2826
Das Pachtgelder-Minimum ift arif 4200 Thlr. fest eseßt.
Kur Uebernahme dcr Pacht„ung tft cin disponib es Vermögen von 28,000 Thlrn. erforderlich, uber dessen eigentbümlichen Vesiß , so wie über persönliche Quqlifikatton als Landwirth jeder Pachtbewerber fich vor der Lizitation ber uns, oder spätestens in dem Lizitations- Termine vor unserem Kommrffarius, auszuweisen hat.
Den Lizitations-Termin haben wir auf Mittwoch, deri 7. September1870, Vormittags11Uhr, in unserem Geschaftslokale an der Arcbivßraße Nr. 2 hieselbst, vor dem Regierungs-Rath Bergmann anberaumt.
Die Vcrpachtungsbedingungen und die Regeln der Lizitation kön- nen vom 15. dieses Monatsab an allen Wochentagen während der Dienststunden m unserer Registratur, sowie bei den jcßigen Päch- tern zu Reinhausen eingesehen werden.
Auf Verlangen “ertheiien wir auch Abschrift des Entwurfs zum Pachtvertrage, so Wie die gedruckten allgemeinen Verpachtungsbedin- gungen gegen Erstattung der Kopialien resp. Druckkosten.
Hannover, den 4. Juli 1870.
Königliche Finanz - Direktion. Abtheilung für Domänen. Lenß.
' Freitag, den 22. d. M., Vormittags 11 Uhr, sollen die bctInstandscßung der Marschallsvrückx übrig gebliebenen alten eichenen Bohlen rc. unter der Bedingung der yofortigen Wegschaffung und gegen baare Zahlung an Ort und Stelle versteigert wcrden.
Schro biß, Königlicher Bau-Rath.
[2424É Bekanntmachung. ie während des gegenwärtigen mobilen Verhältnisses der Armee
am biesigen Orte erforderlich werdenden Fuhren, als Droschken, Chaisexi, Kremser, Möbelwagen und dergl. zum Transport der mit den Eisenbahnen ankommenden Kranken nach sämmtlichen bestehenden hiesigen Militär-Lazarethen und den etwa künftig noch cinzurichtenden Reserve- und Privat-Lazaretben, sowie der aus den Lazarethen nach den Bahnhöfen zu befördernden Kranken, sollen im Wege der Sub- mission an den Mindestforderuden vergeben Werdcn und sind Offerten bis zum 23. d. Mrs., Abends 6 Uhr, in unserm Büreau - Scharnhorßftraße Nr. 11, Zimmer Nr. 68 _ abzugeben, woselbst die Bedingungen eingesehen Werden können. Berlin, den _18. Juli 1870. Königliche Garnison-Lazareth-Kommisfion.
[2414]_ , Bekanntmachung. Die Lieferung von 1100 Mille Ziegelßeine, darunter: 300 Mille Verblend- und 800 Mille Hintermauerfteine, und zwar die Verblendsieine von gleichmäßig rother Farbe, zum BW der neuen Strafanstalt bei Rendsburg soll im Wege der Submrsion an den Mmdestfordcrnden vergeben werden. Dreifach versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Ziegelsteine zum Bau der Strafanstalt- smd unter BeifuZung von Probeseinen bis zum ' . 5.,IUli01'.j Mittags 12 Uhr, einzureichen und Wird zu dieser Zeit die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten in unserem Bureau in dem Barca'scben Hause, in der Nähe der Gas-xnstalt, stattfinden. Es werden auch Offerten auf Theil-Lieferungrn von mindestens 50 Mille Verblendsieme resp. 100 Mille Hintermauersteine ange- nommen“: Die Lieferungs-Bedingungen, sowie zum allgemeinen Anhalt bei Abgabe_ der “Offerten und ,zum genauen Anhalt der Farbe der Ver- blendsieme dienende Probeziegel liegen in unserem Bureau zur Ein-
sicht aus. uli 1870.
RendSbuth, den 15. önigliche trafanstalts-Bau-Kommisfion.
„Königliche Ostbahn. [2425] *
;..
Die bei Herstellung einer Perronübcrdachung auf Bahnhof Elbing noibxbcndigen Maurer-, ASphalt- und Anftreicherarbeiten, sowie die Ausfuhrung VFW 120 [IRuthen Pflaster von geschlagenen Steinen inkl. Materiallreferung auf Bahnhof Güldenboden sollen in dem „ Freitag, ben, 29. Juli or., Vormittags 11 Uhr,
im Burcqu der Eisenoahn-Baumcißerei auf BahnhofElbing anstehen- den Tcrmm Vergeben Werden.
. Offerten 'hlxkan smb versiegelt und portofrei untcr genauer Be- thbnrmq derjenigen Arbeiten, auf Welche rcftektirt wird, bis zu obiger “ ,ermuisstane einzureichen. "
Dre Submissions- und Kontraktöbedingungcn liegen im vorbezeich- ZiftFnBOUFWY-mzur EinÉcbtt t:;us; dauchK sindldasclbst Anschlagsextrafte
er gegen rj a un er 0 ia im a .
Elbing, den 15 Jyli 1870.8 p z entnehmen
Der Königliche Eisenbahn-Bau-Jnspektor.
Verloofuug, Amortisation, „ inszahlung u. s. w. von öffentlichen apieren.
Bekanntmachung. Ausloosung von Schuldberschreibungen der Paderborner Tilgungskasse betreffend. In der am 3. d. Mts. öffentlich bewirkten Ausloosuxig von Schuldvcrschreibungcn der mit der hiefigen Rentenbank vereinigten Paderborner Tilgungskasse sind folgende Nummern gezogen worden: ]) Zwanzig Stück über 500 Thlr. jede. 14. 330. 573. 829. 926. 991. 99212881670. 2773, 3990. 4286. 4726. 5289. 6276. 6295. 6805. 8435. 8463. 8538. 2) Ncunzebn Stiick iiber400Tvlr. jede. 77. 483. 516. 669. 723. 1595. 1745. 1930. 1953. 4011. 4184. 4744. 5152. 5553. 5868. 6096. 6164. 7704 und 8390. 3) Aibtzcbn Stiick über 300 Thlr. jede. 1235. 1900. 1983. 1991. 2548 3041. 3304. 3706. 4246. 5049. 6391. 6618. 7428. 8107. 8793. 8845. 9001 und 9054. 4) Zwanzig Stiick über 200 Tblr. jede. 378. 540. 599. 686. 2037. 2240. 2360. 2467. 2955. 3210. 3280. 3843. 4401. 4403. 5077. 5201. 5839. 6209. 6880 und 8843, 5) Ein und dreißig Stiick übcr100 Thlr. jede. 2274. 2305. 2385. 3768. 4476. 4533, 4629. 4912. 4943. 4956. 5014, 5087. 5284. 5318, 5322. 5335. 5669. 5713. 5952. 6119. 6648. 7115. 7312. 7321. 7447. 7640. 7872. 7874. 7916. 8256 und 8508. 6 Ein- hundert Ein Stück über 50 Thaler jede. 9. 571. 1253, 1417. 1769. 1789 2028. 2475. 2487. 2583. 2660. 2680. 2681. 3432. 3681. 3712. 3720. 3777. 4061. 4226. 5026. 5029. 5042. 5056. 5213. 5271. 5421. 5892. 6027. 6226. 6265. 6340. 6478. 6488. 6966. 6970. 6971. 7000. 7004. 7050. 7051. 7146. 7165. 7193. 7218. 7219. 7329. 7352. 7508. 7589. 7732. 7802. 7925. 7930. 7935. 7947. 7956. 8048. 8189. 8423. 8546. 8640. 8641. 8693. 8701. 8787. 8807. 8820 8837. 8857. 8902. 8920. 8966. 8970. 9007. 9072. 9075, 9120. 9142. 9166. und 9171. Dieselben wcrden deu Befißern mit der Aufforderung gekündigt, die darin verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1871 ab in Empfang zu nehmen und zwar nach ihrer Wahl: &) bei der Renten- bank-Kasse hiersclbsi in den Vormittagsstunden von 9-12 Uhr sofort gegen Aushändigung der Schuldvcrschrcibungen in cours- mäßiaem Zustande, oder b) bei der Königlichen Steuerkaffc in Paderborn innerhalb 10 Tgarn nach der Einreichung der Schuldv-rschreibungen in courssäbigcm Zustande gegen Riick- aabe der von jener Kaffe einstweilen darüber ausgefertigten Empfangsbescheinigung. In beiden Fällen muß über die erhaltene Kapitalvaluta eine besondere Quittung erthcilt werden, wozu die Formulare bei den genannten Kassen zu erhalten sind. Mit dem 31. Dezember 1870 hört die Verzinsung der obenbezeicyneten Schuld- verscbreibungen auf und müffen daher die Zinscoupons ZSK. 1x. Nr. 3 und 4 nebst Talon zurückgegeben Werden, widrigcnfalls der Geldbetrag vom Kapitale gekürzt wird. Nachst-bendeSchuldverscbrei- bungen der Paderborner Tilgungskaffe find durch die frühem Ver- loosungen gekündigt, bis 'eßt aber nicht realifirt: ]. Aus dem Ver- loosungstermine vom 8. kai 1866: Nr. 7033 «5. 300 Thlr. Nr. 590 5. 100 Thlr. 11. Aus dem Verloosungstcrmine vom 15. November 1866: Nr. 8872 5 300 Thlr. 111. Aus dem Verloosungstermine vom 3. Mai 1867.“ Nr. 8077 5. 50 Thlr. Dic Inhaber dieser nicht mehr verzinslichen Schuldvrrschrcibungcn Werden zur Vermeidung Weiterer
2829. 2936. 2981. 3064. 4632. 4817. 4862. 4963. 5474. 5508. 5562. 5741. 6489. 6673. 6687. 6723. 7055. 7057. 7058. 7144.
Zinsverlustcyn die Erhebung ibrer Kapitalien erinnert. Münster, den 13. Mar 1870. Königliche Direktion der chtenbank. Verschiedene Bekanntmackungem [2435] Disconw - Gesellschaft. Die von uns auf den 26. d. Mis. ausgeschriebene außerordentliche Generalversammlung wird hiermit
aufgehoben. Berlin, den 19. Juli 1870. Direktion der Disconto-Gesellschaft. -
[2433] Mecklenburgische Eisenbahn. E i n n a b m e im Monat Juni. „ 1870 1869 Fgr Personen und Gepäck ............... 32,661 Thlr. 23,228 Thlr. Fur (Hüter, Vieh 2c. . .................... 20,367 , 21,500 ,
Sa. 53,028 Thlr. 44,728 Thlr. In den Monaten Januar bis Juni inkl. JP Personen und Gepäck ........... . 129,630 Thlr. 133,47] Thlr. ur Guter, Vieh 2c .. 141,777 » 145,138 » , Sa. 271,40? Tblr. 273609 Thlr. . (Vorbehaltlich der genauen Feststeliung. Mmder-Einnabme pro 1870 ca. 7200 hlr. SchWerin, den 15. Juli 1870. Großherzogliche Eisenbahn-Direktion.
B e k a n n t m a ck u n g. Wegen der bevorstehenden Truppen- transporte fallen bis auf Weiteres die Lokalzüge zwischen hier und Landsberg,!velche in der Richtung nach Landsberg von hier abgehen, Morgens um 6 Uhr, Nachmittags um 52 Uhr, und in der Richtung nach Berlin Morgens 10 Uhr 43 Minuten, Abends 10 Uhr 13 Minuten hier eintreffen, von Freitag, den 22. d. M. aus, so daß dieselben am 21. d. M. das [este Mal abgelassen werden. Berlin, den 19. Juli 1870.
Im AuftraÉe dcr Königl. Direktion der Ostbahn. Der etriebs-Inspcitor M. Sebaldt.
ku Abonnement beträgt [ Thlr. für das Vierteljahr. Jafrrlionspteis für den Kaum einer Brutkzeile xx Sgr. W Ü" “““?
Hinats-
Königlich Preußischer
W post-Anßaiten des In- und Auslandes n men Seßeu-méonm, für vxrlin die xpedition des " is!. preußtséxen Staats - Anzeigers:
Zieten-Play Nr. :.
,x, * e .
Anzeiger.
„71:6 171.
Berlin, Donnerstag den 21. Juli Abends
1870.
Angesichts der ernsten Lage des Vaterlandes und in dank- barer Erinnerung an die Heldenthaten unserer Vorfahren in den großen Jahren der Befreiungskriege, will Ich das von Meinem in Gott ruhenden Vater gestiftete Ordenszeichen des eisernen Kreuzes in seiner ganzen Bedeutung wieder aufleben lassen. Das eiserne Kreuz soll , ohne Unterschied des Ranges oder Standes , verliehen werden, als eine Belohnung für das Verdienst, welches entweder im wirklichen Kampfe mit dem Feinde , oder daheim, in Beziehung auf diesen Kampf für die Ehre und Selbständigkeit des theuren Vaterlandes , erworben wird. Das Staats-Minifterium hat Mir „den Entwurf einer Urkrmde iiber die Stiftung des eisernen Kreuzes unverzüglich vorzulegen." Ich bemerke in Bezug hierauf:
1) die für diesen Krieg wieder ins Leben geruxene Aus- zeichnung des eisernen Kreuzes soll, wie früher, aus zwei Klassen und einem Großkreuz bestehen. Die Ordenszeichen sowie das Band bleiben unverändert, nur ist auf der glatten Vorderseite das 77. mit der Krone und _darunter die Jahreszahl 1870 anzubringen,“
2) Die 2. Klasse wird an einem schwarzen Bande mit weißer Einfassung, wenn das Verdienst im Kampf mit “dem Feinde "erworben ift , und an einem weißen Bande mit schwarzer Einfassung, wenn dies nicht der Fall ist, im Knopfloch, die 1. Klasse. auf der linken Brust und das Großkreuz noch einmal so groß als die der beiden Klaffen, um den Hals getragen,“
3) die 2. Klasse des eisernen Kreuzes soll zuerst?,verliehen werden; die 1. Klasse kann nicht anders erfolgen, als wenn die 2. schon erworben war, und wird neben der [eyteren getragen; „
4) das Großkreuz kann ausschließlich nur für eine gewonnene entscheidende Schlacht, nach welcher der Feind seine Posi- tion verlassen mußte, deZgleichen fiir Wegnahme einer bedeutenden Festung oder für die anhaltende Vertheidi" digung ciner Festung, die nicht in feindliche Hände fällt, der Kommandirende erhalten,“
5) alle Vorzüge, die biSher mit dem Vesiß des Ehrenzeichens 1. und 2. Klasse verbunden waren, gehen auf das eiserne
_ Kreuz 1. und 2. Klasse über; '
6) Ich behalte Mir vor, dariiber Bestimmung zu treffen, ob und in wie weit die jeßt bestehenden Kriegsorden und Militär-Ehrenzeichen auch in diesem Kriege zur Angabe gelangen sollen.
Berlin, den 19. Juli 1870.
Wilheim. An das Staats-Minifterium.
d Se. Majestät der König haben A(lergnädigst geruht: em H _ „
Adler- Orden vierter Klasse,“ dem Proieffbr der Chirurgie und chirurgischen Klinik an der Umbersitqt m Aih'en, [)r. Are- taeos , und dem Königlich portugiesischen 'Miltiar-Arzt 1)1*. da Cunha Vellem'zu Liffabon dcn Königlichen Kronen-
Orden dritter Klaffc; sowie dem Marine-Syndikus Razouls '
zu La Nouvelle und dem Schiffs-Kabitän Rei), daselbst den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaffe zu verleihen.
afrn-Lieutenant Azibert zu La Nouvelle den Rothen ;
Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:
DemGeneral-Maxor 3. D. von Nobrscheidt, bisherigen Kommandanten der Festun Königstein „ den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter lasse mit Eichenlaub; dem Ober- sten a. _D. Rückforth , bisherigen Direktor der Pulverfabrik m Neiße, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- laub,“ dem Ersten Dra oman der Gesandtschaft des Norddeutschen Bundes in onsiantinopel, 131: Busch, und dem Pfarrer Brecht zu Ochtmersleben , im Kreise Wolmir- stedt, deri Rothen Adler-Orden vierter Klasse,“ dem General der ananterie z. D. erwarth von Vittenfeld, bisherigen
ouvernrur von önigsberg, das Kreuz der Groß-Komthure des Königlichen Hausordens von Hohenzoliern,“ dem katho- lischen Schul-Rektor und Or anisten Bürckbüchler zu Berlin den Adler der vierten Kia e desselben Ordens,“ so wie dem Kämmerei-Kaffendiener As ck zu Lüben das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen;
Den AppeUationsgerichts-Rath Krüger in Arnsberg und den AppeUationsgerichts-Rath Meischeider in Greifswald in gleischßer Amtseigenscbaft an das Appellationsgericht in Celle zu ver e en,“ .
Den Kreisgerichts-Rath Kaschel zu Vauban zum Direktor des Kreisgerichts in Löwenberg zu ernennen,"
Der Wahl des. OberlehKrs Professors .1)r. Lange am Friedrichs -Gymnaftum in “Breslau zum Direktor derselben Anstalt die Allerhöchste Bestätigung ?u ertheilen; und
Dem praktischen Arzt Dr. Vo sius in Zempelburg den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.
Berlin, 21. Juli. Se. oheit der Herzog zu Sachsen-Coburg und Gotha i heute Vormittag hier eingetroffen und im König- lichen Schloffe abgestiegen.
Norddeutscher Bund.
Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Hafer und Kleie Über die Grenzen von Memel bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen, und von Getreide und Hülsenfrüchtem von Mühlenfabrikaten aus Getreide und Hülsenfrüchten und von Rind- vieb, Schmeinen und Schafvicl) über die Grenze von Nordhorn bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen. Vom 20. Juli 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.,- verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths, was folgt: .
(Z. 1. Die Ausfuhr und Durchfuhr von Hafer und Kleie über die renzen von Memel bis Saarbrücken, beidenOrte eitigeschlossen, und von Getreide- und Hülsenfrüchten, von Mublenfab'rtkgten aus Getreide- und Hülsenfrüchten und von Rindvreh, Schweinen und Schafvieh über die Grenze von _Nordhorn bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen, ist bis auf Weiteres verboten.
Die Bestimmung im, §. 2 Unserer Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfubr von Waffen und Kriegsbedarf vom 16. d. M. (Bundesgescßbl. S. 483) findet auf diese Verbote Anwmdung. „
J. 2. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft. „ „ „ _
Urkundlich untcr Unserer Hochficigenhändigen Unter1chrift und beigedrucktem Bundes-Infiegel. .
Gegeben Berlin, den 20. Juli 1870.
(b. 8.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Bekanntmachun .
*-
Po|:Dampfschiff-Verbindungen mit SchWeden, Dänemark und Norwegen. _Linie Stralsund -Ma1moc. Ueberfahrt mf8 Stunden. _ _ DieFahrten finden während der Zeit vom 15. Jun: bis 14. Sep- tember in jeder Richtung wöchentlich dreimal statt:
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