1899 / 170 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

M- omit ' “bw tadt- Roloff am Don *Tagaxnro er Haus Efftr'aiow Nr. 57, unter leich/zeitiger- 9-

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S""W'HFÉYésterIritilcib 1u8t1919die Mitte des Mona'is_

Nac!» dem ' der „Wiener Zeitung“ veröffentlichten Bericht des K. K. Ackerbau-ikßklnißeriums war am!) die Periode von Mitte Juni bis Mitte Juli wieder kühl, und e_börten warme, sonnige Tage zu den Seltenheiien. Selbsi in den udlicben Distrikten erreichte die Temperatur nicht, das Normale, und wäre mehr Wärme nr Entwickelung der. Kulturen erwünfcht. Charakteristisch xür diese Veri ts - eriode ift jedoch, die fast aklerorts anz abnormal bo e iedersthlagßmenge. dre sicb in der zweiten älste des Juni häufig in hefti en "Gußreaen Wolkenbrüchen und vere nzelten Hagelschlägen und in er erstxn De ade des Juli in an- baltenden Regenfäüen äußerte, die erst _m den leßten Tagen heiterer Witterung wichen. Von 1) esen Wetterunbtlden wurden namentlich eini e Ge enden Palpatiens, Schlesiens und Galiziens betroffen, wo Ho . waäer vielfach S aden verursachte. Die Distrikte an den Flu läuien der Weichsel, der an und des Dnjester wurden von diesen lülsi'en auf weite Strecken inundiert, und die Kulturen sind hier nicht se ien gänzlich vernichtet. Diese übermäßigen Niederschlagßmen en waren den Winter- faaten vielfach von Nachtbeil, und es ba en sich nur schwächere Be-

tände in der nördlichen Länderxone eiwas erholt. Ukppige Roggen . aaten haben sich jedoch zumeist gelagert, und in Galizien wird an einem Aufrichten derselben gezweifelt. Troßdem nun die Blütbe des Roggens zumeist gut und noch vor der Regenperiode beendet war, findet inan nicht sclten taube und schattige Aebren, die die quantitative Ausbeute auf ein mittleres Cr- trägniß berabdriicken werden, doch erhofft man in der mittleren Länderzone in Böhmen und Mähren oft recht gute Ernten. Die kühle Witterung bat die Reife sebr behindert, und der Schnitt konnte verspätet, zum größten Theile erst jetzt vorgenommen werden, tbeiis wurde derselbe durch Regen vielfach unterbrochen, sodaß er selbst in den südlichen Gegenden noch nicht weit vorgeschritten ist. Einen minder günftigen Stand zeigt derWeizen. Er konnte bei naßkaltem Wetter nur schwer und lannsam verblüben, und es hat sich Lagerfrucbt bei demselben vielfach einne teilt, obwohl nicht in dem Maße wie bei Ro gen. Auch hat Rost. der bereits schon früher häufig b:- mer wurde, durch feuchte Witterung an Außdebnung ge- wonnen, sodaß man um die Qualität dieser Frucht „besorgt ist. In einigen Gegenden Mährens und Niedrr - Oester- reichs hat man berechtigte Hoffnung auf eine günstige Ernte, obwohl dieselbe sonst im allgemeinen kaum mittelmäßi ausfallen wird. In den südlichen Distrikten ist der Weizenscbnitt im Zuge, und es befriedigt daselbst mehr die Quantitat als die Qualitat. Sonst geht der Weizen erst der Reife enrgegen, und der Schnitt wird in den anderen Ländern bei ünftiger Witterung in der le ten Woche des Iulibegonnen werden. NUL) die Ernte des Raps bat 1ch verspätet, und derselbe wird erst jeßt geschnitten. An einigen Orten Ostgaliziens ist er auch schon gut eingebracht. In Böhmen und Westgalizien bat er Zurck) Nässe gelitten, und man fürchtet, daß er an Qualität ein- ü en wird. ß Die häufigen NiedersÖläge waren den Sommersaaten von Vortheil; Gerste, namentlick) aber Hafer hat sich sehr erbolt, und diese Saaten stehen jrßt besser, als man allgemrin erwartete. Nur Gerste Wurde in tieferen Lagen und auf schweren Böden durcb Räffe geschädigt, befriedigt bier nicht und zeiatoft gelbliche ärbung. während frübqebaute Saaten in der Entwickelung vorges ritten sind, aber zu Lagerung neigen. Diese Kulturen haben durch Näffe nur in Galizien und in einem Theile Schlesiens Schaden genommen, und man ist von dem Stande dieser Frucht in Ober-Oesterreich oft nicht zufriedengestelit, während derselbe in Nieder-Oesterreich und Steiermark etwas besser ist. Diese Frucht eht ihrer Reise entgegen und wird in der mittleren Länderzone e- fchnitten, theils ist sie in den südlichen Distrikten bereits eingebra t und in einigen Gegenden Istriens schon gedroschen. Der Stand des Tafers, von dem man bis 12131 nicht befriedigt war, hat fich gebefseri, ann jedoch tro dem nur als mittelmäßig gelten. Er ist zumeist kurz im Halme geb teben, und diese Kulturen sind in Steiermark und 'in den nördliéhen Ländern sebr verunkrautet. Geschlossene Bestande trifft man nur in der mittleren und südlichen Länderzone an, und hier er- wartet man bessere (Erträge. Mais blieb infolge der naßkalten Witterung in der Eniwickelun zurück. und es wird ein Gelbwsrden des- selben bemerkt. In der mitt eren Länderzone ist er oft schütter ,und schwäcblicb in den südlichen Ländern besser und verspricht bier günstigere Ernten. Die Kulturarbeiten waren durF regnerische Wittcrung sebr erschwert, und es konnte noch nicht übern bebäurelt werden. Hinsichtlich der Futterpflanzen ist die Ernte von Klee in den ötlichen'Ländern noch nicht eingebracht. In den miitleren und südli en Gebieten bat dieselbe mehr in quantitativer_Bezrebung befriedigt, und ist nur Futter, das vor der Regenzeit eingefuhrt wurde, auch von entsprechender Qualität. Klee, der nicbt rechtzeitig unter Dach gebracht Werden konnte, sowie an daSzumeist schon einzuerntende 'Wie s enb e u bat hinsichtlich der Güte v el eingebüßt, und oftwird Klage geführt, daß das geschnittene Futter im Regen li _en bleiben mußte und vielfach verdarb. Diesbezü lich sind schwere S aden in Galizien und in der Bukowina zu verzei nen, wo viel Heu durch Hochwasser ver- schlämmt und verschwemmt wurde, sodaß die ohnehin nicht angiebige

Wetterbericht vom 21. Juli 1899, 8 Uhr Morgens.

Stationen. Wind. Weiter.

Var. auf 0 Gr. u d Meeressp

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red. in Miliim. Temprraiur in Cel ms

59C = 499?

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Bellmulet. . bedeckt 12 = Orkan.

Aberdeen . . O, wolkig Cbristiansund Regen Kopenhagen . wolkenlos Stockholm . beiter HgYaranda . bedeckt

Cork, Queens- town . . . Cherbourg . elder. . , . ylt . . . . mburg . . Nwifnßmündse eu a rwa er Memel . .

halb bed. wolkenlos nach weiterem wolkenlos wolkenlos wolkenlos

zu erwarten.

W-uW-mebk b'eeinträ' ii .wurde 1: d - * .i'xdi : . ernte nur wenig Hoffnun zseä In der! AMWZUFWJMYML

“MMD annekt" bb iicbdunk wust e-1a» «enen ' - zeigen die "Zuiké'kküd'e-"n "W“KfiéM ,

ebenso wie die“ Kartoffeln. UM '“ _" * séblieben. toffeln reifen “aus und werden in ein' “' 'ge'nden aucb s on mit günstigen Resultaten geérntet. Späte „orten beginnen zu blühen,

skaeri. Troßdem W

man, daß sie inkolge der Nässe viel der Fäulniß nuékerwor en sein werde. Das Auftreten Witterung nur selten. bemerkt. -

Die Blütbe des Weins bat sich durch das kübleWetier sebr verspätet und ist in den Weingrbieien der mittleren Zone erst 1th beendet. Sie voslzog sich zumeist bei ungünstigem Wetter, und man erwartet im allgemeinen, obwohl der Stand ein guterift und auch die rucbtansäße in befriedigender Men 2 vorhanden sind, nur *eine mitt ere Ernte. In Süd-Tirol verspri t man sich eine bessere Lese und hegt namentlich „in der Umgegend von Bozen ute Ernte- boffnungen. In Istrien wird vielfach ein Abfallen der eeren beob- achtet, und hat der Weinstock zur weiteren Entwickelung mehr Wärme nothwendig, auch wurde hier, sowie in Krain und Görz in einigen Weingärten das Auftreten der Pbylloxera bemerkt. Troß des häufigen Besprivens und Schwefelns der WeinJärten haben Peronofpora und Oidium, begünstigt durch die Feuchtigke t, bedeutend zugenommen und sind in allen Weingebieten aufgetreten. Besonders in Dalu'mtien haben sich diese Krankheiten, sowie auch die Anthracnose bemerkbar ge- macht, doch sind die Weinstöcke daselbst noch immer im autem Zustande. Von Insektenschädlingen macht in Nieder-Oester- reich und Südtirol der Sauerwurm und in Steier- mark der Schwarzbrenner einigen Schaden. Auch ist daselbst an den Blättern Cblorose aufgetreten. - Die ungünstige Witterung hat beim Obst die lrßten Hoffnun an auf eine günstige Ernte der- nichtet. Kalte Nächte und Stürme aben ein häufiges Abfailen der balbreifen Früchte zur Folge gehabt, und dieselben erhielten sich nur in geschützten Lagen. Bci aUen Obstsorten ist eine schwache Ernte zu erwarten, und nur Aepfel werden an einigen Orten geratben. In den südlichen Distrikten wird es wenig Obst geben, In Dalmatien läßt die Weichselernte auf eini en Ertrag hoffen. Oliven haben jedoch sehr viel gelitten. Ueber aupeniraß "nnd Insektenschäden wird wenig

geklagt.

Theater und Musik.

Neues Königliches Opern-Theater.

In der gestrigen Aufführung der Strauß 'scben Operette „,Die Fled ermaus“ ab, Herr Streitmann dom Theater an der Wien zurn erstxn Ma dre Rolle drs Rentiers von Eisenstein. Der Wiener Kunstler ist offenbar in drr Oykrette zu Hause, wie die Sieber- bett seiner Darsteüung und seines Grsanges deutlich zeigten. Aber gerade um deswillen mutbete seine Leistung minder an, als die fast musterhaft zu nennende Wiedérgabe der Partie durch den einbeimisäoZn Heyn Pbtltpb. Auch der leßtere ist Operettensänger gewesen, lauterte sich aber in der strengeren Schule der Oper und war so, als er durch Zufali wieder in die Lage kam, in einer Operette aufzutreten, im Und?, künstlerisch Vornehm zu wirken. obne? dem leichten Stil Ab ruck) zu thun. Diese Schulung feblt_ Herrn Streitmann namenllicb in gesanglicher Hinsicht, obwohl Zr uber'recbt bemerkenswerthe Stimmmittel verfügt. Auch im ubrigkn ist die Auffahrung_ inzwischen um manches minderwertbiger geworden. Von der ursprunglichen Besetzung ist nur Herr Berger (Hr. alke) berblieben; von einbeimischen Kräften wirkten ferner mtt rau Ltebnn-Globig Rosalinde) und Herr Lieban (Alfred), welcbe beide zwar recht Anne mbares boten, aber dotb nicht so gut am _Plaße waren, wie früher Frau Herzog und Herr Sommer. Das Gleiche gilt von den Inbabern der andere'n Ronen, welche für dic autf ?Son'ximsrurlaub befindlichen Mitglieder der Königlichen Oper ein- ge re cn n .

Im _Neuen Königlichen Opern-Tbeater findet morgen eine Ausfuhrung der „Fledermaus' in folgender Beseßung statt: Eisenstein: Herr Pnult; Rosalinde: Fräulein Kurz; Frank: Herr Wuzél; Prinz Orlofsky: Fräulein Depve; Alfred;: Herr Liebgn; Or. Falke: Herr Berger; ])1'. Blind: Herr Sattlerx; §Ildele: Fraulein Abarbanei]; Frosch: Herr Conradi; Ida und Melanie: die ngen Krause und ElSner. -Im Garten findet von d& Uhr an Militar-Konzert statt.

Im Theater des Westens gebt moraen zu ermäßigten Freisen „Die Zauberflöte“ in der neuen Münchener Einrichtung in Scene. m Freitaq'nacbfier WockjeÉelangt das Werk zum 25. Male zur Auf- führung. Diese Iubilaums- orsiellung wird bei festiicher Erleuchtung stattfinden; den Besuchern derselben wird ein künstlerisch au9gestattetes Andenken überreicht werden, wclches im Beringer von „Bühne und Welt' bergestelit ist. Das für Ende dieser Woche projektiert gewesene Gastspiel des Herrn Leone Fumagalli in der Titelvariie der Thomas- schch Oper „Hamlet“ ist auf Sonnabend, den 29. Juli, verschoben wor en.

A n m e r k u n g. Die Stationen sind in 4 Gruppen Feordnet: 1) Nord-Europa, 2) Küstenzone von Irland Nr. 17/1899. Anfang 75) Uhr.

J - _ K ,- is Ostpreußen, 3) Mittel-Curopa südlich dieser one,

4) Süd-Europa. -- Innerhalb jeder (Gruppe it die

Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zua- Direktion: M, Heinrich. Sonnabend: Volkstbüm-

2 =- leicht, 3 = schwach, 4 = ig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmis , 9=Sturm, "ck“ Oper"“Vokstelwng bei “WW?" Preise“ Geboren: Ein Sohn: rn. Major Franz

10 = starker Sturm, 11 = deftiger Sturm,

Uebersicht der Witterung.

Während sich ein Hochdruckgebiet von Nordwesten nach der südlichen Nordsee erstreckt und andere Maxima über Süd- und Ostdeujschland lagern, ist der Lufjdruck über der Biscayasee und über Lapp- Nebel land am niedrigsten. In Deutschland, wo die Tem-

peratur gestern im Binnenland mebrfach 30 Grad

t,itds 11 i, it,tock d troleur. Mich s YM; "EZ:“ Tbemetu', YFZ, Schwank in 3 Akten von Alexandre iffon. In

beiter M

Sonntag: Die

Theater des Wejiens.

Sonntag: Hierauf: Die schöne Galathee.

bedeckt * ' i w ; deutscher Uebertragung von Benno FAW" ““ "ck 92"- “"m“" WMW“ """“" Vorher: Zum Einsiedler. Lusispiel in 1 Akt von

Deutsche Seewarte. Benno Jacobson- AnfanjnT 71 ab

Sonntag und fol ende

wolkenlos beiter - balb bed. wolkenlos wolkenlos woüenlos wolkenlos wolkenlos Dunst Anfan Laib bed. Im

aris . . . . xkünster Wstf.

arsSrube . . Wiesbaden. .

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halb bed. rechtigeu nun

Römglnhe §chauspiele. Theater. Sonnabend: Die Operette mit Tanz _in 3 A im nach Meilbac und Halévy.Bearbeitet von C. affner und RichardGenöe. Verlobi: Frl. Ursula von Sprenqer mit Hrn. Musik vonkkJoF-Yn Strau . Tan von Emil Graeb.

r. arten findet Nachmittags von 5 eiter Militär-Ko ert statt. Die Tbeater- illets be- intrbit in den Garten.

* Theater.

Neues Opern- ledermauo. Komische

Rittmeister Lyffard Bi etsaß r. 16/1899. - (Naffow-Großeubain . -

Uhr* ab mit

war die Heuernte rekchli er" und wird nun zum zweiten K kes 'nitt ,'

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"und man ist “vr)n'dem Stande'd'erselben überall beätedigtf, nur fürchtet ' '

er ?bytoybt-bora inkssbano wurde trotz der feuchten '

Fledermaus.

(Parquet 2,10 .M): Die Zauberflöte. Das Nachtlager in Granada. Eine

Freitag, den 28.: Bei festlich erleuchtetcm Hause; Zum 25. Male: Die Zauberflöte.

Residenz - Theater. Direktion:

Laufenburg. Sonnabend: Der Schlaswageu-Kom, (119 oonbrölsur (163 «a ous-Uta.)

age: Dér Schlafwagen- Koutroleur. Vor er: Zum Einsiedler.

Familien-“Naéhrirhten. *

r . vo uchs-Nordboff rb n Fell.1 Izulie Leonba

rdt

n. Landwirt!) und Leut. d. R. Iulius

Böcke urtann (Racewko-Magdeburg). - Lady und Gewinulifto deLr vierten Berlin Pferde- - Merke.

Dorothy Fitz Clarence mit Hrn. Kammerherrn

« Mannigfaltig'es.

Die Verlegung der Zentrale der .BerlinerR tt . esells aft“ (bis er Oberwafferstraße UK,: die mit allene KZT e?- user:;kt an um en und mit den drei ankentransportgesckyäften ire er ern pnäjverbindung sieht und den Verkehr zwißben diesen nstalten und dem ublikum Ta ni?“ ITW?) velrmitte V in das e 'n er etzten orstands- ung der Ge ell ft b . ' oder d. I- erfoxgen. en Die Verlegung soll Anfang

Die Berliner Schüßen ildel feiert am, 7. August ibr

dieSjäbriqes SÖüßenfest zur Er nnerung an den bochseligen König

riedrich Wilhelm 111. in Schönbolz. Zur Betheili d Zenn: haben die hiesigen städtischen Behörden in bergebYthteranWeiT inladungen erhalten.

Für die Ruderabibeilungen der höheren Schulen Berlins wird in dtefkm Iabre wieder eine Reßatta veranstaltet werden. Der Berliner Gymnafial-Ruderverband hat sich unter dem Vorsiß deß Oberlehrers Hempel vom Friedrich Wilhelms-Gymnasium n§u hk?nstttuirrt und plant, die Schüler-Regatta am 23. Septrmber (: zu (1 en.

Auf der Treptower Sternwarts Werden in der näcbsten Woehe cnrßer dem Mond nach die beiden Planeten Invitkr und Saturn beobaxbtet werden, die nur noch kurze Zeit sichtbar bleiben, da sie immer fruber untergehen und von der Sonne zulrßt übkrsirablt werden. Am Synntag, Nachmittags 5 Uhr, spricht Direktor S. F. Archenbold aber .Die Erscheinungen in unserer Atmosphäre“, unter Vorführung zahlreicher Lichtbilder, wklcbe die Entstehun der Woiken, der BÜZ? und der seltsamen Gebilde in den bößeren Schichten der Atmosphare erläutern. Das Thema für dcn um 7 Uhr Abends beginnenden Vortrag lautet: „Die Bewobnbarksit der Welten“. Auch am Mrzntag Abend findet um 7 Uhr eén Vortrag sinti; Zu alien Vortragen haben die ermäßigten Vrrrins- und Schuler-Ferienkarten Gültigkeit.

Dortmund, 20.,Juli. (W. T. B.) Die städtischen Be- borden beschlossen. die Einweihung des Dortmund-Ems- Kanals zu verscbteben bis das Ertcheinen Skiner Majsstät des Kaisers und Königs möglicb fei.

Rom, 20.Iu1i. (W. T. B.) Nach Fsßi hier aus drr Um- nebnng der Stadt eingebknden Mittbelungen find die ersten Nachrichten über die Schäden, welche das gestrige Erdbeben angerichtet haben sollte, sebr- übertrieben worden. Menschen

-sind dem Erdbeben nicht zum Opfer cfallen, Häuser nicht eingestürzt.

An einigen Orten sind indessen beträ tliche Schäden entstanden, durch welche großer Schrccken erregt wurde.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depesckzen.

Paris, 21. Juli. W. T. B.) Wie die Blätter melden, hat der Kricgß=Minister, eneral de Gallifet an die Kom: mandanten ein Rundschreiben gerichtet, in welchem ihnen vor- boten wird, den Offizieren während der Dauer des Prozesses Dreyfus in Rennes Urlaub zu ertheilen.

Bakum, 20. Juli. (W. T. B.) Alsbald nach dem Eintreffen der Kaiserin-Mutter und der Allrrhöchstdiesclbc begleitenden Großfürsten und Großfiirsiinnen wurden hcute die sterblichen Ucberreste des Großfürsten-Thronfolgch Georg an Bord des Da1npfers,„(Hcor Pobedonoffeß“ gebracht, der sodann nach Noworossixsk in ce ging.

Konstantinopel, 21. Juli. (W. T. B.) Der russtsche Oberst Schostale übergicbt am 24. d. M. die Verwaltung von Rethymo dcn kretischen Behörden und stellt sich sodann auf Wunsch des Königs von Griechenland in Athen vor.

New York, 21. Juli. (W.T. B. Nach einer Meldung aus Washington haben der Präfident cKinlcr) und dessen militärische Berathcr beschlossen, einen Theil des dritten Kavallerie-Re iments und ein FreiwiUigen-Regiment Rough Riders nach anila zu entsenden.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Grafen A. C. Reventlow-Criminil (London). -- Frl. Elisabeth Büchsel mit rn. canä. min.

aus Bachmann (Münsieri.W. -- Frl. JTLFM er

Billetsaß

Lsimbacb mit Hrn. Leut. Hermann (Straßburg i. Els.)

Sommer ' Oper. Verehelicht: Hr. Pfarrer Martin Sauberzweig

mit Frl. Helene Ahrens (Königsdorf W.-Pr).

Grafen von Pfeil und Klein- Ugutb (Breslau). - Tochter: Fru. Hauptmann Edler von der Planitz (Dreßden . - Hrn. Oberleut. W. von Lewinski (Berlin). Gestorben: Hr. Landratb a. D. Gustav von Wick Fannc-ver). - :. Major a. D. Heinrich von lumentbal (Ca el). - Hr. Ritxergutsbesißer Sigmund und Rittmeister a. . Gustav von Hagen (Stettin). -- Hr. Regierun s- und Forstratb Paul Kluber (Danzig). -- Zr. Amtöratb Paul Kutscher Kannewiß). - r. Deicbbauptmann a. D. Otto itschke (Breslau). - Tft. Gode rey, aeb- Freiin

Jacobson. . von Schröder (Hobenfte n bei C ernförde).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenrotl) in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

. D ck der Norddeuks en Bu druckerei und Verlags- mAnstalt Berlin SY.- Wi elmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Vörsen-Beilage)- *

Erste Beilage

' zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 21. Juli

lßWo-

„21.6, 170. M

Deutsches Reich.

Hypothekenbankgeseß. Vom 13. Juli 1899.

Wir W i l [) elm , von Gottes (Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des BundeSratHs und des Reichstages, was folgt:

§1.

Aktiengesellschasten und Kommandiigesellschaften auf Aktien, bei welchen der Gegenstand des Unternehmens in der hypo: thekarischen Beleihung von Grundstücken und der AUSgabe von Schuldverschretbun en auf Grund der erworbenen Hypo- theken beste? (Hypot ekenbanken), bedürfen ur Ausübung ihres Geschä tsbetriebs der Genehmigung des unchraths.

Ist in der Saßung _einer Hypothekenbank bestimmt, daß die Typothekartschen Veletbungen nur im (Gebiete desjenigen Bun essiaats erfoigen dürfen, in welchem die Bank ihren Siß hat, fr) |th dre Erthetlung der Genehmigung der Zentral- behörde dieses Bundesstaats zu.

Zu ]eder Aenderung der Sayung einer Hypothekenbank ist die Genehmigung der nach den Abs. 1, 2 zuständigen Stelle erforderlich.

§ 2.

Offenen Handengcsclischafien, Kommanditgescllschaften, Geseüschaftcn mit beschränkter Haftung, eingetragenen Genossen- schaften und einzelnen Personen ist der Betrieb eines Unter- nehmens der im § 1 Abs. 1 bezeichnetcn Art untersagt.

§3.

Die Hypothekenbanken untrrliegen der staatlichen Aufsicht. Die Aufsicht steht dem Bundesstaat zu, in welchem die Bank ihren Siß hat. Die Aufsicht crsireckt fick) auf den ganzen Geschäftsbetrieb der Bank und dauert auch nach deren Auf- lösung bis zur Beendigung der Liquidation fort.

§4.

Die Auffichtsbebbrde ist befugt, alie Anordnungen zu treffen, wclche erforderlich smd, um den Gcschäftsbetrieb der Bank mit den Gesehen, der Saßung und den sonst in ver: bißdßcher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklange zu er a en.

Dic Aufsichtsbehörde ist namentlich befugt:

1) jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einZzuseben sowie den Bestand der Kasse und die Bestände an Werth: papieren zu untersuchen;

2) von den Vermaltungßorganen der Bank Auskunft über alle GeschäftSangclegenheiten zu verlangen;

3) einen Vertreter in die Generalversammlungen und in die Siizungcn der Verwaltungsorgane der Bank zu entsenden, die Berufung der Gencralversammlung, die Anberaumung von Sißungen der Verwaltungsorgane fowis die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung zu verlangen und, wenn dem Verlangen nicht entsprochen wird, die Bcrufung, Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten der Bank selbst vorzunehmen;

4) die Ausführung von Beschlüsscn odcr Anordnungen zu untersagen, die egen das (Hefen, die Snßung oder die sonst in verbindlicher eise getroffenen Bestimmungen verstoßen.

Die Aufsichtsbehörde kann einen Kommissar bestellen, der unter ihrer Leitung die Aufsicht ausübt. Sie kann bestimmen, das; für die Thätigkeit dcs Kommissars eine Vergütung von drr Bank an die Staatskasse zu entrichten ist; sie scßt den Betrag dicser Vergütung fes .

§5.

Die ?npothekcnbanken dürfen außer der Gewährung ypothekari cher Darlehen und der AuSgabe von Hypotheken- fandbricfen nur folgende Geschäfte betreiben:

1) den Erwerb, die Veräußerung und die Bcleihung von Hypotheken;

2) die Gewährung nicht bypothekarischer Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechtes odcr gcgen Uebernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft und die Außgabe von Schuldverschrcibungcn auf Grund der so erworbenen Forderun en; _

3) die Gewährung von Darleßcn an inländische chm- bahnunternehmungen gcgen Verpfändung der Bahn und die AUSgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen;

4) den kommissronsweiken Ankauf und Verkauf von Wert!)- papieren, jedoch unter Aus cbluß von Zeitgeschäften;

5) die Annahme von (Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, jedoch mit der Maßgabe, daß der

esammtbetrag des hinterlegten Geldes die Hälfte des ein- gezablten Grundkapitals nicht Übersteigen darf;

6) die Besorgung der Einziehung von Wechfeln, An- weisungen und ähnlichen Papieren.

Vcrfügbares Geld dürfen die Hypothekenbanken nußbar machen durch interlegun bei geeigneten Vankhausern, durch Ankauz ihrer ypothekenNZfandbric'fe und ihrer Zemaß Abs. 1 Nr. 2, auSge ebenenSchuldverschrctbungen,durch, lnkaufsolcher Wechsel und ertbpapiere, welche nach den Vorrschrtften des Bank- ßeslrfßes vom 14. März 1875 von der Reichsban angekauft werden

ü en, sowie durch Beleihun von Werthpapieren nach einer von der Hypothekenbank auf utellenden Anweisunß. Die„21n- wxikxung hat die belei ungsfä igen Papiere und te zulasstge

Ho e der Beleihung Yuseßen.

Der Erwerb von rundstücken ist den H pothekcnbnnken nur zur VerhütunZ;1 von Verlusten an Hypo: e_ken oder zur Beschaxfung von eschä töräumen gestattet. In Ansehung eines olchen Erwerbes eben in jedem Bundesstaat Hypo-

iFrkenbanken, die in dern Gkbiet eines anderen Bundesstaats 1 ren StZ haben, den einheimischen Hypothekenbanken gleich.

§ 6.

Der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen Hypo- tbeken-Pfandbriefe muß in Höhe des Nennwerths jederzeit durch Hypotheken 'von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem inscrtrage gedeckt sein.

Die cckunq muß, soweit Hypotheken an landwirthschaft- lichen (Grundstücken dazu verwendet werden, mindestens zur Hälfte aus AmortisationS-Hypotheken bestehen, bet denen der jährliche Tilgungsbeitrag des Schuldners nicht weni er als ein Viertheil vom Hundert des Hypothekenkapitals eträgi. Die Bank darf jedoch, falls solche Hypotheken vor der Zett zuriickbe ahlt werden, an ihrer Ste 6 bis zum Ablaufe der Ylanrxä igen TilgungszeitHypotheken anderer Art zur Deckung

enn en.

Steht der Bank eine Hypothek an einem Grundstücke zu, das sie zur Verhütung eines Verlustes an der Hypothek erworben hat, so darf diese als Deckung von Hypotheken-

Pfandbriefrn höchstens mit der Hälfte des Betrags in Ansatz _

gebracht wrrden, mit wclchem sie vor dem Erwerbe des Grundstücks durch die Bank als Deckung in Ansaß gebracht war.

Ist infolge dcr Rückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung m ypotheken nicht mehr vollständig vorhanden und ist weder die rgänzung durch andere Hypotheken, noch die Einziehung eines ent- Zpreckyenden Betrags von Hypotheken-Pfandbriefen sofort aus- iihrbar, so hat die Bank die fehlende Hypothekendeckung einst- weilen durch Schtiidvrrschrcibungcn des Reichs oder eines Bundesstaats oder durch (Hsld zn erseßen. Die Schuld- verschrcibungen dürfen höchstrns mit einem Betrag in Ansaß gebracht werden, der um fünf vom Hundert des Nennwerths unter ihrem jeweiligen Börsenpreisc bleibt.

§7.

Die Hypothekenbankcn diirfen .anotheken-Pfandbriefe nur bis zum fünfzchnfacben Botrngs dcs eingezahlten Grundkapitals und des ausschlicszlick) zur Dcriung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten Reservefonds aUSgebcn.

§ 8.

In den H1)potbckanfandbriefcn find die für das Rechts- verhältnis; zwischen der Hypothekenbank und den Pfandbrief- Fläubigern maßgebenden chtimmun en, insbesondere in Betreff

erchKÜndbarkeit dcr Hypotheken: fandbriefe, ersichtlich zu ma en. .

Dic Hypotbckcnbank darf auf das Recht zur Rückzahlung der Hypothekanfandbricfe Höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren verzichten. Den Pfandbrirfgläubigern darf ein Kündigungsrecht nicht eingeräumt werden.

§ L). „_ Dic Ansiinbe bon .Hypotbcken-Pfandbric en, deren Ein- losungswcrth den Ncnnwerth übersteigt, ist ni t gestattet.

§ 10.

Als Deckung für HypothckcnPfandbrirfe dürfen nur „Hypotheken bcnußt werdcn, wclche dcn in den §§ 11, 12 be- zcichn€tcn Erfordernissen entsprechen.

§ 11.

Die Beleihung ist auf inländische Grundstücke beschränkt und der Regel nach nur zur ersten Stelle zuläffig.

Dic BcicYung darf dir crstrn drci Fünfthcile des Wcrthes des (Hrundstii s nicht üborstrigcn, Die Zentralbehörde eines Bundesstaats kann die Beleihung landwirtbschaftlicher (Grund- stücke in dem Gebiet des Bundesstaats oder in Theilen dieses (Gebiet?!- bis zu zwci Dritttinilen des Werthes gestatten.

Z 12.

_Der bei dcr Beleihung angenommene Werth des Grund- stücks darf den durclrsorgfältigc Ermittelung festgestellten Ver: kaufswertl) nicht übersteigen. Bei der Fcststeüung dicses Werths sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, wclchrn das Grundstück bei ordnungs- mäßincr Wirthschnst jedem Bcsißer nachhalti gewähren kann.

Soweit vor der Bclcibung die Grundiücke durch eine öffentliche Behörde ch (Hebirts, in welchem fie liegen, ab- geschäßt werden, kann der BundOSratb bestimmen, das; der bei der Beleihung an enomntcne Werth auch den durch eine solche Abschäßung festgeßcüten Werth nicht überstei cn darf.

Die ur Deckung von Hypotheken-P andbriefen ver- wendeten n,)potheken an Baupläßen sowie an solchen Neu: bauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsxähig smd, diirfen usammen dcn zrbntcn Tbcil des Gesammt etrags der zur Dc ung der Hypotbckcn-Pfandbriefe bcnußten Hypotheken sowie den halben Betrag desseingezahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Im iibrigen smd anothrken an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere an Gruben und Brüchen, von der Verwendung zur Deckung von

ypothcken-Pfandbriefen auSgrschloffen. Das Gleiche gilt von

ypothekcn an Bergwerken. .H pothcken an anderen Berech- 11 ungen, für welche die sich an? Grundstücke beziehenden Vor- s riften Anwendun fmdcn, sind von der Verwendung zur Deckung von anotßckeanandbricfcn aUSgeschloffen, sofern die Berechtigungen eincn dauernden Ertrag nicht gewähren.

§ 13.

Die Hypothekenbank bat auf Grund der Vorschriften des

12 eine Anweisun?) iiber die WertbermittelunZl u er:

Zaßsxns die Anweisung edarf dcr Genehm gung der UZfichts- e or c.

Nimmt die Bank hypothekarische Beleihungen in de_m Ge-

biet eines Bundesstaats vor, in dem sie nicht ihren Sts hat,

Zo ist die Anweisung auch der Aufsichtsbehörde dieses Bundes- taats einzureichen. Ucbcr Beanstandungen, die von der Be- hörde erhoben werden, beschließt„ wenn die Erledigung ix anderer Weise nicht zu erreichen ixt, der BundeSratk); die B- [chlußfaffung des VundeSraths Wird auf Antrag durcb den Reichskanzler herbeigeführt.

§ 14.

Die bypothekarischen Darlehen sind in Geld 11 gewähren.

Die Gewährung von Darlehen in H potheken-YLfandbriesen der Bank zum Nennwert!) ist nur zulässrg, wenn die SWM der Bank fie gestattet und der Schuldner ausdrücklich zusiim In diesem Fall ist dem Schuldner urkundlich das Recht ein- zuräumen, die Rückzahlung der Hypothek nach seiner Wahl in (Geld oder in Hypotheken:Pfandbrie!en der Bank, die derselben Gattung angehören wie die emp anqenen, nach dem Nenn- wertbe zu bewirken. Hypotheken-Pfandbriefe, die bei der amt- lichen Feststellung des Börsenpreises nicht unterschieden werden, gelten im Sinne dieser Vorschrift stets als zu derselben, Gattung gehorig.

§ 15.

Die Grundzüge der Bedingungen für die hypothekarischm Darlehen sind von der Hypothekenbank festzustellen; die Grund- züge bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. In den Bedingungen ist namentlich zu bestimmen, welche Nachtheile den Schuldner bei nicht rechtzeitiger Zahlung treffen sowie unter welchen Vorausseßungen die Bank befugt ist, die vor- zeitige Rückza lung der HZpothek zu verlan en.

Nimmt ie Bank eleihungen in em Gebiet eines Bundesstaats vor, in dem ste ni tihren Siß hat, so kann die Aufsichtsbehörde dieses Bundestaats verlangen, daß ihr die GrundZige der Darlehensbcdingungen eingereicht werden. Auf die rlediguZF von Beanstandungen finden die Vor- schriften des 13 b]". 2 Sa 2 entsprechende Anwendung.

Der Auf ichisbeborde des im Abs. 2 bezeichneten Bundes- staats ist auf ihr Verlangen allxährlich ein Verzei niß d_er bypothekarischen Beleihungen einzureichen, welche die ank m dem Gebiete des Bundesstaats vorgenommen hat. Der Vundesrath kann Beßimmungen über dre Einrichtung und den Inhalt der Verzeichnisse erlassen.

§ 16.

In den von der Hypothekenbank verwendeten Darlehens- prospekten und Antragsformularen sind aUe Bestimmungen Über die Art der Außzahlung der DarleZen über Abzüge zu. Gunsten der Bank, über die Höhe und ä igkeit der Zmsm und der sonst dem Schuldner obliegenden Leistungen, über den Beginn einer Amortisation und über die Kündigung und Rück- zahlung aufzunehmen.

§ 17.

Im Falle einer Verschlechterung des beliebenen Grundstücks oder seiner Zubehörstücke, der ein unwirthschaftli es Verfahren des Bcfißers nicht zu Grunde liegt, finden zu Gun ten der H1) o- thekenbank die Vorschriften der §§ 1133, 1185 des Bär erlicz'en Gesetzbuchs über das Recht des (Gläubigers auf sofortige efriedk gung aus dem Grundstücke nur in Ansehung des Betrags An- wendung, für welchen in dem verminderten Werthe des (Grundstücks nicht mehr die nach dem (Heseß oder der Saßung erforderliche Deckung vorhanden ist. Ueber diesen Betrag hinaus darf iich die Bank fiir den Jail einer Verminderung des Werthes des

Grundstücks das Re t, die vorzeitige Rückzahlung der Hypothek

zu verlanYn, nicht ausbedingen. 5

Die ank darf sich Lür den Fall, daß ein Theil des Grundstücks veräußert und ie Unschädlichkeit der Veräußerung für die Berechtigten nach Maßgabe der LandeSgeseße von de_r zuständigen Behorde festgesteüt wird, keine weiteren als du ihr gescylich zustehenden Rechte auf Sicherstellung oder B- fricdtÉung vorbehalten. _

6 darf nicht bedungen werden, daß die Bank un Falle ihrer Auflösung die vorzeitige Rückzahlung der Hypothek ver- langen kann.

§ 18.

Dem Schuldner ist urkundlich das Recht einzuräumen, dic Hlypothek ganz oder theilweise zu kündigen und zurück- zuzah cn. _

Das Recht der Rückzahlung darf nur bis zu einem eit- raume von zehn Jahren auSgeschloffen werden. Dieser eit- raum beginnt mit der Auszahlung des Darlehens, im Falle der Auszahlung in Theilbeträgen mit der letzten Zahlung; wird nach der Aus ahlun des Darlehens eine Vereinbarung über die Zeit der ückzah ung getroffen, so beginnt der zehn- jähriY Zeitraum mit der Vereinbarun .

ie KündiJun sfrist darf neun onate und bei HW theken, welche d e ank kündigen kann, auch die der Van geräumte Kündigungsfrist nicht überschreiten.

Soweit es nach diesen Vors riften nicht estattet ist, das Recht des Schuldners ur zahlung der ypothek auszw schließen, darf sich die ank eine Rückzahlungsyromßon oder die Bestellung einer Sicherheit bei der Kundtgung nicht an]- bedingen.

§ 19.

Bei Amortisationshy otheken darf zu Gunsten der Bank ein Kundi ungSrecht nixt bedungen werden. Eine Verein- barung, we che der Bank das Recht'einräumt aus b anderen, in dem Verhalten des Schuldners liegenden Éründen ie Rück- zahlung der Hypothek vor der bestimmten Zeit zu verlangen, wird bierdur ni t berührt.

Die Jahreslei tung des Schuldners darf nur die bedungewex Zinsen und den Tilgungsbeitrag enthabten.

§ 20-

Der Beginn der Amortisation dar für einen zehn Xda nicht übersteigenden Zeitraum hinaus choben werden. * lx“-