1890 / 69 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

KlsasF ißm Verwaltungsstreitverfabren offen. Zuständig ist der Bezirks- au u . §. „6. Wer qußerbalb einer im Zusammenban e gebauten Ort- schaft eme Kolonie anlegen will, hat dazu die (Zenebmigung des Kreisausscbrzffes, tn Stadtkreise!) der Orts- olizeibebörde, zu bean- tragen. Mit dem_Antrage xst em Plan vorzu egen, in welchem, unter Verfugung einer SituationSzetchnung, die im öffentlichen Interesse für die Kolonie erforderlichen Anlagen nach Umfang und Art ihrer Ausführung darzulegen sind„ dre kunfttge_UntxrbaltungSpflicbt fiir diese Anlagen festzu- ste_lien und endlxcb nachzuwersen isi, daß die nöthigeu Mittel zur ordnungs- zpaßrgen Ausfuhrung und dauernden Unterhaltung derselben vorhanden imd, _Soweit zur Herstellung dieser Anlagen die anderweite Ge- nebrmgrrng einer Stagtsbebörde geseylich erforderlich ist, ist gleich- zeitig dre Ertbetiung dieser Genehmigung nachzuweisen.

§. 7. Hinfichtlich der Genehmigung zur Anlegung einer Kolonie finden die Bxstimurungen der §§. 2 bis 4 entsprechende Anwendung. Dre Genehmigung rst auch dann zu versagen, wenn der mit dem An- frage vorzulegende Plan nichx den Anforderungen des §. 6 Absatz 2 zmd 3" entspricht. Zur Ausfuhrung und dauernden Unterhaltung der un offrntlicben Interesse für die Kolonie erforderlichen An- lagen ,ist nach ertberlter Genehmigung die Anwendung des polizeilichen Zwangsverfabrens zuiäsfig. Gegen den die Ertbcixung oder Versagung der Genehmigung betreffenden Besrbcrd, we1cher mit Grunden zu versehen und dem AntragsteUer, sowtr denxemgen, welcbe Einspruch erboben haben, zu eröffnen ist, stebx Letzteren, iowre dem Antragsieüer bei Bescheiden des Kreis- aus'1cbuffes der Antrag auf'mündlicbe Verhandlung im Verwaltungs- stkekttvcrra'bren, bei Bcschrtden der Orts-Polizeibebörde eines Stadt- kxfetscs die Klage bei dem Bezirksausschusse innerhalb zWei Wochen 9 en.

§. 8. Wer vor Ertbeilung der vorgeschriebenen (Genehmigung mit einer neuen Ansiedelung oder der Anlegung einer Kolonie beginnt, wird mit Geldstrafe bis 150 „ck oder Haft bestraft. Auch kann der Landraib, in Stadtkreisen die Orts-Polizeibebördc, die Weiterführung der Ansiedelung oder Kolonie verhindern und die Wegschaffung der errichteten Anlagen anordnen.

§. 9. Das Verfahren nach diesem Geseße, einschließlich der er- tbeilten Genehmigungen, ist stempelfrci.

§. 10. Das gegenwärtige Grieß tritt mit seiner Verkündigung in Kraft. Von diesem Zeitpunkte ab find sämmtliche entgegenstehenden BkstiTUMUUUM ausgehoben. Diejenigen anderWeiten Bestimmungen, welcbe die Erricbtung von Gebäuden in der Nähe Von Forsten, Eisen- bahnen, Cbauffeen, öffentlichen Gewässern, Strömen, Kanälen,Deichen, Bergwerken, Pulvermagazinen und anderen Anlagen „polizeilichen Be- Zcbrßltyiktungen unterwerfen, werden von dem gegcnwärttgen Geseße nicht eru r .

§. 11. Die zuständigen Minister smd mit der Ansfübrung dieses Geseßes beauftragt.

Die Begründung lautrt:

Für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie und für Wesi- falen ist die als notbrvendig erkannte Reform der gese lieben VO):- scbrifien Über die Gründung neurr Anfiedclunaen dur die §§. 13 bis 26 des Gesetzes vom 25. August 1876 (Geseß-Samml. S. _405) erfolgt. Zu einer Ausdebnung dcs Geltungsbereichs dieser Beriim- mnngen auf die übrigen Provinzen lag damals keine Vergniassung vor. Nachdem dieselben jedoÖ inzwiscben durch das Gejey vom 4, Juli 1887 (GescH-Samml. S. 324) aus die Provinz Hannover, und dnrch das Grieß vom 13. Juni 1888 ((Hrseß-Samml. S. 243) auf die Provinz Schleswig-Holstrin mit einigen Abweichungen uber- tranen ivorden find, ist gegenwärtig auch in der Provinz Hessen- Naffan das Bedürfnis; nach Einführung besonderer gesetzlicher Vor- schriften 1":er die Gründung von Anfiedelungrn brrrorgeiretern

Ju dcn Verschiedenen Landestbcilen, (Jus welchen der Regierungs- bezirk Kassel gebildct worden iit (Kurfüriientbum Hessen, Bayerische und Großherzoglich Hessische Grbietstbeile), find gesrßltckye Bestimmungen Über Ncuansirdelungen -- abgesrben von den Vorschriften des (Yesi'xzrs vom 2. Juli 1875 über die Anlrgung von Straßrn und Playen m Städtrn und ländlicben Orjsebasten _ ziir Zeit nicht in Geltung, mit Ausnahme des Artikel 20 §. 10 der Hesfischen sogenannten Grcbrnoknung vom 6. November 1739 (K“ulenkamp, Nruc Samm- lung d- Landesordnnngen 2c. Hc119ns Bd. 11._S. 95), wonach ...an s'xicben Orten, wosclbst vorhin keine Wohnbauwr vorhanden, nicht * iders als mit obrigkeitlicbmn Vorwissen gebaut werden darf.“ _

Von bcsondcrrr Bedeutung für den waidreicbrn Regierungsbezirk ist ferner der Ö. 47 ff. dss Feld- und Forst-Polizeigesctzcs dom 1.April 1880, wodurch die Erricbtnng nrner Feuerstätten in der Näbe von Waldungen eingrsckyränkt wwrdrn "ist. Endiick) haben auch noch von der Bezirksregirrung criaffinc Bau-Poiizriordnungen" dre PViiiLilick“? Erlaubnis; für nile Neubanten an die Bedingung gcknupft, dab dirielbrn nur auf Grundstücken errichtet Werden diirfen, welche an einrr öffrntiiÖcn Straß? liegcn, odrr von einer solchen eme aus- reicbende Zufabrt haben. . , ,

Wrrxn sich auch bisbrr die Arwendnng dieser Bestinixnunnen in

17211 meisten landrätblickoen Kreisen des_2degi2rungsbezir1sKc_1_nel bei der geringrn Nrigung zu Ausbauten außerbaib dcr gricbloiirnen Ort- srbxfrrn arisreicbend erwiesen hat, so mirs; dock) der „Erlaß gescßlriher Bcsrimmungcn iibcr Neuansiedrlungen für die grbixgigen Genenden dich Rrgicrungsbrzirks, WO die vrrrinzelsen Nicderlamungrn baufiger sind, für notHWrndig erachtet werden, nachdrm auch das Direktorinm drs lnr-dwirtbschaftlickykn Centralbereins für dcn Regierungsbezirk Kaiirl nach Anhörung und in Uebkrcinstimmnng mit cinficiytsvollrn Lnndwirtbrn dieses Brdiirfniß ausdriickiick) anerkannt hat. Hixrbet kommt noch in Brtrackpt, das; in Folg? drr T_nrrbxübrung drr Sena- küiiOiLxxi dic landwirtbschaiilickxen VsrbUtnisis im Regierungsbezirk Kaff?! sicb voraussichtlich ebenso gestalten werdsn, wir im Übrigen brrnßisrbsi'. “Staatsgebiet, und daß dadurch das Bediiriniß nach ?in- nrn'Umg derartixxrr gcsctzliciyer Bestimmungen inZukunft immer fribi- barer brrbortrcisn wird. _

Vinci) irn chierungsbczirk Wiesbadcn ist die Grundunn neuer Ansiedelmigrn *- abscsebén bon dcn Bestimmungen des Siraßen- UndBanilUÖiengcsles vom 2. JUli 1875, sowie des Frld- nnd Föl'l-Pbiiikigcscßcs vom 1. April 1880 - zur int (18168- ltckcn (Zinscbränkungrn nicbt unterivoricn. Das p[anloie Bauen, Wickiis bi-rnack; gesrßlicb nicbt grbindcrt werden kann, bat 111 dir'cm ?iir.;irrnngsbrzirk nichi bloß auf dem Platten Lands, sondern AUTO in drr Nähe der Städte, namentlich der Stadt Frank- ixxrk &. *.*-„ii, zur großen Brnachtbeiligung bffenilicber Interessen bereits einc brdznklicbr Ausdehnung gc-wvnncn. Das Bcdürfniß nacb Regelung Uk Mdkdrlnngsbrdingungen ist biernacb im RegikrnnßsbexirksWies- badrn im Lans? der Jahre immer dringender l;,ervprgetreten, er dies auch brri drm Vrrcine nassauischer Land- und Forstwirtbe, sowie von Trinklaizdniirxbschaftlichen Verein zu Frankfurt a. M. anerkannt *Or en iii.

„tinter dirirn Umständen wird die Einführung gescßlicber Vor- iÖLYTM chr dir Gründung neuer Ansiedelrxngen in der ProvinzHcffen- NMR! nicbt längrr Verzögert werden dürfen. Da die Verhaltnisse MisxPrqvmz in dieler Hinficht mit drnen des südlichen Bezirks kßk Prbbmz Hannobcr gleichartige find , so empfiehlt es sich, die .Miixkékbrnörn Bestimmungen des Geseßcs Vom 4. Juli 1887 ZGLiWE-amml, S 324), weiche im Wesentlichen auch mit den ZNWUÜZY drs aitländischen Geseyes vom 25. August 1876 (Gefes- SÜMWÜ S- 405) übereinstimmen, auf die Provinz Hessen-Nasiau zu ubextragcn, Tieielben haben sich in der Praxis bewährt; die freie GkUUDUngFevxrAnfiedeiungen wird dadurch nicht weiter eingeschränkt, a]s i_lZM L?ck)! *- wichtiger, namentlich öffentlicher Interessen erforder- lich M und *inzieUe Eigentbümlichkeiten, welche eine Abweichung in den mnterreiieiöYorscbriften bedingen würden, sind nicht vorhanden. Der voxltegende Geiexentwurf schließt fich daher den §§. 14 bis 24 des Geieses dom 4, Huli 1887 en an und läßt nur diejenigen Be- siixnmungen diescr, Paragraphen un erücksichtigf, welcbe lediglich mit Ruxkficbt auf dre eigentbümlicben Verhältnisse der umfangreichen Ö„Nde“ Md Hochmoordistrikte in der ©Provinz Hannover getroffen find (I- 15 lester Nbsaß des erwähnten eseyes).

An Stelle der Oris-Polizeibebörde, welche nach dem Geseß vorn 25. Au ust 1876 und nach dem Gesetz fur Hannover vom 4. Juli 1887 die erste Instanz für Prüfung und Genehmigung des Ansiede- lungSantrags bildet, ist für die Landkreise der Landrqtb geseßt'worden. In den alten Provinzen, sowie in Schleswig-Holstem „lte t die Orts- Polizeiverwaltung in den Händen der AmtSvorsteber, m annovrr in denjenigen der Landräthe, Behörden, denen die zur Beurtheilung der bei Neuansiedelungen in Frage kommenden geseßlrckien 2c. Bestimmungen möglich ist, wahrend von den die örtliche Polizei bandbabenden Bürgermeistern der_Landgemernden m der Pro- vinz Hessen-Naffau diese Geseßrskenntmß in dem gebotenen Um- fan e nicht verlangt Werden kann. Dazrz kommt noch, daß nach §. 28 der Kreisordnung für die Provinz Hessen ? Nassau vom 7. Juni 1885 diejenigen Zweige der örtlichen Polrzewerwalt'ung, welche bei Erlaß jenes Gesetzes auf (Grund geTeßlrcbcr Vorschriften oder Von der Aufsichtsbehörde erlassener Verfugungen von anderen Behörden, als dem Bürgermeister, verwaltetUwerden, fortan vbndem Landratb wahrzunehmen find. Hierzu gehort anch dre polrzerlxbe Genehmigung zu Neubauten 2c., sodaß schon aus dtesxm Grunde dem Landrathe auch die bier in Frage stehende Befugmß zu ubertragen sein wird. Dics ist in den §§. 1, 4 und 8 des Geseßentnourfs ge- schehen. Die übrigen Bestimmungen dieies Gesetzentwurfs, „welche mit den entsprechenden Vorschriften der Geseßes vonx 4. Jult_1887 und 13. Juni 1888 übereinstimmen, werden mit Rucksicht brerauf einer besonderen Begründung nicbt bedurfen.__

Dcr Provinzial-Landtag von Heffrn-Nanqn, welchem der_ (Gefess- entwurf zur Begutachtung vorgelxgt worden _1st, bat fich. mri dem- selben nach Annahme einiger Zusaße zu den §.§. 3 und 4 einverstanden erklärt. Von Aufnahme der ersteren wrrd_1edoch "abgesehen werden müssen. Wenn der Provinzial-Landtag zunachst wunscht, daß _mehr nur den betbeiligten Gemeindeborstanden, sondern nuch den Gemeinde- vertretungen ein Einsprucbsrecht gegen beabsichtigte Ansiedelungen gewahrt, und daß dieses Einsprucbsreckyt, anch auf den Fqll einer zu befürchtenden Gefährdung der Gemerndetniereffen s'cblxchtbrn ausizedehnt werde, so ist ein Provinzteiirs "Bedarfmß znr Einfuhrung dieser Vorschrift, welcbe Von den für dxe ubrtgxn Provrnzrn geltenden geseßlichen Bestimmungen abw-ricben wurde, n_rcht ersichtl1ch gemacht worden. Eine Becinträckptigung der Gemeindemtereffen aiigemetn und ohne jede nähere Bestimmung als fakultatrveriCrurrd zur Ablehnung der Ansiedelungsgenebmigung einznfribxcn, wurde zudem gegenuber den Bestimmungcn des Freizügigkeitsgeicßes Vom 1. November 1867 unzulässig sein. _ (

s Der vom Provinxial - Landtage ierner zu §. 3 befurworteie u a : ' "

Z 8 „Erklärt dcr Grmeindevorstand, daß für die Annedeiungs- skelie die Aufsteliung einrs Bebanungsplans beabsichtigt werde, so ist die Entscheidung übxr das («M) um Ansiedelnngsgenebmtgung auszusetzen bis zum Ablauf einrr_' dcm Génirtndevorstande za bestimmenden Fri:t fÜr den Beginn der Offenlegung des Be- bauungsplans)“ _

erscheint entbehrlick), da die Ansicde1unßsgenrhxnrqnng nach '§, 1 des

Entwurfs die polizeiliche Baucrlaubmß m'cbt cmjchlreßr und binfichtlich

der Ertbeilung der Leßtcrcn bci projektirter Anlegung oder Verande-

rung von Straßen die richtige Handhabung der Bestimmung dxs

§. 11 des Straßen- und Vaufiuckse'ngrsexxs vom 2, Juli 1815

(Geseß-Samml. S. 561) den erforderlichen Schutz gewahrt.

-- Dem Hause dsr Abgeordneten nt der nach stehende Antrag des Abg. Muhl zugxgangen: _ _

Das Haus der Abgrordnctcn woiie beichlirßen, folgendem Grieß- entwurf seine Zustimmung zn (ichn:

Eninnrrf kijikÖ Grießcs, _

betreffend die nachträgliche Brrücksrcbtigung der nach §. 15 Nr. 3 des Geseßes vom 11.Februar1870 (Grfeßiammle 85) er10schcnenEnt- schädigungsansprüche in drr Provinz Schleswig-Holstern.

§. 1. Diejenigen Ansprüchc_ nuf Entschädigung für frübxre Grundsteuerbefreiungen und (Ornndiiruerbcborzugnngen in der Provrnz SchleSwig-Holstein, welche nach §. 15 Nr. 3 Absatz 2 des Gesrtzes vom 11, Februar 1870, betrcffrnd die Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer 2c., ((Hesetz-Samml. S. 85) (116 erloschen anzusehen Waren, sollcn nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen noch berücksichtixzt wcrden. _ _ '

§. 2, Diese Arisvrüche find bet dem zuitandrgen Krrislnzidrati) bis zum Ablauf des Jahres 1890 scbriitlici) orrr protokoilarlicb an- zumelden. ,

§. 3. Diese Frist ist alsbald nur!) drr Yubltkairon dcs gcgenwärtigen Geseßrs und spätestens bis ziim 1. Srptcmber d. I. durch das Regierungs-Amts- und dnrck) dds Kreisblatt bkkamit , zu machen. Dieselbe ist außerdem innerhalb drr „L_inzrlnrn Grmcjmden und selbständigen Gutsbezirke in NWÜÖÜÖU Wc»: zi; brrbffrntlichrn

§. 4. Die Ansprüche, welcbe bis zu drm bbrbczxicbncirn Termine nicbt in der vorgeschriebenen Form odcr niibt am richtigen Orte an- gemeldet werden, smd als endgültig erlbsch2n an*,rrscben.

§. 5. Im Uebrigen finden die in dern (chriz bbm 11. Febrna: 1870 gegebenen und in Bezug genommenrn V0r1chrriirn 11nn§rmaße Anwendung.

-- Bei dem Hause der Abgeordnetrn ist von den Nbg . Freiherrn von Huene und von Strombeck drr nachiztehende Antrag zu der zweiten Berathnng des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterricht?- und Medizinal:Angelegenheiten und zwar zu den Dauernden AusZaben, Kap. 116, eingebracht worden:

Das Haus der Abgeordncirn woiie brschliefzsrix

Die Königliche Staatsregierung zn erfncknn: ,

1) Crmittelungen dariiber anzustellen, ob und Mick): iatbblisä)? Seelsorgestellen, deren Untrrbaltung bon drr Staatsrcgrr'rung M7 Grund rechtlicher Verpflichtungen neleistet wird, „zur Zéit ihren In- habern ein standesgemäßes Einkommen nicht gewabren; _

2) eventuell im nächst'jäbrigen Etat dnrci) c'ntibrecbcndr Erbbbnng des in Kap. 116 ausgrworfenen Fonds _die Mittel znr AUschchig ungenügenden Steüeneinkommens zu gewabxen.

Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs-Versickjernngsamts.

792. m Anschlu an den Bescheid 641 („Amt1icbe Nackyricbtcn dcs ?ii-„VXK“ 1888 Seßite 349) hat das Reichs-Vernckrrrnngsamt in einer Rekursentscheiduna vom 18. Nobembert1889 Jusgesukirx, daß eine Molkerei, in welcher im Allgemeinen lediglich die in dern land: wirtbscbaftlichen Betriebe des , Unternehmsrs gewonnene Milch zu Butter und Käse verarbeitet Wird, dadurch noch mxbt ibrcn Cbaraktrr als landwirtbscbaftlicher Betrieb verliert, daß darin griegrntlirb oder in einem im Vcrbältniß zu der selbstgewo-nnenen Milch Mbédrutenden Umfange auch zugekaufte Milch verarbeitet wird. Im, borlcracnden Faile handelte es sich bei einem festen Bestande von _90_ eigenen Milek;- küben um die Mitverarbeitung der Milch vonx15 fremden Kuben. (Zu vergleichen Bescheide 648'und 658, auch 712, „Amtliche Nack;- richten des R,-V.-A.“ 1889 Seite 118, 139, 321.)

793. n einer landwirtbsckyaftlichen UnfaUVersicberungsigM, in rvelcbir er Zuständige Sektionsvorsiand und das Schiedsgxrtcht an. genommen batten, daß der bei der Feldarbeit in Folge Blrßfchlggcs eingetretene Tod eines landwirthscbaftltchen Arbeiters'als Betriebs. unfall nicht an eseben rverden könne, batte der Landesdirektor der be- treffenden preu ischen Provinz in der Rekursinsxanz Namens des Vor- standes der beklagten Genosxen chaft die Ver fitchtung der Beklagten zur Entschädigung der in er liebenen des rbeiters nach Ma gabe des §. ? des landwirtbs aftlicben UnfallversicberungSgeseßes aner annt. Diesem Anerkenntniffe gemäß hat das Reichs -Versicherungßamt

mittels RekurSentsckoeidung vom 7. Oktober 1889 die Beklagte ver. urtbeilt. Es wurde hierbei erwogen, daß, wenn auch nach dem Statut der betreffenden Genossenschaft die Feststeliunq der Entschädigungen emäß §§. 62ff. des landwirtbslbaftlicben Unfallversicberungsiresetzes denS ions- vorständen obltege, doch nacb dem mit dem §. 63 Absav 1 des Unfall- versicberungsiiese es übereinstimmenden §. 68 Absa 1 des landwirts- scbaftlicben Unfa„ versicherungSJeseyes der Genoffen chaftsvorstand das- jenige Organ set, Welches allein die Genoffenscbat in dem Rekurs- verfabren zu vertreten habe (zu vergleichen Bescheide 255 Absay 2 und 785, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1887 Seite 11 und 1890 Seite 130).' Als Genoffenschaftsvorftand funaire nach dem Statut der ProvinzialaussÖUÜ; Das auSdrücklicb Namens diefes Vorstandes von dem Landeödtrektor abgegebene Anerkenntniß des klägerischen Axisprucbs bilde jedenfalls dann eine ausreichende formelle Grundlage fur dre („Entscheidung, der gegenüber eine sachliche Prüfung nicht erforderltch,ersch'cine, wenn dasselbe, wie hier, über zweifelhafte leatfragen dispomre und gegen zwingende Vorschriften des Geseßes nicbt verstoße (zu vergleichen §, 17 Absatz 1 der Kaiser- lichen Verordnung, betreffend das Verfahren .u. s, w, vor dem Reich- VerficberunJSamt vom 5. August 1885/13. November 1887, §. 278 der Civilprozeßordnung und der oben angeführte Bescheid 255).

(794.) Im Anschluß an die Entscheidung 668 („Amtliche Nach- richten des R.-V.-A.' 1889'Se1te156) hat das Reichs-Verficherungs- amt in einer RekurSentscbetdung vom 7. Januar 1890 einen Unfal], welcher dem sogenannten, ,Gacbenaufbinder“ anf der Maschine eines gewerblichen Dreschmaschrnenbesißers zugestoßrn war, für einen solchen erachtet, der sicb in dem ,landwrrtbsckxaftltcben Betriebe des die Maschine mietbendcn Lanthrjbs, nicht aber in dem gewerblichen Be- triebe des Maschinenbefißers ereignet bat. Leßterer hatte, wie in dem Falle der Entscheidung 668, nicht den ganzen Dreschakt in eigenen Akkord übcrnommen.

(795) Ein statutarisck) versicherter landwiribscbaftlickoer Unter- nehmer verunglückte, als er bei einern Nachbarn zu seinxm eigenen Bedarfe Kirschen pflückte, wozunbm die Exlaubnrß hauptsachlich des. halb ertbeilt worden war, weil die Famüie des Nachbarn _sich ihm für die unentgeltlick; gewährte HÜlFeleistung bet Vtebkrankbciten ver- pflichtet fühlte. Das Reichs-Veisnberungsamt hat, indem es das Kirschenpflücken vorliegendensalis nach Maßgabe des Bescheides 625 („Amtliche Nachrichten des RWWA: 1888 Sxtte'343) als eine land- wirtbscbaftliche Thätigkeit ansgb, tn Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht einen Betriebsunfall angenommen und den Rekurs dec Ber'uxsgenoffenschaft durch Entschcidung vom 3. Februar 1890 zurück- gewte en.

(796) In einer Rekursentsiheidung vom Z.,Februax'1890 bat das Reickrs-Verficberungsamt ausgrsprogben, daß dre Beköittgung des versicherten Personals eines landwirtb1chaftlichen Betriebes jedenfalls dann, wenn die Beschaffung und Bereitung der Mahlzeiten in dem örtiicben Bereiche des betreffenden Betriebes durch das Betriebsprrsonal vorgenommen wird, zu dem landwirtbsckoaftlicben Betriebe zu rechnen, und daher ein UnfgÜ, welcher s1ch _bierbei ereignet, nacb dem land- wirtbfchaftlicben UnsaÜderficherungsgeyeß zu entschadigen ist.

(797) Aus Anlaß einer zwischen einer Berufsgenoffenscbaft und einer Ortspolizcibebörde entstandenen MeinungsVersÖiedenheit hat das ReickyS-Verficbcrunngt untcr dem 10. Februar 1890 sich fylgender- maßen geäußert: Die Pflicht der Ortspolizeibehörde, gemqßß. 53 Ziffer 5 des UnfaÜverZicherungsgeseßes_ im Wege der polizeilichen Unfallunieriucbung die Hinterblixbenen eines durch Unfall Getödteten bon AmtsMgrn frsizusteilcn, erxtrrckt fick) nicht auch auf die'Er- Mittelung drr narf) §, 7 Abiaß 2 a. a. O. rentenbezugsbcrecbtigten Angehörigen des zum erecke der Kur und Verpflegung in einem Krankrnbause untergebrachten Verleßten. Wenn auch im, Falle der Tödiung durch Unfall ein Bcdüriniß voriicat, daß die Hinter- bliebenen des Getödteten, welcbe nicbt seiten dom Orte des Unfaiis enifernt wohnen und obne bebördlicbe Vermittelung oft lange Zsit der ibncn gebührenden Entschädigung entbehren würden, von Amtswegen ermitielt werden,_ so trifft dies offenbar nicht zu im Faüe des §. 7 a. a. O. In die!em Falle wird vielmrbr der in dem Krankenbause lintcrgrbracbte in der Regel'seibjt seine und seiner An- gehörigen Recbte genügend rvabrzuncbmrn in der Lage sern.

(798) Auf Anrufen einer Orisvblizeibebbrde hat das Reichs- Vcrfickperungsamt unter dem 10. Februar 1890 darauf bingewiesen, daß, sowcit ein Genossenschaftsorgan Verqnlaffung hat, außerhalb der Unfailuntersuckyung und zwar gestützt auf das ibm durch §. 101 des UnfallberfiÖerungSgcseich cingrränmte Requifitibnsreckß eine behörd- liche Mitwirkung in Anspruch zu nehmen, zur Vermcidung zritrauberrdrr Weitläufigksiien und unnöthigrn Schreibwerks thun- iichst unmittelbar die Recbtsbülfc derjenigen Behörde nach- zusncbcn sein wird, wclche die 3:1 bczntragende Handlung selbst vorzuncbmen in der Lage is_t. Wenn daher insbesondere über die im Rabmrn der Unialluntern-Önng von der Ortspoliieibebbrde von Amtswegrn zu bcwirkenden FestiteYungen hinaus die Einholung standesumtlicber Urkunden erfordrrlick) ist, so wird hierzu nicht die Ver- mittelung der Orkspolizeibebbrde anznrufen sein, wrlche sick) in der Regel rrst wieder ihrerseits an die oft wait entscrntrn Standesämter wenden tnüßtr, sondern es wird im Aiigcmcinen das Criuchcn um Ausfertigung der crcfkbrdsr1ichenlirkunden direkt an die betbeiligtrn Standesämter zu ri irn ein,

(799) Anläßlich cines Einzrlfleies bgt das Reichs-Versichernngs- amt aus;;esprbchen, daß die Berufsgcnomcnsckoaften nicbt verpiiichtet sind, den unteren Verwaiiungsbrbörden dasjenige Porto zu erseßen, wrlckxcs durcb Erhebungen und Miiiheilungen zur nachträglichen Er- gänzimg irronständiger (dem § 35 des UnfaÜverficherung§geseßes nicbt geniigrnder) Anzxigen entsteht. Die unteren Verwaltungsbehörden smd nacb §. 36 Abiaß 1 a. a. O. vsrpflicbter, d_en Berufsgenoffen- schnitrn Anzeigen im Sinne des §. 35 a. a. O, alio boliständige An- zrigen, zu übermittrln, und Haben demgemäß vor Weiterbeförderung dcr Anzeigrn diese auf ihre _ Vollständigkeit zu prüfen und dir Vervoilsiändigung nöthigeniaiis unter _Anwendung der in §. 35 _Absaß 2 und §. 11 Absatz 3 des UniaüversicherungSgeseßes aucb iür diricn Fall aewähtien Strafbefugniß herbeizuführen. AYÖ die nachträgliche Verbolliiändigung mangelhafter Anzeigen ersol-zt mitbin auf Grund des §. 36 Absatzl a. a. O., und die nach §. 101 a,_a. O. bestehende Verpflichtung der Berufsgenoffen- sckvaitrn ;ur Erstattung von Kosten tritt dann nicht ein, wenn jene nackxjräglicbrn (Erbebungen u. s. w. auf Ersuchen des (Genonenscbafts- boritandcs crwlgt find. Vergleiche Bescheid 110 ( „Amtliche Nachrichten des R.-V.=A.' 1886 Seite 5), auch das eine ähnliche Rechtslage behandelnde Rundschrcibcn dcs ReiW-Verficbrrungsamts vom 18. Oktober 1887, betreffend die den Berufsgenyssrnickxasten nacb §§. 53, 54: und 101_des UnfailvrrfiÖrrungsgesctzes zmtebende Befugniß zur Einwirkung auf die ortsvolizeilichrn Unfailuntersuchungen („Amtliche Nachrichten des RnBuA.“ 1887 Seite 336).

1.800.) Ein als Beauftragter des Reichs-VersiÖerungSamtsmit der, Leitung bon Schiengericbtsbeisitzerwahlen befa 1er Schieds- gerichtsborsißender hatte die in der erstgedachten igenscbaft an Privatprrionen und öffentliche Behörden, welche nicht Reichs- brbörden find, gerichteten Briefsendungen zwar mit der'Bezetchnung „Reichsdienstsache' versehen, jedoch mit dem ihm anderwert zustehenden staatlichen Siegel verschlossen. Die Portofreibert der „Hragltcben Sendungen (vergleiche Bescheid 147, „Amtliche Nacht: ten des R.-V.=A.“ 1886 Seite 72) war vostamtlick) ntcht anerkannt worden. Das Rei s-Versicberungsamt bat nunmehr im Etn- vernehmen mit dem eichs-Postamt den Wahlbeauftraxiten ersu t, in Zukunft die gedachten Sendungen mit dem von ihm gefuhrten S ieds- gerichtssiegel zu verschließen.

Statistik und Volkswirthsäjaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Einer Correspondenz der „Köln. Ztg.“ aus Saarbrücken vom 16. März entnehmen wir, FolgendZs: _Wäbrend sich die Berg- arbeiter des Saargebtets anfa_ngltch mit der Einführung von Arbeiterausscbussen sowie mit den für die Wahl der Vertrauensmänner' blerzu erlassenen Vorschriften zufrieden zeigten, wurden sie inzwischen durch den Vorstand des Rechtsschuß- vereins und emen Theil der Presse gegen die Neuerung aztfgestacbelt, _ Zwar, leugnexe man aucb von dieser Seite nicht, dgß dre Arberterausscbuffe _ein geeignetes Mittél seien, die gewunschte enZlere Fublung zwischen Arbeitern und Verwaltung herzusteqen, die bfaffung indessen der Wahlordnung insbesondere wurde im Einzelnen als einer Aenderung dringend bedürftig be- zeichnet. . Daß der Vorstand der genannten Vereinigung also verfabrt, ist begreiflich; tbr Bestehen ist für einzelne Mit- glieder desselben zur Lebensfrage geworden, nachdem sie sich durch erkurlrcbes Verhalten die Kündigung zugezogen und damit den qnsiandtgen Erwerb ihres Unterhaltes abgeschnitten haben. So leben diese denn vergnugt von den anfebnlichen Brocken, die von ihrer Kameraden Ttsche fallen. . . . Durch die Unterstelluna, als seien gewiffe Maßnahmen der Verwaltung gegen den „Reckytsfchußverein“, den verzogenen Liebling “der Arbeiterbevölkerung, gerichtet, haben es ' diese uneigennuyiyen Leute wieder einmal fertig gebracht, einigen Fluß, in die Bergarbeiterbewegung zu bringen, die ibnen beangsttgend stockte. Dies die Veranlassung zu einer Reihe von Zusammenkünften der Bergarbeiter, deren Wichtigkeit stark übertrieben wurde insofern, als sie, nur von Angehörigen ein- zelner Insvektionen besucht, lediglich einen vorbereitenden Charakter trugen. Erst der heutigen großen Bergarbeiter-Versamm- lung zu Dudweiler, woran sich zahlreiche Bergleute betbeiligten, kann mit Rücksicht auf die Meinung eines überwiegenden Theils der Saarkohlenarbeiter Wextk) beigemessen werden. _Die Versammlung faßte die Arbeiterausschuffe als Schiedsgericht aus. Dieses verlangt Lohnerhöhung. Es wurde eme Anerkennunngepescbe an die dem (?)enxrunx angehörigen Landtags-Abgeordneten Dasbach und Fuchs (: ge1and .

§Ilus der allgemeinen Bergarbeiter-Versammlung in Alt eness en vorn leßten Sonntag, über welche gestern telegrapbisch berichtet wurde, ijt noch bemerkenswerth, daß schließlich auch noch die Forderungen des Verbandes zur Syracbe kamen, und daß der .Rh-Westßth.“ zufolge die Festsetzung einer bestimmten Frist, bis zu welcher dre Gewährung einer Lobnerböbung gefordert werden soüte, angestrebt wurde. Zu diesem Zwerk hätten die Deputirien mehrerer Zechin, wie Prinz von Preußen, VoUmond und, wie gesagt worden sei, auch von Mont Cenis, die Unterschriften der Bclegfckxaften bereits in Händen. Nachdem fick) noch mebrrre Redner in der bekannten Weise über die Vertreter und die Notbwendigkeit der Einführung der acbtstündigrn Schicht geäußert batien, wnrde die Versammlung, ohne über die leYteren Punkte Be- schluß gefaßt zu haben, geschlossen.

Ueber eine von etwa 1000 bis 1200 Bergleuten bcsuckxte Ver- sammlung, welche am [eßte'n Sonntag in Waldenburg stattfand, entnebmrn wir einem Bericht der „Schlaf. Ztg.“ Folgendes: Der größere Theil der Erschienenen warcn Mitglieder der Knappenvereine. Der Führer der Bewegung unter den Bergleuten des Waldrnburger Reviers, der gemaßregelte Berghauer Franz, eröffnete die Versamm- lung mit rinem dreifachen „Glück auf!“ auf den obersten Berg- berrn, Kaiser Wilhelm U., und vrrfuchte sodann fich gegen die Vorwürfe zu bertbeidigen, als woiie er nicht arbeiten, sondern sicb von den Bergleuten erhalten lassen. begegnrte indeß dabei dem lebhaftén Widerspruch eines Theiies der Versammelien; überhaupt scheint keine Einigkeit unter den Bergleuten zu herrschen und ein Tbril derselben, besonders die Belegschaften der Fürstenfteiner Gruben, mit der Führersckzast des Bergmanns Franz nicht zufrieden zu sein. Bei der Beratbung_ über die achtstündige Schicht- dauer kam es zeitweise zu iehr erregten Auftritten. Die Verwal- tungen des Waldenburger Reviers Haben sich bereits zur Herabsetzung der Arbeitszeit auf acht Stunden vom 1. Juli d. J. an entschlossen, diesen Beschluß aber davon abhängig gemacht, das; die Konkurrenzrevirre bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die Acbtstundcnscbicbt einführen und daß nicht inzwischen sich die Mehrheit drr Bergleute für Beibehaltung der jeßigen Arbeitszrit erklßrt. Bcrgbauer Hermann belrucbteté die Verhältnisse im niederfchlefi1cben Bcrgrevier und unterzog sodann die Rede des Abg. General-Direktors Dr. Riiter Vom 14 d. M. einer eingehenden Kritik, wobei er die Unparteilichkeit der Unter- suchungskommission für die Beschwerden der Bergarbeiter voilauf anerkannte! Cr mußte auch zugesieben, daß ein sehr großer Theil dessen, _ rvas Abg. Dr. Ritter in seiner Rede erwähnt, wahr ist, be1onders die Charakteristik der jüngerrn Verg- mannsgcneration; er brstritt abrr, daß der Ausfiand vom Mai 1889 die enorme'Preissteigerung der Kohle um 100 0/9 veranlaßt babe; daran sei einzig und alicin der Zwischenbandci ,1cbuld. Die Löhne der hiesigen Berglente seien nur um 25 0/0 gestiegen, und dies anch nicht bei der Gemmmtbrif, sondern nur bei Einzrlnen. Vor- rzrtbcilslos stehe heute eigrntiicb nur Sc. Majestät der Kaiser den Bestrebungen der Bergleute gegenüber. Er Habe die Lage der Arbeiter klaren Auges durchschaut und sei ohne Zweifel von dem Gedanken durchdrungen, daß nur ein kräftiges Bürgertbum und ein tüchtiger Arbeiterstnnd_ die eigentiicben Stürsen des Thrones bilden können. Die L*ürgcrjcbaft handle darin aber sehr kurzsichtig, wenn fie den Bergleuten Wegen ihrer berechiigien Bestrebungen ihre Sympqibirn enizicbe. Nach längerer Er- örterung Wurde obne Widerjpruci) der Antrag angenommen: „Da die Grubenverwaltungen erklären, nicbi schon am 1. April d. Z. die achtstündige Schicht einführen zu können, so sind die versammelten Bergarbeiter zufrirden, wenwdiese Schichtdaner erst am 1. Juli d. J. eintritt, vorausgesetzr, daß die Grubenverwaltungcn sich schriftlich dazu Verpflichten und dar; einicblxeßltck) je einer Viertelstunde Ein- und Ausfabri die Schichtdauer höchstens 83 Stundrn beträgt.“ Die Versammlung ertbeilte aleicixieitig dén Dcputrrten den Auftrag, fick) schriftlich Von drn Verwaltungen das Versprechen geben zu lassen, daß diese Arbeitszeit von dem genannten Zeitpunkt ab eingeführt werdensol]. -- Im weiteren Verlaufe der Yerbandlungen wiirde aus der Mitte der Versammlung Klage geführt yber das tvbe Benehmen eines, großen Theils der jüngeren Bergarbeiter und energifcbes Ein- schreiten der Beamten und der älteren Arbertrr dagegen geiordert.

In Halle wurde am Sonntag ein Bergmannstag der Provrn'z Sachsen abgehalten, weicht dsr .Mgdb. Ztg.“ zufolge so zahlreich, besonders von Bergleuten aus den) ManSieldschen, besucht war, daß der Saal die Zuhörer nicht zu fanerx bernwchte. Aus der Tagesbrdnung stand Beratbung über die O rganisatr on d e r Berg- arbeiter in der Provinz, über welcbe der bekannte Regierungs- Banmeister a. D. Keßler Bericht erstattete. Dre beabsichtigte Or- ganisation fußt demnach besonders auf §. 152 der (Gewerbeordnung und auf §. 8 des preußischen Vereinsgeseßes. Nach dezn vorgelegten Statut stehx an der Spihe des Ganzen der Provinzralausschuß mit dem Saß tn Halle a. S. Er hat die Aufgabe, dre Organisation zu leiten, statistische Erhebungen über Lohn- und Arbeiterverbältniffe anzusteiien, bei Streittgkerien wegen Lohn und Arbeit zu vermitteln und ein friedliches Ueberetnkommen anzubahnen ec. Jede Politik ist zu vermeiden; nur die besonderen Angelegenheiten der Bergarbeiter sind zu überwachen. Daneben Werden Bezirksausschüfse ge- bildet, sogenannte Lobnkommissionen. In diese darf jeder Betrieb oder jedes Werk nur einen Vertreter entsenden. Die„Ausschüsse konstituiren cb selbst, doch üben besondere Revisoren dre Kontrole aus. Der weck der VezirkSaussébüssetist namentlich, Sammlungen zum Generalfonds zu veranstalten, etwaige Uebelstande aufzudecken und abzustellen, Streitigkeiten zu schlichten und an den Prbyinzialansstbuß Bericht zu erstatten. Auch dies e Ausscbüff e sollen kemx oltttfcbe Tbatigkeit entwickeln, ondern nur vermitteln zwischen Betriebsfu tern und Arbeitern, Die öffentlich abzubaltenden Generalversammlungen ernennen den ?rovin- xialausschuß auf ein Jahr, überwachen die Bezirkßausscbuffe, tre en Be-

stimmung uber die Gelder und Unterstützungen 2c., ziehen überhaupt

Ants, was iür Arbeiter Interesse hat, in ihren Bereich. Die öffent- lichen Bezirksversammlungen wäblen jährlich apf je 200 Mitglieder höchstens xinen Dele irten. Diese Delegirten bilden zusammen dann den Delegirtentag. eßterer muß vom Provinzialausschß einmal im Jahre einberufen werden, ist aber an nichts gebunden. Er kann be- sondere Kommissionen einseßen, um ein gemeinsames Vorgehen der Arbeiter unter fich und mit anderen Arbeitern zu beratben. Die Beschlüsse derselben haben den Charakter von Vorschlägen, die für die Bezirks-Ausscbüffe nicht bindend sind. Der Provinzial-Ausschuß max; auf dem Delegirtentag unbedingt vertreten sem. Zur besonderen Au besserun der Lage der Arbeiter werden in allen Bezirken Fach v er eine gebildet, die ganz für fich be- Leben und vollkommen unabhängig vom Bezirks- und

rovinzialausscbuß find. Für diese Fachvereine wird ein besonderes Musterstatut auSgearbc-itet werden. Auf Grund dieses Organisations- planes soll die Organisation erfolgen. Es wurde zunächst ein Aus- schuß gewählt, welcher den ersten Delegirtentag einberufen und dann sein Amt niederlegen wird.

In Halle bewiliigten die Tischlermeister die Lobnmebr- forderung derI Gesellen und die sonst von diesen gesteliten Bedingungen, beschlossen aber ihrerseits, die Preise für fertige Arbeiten entspre'cbend 'zu erhöhen, wie es die Schlos ser- und Klempnermexster in Halle gethan haben. Auch die Mehrzahl der dortigen Schnrrdermeister haben den (Gesellen einen Lohnzuschlag von 10 9/0 bewilligt, dagegen den Lobutarif abgrlebnt.

Hier in Berlin haben der ,Nat.-Ztg.' zufolge sämmtlicbe am Bau des neuxn Reichstagsgebäudes beschäftigten Zimmerer wegen ?tirFkZewrlltgung bbbercr Lohnforderungen gestern die Arbeit einge e .

Aus" Reiche'nb,erg i. B. wird der .Voff. Ztg.“ telegrapbirt: Zu Grunwald ist in der Baumrvollspinnerei von Mauthner u. Oesterretcber ein großer Ar beiter-Ausstand ausgebrochen. 1000 Arbeiter find ausständig und fordern zebnstündige Arbeitszeit, 20 9/0 Lohnerbbbung und Entfernung des Fabrikleiters. Gestern fanden Ausschreitungen statt, wobei Lrtzterer geprügelt wnrde. Vier der Rubesiörrr Wurdkn verbajtet.

Ueber die große Ausstandsbewegung unter den Berg - xeuten rn England mrldet .W. T. B.“ weiter: In einer gestern in „London abgehaltenen Versammlung von Gruben- besrßern Wurde beschlossen, auf die Verlangte Lohn- erbohung „um „5 0/0 „jetzt und um Weiter? 50/0 im Juli als unmoglxcb MÖT, cimugehrn. Die Versammlung erklärte fich aber bereit, mit e_tner Deputation “der Arbeiter am Donnerstng zu nnterhandesn. -- Dre „Vos. Ztg theilt folgenden eigenen Draht- bxrtcht vom 17._ d. M. mit: Der Ausstand der Grubenarbriter hat bis jejzt „noch nicbt dre befürchteten grobßen Verhältnisse angenommen. 25000 bis 30000 steilsen am Sontra and die Arbrit in Süd- und West-Yorxshrre'em; rnndrn übrigen Bezirken wird die Arbsit fort- gesetzt, bis dte_ endgultige Entschlirßuna der in London abzu- baltenden Kbnserrnz des. Grubenbesißerverbandes be- kannt geworden nt. anw1fchen baben in Lancaibire 7000, in 'Yorksbtre 12 000 Arbeiter die beantragte Lohnerhöhung brwrlitgt „erbalxen. Die kleincrrn Grubcnbefißrr zeigen M) nach- grebrg, die größeren weigern fich jedocb entschieden, aneständniffe zu warben. - Dagegen berichtet_die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem g1etchen Datum: _Der AuS!tand der Bergleute in den Koblen- drftrrktxn ist seit Sonnabend in Voliem Schwungr. Jn Yorkshire Haben 60000, in Derbysbire 20 000, in Süd-Staffordibire und _Osi-Wbrcestcrihire 12000, in Nord-Staffordsbire 15000, in Nottinghamjbire 12 000, in Nord-Wales 10 000 Beereute die Arbeit eingestellt. Recbnrt m_an hinzu die Koblenreviere in Lancasbirr, L_ercesiersbire, Warwickibtre und den übrigen Vinnrngrafsckxaften, so laßt sicb Wohl annehmen, daß im Ganzen 150 000 bis 200 000 Ar- beiter feiern.

In Liverpool fand gestern Nacbmittag eine groß? Ver- sammlung von strikenden Dockarbciiern stait. In der- selben fragt? ' der Schiffsrbeder Houston, warum die Leute die Arbeit auf iernen Schiffen nicht wieder aufnäbmen, nachdem er ihre Fordcrungxn bewilitgt babe. Mac Hugh, Sekretär der Arbeitsr- Affociatwn, außerte sick) _ in ähnlichem Sinne und WLAN von der 1armcnden Menge mri dem Rufe unterbrochen: „Niemand sol] arbeiten, wahrend“ Andere Hunger leiden“. Yiac Hugb erwiderre darauf, er. werde, da die Menge vernünftigen Vorstelinngcn11ichtzu,7„ä:1g- [[ck zu sem _fcbetnc, uberlegen, ob er skins Entlaßung nehmen folie. Wahrend er [prackxrubrcxn großer, mitGrtr eidc [* e [ ade n er Wa g en voruber. Em Haufe sturzte fickxktroß drr Proteste Mac Hugb's und Andrrer anf d;en Wagen, ,bsmächtigie iich des (Hrireides und verstreute dnsielbe auf die Siraße. DrrKuts Ther erhielt in dem Handgcmenar einen Messerstrch und mehrere andere Männer wurden dnrch Fuß- tritte_ scb-WLr verletzt, Cine P () [iz eim (: n nsch aft von 6 Offizirren und 50 Konstablern wurde bci i_brem Eintreffen mit Stsinwürfrn ernpiangen, zerstreute aber 1chiirßlich die Menge. Tie Bebbrdcn von Liberpbol waren unter dem Vorfiß drs Bürgrrmeisters [121118 Raki)- tnrttag Versammelt, um über die Situation zu beraibkn; u. A. sri'i dre dVerlegung Von 500 Soldaten von Preston Hierher beantragt wer en.

21113 B eigien liegen wieder zwei sehr bezeicbnende soz i ali stiscbe Kundgebungen bor. Auf Anrvcisung dcs Erricralratbs der belgticben Arbeiterpartei werden am 18. d. M., als drm Jahrestage der §Yrbklarnattbn der quzser Commune, alle Arbeiterlokaie Belgirns die rothe Fahne anibrßen. Der Antwerpener Scha11kwirtb Arcaye, welcbch bet der 1eytZen Ziehung der Anrwerpener Stadtloose 150000 Fr. gewonnen“ akte, hat 20 000 Fr. dern dortig-kn Urbsrter- vereine fur die sozialistische Propaganda Überwiesen.

Zur Lage der Eisenindustric.

Die Eisenfsbrikation bot im leßiry Quartal, wie aus Arnsberg grsckyrtebrri wird, in ailen ihren Zweigen rin erfreuliches Bild dar. Die bestebrnden Betriebe erfuhren eine fortgeseßte Er- weit'rrunéx, die Zahl der ncuen Fabrikanlagrn bermcbrtc sicb. Die Preise sarnmtlichcr Fabrikate zeigten eine noch sicigendc Tendenz; srlbsi m der Ersendrabt-Jndustrie, deren Preise in auffallendcr Weise zurück- gcblu'ben waren, begann ein unverkennbarer Anfsckywung.

, Was" den Eifenerz-Bergbau betrifft, so hielt sich auch dreier wahrend des letzten Quartals nicht nur auf drr zu Beginn desselben eingenommenen Höhe, sondern bekundete sogar cinrn weiteren Jortscbrtxt. ,Da dir Geschäftslage auf dem Eisentnarkt während dieser Zett eme günstige blirb, und die Erzprcise in Folge vrrstärktrr Nacbfraae stirgen, so konnten die Gewinnungsarbciten aus den Berg- Werken flott fortgehen und einen guten Ertrag abtrerfen.

Kanalbauten.

Der Neubau des Oder-Spree-Kanals ist im Laufe des vergangenen Jahres in erfreulicher Weise gediehen. Dieser12ZMeilc-n lange Kanal fteÜt eine neue,_ den heutigen gesteigerten Ansprüchen an Größe und Tiefgang der Schiffeventsprechende Wasserstraße von Justen- berg a. O. über Müllrose nach Furstenwalde, von dort nach dem eddin- See und der Dahme bis nach Köpenick her. Es ist möglich gewesen, die Hälfte der Strecke von Fürstenwalde abwärts bis zum Seddin-See vollständig fertig herzustellen, sodaß dieser Theil schon am 1. Juli vorigen Jahres dem öffentlichen Verkehr übergeben Werden konnte. Auf der oberen Strecke von Fürstenberg bis Fürstenwalde sind die an er- ordentlicb umfangreichen Erdarbeiten zumal in der Nähe von Fürsten erg zwar kräftigst gefördert Wegen vielfacher Schwierigkeiten, welche bei der Bauausführung bervortraten, aber nicht soweit gelangt, wie dies anfänglich in Aussicht genomxnen war. Namentlich bei undirung der Schleusen bei Fürstenberg zeigten sich so erbeblicbe cbwierig- keiten, daß es unmöglich wurde, diese Bauwerke, wie beabsichtigt war, bereits bis zu diesem Frühjahr zu vollenden; es ist aber sichere Aussicht, vorhanden, dies bis zum Sommer zu erreichen, sodaß dann, da auf der übrigen Strecke zwischen Fürstenberg und Fürstenwalde die Erd- arbeiten nahezu und die Bauwerke volistandig fertiggestellt sind,

vbraussicbtlich am 1. Oktober 1). I. der ganze Kanal von ür te bis Köpenick für die Schiffahrt freigegeben werden kann. F s nbcrg Zwei weitere Neubauten arößeren Umfangs, Welche vorhandene Wasserstraßen den erhöhten VerkehrSansprüchen der Jeßtieit en!- sprecbend umgestqlten soßen, sind in der Ausfübtung begriffen. Die eme dieser Arbeiten, die Kanalisirung der Unterspree von der Berliner Werchbildgrenze bis Spandau, siebt in unmittel- bareurZusammenbange mrt den zurZrit in der Ausführung begriffénen RFultrungsarbetten drr Sprecinnerbaib Berlins und dem Neubau der S leuse an den ebemcaltLenDammmüblcn daselbst.Letztrresolidiegleicben Abmessungen, wre die Oxbleusen des Oder-Spree-Kanals erhalten, um das Durchfahrennvbn Kabnen mit 8 m Breite, 2 111 Tiefgang und 8000 Ctr. Tragfabtgkett zu ermöglichen, und dementsprrcbend rnrrß auch das Fahrwasser _der Unterspree bis Spandau vertieft Werden. Nach _D_urchfuhrung dieser Anlage können Köhne mit der angeführtrn Tragfahtgkcrt „bon Schlesien bis Berlin, beziehungsweise bis Hambnrg gefubrt Werdrn, obne mniaden zu müssen. Die andere Bauausfubrung betrifft den "Sacrow-Parelxer Kanal, welchc durck), Baggerungrn erbeblick) britieft wird und an Steile der [SHT txorbandrnen, weit in den Kanal binxin- reichenden, flachen Bbichungen neue Drckwrrkc und damitrin wksentlick) breiteres Fabrwaffer erhält. „Beide Arbeiten, sowohl die Kanalisirnng drr Untersdree als auch die Vertiefung Und Verbreiternng des Oacww-Pacetzer Kanals können im Laufe diesrs Sommers boiiständig beendet werden. -

Literatur. _ _

' ,GeschrÖtsdrarnen' von Peter Lohmann. AuSgabe in einem Bande, 'Le-WW. Verlagsbucbbandlung von I. J. Weber. 1890, Es ist die dritte Aufiazze dieses Werkes, wriche uns bor- liegt. Die anziehende Marlis seines Inhalts, für welcbe die so freundliche Aufnabme lznd fo WWW und weite Verbreitung dessrlben wobl dre besten 'Zetcben sind, deutet genügend der Titel des Werks an. (Es ist eben das wirkliche ,voiie Mcnschenleben“, welches von den _ „Brettern, 'die die Welt bedeuten“, bier packend anf den Le1er einwirkt, gleichviel ob seine Darsirilungs- fbrmen dre Gestalten eines .MasanicUo', .Effer', Savomrbla', eines .Scbmteds von Ruhla“, „Appius Ciandins“, .StraFord' oder . dre leßten Mauren", „Kari Stuarts Ende“ und „Wider den Stachel'_ als Gegenstand wählen. In der DarstellungSwerse verscbmabt der Autor jeden unnöibigen Aufwand an Knustmttteln, jeden übermäßigrn Schwunzi der Pbantasie, xeden Zauber einer pbkrnsenchien Ausbausckxung, ist dabingrgen in der äußgejtaltung aiicr 1emer .GrscbiÖtsdramrn“ unausgcseßt und mit brstemer-fbl :. bemüht, seine Helden und Heidcn-erioffcn gam in dem Lubie ihrer Fett, in den Farben ibrcr Zeitnmständr, in dcm “Fmrulse ileer Zertgedanken, austreten, handeln, siegen Oder unxeriirgm zu a en.

_ Von dem in Frankfurt a M. [ebrndon Dickirkr 111: T-iribur

Pfung st „liegt uns der rrstr T_beil einer rpisckysn Tirbtnng „Las karis' vor (Leipzta, Verlag von Wilhelm Frirdricb, K. R. Hofbucbbändler). Der Verfaffer, dcr sick) durri) eine unisr drm Tiiri „Ibis Blätter“ (im selben Verlage) erschicnenc? Sammlung [r)riirbrr (HrdiMc bcreits bortbeilbafi bekannt gcmachi bat, brkUni-ct, wir in dicsrr, is an:!) in dern obigen noch unboiirndktrn EPOS eins tirf crniir, «reifte Writ- anicbanunn. Ja, die eingcfibckitrnkn, ans.:rrebrxien Und gedamkcnrciÖen Lebrnsweisbeiis-Lebren gcbrn der Dichtung gerade:,u cinen rbii-.**"rdbisch- didaktircben Cbaraffsr. Der erste" Tbeil dcs Ebbs, dcm sine neu- grirciotkck)? Sage zu Grunde zn licgcn scbsint, brritcii fick) „Laskaris' Jugend“ und svielt auf den Inseln Cdprrn und ?)ibrbbs ixi mixrriaiter- lichrr Zoff. Der Held ist ein vornebm-cr Jiinslirxß, crfriiii ron drm glühenden (Orange in die Welt binans, wäbrrnd Ybiialrxbrs, ein lcbrnsrrfabrerxrr Weisst und “illckyymist, siéi) befiiiién zcégr, ibm die Gesgbren, denen er sick) ausseßrn werde, nnd dic Eiicikrir aiics eriscben zu 1childcrn. Als fich Laskaris dennoäy nirist W;! scincm Vsrbabcn abbringen läßt. wiil ibm Pbiialrtbés Wenigi'trris drn Wr.] z::rn waiiren (Mück zsigrn, nnd der Jüngling erklärt snip bsrrxr, arri" (ichn be- 1chn*erlichcn Pfads ihm zu fbigrn. Zn Röbdbs xxxi: IxsiUis an- gekommen, übrrqiebt dsr Weise ibn drr Obbni dcs Präixrrn sines Kxoiiers, wo Laskaris nun, den edlen Tbatrn dcr Jbbaimizrr-xiiiirsr narb- WLMÖ, Ick unter Anlriinng der Mönch? der Brrritxnxz ban Arseneirn “sur dic Krankrn widmet. Eincs Tach irn Wridc, wb rr nach b'cilbritYé-ndcn Kräutern sncbir, :rmiidr-t einri-ziwizim, wird (? durcb LMM „Schrei auigcwrckt. DiLiLiii nacbgcbrnd, findrr cr cin: biiifiose, 5071111121: Schianize grbiffrne Jungfrau. Lxskarés «rcxxrr sic diirch Äusxangz'n der gifierfiiiitcn Wunde rrm iicbrrcn DM *.er grlritet das Madaben dann beim NÜÖ ibrcm DMÉM. Fir Wii? aber hat sich ibm anfs Tiris'ss ein,;cpriigt; 1'0-“1 beninri'i zirersbrii iibersteigt cr Nacbjs dic Klostermanrrn, nm in ibrx Näbr zu .Wir-.: ::.-*.? *.*-.rnimmt mm an ihrem Lagxr, daf; sir: dcmwi» crm Tor»: r*:rnriinr rreil fie die Ncraidrn grscb-anr, clfrnglri-er Fabcirrssc=, dir „Air::kx- ars dcn kÜIlen QUEUM steigen, um auf dcn Binm-Jn, imb)»; errnxniié'r zu tanzen ibrrn wundcrsamcn Re'gén“. Si: bcrlmnicn nail) xb.“ Und nur durch irdiicbcs Gold kann fie sio?) aus 1b:-;'r “Grants 2.777.751. 7, is.“; beschließt ihr der iiebrnerÜngling nm jcdcn Preis xn r*xr1"ii„-.1r7xrx. (Zr nimmt Ur- laub vorn Klostrr Und eiii ,;r: srir-xrn crfnbxrnrxi r*„Zr-:.i;.'i'r:: Freunde. Pbiialcibcs, irn Brsiße ein-xr „Paixaccc, .in? dir ri. LIrit gebxrrt, dir jsd' Métal], das sic dnrkkydringt, zii ('I-bid [57:1 wcrden“, vererbt ihm diesks Wundrrmiticl und [r,xt fick) dnnn =:;11: Zirrbkn nieder. Laskaris über;;ic-bt dé? Leirbc drm "r"»- M* MUM]! dk? Asche- Um fie nach Rhodos zu bringen, wir r*.r «.»;an ibxn borgcschrieben. Damit schlirßt dsr erst?, 12 Gefängs n;:ifas'sxxidc Clan der Dicbtnng, anf dercn Fortdang er uns ckck! »;esyan "mcht. 2711-58 Vcrswrm sind 5süßige gereimic Jambsn gcwäbii, Wick) ?)lrr dr: ZraM-i, aber um zMi Vcrse erweitert. Von wxnigrn Sirlirn ,“rbiissrixn, bat der Dichtsr aucb strts Sorgfalt auf die rcgrlrscbir eriairrwg bbri Mrs und Reim verwandt, twßdcm er durch di? s(bbn bbcr'. brrrrriicbobcnr Fülie und Tiefe dcr Gedankkrr sicb siine Aufgab: mib? [FÜR, gemacht bat. Als Proben in dieser Bezisbnng scicn rirxigc Lich Ullkgétbeilt. So beißi es im 4. Gcsanac: „D;;s was r*cr,*.x;“:;icri. !*;ckkt Dkk Mensch der- klärt, Tir Zukunft firbt cr nm“ im roi*zi;:1 Liebi, JJWÖ der bSUt'ge Tast, der ihm gehört, Er findrt stets zu irbcxr i1'il'iiiwll)" nicht. Dies Spiel des chcns Ach spiricn miisskn »“ MET Jeder weiß es _ Keiner wiil es wiffcn!“ I'm [cyrcn Gciansc QW legt Lk dcm Pbilaletbcs folgendr Worte an Laskaris in dcn Mind: „Dick; kann und wird allein das Leben brilen, Denn nur, wer es gelebt, kann düster sagen: Die Güter sind nikst wrrtb dsr zchwrren Müb'n, Die kämpfend ick) ardnidig bab' rrtragcn, Fiir die ick) ireudrg gab mein Dasein bin! Nur drr, dcm Allos ward, was rc Ölschkte, „Dem nicht ein leiser Wunsch mrbr blicb zurück, SWK LILTUÖT Elkes, thél ist die Erde _- Was ist ihr Hbffrn Und w.;s ist ißt" »leick?“ _- Ueber diesen [ebrbaften Steiien, die allen drnkendrn, besonders nber den älteren Lciern die Dichtuns wcrtb macbcn wrr'dcn,'11;1d jedoch auch die Schilderungcn der Natur und Wirkliihkrir ksxnesivegs vernachlässigt; im Gegentbsil sind?]: wir sbichc in „farbenrctcbtter Ausführung bei Sonnen- und Mondschein mcistrns rnit acdankeutiefen ethischen Be- trachtungen allegoriicb brrbundcn. Nack) aÜedrm kann man dem Dichter wobl (Glück zn icincm 7chönrn, akbaltbbüen Werke wünschen und ihn nur um baldigr Fortscyuns desselben bitten.

- Das soeben erschicncnc Marzbrff der „Deutschen Rund. schau“ zeichnet fich wicderrim „duroh semen ebenso czbwecbslungsVoiien wie gediegenen Inhalt aus, Wir ncnncn hier nur die bauvisäcblicbsten Beiträge: Unter dem Kataipenbäunkx Erzählun en bon Konrad Mähly. - Ueber den Zurall. Akademtscbe Abband ung von G. Rä- melin. - Ernst von Wildenbrucb als (;Oratnatiker. Von Hermann Conrad, - Frauenarbeitftw der Arcbaologre. Von Franz Xaver Kraus. - Die Denkwürdtgkerten drs Herzogs von Sachsen-Coburg- Gotha. Von Gottlob Egelbaaf. „_, Die Berliner Märztage 1848. Ein Brief Graf Rudolf's don StlÜfrtcd-Alcéxntara. Mitgetbeilt von Bernhard Kugler. -- Franz Dmgelstedt. Blatter aus seinem Nachlaß. Mit Randbemerkungen von Julius Rodenberg. 71. Der koömo- politische Nachtwächter und Geheime Rath 1841-1851). 11. Stutt-

art (1843-1851).- Aus dem Berliner ufikleben. Von Theodor Krause. - Politische Rundschau. - Moriz Carriere, Von Hermann

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