1870 / 158 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gründlichen Revision zu unterwerfen. Die erste Reviston hat zu er- folgen, wenn die Lokomotive einen Weg von höchstens 10,000 Meilen, jede folgende, nachdem fie höchstens weitere 8000 Meilen zurückgelegt hat, niemals später jedoch als nach je 3 Jahren, soch nach jeder größeren Keffelreparatur. Bei Gelegenheit dieser Rcvifion, welche sich auf alle Theile der Lokomotiven erstrecken muß, ist der Dampfkeffcl vouz Mantel zu entblößen und mittelst “ciner Druckpumpe zu pro tren.

Hinfichtlich der bei diesen Proben anzuwendenden Größe des Druckes wird bestimmt, daß die Prüfung für eine Dampfspannung von nicht mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck mit dem zweifachen Betrage dcr zuläsfigen Maximal-D.mwfspannung von mehr als fünf Atmosphären mit einem Drucke, welcher die zuläsfige Maximal- Dampfspannuna um fünf Atmosphären übersteigt, stattfinden soll, Für diejenigen Lokomotiven, 1velche bei dem Inkrafttreten dieser Be- stimmungen bereits vorhanden smd, verbleibt es bei dem Maximal- druck, welcher bei der ersten Prüfung Anwendung gefunden hat.

Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend ändern, dürfen in diesem Zustande nicht wieder in Dienst genommen werden.

„Höchstens 8Iahre nach Inbetricbstellung der Lokomotive muß eine inyere Rsvifion des Kessels vorgenommen Werden, bei Welcher die Stederohre zu entfernen find. Nach mindestens je 6 Jahren ist diese Revifion zu wiederholen.

. Ueber die Lokomotivrevifionen find Verhandlungen aufzunehmen, tn denen die Ergebniffe zu ver eichncn sind.

Jede Lokomotive muß veréchen sein: 1) mit mindestens zwei zu- Vcrläsfigen Vorrichtungen zur Speisung dcs Kessels, welchc unabhängig von einander in Betrieb gesetzt werden können, und yon denen jede für fich während der Fahrt im Stande sein muß, das zur Speisung erforderlicheWasscrzuzuführen. Eine dieser Vorrichtungen muß außer- dem gecignst sein, beim Stillstande der Lokomotive den Wasserstand im Kcffel auf der normalen Höhe zu erhalten,“ 2) mit mindestens zjvei von einander unabhängigen Vorrichtungen zur zuverläsfigen Erkennung der Wasserstandshöhc im Innern des Kessels. Bei einer dieser Vor- richtungen muß die Höhe des Wafferstandes vom Stande des Führers ohne besondere Proben fortwährend erkennbar und eine in die Augen faxlendc Marke des Normalwasserftandes angebracht sein; 3) mit Wenigstens zwei vorschriftsmäßigen Sicherheitsvcntilen, von welchen das eine so eingerichtet sein soll, daß die Belastung desselben nicbt Uher das bcstimmteMaß gesteigert werden kann. Die Belastung diescr Srchcrheitsvcntile ist derartig einzurichten, daß denselben eine vertikale Bewegung von 3 Millimetern möglich ist,“ 4) mit einer Vorrichtung Manometer;, Welche den Druck des Dampfes zuverläsfig und ohne

pßellung besonderer Proben fortwährend erkennen läßt. Auf den

Zifferblättern dcr Manometer muß die größte zulässtge Dampf- spannung durch eine in die Augen faklende Marke bezeichnet sein,“ 5) mit einer Dampfpfcife.

, §. 10. Iede Lokomotive muß mit Babnräumern- sowie mit emem verschließbaren, an den Feuerkasten dicht anliegenden Aschkasten und mit einer Vorrichtung versehen sein, durch welche der Auswurf gluhender Kohlen aus dem Schornstein wirksam verhütet wird.

' Z. 11. Tender-Lokomotivm und Tender müssen mit kräftigcn, letcht zu handhabenden Bremsen Versehen sein.

Z 12. A(le in fahrplanmäßigcn Zügen gebende Wagen sollen auf Jedem ruhen, mit elastischen Zugopparaten und an beiden Enden nut elastischen Buffern versehen sein.

Sämmtliche Räder müffcn mit Spurkränzen versehen sein.

Die Stärke schmiedeeiserner und stählerner Radrcifen muß bei Lokomotiven und Tendern mindestens 22 Millimeter betragen, bci Wagen können scbtniedceiserne Radrcifen bis auf 19 Millimeter, stäh- lerne bis auf 16 Millimeter abge_nußt werden.

Sicherheitskettsn müssen aus beiden Enden jedes Wagens ange- bracht und so befestigt sein, daß fie im Zustande der vollen Belastung desselben beim freien Herabhängen noch 50 Millimeter von der Ober- fläche der Schien§n entfernt bleiben.

Z. 13. In jedem Zuge müssen außer den Bremsen am Tender oder an der Lokomotive so viele kräftig wirkende Bremsvorrichtungen angebracht sein, daß bei Steigungen der Bahn

bei Personenzügen, bei Güterzügen,

M,..- bis einschließlich 14,09. der 8. Theil, der 12. Theil, » » 1/z00........ » , v » ]0. v

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. . . . . . , der Räderpaare gebremset werden kann. Gemischte Züge, welche mit der Geschwindigkeit der Personenzüge fahren, find hierbei als Perso- nenzugx zu behandeln.

Fur Bahnstrecken mit stärkeren Steigungen als 1/40 find für das

Bremsen der Züge von den Auffichtsbehörden besondere Vorschriften ZU erlassen.

§.„14. Die Thüren der Personenwagen, Welche sich an den Langsettcn befinden, find nur auf ihren Außenseiten mit Vorrichtun- gen zum Oeffnen zu versehen, und zwar haben diese Thüren einen doppelten Verschluß, worunter ein Vorreiber, zu erhalten.

Das'Innere dcr Personenwagen ist während der Fahrt in der Dunkelhett angemessen zu erleuchten. Diese Anordnung findet auch auf Tunnels, zu deren Durchfuhrung 3 Minuten oder mehr gebraucht Werdcn, Anwendung.

Die ersonen- und bedeckten Güterwagen sind mit den erforder- [(COM ngchtungewzur Anbringung der Signallaternen zu versehen.

Z. 15. Alix Wit _leicht feucrfangenden (Hegenßänden beladenen

(Hgterwagen muffen um einer scheren Bedeckung versehen sein, sOWeit 111.191 Ausnahmen durch das Betriebsreglcment gestattet find.

vision zu untcrjverfch bei welcher die Achsen, Lager und Federn ab- genommen werden mussen.

zu ersehen ist: 3.) die Eisenbahn, zu wclcdcr er gehört,“ 1)) die Ord- nungsnummer, unter welcher er in den Werkstätten und Revisions- registern geführt wird; 0) das eigene Gewicht, einschließlich Achsen

den darf; 0) das Datum der [613th Revision.

Z. 18. In jedem Zuge sollen dicjcnigcn (Heräthsckmstcn vorhanden sein, vkrmittclst wcläxcr die während dcr Fahrt an dem Zuge vor- kommenden Beschädigungen thunlichst beseitigt Und die Weiterfahrt möglich gemacht werden kann.

(Fortseßung folgt.)

Das 24. Stück des Vundes-Gcseßblattes des Norddeutschen Bundes, welche?? heute ausgegkben wird, enthält unter

Nr. 523 die Bekanntnmckxung, betreffend das Bahnpolizci- Reglement für die Eisenbahnen imNorddeutschcn Bunde". Vom 3. Juni 1870.

Berlin, den 8. Juli 1870.

Zeitungs-Comtoir.

Ministerium für Handel,_ Gemerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung, betreffend die Aklerböchste Genehmigung

der von der Aktiengesellschaft »Vdrwärts,GcscllschaftfÜr Flachs-

spinnerei und Weberei in Biclefclda beschldffcnenAbänderungen ihres „Statuts.

Des Königs Majestät Haben mittelst Allerhöchsten Erlaffcxé vom 1. dieses Monats die Statntändcrungcn, wclche von der am 12.Mai d. I. stattgchabtcn GencralvcrsammlMg dcr untc'r dem 2. April 1855 genehmigten Aktiengesellsckmft »Vorwärts, Gesellschaft für Flachsspjnncrci und Weberei in Bielefelde- bc- schlossen worden sind , zu genehmigen gcruht, Der AUerhöchftc Erlaß nebst dkmStatute wird durch das Amtsblatt der König- lichen Regierung zu Minden bekannt gemacht werden.

Berlin, den 6, Juli 1870.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Anstrage: Iacobi.

51, 1:1 511163 Sr. Majestät des Königs Und Führer der Garde".- Naffan.

rium der geistlichen Ic. Angelegenheiten, 01“. Keller, mw.) Schwalbach.

Mécäsaxvxéliches.

Preußen. Berlin, 8. Juli. Die Nachricht von einer im Laufe dieses Monats bevorstehenden Reise Ihrer Majestäk der Königiy nach der Provinz Preußen beruht auf eincm Irrthum. Eine solche Reise, welche im vorigen Sommer aller- dmgs beabftchtigt war, steht für jeyt nicht in AUSsicht.

- Als weitere Ergebnisse der in den lcßten IahrenSeit-cns der Bundes-Marine ausgeführten Vermessungen in der Nordsee smd nn Verlage von“ Dietrich Reimer in Berlin kürzlich fol- gende Seekarten erschienenx :x) Ostfriesische Inseln, östliwcr

b) Ostfriesische Inseln, westlicher Theil, mit der &us-Mündung

Bucht der Nordsee, Maßstab 1:300,000, welche in Folge der genauen Darstellung, unter Venuyung der neuesten Verände- rungen, -niohk blos der in ihren Bereich fallenden wichtigen Fahrwaster, sondern auch der ausgedehnten Waffengebiete, so- wohl für schiffahrttreibende, als auch für andere Kreise von Interesse sein werden.

Ferner werden die :Nachrichten für Seefahrer«, Welche bis- her als Anlage zum Handels-Arthiv erschienen sind, von jsßt ab wöchentlich als Anlage zum »Marine-Verordmng-Blatt«- erschemer); doch soll es auch gestattet sein, da diese »Nachrichtcna namentltch für das schiffahrttrcibende Publikum von Werth find, auf lcßtere allein zu subskribiren.

_Dxr Vertrieb der »Nachrichten für Seefahrer«_ wird der Kömgltchen Hof-Buchhandlung von C. S. Mittler & Sohn in Verlm, Kochstraßc Nr. 69, übertragen werden.

Hannover, 6. Juli, Der ständische Verwaltungsausschmß

§. 16. Sämwxliche Wagen find, nachdem fie 3000 bis 4000

Hat hcuie dic Berathang dcs provinzialständischen Haushalts-

Meilrn durchlaufen haben, resp. selbst bei geringerer Länge des zurück- _ gelegten Weges nach längstcns je zjvei Jahren einer periodischen Re-

Kavallerie-Diviston, Graf von der Golxz, nach Dillenburg 'm

UNd dem Friefischen SeegatMaßstab 1 : 100,000 und (3) DLUMDL

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§. 17. chcr Wagon muß Bczcichnungcn erhalten, aus Welchen

und Rädcr; (1) das größte Ladegcwicbt, mit Welchem cr bclaßct wcr- .

Abgereist: SL.Exccllenz der General-Ljeutenant, Gcnera[

Der Wirkliche Geheime Obcr-chicrungs-Rath im Minifis- ,

Theil, mit Iade- und Weser-Mündung, Maßstab 12100000, “)*-LÖ

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V9yg11schlags für 1871 bcendek und dann eine Nachbewilligung

für das laufende Jahr ausgesprochen. Graf Münster 13:15, _

Landc-sdirekwr v. Bennigsen erhielten Auftrag, untcr Vorschaic der Zustimmung dcs Provinzial-Landtach einen Vertrag Über 1116 Ständehaus mit dem Ober-Präsidentcn abzuschließen. Die (53c1mm1ten wurden ferner bWOUMächtigf, dicmitder Regierung bsgdtmencn Verhandlungen wsgcn Uebernahme des Landgestüts ZU Cclle auf die provinzialständische Verwaltung weiter zu Ü ren.

f y WieZbaden, 6. Juli. Der Minister der landwirthschaft- lichen Angelegcnhciten, von Selchow, ist gestern Nachnuttag dier eingetroffen und hat sich sofort nach samer Ankunft nach dsr bci Wi'esbadcn errichteten künstlichen Ftschzucht-Anstalt de' Eben.

g -“ Ucbkr die Sixzung dcs Kommunal-Landtagcs be- T1chtct dic »Mitt-elrhcin. Z.« 11011) Folgendes: Der Landtag ,hat die kdmmunalständiWc VerwaltungZ-Organisation zum zwetten Male in dieser Sécffion bcrathcn. Die Bcstimmnng, daß Prä- sident und Vize Präsident des Kdmmuna1 - Laxxdtagcs neben- c'mandkr Mitglieder dcs chvaltung's-AuI'schusch sein wüten, wnrde mit 13 gcgen 12 Stimmen, die ständiscve Gliederung mit 20 gcgen 5 St'nnmcn in 11.111,1c11tljcher Abstimmung ver- worfsn, da?? KöniglicheBestätigungsrewt zur Wahl des Landes- Dircktdrs abcrnmls, mit 15 gegen 10 St'nnmcn, zugestanden, Hagsgcn die Bestimmungen, welche auf die Anstellung der kom- mu1mlständisch9n Bcamtcn die Gesetze über Ctmlvcrsdrgung von MilitÜr-Anwärtcrn angc'wcxwet wissen wollen (FZ. 7 und 9 des :zcch:[««-1ws), wiederum mit übsrwicgender Majoritcit abgelehnt. Die ganze Vorlage wurdc schlicßltch nut 13 gegen 12 Stimmen angenommen. ,

--- 7. Inti. Auf der heutigen Tagesordnung stand dxr Berichs dcs Atxsscbnffcs für Eutwerfung eines RegulaUvZ fur die Vcrwaltung dcr Naffmtiswen Lgndcsbank undNaffamschsn Sparkasse. Nachdcm sich die Versammlung anf den drzrch dm Vorsißcndcn Unterstüytcn Wumscb mehrere Mitglikdcr fur zwe!- :xml'xgc Vcrathung dcs vorlicgkndcn Gcgcnstundes mxsgkxprdchen, wurde die ganze Vorlage ohne irgend erlwblichcDiSkusstdnnach den Anträgen des AUSJOUFZS angcno1nnjsn. Es folgten Pett- TiOZiZbcrichtc. , .

Sacdsen. Drcsdcn, 7. Juli. (Dr. I.) Dcr_ Kdmg beabstckytjgt, nächstcn Mdjstag früh von Pillniß auseme sechs- xägigc Retsc nach dem Leipziger Und wackauer chtcrungs- vezirkc anzutreten. "

Weimar, 7. Juli. Das»§)kcgicr1n1gsblatt fur das Groß- [)erzdgtdm '. Smdscu=Wcimar-Eisc1:ach« enthält in Nr 11 exncn Nachtrag zu dem Gesky vom 17. Novsmbcr 1869,' betreffend die Einrichttxng cincr Lanchkrcditkaffc, fkkUkk Minmtertqlbekannt- nmwxwgen, betreffend die A:“xcxdmmgen zur Vorbxrettung der Abgcordnctcnwahlcn,' [)ctr. Ertheilung dcr Befuamj'; znr Erle- ngtmg von ).[cbcrgangsschcincn Über gezwmpelteprclkarten an die Stcrxcrrczéptur zu Luiscnßall; betreffend Anwendung der Vestimmnug dcr Eiscnachcr Konvention vom 11. Iult 1853 auf geistig kranke Pcrsoncn. , .

B;:dyu. Karlsruhe, 6. Init. Dre„Großherzogm Est gcstern Abend von Ems xmcb Badcn zx:r_11chge_kchrt. _ '

Heute Nacht um 1 Uhr wird IHr-c Kdmgltcvc Hohctt dtc Reise nach St. Moriß antreten, nachdcm das Bestndcn des Prinzen Ludwig Wilbclm ein bericdichdcs ggwordcn 1st., '

Baverax. München, 6. Iuli. Großfurst Wlxtdtmtr von Rnßland wird hcute Abends hier eintrxffxn und 1111 Hotel 311111 »BawrichHofa absteigen. Dcr Großfurst wird mehrere Tage in München verweilen.

-- 7. Iuli. In der Adgcordnctenkgmwer wurden von der Advokatcndrdnung heute die Artikel 4/ [316 50 erledlgt. Morgen findet die Fortseßrmg dcr heuttgcn Debatte statt.

Odsierreickx-Ungaru. Wien, 7. Juli. Dcr Reichs- Fannz=Mi11iftcr von Ldnyav trtfft, nach neueren Ixachrt'chten, am 13. d. M. aus dem BadePistvan hier cm und xtberfmmmt jddann definitiv die Leitung de? Rcichs-Fit1anz-thstexntnw.

Pcsth, 6. Inli. f Das Unkcrhaus beschäftigt stch noch mit dem Munilipalge eZ.

Lemberg,3 6. Juli. BiZher ist ungefahr folgendes Re- sultat dcr metagswahlen bekannt: 25Ruthenen , worunter 13 Gsisiliche, 16 Gmdbcsißer, 7 Beamte, 20 Bauern.

Aaram, 6. Iuli. Der Landtag genehnngte das Budget Tit. 1711.-)(11. nach den Anträgen dsr Regtcrung. '

Triest, 7. Juli. Dcr Lloyddmxxpfer »Iunl)“ [| heute Nachittag 5 Uhr mit „dcr ostmdqchen Uebcrlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

Schweiz. Bern, 5. Juli. Der Bundesrath hat Kenn?- Riß genommen von der Erklärung de_r chtrruyg von Um, daß die Landsgemeinde am 1. Mm 1870 den Beitrag an das Gotthardunternehmen von einer MtlYon Franken als Ultimatum und in dcr Vorausscßung beschlonen habe, es werde

die Strecke Flüelen-Amfteg auf dem rechten Reußufcr erbaut werden. Er bestätigt dagegen der besagtcwRegierung auf deren bezügliches Verlangen und gestüßt a_uf Zme entsprechende Zu- sage dcs Gotlhard-Komite als Konzesswnarder Gotthardbahn, daß der fiir eine Million Franken unbedmgt konform dexn gemeinsamen Formular ausgestellte Veryfiichtttygsjchem _nur 111 dem Falle Geltung abe und ,für Um verbmdlrch „sem soll, wenn der eben angefuhrten Bedmgung entsprochen „wrrd. ' , -- Die Vertheilung dcr GeschäfFe'unster die etdgexxösft- schen Räthe Überwctst die Priorität m der RcvtswUSstage dem Nationalrath und in der Gotthardfrage dem Stauderath. -- Der Ständeratb hat heute die Berathuna dcswundxs- räthlichen Geschäftsberichtes von 1869 mit dem GeschjaftSkretsc des Departements des Innern begonnen. -- Der Natwnalrath beschäftigte sich heute zuerst mit der Geschäftsverthetlung.

Belgien. Brüssel, 7. Iuli. Dem „Iourn. de Brux- zufolge hat das Ministerium die Auflösung der Kammer be- schlossen und den Termin für die neuen Wahlen auf den 2. August anberaumt.

Großbritannien und Irland. London, 6. Iuli. Heute gehen die neuen Mix'xister nach Schloß Windsor, um ihren Huldigungseid zu leisten und ihre Amtsinfignien aus der Hand Ihrer Majestät der Königin in Empfang zU nehmen. '

- In der gestrigen Sißung dcs Oberhauses kam dle irische Landvorlage in der amendirten Form 1111 Ganzen zur Bcrathung. - _

- Im Unterhause kam der Antrag auf drxtte Lesung der Vorlage behufs Entfernung der religiösen Schpanken an den Universitäten nochmals zur Erörterung, indem dle GLT"? der Bill einen weiteren Verwerfungsantrag stel1t"en. Mit 24/ gegen 113 Stimmen ging jedoch die Vorlqge uber den Ver- werfnngsantrag hinweg und passirte die drttte_ Lesung. ,

Die Bcrathung dcr Unterrichtsvorlaae tm Konnte des ganzen Hauses wurde darauf forxgeseßt u,nd vm; Schluß der Nachmittagssißung 14 Abschmtte erledigt. D1e beinerketxs- werthcn Amendements, welche der Vorlage im Laufe der Erdr- terung eingefügt wurdcu, gehen darauf hmaus, daß dle Schul- ämter auf drei Iabr? gewählt werden, und daß der dey ersten Wahl dis Unterrichtsbehörde die Zahl der Mrtglteder m den einzelnen Bezirken festseßen soll. ,

In der Ab en ds “11,311 ng brachte Crambert den Vorschlag emer schneUen Verminderung der Nationalschuid zur Sprache. Dem gegenüber machte der Schaßkanzley einen Gegenvdxschlag , der auf eine Erklärung zu Guuftcn einer „mehr allmahltcyen Ver- minderung der Nationalsckyuld hinausncf und schlisßUch ohne Abstimmung genehmigt wurde. "

- - 7. Juli. Im Unterhause erklarte Otway anf eme in Betreff des Vertrages mit China gesteUte, InteerUann,“ daß die Regierung sich nicht im Stande sehe, ,die .Ranftkatwn jenes Vertrages zu empfehlen. Dersklhe theiltc ferner unt, daß die Regierung Über die angebltchx Ermordung vox) Eng- ländern und Franzoscn in Peking bis „]eßt ohne Nachk1cht sel- Bruce, StaatSsekrctär des Innern, crklarte,"daß dle Rxgtcrung die Gewerk-VeremWill in diesem Iahrc zuruckz1ehen musse.

Frankreich. Paris, 6. Irxli. Das »Iduxnal dffmcla veröffentlicht den zwischen Frankrexch und Großbrttaymen am 21.Scptembcr 1869 abgeschloffmcn Postvcrtrag xmd em darauf bezüglicbes Geseß, die Modifikatwn'des Posttartfs dctreffcxw.

_- Der Prozeß gegen die vinterqatwnale Arbetter-Azwcra- ti0n« ist beendet, doch wird der Gerichtshof erst am nachsten Freitag sein Urtheil fäklen.

Amerika. Washington, 5. IZli. (Kab-elxxlcgr.) In seiner gestrigen Abendstßtmg hat dcr __Scnat das «unmcrjche Amendcmcnt, welches das Wort »Wer_ße« aus der Naturaltsq- tionsbill strcicht, mit 27 gegey 12 Stimmen verworsen. _ Mit 31 gegen 20 Stimmen «11119nd1xte dcrdSenat daun d1e Brü zu Gunsten von Personen afrikgmscher Gcbur] ode]? AvstammuKng. Darauf gelangte die BTU 1111631 gegen 1/ Stmnncn zur An- nahme, und bleiben ihren Bestimmungen ,zyfolgeCthM und Indianer von dem Bürgerrecht ,der Vercmtgtey Staaten aUs- gcschloffen. - Das Finanzkomtle dZs Senates hat emen un- günstigen Bericht Über die vom Repraseytantcnhause“ angenom- mene Fundirungsbill angstattet," und m Folge dsnxn 1st eme Konferenz zwischen den betden Hausern dcs Kongreffcs angeord-

net worden.

Aus dem Wolff'schen Telcgraphen-Bureau.

W asbington, Freitag, 8. Juli„ Vormittags. Dxc von Garfield eingebrachte Bill, betreffend die Außgadc voynPaptex- geld, ist 'm der gemeinsamen Stßung dcr vexdcßxzzxauscr m amendirter Gestalt angenommen und dem Prandenten zur

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