1875 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Sr. Königlichen Hoheit, so wie endlich der Major von Balluseck, 5 1a suits des 2. Garde-Feld-Artillerie-Regiments und Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von

Preußen.

-- Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrich Franz von Mecklenburg-Schwerin, Major

31a suits des Gardeürasfier-Regiments 2c., hat eine kurze UrlaubSreise angetreten.

--Am 8. d. Mis. tritt die EnquSte-Kommission für

die Eisenbahn-Gütertarifreform zur Festßcllun

ihres Sckzlußberichts hier wiederum zusammen. HiernaZ die Mittheilung mehrerer Blätter, nach Welchen im Reichs- Cisenbahn-Nmt Konferenzen von Beamten stattfinden sollen, „um die leßte Feile an ein dem Reichstage vorzulegendes neues Eisenbaizntarifgesejß zu legen“, zu berichtigen.

- Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages behauptete in der Diskusfion über Art. 11. des GeseHenlivurfs, betreffend die Abändekung des Postgeseßes (s. die gestrige Nummer 13. Bl.), der Abg. Nieper, mit dann Ablauf des Provisoriums im Jahre 1876 sei der Boden für eine ganz neue Geskßgebung in der vorliegenden Materie geschaffen, er wolle deshalb voUe Entschädigung der Eisenbahnen durch die Poft. Der Abg. Grumbrecht sprach seine Befriedigung über das Entgegenkommen der Bundeöregiernngen beim Zustandekommen des Kompromisses aus, befürwortete seine Anträge auf Wiederherstellung der Regierungs- vorlage. mit einem Hinweis auf die finanzieUeLage und auf die in Bayern und Württemberg mit der voÜen Entschädigung ge- machten üblen Erfahrungen. Der Abg. Hausmann (Weßhavel- land) vertrat das Interesse der Privatbahnen, indem er für die KommisfionSvorsthläge sprach. Man solle Anstalten, welche ein so großes Kapital repräsentirten, nicht in eine noch schlimmere Lage bringen, als fie schon jeßt seien, wenn außer anderen Lasten auch noch die Postlast fie so schwer bedrücke, Dagegen sprach fick) der Abgeordnete Baron 13. Minnigerode für die Regierungsvorlage aus, da eine Ent- schädigung der Eisenbahnen in so hohem Maße eine Erhöhung der Parti und dadurch eine Besteuerung der Staatsbürger zu Gunsten der Eisenbahnen herbeiführe. Der Bundeö=Kommiffar Geheimer Poßrath Fischer wies aÜe sonstigen Kompromißvor- schläge zurück und stelkte den in der RegierungSerage gegebenen als den Einzigen hin, welchem die Postverwaltung in Hinblick auf ihr hißorisches Recht und die Interessen des öffentliclyen Vcrkehrs beistimmen könne. Er steUte durch Zahlen den eventuellen Ausfaliß fest und zog die dadurch herbeizuführen- den Vortheile für das Publikum ßark in Zweifel. Er empfahl die Anträge Grumbrccht auf Wiederherstellung der RegierungSUorlage dem Hause. Nachdem der Abg. Parisms seinen in der Sißung eingebrachten Kompromißvorschlag, das Maximalgewicht auf fünf Kilo herabzuseßen, mit wenigen Worten dem Hause empfohlen hatte, erklärte der Abg. v. Benda, daß er, durch nen hinzuge- kommene Momente bewogen, im Hinblick auf die finanzielLe Lage und den durch die Bahnentsckzädigungen zu erwartenden “Ausfall in den Einnahmen, entgegen seiner früheren Ueber- zeugung, für die RegierungSvorlage stimmen werde, falls ihm offiziell die ihm bereits privatim gegebene Erklärung, Tie Post suche die zum Schaden der Bahnen ausgeführte Zerlegung größerer Packste in kleinere nach Möglichkeit zu verhindern, wiederholt würde. Der General-Postdirektor 01: Stephan entsprach dem Wunsche des Vorredners, indem er außer den bestehenden noch neue Maß- regeln für diesen Zweck vcrhieß (S. unter ReichötngSangelegen- heiten). Nachdem sich noch der Abg. Windthorft für die Regie- runngorlagc erklärt hatte, suchte der Referent Berger aile im Laufe der|Debatte gegen die Kommisfionövorschläge vorgcbrachten Bedenken zu entkräften, und darauf wurde Art. 2 mit den Amendements dsr Abgg. Graf Kkeift und Grumbcecht ange- nommen; ebenso Art. 3 bis 5 ohne Debatte. Dieselben lauten:

Art. 3. Anf Grund vorangegangcncr Verständigung kann an SteÜe eines besonderen Postwagcus eine Abtheilung eines Eisenbahntvagens geaen Erstattung der für HerstcÜung und Wieder- beseitigung der für die Zwecke des Postdienstes erforderlichen Ein- richtungen von der Eisenbahnverwaltnng anfgewendeten Selbst- kosten, sowie gcgkn Zahlung einer Mietve für Hergabe und Unter- haltnng benußt werden, welche nach Art. 6 Abs. 5 zu berechnen ist.

Art. 4. Bei solchen für den rcgelmäßigcn BeföxderungSDicnst der Bahn bestimmten Zügen, Welche nicht in der in den Lirtiksln 2 und 3 bezeichneten Weise zur Poftbefördcrung benußt werden, kann die Postverwaltung entwßder, insoweit dies nach dem Er- messen drr Eisenbahnverwaltung zulässig ist, der leßieren Brief- beutel, sowie Brief- und Zeitubgßpackete zur unentgeltlichen Be- förderung durch das anpersonal überweisen, oder die Beförderung von Briefbeuteln, sowie Brief- und Zcitnngipacketcn durch einen Postbeamisn besorgen lassen, Welchem dcr Erforderliche Platz in einem Ei1ankabnwagkn unentgeltlich einzuräumen ist.

Art. 5. Reicht der eine Postwagen (Art. 2.) oder die an Stelle für Poftzwccke bestimmte Wagcnabtheilung (Art. 3) fiir die Bcdürfnisse des Postdienstes nicht aus, so „sind dic Eisenbahn- Verwaltnngen anf rechtzeitige Anmeldung oder Besteünng gehalten, nach Wahl der ostvcrwalfung

mehrere Po twagc'n zukBefördernng zuzulassen,

oder der "Postverwaltung zur Befriedigung des Mchrbcdürf-

nisses geeignete Güterwagen oder einzelne geeignete Abtheilun-

gen solcher Personenwagen, deren übrige Abtheilungen in dem bextrelfjfenden Zuge für Eisenbaanwccke verwendbar sind, zu ge cn,

oder endlich dis ibncn von der PosWLrivaliung überwiesenen Post-

sendungen zur eigenen Beförderung zu übemehmen.

_ Bci Zügen, a_uf denen die Béförderung vou Postpäckereien aus- ge1ch1osstn oder be1chränkt ist (Art. 2 Abs. 3), darf die Gkstellung außexordenilichcr TranSportmittel Seitens der Poitverwaltung nicht beanspxucht werden. Die UeberWeisung von Postsendungkn an die Eisenbahnverwaliungen ist nur insoweit zuläsfig, als [estere sich bei dem betre_ffenden Zuqc mit der Beéörderung von Gütern (Eis- oder Frachigutern) befaßt und die zu überrveisendeu Postftücke nicht in Gelad- oxer Werthiendtmgen bestehen.

“Fux d1e_ Befördexung eines zweiten oder mehrerer Postwa en, sowie fur die Gestellung und Beförderung der erforderlichen CFM- bahn-Trgnsportmtttel ist von der Postverwaltun eine für den ?lchskilomcter zu [Zerecbnende Vergütung, für die Beförderung der uberwiefenen 5O_oftstncke ab_er die tarifmäßige EisenbahwEilfrachtgcbühr zu zahlen. Fur die Mttbeförderunq des etwa erforderlichen Post- begleitungspersonals und der Geräthschaften für den Dienst wird eine Vergütung nicht gezahlt;

Art. 6 lautet:

.Die für den regelmäßigen Dienst erforderlichen Eifenbahnpost- wggen werden für Rechnung der Postverwaltung beschafft. Die Eisenbahnvetwaltun en find verbunden, die Unterhaltung, äußerer Reinigung, das S mieren und das Ein- und AuSrangiren dieser Wagen gegen eine den Selbstkosten entsprecheude Vergütung zu be- wzxken. Wenn„die im regelmä igen Dienst befindlichen Eisenbahn- Postwagen wahrend des Otilllagers auf den Bahnhö en dxr Endstationen im Freien stehen bleiben, so ist daiür eme Vergütung nicht a zahlen. Le teres gilt auch für

ste ende §.5 ei n verftändniffen Raum Staates erniedri e.

Der Kommt ar der Köni li en Staatöre ierun Mi F i . Direktor Dr. För er äußerte ck Z S nßer al

1

1».

bewabrung der gegen Erffattung

Vergütung nicht oder gehalten,

fremder Wagen vo

Anrechnung gebrach

Wagen (Artikel 3) ,

Debatte genehmigt. Art. 7. Bei kebäude sind auf Eisenbabnbetrieb be lichen Dicnsträume

bedingt wird.

' fung und Unterhalt

kann nur durch das werdm.

bringung von Dienst

unbedeuiendes Feuer Das Haus verta

tages, welcher am Fürst v. Bismarck, Staats-Minister 1)r.

Amt v. Musberg und trat das Haus

Staats - Minister 1)r. Wurde.

das Strafgeseßbuck)

saß der Milde sei im

nung

esnnken sei, übergeß

ende betrachtet

Der Abg. Dr. Rcvifion in gewiffcm der Abfassung des auch noch die aufzählte, welche erforderlick) machten. hauptung,

Rohheit verursacht. Die gegen die vorgebli der Novelle seien nicht

Der neu hinzugefügte Strafgeseßgebung aus, Versuch unvereinbar.- Rede fort.

- Im eiteren außerordent, ichen S nodale 1)r. emisch territ

die Piäße auf den Bahnhofm, Welche der ostverwaltung zur Auf-

sage, daß die Kirche dem Staate gegenüber unfelbßändig dastehe,

entrichtenden Frachtgebühr rung zur Eisenbaba-Reparaturxverkstatt und zurück findet eine Wenn Eisenbahnpoftwagen beschädigt Eisenbahnverwaltuugm _ der Postvermaltung .geeignete Güterivagen zur Aushülfe - zn ußerlaffen. Für diese Güterwagen hat die Postverwaltung die namliche Mtetbe zu bezahlen, welche die betreffende Eisenbahn- br mit benachbarten Bahnen für Venußung u gleicher Beschaffenheit entrichtet. Die gleiche Vexpflichtung liegx den Eisenbahnverwalmngcn ob, Wen weise von der Post benußten Eisenbahnwagen (Art. 3) laufunfäbig nxerden; jedoch darf der Postverwaitun außer der laufenden Miethe fur solche Wagen eine Entschädigung

laufunfäbig werden ,

verwaltung im Berke

Abg. Grumbrecht beantragte:

1) in dem vierten Abfaß hinter dem Worte schalten: auf denjenigen Bahnlinien, unentgeltlich, auf „anderen Bahnlinien“, - 2) den beiden leßten Abfäßen des Artikels folgende Fassung zu geben: „Wenn Eisen- bahnpostwagen beschädigt oder lauiunfäbig Werden, so find die Eisenbahnverwaltungen gehalten, der Güterwagen zur Aushülfe zu üherlassen. “Für diess Güternmgen hat n. s. w. bis entrichtet“ (wie in den Kommissionsbefchlüssen). „Desgleichen sind die theilweise von der Post benußten Eisenbahn-

bahnverwalfungen auf ihre Kosten durch anderezu ersetzen.“ Nachdem der GenerU-Postdirektor ])1'. Stephan fick) mit dern Amendement in beiden Theilen einverstanden erklärt hatte, wurde dasselbe 5111) 1 vom Hanse abgelehnt, 5111) 2 dagegen und Znit 9 ne

dieser Modifikation Art. 6 angenommen.

besonderen baulichsn Anlagen von der Eisenbahnverwaltung gegen Mietbsentfchädigung zu beschaffen und zu unterhalten.

Dasselbe gilt bei dem Um- oder Erweiterungöbau bestehender Stationßgebäude, insofein durch die den Bau veranlaffcnden Ver- hältnisse eine Erweiterung oder Vexändernng der Postdiensträume

Bei dem Mangel geeigneter Privatwvhnungen in der Nähe der Bahnhöfe find die Eisenbahnverwaltungen gehalten, bei Auf- steÜung von Bauplänen zu Babuboföanlagen und bei dem Um- oder Enveitetungsvau von Stationsgekänden auf die Beschaffung von Dienstwohnungöräumen für die richtung des durcb den C'iseubabnbetrieb bedingten Postdienstes er- forderlich find, Rücksicht zu nehmen. Ueber den Umfang dieser Dienstwvhnungsräume wird fich die Postverwaltung mit der Eiskn- bahnverwaltung und erforderlichen Falls mit der LandeS-AUfsichts- behörde in jedem einzelnen Falle verständigen. Für die Beschaf-

verwaltung eine MiethSentscbädigung nach gleichen Grundsäßcn, wie für die Diensträume auf den Bahnhöfen, zu entrichten.

Das Mietbkverhältniß bczüglich der dcr Postverwaltung über- wiesenen Dienst- und Dienstwohnungsränme auf den Bahnhöfen

Werdm bei Errichtung neuer Bahnbofßanlagen, sowie bei dem Um- und (Triveiterungsbau bestebknder Stationögebäude zur Unter-

der_Postbehörde besondere Gebäude auf den Bahnhöfen hergestcÜt, so ist der erforderliche Bauvlgß von d_e'n Eisenbahnvzrwaltungen gegen Erstattung der Selbstkosten zu be1chaffen, der Bau und die Untnhaltung derartiger Gebäude aber aus der Postkasse zu bestreiten.

Dte Debatte über Art. 8 wurde gegen 33/4

- In der heutigen (19.) Sißung des Deutsézen Reichs-

hardt und Dr. U. Faeustle, sowie der Direktor im Reichskanzler-

m Entwuxfs, Oetreffend die mungen des Strafgeseßbuchs für das Deutsche vom 15. Mai 1871 und die Ergänzung desselben (s. Nr. 278, 279 1). Bl.), ein, welche vom Bundesbevollmächtigten,

Die Geseßgebung ssi ebenfalls zu ändern,

in solcher Allgemeinheit nicht beantwortet werden.

in Anivendnng gebracht,

ivaltigen Kriegen und großen sozialen Umwälzungen die Achtung vor der öffentlichen Gewalt und der Sinn für öffentliche Ord-

Rückstcht genommen werden. Die fick) in zmei Richtungen und erfirecke die im Leben grell hcrvorgetreten inkorrekte Fassung von Strafvorschriften. «€.??-

fSttrafgeseßbuchcs vorhandenen Mißständen, er die Aenderung gewisser Strafvorschriften

das Strafgesetzbuch habe milden Strafen nicht bewährt; dern die allgemeinen Verhältnisse Europas hätten die zunehmende Das Strafgeseßbuch seihuman,

Verl'affen der Minimalftrafen bereits Abhülfe geschafft habe. Die Beßtmmungen uber die Antragsvergehen und über die Körper- verleßungen hätten allerdings verleßt, und diese müßten not

?erronwagen und sonstigen Geräthicksaficn fü: da.:- Verladungögescb ft angewiesen werden. Unbeladene Postwagen sind Eisenbahn-Gütecwaaen tarifmäßig zu

der für zu befördern.

Für die Beförde statt.

find die

t werden.

Postverwaltung geeignete

Wenn fie laufunfähig Werden, von den Eisen-

Nrt. 7 wurde Derselbe lautet:!) Errichtung neuer Bahnhöfe oder Siationß- Verlangsn dsr Postverwaltung die durch den dingien, für die chcke des Postdienste?! erforder-

mit den für den Postdienst ettva erforderlichen

("„-*.

ostbcamten, welche zur Ver-

nng der Dienstwohnungöräume hat die Post-

Einverständnifz beider Verwaltungen aufgelöst

- oder Dienstwvhnungöräumen- auf Verlangen

Uhr durch ein im Hause unterbrochen. gte fich bis heute.

Tische des Bundeöraths der Reichskanzler der Prästdent des Reichskanzler-Amts Delbrück, die Staats-Minister 1)1'. Leon-

zahlreiche andere Kommiffarien beiwohnten, die erste, Verathung des Gesetz- Abänderung von Bestim- Reick;

Leonhardt, mit einem Vortrage eingeleitet mit der Aenderung der Zeiten denn fie stehe in ihrer Zeit. Ob fich bisher bewährt habe, könne Der Grund- Vertrauen auf dieRechtsfitte zu umfassend zumal für unsere Zeit, ivo nach ge-

Wenn diese Zustände auch nur als vor- werden sollten, so müsse doch auch auf fie vorgeschlagene Revifion bewege fick; einestheils gegen Uebelstände, smd, und anderntheils gegen Mix.??- ***-143" ““i-" * Lasker erkannte die Nothwendigkeiéxirééär Grade an, indem er, außer den schon bei

jenem Zeitpunkte hinzugekommenen

Doch protestirte er gegen die Be- , sich wegen seiner mcht das Strafgeseß, son-

nicht milde. Voisohläge

che zu große Milde gerichteten da die Judikatur durch das

angemessen,

das öffentliche Rechtsbewußtsein mendigerweise revidirt werden. §. 49a. ü11e zwar eine Lücke in der doch technisch sei er mit der Lehre vom Bei Schluß des Blattes dauerte die

Verlaufe der gestrigen Sißung der Generalsynode ergriff zunächst der das Wort und betonte, daß der in Rede orialistisckzen Anstrich habe, vielfachen Miß- gebe und die Kirche zur Magd des

n die theil- ür die Erfaßwagen nicht in

„sind“ einzu- für Welche sie bestimmt sind,

41 Uhr.

er diesem Satz eine Tragweite gebe, die weit über den Sinn der Vorla e hinaUSgehe. Die Aufhebung des §. 15 der ! preußischen Verfa ung bedeute durchaus nicht daß die Oberaufficht,

des Staates über die Kirche weggefalXen sei. Die Kirchengeseßo.

gebung als solche könne sehr leicht auch Gegenstände wodurch der Frieden unseres paritätischen Volkes gestört werde; der Staat müsse deshalb ein Oberauffichtsrecht beanspruchen und es könne sich nur fragen, ob dieser entsprechende Paragrap hier an seiner richtigen Stelle stehe. Es sei gesagt worden, das Alinea 3 begründe ein Placet der allerschlimmsten Art und- mache den Minifjer zu einem Majordomus. Die Aufsicht des Staates sei der katholischen Kirche gegenüber ein anderes, als bei der evangelischen. Die Geseße der ka- tholischen Kirche würden außerhalb desStaates gegeben, und der, Regierung stehe nur zu, die Verkündung derselben zu erlauben oder zu verbieten. Bei der evangelischen Kirche könne der Staat die Entstehung eines Geseßes inhibiren und müsse auf dieses Recht um so mehr beßehen, als der oberste Träger des Kirchen- regiments zugleich der Landesherr sei, dessen erhabene Person, nicht in einen Konflikt geführt werden dürfe. Keineswegs werde die Kirche gehindert, mit ihrem obersten Schirmherrn direkt verkehren zu können, es handle sich lediglich um die Sanktion der Geseße. Wenn man gesagt habe, man soUe das OberauffichtSrecht genauer präzifiren oder auf einzelne Punkte beschränken, so möge man doch, wenn es möglich sei, solche Punkte anführen; der Staat müsse vielmehr das allgemeine Auffichtßrecht haben. ..,Ob es richtig sei, daß der Paragraph an dieser Stelle stehe, möge gewisser- maßen ein ästhetisches Gefühl entscheiden, ein Geseß Über das OberauffichtSrecht müsse existiren, und es scheine doch wohl der Synode angemessener, daß das Gesetz in der Kirchengeseßgebung, als in der des Staates stehe.

“Nachdem der Synodale Eichler ein Unteramendement, wo- nach in Alinea 3 statt „von Staatswegen“ „von StaatSauf- ßchtswegen“ geseßt werden solle, begründet hatte, erhielt zu gleichem Zwecke der Synodale Rogge (Buckau) das Wort zu seinem Amendement, Alinea Z in folgender Fassung zu geben:

Ein von der Synode angenommenes Geseß kann nur gleich- zeitig mit der Erklärung des Ministers der geist1ichen2c. Angelegen-

heitxn, daß von Staatswesen gegen das Gesetz nichts vorliege, dem Könige vorgelegt werden.

Der Synodale, ])1'. Techow, hatte gegen einzelne Punkte des Paragraphen erhebliche Bedenken, begrüßte aber den Grund- gedanken deffelben mit Freuden, da er dem Summ-Episkopal- system ein Ende mache und das absolute Kirchenregiment selbst einschränke. Was Alinea 3 betreffe, so scheine es ihm am besten, wenn dasselbe ganz wegfalle.

Nachdem _der Ministerial-Direkfor 1)r. Förster gegen einige Bemerkungen des Vorredners gesproohen und auf dessen Erwi- derung nochmals replizirt hatte, erhielten die Synodalen von Goßler (Königsberg) und Hegel (Berlin) zur Begründung ihrer Amendements das Wort. Der Präfident des evangelisckzen Ober-KirckJenratlzs ])r. Herrmcxnn trat der einseitig vorgekommenen falschen Auffaffung des Almen 3 entgegen, in welches mehr hineingelegt werde, als daß man es auswge. Die Annahme, daß der Paragraph der Kirche nicht ganz würdig sei, daß der Verkehr zwischen der. Ktrchenbehörde und dem obersten Schirmherrn durch Ein- sch1ebung des Minifters erschwert werde, sei ganz unrichtig. Es solle der Ober - Kirchenrath nur dem König keinen Entwurf zur Sanktion vorlegen dürfen, bevor er fick) mit dem Minister in Verbindung geseßt habe. Alle übrige Kommunikaiion zwischen dem Könige und der Kirchn- behörde sei völlig frei. Wenn der Fan eintrete, daß ein von der Generalsynode angenommener Geseßentwnrf im Kabinet des Ministers zu lange liegen bleibe oder gar nichtbeantwortetwerde, so stehe dem Ober-Kircyenrath der Zutritt zu Sr. Majestät stets frei. Die Bestimmung solle nur bewirken, daß alle staatlichen Bedenken fallen müssen, ehe ein kirchliches Geseß zur Sanktion vorgelegt werden könne. Das sei aUein des Königthums und der Kirche würdig. Die Kirche erkenne im Staate den Bildner der Rechtöordnnng, innerhalb derselben fie ihre erhabene Stellung ein- nehme. In Preußen dürfe es nicht dazu kommen, daß der König _in seinsm Verhältniß zum Staate in Konfiikte komme mit seiner SteUung zur Kirche. Im Interesse sowohl der Kirche als auch des Staates „sei das Alinea aufgestellt. - Zum Sch1uß erklärte fick) Redner auch gegen das Amendement Hegel. In ausführlichechde gab der Synodale 131“. SchulzeWreS: lim) einen geschicknlichen Ueberblick über das aus der Reforma- tion hxrvorgegangene Summ=Episkopat, das anfänglich den Fürsten nnr'als ein Nebenamt übertragen war, im 18. Jahrhundert aber so völlig im Begriff der Staatshoheit aufging, daß die Verfasser des Preußischen Landrechtes eincn8u1nm118 2915009113 gar nicht kennen. Erft, das Jahr 1848 brachte die Idee einer Trennung der Kirche vom Staate, die fick) nun theilweise vollziehe. Es sei aber un- möglich, die preußische Landeskirche fick) ohne den höchsten Träger des Kirchenregimentes zu denken, die Kirche würde ohne den- selben zerfallen. Mit Befriedigung sehe er in diesem Para- graphen einen Schuh für den König, der durch ihn bei seinen völlig verschiedenen Pflichten als Oberhaupt des Staates und der evangelischen Kirche in keinen Konflikikommen könne. Er bitte daher um Annahme des Paragraphen. Jm entgegengeseyten Sinne äußerte fich der Synodale Graf von Krassow (Diwiß). Man sage vom Regierungstisch, daß er das Alinea 3 falsch auffcFse; da bedaure er die unklare Sprache, "die verschiedene Uuffa ungen zulaffe. Der Schwer- p'unkt wurde künftighin beim Minifier und nicht beim Könige liegen; er,!)eantrage deshalb die Streichung des Alinea 3. _ Inznnschen war vom Synodalen 1)r. Gierke (Breslau) em Amendement eingelaufen, wonach Alinea 3 lauten soll: Ein von der Synode angenommener Entwurf ist .dem Minister zur Kenntnißnahme mitzutheiken. Der AntragfteUer motivirt dies damit, daß der Entwurf der Person Sr. Majeßät zu nahe trete und die freie Entschließung des Königs beeinträchtige. Der Präfident des Evangelischen Ober-KirahenratheS ])r. Herrmann empfahl nochmals, die Vorlage in unveränderter Gestalt anzunehmen; von den eingebrachten Amendements soi fur das Kirchenregiment das Amendement v. Goßler allein an- nehmbar. . Bei der nunmehr erfolgenden Ubßimmung wurde unter Verwerfung der anderen Anträge §. 5 mit dem v. Goßlerschen Amendement, das durch ein inzwischen eingelaufenes Unter“- amendement für Alinea 3 also lautet: „.Bevor xin von der Generalsynode angenommenes Gesetz dem K_öm e znr kirchenregimentlichen Genehmigung vorgelegt wird, ist dte_ Erklarung des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenhätcn , daruber herbeizuführen, ob gegen den Erlaß desselben von Staats- auifichtSiyegen etwas :: erinnern sei“ mit uberwregender Makorität angenommen. Schluß der Sißung:

ch dahin, daß, wenn Vorredner

Generalsynode wurde um Lk

- Die heutige (8.) Sisung der außerordentlichcn

Uhr durch den Vorsßenden,

_ cöffnet. :

erfassen, '

* üben ist;

jrafen zu Stolberg-Wernigerode, mik „geschäftlichen Mittheilungen

Auf der Ta eSordnung stand die Fortseßung der Spezial; *ebatte über die &egierungsvorlage von §.6 ab, - §. Slautet;

Folgende éegenstände unterliegen ausschließlich der landeskirch- ' en Gee ae ung: , . . lch 1) diseßRegelungtder kirchltchen Lehrsteihettz_ _

2) die ordinatorische Verpfitchtnng her Geinlicbeu;

3) die zu allgemeinem landeskircbitcbem Gebrauxbe bestimmien Katechiömuöetklärungen, Religioußlehxbucher, Gesangbuchex und WU)“ darifcben Normen. Soll die Einfuhrung so1cher klkchllchek Bucher und Normen nur für einzelne Provinzialb'eznke erfolgen, so bedarf es der Zustimmung der betreffenden Provinzialsynqde. . Dnrch por- überaebende Verhältnisse bedingxe nnd daher nu_r .zsitwcise liturgische Anordnungen Werden bmit F!X(lchflgung des Komgö vom Evangeli-

ber-Kirrbenrat e ge ro ey; _ . " [(HU-5) die Einführung oder Ab1chaffung aÜgememer kirchlicher ' a e' . FeleK.“?)gA'enderungen der Kirchenvcrfaffung, Welche entweder die durch die Kirchengemeinde und Synodalordnung vom 10. September 1873 und durch die gegenwärtige Ordnung geschaffenen Initttute der kirch- lichen Selbstverwaltung und Vertretung, oder den Grundsatz h_etreffen, wonach das Kiccbénregiment des Königs durch „kouegialß, mtr geist- lichen und weltlichen Mitgliedern besetzte KirchenbehorDen anSzu-

6 die Kir en uchi Wegen Verlesung, cxllgemeiner' Pflichten der KirÖanlieder, .cshowzie die Diöziplinargernalt uber Wstltche und andere Kircbcndiener. Bis zur anderweiten kirchengeseßlizjen ngelung Fixx Dieziplinargewalt bei Dienstvorgcben der Suizerrnienkentxn,_©e11t- lichen und niederen Kircbcndienenfinden aus das sormlrche Diözipimnr- verfahren, sowie auf die Vorlamige Dienstcntbebuna gegen dix- selben die V:stimmungen dcr §§. 22, 23 Nr. 1,24, 27, 28,"31 iis 45 und 48 bis 54 des GejeßeI vom 21. Juli 1852 (G_efcß-_::amml. S, 465) mit der Maßgabe Anwendung, das; die' in "dein

enannten Geseße dem Diöziplinarhofe _und din Pxoviuzialbehordxn Feigxlegien Bsfugniffe von den Prpvinzinl-Konfistorten nach den fur das Verfahren bei den Provinzialbebprdxn vorgrschri_ebenen Be- stimmungkn zu üben find, die hem Dixztnlmnrhof betgeiegie gut- achtlicbe Thätigkeit forifäklt und, dte Zystandtgkerten des antettal- beziehungSweise Staafs-Ministerial-Restorts dem EvangclnchenOber- ' ai e *ukommen; " . . _ KlrchKrdi? kkirchlichen Erforderniffe der AnsteÜnngsfahigkcit und die kirchlichen Grundsäße ü'ßer die Beießung der geistlichen Aemter. Es lag ein Antrag des Synodaxxn v. Kleist-Rxßom vor, die Paragraphen 6 bis 9 der Kommnfion zur weiteren Be-

rathung zu überweisen. (Schluß des Blattes.)

- Das Ju iz-Ministcrialblatt veröffentlicht einen aus 7 Abschnitten besteßenden, vom Geh. Oher-Infttz-"Rath' Kurl- baum 11. verfaßten Nufsaß über die geschaft_liche Be- handlung der Vormundschaftssqchen. Demiexbm Blatt liegt eine Zusammenstcüung der Bestmzmnngen uber das gerichtliche Hinterlegungswesen bet. "

_ Die Bundesraths-BevoUmäch1igtem Königlich sachsischer Staats-Minister der Justiz Abeken, Großherzoglich badischer Minißerial-Präfidkni, Staatsrajk) _Eklftatter unk) Großherzog- lich badischer Ministeriak-Rath Elsenlohr find m Berlin an- gekommen.

- Tele ra i er Nachricht vom 1. d. Mis. zufolne ist S. M. S.g„ Jixcxoria“ in St. Thomas behnfs Yblosung S. M. S. „Augusta“ eingetroffen. Ltheres Sch1ff Wird nun-

' eimrei e antreten.

mehrSdie ZT Ss ,Augußa“ ist am 7. „November cr. vnn St. Thomas in See gegangen, traf am 9. 111 La Gnayra em, verließ, unter Anlaufen von Puerto Cabello, La Guayra am 11. und ankerte am 14. wieder im Hafen von St. Thomas.

Sa fen. Oreöden, 1. Dezember. Der König und die Könéxzin haben heute ihre Villa zu Strehlen verlassen, und dns hiefigc Königliche Rcfidenzsckzloß bezogen.

Württemberg. Stuttgart, 1. Dezember., Hier nnd in den aquärtigen Garnisonsstädten tynrde der gesxrtge (Frin- nerungstag an die Kämpfe von „Villiers, Coeniüy, Cham- pignx] und Montmeslr] in den Kreisen der damaligen Waffen- genoffzn begangen.

n. KarlSru e, 30. November. Die Zweite .KatrYtaedre nahm heut nl31ch längerer lebhafter Debatie den Adreßentwurf der Majorität, dessen Verfasser Lamxr) ift, unt sämmtlichen Stimmen der liberalen und_der demokratischen Par- tei an. Derselbe bewegt sich in den Sayxn der Thronrede und sagt über den ReligionSuntcrrickzt'dengem1schten Schulen, „daß die Förderung religiösen und kirchlichen Lebxns den Aufgaben eines Staats nicht fremd gegenüber steht, der sein Gedeihen m der sittlichen und geistigen Bildung seiner Angehortgen „sucht und findet“. Die Adresse der Klertkalen, deren Berichterstatter v. Buß war, weicht in zwei Punkten ab. Der „eme Punkt'be- tont, daß die im Volke herrschenden " Befurchtnngcn ihre Queue in den kirchlichen StaathesetZen hatten, und daß „auf dem von der Gesetzgebung bisher beschrittenen Wxge de_r Frtxden nicht zu hoffen sei.“ Der andere Pnn:t_we1st die obligatorische gemischte Schule zurück und wil! den ]eßtgen Znstand, d. h. den Gemeinden die Entscheidung belassen. „Ueber die deutsche Frage, das Verhältniß des Staates zur Kirche, 1112 konfeffionslose Schule und die wirthschaftliche Lage lauten die betreffenden Ab- schnitte der angenommenen Adresse:

' » ini ur. der deutschen Nation“ hai in der opferwxlxtgen Vatchiendéliebge- Éurcr .Königjicben Holzen eine unvergessene Forde- rung gefunden, und das badi1che Volk ist den Schulten [eines erha- benen Führers mit voller Hingebung _gcfolgi. In wizch1ender Ent- wicklung verspricht dasjunge, aber mqchtige Riza!) dem geeinigtcnzVatxr- lande den reich9n Segen, der aus Zmer gioßen natiynalen Gemein- schaft beworgekyt, ohne den EinzeÜandern m dex Wencn und sorgfal- tigcn Pflege ihrer bejondercn Interessen Hemmmsse zn bereiten. "Auf dem beschrittenen Woge, die Grenzen de_r staatlxchxn Anwiuckx anpartenfgh, aber klar und mit Jestigkeik zu bezeichnen, „Wird, so hoffen anch M,"- es gelingen, die unbe ründcteu Besorgmsse vor einer Gefahr fur die Freiheit der rcligi ien Ueberzeugung zu znstxcuxn, und zwar um so mehr, als der wirkiame Schuß _dieser Freiheit eine der Grund- lagen der neueren Geseßgcbung ist. Er_n Gesetzxutwmff der die Uku- wandlung dsr bestehenden Konfcsfions1chulea in gewichte KGW: en durchführt, entspricht früher ausgesprochenen Wunschen dex Wyman? Dabei sind wir der Ueberzeugnng, Paß die Förderung religioien un kirchlichen Lebens den Aufgaben eines „Staates mchi _fremd gegen- übersteht, der sein Gedeihen in der sittlichen. und geistigen Bildudng seiner Angehörigen juckt vnd findet. Genie werden wir HaberRßcekr wirksamen Crtbeilung des religiösen Unterrichts j:de_ thunliche u'- sicht tragen, Die lange andauernde und weit verbrxttete StoerungDin

andel und Industrie konnte chden nich_t unheruhrt lasen. A ze ückkehr normaler Verhältnisse wird'abernn nicbt allzu ferne n - sicht genommen werden dürfen. und die alljeitigx Beherzmung der eim- dringlichen Lehren, welche die Krisis gegeben, wird der Genesung ene l“Miie Dauer versprechen. Hessen. Darmfiadt, ]. Dezember. Nach der Zusam-

menfteaung der Ergebni e der Staatssthuldentilgungskaffe-Rech-

ver insli e Ka “italien mii 3,518,149 F1, Kapitalien & 21070 mitz1,00c0,000pF[., Kapitalien Ia 30/0'm1't 1,058,121_Jl., Kapi- talien ck 31% mit 337,300 Fl., Kapitalten a_4?/0 unt „905,263 Fl., Kapitalien :*). 50/9 mit 433 Fl.; der p[anmaßtge Kapitalwertk)

des u Ende 1873 verbliebenen Rojhschildschen Lotterie-Anlehens von z6-1 Millionen Gulden beträgt noch 5,019,000 Fl.

Mecklenburg. Schwerin, 2. Dezember. Der Groß- herzog hat sich heute Morgen von, hier nach. Neukloster zum Besuch des Seminars begeben, miri) Nachmittags 'von dort weiter reisen nach Wiswar zur Besichtigung des Bataillons da- se[bft und Abends hier wieder- erntreffxn. Am Freitag Mor- gen, den Z., wird Se. Königliche thctt fixk) nac)"; Rqstock be- geben, einigen Vorlesungen an dortiger Universtmt betw_ok)nen, Nachmittags das Bataillon in.Rostoch "besichtigen und Mit dem Abendznge von dort hiorher Wieder zuruckfehren.

Anhalt. Dessau, ]. Dezemher. Der Herzog und Herzogin, sowie die Prinzefsm Elisabeth find gestern von Sondershausen hier wieder eingetroffen.

Schtvar bur =Sondershaufen. Sondxrshanszn, 1. Dezember. Lie LYnd es geseßsammlun g enthalt eme Mim- sterial-Bekanntmachung, die Bildung der StandeSnmts- bezirke und die Standesamjsftegel betreffend„ vom 27. Rover!)- ber 1875. _ In der heutigen Landt'agssißung wnrde"d1e Denkschrift, betr. nachträgliche Genehmigung des Geseßes uber Einziehung des Sinatspapiergeldes, berathen und diesem Geseye die Zustimmung gegeben. Ebenso wurde. zu de_m Gxseßentwurfe über den Vetriev von Dampfkeffeln das Emverstandmß d'es L_and- tages erklärt. In nächster Woche werden nach'der Mittheilung des Herrn Präsidenten die Etatber-athungen beginnen.

Sämumbur = Lippe. Bü'ckebnrg, _30, November. Am gestrigen Tag? fand am Fürstlichen Hofe 018 Verlohung der Prinzes s in Hermine, „Tochter des xegierenden Fnrften, mit dem Herzog Maximilian von Wurttembergußatt. (Prinzesfin Hermine ist die am 5. Oktober 1845 geborene nlteste Tochter dcs Fürsten Adolf anchatimburg-Ltppe und der Fnrftm Hermine, geborenen Prinzesfin zu Waldeck und Pyrmont. Herzog Maximilian ist der am 3_. September 1828 auf Schloß Taxis bei Neresheim geborene einzige Sohn des 1860 verstor- benen Herzogs Paul von WürttemberZ nnd dex 1870 verstorbenen Herzogin Sophie, geborenen Prinzesnn von Thurn und Taxis. Der Herzog ist württembergischer Mazor- von der Armee.)

e errei :ngam. Wien, 2. Dezember. Die im das FnßxrjiumchRothsxhild-Kreditanstnlt begelxene sechsprozxnirge ui.garische Goldrente von Vierzig Mtllrzmen ist, Wie die

Presse“ meldet, nicht zum Zweck der Konverttrnng dex Staats- i,chulden, sondern zu einem Reserveionds dex Staatvkajse bex stimmt. Der Cours beirage 83, wahrcnd em konknrnrendey franzöfisages Konsortium nur 81 geboten habe.

Vest, 1. Dezember. Im Abgeordnetenhanse wnrde die ailgemeine Debatte über da? Handels; und Ackerbanbud xt fortgeseßt. Johann Simonyi (gußexfte Linke) sprach fur 16 Lösung des Handels- und ZoUbundmffes' mit Oestxrre'ich. Karl Szathmarr) (liberale Partei) forderie die Selbstandrgchhung des ungarischen Kreditwesens; er wunschte, daß namentlich nn Oriente, überhaupi in den Ländern, niit denen Ungarn direkte Handelsbeziehungen unterhält, ungarische Konsulaie' errichtet würden. Ignaz Helft), die Lösung des Zollpertrages mit Oester- reich befürwortend, schlug die Entsenkzung elner parlamentartschen Kommiiswn vor, die der Regierunq tn den Verhandlungen rmt Oesterreich zur Seite ßehenioU. Iulius Kanß sprach mxtgroßer Entschiedenheit gegen dre Auflosung „dcs Zoll; und Handelsbündniffes mit Oestxrreick). Dieselbe set “nur in einem Falle gerechtfertigt, hann aber unbedingt nothwendig, nämlich wenn Oesterreich in dcr Verzehrunzssteuer- frage nicht nachgiebiger fein sollts, als" bishex. Redner wrderlegte die Theorien der Schuyzöllner und" dxuckte die Uelzerzengnng aus?, daß der Monarch es nicht gleichgulng ansehxn konnte, nZenn dre Theile der Monarchie, deren beider Wohinhm gletchmaßtg am Herzen liegen müsse, in erbitterten: Zonriege nnt einander [?e- griffen seien. Er forderte die Regierung auf, troß des Geschreies der österreichischen Schußzöllner, 6er de_r bevorsteßenden Verhand- lung mit Oesterreich auch künftig die Fahne des Freihandelß hochzuhalten. Ernst Simonyi nannte 2.9 uxiparlamentarisck), die

Person des Monarchen als PresstonSmittel in den.Vorderg,ruind zu stellen. Der Handels-Minister_ Baron Smmnm gab einige Dctailaufklärnngen, worauf die Stßung geschlossen ward. .

_- In der heutigen Konferenz der liberalen Pgrt'et

Wurde beschlossen, während der Budgetverhandlungen jagltxh von 10 bis 2 und von 5 bis 8 und an Sqnntagen von 11 MS 2 Uhr Sißungen abzuhalten, ivxil sonst die Regierung neuer- dings gezwungen wäre, Jndemnnat zu fordern. Sodann“ wurde das Budgei des Honved-Minifterrums durchbexathen._ Die vom Finanzausschuss gestrichenen 12,000 Fl“. fur die Post „Adlatus dcs OOer-Kommandanten“ wurden bcnnlligt. DeLAntrag Berze- wiczn's, 250,000 Js. durch Ersparungen tm Centrale, dnrch Streichung der Personakzufchliige und Herabmmdexnng (Jer Uebungözeik hereinzubringcn, wurde'vom Ponved-Mmtster em- gehend bekämpft und von der Partei abgelehnt und das ganze

Budget bcwiUigt. D v (W T B) Die

ien. Brü el, 2. - ezem er. . . . Detheilrgtenkammersshat heute die Berathung ties Etats fur das Ministerium des Auswärtigen zu Ende gefuhrt und,de_n Etat genehmigt. Von dem Dcputtrlen Dedecker wurde dabei die vor einiger Zeit in der Scheide erfolgte Wegnahme eines dänischen Handelsfahrzenges durch ern niederlan- dischcs Kriegsschiff mit dem Beinerken zur Sprache ge- bracht, daß dieser Fall die Rechte Peigtcnö m"hohet_n Maß; 11e- rühre. Der Minister des Answchgen erklnrte mdeß, [ener Zwischenfall sei nach verschiedenen R1chtungen hin vnn Bedeutung und Wichtigkeit, und erscheine ,es ihm zur Zeit nicht oppoxtnn, daß derselbe zum Gegenftand einer Besprechung gemacht wurde.

ro britaunien und Irland. Zo'ndonx 3. De- zembecrH. (ZI. T. B.) Der hiesige franzosische BoZschaf= "ter Marquis d'Harcourt hat ain 27. November eme De- pesche an den Herzog v. Decazes gerichtet, m welcher er konsta- tirt, da Earl Derby fich in Betrxxf der S_uez-Nn ele en- heit Yolgendermaßen ihm gegenu er geaußert ha e:, land kaufte die Suezkanal-Aftien, nur um zu verhindern, daß von anderer Seite eine gxoßere' betreffenden Stelle eintrete; dre Aktion des nicht geradezu die Adminisiration des Suezkanals durch em nie seine im Oberhause vor, einiger rung zurückziehen, welche dahin ging,

ng-

Präponderanz an dxr englischen M1- nisteriums sei hierbei eine rein defenßve gewesen. Derby werde

' ' d'kat in Vo chla bringen er werde aber mtcrnanonales Syn! rs g Zeit g,emachte Lieu es

daß England gegen ie

stand erheben würde. - Bezüglich dex bereits beknnnten Nachricht, daß der Kriegs-Minißxr demnachst ,emen pollxgea Mobilisirungsplan der engluclxen Armee 1m_ KrieZsfalle veröffentlichen werde, bemerkt die „Times“, dnrch dre Veroffent- lichung eines derartigen Planes“ welcher m aUen _andxren Ländern geheim gehalten werde, zeige dasoexiglisch'e Yimtßxrmm, daß es vorziehe, irgend einem moglichen Jklnde hteruber QUfOk-

mationen zu gewähren, als die englischen Ofüzierc durch Unkennt- niß der Sache in Verwirrung und Verlegenheit zu seYen.

Frankreich. Versailles, 2. Dkzember. (W. T. B.) Die Nationalversammlnng berieth heizte mehrere anf Eisen- b a hn anl agen in den mittleren und südlichen Lanhestheilen bezug- liche Vorlagen; die Berathung war ohne allgemeineres Interesse. In dsr morgigen Sißung soll die Verathnng dieser Vorlagen fort- geseßtwerden. _ Von denAvtheilungen dex Natxonalvers amm- lu n gwurdeheute die Wahlder K o m mi f sto n vorgenommen, w'elckze die auf die Auflösung der Nationalversammlung xbezuglichen Anträge Oerathen 7011; es wurden 9 Mitglieder dxr Rechten und 6 Mitglieder der Links:: in die Kommission geivnhli, Sanin!!- liche Kommisfionsmitglicder find darüber einig, daß die Anfloiung der Nationalversammkung zu einem möglichst nahen Zettpnnkte zu erfolgen habe; von der Rechten ist für den 13. Februar k. I., von der Linken für den 20. Februar 1. I. die Vornahme der Wahlen zur neuen geseßgebenden Versammlung beantragt.

Spanien. Madrid, 2. Dozember. (W._T, B.) Dre erwartete Modifikation in der Znsamnixnießttng des Ministeriums ist nunmehr erfolgt, der Konig_nat heute Ca- novas del Castillo zum Minister-Prasidenten, 'den seitherigen Jnsiiz-Minifter Calderon .Coblaunteé zurn Munster des AUSrvärtigen, den seitherigen Minister fur offentheArbei- ten Herrera zum Justiz-Minister nnd Toreno' zum„Arbx1_tS-Mi- nister ernannt. Bezüglich der übrigen Ministerpojißn nt keine Aenderung eingejreien. Cakderon Coblnntes wnr, nne, verkaufst, zunächst für die Misfion an die papstltchc Kune .besttmmt', hat aber die Uebernahme dieser Stellung ans personiichen Grunden ab :le nt. ,

g Ü Nach hier eingegangenen Nachrichten hat dkr General Liz- zaragaeineBesprechung mitDon Carlos gehnbt. Von den hiesigen Journalen wird diese „Zusatnmenknnst mn dxn von Lizzaraga beabsichtigten Vorschlagen eines Convcnto m Ver- bindung gebracht.

Türkei. Wie die „N, Fr. Pr.“ mittheilt, hat Nasfir Pascha, Gouverneur von Baffora, dieser '„T'age dem Großvezir" gc- meldet, das; drei kleine unabhängige Staaten„ zwnckzen dem Gebiete des Imams von MaScat und der Provinz chid gelegen, fich freiwinig der i_iirkischen Oberherrschaft unis]:- wvrfen haben. Die neurn Landerstreckcn werden wahrscheinwch dem Vilajet Bafforn einverleibt werken.

Rumänien. Bukarest, 2. Dezember. (W. T. B.) Der Fürst hat die Statuten der _Banqne dc Bniarest, welche ihre Thätigkeit demnächst beginnen wrrd, genehnngt. -_- In Folge starken und anhaltenden Schneefallxx, der die Kommunikationen vielfach unterbrochen hat, find sen 3 Tagen alle Posten angeblieben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. De- zember. Am Tage des Ordensf_estes_des St.Georg?- Ordens, den 8. Dezember, wird im „Winterpalats im Beisein dcs Kaisers Gottesdienst und dann'eme Pnrahx nljler Bitter des Georgs-Ordens und des Ehrenze1chen§ fur xmlrtarrsckze Ans- zcickmung stattfinden. Das Kommando uber dic ganze Parade wird der interimistisck)e Ober-BefetzlShgber ,der Truppen Her Garde und des St. Petersburger Militarbezirksz Generak-Ndzn- tant Bistrom führen. Ferner n:,rdxn kommandtre'nxrm Georgs- Saal: General-Adjutant Fürst Ssmxntopqlkz'Mirski; 1m Wappqn- sank die gesammte Infanterie: dcr Gxoßfur1t-Thronf91ger; nn Alkxander-Saal die gesammte Knvnüxric: .der Großfnrft_ Wla- dimir Alexandrowitsch, und im Piquetzimmer die gcinnnnte Artillerie: der Chef der Axtillerie des St.. Petersburger Militar- bezirks General-Adjntant Fürst Maffalski. __- Kcabnli-Paj cim, der nen ernannte türkische Gesandte am „Kaiserlichen Hofe, ist am Sonntag hier eingetroffen. _

Asien. Japan. Die Kultur-Entrvickeiung 111 Japan hat wiederum einen bedemsamen Fortschritt," die?:mai auf dern Ge- biete der Recht§pflege, gemacht.. E:; nnd m vnn: der grnßeren Städte Japans, nämlich in Tokio, Osaka, .Nagasaki und Fukushima Appellationsgeortckße, unh m.der Haupt- stadt des Reichs ein Kassaticonshof eingerichtet und zn; gleich die Bestimmungen veröffentlicht 1vor,den,*1')nrch welch? day Verfahren vor diesen Gerichten gcreZelt wnd. walsnxhen konnen hiernach unter allen Umständen. einer erneuten qufnng durch das AppeUationE-gericht des chrrkYnntcrworfen wcrden._ In Strafsachen ist die Appellation nnzulasiig. Dagegen nnterlxegen die Erkenntnisse erster Instanz m Strcrfsackxxn. nnd d1e_ Er_kennt- nisse zweiter Instanz in (Zivilsachen Her, Anwchinng Mitteln der NichtigkeitsbesckWUde bei dem Kaffationshof, unter der Vnrans- seßnng, daß eine Kompetenzüberschrettnng vorliegt oder die Ge- setze verleßt oder unrichtig angctvßtidct wordenfind. Man eZ- kennt in der gerichtlichen Organisation smnohk Wie m'den Grum- zügen des Verfahrens das cnropätscße'Vorbild, und Mit Recht. steht die japanische Regierung in dcr Enneßung „dieser neuen GernHtS- höfe, welche die Anerkennung d'er Vertragßmachte gefunden haben, einen großen Fortschritt staatlicher Entwickelung.

rika Ne ten, Kairo, 2. Dezember.. (W. T „B.) Demeernehinen Ic? hat der Khedive die ihm gxhorigcn Suezkanalaktien an England ganz nnter den namltch2n Bedingungcn verkauft, unter denen Zr, dieselben selb besaß, die Behauptung, daß das vcrtnngmaßig nach 90 Ja ren em- tretende Heimfallsrecht deo thdisve v'on den hure!)- England gc- kauften Aktien ausgesckjloffcn sel, wrrd „damit „hinfallig; nnr!) dic statutarische Bestimmung, wonach kpm Aktienbxfiyer mehr als 10 Stimmen bei den Generalversamminngen fuhren darf, ' ' 'n m unkte alterirt. ist m ke1(LPTPT. B.) Aus Aden vom 30. i». M. ubxr Lon- don eingegangene Depeschen „melden, daß, nach dor: vorlie- genden Nachrichten aus Zanzibar, agypttsche Truppen sich der zum Gebiet des Sultans von Zanzibar j?ehörigen L_)rte Juba und KiSMayu am Ausgang des Inba asses kemi?- th, die Truppen des Sultans entwaffnvt und die turkis e

tilagge aufgezogen haben.

VerZiUNFeseRh Stiftungen be as Direktorium der » use and“ on ,_ - steher?) aus den Herren HouffeUe," Quinckx, Milan? und Frerichs, hat soeben den 44. Jahresbericht veroffentgcht. Danach betruzß xie Einnahme der Stiftungskasse zur Unterstu ung noxhleidenderxlerzte 93,450 Thlr., darunter 85,100 Thlr. vaot :ken; die Audgabe svme

nun ro 1873 betrug 1) e definitiv überwiesene Staats! chul_d End? 11873: 11,838,267 Fl. Diese Summe theilt steh m un-

Einseßung einer derartigen Administration

keinen Wider-

“503 1 . 3480 Thlr. Pensioncnvund Untersiüsungen), , o . YF; aYifn QMMYI kyo(né17,947 Thxr. verbleibt. - Die Dr. ngxs