rage; fast in allen igt, und man kann Blockvolitik bat zu tun, wie im Blockhause
wider", es handelt fick) nicht um eine poliiiscbe F Fraktionrn badrn sicb iiegenteiiige Anschauungen geze die Fragr ohne Wirtisch Hiss bshandeln. Mit drr die Haitnn»; dcs Tirrbaktexs witklicb nichts man CI angchutri hat. Das Harixztirr hat _ krinrn Unfrirdcn gsstiftrr. Es wird auch den Block nicht zer-_ trümmern, wie schon Fürst Bülow grsagt hat. Bei aUen SÖa'druersayansprücben und bei jrder Regrlung der SÖadrn- ersaBdflicht iii das Vrrscbnldungxprinzid dre Negri. Auch das gemrme Nacht, das järbjiscbc, bzyeri1che,_ösirrretch1sche,_englische Recht kennt uicht eim: so_ strenge Hartung des Tierhalters, wie fie das Bürgerliche Grießbuck) kdmtraixrx brit. Es_ handelt sich bier aucb keinsswrgs um ein agrarisch»? Géikxö- Ami) emr ganze Reihe don Handelskammrrn hat dieser Vorlage das Wort grredet. Es ist auch nicht richtig, daß NUL Juristen und Junker dieser Vor- lage freundlich ßxgenübkrsiebrn. Denn drrade der“ Juristrntag hat sicb für die Ausrechie1baltung der brsishenden Bestimmungen aud- esvrocbrn. Es ist aUch zu bedsnken, daß erst der Reichstag dixse estimmung in das Bürgerlirhr Geießduck) bineingebracbt bat. Ware der ng.Schmidt damals mit srinem'Untr-age frübsr gekomweir._dann brauchten wir uns mit disirr Frage: überhaupt nicht zu be1cha7tigrm Der Haupteirwand gegrn die Vorlage ist, daß man sch_dn jetzt eme Breswe in das BürgeriickprGeschbchz legt. Ich kann dieirn Einwand nicht für durchschlag€nd balken Man könnte ebenso gut auch schon an eine Rrgelung des Wildschadencrsaßes denken. In der Kom- misfion wird zu prüfen sein, ob nicht eine Abänderung _ailer der Be- stimmungen notwendig isi, die die Schadenersaßrsilckyt betreffen. Die HaUptfrage ist: Ist diese strrnae Haftung noa) drm B.G--_ . recht und biliig'.) Jeb glaube, dir Beitimmung des § 833 erztbalt eine Ueberidannung des sogenannten Gefährdungsiyrinzwz. Mit der Sozialdolitik hat diese Fraue nichts wsiter 53 W".- Jn der Mehr- zahl der Fäile wird der Tierhalter wtrticha7t1ich ichwach sein. Die Vetficherungspfiickpt kommt nur sekundär in Frage. Erst handrlt es fich darum, ob dcr Tirrhalter überhaupt baiidsl:ch_trz ist; erst dann kommt in Frags, ob und inwieweit Er sick) dtc1xLast vom Halse schaffrn kann. Uebrigens bqt sich am:!) der Juriitrntag “schon mit der Verfiäyerungsi'fi chi b€1chäftigt. Es wäre jedxn; falls der Vorichlag dcs Juristentaßes berückfickytigunZSwert, dax; die Haftnng auch dann audzuichxicßen set, wenn der Ge- schädigte der kaadr der eingrtr-tenen SÖädigUng infolge einer in seinem Intense statifixdendrn Verwendung des_ Tieres aus- gesetzt mar. Wenn die (Gegner drs „»Iniwurfs auf die chhtiprrckyung des Reichsgrrickots vsrweiien, so befürworten sie damit die soxzenanntr legislatim: JuriÉprudenz, dnrch die wiruns bei der Vörirngeiev- gebung so schwer Zescbadrt Haben. Der Richter dars _11icht dir Roiie des Gesrßgrbrrs einnehmen; Er bat sich an das ©8er und scmen Wortlaul zu ballen und nicht Anscbaaangen chbnung zn tragen, die mit Recht odrr Unrrciyi gritend grmarbt werden. Unser Antrag au_f Einseßung einkr Kommijfion fußt brsonders aaf der Erwägurg, daß zunächst drr Brgriff des Haustisrs streitig ist. Das Ailgemrine Land- reckyt kennt ihn nicht, und man kann ibn nicht ohne Weiteres in das B.G«B einführen. Auch der Begriff des Tierhaitrrs ist ein sehr unglücklicher. Wir werdrn dadurch keine einigermaßen sich€1e Rechtsla9e schaffen können. Am!) in den _ MdiiVen finden fich Unklarheiten, die die Fassung des Emtwurfs mcht drcken. Der Juristentag bat aiierdings einc ablehnende Steüung ri-grnommcn, aber auch gründlickoe Eventuriie Vorschläge gemacht. Er ist eine so an,;esebene und wickxtigr Korporaiicn, urid seins Bératuygrn waren so eingehend, daß es notwendig ist, das don ibm griieserte Material "ltigsn Prüfang zu unterzikbrn und für die Vorlage nutzbar
einer forgfa _ „ „ -. , zu machen. Ick bitte Six daher dringend, den Entwurf m Liner
Kommission sorgsam zu Prüfen.
Abg. Roth (wir1ich.Vgg.): Auch meine volitischen Freunde stehen dem Entwurf sebr idmdatdiscb gegenüber. Wir wünschen aber nicht eine nochmalige Beratung in der Kommiifion, da die Sache ge- nügend besprochen und geklärt ist. Was den Einwand des Juristen- tages betrifft, so bandsit es fich bier nicht um e_ine Prinzipiellr, sondern nur rein formeile Aenderrmg. Der Vorwurf, daß der Ent- wurf agrarisck) ist, ist Lins Phrase, dir man immer widder an- wendrt, ein Schlagwort. Schon bri der früheren Beratung ist bewor- kboben und nacbgewiesrn, das; es s1ch nicht um dir Landwirt- ?cbaft allein handrlt, sdndkrn ebenso Um das Gewerbe. Aber selbst wenn dics nicht der Faii wäre, würde ich nicht einsehen, warum man nicht der Landwirtschaft aiiein diese Erleicbtrrung geben sollte; sie kommt doch hauptsächlich dem kleinen Mann za gute, der nnter den jesigen Bestimmunscn am meisien leidet und neben seinrn Auf- wendungén für Hagrl: und Unfaiirrrsicherung nicht noch eine Haft- rfiickotoeifickoerung eingeben kann. Wir werden die Vorlage annrbmen und hoffen das auch Von den anderen Parteien.
Abg. Dod: [fr. V 9) Daß es sich hier darum handel, Mitteifiandspolitlk zu marZen, 8r1cheintmir nicht richtig. Es wäre nur dann zutreffend, wenn nur Barone und Miiiionäre überfahren würden und nicht auch gerade diejEnigen, die mit den Tieren im Auftrage des Tierhalters zU tun haben. Selbstderständlicb fwd die- jenigrn, die durch ihren Gewerbxbetrieb genöiigt find, Tiere zu halten und cdentnrii für dr" Schaden zu haften, organisiert. Bei den Geicbädigten dag-gen bandrlt es sich um eine undefinierbare, unfaßbare Maffr, derrn Stimme daher nicht gehört wird. Ich halte es für einen sozialen Fortschritt,
daß wir vom Versckynldunßsprinzii) allmählich zum GrfädcdungSprinzip g-kommen find. Drr Abg. Dr. Wagner meinte, es würde!] im Erwrrbsiebsn jrizt immrr mehr Tiste gehalten. Meirie kultarkxniorischen Erinnrrungen weichen blerddn ab. Wir weilen aucb dic Haftnng des Automobilfabrrrs. Wenn Dr. das Tirr sei nicht so [EUR zu dirigirren, weil es seinen eigenen Kopf hat, so hat er_w0b,l noch kein Automobil esteuert. Ein solches bat ÜUch 1ebr seinen eigenen Kopf. ie große Zahl der Verleßrtngen kann doch nur gerade eine Handhabe dafür abgeben, diejrnigen, die drr (Hrfäbrdung unterlikgen, zu schützen. Wenn im moderrrnCrwrrbslebem _eine höhere Gefährdung Vorlirgt, so muß ich dirse eben in meine Kalkulation mit einsteÜrn und die Vetficberunrxsrzebü
Wagner mrinte,
br als einen Teil der Unkosten betrachten. Dic Judikatur des Reichßgericbis War in den zitirrten Fällen unrichtig, wie ße dies leidrr srbrdäusig ist. Ich habe überhaupt die Ansicht, ; daß eine freiere Aixisamung in dcr Rechtsprechung berbeigcfüdrt werden muß, was auch auf dem Juristentag zum Ausdruck gekommen ist. Die Rheinländer werden j-xdrnsaiis auf unserer Seite sein, da wir das bestehende Recht Erbaitrn wollen, Der 0069 Uapoiézon wird auch bei dem Kdiiegen Hagemann nicht im Verdacht stehen, Mittelstands-
feindlick) zu sein.
Abg. Göbel *d- __ eine Notwendigkeit im Jmtere"
Rid.) erklärt die Abändxrung des § 833 für e des Yiltteistandes. Nicht der
dieser doch stehen, ist, dann soliien wir auf die gaiczrn das Geseß überhaupt verzichtem dcm". dabei kommen. Das, meine Herren, nur nebenbei.
Wenn der Herr Abgeordnete meine pe zu erfahren wünicht, so bedauere ich, seinen Wünfckpcm ablehnend gegenüberstebe.
die Biene in dem Sinne behandeln können, Wirtschafi31eben gewiffermaffen vridil rechtung steht die B nicht in dern engen Kulturzu Bienenschwarm befindet fich nicht s das; m anderen im Wirtschafts Kulturentwicklung gezähmten Tiere. bei dem alten Standpunkte, daß eben die isi, und ist sie das, dann können wir sie in entwurf nickot berücksichtigen. Das ifi aber, wie gesagt, nur meine
persönliche Ansicht.
Freimde RegierungIdorlage. ist ein Beweis, daß das B. klar ist, daß es von der Das Reichsgeri ausgrlegt, die Vorlage als einen wird aber wohl diesen
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. Punkt abändern; noch 111
ern der kleine Geschäftsmann der- werde, denn er könne mit seiner as eben nicht tragen. Dasselbe aucb Die Biene werde nur
agrarischr (Gro? rrmdbksißrr, fond langt, daß die L&stimmmrg gemildert Habe den oft sehr hohen S_cbadsners gelte auch Von drin Ersaß_ für Bienensckyaden; reformatorische Yiaßregel [ehr wünschenßweri. wild, wenn sie gereizt werde; Kommiisionsheratung sei erforderlich; der Reichstag habe schon Kommi1fionen genua, und die Mitglieder reichten kaum noch aus,_aUe diese Kommisfionen zu beieyrn. Im Plsnum werde man auch 1chneiler zum Ziel kommen.
Staatssrkreiär ch Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ein Wort nur, um dem Herrn Vorredner gerecht zu werden, der von mir eine Erklärung Vrriangt, wie die Regierung zu der Biencnfrage sieht. Ich verbündeten Rrgierungen hierzu etwas zu sagerr, eden den anderen Frazien, dir bier in gezogen worden smd, obwohl eine rechtliche Beziehung zwischen dieser Befiimmung und den writeren Vorséslägen in der Tat nicht besteht. Ich habe grgen eine Beratung des Vorliegenden Entwurfs in einer Kommission nichts einzuw-znden. Aber als ich hörte, welche anderen Fragen aus dem Br??iche des Bürgerlichen Gesetzbuchs mii
bin ja nicht in der Lage, namens der “ sowenig wie zu Z Vrrbindung mit § 833 in Betracht _
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hier wäre eine *,
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Farren_ einem das Tier zu
prinzip zu einer Rechtsprechung f Schi Tiere zu halten! Halter Von beffer steiit, als di Vorlage, die Danach könn nachweist, daß muß dafür gdf
aucb § 834 ergän Vorlage „oder wen entstanden sein würde“, daß diese Nodrüe ganz teilen. ballen ; Schadenersatz haben. Brwris zu führen, erstens, da griff ist durchaus ni ein Haustier den Sch
adrr nun,
wird sich exkulpieren können. ergeben.
doch noch recht weit
anifaffung besteht. Kommission Von 14 Mitglirdern.
nicht ?, erforderliche Vorficht beobachtet bat.
“, richtiger, es bei der Fassung des Entwurfs zu belassen.
etär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Durch den vorliegenden Geseßentwurf wünschen Zustand abzuhelfen, der nach ihrer ck) ist, noch aucb
Staatssekr Meine Herren! die verbündeten Regierungen einem Ansicht weder dem soxialen Frieden förderli die Autoriiät unserer Rechtspflege beben kann. Es handelt sick) um die Frage, was soi] der Eefäpäftsberr aus seinen eigenen Mitteln zahlen an den Handlungßgrbilsen, wenn der Handlungsgehilfe durch Krankheit Verhindert wird, die Dienste, die er dem Prinzipal schuldet, zu leisten. Diese Frage soUte entschieden werden durch den § 63 des HandeWgeießbucheö, allein, meine Herren, Sie wiffen ja alle, der §63 des Handelsgeseßbuches bat eine so verschiedene Auslegung erfahren, daß er bier die nötige Anleitung für das praktische Leben nicbt mehr gibt, namentlich bat die Verschiedene Auslegung dieser Be- stimmung durch die Kaufmannßgerichte daxu beigetragen, und da bekanntlich die Urteile der Kaufmannögerichte nur in beschränktem Umfange der Berufung unterliegen, so sind viele dieser Urteile trotz der Verschiedenheit der darin vertretenen Rechts- auffassung rechtskräftig geworden, und so hat sich ein widersprechender Rechtßzustand in den Bezirken der verschiedenen Gerichte entwickelt. Nach Ansicht der Verbündeten Regierungen kann dieser Zustand nicht länger ertragen werden. Dies ist auch wohl die Ansicht in diesem boden Haase, denn schon vor einiger Zeit sind Vertreter verschiedener Parteien mit Anträgen berdorgetreten, welche eine Remedur des be- stehenden Rechts und die Wiederbersiellung der Rechtßficberbeii be- zweckten. Diese Anträge sind in einer Kommission, der sie dom Reichstag überwiesen wurden, beraten worden, und aucb die verbündeten Regierungen haben durch Vertreter an diesen Beratungen teil- genommen. Die diesseitigen Kommiffarien haben sick) natürlich in irgrnd einer bindenden Weise nicht aussprechen können, aber sie haben damals schon fick) für yervfiichtet gehalten, vor dem Wege zu warnen, der Von den Mitgliedern des Hauses in Vorsthlag grbracht und schließlich auch von der Kommission an- genommsn wurde. Die Kommission kam unter Voller Anerkennung der Von den Handlungßgebilfcn erhobenen Forde „sig zu dem Schluß, daß den Handlungßgebilfen während der Krankheit zuerkannt werden müsse Fortzahlung des vollen Gehaltes und außerdem unvmkürzte Zabiung des Krankengeldes, endlich auch die Gewährung freier ä:z11icher Sorge und der Arzneimittel, das heißt mit anderen Worten, die Hand- lungSgehilfen haben während der Zeit ibrerTätigkeit für den Prinzipal in dem Geschäft ibr Volies Gehalt, aber nichts weiter zu beanspruchen, dadingegen haben sie für die Zeit ihrer Erkrankung, wo sie dem Prinzipal keine Dienste leisten, neben dem vollen Gehalt noch die Hälfte des Geballs mehr zu Verlangen - das entspricht wenigstens in vielen Fäilen ungefähr dem Krankengelde -, also im ganzen das Anderthalbfacbe ihres Erhalts. außerdem natürlich Arzneimittel und ärztliche Sorge Wenn dieser Vorschlag der Kommission im Schoße der der- bündrien Regierungen nicbt ernsteBedenken geweckt hätte, dann wären die Regierungen sicher bereit gewesen, ihn einfach zu akzeptieren; denn nach ihrer Ansicht sind die Uebelsiände, die jeßt herrschen, so leidiger Art, daß man Meinungsverschiedenbeiten yon untergeordneter Be- deutung zurücksteüen muß, um hier endlich einmal Abhilfe zu schaffen. Aber die verbündeten Regierungen fühlten im Interesse eines gerechten Außgieickps der Jnterefien gegenüber den Geschäftsdaten, deren Jntereffe bei der Frage doch auch ein Wort mitzuspreckpen hat, gegen- über demjenigen Teil des Kaufmannsiandes, der nicht Dienste leistet, sondern Dienste empfängt, doch eine so große Ver- antworlicbkeit, daß sie es für nötig hielten, zunächst aus- führliche Erhebungen bei den einzelnen Bundeßregierungen über ihre Auffassung und über die wirkliche Lage der Verbältniffe zu veranstalten. Und das Ergebnis dieser Ermiitelungen ist dahin aus- gefallen, daß es für die Verbündeten Regierungen unmöglich erschien, dem Vorschlag der Kommission des Reichölags beizutreien. Da aber auf der anderen Seite die Notwendigkeit einer Abhilfe außer Zweifel stand, so haben sich die verbündeten Regierungen entschlossen, ihrerseits die Initiaiide in der Sache zu ergreifen, und sie sind zu dem Vor- schlag gekommen, der jetzt Ihrer Würdigung unterliegt. Dieser VO!- schlag gebt dahin, daß den Handlungögebilfen für die Zeit ihrer Krank- heit nicht weniger gewährt werden soi] als für die Zeit, in der sie dem EeschäftSberrn Hilfe leisten, aber auch nicht mehr. Meine Herren, die ganze Frage spißt sicb dahin zu: was kann biliigerweise Von den Geschäftsberren verlangt werden in Fällen- wo ihre Gehilfen erkranken? Kann man von den Geschäftsberrxn billigerweise in Anspruch nehmen, daß sie in der Zeit, in der fie von den Gehilfen keine Dienste empfangen, mehr zahlen als in der Zeit- wo sie Dienste Von ihnen haben, oder genügt es alien billigen Ansprüchen, die Gehilfen karin sicherzustellen, daß fie für die Zeit ihrer Erkrankung in ihren Bezügen jedenfalls nicht Verkürls werden? Die Regierung hat fich für die leßtere Axternatide ent- schi:den, mit der Maßgabe, daß natürlich über dasjenige hinaus, was die Gehilfen in den Zeiten ibrer Arbeitsfähigkeit beziehen, auch n die freie Arznei und die ärztliche Hilfe gewährt wird. Dieser Stand“ punkt ist eigentlich der Standpunkt des Bürgerlickoen GesePbUch57 denn im § 616 des Bürgerlichen Gefeybuchs ist in etwas andereZ Formulierung der allgemeine Grundsaß außgesprockpen, M Dienswetpflichtete während einer Krankheit ihre Bezüge unvei- kürzt weiter empfangen sollen. Aber ein großer Unterschied liegt bier allerdings dor: während im Bürgerlichen Geseybuck das nur als eine im Vertragßwege abänderungsfäbige Vorschrift binststeüt isi, soll es nach dem Geseßentwurf unbedingt bindend fein und W kein Abkommen zwischen dem (Geschäftsberrn und dem Gehilfen SW Nachteil des Gehilfen abgeärdert werden können. Darin drückkfi die besondere Stellung aus, die auch nach dem Vorschlage der M' bündeten Regierungen den Handlungögebiifen zuteil werden sVÜ-_ Nun würde ich der Meinung “sein, daß man die Frage "W so schwer zu nehmen brauchte, wie es auf seiten der Regierungsk' scheben isi, wenn es sich nur um die großen Geschäfte handelte, UU! große Bankbäuser, Warenhäuser und ähnliche Etabliffements- "" Hunderte von Leuten in der Stellung von HandlunngbUfen schäftigen und denen man wohl auch zur Erleichterung der sÖWiUige" Lage einrs Handlungsgebilfen etwas mehr zumuten darf, alssM Rechtens ist- Aber so liegt die Sache doch nicht, daß ?" das Gesetz zuschneiden können auf die Verhältnisse aUein __ wir haben gerade besondere Nückfiä)t 5 ftsleutc.
ioüirn, überlief mich
Beratung verbunden werden und ich muß ge-
ein gelinder Schauer (Hriterkeit), wenn das von den geeinten Herren ernstlich gemeint Kommissionsberawngen und auf würde doch nichts heraus- wie ich glaube, mit der Frage der Biene. M 10. riöniiäje Stellung zu der Sache ihm sagen zu müssen, daß ich Ich glaube nicht, daß wir wie die eigentlichen, im die unser Entwurf
Es liegt aber ähnlich,
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
unentbehrlichen Hausriere, egieren wil]. Ich glaube, für eine solche Bedor- iene dem menschlichen Haushalt zu fern, fie steht sammenhang mit drm Volkslebrn, ein 0 in der Macht des Eigentümers, an in gleicher Weise darüber Verfügen könnte, wie über die [eben unentbehrlichen und in einer langen Ich meine, wir bleiken richtiger Biene ein wilder Wurm dem Vorliegenden Gesetz-
ist, ob es sich um Gehilfen oder andere Arbeiter oder nur Familien
der Sachlage bieten. Darnach gibt es also (Geschäfte Welche ein _ schließlich der geschäftsleitenden Person 2 bis 5 Personen beschäftigen sagen wir also: 1 bis 4 HandlungSgebilsen beschäfjigen, 204000
d. VORM.): Im Namen meiner engeren politischen mich im wesentliäoen auf dkn Boden der Die Judikatur des Reichögericbts über den § 833
(H„B. in vieien Bestimmungen nicht so
Allgemeinheit Verstanden werden kann.
cht hat diese Bestimmung teilweise in einer Weise dem Rechtsbewußtsein widerspricht. Ich begrüße Versuch, die Rechtssicherheit bersustrilen, fie
Erfolg nur zum Teil erreichen. Ich bedauere,
t hat, eine Definition von dem Be-
Wenn eine ländliche Gemeinde einen
gibt, und dieser Pfleger durcb
Schaden kommt, baitet dann daiür die Gemeinde oder
er Wärter selbst? Und wie ist es, wenn der Farre fich etwa grgen
en Herrn OrtSVorsteber Vergebt? Es scheint, daß das Gefährdungs- übrt, die dem Rechtsgefübl breiter
Als ob es eine Fridolität wäre,
s aiierdings, wenn die Vorlage die
Gesamtheit ein Intereffe bat,
'e Besitzer von Luxustieren. Der Wortlaut der
die Ersatzpflicht fortfäiit, wenn der Tierhalter „beobacbiet', ist allerdings brdenklich.
lter fick) Vielleicht exknlpierrn, wenn er er im allgemeinen diesS Sorgfalt anwendet. Drsdalb orgt werden, daß er in drm konkreten Fail die Sorg-
„beobacbtet hat“. Allerdings wird dann in demselben Sinne
zt werden müffrn. Die fernerr Voransseßung der
n der Sckoadrn auch bei Anwendung dieser Sorgfalt
würde ich grrn preisgeben. Die Hoffnung,
rn werde, kann ich allerdings nicht
Die Regierung will an dem Gefährdungsvrinzip fest-
dnrcb ein Tier zu Srhaden kommt, soil Anwruch auf
Der Tierhalter Hat aber dann den schweren
ß es cin Haustier ist, und dieser Be-
cht klar, 3. B. bei den Bienen, ferner das;
adrn Verursacht hat, und daß es dem Bcrufe oder drr Erwerbstätigk-it oder dem Unterhalts dient. Wie ist es wenn kin Jagdhund den Schaden mrrcbt? Ein kleiner
Mann, der zum Teil der Jagd seinen Lebenxnnterbalt vxrdankt,
Es werden also Vielfache Zweifel fich B. eine gerffe Rundung erreicht
t.- Die Anfickyten im Haris: geben
cb Einigkeit in der Grund-
ung an eine
Abg. Storz siclle
die Geschäftsbetriebe. wir _einem kleinen Unternehmer, der nur mit einigen wenigen Gehilfen ardettet,_zumuten, in einem Falle, wo einer der Grbilfen erkrankt, dtriem nicht nur srin Volles Gehalt weiter zu zahlen, sondern ihm anch noch bis zur Halfte mehr in Form des Krankengeldes zuzulegen. Man
Rrgirrung nicbt Versuch Tierhalters zu geben. kleinen Bauern in Pflege
aß die kiff des
die frblende Arbeitskraft einstehen mvs; - entweder muß er mit ver-
cht€n dirkkt gegeniiber tritt. Richtig ist e _ ieren, an denen die
anderen Gehilfen, über die er Verfügt, größewn Teil der Arbeitsleistungen zu übernehmen, oder aber er muß fich einen weiteren (Gehilfen nehmen und muß dann natriclich noch weiteres dafür aufwendrn. das; es dem Standpunkte der Biliigkeit entspricht _ einem Stand- vurkre der Biiiigkeit, der nicht nur die Interessen des einen Trrls, sondern die Jntereffrn beider Teile brrückfichtigt, wsnn man troßdcm den kleinen Geschäftsmann so belastet wie die Gehilfen es fordern. , Geschäftsberrén dieser kleineren Art fich auch manche befinden
gleich vielen Handlungégebilfen eben noch über Wasser, YFU??-
T zu gewinnen suchen, einen
wonach erforderliche Sorgfalt te der Tierba
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Klarbeit bring wer Handlungögebiifen; die (Gefriästsberren sind in der Re ' untrr den Gehilfen haben aber nur die älteren FamilieéelFTZTrFJr das in Berücksichtigung zieht und außerdem erwägt, daß doch auch Frauen, Witwen, die doch eine besonders Berücksichtigung in Anspruch _nehmen können, unter den Geschäftsinhabern sich befinden, dann finde ich es einigermaßen bart, diese kieinen Geschäfjsleute zu Gunsten der HandlungSgebilfen, so wie verlangt wird, zu belasten.
_ Nun kommt aber noch ein weiteres hinzu. Unter den Krankheiten - dre hier für die HandlungSgehilfen eine Rolle spielen, ist (Gott sei _ DMk die weitaus größte Zahl nur von kurzer Dauer, und es kommt ;_; namentlich bei dem weiblichen Personal vielfach dor, daß ein kurxes Unwohlsein die Abwesenheit von dem (Geschäft nur für einige wenige Tage bedingt, nicht aber für längere Zeit. Ist es um ; den_HandlungSgebilfen dir wirklich nötige wirtschaftliche Unterstüizung _ zdtteil werden zu lassen, für solche FäÜe kurzer Kraukbeit, in der Tat btiitg und gerecht, ihren nicht nur das zu grben, was sie während der _ ZM ihres Dienstes an doUem Gehalt badsn, sondern darüber hinaus noch bis zu 50 0/0 ihres Gehaltes mehr? Ich wil] zugeben daß bei __ ichwerer Krankheit die Verbäitniffe nicht immer so klar ließen aber m den Fallen leichterer, schnell dorübergebrnder Erkrankung kann, man * Tori) zu der A_nsicht_ kommen, die die verbündeten Regierungen der- _ __reeUTnMdZß hier eine unbiliige Zumutung an die (Geschäftsleute ge- _ Nun wird ja Von den Handlungßgehiifen in ihren (: ' ' AntrLgen, die auch den Herren dieses hoben Hausrs zugegaznFelrielsilziei:1 drr Standpunkt vertreten: ja, die kleinen (Geschäftsdaten zahlen, was, _; wir Verlangen, ganz gern. Gewiß ist das zum Teil richtig; aber es iii doch auch in Betracht zu sieben, ob Zahlen aus freiem Willen oder Fiir“ drm Zwang des Geseßes geschehen soil. Wäre in der Tat in __teiem Pu_nkte zwischen den Handlungsgebilfen und den über ZOOM zahlenden Geschäftsinhabern eine solche Einigkeit vor- ___a_nden, wie kommt es dann, daß es den Handlungögebilfen jroy GTU _sebr lebhaften _und geschickten Agitation nicht gelungen ist, die „ Séxchaftsinbab_er soweit für ihre Ansicht zu gewinnen, daß sie nun im _ MMK? der Wunsche der Gehilfen an den Reichstag und an die ver- ,_ dax? en Regieruirgen herantreten? Des Rätsels Lösurg liegt darin, trcwe e in den Julien, ,in denen fie den Handlungßgebilfen ihr Ver- _ Faä11_7ch_enken - und das ist, (Gott sei Dank, ja noch meist der Handl . n drnen fie in einem persönlich guten Verhältnis zu den __ G_____UngsZebilfen _fteben, gern, aber dann aus freien Stücken, den _ irgendwr'x alles gewabren, _daß sie aber keineöwegs geneigt sind, sich „_ ________ te durch Gesetz binden zu (affen, unter allen Umständen zu _ n_ch_én_c;;_1§chr_do dies ihrer Sympathie und ihrem Biliigkeitögefübl ___WTNUM Herren, in dieser Richtung liegen doch bei uns, der Nr- béieich _rnanäyerlei Ermittlungen vor, die auf die Verhältnisse ein ___ ___-2 es Licht werfen, und wenn, wie ich vielleichtannebmen darf ________Z1__geneigt sein soilte, diesen Geseßeniwurf ebenso wie deri __ ___ L; andelten, einer Kommission zu überweisen, dann werden wir __ch________§1€_ sein, Ihnen zu zeigen, daß die Annahme keineswegs ge- ____________„__ Hi, als wenn _bier auf seiten der Geschäftsinhaber nur Ge- S____ ___ __n Freude bestrmde, den Gehilfen in solchem Umfange zur ichen St __?ben- Ick mocth aber auch im Interesse der wirtschaft- v_________ ? _untg unierer selbstandigen Geschäfte, die den Mittelstand o w-it, nch befurworten, in der Belastung dicser Geschäftskreise ___b____-__ zu geben, wie es nach den Wünschen der Handlungs- Jeschchen soll. Meine Herren, wir wissen ja,
Wenn Luxusbunde *.
baden, werden fie oft abgeschlacbte auxcinander, wenn au Ick beantrage deshalb die Ueberweis
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich glaube, ich kann doch einen Zweifel, den der Herr Vorredner in Uebereinstimmung mit anderen Rednern aus dem Hause bier gegen die Faffung des EnTWUrfs geltend gemacht hat, auch in der ersten Lesung nicbt ganz unerwidert vorübergehen laffen. Der Herr Vorredner bat beanstandet, daß die Vorausseßung des Entwurfs, unter der die beschränkte Haftpflicht des Tierhalters eintreten sol], daß nämlich drr Tierhalter die erforderliche Vorsicht beobachtet, im Präsens ausgrdrückt ist und nicht im Imperfektum. Er ist der Meinung gewesen, wie auch der Herr Abg. Varenborsi, daß es wichtiger sei, in dem Entwurfs zu sagen „beobachtet hat“, nicht .beobacbtet'. Die Sache hat aber doch eine größere Tragweite als die geehrten Herren vielleicht angenommen haben. Wenn der Entwurf bei der Aenderung des § 833 das Präsens gebracht hat, so hängt das damit zusammen, daß im § 834 des Bügerlichen Gesetzbuckps bei einer ähnlichen Fassung ebenfalls das Präsens gebraucht ist. Dasselbe ist der Fall im § 831 des Bürger- lichen Gefeßbuäos. Vielleicht ist es auch noch anderweit der Fal], ich kann das im Augenbick nicht übersehen, und wir würden ja in eine bedenkliche Folge don Korrekturen geraten, wenn wir jeßt diesen einen ißlicber wäre es, wenn wir die anderen Vor- Bereicb der Anderung bineiuzieben woÜten. kann ich konstatieren, sowohl in dieser n Bestimmungen des Bürgerlichen Gefes- o die §§ 834 und 831, kann die Auffaffung nicht anders sein als die - und diese ist auch für die derbündcten Regierungen maßgebend gewesen -, daß nachgewiesen werden muß, es sei nicbt im aligemeinen, sondern gerade für den bejreffenden Schadenyfail von dem Tierhalter die erforderliche Vorsicht an- gewendet worden. Es handelt sich also nicht darum, ob der Tierhalter überhaupt ein wisichtiger Mann ist, sondern darum, "daß er in dem einzelnen bestimmten Fakir der Haftung die Das entspricht, wie ich Ver- sfaffung der Herren Redner, und wenn das stimmende Auffaffung des Reichstags und wird, dann, meine Herren- und ist es, glaube ich, doch
schriften nicht in den Das eine abrr, meine Herren, Bestimmung wie in den andere buches, die ich eben erwähnte, als
standen habe, auch der Au birr im Hause als überein der Verbündeten Rezierungen festgestellt kann kein MiJVerständnis fich ergeben,
Damit schließt die Diskussion.
Nach einer persönlichen Bemcrkung de_s _Abg. Dr. Wagn er (Sachsen) wird der- Antrag auf Kommtssronsireratnng gegen die Sximmen der Sozialdemokraten, Frersmmgen und v_er: ? großen Geschäftshäuser;
bgelehnt, dle zweite Lesung Mrd ' nehmen auf die Verbältniffe der kleinen Gesche":
einzeiter chtrumSmitglieder a (Schluß in der Zweiten Beilage.)
im Plenum stattfinden.
_ zum Deutschen Reichsan
Nach der letzten Berufs- und Gewerbezäblung können wir die Ge- schäftsinbaber folgendermaßcn gliedern - die Zahlen find abgerundet um es den Herren verständlicher zu machen; sie sind auch nicht ganz ge,nau weil nach der Erwerbezäblung nicht ganz bestimmt immer zu erkennt:;
_ mitglieder handelt; aber im großen und ganzen werden die Zahlen zutrrffen und dem hohen Hause die Unterlage für eine Beurteilung
Geschäfte, in denen bis zu 10 Gehilfen beschäftigt werden, ibt
; "21000; Geschäfte, die mehr als 10 Gehilfen beschäftigen, Zibt T:
„_ rund 10 000. Also den über 200000 kleinen Geschäften stehen etwa
21000 mtttlere und etwa 10 000 große: Häuser gegenüber. Das Zwingt
die Geseßgebdng, wenn Bestimmungen für alle (Geschäfte getroffen werden
._ soßen, fich die Frage vor allem vorzulegen, welcbe Tragweite erhalten * __ diese Bestimmungen für die überaus große Mehrzahl der kleinen
_ Und ka muß man doch, wenn diese Sache vom
', Standpunkt der Billigkeit b:bandelt werden soi], fragen: wie können
* muß doch bedénken, daß dieser kleine Unternehmer nun seinerseits für .
mehrter Kraft in das Geschäft selbst eingreifen oder irgend einen der :
Ich kann nicht zugeben, _?
Ich bitte zu berücksichtigen, daß unter den ;
Manche dieser LTU“ find sogar in einer schwierigeren Lage als die .
Zweite Beilage
Berlin, Montag, den 13. Januar
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1908.
lung des Großgesckzäftes, so unvermeidlich das ist,
für unsere sozialen Verhältnisse von nicht zu unterschäßender Be-
nahe an die Grrnze des Möglichen reicht. ' so weit zu gehen, wie es frübér in der Kommi schehen ___ fsion des Hauses ge- Nun, mrine Herren möchte ich noch einen [ester " _ _ , [Punkt berubken der vteliercht thas kißligrr Natur it aber d ' ' , ___Utung ___ s, ock) seine praktische Be- _ den Handlundkgrbilfen wird es bestritten _, daß doch viele Fäkle vdrkowmen, in denen nicht ernste Erkrankung und das wirkliche Be- dur_f_ms r_1ach_RUbe die Handlungßgebilfen veranlaßt, aus dem Ge- schaiie zeitweise auSzutretrn, sondern auch andere leichtere unberechtigte Motive rnitwirren, und daß deshalb die Geschäftsinhaber gegenüber den Eedrlferr mch_t ganz Verzichten können auf einen Druck, der da- durch audgeubt wird, daß sie die Höhe der Bezüge, die je nach drr Fréesijpußten, angeblichen Krankheit, wil] ich einmal im Sinne der ___ZIdftSmhaker saßLn, gewahrt werden, einigermaßen in der Hand Mrinr Herren, Von den HandinngSgehilfen ist diese Behauptung etwas sid 1rar0 genommen worden. Ich _glaube, das ist wirklich n_rcht ndttg. Wenn man denkt, daß unter den Handlungsgehilfen sich etn_e große Anzadl sehr junger Leute befindet, so wird man ohne weiteres, weil es menschlich ift, annehmen können, daß Unter dissen dieser jungen Lrate auch mal die Neigung besteht, den Dienst zu meiden, wo rs nich_t _gerade druch Krankheit gerechtfertigt ist; daß solche _ O_rdnmigswrdrrgkeit Von den HandlungSgeschästen schkV€k empfunden wird, iit erklarlich. Meine Herren, ich mache damit drm Starid der ; Handlungsgebilsen keinen Vorwurf. Was wir hier unter den - Haadlungßgebtlsen beobachtrn, das beobachtkn wir in aiim Ständen- sobcrld junge Leute in Betracht kommen. Ich nehme dabei keinen _einztgen aud. Und wenn ich mich dabei an meine eigene Jugend er- , mnrre, meme Herren (Heiterkeit), als ich noch Referrndar war, so _ muß ich Ihnen ganz offen gestehen: wenn im Sommer einmal schöne Tage kamen und gute Freunde sicb einfanden, - ich wäre der Ver- ; sdchung _vieUeicht_erlegen, hätte ich Gehalt bezogen und außerdem für dreie Zeit noch eins Zulage obendrein bekommen. (Heiterkeit) Also, meine Herren, nehmen wir diese Dinge nicht als einen schweren Vor- wurf, sondern nebnien wir sie als eine Folge der menschlichen Ver- b_ältniffe, die sieh uberall einstellen, die unter Umständen schwer den etnz_eln_en Geschaftsinbaber treffen können, die man doch als eine Warnung beruck1_1chtigen muß bei der Frage, wie weit man drn Gehilfen ganz uwchbangi? ssterilen wil] gegenüder dem Geschäftsleiter in der Ge- wa rung €1en, was der Gehilfe im Falle eines ortbleib drm Yrsckyäst an Bezügen erhalten soll. F ens aus us ailen diesen Erwägung-n heraus meine Herren "
___ . , , Ukrd die verwundeten Rrgierungen zu dem jetzigen Vorschlag gekommen. Es liegt den drrbunde_ten Regierungen fern, den Handlungsgebilfrn nicht all: möglichen Hilfen zuteil werden zu lassen, die die Existenz dieser wichtigen chrffe unserrs Erwerbslebrns nach außen hin möglichst micgt, und die ib_nen nach dem Gsichäftéinnern bin gegenüber dem Prinzipal auch Sicherheit gegen Wiiikärlicbkeiten und gegen Launen bietet. Aber, meine Herren, es darf nicht geschehen auf Kosten deL sich_eren Bestandes der (Geschäfte selbst. Hier muß ein biiligrr Aus- gleich gefunden werden, und solcher Notwendigkeit werden fich auch die Handlungßgebtifcn nicht Verschließen können. Die Gehilfen selbst haben ein Jnterrffe daran, einen leistungsfähigen Mittelstand, der ihnen Siellrxng und Nahrung gibt, zu erhalten, und sie soliten nichts 1un,_um ihn zu gefährdrn. (Sehr richtig!)
_Jch bite deshalb, meine Herren, das; Sie den Vorschlag der verbundeten Regierungen als einrn irn Jnterrffe beider Teile wobl erwogenen ansrben, bei der Prüfung der Vorlage zugleick) aker Von der Vorausseyirng ausgehen, daß der Regierung alles fern gelegen hat, was dahin godeutet werden könnte, als wollte sie dem Stande der Handlungsgebilsen nicht eben so wohl wie diese; hohe Haus.
Abg. Nacken (Zentr): Mrinr Partei lehnt die V ' an uns grbracht ist, ab. Wir anerkennen zwar, daß dierlßkezxdükxldeetßr? RegiYungen bemuht gewesen find, die Schwieri keit, die fich aus der *„anddabung des § 83 Abs. 1 ergrbrn hat, zu eseitigen, irdem sie diese Bestimmung zu zwmgrndem Rscht macht. Dadurch hat fi“ aber nur sanktioniert, was schon jest tatiächlicb gewobnheitsmäßig Rerlytens war. Jeder kulante song! denkende Prinzipal hat diese Vorschrift 016 Findend anZiesehen und nicht durch Vereinbarung angescbl-offen. Nach JemtAbs. „ _war der Abzug der_Krankengelder unbedingt aus;;eschioffen Key foil die leßtere Vorschrrxt aufgehoben und die Anrechüung deÉ rankengeldes auf daLGebalt zur Norm erhoben werden. Hier wird also auf der einen Seite gsxxommen, was auf der anderen gegeben wird. Dxe1e_Art don Wohltat lehnen wir ab, folche Sozialpolitik machen_wir _mrht mrt._ Die Anträge Ablaß und Bassermann baden srinerzert die fast einstinimize Annahme seitens des Reicb-tags gefirnden, danarb _soiiteL betdk Absätze des § 63 zwingendes Viecbt Imken. Dre jetzigx Oteliungnabme drr verbündeten Regierungen si danach um ]o wrmger verständlich. Es handelt fich um * ntchts mehr und mchts_wentger als dir Entziehung einer dor einrm Zabrzebnx nach gru_n_dsaleicher Prßfung gewährten geseslicben Wohltat _ urch dir geringsugige Verbemerung bezüglich des Absatzes 1 önnen _ Wir uns ntcht_ veranlaßt sehen, dem zuzustimmen' auch die Handlungsgebtlfen wrrden die Fortdauer des jexzigeri Zustandes Vorziehen, weil_ er doch über kurz und lang total unhaltbar wxrden_ muß. Die Motide des Entwurfs geben allerdings ?YZicélTß Yß_k_)_txbk)_e_r;ge_R__egel_irrY facbblicb nic? befriedigt; der früh-re
() [€ (1 er rü wärts “ Fo bleibt da der Grundsaß vom Schuß: des wirtsÖaJthiichbnYFFn'i _ te Kranken-_ und Unfallverficherungsszeseye beruhen noch auf geseß'. ickßex Verpf1rcht_ung. Der Hinweis auf § 616 B.GB zu dem _§ 3 des Handeisxzesetzduckoes 11] der Von dkn Handlungßgébilfen Ver; _anxen Fassung_ in noch drrscbarften Widerspruch Treten würde der- ng deshalb nicht, weil auch nach der Vorgeschlagenen Neuregßlung
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Verhältnifik" öU kämpfen hat, daß namentlich. die Entwick- u d LV mannigfaäye Vorteile es auch für das ganze Kulturleben brinxt 0T!) sebr schwer_ lastet auf der Existenxbereckptigung der kleinen Ge: schaffe. Wik Wlffen auch, daß die Existenj solcher klrinen Geschäfte
deutung isi, und wir sollen desbaib Vorsichtig sein, wenn uns zu- JLMUM wnd- eine Belastung diefer (Geschäfte eintreten zu lassen, die
_ Auch von diesem Stand- punkt haben die Verbündeten Regierungen sich nicht entschließenkönnen,
Von den Handlungsinbabern wird behauptet -- don
entspräcbe eßdoch die Vorhandene Ungleichheit nicht 17 ' _, _ ***-WU!) aus daß man den_ SMM "_Teil der Gehilfen brrabdrückt, sondéxn dezxgalrédéréenri ewporbebt._ Marr kdnntr geradrzu Von einer zu Unr€cht erfolgten Vr- Öeickyerung des PrszalS und emer zu Unrecht Erfolgtrn Benachteiiigwßg es AngestZUten sprech€n,_w€nn dsr Entwurf (Hrsry wird. Zn 5-71 m_eistten FaÜén wird drr Erkranküng drs Angestriltkn ein Exs..3 TY geschaffen, die Ub_r_19en_Ar_15€steUten arbriicm dgnn rbrn für ihren dbegen mtt._ Das Oiixrrricbtsche Grieß ist in diesem Prinktr vici me 1: Von sozia-erxx Ger1tr_darchweit. Traci) dis Beitrckg§l€istang LTF __dffn Kranxerkaxxen St_wtrbt dock) nicht der Prinzival, sondern der Ve_ _e das _Linrecvt aus_éiranlengeid; drr lexztere wird jr t s€in§ Vettrczge wetterzahlen mumen, ohne drn iim geseleiai) gr cherten Vor_etl dadon zu baden. _ Dex Kirirgewrrbrtrridende, auf den die workage U(rF1d chr Staatsiefretar exsmpiifizierkn, soll berücksichtigt L&M __„s bétie _aber doch erwiesen wrrdcn müss". daß die batt-n ___TZnenkLetrxtbe "FZR nic? die ganze Lri'ktiing drwäbrl . , _ _ _ _ rrwie err, dSnn ? , ** **“ ZYYEZLXZLFS (YQFHTWZQM den Angestriix-«n dds «_?de (HLTUTÉZ _ kl) eri“: ?, SI sind große Waremi)" " "ck ' .“ Vertragen den Ausschluß drr Geb ““ MM,“ M 1:1 UM" ,altv'ablung ithitere ' ds auch drr Abg. Baffermunn frübdr i)“5 " ' _n. a bat Zahlreiche Handrlskammrrn brfund MOTOR Ü'UMOUW dargäkgt. Aachen, (Görliß- antlingkn Und dichn dM Il'elckyé, _10 BWMHNJ, die kairfmänniichrn Gebiifcrdereipi * M USD"! KÜMMMU'ÉJMME, _ _ _ , _ . „grinsen, wie der Katholi'Q-K f- manmscbe Verband, drm wwobl Prin ' i l ' “ NM haben eben'aiis eine ?;tsilun ' NW S a S GMNM MWÜNM, ».- grixigendmmsn, welch? der der5 " d_er___V0r_lage_eanegrnZSsle i_is. Drr ießtgrmnnté? VYédöarrdeUbnagt ;_i_n11?__rn_t__g____d_r€ Jor_d__€r_i_1__ti»3 g€!_t_€s_1_t, daß beide AbiäZÄ U:“: & 63 * _ nz ec erdrn wrrden. " "“M“ “ ZWZFLF BUNT beiHabrep vielfach noch daétéai'kÉMfZYier? _ zwi e_n '_ri1:zidal Und Anr“t€i11: * ' * HYltad-MWY' (Y_rdßirtrrrbrn länJst gr'chn9i131drn€ri,si.daZJiebUFU-ch „in_manxrntnm ist um so 11an rsmdri “ *“ “(?)Yäzlrunngbéérkxsxéinist d_e__r_en _“Fitandrssbsrrxxts;tseirrI in "érfoitchxT _ _; € , dri ie s dafür sdr“e:y »ie Si "[ " ,' ihren Rsrden zu brkämpfext Ler kadfxnäkrnii “ _»- W! «ren m - - , -. * . € , , € , ;YJYZKLZ ohnsxmnd nUr____ 7chw€_r_, bei UliWOkiTin YJLÄWÉLWYQ _ x, _;m.__ rr "zit rraUS, rr könis ' ZUL- Ldiunxrdfaiis dre KUNDlZUMY rrbaiten, Und diess 15„TingstlmistLZJMÖFi _en1_)„iia_11cxncr_ng€_i*dt_ don quitrn nicht zum ,;rrmdlds. Tatsääoiirh kaLMSnÖUéSiixel; Y_rnldiungéésßixtlxrn, wir dis Erfahrungrn drr Krankén- _ __ _ , te __zu 'w in ärztliche Bebandlan . ;" zwapzrgxadxrgen PULS. ais Lirkcitgrdér ist mir dsréönliYnniYTli ernztgrr YFU dO_n_ Sirrwlxintentdm Vorgrkdmmrn odrr Oskannt gr: x_yhordrYYir ZFHUYUW ErZDaHungrr) __?rraag [6811611 wir den EUYWka _. __ * : _er d__drYU *U,Odwichrm11de Is'! ;mrICtmgung zu _erzrelen iit.___Jch brantrage dadrr dir rVrTrrI'keéing _ZerZoerHgÉe 6aZn etnße K_dmzmxßon don 21 Mirilirdrrn. Der Elia? . __ um im Ldtngx Ungeschwäkbt erikaifw 11 d d * * vßrichlrcht€rt werden. Citi? 591 e ““ck ** «'k' n MWM bittebeEUtsIUiYann _________,____é___ anL „dJUldrlittk wards irdigitcb _ S“ r. eder (ii.): Aach wir find mit dcm “ * * FZZ FZeTT-TLWFF aus LerZslern Gründen wie drFHYZJZTYÉJ _ a ermann ,a 7 on 1906 in der Be ' * "' ' Antrages uber die Abänderun " ' "" WMO'UW WMS g des F 63 auI-gesahrt daß die A rung eine Notwendigkeit iei Durch die drr? ,' _]e ende- _ _. __ tedénat 5 -7 : Lixeckpxknrg _daelrd__§k_ausr121_c1_n_n§_g€r1chte Zit ck_rin chbixlxustcrndr YetstYidértr n awerung ur die G-seß h k “ Durch di- Vorlage würde eine V * ZS ung *edarf. „_ _ _ erscblr *terun ' ' Zusiandrs eintreten), da die meisten Arbeit,;erbrérL im HLUFZMLCKZY br? HaydlungSgebtlsen bre Erkrankungen für sechs Wdcbsn das Ge- V-Zt wetter zahlen, ohne das Krankengeld abzuziehen. Jab um der erwundergng AuSdruck geben, daß drr Entwurf in dieser erm 1__)_o__r_g_r__l§Zt____i_i_t,___da__1_906dde_r Fricbstag M) auf den Boxen unskres _ _ e a [m_ n er Kdmntission dissen Ant . 1chlaß_e_rb0ber_1 hat. _Dir* Gründe des Staatsfrkrstärs rZIdzliTinr Yes ZdYxnméuberlrtlteXt _JJJr wdiien zngsben, dJ; drm Handelsstdnd große _. _ _ _m, aker grrade die andluws ebil'r ' k:_e;__ondr_r:;_dbdan;,tzrr Lage._ Dem kleinen Kaafmxm? finsdndiefiYseJ Y1Z €r1_ Beitrrnmungrn kaum 10 genau brkannt, aber gerade die großen _ch€t_rt_ebe, Dl? Jyrtstrri z::x BLZUTIÖTUUZ zur Verfügung haben _[_t_eßen _sch_ema1isch Bsrtrage mtr ibrrn Ungrstrliten ab die den“ §o__3___a__r_1_s_1chl_t_§ße_r_1___chn man__d_x_x_s wollte, wxs dir Rrgjrrung j-Zt __, , ,_ a e_mqn es „7 bsim €K;:ndels ' * WY]LU__ Y_lts den Widerydruck) zwix'ckorn drm ? 618 ÉÉÉYJchundSXT Fb_,_Z_Y._(»Hb.B. lege ich nicht so großen Wert, drnn der Handlungs- ge_tsr_ et unter ganz anderrn VoraaéUHimgen als dis Personen Durfivxtlßeaßféenderbébeék; bezéebt. _DZZ (_Frbcbuwgrn über die Lage der _ _ ergr en, (: ie Hawdlungsgedilfen " “' nicht irh: gut grstrlit sind Ich sri)? ai" ' ' WM! _ _ . , 10 nicht em warn man tbnrn nicht auch das Krank-ngyld ' “ m __ _ _ _ . _ zatetl wrdenl e: Er_édUZ auch zu brruck11chttgcn,ddszdir Handlangßgcbixlfrn daYYXrlanskßrlrj; ?eibsi ?ck) zu ihrer beiondererYPilege erdaltrn, und das; dkn Prinzivalen __e _Zran lteßenwuß, _daß ihre (Gehilfen mögiickrst schn€Ü wieder ___e_r_??_se__§___rmdP dreyxtßabfg werZ-en. Außerdem leisten die Gé- , _rlnjl EM in Siren der Indentur, d - Yrrdkaufs usw. Zroßrre Dienste als _für gewöhnlich. SkidstdrcrsstänéiliZ 1_1.. Fr g-rn ereit, die (Hrgrngrirnde der Nezi-rnng geßrn den An- _r_ag______a__s€_e_r_nx_a_?n___;n __Znsr _Kdmwtisidn, _derrn Z::sammsnießung mit _ _ .- _ mrn meiner Poitischen Frrunde [: 1 Objektiv zu Prufen. Wir hoffen dann d' R sanragk, Ans1cht zu bekehren und ein Ge" "„ " , [€* EMFUW zu uysersr dem ____________(Z Frieden dient. 1er, zastande zu drlnvrn, das wirklich _ g. anstler HrrrjuPutliZ(dk01s. : Au w' fur angebracht, daß der Wortlaai des §63HÉK3G einéuntzrkaHinfzse YYY? YYY" __mußH Y_Y_ir Miss drn “Standpunkt drr Brgründnpq __ er _ :m ungsqr ilfen wrg*n sriner Udr '“ ", Y_nd ix_ines Fletges _dte qilergrößte Wirkung; Verdienx, Zirndrldixßlgkßtrx dW“ *,Zridlungsgebilsen iO großx A1sorderungen gesteiit werde- BZYbaldle ___cker besofrxdere Y_Yuckficbt drrdirnen. Wir werdrri _ n sr en aß dieses Para rapbr i' * Durch die Annahme des xweitrn Ab" 9 m_ stmm-„n, _ _ _ _ 1a rs rag.- cn wu d ** Y_Lage der HandiUrJSZebtlsen nicbt l)erbrs?rrn, sondgern vrrsxblexchterxrlrr __ tr hatten allerdings gnfap s auch Bédenken, Ob wir dadurch nickvi herz Interessen dsr klernsn ewerbetreibendrn schaden würden' wir da en uns aber davon _ubrrzeugt, daß eine Gefährdung der Jnte'reffen _rr kleinen Gewerbetreibendrzi nur in ganz grringsm Maße zu de- Yurckvten sein wurde, wenn wrr ihnen auch die Last auferlegen die in Aekrn Y_ntragr Bafiexmann enthalten war. Wir werden aiso drn diesYeiZenIis _YeKÉiZe adlebneZ (_Seibstdersiäüdlicb find wir bereit. _ _ erun no ma " ' _a________ ___ prüfen. g s zu boxen und auf das sorg-
Hieranf wird gegen 4 Uhr die weitrrc Berat
YFLUYZUYJUYLTT v__e_rtag_§. Außrrdrm kleinere Vorlagenuerd YZF ov
werbeordnnng. ? en zum Viehseuchengeses und zur (Ge:
Es folgt die erste Beratung des (Gesetzentwurfs, betreffend aß Unser Mittelstand aus kaufmännischem G______ m__ schw eren
Aenderung des § 63 des Handelsgeseßbmhs.
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ein solcher Widerspruch bestehrn bleibt, Einer gesunden Sozialpolitik