Stadt, in welcher nicht 5
93 (50,49) v. H. der Bevölkerim , wie im Durchs nitte der Städte,
ondern 80 v. H. zur Einkommen euer ver- nd, wird wohlhabender sein als eine andere mit nur20v. .; das Durchschmttöeinkommen in der le ten Stadt kann aber weit 515 er reiche Einwohner mebx _ aßstab für die Woblbabenbeit wurde selbst eirze vbüig gleichmäßige Einscbä ung schon 5065015 nicht gsm, weil die Einkommen von nicht me : als 900 .“, die der großte Teil der Gesamtbevölkerung bezieht, in ihrer Höhenlage nicht näher untersucht werden. - 0. Einkommen und Einkommensquellen der Steuer- pflichtigen mit mehr als 3000 .“ Einkommen.
Das veranlagte Einkommen dieser Steuerpflichtigen beträgt
5156245432 (4780 688 094) .“, ist also gegen das Vorjahr um
ndert sich nach den für diese Steuerpftichtigen besonders zusammengefteüten Einkommensquellen, wie folgt:
1. aus Kapitalbermögen Grundvetmögm Handel, Gewerbe und
. . gewinnbringerider Be- schäftigung usw.
Rechtömittelverfabren.
Ueber Anzahl und Ergebnis der für das Steuerjahr 1907 ck,. eaten Rechtsmittel (Eins küche, Betaiungeu und Bes ) :: ben nicht gema 1 werden, da das oa jetzt steht in- eßssnovelle vom 19. Juni 1906 verfolgte A sieht, die Einkommensteuer- erufungskommissionen zu entlasi vollem Umfang erreicht worden ist. 31. Oktober für das Steuerjahr 1 waren, deren Entscbei
vt zu derkrwäaung geführt, daß eine Ergänzung des jevigen Examens „ügscbenswert sei. Die Redner, welche diese Frage beute berührten,
fish im großen und gaqxen zustimmend zu dem Gedanken «äußert, daß die bisherigen Teile der Prüfung zu ergänzen sein .thten durch sogenannte Klausurarbeiten. Diese sind gedacht in einer zgfacbea Form. ohne daß besondere Schwier1gkeiten geschaffen werden sollen, deren Lösung vielleicht noch nicht verlangt werden könnte von denen- die sicb doch erst kurze Zeit mit der Wiffensibaft beschäftigt . Immerhin wird sich aus den gefertigten Klausurarbeiten wobl ck: Urteil darüber bilden lassen, wie weit das Verständnis und die «ene Urteilskraft der zu Prüfenden gelangt ift. Diese Arbeiten werden in zwiefacber Hinsicht nach meiner Ueberzeugung von Nasen ' |ck, Einmal werden sie selbstredend eine Ergänzung der jetzt gefor- xxmi schriftlichen Arbeiten bilden, die aufzugeben nach allen gxwägungen, die man darüber anaestellt hat, nicht angezeigt erschien. Mdérseits werden sie aber auch für die mündliche Prüfung günstig wirken insofern, als mancher Kandidat in der Unruhe des Examens „(ck: so gesammelt ist in seinem Wissen, als wenn er in verhältnis- „äßiger Muße die Frage, die er zu beantwvrten hat, an sich heran- mim siebi- Also für diejenigen, welcbe gut gelernt haben, aber „ck von einer gewissen Unruhe erfaßt sein mögen, werden diese Klausur- «xbeiten entschieden ein großer Vorteil sein. Das ist das, was ich im angemeinen über die Absichten der StaatSregisrung wegen Ausbildung der Prüfung zu sagen babe.
Ich möchte jetzt nur noch auf das zurückgeben, was über die spätere Ausbildung der Referendare gesagt worden ist. Gewiß wäre ck eine gute Einrichtung, wenn man eine Fortbildung, wie fie jetzt (fx: die jungen Verwaltungsbeamten eingeführt ist, auch für die Justiz „abführen könnte. Sie woÜen aber erwägen, daß es sich bei der Verwaltung um etwa 200 Referendare handelt, während Bei der deren 7030 find. Lehrkräfte und Lehrkörper für 7000 zu bilden- chwierige Aufgabe; trosdem ist die Justizverwaltung schon
dieser Hinsicht schon die Einrichtung, wonach gewiffe Schulungen gewährt Werden zur Einführung in die is, die allerdings den Referendaren nicht zwangsweise zugemutet werden, sondern ihrem freien Willen überlassen sind. meisten machen gern von der GelegenheitGebraucb und, wie ich höre, auch mit gutem Erfolg. Die wiffenscbaftlicben Kurse, die auch er- wäbat wurden, sind durchaus mit Zustimmung der Justizverwaltung und mit ihrer vollen Förderung ins been gerufen. Es ist bereits erwähnt worden, daß in diesem Jahre dafür auch böbere Mittel aus- eworfen sind, und ich kann erklären, daß der Wunsch der jungen flick aber auch der Affefforen, an diesen Kursen teilz*4ncbmen, sebr lebhaft ist, und daß dazu sebr zahlreiche Meldungrn eingegangen sind, die davon zeugen, daß bei den jungen Juristen das ernste Streben besteht, sicb weiter zu bilden.
Ueber daS'Universttätsfiudium kann ich mich hier nicht aussprechen, das berührt das Gebiet des Herrn KultuSminifters, mit dem ich jekenfalls darüber vorber ins Einvernehmen treten müßte. Das; aber aueh die Universitäten bemüht sein werden, den neuen An- forderungen, welche durch die Klausurarbsiten Hervorgerufen werden, Rechnung zu tragen, ist mir bekannt. Die Fakultäten geben daraufaus, ihre Lebrfäcber entsprechend ausiugestalten, und deshalb besiebt auch die Absicht, diese Neuerung nicht sofort ins Leben treten zu lassen, sondern evva asi nach Ablauf eines Semesters, damit die Studien- pläne der Universitäten dem entsprechend aufgestellt werden können. Es wird also auch den Wünschen der Herren Rechnung getragen werden, welche die Vorbildung im erweiterten Umfange auf den Unirersitäten durchgeführt seben onen.
Die Einnahmen werden bewilligt.
Zu den dauernden AUSgaben, und zwar zu dem Titel „(He alt des Ministexs“ liegt der Antrag der Abgg. Schi fer (nl,) und Gen011en vor,
.die Staatsregierung zu 1) im Bundeskat für entwurfs über das S ken Strafvollzug P e r s o n e n e 2) bis zum teilten Versuche, ege der V verfahren gegen jagen sprechknden Weise zu gestalten, verallgemeinern.“
Abg. Dr. Rewoldt (freikons): Fragedes Ausschluff es ker Oeffentlichkei namentlick) auf die Prozeffe der letzten Z aber darauf hingewiesen werden,
nnen zur Zeit voUftändige noch nicht zum Abs en fest, daß die mit der Ge
als in der ersteren sein
Einen ganz inderläs gen Der Abzug der - «
vom 19. Juni 1906 5 * * "* in den dtex: 152243 “ . „3119781 „ .
(1. Sollaufkomueu der Einkommenfteuer.
Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 225 656 571 (201420066) .“ verteilt M auf die Städte mit 170 889 201 (151644732) .“ und 54 767 370 ( 49 775 334) „ .
Es ist_mitbin gestiegen von je 100 überhaupt auf 112,03 107,12), iti den Stadten auf 112,69 (106,95) und auf dem Lande au 110,03
Steuerbetrag des einzelnen Steuerpfiicbiigen stellte sich im . auf 2,04
, weil ein sse gelangt isi.
Denn während nacb , 906: 370195 Berufungen eingegan dung den Berufungskommifsionen oblag, hat diese 3051 für das Jahr 1907 auf 54269 veimindert. Von diesen 54 269 Berufungen betrafen 36 995 Steuerpflichtige über 3000 .“ Einkommen; die übrigen 17 274 Berufungen betrafen Steuerp- mit Einkommen bis zu 3000 .“, bei welche fich gegen die von der Veranlagungskommission im Einspruebsverfahrea getroffene Entscheidung richtete.
Umfang und Ergebnisse der Prüfung ber Steuer- erklärungen.
Bei der Veranlagung_für das Steuerjahr 1907 sind im ganzen Staat 705263 Steuererilarungen (gegen 647 932 im Vorjahr:) ab- Von diesen haben zu Erörterungen mit den Steuer- Anlaß gegeben 220 687 (im Vorjahre 186 650), 31,3 (im Vorjahre 28,8) v. H. d'er abgegebenen S Die Erörtetungen führten zur Bertebtigunq der Steuererklärungen in 160159 Fällen, das sind 72,6 v.._H der erörterten und 22,7 v.H. der überhaupt abgegebenen Steuererklarungen (im Vorjahre 151 967 Fälle und 81,1 bezw. 23,5
Gegenüber den
das R ts it“ 7,86 5. ?. n :ck m Es 0
1610 120 938 (1473 092 074) .“ 1184 561260 (1170 727101) ,
1 743 569 136 (1 622 985 832) .
1354 427 573) . . sind an Schuldenzinsen, dauerncen- asten und sonstigen geseß1ichen Abzügen 882 (!89 872 (840 544 486) .“ gebracht. Dieser Betrag fest sich zusammen aus: a. zu zahlenden Schuldenzinsen b. auf besonderen Rechtstiteln be- ruhenden Renten und dauernden
Dur itte
chscbn in den Städten Stadtkreise auf dem Lande
gegeben worden.
11 'ins'befoUZet
1 500 083 970
In Abzug 1,95) v. H- des teueretklärungen. veranlagten Einkommens.
Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 9,92 (9,05) - in den Stadtkreism 12,53 (11,49) _ auf dem Lande 2,71
(2,48) und überhaupt 6,02 (
. 741403 381 (770 381 724) .
Angaben der betreffenden Sieuerexklärunqen sin mehr Veranlaßt worden an steuerpflichtigem Einkommen rd.303 (im Vorjahre 246 Millionen Mark oder ommensteuer rd. 10 Millionen Mark Oder 35,2 5. H. (im Vorjahre 8 Millionen Mark oder 34,1 v. H.). Bei unveränderier Zugrundelegung der Angaben der Steuererklärungeu würden also die beteiligten Steuerpflichtizen im Durchschnitt um mehr als ein Drittel zu niedrig veranlagt worden sein. Es ergibtficb damit zugleich, daß in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der nicht nur um unbedeutende Erhöhungen der deklarierten handelt haben kann.
Die Steuerbeträge der Steuerpflichtigen, (rund 39 MiUionen Mark) ergeben 3 v. H. des nach lagten Einkommens (rund 1302 Millionen Mark). welcher an Einkommensteuer
die ein eln Ei k s , 59 045087 3 ?" " ommen gruppen auf
Matk oder 30,4 v.
die Steuerpflichtigen mit 29,2 v. H.) und an
einem Einkommen yon
in den Städten ..... 48 056 267 ..... 25 488 119
...... 73 544 386
26 950 198
...... 35 468 733 in den Städten ..... 12 715 706 auf dem Lande ....... 15 532 152 in _den Städten ..... 31253 070 auf dem Lande ....... 37 041 780 in den Städten ..... 24434 560 auf dem Lande ....... 29 613 520 in den Städten ..... 27 479 400 auf dem Lande ( überhaupt
(39 414 154) (21 032 024) (60 446 178) (25 757 792) ( 8 317 536) 34 075 328)
ck
auf dem Lande 900 bis 3000 ““ „ oder 32,59 (30,01) v. H- 52 Gesamtsous tnfdßn SLtIdth . . . . _. . . au em n e 30.0 519 6500 o“ 15,72 (15,34) . deren Erklärungen be- richtigt Wurden, Spalte 10 veran Dieser Prozentsaß Entspricht demjenigen, von den Einkommen über 3030 .“ im Durchschnitt aufkommt. Das läßt exkennen, daß die Erörterungen sich nicht nur auf die Steuer. erklärungen der Pfitchtigen mit geringerem oder mittlerem Ein. kommen sondem 0111 die Steuererklärungen aus auen Stufen erstreckt
6500 bis 9500 .“ seit Jahren darauf
6,88 ( 9,03) . An vielen
Gerichten befiebt
9500 bis 30500 .“ „ 16,42 (17,22) .
30 500 bis 100 000 .“ 13 12 (13 45)
(23 667 800) ( 6 456 400) (30 124 200)
Zuwiderhandlungen g_egen das Einkommensteuer- unddag Erganzungssteuergesetz.
In dem Jahre Vom 1. Oktober 1906 bis Ende September 1937
Widerhandlungen gegen dieseGeieße
In 1254 von diesen
100 000 „76
....... 34 456 000
0. Ermäßigungsn und Befreiungen nach §§ 19 und 20 (18 und 19) des Geseges.
Durch das (Gesetz porn 19. Juni 1906 ist eine Steuermäßi ung wegen des erbqndeniems unterhaltsbedürftiger Kinder und son iger unterbalisbeduritiger Angeböciger neu gewährt worden den Steuer- pftich11§€n_ mit Eiykommen von mehr als 3000 bis zu 6500 .“ Auf (Grund dieser Bekttmmung sind von 386376 Steuerpflichtigen dieser Gruppe, welche zu einer Gesamtsieuer yon 35 468 733 .“ Veranlagt worden sind, _70 407 Steuerpfiiebtige, und zwar in den Städten 48460 und aui'dem Lande21947 auf eine niedrigere Steuerstufe er- maßigt. Der bierdm_ch bedingte Ausfall an Steuer beträgt 980 716 .“, und zwar in Y_en Stadien 668 648, auf dem Lande 312 068 .“
Fur 510 Steunyflichiigen mit Einkommen Von mehr als 900 bis zu 3000 .“ ist das biIbeUZe Recht insofern geändert, als für die (Ge- währung einer StxuerermaßigunZ nicht mehr, wie bisher, nur Kinder unter 14 Jahren, 1ondern auch altere noch unterbalisbedürftiae Kinder und auch andere unterhaltsbedürftige Angehörige zu berücksichtigen sind und als bei dem Vorhandensein yon 5 oder mehr derarti unterbaltSbedürfiigen Familienmitgliedern nur, wie bisher, von mindestens einer, sondern von mindestens zwei Von den Steuerpflichtigen mit
3 sind auf Grund dieser Bestim- mur'. en bei 4825 065 (4145954) Pftichtigen, welche zu einer Ge- samt euer von 73 544386 (60446178) .“ veralagt worden sind,
. 15.27 (14.96) .
325 470 (312137) Pflitbtige, und zwar in (136153) und auf dem
den Städten 140 598
' - 47 ' kaigeftellt und sind im ganz-n ] [Falle Von J
anhängig gewesen (gegen 1724 im Vorjahre). 1471 Fallen bandUte cs sib um Zuwiderhandlungen gegen § 72 des Einkommensteuergeießes; 87_dieset handlungen gegen das Erganzungs teuergesey. Lediglich auf Grund eren (S_eseßes sind in 14 Fallen Uniersuchungen an- 3 Falle_kommen auf § 74 des Einkommensteuer. § 47 des Erganzungssteuergeseyes.
_ der Strafen betrifft, so betrug in den im Wege der Vorlaufigen Siraffesiseßungen durch die hängig gewvrdenen Untexiucbungen (1225) die insgesamt festgeseyte Strafsumme 295401 .“ (im Vorjahre 1460 Fälle mit 365 312 .“ 50 e)), der,Durchschnittsbetrag für den einzélnen Fall also rund 241 .“ Bei den sogieich zur gerichtlichen Entscheidung abgegebenen und in dem Berichtéxabre zur rechtskräftigen Entscheidung gelangten Fällen (80) betrug die Summe der erkannten Gsldsttafeu 38 993 .“,
11. im Anschluß an das Straf- Nacbsieuern geben die folgenden
Lande 184 872 (175984) 1359 797 (1 668 438) P icbtige, und zwar in den Städten 737 649 ande 622148 (506116) auf eine niedrigere Ausfall an Steuer beträgt
(562322) und auf dem Angestellten, namen
Stufe ermäßigt. Der hierdurch bedingte 8 811 098 (6 705 009), und zwar in den Städten 4 512 334 (3 316 058), auf dem Lande 4 298 764 (3388951) .“
Der Umstand, daß bei dem Vorhandensein unterbaltsbedürftiger Angehöriger jeßt auch Steuerpflichtigen von meb 6500 .“ Einkommen Steueretm teil geworden sind, hat zur olg: in Gemäßbeit des § 20 (19 du sichtigung besondern, wexentlich beeinträkbtigen pflichtigen Einkommen bis zu 9500 .“ e zurückgegangen find. Vondeabietbei in (4 578 741) SteuerpfiiÖti 124545271 (1
äsle enthielten zugleich Zuwiker-
des § 44 des leßt hängig gewäen.
r als 3000 bis zu _ Grund des § 19 zu babt, daß die Steuerermäßigungen eZ, nach welchem die Berück- sfabigkeit der Steuerpflichtigen dér wirtschaftlicher Verhältnisse bei einem steuer- siattet iK, gegendas Vorjahr etrarht kommenden 5 284 256
Was die Höhe
gungen auf Regierungen an-
die Leistung
also rund 487 .“ für den einzel Ueber die festgesetzten _ Zahlen Aufschluß. Es sind an Nach1teuer zur Einkommensteuer. zur Ergänzungsfteuer. . . „ t worden. - Die Gesamtsumme der festgesesten (bezw. reebtskräftig erkannten) Strafen und der im Anschluß an das Stra verfahren festgesetzten Nachfteuern beläuft sich auf 545 309 .“ 81 „5 (im Vorjahre 582 533 .“ 23 enthalten batte, ibres Erbteils, dieser V3fiimmung im Gesamtbetrag: von 271481 175 028 .“ 36 43) festgese t worden. summe der Strafen und * g en Erben festgeseßten re 757 561 .“ 59 23)-
09525 5565M.“ 25708 (27 652), und zwar in den Städten 14780 dem Lande 10 928 (11595), freigefiellt und 162 311 (156 536), und zwar in den Städten 100573 (97 076) und auf dem Lande 61738
äßigt. Der dadurch Veranlaßte
eine Ermäßigung nicht (1 057) und auf verfahren
Steuerftufen
einzutreten bat. Einkommen bis
207 031 .“ 51 „_z, 9 460), auf eine niedrigere Stufe erm Mail an Steuern beträgt 1 332.535 (1 434 890) .“, und Städten 873 351 (948 999) .“, auf dem Lande 459184 (485 891) .“
Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jabre1892, 1901 bis 1907. Einkommensteuerstatistik für nachstehenke Jahre nebeneinander ge!" 1892 1901 1902 1903 1904 1905 1
zwar in den
iiorbener Steuerpflichtig“ Steuern vor- innerbalb gewinn Zeit, auf Höhe zur Nachzablung der Steuern verpflichtet. Auf Grund sind im Berichtsjabre in 500 Fällen Nachsteuexn .“ 12 „3 (im Vorjahre 495 Fälie mit Die oben genannte Gesamt- acbfieuern erhöht sich unter Hinzurecbming Nachsieuern auf 816 790 .“ 93 „_5 (1111
Im fOlJYUi) sind noch die wichtigsten Ziffern der
a. die Gesamtzahl der Zenfiien ........ in Mill. ......... in Mill..“ 124,84
so md die Erben
1). davon Veranlagungssoü «Gesamtzahl der nicht physischen Personen Zensiten ............ ......... in Mill..“
die schleunige Einbringung eines Gefes-
trafrecht, das Strafye'rfabrenynd
ä.dxren Veranlagungssoll in Beziehung auf 1ugendltche
0.51: Gesamtzahl der vbvsiscben Personen unter den ZenfitenIobne Angehörige):
m den Städten ...........
auf "dem platten Lande ........
voxu Hundert der Bevölkerung m_d-en Städten ........... aus dem platten Lande ........
inzutreten, _
Erlaß eines xolchen Gkseßes die bereits an- auf dem Boden des_ bestehenden Rechts in_i der Geschäftöverteilung das Stras- dliche Personen in einer ihrer Eigenart ent- nack) Möglichkeit zu fördern und zu
In der Kommission ist aueh die tberübrt worden. Auf Einzelheiten, eit will ich nicht eingehen. _daß_die Erfahrungen der m ungenügenden Ansichluß der Oeffentlichkeit mmung und Beunruhigung hervorgerufen “(bissälen durch Vermittlung der Presse “5 bineingetragen worden sind, welche geeignet Wir haben
der Oeffentlichkeit des nd muß _von den E Ueber diciem Rechthut das höhere Recht des Schutzes der
Gerichte sind nicht bloß berechtiat, Hüter der Sittlichkeit die Oeffe
Gefährdung der Sittlichkeit
die Oeffentlichkeit ausgeschloffen d __ eingefunden
iu verlamen, daß gexape das Gegentei Diejenigen Personen, _die sich sonst bei dem Prozeß sind meist nicht so geiährlicb. von Berichten über die V aktoten bei der Aus
xrwaitung und
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. _ 19. Sißung vom 28. Januar 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbiscbem Bureaw)
Auf der TageSordnung steht die Beratung des Etats der Justizverwaltung. Der Titel der Einnahmen für Prü Beamten sowie RechnungSJebühren, die au angeseßt sind, hat den Abgg. Peltasobn (fre mann (nl,), Roeren (Zenit) und Caffel (freis. zu längeren Ausführungen über die und den Vorbereitungsdienst der jungen die bereits in der estri en Nummer d. ist. Auf diese erw" ert er Justizminister Dr. Beseler: Die höchst wichtige Frage der Vorbereitung der jungen Juristen beschäftizt das Justiz- und Unter- rich16reffort unauSgeseßt. Ein abschließendes Urteil, ob im gr09k" und ganzen die ießige Art und Weise nicht gewinnen lasen, weil unausgesestneue laut werden. Man hat bisher auf der Grundlage gestanden- jungen Juristen eine wiffenßhaftliche die in mztbodisÖer Weise durchgeführt, fi: lehrt, wie 711 danken logisch und folgeribtiz zu formen bxbe, man verfolgen will, zu dienen. , gewiffe Veschränkung eingehalten wird; denn, wenn man die LMS?" Leute alles lebten wollte, würde es darauf hinaus eigentlich nichts lernten, weil eine allgemeine Bildung Fächern dee Wiffenfchaft und des Le Univeifität in einer verhältnismäßig Auf diesem Standpunkte stehend, daß di sicb im großen und ganzen innerhalb des Wiffenscbaft bewegen muß, sind wir an die gefordert werden müsse, ua! ein klar;:s Urte ) Lernenden ibre
i'. das Veranlagungxsoll der Zensiten zu 6: in den Städten ........... in Mill..“
auf dem platten Land: ........ abre mit d:
im Lande eine große Mißiii haben, daß aus den Strömungen ins Lan waren, die Sittlicb _ Rechtspflege Verfahrens, und dieses Recht§gut 1011 u kichten gewabrt und gebütet dex Oeffentiicbkeit steht aber Sittlichkeit, und die Mtb vsrpfiicbtet, als
x.das veranlagte Einkommen zu i":
in den Städten ........... in Mill..“ 3 852,60 auf dem Platten Lande ........
b P b.bie Zahl der mit mehr als 3000 .“ Ein- kommen veranlagten physischen Personen:
Städten ........... ensiten auf dem platten Lande ........ Z
fungen der
_ keit weiter Kreise zu gefährden. 698500.“
erste Prüfxinß uristen gegeben, uber 1. berichtet worden
Ausbildung,
ntlicbkeit aus- zu bkfürebten in manchen worden ist, daß die Pe
[ die Presse zugelassen wurde. Dawit wird 1 von dem erreicht, was man erreichen wrll. eingefunden haben, | die Verbreitung Es kommen
Vom Hundert dxr Bevölkerung: in den Städten
auf dem platten Lande ........
Meine Herren! Ausbildung und
amteinkommen zu 11 :
en Städten ........... in Mill. .“ 2 473,92 auf dem platten Lande ........ 7
Weit gefährlicher i
schließung der Oeffentlichkeit in n erster Stelle entscheidet der Richter uber de nun an unsere [ an die jüngsten wie die allergrößte Auf- sicb davor hüten, etwa auch als ob die vielfach vor- er Richter nur irgendwie ffor als Schöffengericbts- sebr ernsten Seffex sist, Anschein exwecken konnte, die vielfach bei den P Parteien hervortritt. ufen, darüber zu cbkeit überaU da haben das Recht, fen und zu sagen: 1)
die richtige sei, bat (ich aber nock
und zwar aus Kapitalvermögen: Wünsche in dieser Richtuag
in fchn StFidttten “L .......... in Mill..“ 716.88 ck an em 5 0 en ande ........ MUT; der Oeffentlickokeit; ganzen Lande die Mahnung richten, iowob fie diesem Punkte
Ausbildung gegeben werden solle, da möchte ich
aus Grundvermögen: in den Städetn ........... in Min..“ auf dem platten Lande ........
aus Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten ........... in Mill..“ auf dem platten Lande ........
schäftigung: auf dem platten Lande ........ 15. der Abzug von Schuldenzinsen, Lasten usw.:
Städten ........... in Mill..“ auf dem platten Lande ........
an seine GL“ wacken- di? ßlkch, das; dabei eine
an die exfabrenst etksamkea zuwenden mö ten, daß sie unbewußt irgendwie den Anschein zu erwecken, bandene Sensationslusi auch in den Kreiten d Anklang finden könnte. Auch der jüngste Affe xokßsenber muß sich sagen, daß er aus ein er alles vermeiden muß, was den
er einer Sensationslust nacbgebe. N ck bei den Vertretern d_er Sb?" den Richtern sind die Staatsanwalt: „ber NÖM daß das all emeine Interesse der Sittli . „ e es für nötig balteq in jedem Stadium des Verfahrens einzugr Moment gekommen atklagevetsabren :
Es ist uneelä
kommen, dixß
bens dxm einzelnen auf d
kurzen Zeit unmöglich gegeben 2 Ausbildung
r bestimmten
au»; gewinnbringende: Be
. . . . .in Mill..“ werden kann. Rahmens eine Frage herangetreten- w" u darüber gewinne" '" Zeit auIzenust haben-
skkvabrt werde, wv
tliche Interesse Verlangt,
wo das öffen ' in Ende zu machen und in das öffentliche
Verfahren einzutreten. Das ist kein Eingriff in die
sondem ein Recht, das unbesireitbaxist- möchte bei der Ge-
legenheit aber auch an die Presse eine «muxk richten. Es
bat fich zu einem Skandal berausgmaibsel ! bfi die bxffete
Preffe sich nicht glaz-bt det eingebM Önitbterstattuu ent ichen bat
Rechtspflege-
xy können, wo un Privatkla bun geslblecbtl e inge eingehend verhandelt werden. 11ka Aergernis hervor- gerufen daß auch in der „Kölnischen Zeitung“ *Der derartiLe Proze e solche Dinge beriibtet Wurden, die nicht in en aystandiges Haus ebören. Es ist im höchsten - Grade He- fabrlicb, wenn solcse Dinge in die Hände von Kindern, n- aefiellten kommen und von unreifen Gemütern verschlun en werden. Dre Zuie Preffe sollte alles das, was in Sensationsbl ern vor- gebrg t wird, ihrerseits nicht aufnehmen. - Hinsichtlich des EPLJÖULdungsplanes der oftpreußicba! Landschaft hat der Justiz- minister, formelle Bedenken. Entschuldun sverfabren ist so MMU, daß man es bedauern muß, wenn_ solche läne verhindert werden iollten. Der Minister möge uns uber seine juristischen Be- denken aufklären. So sehr man wünschen muß, daß dem Ent- schuldqngßwesen die Weae geebnet werden, so darf doch die Liquidität, die Sicherheit und die Schäßung unserer Pfandbriefe in keiner Weise beschrankt werden. Wenn “der ostpreußischen Landschaft Bedenken entgegentreten, die auch im Interesse anderer Landschaften nicht zu unzgeben sind, so wird sie ' ihre Pläne in solche Wege zy leiten babsn, daß Bedenken 111751 mehr vorliegen. Die ostpreuß11che Land1chaft muß nicht allein von ihren Jntereffen und "9" den Jntereffen der Entcbuldzmg auskzebm, sondern auch au'f die Jntereffen der Lands mSgesamt Rücksicht nehmen. N1cht allein auf die “Erhaltung des Realkredits ist Rücksicht zu nebazen, sondexn auch auf die Rechte der Pfandbriefgläubigex. Darm sind wir wobl einig, daß die landschaftlichen Pfandbriefe 6111? aUerexsie_Sicherbeit sind, die von uzancben sogar höher bewertet wird, als 1_elb1t die der Staatspapiere; Mindestens find sie aber unseren Staatspapteren durchaus gleichwert! . Wir dürfen also bier nicht _Scbritte tun„ die auch nur zweifelba sind. Die oserUZiskhe Land- 1chaft kann nicht über rechtliche Bedenken damit hinwegge CU, das; fie sagt, das böbkre staatliche Interesse zwinge fis- über zweifelhafte Privatansprßibe binwegzugeben. dürfen die Pfandbrief- inbaber, , die der Landschaft uukfmdbar ihr Geld anvertraut haben, n1cht in einen zweifelhaften Rechtszufiand seßen. Es baridelt fich bier um eine schwieri3e Frage, in der man zu einem barmonijcben Resyltat gelangen muß und boffentlleb auth gelangen wird. - Be- zügiich der_Handbabung unserer REMAIN e hat der Oberbürger- meister 521017er im Herrenbause vor zwei Ja ren_eine Art Warnungs- fignai aufgestellt, um die Regierung darauf _ausmerksam zu machen, daß in unserer Rechtsvflege nicbt alles_so ist, wie es sein könnte. Seine Außxübrungen find vielfach angefochten worden. Mit isi in die1xc Frage beachtenswert, daß in England den Richtern juristische Hilfsarbeiter beigegeben find, die aus dem Advokatenstand kommen, und zwar wird verlangt, daß diese HilfSarbeiter bei den Friedens. 1ichiern, _alw in der ersten Instanz, sieben Jahre in der Arrwkcztur gewesen „1ein müffen, während sie zur höheren Instanz schon nacb fünf Jahren ,in der Advokatur zugewgen werden können. Danach hat _also die engliiche Rechtßpfie ? das Bedürfnis, grade in der unteren Jmtanz grbße Garaniisn zu ?cbaffen. Das muß uns eine Mahnung sein, -un1ere Amtsgerichie ebenfalls so zu beseßen, daß dig Richter die!_e nicht bloß als Durchgangsstationen ansehen, sondern daß wir ein Z:!onders Züchtiges Material in der unteren, Jnftxmz haben. Das ist um 10 mehr erforderlich, wenn die Zusiandigknt der Amthericbte erwxitert wird. In seinem Vortrage in BreSlau bai der Oberlandesqerichts- Präsident Bierhaus Eines der wichtigften Gebiete der Rechtspflege, die Zivilrechtsvfl-Zße, bebankelt, und er kommt zu einem bxerben Urteil über das Verfahren nach der ivilptozeßoxdnung von 1879, indem er sagt, da:"; 005 formelle Rkcht ege. Jeb möchte mir sein,Urteil in dieser Scharfe nicht aneignen. Unsere Zivilprozeßordnung ist vielmehr ein angezeickpnetes Werk, geei net, unsereRechthflege gut zu erhalten, wenn wir uns nur entfcbl'uZen können, Einige Maßreaeln zur Ver- befferung des Verfahrens zu ergreifen. Jm gamen hat sich die Zivil- prozeßordnung als ein nationales Werk bewäbit. Als Mangel betrachte ich aber die Ueberbürdung det Richter und die ungenü ende Ausbildung der Referendare. Durch eine Vermehrung der R ter- stelien wird das vielbeklagte HilfSricbtertum nicbt beseitigt. Die Ueberbürdung der Richter liegt in der ganzen Art der Prozeß- führung. Das Ideaiprinziv der Mündlichkeit des Verfahrens können wir aufrecht erhalten, auch wenn wir das Verfahren in einigen Punkten einer Rebision unterziehen.“ Jn kleineren Staaten ist eine strikte Durchführung des Prinzips der_kand- lichkeit wohl möglich, aber nicht unter unseren Verbaltninen. Da es eben unmbglicb ist, das Prinzip vollkommen kurcknufübren, so macht man es oft, wie man 09 eben kann, wie es aber das Reichs- gericht offiziel] nicht wissen dars. iydem man mündlich nur noch das Vorträgt, was gerade notwendig rst. Wir müssen die Mündlichkeit des Verfahrens im praktiscben_Sinne so ändern, Haß nur der Kern des Tatbestands und die rechtlichen Punkte berauSgeichält urid münd- licb Vorgetragen werden, das andere aber den Akten überlanen wird.“ Dadurch ließe fich viel Zeit ersparen, die wieder nach anderer Rich- tung der Rechtspfieae i)" ute kommen könnte. Die Richter müssen heute bogenlang den Tat :iZiand schreiben und alles, was mögliÖerweise nur in Frage kommen könnte oder von den Parteien eyentueil vorgebracht wer_den könnte, dabei berücksichtigen; Dem geiunden Menschen- !)eritand liegt es näber, solche nebensacbliiben Momente zu übergeben und sich damit zu begnügen, daß der Richter nur den 5587.03 020550 st, 0011dr070r3180 aufnimmt. Hexite muß der Richter _!cbreiben, und wenn man fragt, was er schreibt, 10 sagt er: den Tathtand. Daher kommt es auch, daß die Vorbereitung der Referendare ungenügend _ist, weil gerade in den oberen Instanzen den Richtern die Zeit fehlt, Pcb darum zu kümmern. Der.Tag hat eben nur eine bestimmte Axizabl von Stunden und der Richter nur ein gewiffes Mczß von Kxasten. Früher lag den Referendaren ein_ Referat ob, das iii aber fast der- scbwunken. Unter diesen Umstanden fehlt es schließlich an _der juristischen Durchdringung der Sache bei den Richtern und bei den Rexerendaren. Der Minister möge deshalb da anseyen, wo wir an- seßen könne_x1, um eine durchgreifende Entlastung der Rxcbtkpfiege und eine Verbenerung der Vorbereitung unserer jungen Juristen zu erzielen.
Abg. Stross er (kons.): Daß der,Reichskanzler in sxiner bekannten Rede die Vorlegung des Entwurfs eines neuen Reichstirafgeseßbuches angskündigt hat, haben meine politischen Fteunde_mit Freude begrüßt; denn wir sind uns bewußt, daß das Reichsstrafgsießbucb außer- ordentlick) verbefferungRäbig ist; Wenn der Vorredner über den Moltke-Harden-Prozeß nicbt iprecben wollte und auch der Justiz- minister in der Budgetkommission dies abgelehnt bat, da das Urteil noch keine Rechtskraft erhalten 501, so können wir dock; nichtein1eben, warum wir nichi über die Ericbeinxmgen sprechen iolien. die bei diesem Prozeß in so unangenehmer Weise zu Tagegetreten sind. Gerade aus dem Moltke-Harden-Prozeß ergibt,fich in erster Linie die Reform- bedürftigkeit der strafrechtlichen Befiumuungen hinsichtlich unserer Beleidigungsprozeffe. Nach Lage, der heutigen Geießgxbung myß der Beleidi er den Wabrbettßbewet! erbringen, um straffrei zu sein. Was aber | ein Wabrbeitöbeweis? Das Wort: Was'ist Wahr- heit ? _ ist außerordentlich alt, und die Schwierigkeit jsiner Beant- wortung zeigt sicb nocb beute bxi dieser Gelegenheit. Was hat in dem erwähnten Prozeffe Herr Hirschfeld in der ersten Verhandlung für Wahrheit erklärt? Was hat das Geticht auf (Grund dieses Gut- achtens als Wahrheit angenommen? Vergleichen Sie 505 mit dem, was derselbe und andere Gutachter bei dem zweiten Vexfabren gesagt haben, und wie das Gericht wieder zu einer entge engereßten Ansicht gekommen ist, so muß man sich fr_agen: Was bei t fibließlich noch ein Wabrbeitßbeweis'? Selbstverfiandlicb können wir ib_n aus der Geseßgebung nicht ganz entfernen, aber seine Bedeutung ist nicht die- jenige, die der Geseßgeber ihm _hat geben wollen. Dann hat der Reichskanzler gesagt, alle Prozene der im Zeit zeigten _deutlicb, daß wir einen befferen Schuß des Privatle und der perjönlichen Ehre haben müssen. Diese beiden Punkte find so außerordentlich wicbtiF, daß das deutsche Strafgeseßbuad nach dieser Richtung grund ezende Aenderungen erfahren muß. Daß die persönliche
Ebre des einzelnen in höchst mangelhafter Weise beute FMX ist, manchmal sogar beinahe gar nicht, isi ein offenbarte aug Es ist immer wieder auf die Mtwendigkeit der Beseitigung des Duells hingewiesen worden; will man aber das Duell wirklich ver- hindern oder ganx. aus der Welt schaffen, ,Tdann muß man die Sühne für bie verleste Ehre ganz anders gestalten. Darum kann ich den Miniüer nur bitten, seinen Einfluß nach dieser Richtung eines neuen Straf eseßbucbes geltend zu machen. Dann hat sich aber auch aus den Ver andlungen des Moltke-Harden-Prozeffes e eben, daß der Schutz, de:) der Vorsitzende den engen bezw. K ägern ge en unerhörte Angriffe v_on Verteidigern gewabren soll, in keiner Weie gesichert ist. Das ist nicht_nur eine Erfahrung des leßtea Prozeffes; ich babe schon Vor zwei Jahren auf denselben Umstand aufmerksam emacht. Wohin es führen muß, wenn der Verteidiger vor Gexi t 505 Recht bat,_ die persönliche Ehre ein Zeu n oder Klagers tn der unerbörteiten Weise mit Schruns xu ewer en, dafür liefert uns der Moltke-Harden-Prozeß ein Material, wie es bimmeischreiender nicht gedacht werden kann. Die Folgen derartiger Vorfälle sind für die Gerichte gan) außer- ordentlich unangenehm“ denn es ist_keine Fraze, daß die Angst, vor Gericht als Zeuge ers einen zu münxn, in unierer Bevölkerung der- niaßen zugenommen hat, 557"; es sür die Nechtépfkgeskveiselloß nicbt obne die ernstesten Bedenken ist. Was den Ausschluß d_er Oeffentlichkeit bei Gefährdung der Sittlichkeit betrifft, so ist die Art und Weiie, das Publikum Von der Oeffentlichkeit aus- zuschließen und die Preffe zumlaffen, das Gegenteil Von dem, _was _wir wünschen müffen. Wenn die *Prtffe aus- geschlonen ware, un?) das Publikum, das einmal im Saal anwesend war, ruhig dgrin belaffen wäre, so würde der Schade nicht den tausendiien Teil so groß gewesen sein. Es isi bedauernswert, daß der Staatsavwalt nicht die Sache früher in dtc_Hand genommen hat; er wäre dazu sebr wövl in der Lage ge- weien. Ick) yexstebe, daßman nicht gern die Verhandlunzen dur ein solches (Fin reifen stört; wenn ck aber berzusftelit, da in vollsiex Oe entlichkeit Dinge kés ehelichen Lebsns dur Zeugenausiagen an _ die Oeffentlichkeit gkzerrt werden, die nur dazu_dienen, Ein in die Bevölkerung bineinzubtin-xen, dann war es Pilicbt des Staatöarzwalis, wenn er es überhaupt für 1ichtig bielt, einzuereifen, dies srü_ber zu tun, als es geschehen isi Man weiß ei ken vielen ösentlichen Gerichtsberbandlunsen heute nicht“ mehr, wie_man eZ anitellen soll, daß die Zeitungen nicht jungen Madchen und Kinbern in die Hände kommen, der_en ganze Phantasie damit, Vergistet_werden kann. Es ist ganz fal1cb, wenn man sagt, die Kinder münen schon frühzeitig über nile möglichen Dinge aufgeklart werden; die größere Anzahl der Eltern wünschen ihre Kindsx über den Schmuxz,_ dsr bort bsbankelt wird, nicht aufgeklärt zu (eben. Deshalb wünicberx auch meine wlitiscben Freunde, daß der_Juitizminisier auch seinerieits den Wunsch aus- ipricht, die Oeffentlichkeit überail da auSzuscbließen, wo die Sittlicheit geschädigt werden kann. Ein weiterer Punkt ist die er1chreck11che Zunahme der Robeitéberxdreckxen, und zwar gegen wxbrloie Fraasn und Kindkr. Sie winen alle, da?; gerade hier in Berlin und Charlottenburg, aber auch in andersn Städten in den_ leßten Jabrkn geradszu snt1eizliche Dinge paifieri sind. Man wille glaubkn,_ “daß riZss Sckseußligbkeiten besonderH gegen kleine K_inder eine jcbwere _Kragikbeit un'erer Zeit wärsn. Was das größere Unglück dabei iii, _i!t dies, daß die Kriminalvolizei fast niemals in der Lage gewesen im 55:1 Täxer aufzufinden. Ich werde bei Beratung des Etats des Ministeriums das Innern 'die Frage! besprechen und weinen! Bedauerri Außdruck gejben, dar"; 'die Kriminal- polizei nicbt bene: organisiert i1t_._ Nun_mün€n wir fragen: reichen die Strafen bei deux jsßigen Stratwftem für solche !(beußlickpen Taten noch _auS? Man !agt immex, es soilten nicbt Abjchreckangsiirafen festgeießt werden, und die Wirkung der Abscbrsckung wir'k überhaupt von vielen géleugnet. ZH (1855 aui dieiem Stagdviinkt nicht und glaube, deshalb, das; wir es uns Überlegen münen, ob für solche Scheuiale in Menschenexsftalt nicht noch anxere Strafen am Plase find. Nach dieser Richtung müßte tatsachlich in dem neuen Strafgesetzbuch Wandel geschaffen werden. Ich scheue mich gar nicht, es ausiuwrecben, daß _einmal _geprüft werden müßte, ob nicht körperliche Strafen für dieie Menichen am Plaße wären, die für andere Strafen unempändlicb find. Wenn man dieses Thema berührt, kann man. wie ich FSU?" weiß, leicht Für einen mittelalterlicben, zurückgebliebenen Ventchen gebaltenwerden. Aber ich mSchte dcxran_erinnern, dai; neuerdings vßrycbiedene Staaten bei bekonders 1cheußlichen Verbrexen in ibrer Geießgebung auf die körperliche Züchtigung zurückgegriffen haben. Es ist auch eine bekannte Tatsache, daß gerade die allergrcxummsien Menschen, die sich selbst nicht scheuen, die größten Niedertrackptigkeiten zu berübexi, daß diese Teufel in Menschengeftalt am alierempfindlicbiien sind, wenn 11? selbst Schmerz aushalten soilexi._ Jeder Arzt, der solche Leute bebandelt, wird mir diese Behauptung beitatigeri könxien. Ich_fübre nur an, daß, „015 der berüchtigte Nobiling damals auf unieren verstorbenen Heldenkamr *escboffen batt_e, er ganz außerordentlich emvändlicb war nach de_m elbstmordvermb, den e_r gemacht batte, bézüglich der Art und Weiie, wie er angefaßt werden ioUte, daß er laut jammerte, und die Leute, die ihn wegbnngen wolltet], erma nte, ibn doch nicht so rob anzu- faffen. Selbst können dieye Leute wenig Schmerz Vertragen, dennoxb find sie es gerade, die Vor nichtszurück1chxuen und die größten Scheuß- lichkeiten begeben. _ Gerade im Igierene der Humanität und zum Schuss der webrlo1en Frauen und Kinder wünsche ick) dieser Bestien wegen die Einführung der förverlicben Strafen. Ut_n jeder miß- bräucblichen Anwendung borzubeugen, um fieber zu 1ein, daß die Strafe auch im Einklang.; mit dem öffentlichen Rechtsbewußi- sein steht, könnte auch benimmt werden, daß e111_ jedes wlches Urteil durch den Strafsenat des Oberlandeégerickpts bxitaiigt werbxn müßte. Eine weitere, der öffentlichkn Erörterxm bedürftige Fragx m die der Vereidigung von Zsugen in Bagatellia en. Jmmxr wieder erleben wir, da bei den aUeruntergeordneisien_Prozeffen eme game 21111051 von ' enscben im gerichtlichen Verfabren Vereidigt werden „muß, und die Befürchtung erhält ncue_Nabrung, daß dadurÖ-der Eid in der öffentlichen Meinung berabgeiest wird, und die Meineidsverbrecben zunebmen. Mir liegt ein Bericht 5011 ein_er GeriÖtSberbandiung über eine Beleidigungsklage vor, die ihren Urjprung in einem Dorfe im Kreise Neustadt am Rübenberge hatte. Dort waren zwei Einwohner einander bege net und hatten sich mit dem Vornamen und mit „du," be- grüßt. Nakhßer fanden beide in der Anrede eine Beleidigung und gingen vor Gericht. Es sind nicht weniger als sieben Zeugen darüber ver- nommen worden, was Brauch sei: und dzirib die sieben Zeugen, welche mit scheue: Vorsicht mzd Ugistcxndlichkeit eidlicb ibxe Aussagen machten, wurde einwandsnei _feiigeiielit, daß in dem Dorfe, wie in den anderen jkner Gegend, fich [ast aUe Einwohner mit „du“ und mit dem Vornamen anredeten. Iii der E15 dzuu da, in solchen Bagateüen überhaupt angewendet zu werden? In einem anderen Falle war eine Kuh in einen Nachbargarten gegangen; 10 Zeugen mußten eidlich darüber aussagen, ob es diese Kuh war. “Der Eid sollte wirk- lich für wichtigere Dinge reserviert werden. - Feiner möchtx ich _den Minister bitten, dafür zu sorgen, das in dem revidierten S_trafgeieiz- buch der Anschauung keine Konzessionen gemacht werden, daß der Vex- breche: für seine Tat weniger vxrantwortlich ist, wenn er krankhaft veranlagt ist. Es ist eine krankhafte Neigixng unserex Zeit, in jedem Vet- brechet einen krankhaft Veranlagten zu ichen. Wir müffen doch wün- schen, die Menschheit ge en Verbrecher zu schüßen; das kann nicht ge- schehen, Wenn die Verbre weiter mit solchen Augen angesehen _werden. Voriges Jahr babe ick) mich über die Psychiater ausführlich aus- gesprochen. Ic_b babe damals eine ganze Anzahl Briefe bekommen, die mir vorwarsen, ich bätte meine_Bebauptung beweislos bingesieiit. Ich hatte gesagt, die Psychiater gaben Gutachteg ab über„L*eute, die sie niemals gesehen hätten. Ick batie meine vorjabrigen Mitteilungen auf Grund von Notizen gemacht, die ich mir aus Zeitungen angelegt batte; dieSmal bin ich vyrsichtiger gewesen und habe mir zum Be- weise dessen, wie die Psychiater manchmal vorgeben, die Nummer des „Berliner Lokal-Anzeigers' vom 27. Juli 1907 _mitgebracbt. Am 26. Juli wa_ren hier in Berlip die s(beußlichen Un- taten geschehen, daß ein Unhold drei kleine Kinder schwer