die der Herr Vorredner biet angeschnitten bat, voneinem allgemeineren Gesichtspunkt aus zu prüfen in der Lage sein.
- Der Herr Vorredner ist dann gekommen auf einige Vorwürfe «gen die Gerichte, die sicb wobl auI wesentlich richten gegen die preußischen Instanzen. Er hat gemeint, nach seinen “Erfahrungen würde bei der Urthcilöausfertigung in den Gerickptsböfen nicht streng mtb dem Gesey verfahren, überhaupt nicht immer korrekt verfahren. Nun, meine Herren, soweit es fich dabei um Gcseßwidrigkeitcn handelt, sind die Parteien doch in der Lage, den Wg der Revision einzu- schlagen, also im ordentlichen Wege Rechtens Remedur für die Miß- bxäucbe zu suchen, die von dem Herrn Abgeordneten behauptet werden. "SoWeit es sich aber um Inkorrektbeiten anderer Art, um Vernach- Xäsfigungcn handeln sollte, an die ich zunächst nicht glauben möchte, muß ich den Herrn Abgeordneten au die einzelnen Landesverwaltungen, 'für Preußen an den preußischen Herrn Justiz-Minifier veriveisen. Ich habe keinen Zweifel, daß, wenn solche Unregelmäßigkeiten vorkommen, der preußische Herr Justiz-Minisiet in den Grenzen seiner MachWollkommem heit gegenüber den Geriäyten das Nötbige veranlassen wird.
Der Herr Vorredner hat endlich bedauert, daß in unseren juristischen Kreisen das Gebiet des Strafrechts, der Behandlung straf- rechtlirber Sachen nicht gleiche Beachtung und Schäßung finde wie das Gebiet des Zivilrechts. Er meint, daß in großem Umfange bei unseren Juristen die Neigung bestehe, fich lieber den Zivilgerichten als den Strafgerichten zuzuwenden. Meine Herren, ich muß das bis zu einem gewissen Grade zu meinem lebhaften Bedauern anerkennen; es ist das ein alter Schaden, der besteht, und ich kenne verschiedene preußische Justiz-Minister, die in Mißbilligung dieses Vorurtheils, wie ich es nennen möchte, bemüht gewesen sind, hier auf eine zutreffendere Auffassung bin- “zuwirken. Aber, meine Herren, der Justizverwaltung, die der Herr Abgeordnete anscheinend zur Verantwortung ziehen will, steht hier auch nur in sehr beschränktem Umfange ein Einfluß auf die Dis- positionen der Gerichte zu. Wenn der Herr Abgeordnete fich darüber beklagt, daß die befferen und rüstigeren Richter in die Zivilkammern und Zivilsenats, die übrigen aber in die Strafkammern und Straf- senate geseßt werden, so kann ich ihn nur auf die Bestimmung der Neithßgesexze hinweijen, welche diese Frage der Einwirkung der Justiz- verwaltung entzieht und den Gerichtsmäfidien die Aufgabe übertragen hat, die Vertheilung der Richter in die verschiedenen Ab- tbeilungen der Gerichte zu Vollzieben. Wenn um!) dieser Richtung .bin nicht so verfahren wird, wie der Herr Abgeordnete wünscht, Daß es geschehe, so kann jedenfalls der Justizverwaltung daraus ein Vorwurf nicht gemacht werden, am allerwenigsten aber in diesen Landessacben dem Reicbs-Justizamt. Wenn der Herr Vor- redner dabei Bezug nimmt auf den Artikel 17 der Reichsverfassung, der die Verantwortliikkeit des Reichskanzlers und der ihm zugewiesenen Staatssekretäre betrifft, so wiUicky diese Vcrantwortlichleit anerkennen, aber das würde hier in umgekehrter Richtung wirken, als der Herr Abgeordnete das meint. Denn wenn der Staatssekretär sah in der von ihm gewünschten Weise bemühen onte, die Besetzung der Ge-
richte zu beeinflussen, so würde er zur Verantwortung gezogen werden,
weil er dem Wunsche des Herrn Vorredncrs nachgegeben hat und damit die Vorschriften der Reichsgesex§e verlost _ und das möchten wir doch vermeiden.
Abg. Dr. Müller-Mxinin en (fr. Volksp.): Auf dem Gebiete des formaleq Rechts sind i_vir au? dem todten Punki angelangt. Ich hoffe, daß die Angelegenheit des fliegenden Gerichtsstands endlich er- ledigt wird. Eine zweite Frage ist'_die des Zeugnißzwanges, die in Jester Zeit wieder_ akut geworden ist. Der Zeugnißzwang verstößt
die uten Sitten. In einem Fall hat der Staatkanwalt ge- 1agt, der edaktcur habe unschön gehandelt; um so mehr muß ich es iadeln, daß er fick) nicbt gescheut bat, den Zeugen zu nennen. Damit hat der StaatSanwa[t_ das (xnze System in eincr Weise der- mtbeilt, wie es nicbt _ siZarfer verurtbeilt wrrden kann. Die ganze Preffe ist der Memrxng, daß es eine Forderung der öffent- lichen Moral ist, dyn, Zeugmgzwang verschwinden zu (affen. Die Entschädigung uxischuldig Verbasicter' ist eine dritte wichtige Forde- rung. Die Regikxung bat die moralische Verpflichtung, der Oeffent- lichkeit ein Zugestandmß zu mach€n. Redner erinnert an “Kn Fall der Verhaftung d&?“ Gerbcrmeifiers Brehm im Reußis en, der früher ein Vermögen von 300_000 „FQ gehabt und durch die Verhaftung dies eingehüßt batte. Als der Verbaftete
' auf“Entschädiguna antrag, fahrt der Redner fort, meinte der Fiskus, der Entlaffenc babe sem Vermögen schon vor der Verhaftung valoren und könne. nur als Gerbergeseüe entschädigt wsrdc'n; cs wurden ibm 0,75 0/0 seines Vcrmriqens zuerkannt. Jm Prozeßverfabren schwebt die Sache neck). Fa *: Von Rechtsvcrweigcrungen kommen “immer noch wor. Im vorigen Jahre ist die Nothwerxdigkeit eincr Aenderung der Grseßgebnng betritt worden. Vielleichxgexcbiebt dies in Form eines ReichsKompetenzkomltktshofs. In Bezug aus die Bebaudlun der Strafgefaygenen muß. mchr ge]chehen. Der Fall Bredenbeck i geradezu beschamend. Es ist doch glsichgültig, ob der Bredenbeck Berg- arbeiter oder nur .Styredgkteur' ist, oder okZ er schon wegen Be- leidigung bestraft worden ist. Er war tbatjäcblich Redakteur und “um te als solcher bebagdelt werden. Bemerkenswertl) scheint mir die
ärung_des Ober-Bnrgermetsters Schmieding in Dortmund, daß die ? elung in jener Grgend das nahelic» endste und gebräuchlichste Mittel i. Gegen diesc Auffaffun mußder eicbstag energisch Front machen. Das plein ponwjr der olizci muß als verwerflicb zurückgewiesen werdcn. Ein Strafgefangencr darf nicht wie der gemeinfte Verbrecher und Spißbube bebandel_t werdcn. _Der Staaissekretär lehnt jede Verantwortun ab.. Wir Wollen nicht, daß die Verantwortlichfeit Leuten Liberia en wird, dk? fie nicht tragen können, wie es bei der Tbeaterzensur der Fan nt. _Der Fall Bredenbcck ist übrigsns uicht vereinzelt. Auch andere Falle zeigen, daß der Polizei die Achtung vor dem „ höchsten _ Rechthni, der Freiheit, abgeht. In Bremen und m , 'ranksurt, wo _ein Ver ,afteter vergessen Und beinahe verhungert ! , s'm'd cbcnfalis ahnliche Fälle vorgekommen. Auch drr all Kublenkampf zeigt, daß wir mit einer Aenderung des Geseßes nicbt länger Warten dürfen. Der Staatssekretar bewegt fich in „einem oiraulus UÄÜGZUI; erst soll das neue Strafgesexzbucb kommen ,und dann die Aenderung des Strafvollzuges, und kannbeißt es wieder *umgekebrt. Der Fall Kubleniampf ist so schrecklich wie möglic? Det Frankfurrer Fal] nicht mmder, woyder Vcrbaftete mit Stra - eangenen zu1amm7ngesperrt und pon tbnen verhöhnt wurde. Die ängnißverhäitmffe, wie sie jeZt smd, ryd unhaltbar, wie ich schon im voriarn Jahre Yagi abe. „m_ großer Theil unserer Gefän nisse ist eine 5 rutstäite des _Lafters. die rrobung der Jugend hören nicht auf. _ . wirtbschaftlichen Krifis wird die Zahl der ugcndltchen_ Ver- brecher noch zunehmen. _Jcb hekauere, das; der taatssekretar uns für die nächste Zeit keine .gewßgeherisckyen Maßregeln vcrfprecheii konnte. Prügelcxvcrimente bclfku birr nichts, und ich beixauerc die yotjäbrige cherfnng des Abg. Oxrtel, die so sehr in Widerspruch 71th mit seiner sonst so milden Smucsart und rnit seinem Naturell. Er hat einen Helfer in der Noll) aus einer deut chen Residenz ge- funden. Es it behauptet worden daß xin deu ckZcr Fürst Kindxr, Mädchrn und Knaben, zu Prügelitrafen statt Gefangmß be nadmt Habe, und daß die Prügelstrafe in einer Weise arxsgcfübrt wordenHei, die etwas an die „lexÖHZmze' erinnert. Was würde Herr Oertel sa en, wenn ein Redakteur zu WLW begnadigt würde? Mit einer solchen usübung Ick Begnadigung“ ts wäre den Herren nicht geholfen. RcichSrecht
Die Klagen über In der jeßigen
aebi dock vor LandeSrerbt. Verantwortlich, ist :: zuuarbst der betreffende Minister des betreffenden Staats, und ich ag_e dxn Staaßsärxtär, was er von dem Fall weiß, Die Reformbedurftrgkett des Neubo- Strafgesejzbuch zeigt der all der Beschsagnabme der Antivort des Grafen Leo Tolstoi an den eiliaen S nod in Sack; en. Dieser Fall ist sehr beschämend für uns. Die „ kifi ist auf rund des § 166 als Beschimpfung der christlichen Religion beschlagnahmt worden. In Rußland ist jene S_chrift zwar formell beschlagnahmt wyrden WC:!l alle derartigen Schriften formell verboten werden, „te ist a m Hunderttausenden von C emplaren in Rußlazrd verbreitet, Die Stadt der kößlen .Mac?“ in Sachsen ist noch russischer aks Rußland. Das säch1sche Gericht hat sub schwer blamiert, _aber_ die Hqupt- schuld trifft den § 166 des Straf eseßbuchs. Die Kampfe bea drr unseligen 19): haben bewiesen, daß 16 em Kinderspiel rvqren gegxn die, welche das neue Strafgesetzbuch entfachen xvürde. Weil in der iiachsten Zeit an eine prinzipielle Aenderung dieses GeseßbxtckZes m_cht zu denken ist, so muß das Reich wenigstens unsere_Zntttativ_antragc be- züglich der Majestatsbeleidiqungen, der leichten Diebstahlsfalxe u. s; w. Hum Geseß erheben. Die Statistik des Staatssekretarß ubxr Majestätsbekeidigungen hätte doch nur einen Werts), wenn die polt- tischen Fälle von den anderen getrennt _wü_rden. , Es kommen Fäüe vor, wo ein armer Strolch einc Majestatsbeleidtgung begeht, um unter Dach und Fach zu kommen. In der Duellfrag? hat fich in der Presse ein großes Maß von Heuchelei gezeigt. _Chrtftentbum und Standeévorurtbei e und Duelle lassen sich nicht Vereinbaren. Der Jail Bennigsen-Falkcnbagen hat dem Faß den Boden ausgeschlagen. er Mordgcseüe hat dem schmäblich bctrogemxn reutzde die Ehre ge- raubt und ihn dann niede'rgeknallt, und hier in (tkm trieb fich der Bursche bei Sekt und Austern mit Dirnen m Ballsalen bxrurp! Upd dafür steht ihm weiter nichts als Festungsstrafe bevor, die etqcrztltch keine Strafe ist! Da muß allmäbkich der Gedanke an Klqffenxusnz sicb Geltung verschaffen. Für einen Burschen von so gemeiner _Ge- finnung ist die auskoäia bonsgca nicht am Plaße. Mit der ZlfferL und 3 des Antra s Grüber find wir einverstanden. Zwtschen_der .Herren- moral im Due und den furchtbaren Strafen gegen die Arbeiter tritt ein Unterschied hervor, der in den Arbeiterkrenen Haß und Erol]. hervorrufen muß. Der erwähnte Erlaß der Minister des Jnnern_und der Justiz um den Gedanken an eine Klaffenjustiz in der Arberier- schaft noch vc tärken. Gewisse Iuristenklaffen müffen sicb beeinfluyyen [affen durch jene Anweisungen. Es giebt doch auch sehr schwache Richter, und es muß selbst der Verdacht vermieden werden, daß auf diese Weise auf fie eingewirkt Werden könnte, Der Reichskanzler und der Staatssekretär haben ein Ueberwachungsrecht über die Justiz. Daß Vertrauen zur Justiz ist nicht mehr das alte. Der Staatssekretär wille Reformen, die nothwendig sind, nicht länger hinziehen.
Staatssekretär des ReichS-Justizamts Dr. N ic h e r d i n g:
Mcinc Herren, ich habe nur einige Richtigstelkungen zu machen und einige Fragen des Herrn Vorredners zu beantworten. Auf die allgemeinen Ausführungen werde ich nicht eingeben,
Der Herr Vorredner hat mir den Vonvurf gemacht, daß ick) die
Geseßgrbung auf dem Gebiete des Strafrechts und vielle'ubt auch auf anderem Gebiete nicht genügend fördere, und daß es meine Aufgabe sei, dieser Gesetzgebung Fortgang zu schaffen. Ich muß dem Herrn Vorredner antworjcn, daß das nicht meine Aufgabe ist. Die Geseß- gebung liegt verantwortlich bei den yerkündeten Regierungen und nicht bei mir. Ich habs in diesem Betracht nichts Anderes zu thun, als diejenigen Dinge, die von dem Bundesrats) namens dsr verbündeten Regierungen beschlossen werden, auszuführen. * _ Der Herr Vorredner hat dann an mich die Fragé gerichtet, ob mir etwas Näheres bekannt sei über gewisse Begnadigungsfälse in einem kleineren Bundesstaat. Ick antivorte darauf, daß mir über diese Begnadigungsfälle nichts bekannt ist, daß ich auch keine Veranlassung genommen habe, mich mit der betreffenden Regierung aus Anlaß von aüerhand Preßmittbeilungen in Verbindung zu sehen. Die Ver- fassung und die Gesetzgebung des Reichs geben mir keine Unterlage; um in dieser Beziehung Aufklärung von einer der BundeSregicrungen zu verlangen, und wenn ich fie verlangen würde, dann würde ich eine Antwort erhalten, die mir nicht willkommen sein könnte.
Der Herr Vorredner Hat mir kann nachgesagt, ich bewegte mich auf dem Gebiet der Reform des Strafgefeßbuchs in einer gewiffen Unklarheit: bald wäre vom Strafvollzug die Rede, bald von einer Reform des Strafsystcms und kann wieder yon einer Reform des Strafgeseßbuchs, bald würde das eine, bald das andere in Vordergrund geschoben, und so entstehe ein airculos x'jbj08u5. Der Herr Vorredner hat mich wohl mißvekstanden. Die Reform des Strafsystems ist ein Theil der Reform des Strafgesetzbucbs. Wenn das Strafsystcm in Angriff genommen wird für eine Reform, so gehen wir an eine Reform des Strafgesetzbuebs selbst. Es stehen nur zwei Dinge in Frage: die Reform des Sirafgescßbuchs und die gesetzliche Regelung des StrafVollzugs. Ick) habe mich auf den Standpunkt gestellt, das; das Strafgesetzbuch zuerst revidiert werden müsse. und daß wir erst dann an die Regelung des„StrafVoUzugs berantwten könnten. Wie darin ein circulus x'jriosug gefunden werden konnte, das kann ich nicht erkennen. " '
Der Herr Vorredner hat dann verlangi, das; unbedingt bei der Regelung des StrafVOllzugs cine Trensung dcr Untersuchungsgefangenen von den Strafgefangenen eintreten müsse. Wenn der Herr Vorredner sich dis Bestimmungen, die in dieser Beziehung in den einzelnen Bundesstaaten erlassen find, ansehen wollte, dann würde er erfahren, daß diese Trennung jexzt schon geboten ist, das; also in dieser Be- ziehung von unsrrcc Seite nich1s zu geschehen braucht. Sollten in einzelnen Fällen die Vorschriften nicht beachtet werden, so kann das lebhaft bedauert werden, aber das“ kann der Justizverwaltung des Reichs keine Veranwffung geben, an neue reformatorische Gedanken hcranzutcetcn. ,
Der Herr Vorredner hat dann gegen mich ken Vorwurf erhoben, daß von seiten des Reichs-Justizamts nichts geschehen sei in Vcrfolg des Erksnntniffes, welches das Reichsgericht im Mai Vorigen Jahres gefällt babe übrr die Stellung dW Rcichsgerichts zu den Kompetenz- konfiikten *einzelstaatlicber Instanzen; ich glaube, der Herr Vorredner bewegt sich auch ka in einem Mißverständniffc. Das Reichsgerickpt hat sich im *vorigen Jahr in einem maßgebenden Urthcil auf den Standpunkt gestellt, daß gegenüber dem Reich- gericht bei aUen den Sachen, die an das Reichsgericht gelangt sind, von Kompetenzkonfliktrn, die von einzelnen Landesinstanzcn crboben werden, keine Rede sein könnte, daß das RaichSgcricht in diesen Kompetenzfragen gegenüber den Landesinsianzen sochrän sci. Dieser Gedanke ist bereits in einer Anzahl von Landesgeseßcn zur Aus, führung gekommen. Eine Lücke, in dieser Beziehung besteht in Preußen. In Verfolg des Urtbeils des ReichSgerichts ist man aber anch hier an die Regelung der Sache gegangen, und Voraussichtlich wirdxin kurzem in Preußen die Vorlage eines Gesetzes erfolgen, durch Welches unter Aufrechterhaltung des Standpunktes des Reichgeticbts ausgeschlossen wird, daß Kompetenzkonflikte erhoben werden können bei Sachen, die beim Reichögericbt schweben. Also alles, was der Herr Vorrrdncr wünscht, wird in kurzer Zeit erreicht sein. -
Der Herr Vorredner 'bat dann meine Mitwirk“ genommen in der Frage der Feffelurxg d“, .. ck läge in ker Kompetenz das Reichs. 'die! e. «„ polizeilicbem Gebiete. Ick bedauere, in dieser Beucha!» Meinung zu sein. Ick weiß nicht, worauf er die' „.;-' Reichsinstanz gründen will, um in die landeépolizerlscheu ;. und Verordnungen einzugreifen. Das würde nur auf dem “
. » 4x“ Gcseßgebung erreicht werden könncn. Indes; aucb MW" „
Strafgeseßbuckxes kann fich nie und nimmer auf cinx WW
emeiterung des Reichs" auf tcm Gebiet polizeilicher AW “„
strecken. Aber was das Reich betrifft, meine Herren, und soweit ck“*“
fiel) um Feffclungen handelt, kik inkrerbalb der dureh geordneten Justizpflcge liegen, so will ich dem Herrn Bambu:
versprechen, der Frage näher zu treten, ob hier irgku-d eum xv » schehen hat, um eine Gleichmäßigkeit der Behandlung in «"M“-(
[and herbeizuführen.
Abg. Heine: Bci dem Fall Vrcdcnbcck babe icbanicbt dieeüuklm
crionen angegriffen, sondern da;“- Reglcment, «_ tft _ Yordnct worden, da[? jcdxr Gefangene gefesselt i_mrd; Has fas Unglück. Was at die Aufsicht des Reiches aber du Kriminalgrrickptsbarkrit für crrien weck, _ wenn per sekretär in der Sache der Gewerfichaften erklaki, es sei [W “ck Sache, sicb in die Interna der ca_nzclnen Justizjxerwalwum W mischen? Wir haben keine Garqntie erhalten, daß soicbe „'r die Feselnng Bredenbckks nicht wieder vorkommen werde;! . sekretär bat die Nichtfeffelung des drittxn Gefangenen mttW gründen cntschuldigk. „Habe :ck denn einen Vorwurf _dagogen «' daß der dritte Gefangcne mo_bt gefeffelt_word_en rst? Stavn; Reglements wegen dcs Strafvoazugess hatte ein Rexxbl- erlassen werden können, welehks die !chitmmstcn Uebelstaade *
ao- ebe- ud
namentlieh dkn, da zwischen drr Strafhaft in den- 3 tWen-od in den Gefängni en kaum noch_ em Unterschtcß Uu dies zu ändern, braucht man keine m'uen Gebaude „* km
Die Gelehrten helfen unswbicr wenig, eimg werdax; ck werden. Auf die Beseitigung der Ausnahmes „ Duelle haben wir längst _hmgewrrYt. chr mit Z Fennum) Antrage werden Sie doch_ zit_ckyts andern, so 1- * acbt des Junkertbums nicht bcyeitige'n, Wollt Ihr -" . beseitigen, so beseitigt vor allem das Iurzfertqu, axiders geb! ,. , Die ouZwäia boneZta sollte mim nicht einschrankexn, _ , , weitem, nur so würde man zu_crner femegen Nüangrerrrng da eben kommen. Beseitigt man xis, so wurden auch_dte_ dakicure schärfer angefzrßt werden. Ebenso Verkebrt ware eme Bestrafun wegen Beleidigung. Schyn beute find_dte Paragrap en daß Strafgesetzbuchs dic Handhabe, womit, die bert! Klasse jede Kritik todtmacht. dex fchärfere Anredc eines Els beamten wird als Beamtenbeleidtgung geahndet, während monro-
„„.
jedem beliebiaen Beamten angefahren werden kann. Die Kritik Uscit- .'-
licher Uebelstände darf nicht umkrbunden werden. Staatssekretär des Reichs;Justizamts ])1". Nicherdingx Meine Herren! “Ich muß eine Bemerkung des Herrn Vorredms sofort und entschieden bestreiten, weil ich fürchte, daß, wenn ich ck nicht thue, sie leicht in der Presse zu gewissen Zwecken fruktifiziett
werden könnte. Der Herr Vorredner hat behauptet, das; ich bin *
erklärt habe, es sei in' Preußen eino Verfügung erlafsxn, nach welcher jeder Gefangene (Zuruf bei den Sozialdemokraten) stets zu fesseln sei. Ick habe das Gegentheik erklärt. Ich habe er- klärt, es sei eine Anordnung ergangen, wonach den Behörden zur Pflicht gemacht werde, keine Fesselung eintreten zu lassen ohne Prü- fung der Lage des einzelnen Falls, und, wenn eine Fesselung als ge- boten erscheint, fie doch nicht auszuführen, bevor nicht ein höherer Polizeibeamter seine schriftliche Ermächtigung dazu gegeben hat. Das ist also gerade 'das Gegenibeil von dem, was mir der Herr Abg.Heine in den Mund gelegt hat. '
Hierauf wird die Berathung abgebrochen.
Schluß 53/4 Uhr. Nächsté Sißung Montag 1 U r. (Erste Berathung des “Gesetzentwurfs, betre end das Gen Neutralitätszeichcn: Foriscßung der Berat ung des Justiz: Etats; Neichspost-Esat.) ,
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 23. Sißung vom 8. Februar 1902, 11 Uhr
_ Das , gus erklärt zunächst das Mandat dcs * *“ fijtorial:Pr ndenien Vr.“ Stockmann (frcikons.) „ xkrllossschen durch die Verleihung des Ranges der Rä -
a c. *- Zu Mitgliedern der Stactsschuldenkommission werdcn'Uf Antrag des Abg. Grafen zu Limburg:Stirum (kmUUk legg. ])x. Paas_che (nl,) und Kreitling (fr. Volksp.) dutch Zuruf wredxrgrwaylt.
Darauf miri) die zweite Berathung des Staatshaus- Halts-Etats fur 1902 fortgxseßt.
Der Etat desHerrerihames wird rbnc DebattebewiUigi.
Äszum Etat des Hau1essder Abgeordneten bemerkt
g; Dgnb (nl.)_: Jm Vorigen Jahre hat ein Austausch W
Grundstucke in _dcr Nabc_ des Abgeordnetenhauses stattgefunden, W btxr den Bau cmxSUGc'baudes für das Militärkabinet zu MW Dix Budgxtkomnnßwn des Reichstages bat die Bewilligung.vvu Mitteln sur leßteren vorläufig abgelebnt. Ich fürchte nun, daß dtxser Plan an ccht.erba1tcn wird, und möchte diejenigen Mit- glieder des Hauses, die.auch im Riichétag Wen, bitten, dahin iu wrrkxn, kaß der Plan nicht_ zur Ausführung ommt; denn das W Gebaudc 7011 bart gn die Grenze des Abgeordnetenhauses gebaut Werden, nyd damit wurde das game Bild verdorben werden. -
Geheimer Oher-Fmanzratb Belian: Es besteht die Abstibt. von neuem m febr__xmgebcnde Erörterungen der rage unter Zuzirbung des Herrn Yraßdcnten des Abgeordnktsnbaußs einzutreten. sollen die Wunsche drs Hanses bxrückficbtigt werden.
9 . Mctger (nba: Ich bitte um Aufklärung darüber, wie das A wrdnetenbaus ausgeschmückt werden soll. Es sollen die [nua
Nichenmit Bildern aus den einzelnen rovinzen au efüllt werdek- , Falls dies ge]chiebt, möge man auch dF einbeimischFr Künstlers!“- »
rückfi tigen. _ * bg. Weiekamp (ir._Volksv.) will die Frage erörtern, ob nickt der Landtag frubßr einberufen werden könnte, wird aber vom * fidcnten Von Krocher crjucht, dies bei einem ankercn Titel zu ! m!- Der Etat Wird gkncbmigt. Es folgt der Etat dcs
. . . Bureaus des Staats- Ministeriums.
Abg. Lückboff frsikons.) lenkt die Aufmerksamkeit der Staais- ,
regierung guf die T ätigkeit_ ch Buren-Hilfsbundes zu Gunsten der Konzentrationslcxer auf dem 1üdafrikaniscbenK'riegssebauplaß schildert ZW „Elend der Grauen und Kinder in diesen Lagern an der Berichte der englischen S_chriftsiclierin Hobbouse und spricht sein Be- dauern darubrr an?, daß die Re terung diesen Greueln mit verfrbränkke". Arnren zusehe. Dies h_ahe irn olke roße Mißstimmung e L- Die Regieruxrg solle die Thatigkett dcr Hi!?svereine durch Vetmitt ng M der britisxben'Rc-gterung untcrstüßen, damit ihre Gaben in Form W Waarcn m die Konzentrationslagcr gelangten. ' ' *
5.4,
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