1902 / 35 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Stra o lement, dieses in den Einzelsiaatm inKraft gesest und dfxdxzéchugsdrieegReichgeseygebung und die Rechte des Rei tages:

. W'r babe das ier schon vor zwei Jahren ox-„ "FRM?" ich 1hoffe, Fa “na und nach das Volk wieder em Interesse für diese Frage ommen und fich pie Ent- rüstung über diese Maßwtrtbschaft Babu brechen Wlkd. In

den le ten Tagen sollen die preußiécben Minister des Innern und der Jußtiz eine Anweisung ge, eben , _ _ gewerkscba lichen Vorkommm en; es; sy]! gegen dre entgen, welche auf den eitritt zu Gewerkschafter) hmwtrken, wegerx rpreffung'vor- egan en werden. (Hs ist das dze Entwukelpng elner Wgescbtckten echt§prechung, die man eigentltcb voraussehen konnte. So geht es nicht weiter mit der Auslegung der Erpveffqngsvaragrapben dtzrcb dte Judikatur. Vergeben wegen Erpressung zetchnen fich durch eme un- gewöhnliche Höhe der Minimalstrafen aus, und das Volk stellt fich darunter eins der niedrigsten Vergehen vor. Das ReuHSgerxcht denkt darüber anders; der rechtswidrige. Vermogetxsvorthetl _wnd vom Reichßgericht dahin aufgefa t, daß jedex Yermogensvortbetl, auf dxn man noch keinen Anspruch at, rechtSrytdng tsZ. Wenn'andererseus unter Androhung ir end eines Uebels em Vermogensvxrtbexl angestrebt wird, so kann der erm" ensvortbeil noch so berechtigt sem, dte Be- strafun erfolgt doch. uf Grund_ diesxr Auslegung find Arbeiter wegen iéxrpreffung bestraft worden, dre xnchts _wetter gethan haben, als daß fie dem Arbeitgeber sagten: wn grbetten nur unt _Gewerk- schaftlern zusammen; wenn der und jener nicht geht, geben wir! Als wir hier im Hause dieser Auslegunxx vorbeugeq wollth hat uns das ganze Haus auch Herr Banexmann, tm Stué gelassen. Diese ganze verkeörte ra is hat jetzt emen Effekt e_rztext, der we'l- lei t eme Aenderung her iführen kann; es, tst namlt auch em Ar eitgeber verurtbetlt worden, der einem Dritten angedro t hatte, er werde den Geschäftsverkehr, mit ihm abbrechen, wenn e_r mcht„ 'von einer bestimmten KonVention 1eine Waaren bezöge; Cr tft allerdings sofort zu einer Geldstrafe begnadigt worden. Wohn] soll das f(tbrerx? Die Erklärung jenes Arbeitgebers war ganz berechngt. Es_ware 1a sehon einfache Erpressung,_ wenn ein Arbeitgeber emen fruher von

tbm anerkannten Tartf nicht mehr aperkennx und dem Arbeiter, der damit nicht einverstanden rst, mtt Eytlassung droht. Vor zwei Jahren wollte der Staatssekretar von

einer solchen Entwicklun der Dinge noch nichts böten. ?xxben die preußischen Minister a ein Zirkular erlassen gegen die Ar itgeber? Das ganze Deutsche Reich ist doch von Syndikaten, OonPreiskonven- tionen übersvonnen, eins der nächstliegenden Beis ielc ist der Berliner Milchrin , der den Firmen, die nicht von ihm zogen, öffexttlicb gn- „edroht bgaf da er ihnen alLe Geschaft§verbmdungen abschneiden wtrd.

as ist vöÜig rscbtigt nach meiner Meinung; daß aber ein Minister in der Hauvtttadt, in der er wohnt, troß jener Judikatur dennoch nicht einschreitet, wäre mit beinahe unVentändlich, wenn nicht eben bei unseren preußischen Verhältnisfen alles das nur zu begreiflich wäre. Werden Vorarbeiten _für eine zeixgemäZßUmarbeitxmg des Strafgeseybucbes gemacht? Dieses StrafgejeLZu ts_t als Retchsgeseß über 30 Jahre alt, aber ei entlich über , weil man das alte preußische Geseß von 1851 ziem ich hastig übernommen Hat. Die Zeiten haben fich seitdem sebr geändert, und eine große Anzahl von Straf- bestimmun en bat ub durch die Auslegung der Juristen ins (He en- tbeil verkeßrt. J erinnere nur an den preußischkn Haß- und er- achtungsparagrapheu, der eine Einschränkung bexeuten soUte, aber durch die Judikatur wieder anz den Inhalt bekommen hat, den er vor 1871 hatte. Die Begri sjurisprudenz, die Juristenrkchtsprechung ist schuld daran, daß die Strafjustiz jexzt ganz mangelhaft unktioniert, daß das Zutraue'n injunsere Justiz in rqpider Abnahme _egriffen ist. Dre Schwierigkert, dre verschiedenen Regterungen unter emen Hut zu bringen, kann doch so groß nicbt sein; hat man fich doch unter ihnen seiner Zeit auch über die Zuchthau5vorsage geeinigt.

Staatssekretär des Reichs-Zuftizamts ])1'. Nieberding:

Meine Herren! Aus der't sehr weit auseinander laufenden Aus- führungen des Herrn Vorredncrs möchte ich zunächst diejenigen drei Punkte herauénebmen und beantworten, die mir überhaupt einen festen Anhalt für eine sachliche Beantwortung bieten. Das ist zunächst die Frageß'die der Herr Vorrednsr an mich gerichtet hat, indem er Bezug. nahm auf eine Verfügung, die angeblich von dem preußischen Herrn Justiz-Minister und dem Vreußischen Herrn Minister dQs Innern dahin ergangen sei, den Anklagebebörden gewisse Direktiven zu geben. für ihr Vorgehen gkgen Gewerkschaften unter dem Titel der Erpressung. Er nehme die Thatsache, daß e'me solche Anweisung ergangen sei, als gegeben an und richtete an mich mit einer gewiffen Spitze dann die Frage, ob mit etwa bekannt geworden sxi, daß die' preußischen Herren Minister aueh eine gleiche Anweisung erlaffen hätten bezüglich des Vergebens gcgen Arbeitgßber, die etwa unter demselben Titel verfolgt werden könnten.

Ich habe auf diese Anfrage zu erwidern, daß ich nicht weiß, ob solche Anweisungen ergangen find; sollten ste ergangen sein, so gehören sie zu dem intimen Verkeör des Ressort-Ministers mit den Staats- anwaltschaften und Polizeibehörden. Dieser Verkehr der_ Ressort- Minister eines Staats mit ihren untergeordneten Organen fällt nicht unter diejenigen Dinge, mit denen das Reichs-Instizamt fiel) zu befassen beauftragt ist. Würde ich nach dieser Richtung eine Anfrage an die Herren Minister Preußens richten, so würden fie es abkebnen, darauf zu ant- Worten, und mit Recht. Denn wie wir im Reiche verlangen, daß die Landesbehörden in den deutschen Staaten unsere Befugnisse, unsere Macbtvollkommenbeiten achten und in ihren Grenzen uns freie Be- wegung gestatten, so müffen wir auck) den Landesbehörden der einzelnen Bundesstaaten das Recht einräumen, in den Grenzen, die die Reichs- Z 'verfaffung uns ihnen gegenüber geseßt bat, frei zu walten, obne dQs-

halb den Reichsbebördeu R6chenschast zu geben.

Der Herr Abgeordnete hat an diese Frage noch eine längere Aus- einanderseßung geknüpft über die Judikatur namentlich das Reichs- gerichts in Ansehung der Ecprkffung. Er Hält diese Judikatur für unrichtig. Ich [affe das dahingestellt, ich kann mich hier auf eine Kritik der Judikatur des Reichsgerichts uicht einlaffen, meine Herren. Immer ist im Reichstage“ besonderes Gewicht darauf gelegt worden, daß die Verwaltung fick) einer Boein- stuffung der Rechtsprechung enthalte. Jeb werde auch in diesem Fall Zurückhaltung beobacbjen. ch fonte meinen, Wenn ich das thue, müßte der Herr Vorredner mir bcistimmen und nicht im Gegentbeil mich veranlaffen wollen, vom Standpunkt der Verwaltung aus die Judikatur des höchsten Gerichtshofs kritisch zu beeinflußen.

Die zweite Frage, die der Herr Abgeordnete an mich geächtet bat, bezog fich auf die gesetzliche Regelung desStrafvoUzuges. Er richtete an micb die Frage, ob eine geseyliche Regelung des Straf- voleuges in Bälde zu erwarten sei, und wies darauf hin, daß bereits 30 Jahre verfloffeu seien, seitdem das Strafgeseßbuck) die Grundlage für eine solche geseyliche Regelung gegeben habe. Das ist richtig, und ich bedaure mit dem Herrn Abgeordneten, daß es bisher noch nicht

_ méyßlich gerrcsen ist. zu einer solchen Regelung zu gelangen; denn daß -eine solche Regelung im Sinne der Reichsgeseßgebung erfolgen :muß, erkenne ich ohne Weiteres an. Der Herr Abgeordnete fonte aber doch auch so unbefangen sein, anzuerkennen, welcbe *Jwixxigkeixen für die Durchführung dieses geseßmäßigen Gebots inU den tbatsächlichen Verhältnissen begründet sind- Die Reichs- verwaltung und die preußische Regierung haben bekanntlich bereits vor

aben über die Behandlung von*-

“BIc-bren "den Versuch gemacht, zu einer solchen Regelung zu g?- lchngen. Sie haben damals von dem Versuch absehen müssen, mkv dte Gründe, die dazu führten, find damals auch aUerseits gewurdigzt worden. Und noch im vorigen Jahre, meine Hmen - wenn Sxe sub der damaligen CtatSdebatten erinnern wollen ---, bé'lt der Herr Abg. Spahn darauf aufmerksam gemacht, daß hier zwar eme unerlaß- lick)? Forderung an die Gesetzgebung Vorliege, daß man aber das Schwierigkeiten nicbt verkennen dürfe, die der baldigen Durchführung der gesetzlichen Regelungim Wege ständen. Meine Herren, ich habe am!) meinerseits Zeveits in früheren Jahren Gelegenheit gehabt, auf diese ScbWierigkeiten bknzunöeisen, und gerade diese Schwierigkeiten

die Bundeévegierungen |ck verständigten, um eine gewisse gleichmäßige Durchführung des Strafvollzuges mangels eines einheitlichen Gesetzes vorläufig zu Milk)?"- Der Herr Abgeordnete ist zwar der Meinung gewesen, daß dieser Versuch der Bundeßregierungen, unter fick) eine Verständigung zu erzielen auf einem Gebiete, das bis dahin von der Geseßgebung noch nieht ergriffen worden isi, ver- faffungßwidrig sei- (Sebr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Aber er hat eine Begründung dieser seiner Anficht nicbt JLSLÖM- Ick kann nut sagen, es widerspricht diese Anficbt der gesammten Tradition der Reichöeniwickelung ebenso sehr wie der gesatnmten wissenschaft- licben Lehre. Was wir gethan haben, haben wir gethan auf einem Gebiete, auf dem wir vorläufig zu einer geseßlichen Regelung "Wk kommen, in der woblbegründeten Absicht, diese geseßliche Regexung vorzubereiten, zu-“erleicbtern und zu beschleunigen. Wir hatten die Etfahrung machen müssen, daß, da nach dieser Richtung bin keine gleichmäßigen Vorschriften bisher bestanden, mehr und mehr in den einzelnen Staaten der Strafvollzug sub anSzuwachsen neigte in aller- hand Partikularitäten, die in ihrer Mannigfaltigkeit dem Sinne des Strafgeseßbucbes entgegen sind, und die wohl geeignet sein würden, in Zukunft eine gleichmäßige gesetzliche Regelung zu erschweren. Gerade um nach dieser Richtung bin uns freie Bahn zu halten, um nicht neue Hinderniffe zu den schon vorhandenen fich auftbürmen zu laffen, ist die Verständigung zwischen den Bunderegierungen ergangen, und das ist nicht geseßwidrig, im Gegentheil, das ist durchaus im Geiste des Strafgeseßbuckpes erfolgt.

Der Herr Abgeordnete hat mit einer gewiffen spöttischen Miene gemeint, ein solches Strafvollzqueseß könne ein Geheimer Rats) sebr bald mackpen, dazu gehöre ja nicht viel, und die Wiffenschaft, alle Welt, sei eigentlickv darüber einig, daß ein solches Geseß schleunigst gemacht werden müffe. In eine Erörterung über die Schwierigkeit einer solchen Geseßgebung, die von anderen Seiten in diesem Hause anerkannt worden ist, will ich auf eine Kritik gegenüber dem Herrn Abgeordneten mich nicht einlassen. Was aber die Stellung der wiffenschaftlichen Welt zu dieser Frage betrifft, so möchte ich hier auf eine Autorität verweisen, die vielleicht auch der Herr Abg. Heine an- zuerkennen geneigt sein wird; das ,ist der bekannte Straftechtslebrer Professor von Liszt. Liszt hat in einem seiner Lehrbücher auch die Frage des StrafVollzugs behandelt und bei dieser Gelegenheit die Geschichte der Regelung des Strafvoajugs im Deutschen Reich berührt. Er hat darauf hingewiesen, daß im Jahre 1879 der Versuch gemacht worden ist, eine geseßléehe Regelung berbeizufüörcn, und daß dieser Versuch gescheitert ist. Man "würde nun vom Standpunkte des Herrn Abg. Heine glauben müssen, er hätte dieses Scheitern mit lebhaftem Bedauern erwäth Wie aber spricht fich Herr von LisZt aus? Er sagt:

Gut, das; ck so gekommen ist. Mehr und mehr festigt fich in _den zum Urtbeil berufenen “Kreisen die Ueberzeugung, daß ohne eine Umgestaltung unseres gesammten Strafensyftems eine befriedigende Regelung des Strafvollzuges unmöglich ist.

Damit, steht Herr 'von Liszt nicht auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Heine, sondem durchaus auf dem Standpunkt der verbündeten Regierungen. Wenn ich eine solche Autorität hier anführs, so glaube ick), darf ich dem Herrn Abgeordneten gegenüber sagen, daß die literarische Kritik und die Wisenscbaft feinen Standpunkt nicht theilen.

Meine Herren, es ist in der That so: wir haben, seitdem die Ver- ständigung unter den Regierungen erfolgt ist, die Sachs nicht etwa auf fich beruhen lassen, wenn wir auch nicht so schnell, wie der Herr Abg. Heine meint, eine geseßliche Regelung zu bewerkstelligen in der Lags: sind. Wir haben uns dabei mehr und mehr üöc'rzeugen müssen, daß wir zunächst an die Reform unseres Strafcnsystems gehen können, bevor wir die Organisationen und die Anstalten schaffen, in denen das reformierte Strafensystem zur Ausführung gebracht werden soll (sehr richtig! in' der Mitte); denn wir würden sonst dahin kommen. daß wir jeßt Einrichtungen treffen von sehr erbebliabem Umfange, von weittragender finanzieller Bedeutung, und daß der ganze Bau, den wir auf diese Weise errichtet haben, sofort, nachdem kée Reform des Strafcnsystems durchgeführt ist, wieder abgebrochen werden müßte. Wir müffen also, wenn wir umfichtig, auch finanziell vorfichtig vorgelzen wollen, unsere Arbeiten zunächst darauf richten, daß unser Strafenfvstem umgestaltet wird.

Und damit, meine .Herren, komme ich auf die dritte Frage, die der Herr Abgeordnete an mich gerichtet hat„“xdie Frage, ob im Reichs- Juftizamt Vorarbeiten schweben wegen Umgestaltung des Strafgesetz- bucbs, Ich habe bereits vor mehreren Jahren Gelegenheit gehabt, in den Debatten dieses Hauses meiner Uebexzeugung davon Ausdruck zu geben, daß unser Strafgeseßbuch veraltet ist, und ich bin, wie ich glaube, mit dem Herrn Abg. Heine dcr Ansickyt, daß das Strafgeseß- buch, welches wir im Jahre 1870 geschaffen haben, und Welches nur kas Kind ciner politischen Notbwendigkeit ist, damals schon nicht auf dem «Höhepunkt der wissenschaftlickpen Anforderungen gestanden bat, geschweige denn, daß es jeßt darauf stehe. Ich bin also mit ihm der Anficbt, daß wir zu einer Reform unschs Strafgesehbuchö kommen müffen, und ich kann nur wiederholen, daß wir mit den Vorarbeiten dafür beschäftigt sind. Nur ist das keine Sache, die fich von“bxute auf morgen erledigen läßt. Die Reform des Strafgeseybuchs, des materiellen Strafrechts ist eine der schwierigsten Aufgaben auf „dem Gebiete der Geseßgebung, die großen legislativen Körpersckpaften gestellt we1den können; denn fie hat nicht nur die strafrechtlichen Verhältnisse an sub in ihrer begrifflichen Form zu behandeln, sondern fie greift überal! sehr tief in politis-F c, wirth- schastliche, ethische und soziale Verhältniss hinein, dercn verschieden. artige Beurtheilung dann ibreuScbatten auf unsere Aufgabe binüber- wirft. Wir müssen also damit rechnen, daß diese Arbeiten noch längere Zeit in Anspruch nehmen, und ich hoffe, der Herr Angordnete Heine wird den Vorwurf nicbt erheben, daß wir auch bier

schon es hätten weiter' bringen Fönney, wenn er sich vergegen-

waren die Veranlassung, daß auf Veranstalten der Reichsvenvaltung -

wärtigt, wckbe Zeit in anderen SW “ck wo ebenfalls der Erlaß neuer firafgeseylieber NW! ohne daß es bis cht gelungen wäre, zu , gebniß zu kommen. Ich darf nur nimma Zu die „„ der Schweiz, wo kin mit anerkannter Gründlubkeit ,- Entwurf seit Jahren vorliegt, obne daß es bis jest können, diesen Entwurf für die legislatoriscbe Be machen. Ich erinnere Sie an Frankreich, wo seit WW "“ x artige Gesetzesvorlage in der Behandlung ist, an Oestemjß, & lang find diese Staatcn mit der nämlichen MWM- Wenn ich erkläre, daß wir unsererseits mit allem Crust M“ diese Reform vorwärts zu bringen, so hoffe ich, WK" die Rückfirbt zukommen (affen, die die Volksvertretuuaa ü Staaten ibven Regierungen gewähren, und sah dabei W '“ wir der Satze mit Ernst nachgeben wollen. - Das babe ich zu den drei bestimmten Fragen zu "“Um-, den Ausführungen des Herrn Abg. Heine, enthalten waren. 3 «* übrigen haben fich seine Ausführungen eigentlich über das WE- biet des strafrechtlichen Lebens ausgedehnt -- alle die eins““ Fragen hier zu erörtern, gestattet, glaube ich, die Zeit UU" Hausés nicbt recht, bietet meiner Meinung nach aber auch zj: M ein fachliches Interesse nicht; denn fördern werden wir die dadurch nicht. Der Herr Vorredner bat schließlich, W Ulk- “!ick) überall die kritische Sonde angelegt und überall Anlaß hat, seinem Mißvergnügen Ausdruck zu geben, sub dubio W daß er erklärte _ im Anschluß an den Fal] Bredenbeck, "sbb“ ncch komme -, es sei keine Schande, so kehankckt n W wie die Gerichte Und Polizeibehörden in solchen Fällen MW sozialdemofratischer Blätter zu behandeln pflegten, im GM ck sei eine Ehre geworken, im Namen der Gerechtigkeit W;, werden, wie dies in Deutschland cht geschehe, und die »" falle zurück, auf diejenigen, dZe das thun. (Sehr " “den Sozialdemokraten.) Das ist das Attest, das der Herr den Gerichten und den Verwaltungsbebörden in Deutschlaozk“ Meine Herren, ich werde über diese übertreibendcn Ausdrücke,;RÜ bei dem Herrn Abg. Hsinx gewohnt find, ein Wort nübtW Ick nagele fie bier fest, damit das deutseke Volk nun weiß, UU: Schanddinge von seinen Gerichten und Behörken angericbtsyabu. Alles dasjenige, was der Herr Abgeordnete sonst gesagt “bat, M Aüßemeinbeiten, auf die ich nicht antrvorten kann, oder M die mir nicht vollständig bekannt find. Wenn er kic GNM hätte, fie mir vorket anzugeben, so wäre, ich vielleicht in der Lage «- wesen, darauf einzugebsn. Ick) habe ihn vor mehrertm Jabreugebew, das zu thun; es ist vergeblich gcwescn. und ich enthalte mich daher, Me Dinge 'zu erörtern, bis auf den Fall Bredenbcck. Der Fall BW beck konnte ja auch der Aufmerksamkeit des Neicbs-Justizamts UM entgehen, da er weitläufig sowohl in der Preffe, wie auch iv preußischcn Abgeordnetenhause erörtert worden ist Ich muß aber

zunächst zum Falle Vredenbeck betreffs der Kc'zmretenz der Neithk verwaltung _ über die Kompetenz dicses hoben Hauses will üb nicht sprechen - erklären, daß es sieh bei dem Transport des Redaktqu Bkedcnbeck cincstheiks von Dortmund nach Herford, anderentheils von Dortmund nach Münster nicht um Akte gehandelt hat, für die die Gerichte die Verantwortlickykeit zu tragen hatten, auch nicht die Gefängnißverwaltungen, sondern es hat sich da

_um einen Akk der polizeilichen Thätigkeit ßehandelt. Sobald der *Herr Bredeubeck aus dem Gefängniß abgegeben "war, ging er aus dem

Bereich der Verantworklicbkeit der Justiz und der Gefängnißbebörde über in die Hand der polizeilichen Instanzen, die für dasjenige einzu- stehen hat, was dort geschehen ift. Was in polizeilicher Be- ziehung aber von seiten der einzelstaatlicben Behörden geschieht, das unterliegt nicht der Kognition dcr Reichsvenvawmg, nament- lich des Reichs-Justizamts (Zuruf bei den Sozialdemokrakn), und wenn Sie also hier bei dem ReichZ-Justiz-Etat die WM des Reichs-Justizämtes kritificrcn und die Thätigkeit der NW waltung überhaupt, so werden Sie nicht solche Akte heranziehen Fkt", auf die einzuwirken, “dcn Reichsinstanzen verfaffungsmF1M

möglich ist. Aber es ist mir doch einiges amtliä) beka * dan genannten Fal], und ich will nur gewisse Thatsachen c , festzustellen, daß die Vorwürfe des Herrn _Abg. ***,-;“ nicht so gar tragisch zu nehnwn find. Der „?n- geordncte hat allerdings den Transport in Fesseln W- so wie er hier „erfolgte, gctadelt. Ick kann Ü, 81 einem gewissen Grade dieser seiner Kritik beitreten. Ick W ck

erklären, daß die zuständigen Instanzen in Preußen das M der Behörden in diesem Fall nicht für richtig gehalten babx» «* bestehen in Preußen Vorschriften, nach welchen die Frage, ob ckU- transportiercnder Gefangener gefcffclt werden soll oder nicbt'in W einzelnen Fall einer besonderen Prüfung zu unterwcrfen LKW)“ Fesselung nur angeordnet Werden darf, auf schriftliche Anweisus M, höheren Beamten. Dieser Verfügung ist in dem hier vorliegeuöm nicht entsprechend gehandelt worden. Wäre es geschehen, so wämsvick- leicht zur Fesselung nicht gekommen. Ich halte es daswegen MW“ scheinlich, weik bei dem Transport dés Herrn Bredeanck von MM, nach Dortmund eine Fcsseluug nicht stattgefunden bat, und ck JKU“ nichts bekannt, was die Annabme ausschließen könnte, daß, wm!“ Transport von Herford nach Dortmund obne Fesselung UTM

konnte, _dikses auch umgskebrt möglich gewesen wäre. M“ nach d_ie]er' Rickptung ist Korrektur geschaffen, und ick; hoffe- daß ahnltckye Dinge sich nicht wieder ereignen *

Es können ja Versehen überall vorkommen, fie kommen bei den Es- richten vor, wie bei den übrigen Behörden, ,fie kommen sogar bei Rechtsanwälten Vor; aber niemandem fällt es ein, deshalb „ckck K ganzen Stand oder eine ganze Klasse zu verurtbeilen; immer sprkbk man nur von einzelnen Fällen, die der ganzen Beamtenklaffe, W ganzen VerwaltungSreffort nicht zur Last gelegt werden können. M0- bitte, seien Sie so gut, in gleicher Weise auch bier zu verfahren»

* (Sexluß in der Zweiten Vcilage.)