1902 / 306 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Dec 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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Déutscher Reichs-Anzeiger

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? Z Alle poft-Jnstnlteu nehmen Bestellung an; I Im, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Der Bezugsprew betrügt vierteljährlixh 4 „M 50 „Z, für Berlin außer den Bojl-Anjialten auch die Expedition

Einzelne Nummern koaen 25 43.

M 306.

Inhalt des amtlichen Theiss: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Jolltarifgeseß vom 25. Dezember 1902.

Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, d& trelßfend AUEUahmen von den Bestimmungen für die Fest- ste ung des Börsenpreises von Werthpapieren.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Mitgliedern des ReichS-(Hesund eitSraths.

Anzeigen, betreffend ie Ausgabe der Nummern 51 und 52 des „Neich-ZWeseßblattS“.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, StandeSerhöhungen und sonstige Personal-Veränderungen. .

Allerhöchsxs Gene migung zur Einberufung des Provinzial- LandtagW der rovinz Hannover.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabepftichtigen Reinertrag dxr preußischen Strecke der Oschersleben: Séhövinger Eixnbahn.

. „E.;rste Beilage:

Personal-Verändexunßeß in der Armee und in der Marine.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor der UniversitätH-Vibliotbek in Kiel, (He: heimen ngicrungNath V1. Stsffenbagkn dsn Rothen Adler-Ordkn drittsr Klass 11111 VE!“ Schleifc, dem P7001111a1:€3c1111[r(111), Professor ])]: Nelson 311 Koblenz, dsm PZarrer Liebich u Neudorf im Kreise Ost- Sternberg und dem Domänen:8 entmeister, Domäneyrath

Manx» „Cassel . den: „Mm _;Adler-Orden] yxextex, e 1 * * Mk ' * ** : -.

la , * * -, :. .' , - dem Ministerial-Direktor "u“n Z)?in§stevi1nn“i diet ?isfücßen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten,' Wirklßckjén „_Ge- ?cimeu Ober:Regierungsrath ]). Schwarßkopff den Komg- ichen Kronen-Orden zweiter Klasse, , dem Klosterrkzeptor, Maxor a.- D. von _Fumett1 zu Osnabrück und dem Rentner Hugo Raus1chndorff zu Charlottenburg den Königlichen Kronen:Orden drttter Klasse, dem Fürstlich „Hohenlohe : Oshringen'[chen Amtsratl) Scholz und dem Fürstlich H0henlohe-Oehr1ngen“schen Bau- inspektor Buchholz,_ bside zn SlawZUZiß im Kretse Kosel, den Königlichen KronenOrden vikrter Klasse, . dem Lehrer Karl Lechzynski zu Posoßndocf 1m Kreise Sensburg den Adler dcr Znhabsr des Konig 1chen Haus- Ordens von Hohenzollern, _ , dem Gendarmerie:Oberwacbtmerstcr _Mewes zu_ Neu- s'xtadx O.-Schl. das Kreuz des Allgememen Ehrenzetchens, owxe dem Marktmeister Adolf Kraemer zu„Ten1plin, dyn Gemeinde-Vorstehern Däbel zu Hammelsprm' :tm Kretse Templin und Roeftel zu Neu:Lagow 1m Krere Oft-Steyn- berg, dem OrtWorstehcr Kiefer zu Schwalbach 1m Krerse Saarlouis, dem Gemeindeförster Hetnr1ch_ Czysback) J Battenberg im Kreise Neuwied, dem „Gememde-xorsjer a., . Johann. Landes zu Nonnweiler rm Landkretse Trter, den Fürstlich Hohenlohe : Oebringen'schen Kammerdzenexn EmanUel Fink und Anton Kommandeß dem Furstle Hohenlohe-Oehringen' chen Diener AlbertSttpa, sämmtlz u Slawenßiß im reise Kosel, dem E1senbahn:Lokomotw- ?ülFer a. D. Heinrich Zunge zu Cassel-Wehthden, den Ei enbahn : Weichensteüern a. D; Klaus Gudegast zu ree im Kreise Plön, Hans Retmers 511 Altona, Georg au,?hold zu Heili enstadt, Joseph Hille zu Bonen- „bur im Kreise arburg, Julius DYJetHoff _ zu ');-Gre enstein im Kreise Hofßeismar und Ladung Debelrzxs Ju Kirchhain, dem Eisen ahn:Vremscr a. D._ Karl Boke : “Soxst, den Ba nwärtern a. D, Justus GUY? zu Heine-

:*-;„_1m,Kreise elsungen und Gottfried uby er zu _-,*,*'m *im Kretse San erhausen, Hem utskammerer “B?chrlch.Skerra zu Siew en im Kre1sx Aggerbyrg, de'm olzhßuermexfjer *Martin Busch ZZZ Wetßehutte tm Kreffe oo etSmayund dem Waldaxbeiter 11Helm_Bea up am zu LiKenfeld tm Kreise Frankenberg das Allgememe Ehrenze1chen zu verleihen.

Deutséhes Reith.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: - die bisherigen HilfSUrbeit-xr im AuMärtigcn Amt, Legationsräthe auli, von Kries, ])1“. Amderheiden, ])1'. Matthien nnd ])r.Zc1hn zu Wirklichsn LsgatioWräthen und vortragendcn Räthßn 1111 Aquärtigcn Amt zu ernennen.

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Insertiouspteis für den Kaum einer Drmkzeile 30 45. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Keich5cknzeigch

uud Königlich preußisrhen Staatx-An-zeigecz

Berlin M7.- Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 31. Dezember, Abends.

Zolltarifgeseß. Vom 25. Dezember 1902.

Wir W i l h e l m , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Vundesraths und des Reichstages, was folgt:

§ 1,

Bei der Einfuhr von Waaren in das deutsche Zollgebiet werden, soweit nicht für die Einfuhr aus bestimmten Ländern andere Vorschriften gelten, Zölle nach Maßgabe der dem ReichstLZ am 6. Oktober 1902 vorgelegten endgültigen Beschlüsse der )( „Kommission Über den Zolltarif erhoben. Jedoch werden in Abweichung von diesen eschlüssen die Zollsäße der Nr. 808 auf 4,50 M, der Nr. 809 auf 7,50 4/76, der Nr. 810 auf 12 «M, der Nr. 816 auf 8 und 12 „M, der Nr, 825 auf 8 «46, der Nr. 905 auf 4 W. und der Nr. 906 auf 15, 12, 10, 9, 7, 5,50, 4,50 und 3 „15 festgeseßt.

Die ZoUsäße solLen durch vertragSMäßige Abmachungen

bei Roggen nicht unter 5 «M

bei Wetzen und Spslz 5,50 für einen bei Malzgerste 4 Doppelzentner bei Hafsr 5

Herabgeseßt werden.

Auf die Erzeugnisse der deutschen Zollausschlüs'e finden die vcrtragSmäßigen Zollbefreiungen und Zollermäézigungen Anwendun , soweit nicht der BundeSrath UZUahmen vor: schreibt. ie getroffenen Anordnungen sind dem Reicthage sofort oder, wenn er nicht versammelt ist, bei seinsm nächsten Zusmnmentritt mitzUtheilen. Sie sind außer Kraft zu sexzen, wsnn dEr Michstag die Zustimmung nicht ertheilt. Den Er: zeugniffcn der dLUTftHM Kolonien und Schußgsbiete könneU die, ULTWÜKSLTTÜHUEU Zollvcfrsiungsn und ZoUermäßignngen durch Beschluß des Bundeéwaths eingeräumt werden.

* _ " 2.

. , _ Its jedeÜx-GteuerdikkktioKWe" iß; eius ' *-richten, die auf BrrlanYUY über ' _ Zvütaxifsäx ' geben, hat, zu welchen esttkkrmte Waaren oder egmftavde ' deutschen Zollgebiexe zugelassen werden. - ,

§ 31. Die GewichtSzölle werden von dém Nohgewicht erhoben: 3. wenn der Tarif dies ausdrücklich vorschreibt, b. bei Waaren, für die der Zoll 6 „ZH für den Doppel- zentner nicht ubersteigt. _

Im ubrigen wird den (Hewichtözöüen das Reingewicht zu Grunde gelegt. '

Bei der ErmittelunF des Neingewichts von Flüsft keiten wird das Gewicht- der unmittelbaren Umschließungen ( äffer, Flaschen, Kruken und dergleichen) nicht in Abzug €Zebra t.

Der Bundesmth bestimmt den Antheil des ohgewichts, der zur Berechnung des Reingewichts als Tara in Abzug ge- bracht werden kann.

Beim Eingantge von Waaren in den freien Verkehr bleiben handslsübi e Umschließungen zolLfrei. Nack) Be- sjimmung des Bun eSrat €. kann bei der Verzollung 'von Waaren, die nach dem Ro gewichte zollpflichtig sind, sofern sie unverpackt oder in nicht handelsüblichen Umschließungen eingehen, dem Reingewichte der Waaren und bei der Ver: zollung von Flüsfi keiten, :sofern fie in nicht handelsüblichen unmittelbaren Um chließungen ein ehen, dem Eigengewichte der Flüfftgkeiten das Gewicht er handelsüblichen Um- schließungen hinzugerechnet werden.

§ 4.

Der BundeSratk) ist ermächtigt vorzuschreiben, daß Waaren, deren zollamtliche Untersuchung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, nur bei bestimmten Zollstellen abgeferti_ 1 werden dürfen, ofern die Vetheiligten nicht bereit find, den Yo!]; nach dem sten in Frage kommenden Soße des Tarifs zu ent: richten oder die osten für die Uebersendung der Waaren oder der davon zu entnehmenden Proben an eine mit der erforder- lichen Abfertigungsbefugniß versehene Zollstelle zu tragen.

§ 5." Von der VerZollung befreit find: 3. die mit er Post eingehenden Waarensendungen von 250 Z' Nohgewicht oder weniger, 1). die der Gemichtsverzoüung unterliegenden Waaren in Mengsn unter 50 Z'. Inwieweit im übrigen bei der (Hewicthermittelung Vmchtheile eines Kilogramm unberücksichtigf bleiben dürfen, bestimmt der BundeSrath.

Zoklbeträge von weniger als fünf Pfenniq werden über- Haupt nicbt, höhere Zollbeträge nur, soweit sie durch fünf thßilZar sind, unter Weglassung der übersthißßenden Pfennige er 0 en.

Dsr Bandesratk) ist bcfugt, im FaUe dss Mißbrauchs für einzelne Waarengaitungcn oder für einzelne Grenzstrecken Bc- sckzränkungcn anzuordnen. 6

§ . Die folgeUden Gchstände bleiben vom Zol] befrsit: , 1) Er eu nisse des Ackerbaus nnd dsr ViehZucht von den: ]enigen auZerZalbder Zollgchze gelegknen Grun stücken, wclche

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*chres_ ,emfs au -dsr „Nerf mij zu d,: ' ' Zwecke vokaRSJeschickt "o

1902.

von innerhalb der Zollgren 6 befindlichen Wohn: und Wirth- schafWgebäuden aus bemtrthßcßastet werden; ferner Erzeugnisse der Waldwirthschaft, wenn ie außerhalb der Zollgrenze g&- legcnen Grundstücke mixdestens seit dym 15. Juli 1879 eme Zubehör des inländischen Grundstücks bilden.

2) Von _dentschen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangene Fische, Robben, Wal: und andere Seethixre sowie die davon gewonnenen Erzeugnisse. Von der Zollfretheit außgeschloffen smd die_ in fremdländischen Küsten- gewässern gefangenen Schal: und Krustenthiere. Die erforder- lichen Ueberwachungsvorschrifsen erläßt der Bundesmtk).

3) Gebrauchte Kleidun sstücke und Wäsche, die nicht zum Verkauf oder zur gewerbli en Verwendung eingehen.

4) Gebrauchte Geqenstände von Anziehenden zur eigenen Benutzung, gebrauchte aschinyn zur Benußung im Gewerbe- und LandwirthschaLtsbetriebe, ]edock) nur ausnahmsweise auf besondere Erlaubni

Auf besondere Erlaubniß auch als AusstattunÉSgegenstände, Braut: oder Hochzeitsgeschenke eingehende neue achen, sofern ste für Ausländer oder länger als zwei Jahre im Auslande wohnhaft gewesene Inländer bestimmt sind, die aus Anlaß der Verheiraxhung mit einer im Jnlande wohnhaften Person ihren Wohnst? nach dem Jnlande verlc 611. Von der Zoll: freiheit ausge chloffen find Nahrungs: un Genußmittel, unver- arbeitete Gespinnste und Gespinnstwaareu sowie sonstige ur weiteren Verarbeitung bestimmte Erzeugnisse, Rohstoffe 11 er Art und Thiere.

Unter ' ustimmung des Bundeßrach kann durch Anorix nung des eichskanzlsrs bestimmk werden, daß für die An- ehörigsn eines Staates, dsr (Hsgenseitigkeit nicht gewährt, die M Abs. 1 und 2 vorgesehenen Bsgünstigangen ganz oder theil- weise außer Anwendung bleibcn soUen.

5) Gebrauchte Sachen, 1119 erweislich als ErbschaftSJut eingeben, auf besondere Erlaubniß.

. 6) Gebrauchs ,e-xnsxände _aller

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GebxauckszßgxgenÉnde von Reisenden in WMWK

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7) Die von Reisenden einschließlich der Fuhrleute uz'm * eigenen Verbrauche während der Reise mitgefahrten er- , zehrungSgegeerände; ebenso dex Bedarf her Schiffer und Schiffsmannjchaften, für diese ]edock) höchstens in einer auf zwei Tage berechneten Menge.

8) Fahrzeuge aller Art einschließlioh der zugehörigen Aus- rüstungsgegenstände, die bei dem Eingang über die Zollgrenze ;; zur Beförderung von Personen oder Waaren dienen und nur aus dieser Veranlassung eingeführt Werden, oder die aus dem Auslonde zurückkommen, nachdem fte beim Au6gange diesem

wecke gedient Haben; auch Fahrzeuge, wenn ße dazu be- timmt- smd, Personen oder Waaren m das Ausland zu verbringen.

Pferde und andere Thiere einschließlich der zugehörigen Gesch1rre und Decken, wenn fie als Neitthiere, zur Fort- bewegung von Fahrzeugen aller Ark oder zum Waarentra en dienen und nur aus dieser Veranlassung die Grenze ü er- schreiten, yder wenn fie aus dem Auslande zurückkommen, nachdem ste beim AUZgang in der ange ebknen Weise ver- Wendet worden sind; auch Pferde und an ere Thiere, wenn fie dazu bestimmt sind, Personen, Fahrzeuge oder Waaren in das Ausland zu verbringen.

Fahrzeuge aUer Art sowie Pferde und andsre Thiere von Reisenden auch in dem Falle, wenn fie zur Zeit der Einfuhr nicht als BeförderungSmitte1 dienen,_sofern sie erweislich sich schon seither im (Gebrauch threr Vestßer befunden Haben und zu deren weiter?,m Gebrauche bestimmt sind.

Verbleiben in den bezeichneten Fällen ahrzeuge oder Thiere dauernd im Jnlande, so tritt d1e ZoUp icht ein.

Hutter, das zum Reiseverbrauche der in Abs. 2 und 3 hexer neten Thiere mit eführt wird, in einer der Zahl der Thiere und der voraUS1cht11ch6n Reisedausr, höchstens jkdock) cinem Zeitraums von zwsi Tagen cnksprcchenden Menge.

Ueber die ZoUbehandlung dcr ELsetxbaanaHrzeugc, welche dem dnrchgehcndcn PersonchrkeHre dienen, sind vom Bundes: ratk) besonders Bcsti1n1mtngcn zu crlaffen.

9) U1nschließu11g9n sowic Schnchcken und anders Vc'r: packungsnnttsl, auck) chvbäume, Holz: Und ***apvrollc'n

ebenso chende Thiére, die yon reisenöm

und derglxicherz, die zum ZlVLckLU BU“ Ausfuhk 11011 anrcn Nngcfuhrt oder, 1111chd91n 110 11c1ch111€1§lick1 dazu gedlsnt 11115611, aus dsm AUSlandc micdcr zurück-

sbxacht wcrdsn; Jm _Srstßrcn FUNC ist dxr Nacbwois dor wdyrausfnhr [311111911 811101“ NUJRUMMLN FWT 11111), 11-516) BL: 11 101112111: LI kmm [MWM

finden, Siebsrstollnng des ZOUW _ 10 11121181“ 138;

abgcstl)c11 worden, 11391111 dic„111111111015111111011 11111) braucht smd und WM nycFÜ d&rkrbor besteht, daß sie zur Ausfuhr von Wanken 1181111111111 sind.