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ericht fehlt.
Preußisther Landtag. H e r r e n h a u s, 13. Sißung vom 1. Juli 1899.
Seit der leßten Sißung sind verstorben: Wirklichcr Ge: heimer Rath, Dambach am 18. Mai, Wirklicher Geheimer Rath Henrtcr am _3. Juni, Ober-Bürgermeister Jaeger- Exberfelddnz 8. Zum. AuSgeschieden ist infolge Niederlegung sexnes stadttschen_ Amts der bisherige Ober-Bürgermeister Ltndemann-Dusseldorf. Das Haus ehrt die Verstorbenen durch Erheben von den Sißen. Neu berufen find Professor Schmoller, Herr von Wedel, Erster Bürgermeister Lenße (Barmen) und Erster Bürgermeister Trenckmann (Mühl: hausen). -
Graf zu Lynar hat eine Interpellation, betreffend die R gulterung der Spree, insbesondere in der Ge end ober: und unter7alb des Spreewaldes, eingereicht; dieselbe oll für Montag auf d e Tagesordnung geseßt werden.
„Dem Staatövertrak;l zwischen Preußen und Wurttemberq über die _ ufhebung der lößerci auf dem Neckar oberhalb der Enzmündung und an der Glatt vom 7. April 1899, und dem Gesehentwurf, betreffend die Auf- hebung der Floßeret auf den preußischen Theilen des Neckars und der Glatt, ertheilt das Haus auf Antrag des “Referenten Grafen von Arnim-Boisßenbur in einmaliger Schluß- berathung ohne Diskussion eine Zu timmung.
Sodann folgt die Berat ung des (Heseßentwurfs, betreffend die Fürsorge für ie Wittwcn und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, auf Grund de? vpm Grafen von Seidliß-Sandreczki erstatteten mundltchen Berichts der Etats- und Finanzkommission. Diese empfiehlt, dte Beschlüsse des anderen Hauses unverändert zu genehmigen.
Vize- rästdent des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister ])1'. von iquel: '
Meine Herren! Die Frage der Notbwendigkeit, jedenfaüs des dringenden Bedürfnisses dieses Geseßes ist bisher sowohl im Ab- geordnetenhause, als, wie ich annehme, aucb bier unbestritten, und ein envaiges Scheitern des Geseves würde gewiß allseitig bedauert werden. Um so mehr möchte ich bitten, die- Staatöreaierung nicht in die Lage zu bringen, durch Ihre Beschlüsse gezwungen zu sein, das Geseß in diesem Jahre nicht zu stande kommen zu lassen. Meine Herren, es ift hier eben gesagt, die Gemeinden dürften nicht mehr belastetwerden. Aber nach unserer Auffaffung ist die Schullast eine Gemeindesast, und “wenn Sie sagen, die Gemeinden sonen überhaupt nicht mehr belastet werden, so sagen Sie: „Staatsschule“. Meine Herren wir find an
die„Staatsschule schon aUmäblich sehr nahe berangerückt. Durch die wachsenden Bedürfnisse Waren aUerdings nicht mehr akle Gemeinden in der Lage, die Schullastcn zu tragen; nothgedrungen mußte der Staat einschreiten. Das ist im wachsenden Maße geschehen; Sie brauchsn bloß die Etats dcr leßten 20 Jahre durchzuseben, so werden Sie Inden, daß mehr und mehr die Schullast auf den Staat gewälzt wird. Daneben j'md aÜerdings auch die (Ge- meinden stärker belastet. Das lag in der Natur der Entwickelung der Schule, der wachsenden Kosten für die Schulen und namentlich der höheren Bezüge der Lehrer.
Dieses vorliegende Gkséß betrifft nun auch die Schullasten; dena wessen der angesieüte Lehrer ist, dem liegt auch die Penfionisrung und die Fürsorge für die Wittwen und Waisen ob, im (Grundsatz wenigstens. Wir find nun bxi der Vorlage selbst mit staatlichen Zu- schüffen im allgemeinen schon wieder über die Grenze hinausgegangen, welche bei dem Lebrerbesoidungßgeseß vor 2 Jahren gezogen war. Wir haben da etwa 3/5 aÜer Kosten auf d€n Staat übernommen. Im Abgeordnetenhause wurde Von dem Stadtratb Ehlers der Antrag gestellt, man solle hier auf die Hälfte gelen. Das beträgt 360 5-6 pro Einzelfau. Das Abgeordnetenhaus beschloß abek, auch damit noch nicht zufrieden zu sein; vielleicht waren auch manche Mit- glieder der Meinung, es sei nicht nothwendig, das Gesetz gerade in diesem Jahre zum Abschluß zu bringen _ und gingen auf 420 „M Danach wüxde der Staat 3/5 von diesen Kosten übernehmen. Meine Herren, schon bei 36086 zahlen alle Gemeinden, wo die Gehälter bis zu 1200.16 betragen, überhaupt nichts, und bei 420.411 geht das natürlich noch viel weiter. Ich habe um das Gesev zu stande zu bringen, im Abgeordnetenhause zu verstehen gegeben, zu einem Zuschuß Von 360 516 im Ganzen, also der Hälfte aÜer enkstebenden Kosten, würde der Staat im Interesse der Sache fich wohl entschließen. Ich habe mich nicht bestimmt dahin erklärt, daß ein verlangter Zuschuß von 420 «76, wie er jetzt in der Vorlage ist, nach den Beschlüssen des Abgeordneten- bauses ein Kriegsfall sei. Man würde das in Erwägung nehmen, um das Zustandekommen des Geseves einigermaßen wahrscheinlich zu machen. Ich habe die Beschlußfaffung des Staats-Ministeriums vor- behalten. Nach meiner Meinung geht das schon wieder viel zu weit und wiirde unabsebbare Konsequenzen für die Zukunft haben.
Nun kommt aber der zweite Fall. Im Jahre 1887 hat man nach meiner Meinung in etwas unbedachter Weise feste Bezüge für jede Lehrerstelle im Lande, einerlei, ob die Gemeinde vollkommen leistungSfäbig war oder nicht, zugestanden. Daß das ein Verlassen des Grundsaßes der Verfassung ift, wonach die Schullast eine Gemeinde-
last ist, und der Staat nur im Fall der Hilfebedürftigkekt der Ge-
meinde eintrsten soll, das glaube ich noch beute. Ick babe es damals auch als Mitglied dieses hohen Hauses für im höchsten Grade bedenklich ßebalten, und hiér in diesem hoben Hause wurde das Prinzip als Verfaffungswidrig aufs äußerste bekämpft. Als nun die Schullasten wieder siikgen, haben wir uns bemüht, bei dem letzten Geseß wegen der Besoldung der Lehrer uns der Verfassung wieder zu nähern, indem wir sagten, daß, wo unzrveifelhaft die betreffenden Gemeinden leistungsfähig , sind, da der Staat keine Geschenke machen darf, da die kreisfreien Städte obne Ziveifel leistungsfähig sind; so haben wir auf eine bestimmte Zahl von Lehrerstellen die Beihilfe des Staats für diese Stadt beschränkt. Dieser Grundfos ist hier ausführlich disyutiert worden. Schließlich hat das Herren- haus die damaligen Prinzipien des Abgeordnetenhauses angenommen.
Jeßt kommen wir zu den Wittwen und Waisen; da soll nun wieder dieser Grundsaß Verlaffen werden. Ist das eine konsequente (Gesetzgebung? Wenn Sie das hier durchführen, dann müssen Sie eigentlich es auch wieder ändern an dem Geses, betreffend die Be- soldung der Lehrer. Ich sehe keinen Unterschied in dieser Beziehung. Wir haben gesagt, es ist unausfübrbar, die Leistungsfähigkeit aller GE- meindert im ganzen" preußischen Staate zu untersuchen. Wir müssen da eincn Durchschnitt ziehen, wir müssen davon außgeben: im Großen und Ganzen find die kreisfreien Städte für diese ja an sich geringe Last vollkommen leistungsfähig. Es handelt sich bier garnicht um große Summen, um viel geringere Summen als bei der Frage der Lehrer- besoldungen selbst. SoÜte nachgewiesen werden, daß eine einzelne kreikfreie Stadt nicht leistungsfähig ist, so sind Fonds vorhanden und dazu bestimmt, solchen Städten zu helfen, Wie Wir das schon in Betreff einzelner kreisfreien Städte, namentlich in Schlesien, tbun. Also, würde der Grundsaß im einzelnen Falle nicht zutreffen, so ist in dieser Beziehung die“ Mögliäokeit vollständig vorhanden, zu helfen. Aber, meine Herren, Sie müssen immer nur zugeben, daß, wenn wir einmal ein bestimmtes Prinzip aufgesteüt und durchgeführt haben, wenn wir uns dadurch einigermaßen der verfaffungsmäßigen Ver- theilung der Schullasten wieder genähert haben - und nun nach zwei Jahren, wo es sich um eine viel kleinere Sache handelt,“ wir wieder abspringen von diesem Grundsaß, so ist das doch keine Konsequenz. ,
Meine Herren, wenn wir die kreisfreien Städte unterftüßen, so ist es doch schon sonderbar, daß man nur Berlin davon auknimmt; denn ich wüßte garnicht, wie man behaupten will, daß ane anderen Städten hilfsbedürftiger seien in dieser Beziehung wie Berlin. Ich habe schon im Abgeordnetenhause gesagt, Köln, Frankfurt, alle derartigen Städte, selbst Charlottenburg,
und andere"“ ' 7411113515 Vörorie tim Pektin, wohin die Steuerkraft * fick “seht ' zieht, "7on das Wachsen der Steuer ein ganz eminentes ist, find nacb weine: Meinung ebenso leistungsfähig wie Berlin; man hat skb aber doch gesehen!, eine so gut situiert: Stadt wie Berlin mit der großen, im Verhältniß mäßigen Steuerlast zu unterstüßen; da hat man gesagt, das könnte übel aussehen, und über die übrigen, die genau in derselben Lage sind, ist man dann hinweggegangen.
Diese Frage ist nicht bloß eine Geldfrage -- schließlich würde es fich in diesem Fall um eine Million handeln, die aus der all- gemeinen Staatskasse den kreisfreien Gemeinden zugeführt würde -, aber es ist eine Frage des Prinzips. Wenn man gesagt hätte bei der Beratbung des Lebrerbesoldungkgesekses: wir wollen das Prinzip der Verfassung definitiv verlassen, wir haben nun einmal im Jahre 1887 den Schritt gethan, nicht danach zu fragen, ob 'die Gemeinden leistungs- fähig find oder nicht, in einem gewiffen bestimmten Verhältniß soll der Staat zu den Schullaften in allen Gemeinden zuschießen, das würd? mir verständlich. Aber nun ein anderes Prinzip aufnehmen vor ein paar Jahren und hier, wo der Druck, der daraus etwa folgen könnte, für die kreisfreien Städte nur ein ganz unbedeutender ist, eine solche Geseßgebung zu machen, - das kann der Staat nicht zulassen, dann kommt man, wie man zu sagen pflegt, von einem 1119 andere, und schließlich ist überhaupt 01168 willkürlich. Und wie stark ist das Drängen, namentlich eines Theils des Lehrer- standes schon jetzt dahin, die Schullast überhaupt für eine Staatslast zu erklären! Ia, wer das will, der muß so verfahren, wie hier die Kommission vorschlägt; wer das aber nicht will -- und ich und der Herr Kultus-Minister ebenfalls nach seinen mehrfachen Erklärungen wir stehen auf dem Standpunkt, die Schule muß eine Gemeindesacbe bleiben -, der muß sagen: yrjnojyjiJ 011863! Wir haben nun den richtigen Weg wiedergkfunden vor ein paar Jahren; bleibn wir auf diesem Weg. dann handeln wir konsequent und grund- sätzlich und setzen der schon sta1keingeleiteten Entwicklung zur Staats- schule doch wieder einen kleinen Damm entgegen.
Es ist die Frage daher auch vor allem eine grundsätzliche Frage, 66 ist nicht allein und zum wenigsten Theil viel1eicht eine Finanz- frage. Deshalb bitte ich das hohe Haus, die Vorlage der Regierung in diesem Punkte wieder berzustéllen.
Was die Frage wegen des Zuschusses Von 420 «M statt 240 514, wie die Regierungsvorlage es verlangt, betrifft, so wiÜ ich, eine bestimmte Erklärung in dieser Beziehung nicht abgeben. Wstm dadurch das Geseß zu stande kommen würdk, da es fich bier bloß um eine Finanzfrage und nicht um eine Prinzipienfrage handelt, so glaube ich, eine gewisse Gencigibeit, ohne aber etwas Bestimmtes in dieser Beziehung sagen zu können, des Staats-Ministeriums in Auss1cht stkl11n zu können. Um des lieben Friedens 1131061: und um das höchst wichtige ©8er zu stande zu bringen, würde der Staat auch noch vicÜ€icht diese Last auf sich nehmen, obwohl dann die insiung des Staats schon auf “7/5 des ganzen Betrags fich ausdehnen würde, man also von den Grundsätzen der Vertheilung dieser Schullast schon ganz erheblich abwcicht. Ich tHue das im Jntereffe der Witjwen und Waisen. Ich fühle lebendig, daß in dieser Richtung eine wesentliche Verbesserung gegen den bisherigen Zustand eintreten muß; und wenn das Geseß auf andere Weise nicht zu stande gcbracht werden könnte, so würde ich mich freilick) ent- schließen, in diesem Punkte entgegenzukommen und würde dies auch im Staats-Miniftarium empfehlen, wenn auch mit schwsrem Bedenken. Aber in dem andern Punkfe, der grundsäßiickper Natur ist, bitte ich das hohe Haas, die: RegierungßVUrlage wiederherzustellen.
Ober-Bürgermeister Becker-Köln: Ich halte im Gegensatz zu der Auffaffung, welche der Finanz-Minister socbsn zu meinem Be- dauem vertreten hat, die: Beschlüsse des andkren Hauses für eine wesentliche Verbesserung der Vorlagx. Jm Punkte dés Staats- zuschuffcs brauchen wir wohl keine Beiorgniffe mehr zu hegen. Aber die Verlcßung dec Vc'rfaffung in dem prinzipielleg Punkxe ist doch schon skis 1873 im Gange, ohne daß bisöer die Schule zur Staats- scbule geworden ist. In diesem Prinzip liegt gar kein Prinzip. Auch bei dem Lebrerbesoldunasgeseß hat man dieses Prinzip keineswcßs so außnabmslos respektiert. Der Begriff der eximierten und nicbteximierten Städte giebt kkinen Maßstab, für diE Leistungsfäbi keit; zahlreiche Landkreise find viel leistungsxäbiger als selbständige &tadtkrkise. Und Wenn jene Kongruenz jryt auch vor- handen ist, wer giebt die Gewähr dafür, daß das so bleibt, besonders wenn dcr cher-wättiae Aufschwung wieder zurückgeht? Dann müßte erst das Gesetz geändert werden, wenn man Hilfe bringkn Wollte. Berlin würde ich persönlich gern den Zuschuß wünschen, aber seine steuerliche Leistungsfähigkeit überragt doch weit diejerige al1er übrigen preußischen Kommunen, auch diejenige Charlottenburgsx. Es ist also durchaus zutreffend, wenn man die Leistungsfäbi keit Berlins in der Vorlage absolut zum Ausdruck bringt. Die Fe tlegung jenes .Prinzips" der kreisfreien Städte haben wir sehr bitter empfunden, und wir freuen uns, daß es jeßt wieder Verlassen werden soll. Finan- ziell ist die Unjerscbeidung von keiner erheblichen Bedeutung. Es bankélt |ck einfach um eine Zweckmäßigkeitsfrage. In der Stellung der Volksschule wird durch die Annahme der Vorlage nicht das Geringste geändert. SoUte das Geer nicht zu stande kommen, dann [1291 die Schuld bei der Königlichen StaatSregierung.
Vizc=Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister 131. von Miquel:
Dkk HM“ Vorrrdner sagt: Wenn das Geseß nicht zu stande kommt, so liegt die Schuld an der Staatßrcgiemng. Ick) kann genau daswlbe sagen: wenn das Gefev nicht zu stande kommt, so liegt die Schuld am Landtag. Was will man denndamit beweisen? Dagegen danke ich dem Herrn Vorredner, daß er alle meine Deduktionen über die grundsäßlicbe Stellung gegenüber der Tragung der Schullasten vollkommen bewiesen hat. Er hat gesagt: Die Leistungsfähigkeit solle nichts mehr bedeuten, sie solle garnicht mehr berücksichtigt werden. Das ist die Aufhebung der Verfassung ganz direkt und ohne Umschweife; denn die Verfassung sagt: die Leistungsfähigkeit, die Frage des Be- dürfnisses entscheidet, wo und in wélcber Höhe der Staat einschreiten und den Gemeinden zu Hilfe kommen sou. Wenn aber die Leistungs- fäbigkeit nichts bedeuten sou, wo bleiben da seine Deduktionen in Be- treff Berlino? Der Vorredner sagt: Berlin istleistungsfäbig. Da sag? ich: Köln ist leistungsfähig; da sage ich: Frankfurt ist leistungsfähig. So kann man fast alle hier in Betracht kommenden Städte nennen. Hier wird einmal die Leistnngsfäbigkeit aber nur für Berlin wieder als maßgebend anerkannt.
Meine Herren, der Herr Vorredner sagt, man habe seit 1872 die Sache überhaupt nicht konsequent durchgeführt, Wie das die Verfassung eigentlich wolle. Das ist ja gerade, was ich sage: wir sind seit langer Zeit durch den Drang der Umstände, durch die koloffale Steigerung der Schullasten, durch ,die infolgedessen wachsende LeistungMnfäbigkeit einer großen Anzahl von Gemeinden, namentlich
Verfaffung abzugeben gezwungen gewesen. Die Folge ist die, daß diese Grundsäße der Verfassung allmählich gam in Vergeffenbeit geratben. Wer heute noch den Staat und seine Zukunft vertbeidigt, muß eigentlich um Entschuldigung bitten. Es entsteht immer mehr die Neigung, daß alle Lasten auf den Staat übergewälzt werden müssen. Gerade diejenigen Herren aus den großeü Städten, die stets das Ver- langen - und ich siehe da auf ihrem Standpunkt - nach mehr Selbständigkeit haben, die das ewige Eingreifen des Staats, den Er- laß allgemeiner bureaukratischer Verfügungen vermieden wissen wollen, die sollten “doch Wahrhaftig einen anderen Standpunkt einnehmen; denn die Lasten, die sie hier übernehmen, die ihre normale Höhe erst in 50 Jahrén erreichen, drücken sie nicht, das können sie nicht be- haupten, und namentlich nicht solche Städte. wie ich fie vorhin be- zeichnet babe.
Nun babe ich mit!; ebenso über die Bemerkung des Herrn Vor- redners gefreut, daß, wenn 420 .“ zugescboffen würden, dann erst die- jenigen Gemeinden, welche ihre Lehrer bis zu 1200 .“ besoldet haben, von jenen Beiträgen frei werden würden. Das ist aber schon bei einem Zuschuß des Staals yon 360 .“, wie der Stadtrat!) Ehlers im Abgeordnetenhause es verlangte, der Fall. Also hoffe ich nun, daß Herr Ober-Vürgermeifter Becker, da er annimmt, daß, wenn eine Gemeinde ihre Lehrer mit 1200 „W bezahlt, fie doch so weit leistungsfähig ist, daß fie diese kleinen Beiträge zu den Reliktenkosten zu [Listsn fähig ist, nun mit 360 «716 fich begnügt. Ick) habe selbst aus den Kreisen von Bürgermeistern die Ansicht vertreten hören, daß es eigentlich Verständiger gewesen wäre, das Abgeordnetenhaus wäre bei 360 „ji Zuschuß stehen ge- blieben, - das will ich den Herren anheimgeben.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten 1). ])1'. Bosse:
Meine Herren! Ich habe an der Vorlage, wie 116 Ihnen vor- iegt, nur ein einziges Interesse, nämlich, daß fie zustande kommt. Die Frage, übkr die jetzt noch Zweifel bestehen, liegt eigentlich meinem spkziellen Ressort ferner. Ich kann es nur dankbar begrüßen, das; die Finanzwerwaltung die Güte gehabt hat, in dieser Bszisbung die Vartretung der Jntereffen zu übernehmen, von denen wir axthegangen find bei dem Zustandekommen der Vorlage. Das, meine Herren, ist ganz zweifelloS, daß das Zustandekommen einer angemessenen Versorgung der Wittrvrn und Waisen unserer Lehrer ein,noch viel dringenderes Interesse für die ganze Bevölkerung bildet, als das Lehrerbesoldungsgefeß. Da, und namentlich bei der Ausführung, wikl ich gern zugeben, mag im einzelnen manches gefehlt skin, aber für diese Fürsorge der Wittwen und Waisen der Lehrer, daß die nicht betfeln gebsn sollen, dafür finden Sie die Zustimmung im ganzen Lande, bei aklen Bevölkerungsklaffen, und darüber kann auch nicht der mindsste Zweifel bestehen, das; es ein dringendes Landes-, ein dringendes Volksinteresse ist, daß diefe Vorlage wirklich zu stande kommt. Nun, meine Herren, kann ich, was den Streitpunkt anlangt - irh nahme an, daß es also wessntiick) nur noch diesen einen S1reit- punkk giebt -- Ihnen nur anbeimgeben, daß Sie nichts thun, was das Zustandekommen des Geseßes hindert und gefährdet. Prüfen Sie die Sache, so werden Sie fich sagen können, daß Ls auch mit dem Eintritt der kreisfreien Städte in die Bezirks- kaffen gehen wird; und wenn wir damit das Gesetz zu stande be- kommen, danx, glaube ich, kann auch jeder Einzelne es mit 111.1?an nehmen, 05 das seinen Grundsäven bis auf das leßte Tüpfslchen ent- spricht oder nicht. Ich für meinen Theil kann nur bestätigen, was der Hsrr Vize-Präsident des Staats-Ministeriums vorhin gesagt hat, esist das meine wohlrrwogene Ueberseugung, von der ichnicht abgeben werde, daß die Schule in Preußrn in erster Linie Gemsind-escbule sein muß, aÜerdings Gemsindesckyule unter der Vorausseßung , daß der Staat mit seinen Mitteln überall da und insoweit eintrijt, daß die Eemeindz'n nicht überlastet werden. Es ist 61116 große Schwirrigkcit, die wirkliche Leistunßsfäixégkcit dcr kaeiuden festzustellrn, und sro ost wir uns auch bemüht 1105311, dafür ganzbestimmte Grundsäße zu finden, so oft si:1d wir, rvknigstxns nach vielen Richtungen bin, damit g-xfcheitert. Deshalb ist es Wohl vkrständlicb, daß die Staatsregierung bsi der Einbringung des CnUvurfs 11011 dkm Grundsaße ausgegangen ist, daß man gewisse aÜgemeine Grundsäße aufstkUen und Grenzen ziehen muß, wie das bei dem Ausschluß der kreisfreien Städte von dcn Bézirks- kassen geschsben ist. Ich bijtc: also nochmals dringend, daß die Herren dem Gcskßentvurf zum Zustandekommen verhelfen mögsn.
Ober-Büraermeister Bkcker: Der Finanz-Minister hat wieder Von einem Prinzip gesprccbkn, welcbc's ich nicht anerkennen kann. Ist die Vcrsaffun aufgehoben, so ist es durch die Staatsregierung 1883 bis 1895 9611111211611; dsnn in dieser ggnzen Zeit ist jeder (Ge- meinde, einschlikßlicb Berlins, obne Rückjicbt auf die Bedürftig- keit ein Zusckpuk; zu den Lebrergebältcrn ewährt worden. Wider ihren Willen sind die Städte in die ensionsq in die Zulagekassen eingeschlossen wvrden; bier soUen sie nun plötzlich nicht mit hinein. Liegt denn darin ein Prinzip? Berlin gewährt 11 schon heute seinen Relikten dieselbe Versorgung, Welche die Lehrer ander- wärts erst durch dieses Gsies bekommen sollsn.
Graf von der Schulenburg-Becßcndorf bringt den Antrag ein, § 14 des (Heseßcs in der von dem Finanz- Minister geforderten Weise zu ändern.
Vizc-Präsident des Staats-Minifteriums, Finanz-Minister 131: von_Miquel: 1 Meine Herren! Der Herr Obér-Bürgermsister Becker stößt die Berechtigung, Berlin anders zu steUen als andere kreisfreie Städte, darauf, daß die Lebrcrwittwen und -Waisen in Berlin schon tbatsäch- lich dasselbe erhielten, Welches ihnen hier das Gesetz giebt. Da lade ich ihn ein, diejenigen verschiedenen anderen Städte, bei denen dieser Umstand genau so zutrifft, auch in Betracht zu ziehen, 3. B. Breslau, Barmen, wenn ich nicht irre, Elberfeld, und dann kann es auch für Köln keine so große Härte sein, wenn es in Zukunft ebenso bebandelt wird. Ich habe ja schon zugegeben, daß man in den letzten Jahren die Verfassung nicht genügend beachtet hat und auch nicht be- achten konnte. Aber ignoriert hat man die Verfassung aucb früher nicht. In dem Geseß von 1887/88 wird der Staatszuschuß für den ersten und alleinstehenden Lehrer erheblich höher als für die folgenden normiert, und Sie brauchen nur die Verhandlungen nachzulesen, um zu sehen, daß man damit nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit handeln wollte; weil die kleineren, leistungSunfäbigeren Gemeinden nur einen einzelnen Lehrer haben, wollte man fie stärker bedenken, als die großen Städte mit einer größeren Lebreranzabl. Also gänzlich ignoriert, wie Herr Ober-Vürgermeister Becker die Sache darsteUt, bat die Gesetzgebung diese Frage auch früher keineswegs.
Stellung des ,Staats mden Schullasteu, unzertkeü 11117“ ', , ' die'Scbullaft Gemeindelast oder Staatslaft, Ws mehr, 7185er
Kultus-Minifter anzunehmen scheint. Es ist dies keineswegs Weine finanzielle Frage, sondern, da der Herr Kultus-Minister,“ wie er oft außgesprothen hat, auf dem gleichen Standpunkt steht, ?so wkrd er am!) darin mit mir einverstanden sein, daß diese finanzieae Frage W der grundsätzlichen Frage der Schu1verwaltuna des Schulwesens un- bedingt zusammenhängt.
Minister der geistlichen :c. Angelegenheiten 1)1'. Bosse: Ick woüte nur konstalieren, das; 111“; die Annahme des Herrn Finanz-Ministers als selbstverständlich ansehe; ich glaube auch nichts gesagt zu haben, worauf man die Meinung stüßen könnte, _als wenn ich annäbme, daß diese grundsätzliche Bezeichnung unserer preußischen Volksschule alsGemeindeschule nicht auch ihre tiefe Rückwirkung auf die ganze erziebliche Wirkung der Schule und ihre Aufgaben hat.
In der Spezialdiskusston werden die §§ 1-13 ohne De- batte angenommen.
Fu § 14 führt ber-Bürgermeister Bender-Breslau aus, daß man es nicht
für einen Grundsatz ausgeben könne, die Leistungsfähigkeit anz“ äußer-
lich nach der Kopfzabl und der Größe der Gemeinde zu eurtbeilen. Es gebe roße Städte und selbständige Stadtkreise. welcbe weit weniger leistungsf big sind als kleine Gemeinden, umal in den Landkreisen in der Umgebung großer Sjädte. Was so e ck frommen, hier diesen Gegensa zwischen Stadt und Land gegen die Städte außzufpielen? Könne d es dem Staatsxzanzen zum Segen getrieben? .
Wirklicher Geheimer Ober-Finanzratb 111“. Germar tritt diesen Ausführungen ent egen. Wenn eine Gemeinde so groß geworden sei, daß fie einen selb tändigen Stadtkreis bilde, sei unter allen Umständen auch ihre Steuerfäbigkeit entsprechend gewachsen.
Graf von der Schulenburg-Bee endorf bemerkt, daß er fich lediglich durch die Darlegung des inanz-Ministers babe be- stimmen (affen, den Antrag einzubringen, und empfiehlt ihn im Inter- esse der Gerechtigkeit dem Hause zur Annahme. , ,
Graf von Zieten-"Scbwerin: Die Gere t1gkeit schreiben beide Theile auf ihre Fahne, und jeder hat von se nem Standpanxt aus Recht. Nachdem die Kommission mit großer Mehrheit sich fur die Beschlüsse des anderen Hauses entschieden hat, bitte ich um Annahme derselben. Wir krankkn heute und werden kranken an dem Schaden des Mangels eines allgemeinen Volkssckzulgeseyes, darin liegt die ganze Schwierigkeit. Wir haben zahlreiche große Städte, die als Fabrik- städte groß geworden find, aber keine prästationsfäbigen Bewohner "dabei),baus denen vielmehr die einzigen noch übrigen prästationsfäbigen we zie ('n.
g Wirklicher Geheimer Ober-Finanzratb ])r.Germar lehnt es ab, aus folcbxn aanz vsreinzelten Aanahmen eine allgemeine Regel ber- leiten zu lassen und anxuerkennen.
Der Antrag des Grafen von der Schulenburg wird mit 011611 gegen 4 Stimmen abgelehnt, § 14 und der Rest des Gese es 111 der Fassung des anderen Hauses angenommen, des- glei en das (Ge LH im Ganzen. ,
Die Petition des Magistrats von Lehe m_Hamwver um Erlaß eines Volksschulunterhaltungsgese es fur die ganze Monarchie wird nach dem Anfrage es Referenten der Petitionskommission Herrn von Schöning ohne Debatte der Regierung als Material überwiesen.
Damii ist die Tagcöordnung erledigt.
Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung: Montag 11/2 Uhr. (Interpellation des Grafen zu Lynar, betreffend die Nx u- licrung der Spree; Vorlage wegen Verseßun rzchterlt er Beamten in den Ruhestand; kleinere Vorlagen;?13etttionen.)
Haus der Abgeordneten. 86. Sißung vom 1. Juli 1899.
Ueber den Beginn der Sißung ist schon berichtet worden.
Zur zweiten Berathung des Entwurfs eines preußi- schen Geseßes über die freiwillige Gerichtsbarkeit beantragt der Abg. Schmiß (Zentr.), daß für solche Bezirke, in denen ein Bedürfni danach besteht, die Amts- gerichte ermächtigt werdcn, mi_t der freiwilligen Grundstücks- versteigerung außerhalb der GerichtssteUe einen Gerichtsschreiber zu beauftragen.
Justiz-Minister S ch 6 11 st 8 dt:
Meine Herren! Ich bemerke zunächst, daß 1111; in dem Antrage cin Druckfehler befindet. (Z::ruf.) Wenn dieser Druckfehler schon be- richtigt ist, so bin ich mit dem Arérag? einverstanden.
Der Antrag Schmiß wird angenommen.
Nach Art. 124 sollen in Ostfriesland und Hardin erland, Towie im Regierungsbe irk OSnabrück besondcre, eeidigte Uuktionatoren für öffentlicéze Versteigerungen zugelassen werden.
Die Kommisfion beantragt, den Regierungsbezirk OSna- brück zu streichen. Aus dem Hause wird beantragt, die Auktionatoren allgemein zuzula sen oder wenigstens die Bezirke O8nabrück und Stade einzuschließen.
Nachdem die Ab „Menge (fr.kons.) undMever-Diepbolz (ul.) für die Wiederberste ung der Vorlage gesprochen haben, erklärt der
Justix-Minister Schönstedt: ,
Meine Herren! Gegen die deut beantragte Wiederbersteüung der Regierungsvorlage ist selbstvrrständlich meinerseits nichts zu erinnern. Gegen eine Weitere Außdebnung dieser Bestimmung, wie dies in den anderen vorliegenden Anträgen, besonders in dem Antrage Meyer. Ibnen unterbreitet worden ist, glaube ich mich aber aussprechen m müffen.
Die StaatSregierung bat sich nur schwer entschlossen, die Ausdjabme- bestimmung, die der Artikel 124 des Entwurfs enthält, in diesen Ent- wurf aufzunehmen; sie hat es nur gethan in Anerkennung der be- sonderen Verhältnisse, die in Ostfriesland, im Harlinger Lande und im gewiffen Grade auch im Regierungsbezirk Osnabrück be- stehen, und die Ihnen durch den Herrn Abg. Menge vorher wiedermk ausführlich dargelegt sind. Die Staatsregierung hat es für bedenklik erachtet, hier in althergebrachte Verbäljniffe und Zustände einzugreifa! und dadurch Unzufriedenheit in weiten Kreisen bervorxurufen, obne daß dazu eine zwingende Notbwendigkeit vorhanden sei.
Aber, meine Herren, es hat sich dabei 111de genial, wie verbängnißvoll es ist, einzelnen Landestbellen Sonde!- , rechte zu geben; es hat sich wiederum die alte W888 '- erwiesen, daß aus einer solchen Konzession für “ einzelne WU“- tbeile gleich weitergehende Berufungen für andere 801MB"- 17- geleitet werden. So iß ck auch bier gegangen.- WMF Lande bekannt geworden, daß den Wenn RWA“ wiffe Vorreibte verbleiben sollten, als ein «Sturm m-W „' Ü einer Reibe von Provinzen kam, worin deren MWM sie seien ebenso gut wie die ostfriesisÖm und W
auf dem Lande, mehr oder weniger von den festen Grundsätzen der
Meine Herren, für mich ist die Frage, die ich erörtert habe, über die
deshalb müffe ihnen dasselbe verliehen werden. " ,- “*