1868 / 140 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Extraordinarium fich wesentlich äiidcrt. Zunächst wird s sich, so weit es aus den laufenden Einnahmen„des Bundes zu be-

streiten ist, auf den Betrag vqÜLBZL-HM'TNW; vermindern. Durch diese Verminderung wird die Gcsainmtsrimme, welche

für die Marine aus“ den laufenden Einnahmen des Bundes zu

bestreiten ist, auf demsc-lbcn Betrage erhalten, welche sie *in dem

Ihnen bereits vorliegenden Etat hatte, nämlich aiifgdem Ve-

trage von 4,968,979 Thlrn. Auf der andern Seite. wird das Marine-Extraordinarium wesentlich erhöht, indem cs*dic Absicht ist, aus der Anleihe nunmehr dcm »Mariiie-Cxtriwrdinariiunec einen neuen Betrag zuzuführen. _ ' Jm J“. 9 des-Gescßcs vom 9. November 1867 iiber die An- leihe der 10 Millionen ist bestimmt , daß die auf Grund dieses Geschs jährlich zri- verwendenden Beträge in den Bundeshaus- haltÖ-Etat des betreffenden Jahres aufzunehmen sind. Es wird nun vorgeschlagen, als einen s01chk11 Betrag fiir die Marine in den Etat aufzunehmen, den Betrag von 3,648,924 Thlrn. als arxs der Anleihe zu bestreiten. Es wird sich damit das gc- sg-mmte Extra-Ordiimrium der Marine, wclchcs sich zusammen- scyt aus 2,636,405 Thlrn., dic arts dcn laufcndcn Einnahmen JWMMLHMM sind, und aus Z,648,924*Tl)lrn.,dic aus der An- leihe zu entnehmen sind, stellen auf im Ganzen 5,981,498 Thlr.

: Eine fernere Korisequenz der Zulässigkeit der Aufnahme einer Bundesanleihe ist die,- daß für dicKiistrnvertheidigung ein Betrag„ und zwar von 1,500,00() .Thlrn., als aus der Anleihe u-sentnehmen, in VorschlaxL;z gebracht wird. Wie dieser Betrag ?ich auf die einzelnen nuten , welchc daraus bestritten werden sollen, verthrilt, ist aus der Zusmiinicnst'ellung ersichtlich, die sich ebenfalls bereits in den Händen des Herrn Präsidenten befindet imd unter die Herren Abgeordneten der- theilt werden wird. * -

Eine Konsequenz der Aufnahme der Anleihe ist ferner die Nothwcndigkeir, in dem Bundeshaushalts-Etat einen Posten vorzusehen für Verzinsung dicser Anleihe. „Es wird in dem VMdeshaushalts-Etat fiir 1869 die Verzinsung vorzusehen sein.. für- den gesammten Betrag der Anleihe, die bereits durch das Grieß vom ' 9. „November 1867 für das Jahr 1868 bewilligt war, im Betrage von Z,60„0,000 Thalern. Es wird ferner vorzusehen sein fiir den im Jahre 1869 aufzunehmenden Theil der Anleihe ein Betrag,“ wel- cher entspricht der Hälfte dicses Theiles, indem davon auszu- gehen sein wird, daß diese Anleihe, soweit sie im Jahre 1869

zur Verwendung kommen soll, 11ach und 11ach cmittirt werden-

wird , und. daß im Durchschnitt- etwa die Hälfte des Ge- sammtbetrages im ganzen Jahre 1869 - zur Verzinsung zu kommen hat. Hiernach stellt sich die Rechnung folgender- maßen. Es würden zn vcrzinscn sein im Jahre 1869: Erstens dic vorhin bereits erwähnten .Z,600,000 Thaler, welche im Jahre 1868, also in dem laufenden Jahre, aus drr Anleihe zu entnehmen sind. Ferner die Hälfte chjcnigen Betrages., welcher nach den vorher erwähnten“ Vorschlägen im Jahre 1869 durch die Anleihe aufzubringen sein wird. Dieicr Vetrag ist„wic ich bereits die Ehre hatte zu bernrrken, fiir die Marine 3,648,924 Thaler, für die Küstenverthcidigung 1,500,000 Tha- ler“, zusammen 5,148,924 Thaler“. Davon beträgt die Hälfte rund 2,575,000 Thaler. Es würde also in dem Bundes- haushalts-Etat für“ 1869 die“ Verzinsung vorzusehen sein fÜr, die Summe von 6,175,000 Thlrn. Zu welchem Course, zuchlchcm Zinsfuße die Anleihe zu cmittiren sein wird , läßt sich heute nicht bestimmen,“ es ist bei der Veranschlagung der zur Verzinsung erforderlichen Summe angriiommen worden ein YUZfUß von 43; pCt., den ich aber aiisdriicklick) mir als eine nnahme „bezeichne, die gemacht ist, um eine für die Ver- ziniung erforderliche Zahl zu gewimicn , nicht aber als einen Betrag, der etwa für die Kontrahirung der Anleihe beabsichtigt ist. In dieser Unterstellung wiirde die Summe von 277,875 Thalern fiir die Verzinsung der Anleihe erforderlich sein.

Ich wiederhole, meine Herren, der Marine-C'tat, soweit er aus den laufenden Einnahmen des Bunch zu bestreiten ist, ändert sich nicht,“ *es ändern sich die Arisgaben des Bundes, soweit sie nicht aus der Anleihe zu ciitnchmen sind, gegen den Ihnen vorliegenden Etat nur um den Betrag von 277,875 Th'lrn.

fiir die' Verzinsung. Diese Veränderung in den Ausgaben

macht es nothwendig, daß die Matrikular-Bciträge, wrlchc in dem vorliegenden HauZhalts-Etat» vorgesehen sind , eine Ver- änderung erfahren; sie miiffcn sich um den cdcn bezeichneten Betrag. von 277,875 Thlrn. erhöhen und in Folge dessen neu berechnet werden. Eine solche neue Berechnung der Matrikular- Vriträge ist drreits aufgestellt und befindet sich bereits in den Händen deSHerrn Präsidenten,“ sic wird an die Stelle der Anlage )(. des Bundeshaushalts-Etats treten, wie solche dem Hause vorlag.

Nurrkomme ich zur leßtcn Konscqnen . Die Umrechnung der Mgtrikular-Beiträgc affizirt zugleich as Ausgabcsoll des Militair-Ctats. _ Der Vertrag nämlich, welcher zwischen

Preußen und Sachscn-Coburg- Gotha wc cn Ueberna mc d HZiilitair =Vcrwaltung- geschlossen ist, ist in? vorigén' “(Zbre iieix Vieichstag zur Sprache-gekammen, derart , daßidérTNachlaß, wcichrn dasHerzoZthiiiii Coburg-Gotha auf den verfassungs- maßigen Beitrag fur das Bundesheer erhält, in einer Relation steht„zu- drin?, _was es als Ma_trikular-Bcitrag zirleifte'n hat. „Erhohen sich die Matrikular-Bciträge , so erhöht sich um etwas 'der Erlaß, den Sachscn-Codurg-Gotha erhält, umd in demselben Maße vermindert sich die Militair-Einnahmr, Diese Vermin- derung hctragt 1568 Thlr. Um diese 1568 Thlr. wird sich der Ansay im Ordinarium der Militair-Vcrwalnmg vermindrrn Uiidsdicse Verminderung wird im Tite120 beriicksichtigt werden um ien.

Das-Gcsammt-Resiiltat ist, daß der Ausgabe hinziitrctcn: aus der Anleihe 5,148,924 Thlr., fiir Verzinsung der Anleihe 277,875 Thlr., zrisammen 5,426,799 Thlr. Davon geht ab Minder-Auéégadc dcr Militair-Verwaltung , bleibt Mchr-Aus. gabe 5,425,231 Thlr., wovon 5,148,924 Thlr. aus der Anleihe, dcr Resi, diirch Crhöhnng dcr Matrikular-Beiträgc gedeckt wird.

Dgs find die Fdlgcu, _wclchc vorausgcscßt, daß der heute [i'cschlosiene„Gcseßcntwurf Gesey wird » aus diesem Gesey be- zichmigéwcise aus der Rralifirimg der Anleihe für die Marine rind Küsicnvcrthridigung hervorgehen, und die ich, wie gesagt, im gcnicmschastliäxen Interesse dcsIHauses habs g'eglaitbt d'ar- legen zu müsseii. * _

Der Prasident schlug in Folge dieser Mittheilungen vor, zur Zeit die Vorderathiingcn Über den Etat des Norddeutschen Vuudes da wieder aufzunehmen, wo sie faljcn gelassen wurde, Und zwar mit Zu rundclcgung dcr iicucn Vorlage. Das Haus war hiermit einver anden, *

Es “folgte als dritter Gcgcnstanddcr Tages-Ordnung die Srhlußbcrathung iiber den am 29. Mai d. I. in Berlin miter- zcich1ictcii Posivcrtrag zwischen dem Norddeutschen Bünde und Belgien. Dcr Referc11t_Adg. v.,).lnruh (Magdeburg) beantragte, dcm Vertrage, die „verfanuiigsmcißige (Heuchrxiigung zu erthcilen, 1111er dem Hiiiweis, daß dcr'vorliegcndc Vertrag sich im Allge- meinen den“ Mit anderen Staaten abieschlosséncn anschließe. Das Haus trat diesem Axitragc obne“ shaft? bei. Es folgte sodaiiii dcr mündliche Bericht der GeschäftsordnungZ-Kdmniis- sion rider fvlgcnde'n Antra drs Abg. Grafen zuiMiinster:

»Der Reichstag wolle bcigrhließcn: dem*§. 65 der provisorischen Geschäftsordnung folgenden Zusatz zu geben: Fehlt ein Mitglied ohne Urlaub wiihrend zehn auf einander folgender Plcnar-Sißgingen, so wird dassxlbe durch das Präsidium aufgefordert, seinen Siß im Hause binnen einer vom Präfidcntcn zu brstimmcnden Frist einzunehmen. Folgt daffcldc trotz bescheinigten Empfangcs diescr Aufforderung nicht, so wird angenommen, daß das ausbleibende Mitglied sein Mandat niederge_lcgt habe, imd cine Neuwahl vcraulaßt.«

Die Koninnsston beantragte, den vorstehenden Antrag abznlcimcii. - -'

Nach einer kurzen Debatte, an welcher sich die Abgg. Vr. Braun (Wiesbaden), und Schleiden betheiligten, og der Antrag- steller,t(§_5raf Münster„ den Antrag wieder zuriickz-

Dieiclbe Kommission hatte? auch über nach|ehenden Antrag des Abg. Dr. Reincke zu beriibten. '

»Der Reichstag onc beschließen: Gemäß Art.28 der Verfassung darf, nachdemdurch Auszählung dicNickt-Bcschlußfähigkcit des Reichs- tags festgestellt ist, weder eine Beschlußfassung, noch eine Debatte über einen Gegenstand der Beschlußfassung des Hauses stattfinden.«

Die; Kommission schlug dcm Hause gleichfalls die Ableh- nung dicses Aiitrag'cs vor, welche auch mit großer Mdjo'rität bcschloffenkwurdc. „Schluß der Sißung, 4 Uhr 15 Minntcn.

-- Die heutige (24) SiHUng des Reichstags des Norddeutschen Bundes wurde gegen 1032- Uhr durch den Präsidenten [)1'. Simson eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundesraxhs waren anwesend: Der Präsident des Bundes- kqnzlrr -_ Amts Drlbrr'ick, General - Lieutenant von Pod- brcißki, General-Steucrdirckwr v. Pommer-Esche, Staats- minister v. Friesen, Gcncral-Major v. Vilgucr, Minister v.„Waßdors, Geheimer Rath v. Liebe, Regicrim s-Rath l)1'. Sintenis, Senator Or. Curtius, Senator Gil emeistcr, Sengtor [):-. Kirchenpaucr und die Kommissarien Geheimer Yegicrxéigs-Rath v. Puttkamer und' Geheimer Kricgsrath

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Der erste Gegenstand der Tagcßordnung betraf: Zusammen- stxllung der nach Zurüikwcisung dcs Gescß-Entwurfcs, betreffend die' Quarticrlristung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandcs, an die Neunte Kommission von dieser ge- faßten Beschlüs1e .mit ihrem friiheren Entwurf und der Regie- rnngs-Vorlage. '

Der neue KommissionS-Entwurf lautet:

Z. 1. Die Fürsorge für die räiimlicbc Unterbringung der be- waffneten Macht während _des Friedensznftandcs, das heißt, so lange nicht das Geseß vom 11. Mai 1851 wegen der Kriegslcistungen und deren Vergütung in Wirksamkeit ist, ist eine Last des Bundes, dercn Naturallcisiuna nur gegen Entschädigung gefordert werden kann.

Z. 2. Für die bewaffnete Macht smd während drs Friedens- zusiandes an Wohnungs- und sonstigen Gelassen auf Erfordcrn zu

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gewähren: 1) für Truppen in Garnisonen, sd langertid insoweit Leistung der Einqnarticrungslaft mit einem benachbarten Gemeinde- deren Unterbringung in Kasernen nach Z. 10 des prcyßts cn Gcscßcs verband mit dessen Zustimmung zu vereinigen. In solchem Falle find über die Einrichtung des ngabrnwcscns yom„30. Mai 18“0„mcht zur die Besitzer den Bestimmungen des Ortsstatuts unternwr en, Für Ausfiihrung gebracht sem Wird, soww .fux Truppcir m Kan- solche selbstständige (Hittsbezirkc, die eine Vereinigung mrt einer Ge- tonncmcnts, deren uncr' von vornherein auf. citixn 1cchs meinde nicht abgeschlossen haben, muß in jedem einzelnen Fall die zu- Monatc übersteigenden Zcitrgum festgeseßt ist: a") Oriartier fur Mann; nächst vorgescßlc Kommunal-Auffichtsbchördc den Umfang der Quar- schaften vom Feldwebel qbiiiarxs, b) Stallung fur Dienstpfcrde; 2) bei tirrleistung unter Beobachtung der in den JZ. 5 und 6 gegebenen Vor- Kanwnnirungcn von nicht langerer als der zu 1. angegebenen oder schriften bestimmen.

. 9. Glcichlautend mit Z. 7 der Vorlage.

von unbestimmter Dauer, bci Märschen Uid Kommando's: 3) Quar- tier für Offiziere , Beamte ugd Mannsckziiitcn, b). Stallung fiir die . 10. Unverändert wie im ersten Konnnisfions-EntWiirf.

von denselben mitgeführten Pferde, soweit für dieselben etatsmäßig . 11. Gleichlautcnd mit Z, 9 der Vorlage (UNT statt auf Z. 8 Rationen gcwäl)rt wcrden, «) das erforderliche Gclaß für Grfchäfts-, nunmehr auf Z. 10 zu Verweisen, _

Arrcst- und Wachtlokalitätcn. Zur bewaffneten Macht im Sinne . 12 Unverändert wie im ersten KonimisfidnS-Entwurf.

dicses Geseßcs sind zu rechnen: die Truppen des Norddeutschen Bun- Underändcrt wie im ersten Konrmissions-Entwurf.

des und der mit ihm zu KricgsZweckcn verbündeten Staaten, nebst DeSglcichcn.

dem Hccrgefolge. . , _

, 3. Unverändert wie im ersten Konmnsjions-Entwurf.

. 4. Der Bund ist berechtigt, _gegen Gewährung der im J. 2 beziehungsweise im beigefügten Tarif bestmnntcn Entschädi ung die Beschaffung der Quartierlcistungcn zu verlangen und dazu a e bcnuß- . , baren Baulichkeiten in Anspruch zu nehmen. Befreit hiervon find Desglcichen, . , , nur: 1) die Gebäude, welche 3) fich im Bcftße dcr Mitglie- .- 21. „Alle den, Vorschr1ften dieses Gcseßcs zuwiderlaufendcn der regierender Familien befinden, 5) zu den Staiidcsbcrrschaftcn dcr landcsgescßlichcn Bcßnmnungrn wcrden aufgehoben., ' vormals rcichs|ändischcn Häuser gehören, denen diese Befreiung durch Die zur Aiisfuhrung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen

Desgleichen.

. Desgleichen.

. Unverändert wie im ersten Kommisfions-C'ntwurf.

. Unwerändcrt nach dem ersten Kommissions-Entwurf. DeSgleichcn.

'Verträße zugesichert ist, insofern dicse Gebäude für immer oder Anordnungen erfolgen durch besondere Verordnungen des Bundes-

eitwei * um Wohnfiß ihrer Eigcnthümer bcftilMUt find; 2) Präsidiums. _ , _, . Jie WVHUJUUch der Gesandten und des Gesandtschafts = Per- Klaffcn-Etnthetlnng der Orte. Unvcrandert nur!; der Vorlage bis sonals fremder Mächte; ferner die Wohnungen der Berufs- auf die Schlußwortc, ivclchc lariten sollen: Alle übrichn Ortschaften Konsuln fremder Mächte, sofern fie Angehörige des entsendenden des Bu'ndesgebiets. 7. Fur dix zuin Zwecke der Artillerie_-Schieß- Staates sind und in ihrem Wohnort kcin Gewerbe betreiben oder übungen zu bcschaffcndezi Qiiarticrieiftungexi ivird, sofern die.davon Grundstücke befißen, in Vorausscßung der Gegenseitigkeit; Z) dic- getroffenen Ortschaften iiicht eincr hddcrcn Klasse angehören, die Ent- jenigcn Gebäude und Gcbäudethcilc, welche zu ein„cm öffent- schädigung der 11. Scrvts-Klaffe gewahrt. ,

lichen Dienst oder Gcbrquch. bestimmt smd, ohne Riicksicht auf Da Z ] des GeseZ-Entwurfes in der J-affxxn?3 des neuen dercn Eigeiitl)iim6-Verhältnisse; msondc'rhcit, also die ziim Gc- Komniissions-Entwkaks schon in der Sitzung am . Juni an- brauch von Behörden bestimmten sowie die zum Betriebe der genommen ist, 10 wurde die Debatte zu Z- 2 eröffnet. Nach-

Eisenbahnen erforderlichen Gebäude und Gebäudethcilc; 4) Univcrfitäts- d R 1 Ab St v [ck“* 11 (Rmdow Md der Ab und andere um (5 entliehen Unterricht befiimmte Gebäude Biblio- dem er Mr?" , g. a M * e .* , , , * tbeken und V usern,ff5) Kirchen; Kapeklcn und andere dcm öéfentlichen Leffe gesprochen, auch der Bundes- omnilffar, chenner KULJZ“

Gottesdienste gewidmete Gebaude, sowie die gotteSdienstlichcn (53e- Rath Bareßkl, dem lcizteren Abgeordneten JWWWNÜU hatte, bäude der mit Corporationérechtcn versehenen Rcligionchscklschaften; wurde Z. 2 angenommen. Zu Z. 3 sprachen der Referent, der 6) Armen-, WWW und Krankenhäuser, „Beiscxmxgs=- Anfbc- Abg. zur Mcgede, Meyer (Thorn), Leffe. Das Haus nahm das wahrungs- UND kaä" "MMUÜJMU- sow“ Gkballdx- MU)c folgende Amendemcnt dcr Abgg. zur Megede und Dr. Bock an: milden Stiftungen angeh'ren und Für deren Zwecke unmittelbar bc- Der Reichstag wolle beschließen: dem Z. 3 des Kommissions- "Ußt werden; 7) MU erbaute, odcr VW GLUUN Ms wieder aufgc- Entwurfes folgenden Zusaß beizufügen: Vom Jahre 1872 ab unicr- baute GWÜUN bis zum Ablauf IMM KUMNUÜNLNW dcm [irgcn Tarif und Klaffen-Eintheilung einer allgemeinen, alle fünf Kalenderjabriz, iiiJ Welchem fie bcIosltharf, bcchhungsfwcßisednuYTr Jahre zu wiederholenden Revision.

ewor cn sin . Ou neuen, einen 0 cnau wan "verur a en 611 ,e = 9 - . ellungen können die Verpflichteten ohne Gewahrung vollstandiger l)!" ZWS“) TOYMM ] lag das folgende Amcndemcnt des Abg

nt ädi un Seitens des Bundes nicht angehalten werden. , , ., . E “|F 5.g Jie örtiiche Vertheilung der Ouartierlciftung erfolgt auf Dkk NUWMI W'OÜYÖLsMUßM; 1) den §- 4 des NFM Komm". die Gcmeindc- res, selbstständigen Gutsbezirke im Ganzen. Die fions=GcseßchEntiymss tm xrstcnßlxmea folkgcndcrmaZenk 31,1 fasse? weitere Unterdertheilung qcschicht durch die Gcmcindc-Vorstände resp. »Der BUND,1st„,bcl'echLgk-,JLIUY G&WUMUUA "cdx“ UU Fd“ xBZkzlcßhung ,' die Bcfißer dcr selbstständigen Gutsbezirke, "welche für die gehökrige MYMtli'ccßéxecifstulikijtchx!th?thZWYYUZUFYY MlenßcnixcsbaÜWW Zdeertiathätichn kEar1F1UYijxgdc1dl§aneu YtekcekaltlßllltFF tZrYinYZFchJnZY- lichkcitrn m Ansprnlx) zU„nch111cn- soweit dadurch derQuarxtcngeber sti Ang'elegénheitcn einer aus Mitgliedern des Gcmeinde-Vorstaudcs und der „BMUSUUJ der fur seinesWdhnu1ig§=,„Wirthsckzaits- 1!" VFMZ &- der (Heincindc-Vertretunq, oder aus 0cizteren und aus von der Gc- bcirzcbs-LBZttranssc? UUJMJJUKWM Raumltchkmtcn mcht chm ert - ' - ".= - * - , wir cn . zu rei, „'r . , memde-Vcrtrctung gewahlten Gemeindi Mitgliedern gebildetm Depu An der Debatte bethciligten sich der Referent Stavenhagen

tation uk?ertrFZma[rl,xiLiMOnrtschaften, wclche mit Garnison belegt wer- (NaiidOW) und die Abgg. Prosch, let111bk€cht, Twesten, von

Z.. . - *, dK "“GÄR- d [1 r'rd der Um an in Welchem die Quartierleiftungen gc- Hennig, Miquel, v. Paww und er ommrffarius i). e- foédesrot L?serdxil könncn-fqub Kataster bkstimmk- welehe alle zur gierungs-Rath v.Puttkamer, worauf der Antrag des Abg.Prosch Einquartierung benußbéisrcn GZbäudc iinterGYnqueithorsJÉun ? angenommen wurde. _

fähigkeit enthalten MÜ, M U" PM ““'-77,1 „“"“ ' " u .4 Nr, 1 1). beantra te der Abg. v. Schöning die zichungsweise der Servis-Dcputaiwn all1ahr11ch aufgestellt werden. Regininingvorlage wieder hcerfteUcn. Der Regierungéxrath

' " 14 (' e , ' öffaniTléaZYchkYYqudlfFicelÉu131311521tdJCTisKIRIK wahrend - “Bag 1311. Sintenis leitete die Debatte durch die Befurwortimg der Ekinmkungkn gcgen die Katastcr sind sowohl Seitens der Mili- Regierungs-Vorlage cm. Es sprachen darauf die Aligg. Myver

' . " “tens der Übri cn Int?re MTM ichhalb T orn und v. Einsiedel. Das Haus trat dem Antragc des TZZLVBFYJYÜfiKFftÜYR1é1clTagM nach begcndctcr C") xnlcgung in den LAbhg. „? Schöning hej. " Städten bei dem Gcnwindc-Vorstand, in allen ubrigcii Ortschaften ZU Nr. 2 des §- 4 waren folgende Anfrage gefteüt: bei dcr vorgescßtcn Kommunal-Auffichtsbehörde anzubringen. Ueber ]) des Abg. v. Vernuth: dieselben entscheidet endgültig die obere Verwaltungs-Bchörde. D er Reichstag wolle beschließen: die Nr. 2 des Z- 4 zu fassen wie Nach erfolgter Erledigung der Erinnerungen werdcn dw Kataster f l t' 2 die Wohnungen der Gesandten und des Gesandtschafts-Pcr- von den Mit ihrer Ausstellng beauftragten Behörden definitiv ab- sanafs Zremder Mächkc, ferner in Vorausseizungfyder Gegenseitigkeit WM?" 91? 2221122 WM“EFZFYZHIWZLIFZ 1131er ... «. ... „WOHNUUIM .. Berufs.:szoryrzm rcrrrWéxi Me. 13; scßesida'rf chrtQuartichtxrägcr niemals in dcr uiigehindcrten Beriußizng YHJYZ e FÖLYYUODÖYDYKZ (YFM tZcke Kcfißcn, ) & ) der fiir stinetWZYman ZEtIirthßéöafttsrßeixJénGewerbebetriebsbediirf- c 2) des Abg. Or, Schleiden: d nisse benökhi “'" "umi M 9“ r - '. '- D N*'chsta wolle beschließen: die Nr. 2 des §. 4, statt in er ' " ** eri elun der Ouar- er *.U I . - - - - .. *, tierlcißiétiqen lifi YYYJYFÜUFIY-j“)x.xtelzcihrekncr?xt)elxiYi sxul, nIcrden durch Faffixng des neuen Kommissions-Entwurfs, m derjenigen dri Regie - - ' ' rungs-Vorlage anzunehmen.

' *s [1 oder dur cin Ortsftatut bestimmt, _für deranrlaß , , , , KERAMIKÖlinlflsilsung vorcithmeindcstcuern vorgeschriebxncii JormZn DrrAhg. Ur. ?ck“!de 1719thkkste Yemen Amtrtktléle drm edetr maßgebend find- und bis zu deren Zustandekonchn Pte bishcx fur Komunsmrius Geheimer Regierung rqh von Pu i n er n - die betreffende Gemeinde geltendchorschriften uber die Verrbctlung gegen trat. Nachdem noch der YYMWÄTWWMM zogdek Abg- der Quarticrleisiungcn in Kraft blchn- . Schleiden seinen Antrag zurn . Das („aus genehmi te das

Das Statut kann auch Fefijseßungcn „nher Aufbrmguxig von Ge- meinde-Ziischüffen zukdeliti Quarticr-Entschadigungen odcr uber sonstige D olffs befürwortete Geldausgleichunq e11t)a en. . , _ * - - 01 t u a en:

Durch Ortsstatut kam.) aucb'festgcscßk “V.“???" daS m alleri odcr WMI: rii.,elren'tT, eincYKdstLsnaufivand Nrnrsachenden Wohnungscinrich- i" bcstjmmFQ("'WickmetcßFchßcheCMIYFMÉYZFF rßk§Z1J er tungen und Anschaffungen von Utensilien können die Verpftichtcten miethctcn uarrrcrcn ur - ' , _, , - & t wcrden. . SWis'FöchtYw" u?"OZZchtaébterdthds-Meijivckckck WM d“ dadurch mchtxZWch esti1ellte der Abg. Leffe das folgende rinter-Amm»

"b 0 en au ic a - . , , emft'DénYcfißcm der ieivftßändigcn Gutsbezirke steht fret, fich behafs dement.

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des Ab . von Bernuth. Dcr Adg. von 5 WWW Amendement gdarauf seinen Antrag: in Z. 4 das leyte