1899 / 150 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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“gewiesen; dier babe ich es deshalb nicht geibcm, weil dieser Vr.Voigt pon verfchiedenen Seiten als ein in jeder Beziehung tüchtiger und xuverläffiger Herr empfohlen wurde, von dem ein Mißbrauch nicht zu befürchten sei. Um so mehr bin ich meinerseits erstaunt gemefen, als ganz zu meiner Ueberraschung Vor einigen Monaten nun die hier viel erörterte Brofthüre erschienen ist. (Höß, hört! links.) Die Ge:- nebmigung der Jufiizverwaltung ifi zu dieser Veröffentlichung nicbt nacbgesucht; ich kann das nur mißbiüigen, habe auch daraus die not!:- wendigen Koniequenzen gezogen. Auch den Wert!; dieser Broschüre veranschlage ich für meinePerson nicht sehr hoch. (Sehr gut! links.) Jedenfalls liegt aber die Sacke so, daß aus dem Erscheinen dieser Broschüre irgendwelche Vorwürfe gegen die Königlicke StaatSregierung uicht hergeleitet werdsn können.

Die Königliche Staatßregietung ist weit entfernt, eine Kampf- sieilung einnehmen zu wollen, wie fie der Herr Abg. van der Borghi am Schlusse seiner Rede der konservativen Partei imvutiert hat; es handelt sich für uns nicht um den Kampf zwischen modernem Bürger- tbum und altem FeudaliSmus, sondern um ganz einfache sachliche Fragen. (Bravo! rechts.)

Nun ist der Herr Abg. van der Borghi, auf dessen Aeußerungen ich nur insoweit eingeben wii], als sie fich gegen meine gestrigen Darlegungen richteten, oder als sie unmittelbar mein Ressort berühren, wieder darauf zurückgekommen, in eingehender Weise die Sicherheit der Hyrotbekenvfandbriefe zum Gegénfiand der Beweis- führung zu machen. Ick) kann nur wiederholen, was ich gestern schon sagte: 95 wird garnicht bnweifelt seitens der Königlichen Staats- regierung, daß die Pfandbriefe der preußisÖen Hydoibeken-Aktienbanken zu den besten und srcbrrsten Anlagepapieren gehören; 25 wird gar nicht behauptet seitens der Königlichen Staatßregierung, daß sie irgendwie an ihrem inneren Werth zurückftänden gegen die Pfandbriefe der süd- deutschen Hypothekenbanken und derjenigen mitteldeutschen Hypotheken- banken, denen von ihren Staatöregierungen für ihr Staathebiet die Mündelfiäserbeit Verlieben isi. Der Herr Abg. van der Borghi hat gemeint: ja, diese Erklärung bedeute nichts, die sei lediglich platonischen Charakters, nur eine platonische Liebe für die Hypothekenbanken bäite ick) damit zum Aukdruck gebracht. Ia, meine Herren, die Liebe ist etwas böchfi Persönliches (Hkiterkeit), das giit auch in diesem Falle, Wenn es sich um meine persönlichen Empfindungen handelte _ ja, meine Herren, ich würde gar nicht zögern, morgen ein Kapital in Pfandbriefen der preußischen Hypothekenbanken dauernd anzulegen. Ich halte das für ein ganz Vortrefflicbex, gutes Anlagekapital für Leute, die in der Lage sind, die Verbältniffe zu Verfolgen, die Bewegung des Geld- marktes, des Kurszetrels, die Entwickelung unserer Grundbefißder- hältniffe im Auge zr: behalten. (Seb: richtig!) Das würde die ver- sönlicbe Stellung seiri, die der einzelne von uns, auch jedes Mitglied des Staatéministeriums für sich zur Sache einnimmt. Ich würde aucb, wenn den PfandbriSfen die MündelfiÖerbeit versagt bliebe, keimn Anstand nehmen, fernerhin eine Kapitalanlage iu folchsn Pfand- briefen zu versuchen. Ick) würde sie vielieicbt vorziehen sogar manchen mündelficberen Papieren, von meinem persönlichen Standpunkt, für meine persönlichen Zwecke. Ich würde dabei ganz ruhig schlafen.

Aber darum bandrlx es sich nicht, meine Herren, was einer dem uns für sick) auf sein Risiko, auf seine Verantwortlicbkeit tht; hier handelt es sich darum, ob die beißere Liebe, die der Herr Abg. van der Borghi

bei mir für die Pfandbriefe vermißt, nicht nur uns imputiert werden soll, sondern ob wir sie auch den Vormündsrn im Lande imputieren folien (sebr richtig!), welcbe verantwortlich über die Gslder zu dis- ponieren haben. D:: lirgt die Sache doch ganz wesentlich anders. Stellen wir uns doch einmal vor, wie es bei rinem Durchschnitts- vormunk in der Provinz gebt. Der Mann hat ein Kavital mündel- ßcher anzusegen, er sacht dergeirens in seiner Gegend nacb Feiner garen mündelficberrn vacibek _ diese werdan bekanntlich immer seltener _, er Zrdet also kxine; d: wendrt er sich an einen ibm emrfrblenen Banauin und schreibt ibm: ich babe so und so visl (Hrld anzalsgen, kaufe dafür mündelficheré Pariere. Der Bayquicr, ein Jewifiénbaixer Mann, ficht sich um, welche don dsn mündelficberen P:.rirrc-n im Augknbiick am dortbeilbaftesten smd; er kauft ra? BMS, was er finden kann. Er kauft die Piandbrieie von der thraldoderikreditbank, zwsiieiios gutePWixre; er ickickr sie dann an den VorMUnd. Ter Vormund bat dieiieicbt noch ni»: dcn drm Namen einCZ scich€n JniriTUT-Z gehört, er kann eZ QUÖ richr fyp.- trolieren; als dorkrch izrr Marin icbnxirsr €: TT: Zénéicbéiax air, [Eßl die Pfankkririé an die ZénxsrizxxzéäéUs Ur.: is,;t silb rUkiz schlaken. Me Berbeiligieri i::krr: *::Iitérdiß 23:5 ?xriécbt gsxdzn, und dabsr gereicht es nixmankém ":*-'.."1 V::wrari. MZ: wa; wrixzr nun aus :N- artisen Pariern wir:, r.".rzixdt 175: drr Kontrrie "dss DUrÖscbnittx- vormundés v::klfiänkig und er Miß?! sich zur:; eirikx'o daraai, kxß drr Staat riese Papiere für mänkeisrÖst erklärt bat. und mkint, wenn k! soicb? Parixrs grkarxit bar, bat €r ::st gérdan, was Lr für isinxn Mündel thun mu?. (Sehr richtig!) Wsnn srärer dir erbäimiffe fick) ändern, 50 eriäkrt drr Mann nicht:“? dach; odsr er sriädr: SZ Erst dann, wern dis S::hs zu fräi ist. Das ist *in di? STIRZNJNUNZ der große Untsrkcbied, wenn es sich darum handelt, ob ki?'*2ri€r€ dex Staates und die Pariers öfféntlicher Korporationen zu mändsliicberrn Papiersn erklärt werdrn irilen cdxr (**:) dirses Privilegium au§z€debnt werdsn fci1 auf di:: Parine rrivater Erwerbsgxseliscbaften. (Schr 9111!) Ich trrtz in kximr Weise dissen rrivaten ErwerdsgessUicbaiten xu nabe, wenn ich Ledaurte, es erzixi't sich aus dsr Natur der Sachs, daß fie in ierr Erickxäitx-iüdrunz vcr. anderen Géficbt-I-runkten aas- geben, LIZ: ißre Jiri? und ihr Geicbäösbéiried nicht cieselhsn find wir bei einer ÖFLUÜTÄM Brixörde, die lediglich öffsnxlicke Jntereffen “za vertreten dar.

Nun ist auch [?Wir ixitenZ ds? HM 2155. van der V::gdt, wie schon geüern, die Rede Zewkixn von den rsrbänßnißrollen Frl.;en, welche die Vrrizzung “der Mürdslöchsrkéir für di? Hvrotkékenbarken haben mu?, Zkb weiß in der TIN nichr, d': es klug ift vori dsn Hvrctbekerk'anken, u::h'dräckléch Likr kkrrcrzUÖZS-Zn, raf; ikr Wohl Und Wehe den der Erwäkrung drr Mündrlüchzrbéit abkängi. (SHH: richtigk) Si? diskrrkitieren sicb da:..rxj; „J::ix oba? Nori; und Grund. Jeb bedaurte, diz V::xnxkaltung der MÜndUfi-Énkxi: wird gar nicht die Jolgxn baéér, Ti? ron jkner Skike ZSÄTÖUT wxrdrn. WM:"! Und soweit die Erwidekrnkankrn iuriabren, sieb ein?: r.:rcb jxrer Richrung soliden GÄÉÜWÜZMS x'; déi-„rÖizen, sich vor T€.". vorsichtizften Beleihung.-,;rrrnd"5yck leitxn xu laiien, wxrdzn "7.5 3uch in Zukunit vollßändiz kcnkurrsnxiäbiz kleiken, sowohl gxgrnürxr :xn iü:keut?ch€n, mit MündsläÖrrZrZr aus*zxitzrterexi Hrwrbekxnbznkzéi, al.?- gegxnüker klick!!! LU::k ;;?er uad unixren StaatZrzxixren. TWIN: bade ich fi: meirxe erim ZU kxinrn Zwriixl. Frxilixh wkrdxn Six mir daraaf

entgegnen: die Hypotbckenbankm “[ielbfi müssen „das ja besser wissen.-

Wenn sie ck auch anders beurtbeilen: ich kann mich diesem Uttbtil uicht unterwerfen; ich glaube nicht daran. Vis jest haben die Hypoibckenbanken die Konkurrenz der Süddeutscheu troß ibret Aus- stattung mit diesem Privilegium überstanden; ich bin überzeugt. sie Werden es auch fkrner thun. (Sehr richtig! rechts.)

Dann, meine Herren, hat man noch den Standpunkt der Gerechtigkeit ins Feld geführt, und das ist ja derjenige, der mein Reffort an erster Stelie berührt. Man sagt, es sei eine Forderung der Gerechtigkeit, den Hypothekenbanken die Mündelsicherbeit nicbt vorzuentbalten, und zwar unter einem doppelten Gefichthnkt: zunächst unter dem Gesichtspunkt, weil andere deutsche Staaten ihren Hypothekenbankea das gleiche Privilegium Verlieben hätten, und zweitens unter dem Gesichtspunkt, weil die Erweiterung des Erforderniffes der Mündelficberbeit für zahlreiche andere Anlagen nunmehr, fans das Privilegium unseren Banken vorenthalten werde, die Folge „haben werde, daß nun auch zahlreiche andere Anlagegebieie den Banken in Zukunft Verschlofsen bleiben. Meine Herren, ich dermag 'der Logik dieser Ausführungen nicht voüständig zu folgen.

Was zunächst den Hinweis auf das Verbalten anderer deutschen Bundesstaaten angeht: ja, meine Herren, angenommen einmal _ ich bin weit entfernt, das zu behaupten oder nur anzudeuten _ aber an- genommen einmal, diese Sjaaten hätten nicht klug gehandelt, indem fie ihren Hypothekenbanken die Mündelsicberbeit gewähren: würde es dann eine Forderung der Gerechtigkeit sein, daß Preußen dem Beispiele dieser Siaaten folgte? Würde die Prüfung, die diese anderen Staaten für ihren Bereich ihren Banken gegenüber angestellt haben, und die sie zu dem Ergebniss geführt bat, das Sie für uns berbeiwünscben, würde diese Prüfung die preußische Staatöregierung der eigenen ge- wiffenbaften und Verantwortlichen Selbstprüfung überbeben? Kann man davon reden, daß es ein Unrrcbt sei, nicht dem Beispiele dieser anderen Banken zu folgen, weil dadurch möglicherweise den anderen Banken eine gewiffe Vorzugsstellung in Deutschland ringeräumt werde? Ja, meine Huren, wrnn diese Folge eintrijt, wenn in höherem Maße als bisher vielleickpt diefs süddeutschen Banken nunmehr in Preußen den preußischen Hypothekenbanken Konkurrenz bereiten würden, dann ist das ein Erfolg, den wir bedauern, den wir aber nicht vrrkyindern können, und der uns nicht drrpfiickoten kann, von unfsrer Urbsrzeugung abzugeben und gegsn unsere Ueberzeugung hier etwas geseßlich fest- zulegen, was wir nicht für zutreffend balken.

Was aber den zweiten Gesichtspunkt angeht, meine Herren, ja wenn auch in Zakunst für manche anderen Institute, die bisher freie Bewegung hatten in der Anlegung don Kapitalien, die mündel- fiebere Anlegurig zur Pflicht gemacht wird, dann kann man das vielleicht anfrcbten. Ich für meine Person würde geneigt gewefsn sein, gerade den großen gefchästskundigen, geschäftsgewandtrn Ver- waltungen unserer Vrrsicberungxarstaljen eine weitere Bewegungs- freibeit einzuräumen als unseren unkundigen Durchschnitt§dormündern. Ick würde es für unbedenklich gehalten haben, wenn man diesen An- stalten in den kettrffenden Gesetzen gestattete, auch über den Kreis der mündelficberen Papiere unter gewiffen Vorausseßungen hinauszugeben, während die Reickxsgeseßgebung _ ich babe es nicht verfolgt in der Eniftebung, es ist mir erst nachträglich klar geworden _ sich auf den entgegengeseßien Standpunkt gestellt bat und für diese Anstalten, wenigstens für di: Inkaliditäisdersicberungöanstaiten sicht einmal die AuSnabmebestimmung zuiäth, die dsr F 1811 des Bürgerlichen Geskß- buchs für Vyrmünder dahin giebt, daß mit Genehmigung des Vor- mundschaft€gerichts aucb ander? Anlagen gewählt werdxn können. Das ifi dsr Jnvalidiiätsderficherung5ansialt Voréntdaiten. Nach meiner Meinung läßt fich darüber streiten, ob das richtig war. Für andere Aristaltkri, namknjlicb für die Pridatoersicherungxanfialten haben wir ja bisher derarxige Vorschristsn nicht, das Geiss ist ja noch in der Vorbrreitung brgriff'en; ich würde es durchaus für gerecht Halten, wenn an diesém Punkte eingesést und, faUs das Grieß Eingebracht wird, dahin geitrebx würde, daf; diesen Anstalten eine größere Be- wegungsireibsix xUIrtbeilt würde.

Aber, meine Herren, man kann nicht sagen: weil nun einmal das Reichxgefeß bestimmt bat, daß auch solche Anstalten ibre Gelder nur in mündeificheren Papieren anlkgen soßsn, dek'balb ist es eine Forde- run.“J drr Geréchtigkeitx auch die Anlegung von Mündelgeldern solchen Anstalsrn zu gestatten, die wir nicht als mit derjenigkn aksoluten Fieberbeit aus,;estattet erkennen, die wir für eigentliche Mündelgelder- anlagen Verlangen müffen; und, meine Herren, Wenn bisr von der Gerechtigkeit die Rede ift, _ ja, in allen Dingen müssen wir Ge- rxchtigkeit üben; aber an dieserStelie schuldén wir in erster Reihe die Gerechtigk€it unseren Mündeln. (Bravo! rechts.)

Abg. von Ar nim (ions): Wer Vieles bringt, wird Mancbsm erwas bringen, und ich glaube, der Abg. van der Borgbt bat Allen etwas gebrackot; Er hat uns ledbaft angegrifien, er härte fck abkr über ails Vsrdältnine orienjixren feilen, ebe er einen solchen Angriff vor- bracbte. Tie Voigtivcbe Broschüre bab“: ick) nicht gekannt. Die Zahlen wurden von undetbeiligter Seite mitgetheilt. Herr van der Borghi hat von einem Kampf des modernen

alien Feudalismus geiprocben. In

Bürgrrtbums mit dem hat er als Veri terstatter aber

dem KommisfionZkericbte diese Frage als eine rein wirtbsckaiiliäoe ézeicbnet. Die

ancsrnken werden sich ihre Anficbt wahrscheinlich iämmtlich gebildet baden, und es wird keinem Redner gelingen, jemand zu bek€bren. Die Hryotbekenbanken, welche lediglick) bobe Gewinne für ihre Aktionär; erzielen woÜen, können durchaus nicht mit den Landschaften, dre nv: 'in die ihnen zugehörigen Landßüter arbeitén und keine Ge- winne erzielcrx wvilen, verglichen werden. Die Sicherbeit bei länd- lichen Grunrßücken ist größer als die bei städtischen Grundstücken, die ron den Hypdxbekendanfen vorzugsweise belieben werden.

Vize-Vräfident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minifter Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich habe bisher in der Frage noch kein Wort gesprochen; dennoch hat der Herr Profeffor _ bitte um Entschuldigung _ dsr Herr Abg. van drr Borgbt schon vorher gewußt, daß ich bei dieser Frage, wie gewöbniicb, nur kleine und Lngbsrzige Gefickotépuukie babe. (Heiterkeit! rechts.) Meine Herren, ich bin viel zu bescheiden- um diese Bebanvtung des errn Van der Borgbt zu bestreiten; was ich aber bsstreisk, ist, daß er seinerseits uns groß? neue Geranien gebracht hätte. (Hxiterkeii! rechts.) Meine Herren, wenn man gewiffe Redner _ naiürlich nicht hier im Hause (Heiterkeit) _ hört, fo fäilt einem unwillkürlich 'der Goethe'scbe Satz ein:

Da kommt jest wieder einsr der NeuÜen, Dsr wird sub ja Gewaitizss erdreufien. (Heiterkeit) Meine Herren, gebsn wir nun im Ernste an uniere Sack», Dkk Herr Juftix-Miniiter bat die eiustimmis vorn Staaié-Minifierium

eingenommene Stellung so klar, so bestimmt, so Mex- so uvm!. leglicb dargelegt (sebr wahr! rechts), daß kb mich anf sebr Wenige. besäzcänken kann. _

Meine Herren, beim rubigeu Anhören schien es mit. als vom die Debatte sir!) etwas in Abwege vecior, und der Kern, der Sache troß der Erklärungen des Herrn Jufiiz-Minifterz noeh nicht so recht in den Vordergrund getreten ist. Wenn man befteburde geseßljxhe Einrichtungen verändern will, entnxder durcb Aufhebung bestehende: oder durch Hinzufügung neuer Beßimmuugen, so ist doch für jeden verständigen Gesetzgeber die erste Frage die: hat fick) bisher dazu ck öffentliches Bedürfniß herausgestellt? Wie steht nun die Sache? Der Herr Justiz-Minifier, der ja gewifiermaßen der Schuvpairon der Waisen uud Minderjährigen ist, erklärt: ein solches Bedürfaiß ist nicht vorhanden. 20 Milliarden stehen den Vormündern der preußischen Waisen zur Beleihung ihres Vermögens zur Disposition, die Staats- und Kommunalscbulden wachsen jabraus, jabrein vielleicht um meh: als eine halbe Milliarde, die Pfandbriefe der Landschaften dessleicben: wo soll nun ein Bedürfniß zur Vermehrung der mündelsicberen Papiere bergeieüki werden? Meine Herren, Wenn Sie diese Frage aber verneinen müffen _ und wir haben am!) garnicht von den Gegnern behaupten hören, das; ein solches allgemeines Bedürfniß zur Vermehrung der mündelsicberen Papiere vorhanden sei, wir haben immer nur von den Hypothekenbanken und deren Interessen und Wünschen gehört (hört! hört! rechts) _ dann frage ich: wie kommen wir denn überhaupt dazu, hier im vorliegenden Fal]? Aenderungen zu machen? Man hat behauptet: diese Aenderungen sind nothwendig durch die inzwischen getroffenen, reicbsrecbtlich getroffenen Bestimmungen über die hypothekenficberea Papiere gewvrden. Das muß ich vollständig mii dem Herrn Justiz-Minister besiceiten. Das Bedürfnis; ist dadurch nichi ein anderes geworden; es ist nur gesagt: in Zukunft ist die Kompetenz der Erklärung von Obligationen als mündelficher zu ändern; sie wird den einzelnen Staaten entzogen und auf das Reich Übertragen. Also die Bedürfnißfrage, wenn 'ubvon privaien Jntereffen absebe, die wir doch nicht zu vertreten haben, ist in keiner Weise berührt. Aber die Reichögeseßgebung könnte doch bier in anderer Weise in Frage kommen. Allerdings sind wir formell rechtlich befugt, mittels Panikulargeseßgebung bis zum 1.Ianuar1900 noch solche nruen Bestimmungen über die Mündelficberbeit zu treffen; ich bin aber der Meinung, daß es dem Geiste der Reichögesesgebung und der Loyalität, die die Partikularsiaajen der Reichégeseßgebung gegenüber beobachten müffrn, kaum ganz entspricht. (Seb: richtig!)

Ich wiÜ Ihnen sagen, wie diese Bestimmung entstanden ist. Im ersten Entwurf des Bürgerlichen Nacht;; war kurzweg gesagt: Mündel- Ücberbeit kann nur ertbeilt werden durch einen Beschluß dds Bundes- raths. Jetzt kam unser Landes-Oekonomie-Koilegium, wandte fich an die zweite Kommisfion und sagte, man möge doch, da die Land- schaften so langs bestanden und sich in allen Richtungen bewährt bärtrn, fie von dieser Verpflichtung nach Jnkraftireten des Bürgerlichen Geseßbuchs, die Genehmigung der Fortdauer der Mündelficberbeit der LandiÖafTen nachzusuchem entbinden. Darauf erklärte die Kommission: dazu ist gar kein Grund Vorhanden; gewiß wird der Bundesrat!) ja zweifelios den altbswädrten Landfcbaften die Fortdauer der Mündel- sicberbeit ihrer Papiere gewähren, aber eine Exemptiwn hier zu machen, ist kein Grund. Zest wandte fich das Landwirtbscbafts- Ministerium bei der Beratdung des Bürgerlicbrn Gefesbuch direkt an den Bundksratb, und auf diese Instanz bin erklärte der Bundeßratb: Die Papiere von Kredixinfiituten, die gegenwärxig schon die Mündel- fich€rdeit baden, soUen biswenfiert sein, an den Bundesrat!) zu geben. (Hört, Hört!)

Meine .Herren, wenn wir nun unter diesen Umständen die Zwischen- zeit benusen, um den entscheidenden Grundfos des Reichkg€seßbuch§ daß diese Mündelsicberbeit gleichmäßig für ganz Deutschland nacb ein- heitlichem Gefichtsvunkt ertbeilt werdkn dürfs, um eine wirkliche Gleichheit in der Sicherb€it herzustellen, aliein vom Bundesrmb aus- gehen soll _ wenn wir in der Zwiichenzeit, bis das Bürgerliche Recht in Kraft tritt, hier noch partikuläre Aenderungen machen, so sage ich doch nicht zu viel, wenn ich sage: das kann nur im Drang: der Ver- ßälxniffk, unter Anerkennung eines dringenden Bedürfniffeö, gerecht- fertigt 1“ein. (Sehr richtig!)

Meine Hsrren, wir haben äbnliÖe Fälle im Staats-Minifterium geßabt, brispielsweise für die Autonomie der westfälischen Ritterschaft. In Zukunft können neue Antonomierechte für die Ritterschaften nicht mehr ertbeilt werden. (ZZ ist auch bier gesagt: die bestehender Autonomierecbte drr Ritterschaft soüen bestehen bleiben. Nun kam die westfälische Ritterschaft mit der Birte, ihr noch die Autonomie zu geben, und bsi der [agen sogar bsscndere Verhältnisse, die einen solchen Antrag rechiiertizen konnten, wr. Das Staats-Ministerium erkannte: es ist dem Geist des Reichsrecbts zuwider, wenn wir gegenüber einem srlchsn kategorischen Verbot des Bürgerlichen Rechts jéßt noch einer Ritterschaft die Autonomie ertheilen durch Königliche Verordnung- D35 ist also ein ganz ähnlicher Fall.

Ich geb? ja natürlicko nicht so weit, um nicht anzuerkennen, daß bier verschiedkne Meinunsen sein können; ich gebe auch nicht so weit, darf; ich die formeUS Befagniß d€r preußischen Gefesgcbung versaae. Aber ich meine: gerade die Juristen in diesem Hause ioiiten sich doch am aiicrerstrn auf den Gedanken steilen, daß gerade Preußen ein gutes Vorbiid ailrn anderen Staaten geben muß in der Beachtung dsr eigentlichen grsksgeberischen Intentionen der Neichßbehörden. _ Soviel hiervon.

Wenn ich nun kein Bedürfniß aus der bisherigen Praxis berleitxn kann, _ wslche Motive können denn hier vorgebracht werden, um diefen Schritt, namentlich gésenüder LiRkk solchen Sachlage, wie ich fie eben bezxichnxt habe, zu thun? Meine „Omen, ich erkenne mit dem Staaxs- Ministerium und insbesOndere mit den Auéfübrunzen des HST?" Justiz-Ministers vollständig an, daß die Konzessionierung don Horo- tkekenbanken eine wirtbscbaitliche Notbwendigkeit war, daß sie ein großes wirtbicbaftliches Bedürfnis; befriedigen, welches die Landschaßén nicbt befriedigen können: sie sind eine nothwendig: Organisation namentlich für den städtischen Reaikredit, welche Aufgabe die Land- schasten eken nicbt eriüÜen können. Ick gebe auch zu, daß, Mü“ zwar durch diese Kredite, welche diese Banken gewähren, der B3! großxr Häuser mehr als 'der Bau kleiner Häuser gefördert ifi, WMW (ruck) in riessr Richtong sebr viel Nüßliches von den Hypothekenbank" geleisßi ist, und es liegt mir erständig fern, mit der Fraß? k" Nrtbwendizkeit und Wirksamkeit und Erfolge der Hypothekenbank?! di:.- bisr rorlirgxnde Frage zu dsrwecHseln oder zu verquicken, ob 5 richtig ist, ihren Pfandbriefen Mündelficherbeit zu geben. AW Die Frag? der Sicherheit steht ?ür mich nicht einmal in dem Vordmikunk;

aber ich sage: ck giebt sehr viele andere MWM, die, wennwir

die alte Grenze überschreiten: mündelßcber folien in Preußen nut die Papiere öffentlicb-recbtlicher Institute sein, _ dann ebenso sat für ihre Papiere Mündelsieberbeij verlangen können. (Sehe richtig! nrbts.) Ick wüßte nicki, nach welchen Gesichtépunkten wir dann z. B. die Obligationen von Gesellschaften für den Bau der Kleinbabuen abweisen sollen. Das sind doch auch höchst nüßliche An- stalten; wir sind alle überzeugt, daß ein großes Kulturmoment in der Hufieüung von Kleinbabnen liegt. Aber wie viele andere sichere Papiere zirkulieren, selbst solche, die zwar nicht formell den Charakter des papidk au portsur Haben, aber da sie 53. orärS find, bskanntlicb fast genau so behandelt werden und sich genau so im Verkehr bewegen wie die eigentlichen payisrg au yorLSUr! Eine solche Grenze, wie wir sie haben, die, niemand zu Leide, niemand zu Gunsten, alle Be- günsiigrmgm ausicbließt, die bisher voüftändig genügtobat, zu über- schreiten, _ dafür muß man doch sebr dringende Gründe haben. Schon nach dieser Richtung bin würde ich abraiben, privaten Erwerbs- gesellscbafren jeder Art _ das bleiben die Banken doch immer _ solche Privilegien zu ertbeilen.

Was nun die Sicherheit betrifft, so glaube ich, daß in dieser Beziehung doch noch Mißverständnisse vorliegen. Der Herr Land- wirtbscbafTS-Minifter, gegen den soeben Herr von Arnim sicb einigu- maßen gewendetbat, hat allerdings einmal gesagi: ich kann für die Zukunft für absolute Sicherheit nicht einfieben. Ein anderes Mal hat er aber einen andern Aukdruck gewählt; meines Erinnerns sagte er; für die erforderliche Sicherheit, für die Zukunft kann ich keine Veraniwcktlichkeit übernehmen. Ick glaube, vielleicht wird der Herr Landwirtbfchafts-Minifier geneigt sein, in dieskr Beziehung noch näher seine eigentiichen Gedanken bier fesizulegen. (Große Heiterkeit.) Was mich betrifft, so will ich die Sicherheit _ wie man im allgemeinen von Sicherheit spricht _ der jetzigen Pfandbriefe der Hypotheken- banken in keiner Weise bestreiten. Aber ich bitte Sie zu erwägen, ob der Staat eine Veranthlicbkeit dxn Mündelkindern gegenüber dafür übernehmen darf, ob solche Papiere, und zwcir von allen Gessüschaften _ denn wir geben ja hier nicbt dieses Privilegium nach Prüfung der Beschaffenheit und Geschäftsfübrung jeder einzelnen gegenwärtig be- fiebenden, sondern mit einem Schlage alien Geseliscbaften _ und in aller Zukunft, daß diese aber diese selbe Sicherheit in alier Zukunft behalten. Dafür auf den Staat und die Staatsregierung JLJM ihre Ueber- zeugung durch Benutzung einer _ möchte ich sagen _ Zwangslage, die infolge der Notbwendigkeit der rechtzeitigen Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt, die ganze Schwere der Verantwort- licbkeit _ formell zwar auf fich, aber Notariell in aller Zukunft auf die preußisÖe Staatsregierung _ zu werfen, was das heißt, das bitte ich Sie wobl zu bedenken! Wer von uns kann dafür einstehen, welche neuen Geseiiscbaften rock) enisieben! Jeden Tag können neue kommen. Wer kann dafür einstehen, daß die alirn Gesellschaften die gegen- wärjigkn soliden Prinzipien und Verwaltungétgrundsäße beibehalten? Der Herr LdeiribschaftsoMiniftkr sagt selbst: Durch meine Beauf- sichtigung kann ich das nicht feststellen und kcntrolieren. Nun wollen Sie uns zwingen, für ewige Zeiten eine solche Verantwort- iichkeit zu übernehmen! Sie Haben fich ja ein Ventil geschaffen; Sie Haben selbst wobl daran gezweifelt, ob es richtig wäre, die Mündel- ücherbeit obne Bedingung für ewige Zeiten zu gewähren; Sie haben der Regierung die Möglichkeit in die Hand gegeben, diefe Mündel“ sicherheit zu widerrufen.

Wenn der Herr LandwirtbfÖaftS-Minisier selbst sagt: Durch eine Krntrole, durch einen Kymmiffar, der dicselbe ausübt, kann ich nicht voi] Verantwortlich skin für die wirkliche Geschäftsführung solcher Ge- ssiiichaften im Einzelnen, Was für ein zweischneidiges Schwur und welche koloffalc Verantwortlichkeit geben Sie dann der Königlichen StadtSregierung gerade durch diese AuSnabme in die Hand! Greift der Kommiffar zu früh zu, so kann er die Mündel auf das e_riremfie schädigsn, die im Vertrausn auf die Erklärung der StaatSregierung in Beirsff derMündelsxÖerbeii ibreGeider da angelegt baden; denn daß der Kurs solcher Papiere, wo nur das Gerücht ent- fisbi, daß die StaatSrsgierung Mißtrauen hat, sofort berunterpurzelt, ist doch gar kein Zweifrl. Greift man aber, in der Besorgniß, verkehrt ju bandsln, zu spät ein, so ißt das Unheil noch schlimmer. Wenn wir nun von der Siaatsregierung aus sagen, wir können eine solche Verantwortung nicbt wobl tragen, wir kühlen un.? nicht gewachsen d», wenn wir das übernehmen, kann das doch die dedenklicbstén Folgen haben, so muß das doch für ein Angordnetenbaus, welches ja nicht selbst formel] disse Verantwortlichkeit trägt, sondern sie auf das Staats-Minifterium überwälzi _ doch schon sonderbar liegen, wenn man ',"ch trotz aUedem dazu cntschließt.

Meine Herren, man bat gesagi, wir begingen cin Unrecht gegen unsere vreußischcn Hypothekenbanksn, wenn wir si? nicht konkurrenzfähig Halten gsgknüber den säddeutsckxw. Tkr Herr Ministkr der Justiz hat schon ausführlich darauf geantwortet. Ich lege immer entscheidendes Gewicht darauf, daß die Differknz in den Rechten süddeutscher und Preußischer Hyyotbekendanken schon bestanden hat, und daß tres dieser Verschiedenheii wir in kurzen Jahrkn in Preußen durch die Hypothekrn- danken zwei Miliic-rden Pfandbrief? außgegeben haben, daß die Övvoibekenbanken auch in ihren finanzielien und wiribscbaftlichen Er- gebniffen blühend gewesen sind, und daß daher garnicht abzusehen ist, warum das in Zukunft anders sein soilte.

Meine Herren, die Hypothekenbanken sollen nur, wie das diele don ihnen gethan haben, durch ihre ganz? GLsÖäftsfÜbkung fich das allgemeine Vertrauen in dcr Kapitalisienwelf gewinnen und erhalten; dann werden sie Jenug Pfandbriefe los werkkn. Ick glaube garnicht, daß das Publikum in Preußen, welches srine Gelder anlegt, irgend wie Gewicht auf eine kleine oder größere Hypothekenbank in Süd- deutschland legt, weil sie dort für mündelsicher erklärt ist. Bei uns liegen obendrein, wie das schon mebrfaä) gesagt ist, die Dirge ganz anders. Die süddeutschen Hypothekenbanken find ailsin da, sie müffen den städtisckoen und ländlichen Kredit befriedigen; sch0n dadurch ist ibre ganze Stellung und Aufgabe eine andere, als die der preußischen HWoibekenbanken, welche wenigstens nicht aUein für den ländlichen Kredit zu sorgen haben. Ich habe mich gefreut, daß der Herr Justiz- Minister gesagt bai: unsere Geseßgebung müssen wir nach unseren eigenen Verbältniffen einrichten, aber nich nach den Vérbältniffen kleinster Staaten. (Bravo! rechts.) Preußen isi Manns genug, seine eigene Geseßgebung zu machen. (Bravo! rechts. Zuruf links; HLZTKkeit.)

Meine Herren, einer der Herren Redner bat mich im Vérkacht Ikbakt _ ich glaube, es war Herr Schmiß _, daß meine Stellung zu der Frage ausschließlich wiederum mal durch fiskalische Gesichtspunkte

bedingt wird. Jcbrvill ibm“ darauf kur] antworien.“ Weins wir ein Bedürfniß der Einführung der Mündelstxberbeit der Papiere du Hypothekenbankm für die Mündel in Preußen nachgewiesen wird und es fich nicht bloß um die Befriedigung eines Wunsches der vaoibekenbanken handelt, so versichere ich: allgemeine Staatsintereffen finanzieUer Natur würde ich auch nicht einen Augenblick dem Wohl und Web: unserer Mündel und Waisen vorziehen. (Bravo! rechts.) Aber ich sehe das bier nicht. Daß aUerdings, wenn aus den 2 Milliarden 5 und 10 werden sollten, wenn die Gesammtschuld, die in den Piandbrisien steckt, größer würde wie die preußische Staats- schuld, daß da ein wesentliches Intereffe des preußischen Staatskredits und des Kurses der Konsols in der Frage stecken würde, das leugne ich garnicht _ und nicht bloß ein Interesse der Staatspapiere, sondern ebenso der Kommunalpapiere obne Außnabme; sie sind vielleicht noch mehr in dieser Beziehung berührt. Nun, gxgxnübet großen anderen öffenilicben Interessen muß solche finanzielle Rücksicbt oft zurücktreten. Ader solche anderen großen öffentlichen Jntereffen [ebe ich hier nicht, und da wird die Frage allerdings auch von Bedeutung: ficht dier nicbt allgemeines Staatsiniereffe gegen Privatintereffe? (Sehr richtig! rechts.) Also dieser Vorwurf, wenn es ein solcher skin sollte _ beute muß man, wenn man überdaupt von .Jntereffe des Staats“ spricht gegenüber anderen Interessen , ja eigentlich jedesmal um Verzeihung bittkn (Heiterkeit rechts) _, trifft mich nicbt. Wenn Sie den Vorschlag der Kommiffion ablehnen, nicbt alien Hypothekenbanken ane AUInabme die Mündelficberbeit gewährt wird, und wenn das Bedürfniß dazu in Zukunft sicb berauöftellt und für alle oder einzelne anerkannt ifi, so haben wir die gegebene Kompeten: im Bundesrats); der wird ja dann die Sache entscheiden können, wenn die Hypothekenbanken das in ihrem Jntereffe finden.

Aber wenn uns nun gesagt wird: wir wiffen doch nicht, wie der BundeSratb entscheidet; möglicherweise könnten dann auch in Preußen die Hypothekenbanken der süddeuiscben Staaten Mündklficherbeii be- kommen, _ so frage ich: wäre das an und für sich für das Publikum ein Unglück, wenn der städtische Reaikredit billiger würde? Wenn ich die Wahl babe: folien disHypotbekcnbanken böbere Dividenden haben oder dem Gesammiwobnungsbau einen billigeren Kredit in den Städten bewilligen, _ so würde ich doch das letztere Vorziehen (sehr gut! rechts); wenn man auch, Vollkommen naturgemäß, bei Ge- sellschaften das Streben nach angemeffenrr Verzinsung ihrer Antag?- kapitaiien in voUenz Maße für berechtigt halten muß, so ist doch die Frage, ob die Hypothekenbanken in ihrem wahren Interesse handeln, wenn sie so sebr auf die Gswäbrung der Mündelficherbeii der Papiere aUer Banken drängen, dock) wohl noch recht zweifelhaft. (Hört! hört! rechts.) Ob es nicht richtiger ist, bei der Gewährung der Mündel- sicberbeit den einzelnen Fall ins Auge zu fassen, als genereU ailes über einen Kamm zu schsren? ob nicht die HDrOtbekenbanken _ welcbe durchaus iolide arbeiten _ in Zukunft mehr Interesse haben können, nicht mit allen andxren über einen Kamm geschoren zu werden, ist erst zu erwäzen. Mir schsint richtig, das Publikum zu gewöhnen, zu unterscheiden: mit Pfandbrieien welcher Hypothekenbank babe ich es zu thun? _ während, wenn generell alle gegenwärtigen und zukünftigen Hypotbékenbanken die Mündelficherbeii hätten, that- sächlich alle dem Publikum gegenüber gleich sein würden. Jch weiß nicht, ob das geschäf1lich überhaupt richtig ist; aber wenn das der Fal] wäre _ meine Herren, wir können danach unsere Entscheidung nicht treffen; wir müffen unsere Entscheidung treffen nach dem ein- fachen Saß: rvobin führt uns das Interesse der Mündel, wobin führt uns das aUgemeine Intereffe? Von dirsem Standrunkt aus bitte ich Sir, den Antrag der Kommission abzulehnen und es bei der Regierungsvoriage zu belaffen. (Lebhafter Beifail r€cht§.)

_ . Minister für Landwirihschast 2c. Freiherr von Hammer: stern:

Meine Herren! Die Erklärung, die ich hier gestern schriftlich festgestellt und dann verlesen habe, wurde in ihrem wesentlichsten Theil während der Verhandlungen präzisiert. Als ich gestern Abend den ficnograrbiscben Bericht durchfab, fiel mir schon auf, daß ich zwei verschiedene Ausdrücke gebraucht batte. Ich hatte einmal yon einer .absoluten' Garantie und zweitens von einer „erforderlichen dauernden“ Garantie gesprochen. Das Wort .absolut' ist selbstverständlich nur in dem aus dem Zusammenhange fich ergebenden Sinne zu verstehen. (Lachen bei den Freisinnigen.) _ Ich weiß nicht, meine Herren, wésbalb Sie darüber lachen; es ifimir das vollkommsn unverständlich! Außerdem ist durch den zweiten Ausdruck präzise zum Außdruck gelangt, was unter dem ersten AuSdruck zu verstehen war. Ick) kann dem Herrn Finanj-Minisier nur durchaus Recht geben, daß er das, was ich mit den beiden Ausdrücken babe sagen wollen, richtig zum AUSdruck gebracht hat. Im übrigen weise ich darauf hin, daß beuie auch von anderer Seite in derselben Bedeutung der Aquruck „absolute Garantie“ gebraucht worden ist.

Ich habe dann kurz einzugehen auf die Erklärung des Herrn Abg. vsn Arnim; er führte aus, daß er nicht glauben könne, daß es möglich gewesen sei, 40 Nachprüfungen rücksichtiich der Gebäude- "einschäßungen in ca.14 Tagen unanfechtbar auszuführen. Durch einen sachderständigen, beamikten Herrn, dem ein größeres Bureau zur Seite gestellt worden ist, sind diese Nachprüfungen nach unserer Ueberzeugung sorgfältig und gewiffenbaft au5gefübrt. Der Herr hat zunächst den Werth dcr Area geprüit und festgesteiit und dabei Unter andern diejenigsn Kaufs- yreise zu Grunde gelegt, die in derselben Lage und Nachbarschaft gezahlt Wurden. Er hat dann den Bauwerib der Gebäude, wesent- lich den Werth des Baumaterials, zu Grunde gelegt und hat in der sorgfälikgßen WSU"? die bisher gezahlten Mietben ermittelt. Darauf- bin hat er sein Gutachten abgegeben. Wir haben diese Ermittelungen, soweit sie uns vorlagen, nachgeprüft und find zu der Meinung ge- kommen, das;, weil sie von sachverständiger Seite auSJefübrt sind, sie wohl eine sichere Unterlage für die Prüfung der Angemeffenbeit der Eisleibunsen geben.

Abg. Peltas an (fr. Vgg.) empfiehlt die Aufreckyterbaltung des Kommiifionsbescblunes unter Streichung der Worte „unter staatlicher AUTÜÖT stehenden“. UrsWÜUJÜÖ Waren, führt er aus, indie Vorlage die Hyvoibekknbanken aufgenommen; nachher hat man sie berauSgelaffen, Md ki? Begründung irrichk ja auch davon, daß die Entscheidung dieser Frage vorbehaltsn bleiben soll. Es likgt aber kein Grund dor, diese Entscheidung hinauszuschieben. Die Regierung hat auch in der Kommission zuerst gar keizien Widerspruch dagegc-n erhoben, daß die Hypothekenbank - Pfandbriefe für mündelsicher erklärt werden sollen. Wksbalb nachher ein? Aknderung eingetrrtcn ist, darüder ist nichts bskanni gxworden. Redner wendet sich gkgcn die übrigen Anträge, die auch diejenigen Pfandbriefe träfen, welcbe von nicbtöffentlichen

rechtlichen Vereinigungen [oon Grundbefißern außgegeben werden, deren Sickcrdeit aber von niemandem bezweifelt werde.

Darauf wird die Debatteéßexchwßen.

Maß. Gamp erklärt, daß er Ul seinem Bedauern, da ibm das Wort Leschnitten sei, seinen Anrrag für die zweite Lesung zurück- ziehen m sie.

In namentlixher Abstimmung wird die Mündelficherheit für die Pfandbrtefe der Hypothekenbanken mit 159 g en 127 Stimmen abgelehnt. Fur dieselbe stimmen die bei :reifinniqen Gruppen und die Nationalliberalen eschloffen, erner die wenigen anwesenden Polen und der größere T eil des, Zentrums; gegen die Mündelsicherheit stimmen die „Kon er-

vatwen und die Freikonservativen mit wenigen Ausnahmen.

tZu tArt. 75, betreffend den Gemeindewaisenrack), be- an ra

Abgg. 131". Wiemer (fr.Volksp.) einen Zusay,wonach auch Frauen zu diesem Amte berufen werden können, wie sie schon zur Unter- stüyung der Gemeindewaisenrätbe als Waisenvftegerinnm berufen werden können. Die Aufsicht über die Erziehung der Kinder Liege viel besser in der Hand von Frauen als in der von Männern.

Justiz-Minifter S chönstedt:

Meine Herren! Ich bin mit dem Herrn Vorredner der Ansicht. daß die Frauen auf dem Gebiet der Waisenpflege die trefflicbfien Dienste leisten können, und ich habe die Ueberzeugung, daß sie die Aufgabe, die ihnen der Entwurf zuweist, zur Unterstüßunß des Waisen- ratbs als Waisenpfiegerinnen wirken zu können, in verdienstvolle: Weise lösen werden. Aber ich möchte doch aus den Gründen, die 'm der Kommission erörtert worden sind, und die heute der Herr Antragsteller wiederholt bat _ bei der vorgerückten Zeit enthalte ich mich, Weiter darauf zurückzukommen _, bitten, es bei dem Kommissionsbeicbluffe zu be- laffen. Ich meine, wir müffen, wenn wir die erstem Schritte thun, die Frauen auch in das öffentliobe Leben einzuführen, doch dabei nicht gar zu rasch vorgehen und erst weitere Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln. Gegenüber einer Beiorgniß, die der Herr Antragsteüer an- gedeutet bat, möchte ich glauben, daß„ wenn wir nachher zu Hause unseren Frauen erzählen, der Entwurf sei aufrecht erhalten, unsere Frauen und das nicht zum VoWurf machen werden. (HsiterkeiW

Abg. Bröse (kons.) empfiehlt die Annahme des Kommissions- beschluffcs; die Frau gehöre nicht in das öffentliche Leben.

Abg.1)r. Langerbans (fr. Volksw.) hält es für zweckmäßig, die Frauen zu Vollberxcbiigten Mit liedern der Waisenrätbe zu machen.

Abg. Broemel (fr. Bag) brYauert, daß man hierbei dem Grund- saße buidiga: Nur immer langsam voran. Zar Gewerbe-Jnspsktion bade man in anderen Staaten längst Frauen herangezogen, ehe man in Preußen Überhaupt nur den leisesten Versuch damit gemacht habe.

JustixMinister S ck) 611 ste d t:

Meine Herren! Der Entwurf der Kommi'ssion ist nicht, wie der Herr Vorredner meinte, von Mißtrauen gegen die Frauen ein- gegeben, sondern er ist im Gegenibeil ein Zeichen und Beweis eines weitgehenden Vertrauens. Es wird hier der Frau ein Recht verlieben, was sie bis dahin nicht harte, und wenn der Herr Abg. Dr. Lanzerbans vorhin erwähnt hat, daß diese Bestimmung eine Beschränkung des bestehenden Rechts bringe, so befindet er sich damit in einem Jrrtbum. Nach der bestehenden Vor- mundschaftöordnung war es nicht zulässig, weibliche Personen zu Waisen- räiben od€r Waisenpflegerinnen zu ernennen. Dies ist der erste Schritt auf diesem Gehiet, und wenn der Herr Abg. Vroemel dabei den Vor- wurf gegen die preußische Regierung erhoben hat, daß sie immer in der- artigen Fragen rückständig sei, sich von anderen Staaten übertreffen laffe, dann glaube ich, auch diesen Vorwurf zurückweisen zu dürfen, und ganz speziell in der Anwendung auf die vorliegende Bestimmung. Gerade der preußische Entwurf ist es arwesen, der den ersten Schritt gethan hat, diese Mitwirkung der Frauen in der Waiseupflrge herbeizuführen und zu ermöglichen. Wenn nicht der preußische Entwurf mit diesem Beispiel vorgegangen wäre, dann würde wahrscheinlich kein einziger anderer deutscher Staat eine solche Bestimmung in seinem bezüglichen EntryUri aufgenommen haben. Jeßi ist ihm eine Reihe anderer Staaten gefolgt; aber kein einziger Staat ist weiter gegangen als Preußen. * (Brado! rechts.)

Abg. Lohmann-Oitweilcr (nl,) fvricbt seine Verwundrrung darüber aus, daß man auf der rechten Seite des Hauses gegen den Antraa sei.

Der Antrag Wiemer wird darauf ge en die Stimmen der Freisinnigen und der meisten Naiionalirberalen abgelehnt. Artikel 75 wird unverändert angenommen.

Artikel 84 betrifft die Gerichtskosten. Abg. Schmiß- Düsseldorf ( entr.) beantragt, für die Eröffnun einer Ver: fügung von ' odeswcgen nur 5 Zehntheile der voZen Gebühr zu erheben.

Justiz-Minister Schönstedt:

ch brdaure, dem Antrage widersprechen zu müffen. Er ist vielleicht aas einer guten Idee berdorgegangsn, aber er dürfie sich zur Annahme kaUm empfehlen. Die Frage ist in der Kommisfion ein- gehend erörtert worden. Die Königliche StaatSregierung hat gerade auf dem Gebiete der Gebühren für lesiwilligr Verfügungen ganz er- beblick: Konzesfionrn gxmacht, und fie war der Meinung, daß damit genug gcsch8b2n sei, daß innegebalten werden müffe. Wir find in der Nich1bekämpfung der Kommissionsbeschlüffe weiter gegangén, als der grundsätzlichen Auffassung der Staatßregierung bei Einbringung des Entwurfs entsprach. Für die Errichtung und Eröffnung öffentlicher Testamente sind die Gebühren bereits herabgesetzt worden, für die Eröffnung „auf die Hälfte.

Für die Eröffnung eigenbändiger Testamente hat man die vollen Gebühren beibcbalten aus einem doppelten Grunde: einmal aus dem Grunde, der von dem lebhaftesten Gegner der eigenbändigen Testamente mit besonderem Nachdruck vertreten wurde, weil man sie nicht begünstigen wollte mit Rücksicht auf die Gefahr, die darin liege; zweitens auch des- halb, weil, vom fiskalischen Standpunkt aus betrachtet, das öffentliche Testa- ment der Staatékaffe ohnehin eine größere Einnahme bringt, wie das eigenhändige Testament. Bei dem öffentlichen Testament fallen der Staatskaffe schon die Beurkundungsgebübren zu, die beim eigenbändigen Testament entfalien. Deshalb glaubte man auch in der Kommission- daß kein (Grund vorliege, die Herabseßung der Eröffnungßgebübren, die für die öffentlichen Testamente zugestanden ist- auf die eigen- bändigen Testamente außzudebnen.

Meine Herren, ich möchte bitten, mit Rücksicht auf die auch- von der Kommisfion anerkannte grundsäßlicbe Stellung, daß Aenderungen in den Kosiensäyen, die nicht in unmittelbarem Zu- sammenhang mit den Neuerungen des Vürgerlicben Gesetzbuchs sieben. in das Gesetz nicht hineingebrackot werden soUen, den Antrag abzu- lehnen. Im allgemeinen darf ich dazu bemerken, daß auf dem Gebiet der freiWiliigen Gerichtsbarkcii nach den statistischen Ermittelungen.

der Staat nicht mit Nutzen arbritct, sondern auch da noch zusevt.