/97 aufgestellten Bilanz angenommenen 11 a .
Von der;: Reingewim) kommen nur in Abrechnung:
9. fur den geseßltcb voraescbriebenen Re[ervefonds, bis ,d6rselbe die Vom Grieß Zeforderte Höhe erreicht hat, 5% des Reingewinnes,
b. fur die Tantiöme des Aufsichtsratös und des Vthandes und (111 GraTifikationen für die Beamtxn und an Dotationen der Krankxnkaff-x zusammen 15 9/9 des als Dividende zur
' Vertbxtlung kommenden Betrages.
Wetter: Ahzuge, 1119581011561? für den Spezial-NeservefMd! und zur Schuldentilgung, find nicht stattkqfx, Dagegen ist der Antbetl'yon der Brutto-Eiynaßme, der nach 178111 zwischen den Berliner Elektr101tät3-erksn und Zet Auzememen Elektricitäts-Iemllsäpaft geschlossenen Vsrtragk 1111 die levtere zu zahlen ist, sorzmt ex dk? Summe 0011 250 000 .“ Übkrstcigt, dem Reingewinn binzuzurskbnen.
Reechen_m einem Jahr;? die_ Vetriebsetnnabmen der außerhalb Berlins belegeneu Werke zur Deckung der Betvrrebsaus'gaben mrt_Etys_ch1u der erforderlichen Abschreibungen und Rücksteüungkn nicht aus, so kommt ,ein etwaiger Ve11u1t 6161er 316119 bei Fsststeüung des Reinertrags Des Untecnebmsns zum Zweck der Gewmnberechnung für pie Stadt Berlin nicht in Anrechnung.
16) Der Vertrag ist mzt dem 1.21er 1899 in Kraft getreten. Die Stadtgemeinde hat bis zum 1j Oktober 1915 darauf verncbtet, dtc Uebertragung 1:65 Eigentbums der Berliner Elektricitäts-Werke zu ver augen.
. ' 17) Macht der Magisirat von 116111 ibm nach den 11orbedachtxn Ba'stämmungen eingeräumten RucktrtttSrecbte 1110111 Vertrage Gkbrauch, sq 1st er be1ech1jgt, die Ueberei nung der aesammten Anlagen der Berliner Elektrixxtats-Werke im gegenwärtigen Wcicbbilde erlir1s eins ließlicb aller damit verbundenen Berechtigungen, insbesondere Patente und Patentnuyungen, nach iciner Wahl, Entweder gegen Zahlung des Buchwertbes oder des Taxwertch x_u verlxxngen. 116011 die Ausübung des Rechts bat er sich binnen drei Monaten. nachdem der Rücktritt (trolgt 111, der Gesellschaft gegenüber zu erklären. Macht der Magistrat wn dem Usbernqucrecbt keinen Gebrauch, so hat die Geseüschast 1111111611 Jahresfrist nach dem Rücktritt die Leitungen aus tbre Koster] wied2r zu entfernen und die in Betracht kommsndkn Straßendämme, Bürßersteige, Brücken 1a. auf ihre Kosten ordentlich und gut wieder 1611111170611. Die Gesellschaft soll indessen 11011 dieser Verpfltcbtunz befrcit sein, wenn fie sicb kereit erklärt, die Leimngen ganz oder theilweise in den Straßen 111 belaffen und der Stadtgemeinde zu übere'ignen.
E1f01gt die Uebernahme der Aula en durch die Stadtgemeinde zum Taxweribe, so find behufs Abschäßung des Werthe; der gesammtxn nlagen Wei Sachverständige zu berufen, 13011 73611211 jeder Kontrahent einen 11: ernennen bat. Bet der Akscbäßung smd die Anlagen 018 ein xusammenbängendes, thiebkfäbiXs; Werk nach faufmänmschen Grunds sen zu taxieren, jedoch ohne Berücksichtigung des
( ragswer .,e .
' '18) Vom 1. Oktober 1915 ist die Stadtgemeinde berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Berliner Elektrieüatö-erke einschließlich aüer mit derselben verbundenen Berechtigungen, insbesondere einschließlich der Parknte 11111) Patentnukzungen'Um- Eigkntbum zu äbernebmxn und, faüs fie Von diksem Uebernahme- recbt Gebrauch 11109111, 01168 wcqterbm berechtigt, aber nicht Verpftichtet, die im Vertrage erwähnten Clektricttäts-Werke tm Umkreise von Berlin (jedoch nicthbeile derselbe'n) unéer dkn gleichen Bedingungen, wie Por angegeben, zu srwerben. Dkk Uebernabmrpreis zum 1. Oktober 1915 ist 110 Wahl der Stadt- gememde der Buchwertb oder Taxwertb. Der vorhandene Erneuerungsfonds ist bei F6 tst611ung des Uexber- nabmepreises nicht zu berückfichtigen und fällt an die Skadtgemeindx,
. Macht die Stadtgemeixde von dem Uebernahmerecht keinen Gebrauch, so ist die GefLÜscbaft zur Bese11igung der Leitungen in gleichsr Wkise verpfbchtet, wie bsi der Uebernabm-3 der Anlazxn im Falle dcs Rücknitts des Magistrats vom Vertrage.
Falls digStadtgeweindx nicht mindestens zwei Jahre Vor Ablauf (also das rrste: Mal Vor dem 1. Oktober 1913) dre Gesellycbaft m Kenntnis; seZt, entweder, daß dsr Vcrjrag als h(endet betr0chtst od6r daß die Anlagkn übergeben werden sollen, so Verl ngen 7115 der Vertrag stillschweigend um jrd-xs Mal drei Jahre. FinDet die Uebergabe der Anlage nach dem 1. Oktober 1915 statt, so crmäßigt fich 061: von Mr Stadt zu zahlende Buch- oder Taxwerth mit AuMabme der Grundstücke und Gebäuds um je 10 “g für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 1. Oktober 1915.
19) Die Gesellschaft ist vérpfiickytet, eine P(nstonzkaffe unterugrundelsgung der in Staats- und Reichsbetrieben geltendén Bestimmungen für ihre Angestellten binnen 6 Monaten nach der Vollziehung des Vertraqes nach Maßgabe des mit dem Magistrat 111 vexeinbarenden Statuts einzurichten.
Der zwischkn der AUgemeinen Elektricitäts-Gesell1chaft und den Berliner Elektricitäts-Wkrkcn abgkschloffene Vertrag lautet wörtlich wie folgt:
1. Die Allgememe E1ek1ricitäts-Gesellscbaft wird wie bisber die Geschäfte für Rechnung der Berliner lektricltäts-Werke, d. 5. unter fol enden Bedingungen, führen:
Sämmtliche aus xem Betriebe ent tebenden Kosten und Aufwendungen, insbesondere die Gehälter und Löhne der, für 'den'Betrteb Apgestellten (Direktoren, Beamten, Arbeiter), die Feuerungs- und Betriebs- materialien, e111schl1eßlich Bo enlubtkoblen, Beleuchtung, Heizung und Wafferversorgung der Stationen, Reparaturen, Steuern, „Publi ationxn, Anwaltskosten werden von den Berliner Elektricitäts-Werken selbst getragen. Die Allgemeine Elektricttäts-Gkseüscbaft trägt hingegen aÜe übrißen Kosten und Gehälter. Sie erhält hierfür 011111611161) 11119 der Bruttoeinnabme der Berliner Elektricétäts-Wkrke für Lieferung Von Elektrizität Tür Beleuchtung und (werbliche Zwecke einkchließlich etwaiger LamMngebübren, 710/11 bis zur Höhe Von .“ 500 000 und 4 0,0 ür den diese Summe übersteigenden Betrag; ferner 29/0 dsr Brutto- einnabme für die zum Babubxtrteb gelieferte Elektrizität._ Sie erhält außerdem anäbrlich zur Vertheilung an VorstandSmitglieder der Allgemeinen Elektricitätö-Ge!ellfchaft, welche ein Gehalt seitens der Verlinkt Elektricitäts-Werkexicht beziehen, eine Tantizme in Höhe von 5% des Reingewinns. SoÜte der Auf- sichtSratb der Berliner ElektriciWY-Werke zu Vorstandßmitgliedcrn Persönlichkeiten wählen, welche nicht seitens 'der Aüßkmeinen Elektricitats-GeseUichast in Vorschlag gebracht waren, so ist die Allgemsine Elektricttäts-Ge LÜ'sÖÜfx zur Zahlung deren Besoldung nicht verpflichtet.
Im übrtgen tft es Sache der Allgemeinen Elektricitäts-Gssellscbaft, die Höhe dsr Einkünfte der yon 1171 zu besoldendrn „Vorstandkmit lieder zu bestimmen; etwa Vom Aufficbtsratb der Berliner Elektricttäts-Wetke bemiütgte Mebrbstr ge geben zu Lasten der Berliner Elcktricitäts-Wcrkc.
§ 2. Die_ Berliner Elektricitäw - Werke sind verpflichtet, alle baulichen und maschinellen Ein- rich1ungen_, sowohl fur dix bestehenden, wie für sämmtliche Neuanlagen, ausschließlich Von dkr ngcmeincn Elektricitafs-Gekellschafx zu beziehen bezw. durch dieselbe brrstellen zu lasen.
Die Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft ist hierbei nur b-recbtigt, außer dem Ersaß ihrer Baar- auslagrn für die AuGarbeitung der Projekte und die Bauleitung, einschließlich des Unternehmergewinncs bei den 01:16) Dritte bemtrkten Lieferunge-n und Arbeiten 1/19 aus Bau- und Straßenarbeiten und 1/9 au7 alle sonstigen Lieferungen und Leistungen zu beanspruchen, wogegen fie alle ihr zugebiüigten Vergütungen den Berlmer_ Elektricitäxs-Werken gunuschrciben hat. Die Von der All emeine'n Elektricitäts-(Gcseüfchaft selbst ausgefuhrten Fabrikate und Arbeiten sind den Berliner Elektricit ts - Werken zu den Preisen der meistbegünftigten Abnehmer zu berechnen. *
„6 3. Dix AUÉUmirze (Elektricitäts-Gesellsckoaft verpflichtet sicb, während der Dauer Vorliegenden _Vertra es Den Berliner lektrtcitäts-Wzrken alle in ihrem alleinigen Befiß befindlichen oder bis dahin in ihren * efitz gelangenden Konzesfionen und Anlagen und ebenso von allen derartigen Konzessionen und An- laaen,_an we1chen fie nur einen Antbeil befitzt oder künftig erwirbt, den Von ihr beseffe'ne'n oder erworbenen Antbetl 111111 Kauf anzubieten.)velche die gewerbliche Lieferung von Elektrizität an Jedermann gegen Entgelt unter Benußung öffentlicher Straßen für die Legun der Leitungen bezwecken, und zwar im Umkreise von 30 km Luftlinie, vom Berlinischen Ratbbausc gere net.
Für das Elektricitätßwerk Oberspree und alle bis zum Inkrafttreten vorli6 enden Vertrages in den Best der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschaft gelangenden oder gelangten Konze! wncn und Anlagen hat das ngebot unmittelbar nach Inkrafitreten des Vertrages zu erfolgen.
Die Berliner ElektricitätS-Werke sind berechtigt, binnen drei Monaten von Erhalt des Angebots zu erklären, daß fie dasselbe annehmen; für die Usbeknabme der Konzessionen und Anlagen findet alSdann § 2 des Vertrages entsprechende Antvenduna. „ „ ,
Geben die Berliner ElektricitätO-Werke binnen der vorbrzsichneten Fris1ketne endgÜÜlF Annahme- erklärung ab, so ist die Allgemeine Elektricitätß-Geseüschaft berechtigt, über dte betreffende nlage oder Konzession frei zu verfügen. '
. Die Berliner Elektricitäts-Wcrk: verpflichten ck, der Allgememen Elektricitäts-Gesellscbaft diejenige Elektrizität zum Selbstkostenpreise zu liefern, wel : dieselbe auf dem dem Elektrizitätöwerke Oberspree benachbarten Fabrikgrundstück Wilbelminenbof (SOöneweide Bl. 288) für eigenexZwecke ibrlr Betriebe verwenden wird.
Der Selbstkostenpreis berechnet sich für jede! (Geschäftsjahr der Berliner Elektricitäts-Werke nach dem Verbrauch an Feuerungs- und Betriebsmaterialjen, den Aufwendungen an Löhnen und Gehältern und den Abschreibunßen und Reparaturen rer Zentralstatton im Verhältniß des durch Zähler zu ermittelnden Verbrauches cm Elektrizität zur gesammten in derselben erzeugten Elektrizitäwnisnge. Für allgemeine Unkosten treten der so ermittelten Summe 5% hinzu.
15 5. Dieser Vertrag bleibt so [an e in Kraft, wie der zwischen der Stadtgemeinde Borlin und den Berliner Elektricitäts-Werkgn am 14. M 11/1. April ab eZcbloffene Vsrtrag.
Die Berliner Elektncitäts;Wcrke haben das C e tricitäts-Werk Obrrspree bereits von der Allgemeinen Cle!trkcität8-©eseüschaft 11"bernommen. Bei der Uebernahme ist vereinbart, dgß der Ueber- nahmepreis gemäß Nr. 2 des vyrangefuhrtcn Vertrages festgesteüt werden soll; die ziffcrmäßtge Feststellung des Uebernahmepreises, welcher ca. .“ 5000 000 betragen wird ist noch nicht erfolgt. _
Die Berliner Elektrieitäts-Wcrke befißen und betre1ben gegenwärtig außer dem vorerwabntm Elektricitäts-Werk Oberspree 5 Zentralstatkonen:
&. Markgrafenstraße. d- Mauerstraße, *. Spandauerfiraße, 11, Schiffbauetdamu„
s. Königin Augustastraße,
Die Gesammtlänge der verlegten Kabel beträgt bei einer Grabenlänge von ca. 350 11111 11971 cx. 1690 im. Die in den Zentralen emu tc Exergie betrug beiAblanf des letzten Bctriebsjabres 2215 835 Kilowattstunden. An dascLeitungsnev nd gegenwärkig angeschloffen 268 800 Glühlampen, 10893 Bogen- lampe-1, 3682 Motoren mit 1.3 053 DZ und 560 verschiedenen Apparaten, im Ganzen == 80 830 Kilowatt,
(SMW auf der iolgmdm Seite.)