1870 / 173 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und ergeht daher an die Inhaber der vorbezeichneten Effekten hiermit *

[2434]

Bekanntmachung,

In Gemäßheit des §. 7 des Rachtragcs zum Statut der_Meck- lcnbnrgischen Eisenbahn-(Hesellschaft pom 23. Juni 1849 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß bet der am 12. 1). M13. vorschriftSMäßig gcschehenen Ausloysung von Prioriiats- Obligationen der vorgedachten Eisenbahn-Gesellschast folgende Nummern gezogen Worden sind:

[FM. .4. S rie 1. 3 1000 T lr. Nr. 183, 278. 287. 344. 1 e 11. 5. 500 TZU'. Nr. 488. 556. 576. 622. 632. 741.

» , , 781. 949. , , ; 111. ck 200 Thlr. Nr. 1518. 1558. 1576. 1600. 1639. 1641. 1690. 1801. 1828. , Z. » 1. 3 1000 Thlr. Nr. 47. 160. , , , 11. 71 500 Thlr. Nr. 204. 244. 444. 518. 569. 591. , , » 111. 5. 200 Thlr. Nr. 898. 957. 1252. 1280. 1305.

1378. 1558. 1573. 1633. 1677 . 1735. 1761. deren Auszahlung unter den im obgedachten Paragraphen erwähnten Bedingungen am 2. Januar 1871 erfolgen wrrd. .

Gleichzeitig wird hierbei zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gemäß der Vorschrift im J. 7 des vorerwähnten _Siatut-Nachtrages die nach|ehcnden, in Folge geschehener Amortisation emgclöscteii Prioritäts-Obligationen und Schuldverscixreibungeq der Mecklenburgi- sckirn Eisenbahn-(Hescklschaft, nebst den_dazu gehörigen Coupons und Talons am 12. d. Mis. vorschriftömäßtq verbrannt wyrden sind:

]) 4prozentige, am 2. Januar 1868 zahlfällig gewesene Prioritäts-O bligation bibi. 13.. Serie 111. 5 200 Thlr. Nr. 1194. " , 214prozentige- am 2. Januar 1869 zahlfallig gewesene Prioritäts-Obligation 1.111. 13. Serie 111. 5 200 Thlr. Nr. 937. . 3) 4pro entige, am 2. Januar 1870 zahlfallig gewesene Érioritäts-Obligationen dich. 3. Serie 1. 5 1000 Thlr. Nr. 87. 162. , , , 11. 5 500 Thlr. Nr. 555. 355. 529. 575. 603. 671. . 5.

, , , 111. 5 200 Thlr. Nr. 1643. 1762. 1825. 1832. » 13. , 1. 5 1000 Thlr. Nr. 103. 111. , » , 11. 5. 500 Thlr. Nr. 342. 589. 618. 704. 799. , , , 111. 5 200 Thlr. Nr. 939, 1118. 1208. 1257. 1447. 1560. 1576. 1595. 4) 4prozentige Schuldverschreibungen 5 80 Thlr., zahl- fällig gewesen 5) am 1. Juli 1866: Nr. 353. 5) am 1. Juli 1868: Nr. 2182. 3135. -

0) am 1. Juli 1869: Nr. 46. 61. 75„ 76. 100. 101. 134. 148. 180. 217. 218. 222. 236. 275. 283. 287. 313. 323. 325. 363. 392. 409. 415. 492. 572 614. 702. 705. 719. 722. 766. 932. 939. 966. 1062. 1151. 1196. 1217. 1245. 1270. 1274. 1286. 1308. 1313. 1331. 1405. 1521. 1562. 1600. 1648. 1799. 1860. 1911. 1923. 2099. 2100. 2193. 2194. 2210. 2229. 2260. 2283. 2315. 2317. 2318. 2321. 2324. 2339. 2358. 2363. 2510. 2567. 2600. 2619. 2874. 2888. 2892, 2966. 3044. 3063. 3108. 3110. 3114. 3146. 3147. 3209 3382. 3404. 3459. 3594. 3608. 3629. 3632. 3675. 3738. 3754. 3767. 3805. 3811. 3874. 3885. 3938. 44555. 4106. 4116. 4144. 4158. 4166. 4286. 4290. 4296. 4317. Weiter wird hiermit bekannt gemacht, daß die_ folgenden amorti- iirten Prioritäts-Obligationcn und Schuldverschretbungen der Meck- llenbierisYen Eisenbahn-Gesellschaft bisher nicht zur Einlösung ge- ang n : , ]) 4pro entige, am 2. Januar 1868 zahlfällig gervesene rioritäts-Obliqationen 11115 .4. Serie 11. 5 500 Thlr. Nr. 1058. » » ' 111. S- 200 Thlr. Nr. 1297. , 13. » 111. 5 200 Thlr. Nr. 823. 1146. 2) desgleichen, zablfälli'g gewesen am 2. Januar 1869. 111115. 3. Serie 111. 5 200 Thlr. Nr. 1594. , 13. , 11. 5 500 Thlr." Nr. 268. » » p 111. 71- 200 Thlr. Nr. 1190.

3) desgleichen, zablfällig geivesen am 2. Januar 1870.

111130 4. Serie 1. 3 1000 Thlr. Nr. 114. 146.

p » v 11. 3- 500 Thlr. Nl". 823. , , , 111. 5 200 Thlr. Nr. 1904. 13 » 1. 5. 1000 Thlr. Nr. 61.

4) 4Pk01entige Schuldverschreibungen 5. 80 Thlr., zahl-

fällig gewesen: 5) am 1. Juli. 1861: Nr. 2921. 3328. i)) am 1. Juli 1863: Nr. 1951. 2175. 3554. 4085. 0) am 1. Juli 1864: Nr. 2263, 3099.

(1) am 1. Juli 1865: Nr. 328. 453. 456. 1087. 1545. 3284. 3393.

4086.

€) am 1. Juli 1866: Nr. 98. 288. 1945. 2386. 2902. 3397.3454. 3710. 3929.

i') am 1. 11111867: Nr. 838. 839. 2011. 2131. 2249. 2250.

225 . 2384. 2663. 2664. 2990. 3330. 3919. 4182. 4217.

Z') am 1. Juli 1868: Nr. 835. 1433. 2206. 2365. 3029. 3259.

3507. 3917.

11) ami 2534. 2812. 2903. 3031. 3323. 3326. 3394. 3597

die Aufforderung, solche zur Auszahlung der resp. Kapitalien bei der noch bemerkt wird, daß die Zinsenzahlung auf die amortisirten Werth.

Kapitalzahlung in Anrechmzng gebracht werden. Schwuin, den 14. Jul: 1870., . , Großherzogliche Eisenbahn-Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen. [MZF

ciner außerordentlichen GeneralvcrsamnilunÉ d. Jahres, Vormittags 10 Uhr, im ' Alliance, Friedrichs- und Zimmerstraßen-Ecke hierselbß, eingeladen. Tagesordnung: »Ergänzungswahlen des Verwaltungsraths,- Berlin, den 13. Juli „1870.

Aktienverein Borussia fur Braunkohlenyerwerthung, Thonwaaren

und Ofenfabrikatton.

R a U- vollziebender Direktor.

auf den 15. August

2443 , [ zB]ermögensi"ibcrsicht der Ostpreuß. landschaftlichen DarlehnskasseApfrct) 1111211110 Juni1870.

iv a.

Banknoten und Kassenanweisungen . . 19,133 Thlr. -* Sgr. - oft- und Stempelmarkenfonds ...... 133 , 15 , _ oupons .............. ' ....... „. ........ 17 Y 15 » __,- ,

Silbercourant .und kleine Munze . . .. 67 » 18 » 3 »

Effektenkonto ......................... 384,349 , 3 , 9

Lombardkonto ........................ 25,070 » _ » _

Utensilienkonto ....................... ' 785 , 9 , _ ..

Hypotheken-Vorschußfonto ............ 645,58] » 27 , 2 .,

Wechselkonto .......................... 59,200 » 19 , _ »

Kontokéorgrdentkoöitxk. . 't ................ 18,555 , 26 , 6 » u chu - ar e n on 0 ............... , _ _

Zm'idschaftskonto ............ P. . . . 11" v Z2,/03 , 20 » ()

a 1 . Kapitalkonto .......................... 300,000 Thlr. -- Sgr _- Pf, Konto pro DivékT-[LKUY .............. 575.-5,553 » ] _ t kV 10 1 1', . , ........... --- » __ » DcpofiFn n » 13 ............ 1:800 , _ _ , » » (), ............ XXYK » - p -- » Bankkonto ........................... , _ » _ , Reservefondskonto .................... 12,300 » 11 , 6

Köni sberg den 9. Juli 1870. . Der Bergwaltréngsrath der OftFeulßH landschaftlichen Darlehnsfaffe. o ,

verkehr bis auf Weiteres eingestellt. Berlin, den 20. Juli 1870. . Königliche Direktion der Niederschlefisch oMärkischen Eisenbahn.

[2436]

Nachdem eine große Zahl unserer gedeckten Güterwxxgen „für M- litärtransporte in Anspruch genommen ist, können wir Guter und Vieh zur Beförderung in gedeckten Wagen nur insoweit annehmen- als die Transportmittel unserer Bahn dazu ausreichen (Z. 10 des Betriebs-Reglements 5111) 8.)

Wagen einderstanden find und einen hierauf [_iezüglichcn Vermerk in den Frachtbrief aufnehmen, findet eine Beschrankung der Annahme der Güter vorläufig nicht Statt.

e oben. g h Breölau, den 19. Juli 1870. Königliche Direktion der Oberschlefischen Eisenbahn.

[2449]

Bcrlin-Görlißer Eisjenbahn.

Da in nächster Zeit unsere Transpoxtmiitel mehrfach anderwett . benußt werden, so find wir genöthigt, fur die Dauer von 10 Tagen * die reglemexiismäßigen Lieferfristen außer Kraft zu sehen.

Juli1869: Nr. 210. 418. 1954. 2130. 2185. 2419.

Görlis, den 19. Juli 1870. Die Direktion.

Großherzoglichen Eisenbahn-Hauptkasse hierselbst einzureichen, wobei «

a im mit dem Tage der Fälligkeitdersclben aufgehört hat und, die 7 tha vorweg darauf eingelösctenZins-Coupons bei der demnächsiigen __

ie Aktionäre des unterzeichneten Vereins Werden hierdurch zu aale des „Hotels Belle- ').“,

fc » „I??

Vom 24. d. Mts. ab wird auf der diesseitigen *; Eisenbahn der gesammte Personen- und Fracht- bilmachung und der Kriegführung der Bundeskasse vorschußWcise zur Verfügung gestellten Geldbeträge find denselben aus den nach §. 1 zu beschaffenden Mitteln zu erstatten.

Sofern die Absender mit der Beförderung der Güter in offenen ' wendung.

Die im J. 9 des Reglements für unseren Lokaltarif vqm1.Mai . 1869 (Seite 13) publizirten Lieferfristen Werden bis auf Weiteres auf-

ka! Abonncmxnt beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.

Jastriiompteis für den Kaum einer Druckzeile OZ Sgr.

W

Atte post-Anslalten des In- und Auslandrs nehmen besieUun an, für Errim die Expedition des önigt. preußischen“ Staats - Anzeigers:

Ziete-n - Platz Nr. 3.

„71.25 173.

Berlin , Freitag dM 22. Juli Abends

1870.

Se. Maje tät, der König haben Allergnädigft geruht: Dem eheimen Jufti - und Kannnergerichts-Rath Dro- Fand zu Berlin den' Rot en Adler-Orden zweiter Klasse mit ichenlaub, dem Kreisgerichts-Rath Hücking zu Dortmund den Rothxn Adler-Orden dritter Klaffe mit der Schleife und dem Sanitäts-Raih Vr. Tobold zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Berlin, 22. Juli.

hre Majestät die Königin ind e ern Na mitta von Zoblcnz kommend, hier eingetroffetsi. g | ck g,

Norddeutscher Bund.

Gesch, betre end den außerordentlichen Gcldbedarf dcr Militär- und ?arineverwaltnng. Vom 21. Juli 1870.

Wir Wilhelm, Von Gottes (MMM König von Preußen 2c., vxrordnen im Namen des Norddeutscykn Bundes, nach erfolgter Zu- ßimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

J. 1. Der Bundeskanzler wird ermächtigt , die durch die an- Zeordnete Mobilmachung der Armee und durch die Kriegführung ent-

ehenden außerordentlichen Ausgaben der Militär.- und Marincver- waltunZ M'bxstretten, die dazu erforderlichen Geldmittel bis zur Höhe Von 12 illtonen Thalern im We e des Kredits ftüsfig zu machen

. und zu dem Zweck in dem Nomina betrage, wie er zur Beschaffung - dieser Summe erforderlich sem wird, eine verzinsliche, nach den Be- , ßimmungen dcs Gescßes vom 19. Juni 1868 (Bundesarseßbi. S. 339)

zubverwaltende Anleihe aufzunehmen und Schaßanweisungen auszu- ge en. §. 2. Die von den einzelnen Bundesstaaten für Zwecke der Mo-

Z 3. In Bezug auf die Verzinsung Und Tilgung der zu bege-

benden Anleihe firiden die Bestimmungen im §. 2 des Geseßes vom J 9. November 1867 (Bundesgeseßbl. S.]57) und der W Gesetzes vom 6. April 1870 (Bundesgeseßbl. S. 65), in Ansehung der perlorenen odcr vernichteien Schuldvcrsckyreibungen die Bestimmungen nn §. 6 des Gcscßcs vom 9. November 1867 Anwendung.

.3 bis 5 W

Z. 4. Die Bestimmung des Zinssatzes der auszugebenden Schah-

anweisun_gen , deren Aquertigung der Hauptderwaltung der Staats- schulden iibertragen wird , und der Dauer ihrer Umlaufszeit, welche

den Zeitraum eines Jahrrs nicht Überschreiten darf, wird dem Bun-

_ deskanzler überlassen. Nach Anordnung des Bundeskanzlers kann der

Betrag der SchahanWeisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung in

] Verkehr geseßter Scixaßanweisungen ausgegeben werden. I d' 2Zsz Uebrigen finden auf die auszugebenden Schayanweisungen ie

estimmungen im Z. 8 des Geseßes vom 9. November 1867 An-

, Z. 5. Die zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe , so wie zur Einlösung der Schaßanweisungen erforderlichen Beträge müssen der BundesschuldenverWaltung aus dcn bereitesten Einkünften des Nord- deutschen Bundes zur Vcrfallzeit zur Verfügung gestellt werden.

Z. 6. Dem Reichstage ist bei dessen nächster Zusaimnenkunft über

die Ausführung dieses Geseßes Rechenschaft zu geben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

gedrucktem Bundes-Insiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Juli 1870. (11. 8.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

é Gesch, betreffend die zu Gunüen ker Militärpersonen eintretende

Einstellung des Civilprozeß-Verfahrens. Von121.Juli1870. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.,

' verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu-

356

ßimmung des Bundesratth und des Neichswges, was folgt:

, §. ]. Für die Dauer des gegenwärti en Kric s u die m Yen Z. 2 bis ]_5„enthaltenen_Bcstiinkrßungen.g z standes gelten §. 2. n allen Cimlpwzeffen, in welchen eine bei den mobilen oder gegen den Feind gefuhrten T_rupprn der Land- und Seewacht, oder bei „den Besaßungstcuppen “einer vom Feinde eingeschlossenen Festung im Kriegsdiensie stehende oder zu solchen Truppen vermöge ihres „Amtes oder Berufes geyörendc Person (Militärperson) als Haupt- ZFUW oder als Nebenpartei betheiligt ift, wird das Verfahren ein-

Als Militärpersoncn im Sinne dieses (Heft ck eiten au '

von dem Feitide weggefiihrten Geißrln und Gefatheneßr. ck die ' I§13 " Die Emßellung des Verfahrens tritt nicht ein: 1) Wenn die d_1litarpers_on cinen Personalarrest erwirkt hat, insoweit es 1ch um die Entschetdung handeit, oh dcr Arrest aufrecht zu erhalten o er aufzuheben sei; 2) chnn dre Militärperson unter väterlicher Gewalt, Yormyndschaft oder Kuratel sieht, es sei denn, daß der Rechtsstreit ihre eigeiien Handlungen betrifft," 3) wenn die Militärperson als Bt_fißer eines Gutes,- guf Welchem ein ächier oder Verwalter ck befindet, Wegeii der „erst nachder Verkiin igung dieses Gescßes fäßig gewordenen Zarsen eines Kaxiials, für welches das Gut zur Hypothek haftet, belangi ist. Der Pachier oder Verwalter ist in einem solchen Prozesse zyr Veriheidigzmg der Rechte der Militärperson zuzulassen und zu “dieser Vertbxidtgung von dem Prozcßgerichte aufzufordern, bevor das Konin_mazigleerfabren eintreten kann.

Z. 4. Ist 'die Militarperson durch einen Prozeßbevoilmächiigten vertreten, oder ist ein anderer zur Wahrnehmung ihrer Rechte berufener Vertreter vorhanden, so nur auf Antrag des Vertreters das Ver- WMF enEizuftellenl.

n rmange ung eines Vertreters tritt die Einstellun des Ver- fthens kraft des „Geseßes ein, iind zwar mit dem Tage, (121 Welchem dirses Grieß verkizndtgt sst,“ soxern die Erfordernisse des §. 2 sich erst spater ergeben, Mit, dein Tage, an welchem dieselben eingetreten find.

§. 5. Durch _dicEmft'ellnng drs Verfahrens wird insbesondere der Lauf aller Prozeßsristen, M1sch1léßltch dcr Rechtsinittelfristcn, gehemmt.

Nach "Beendigung der Einfteslung beginnt die voile Frist von Neuem zu Bufen. U

; . . cnn_cin rihcil erlassen ist, welches in Gemä heit der §§§. 2 1313 5 nicht e_riasscxi Werden durfte, so hat die Militärpeßrson gegen daselbx auf Wiederemseßzing in den vorigcn Stand Anspruch. DIe Wiedereinseßung ist mit einer" bxsonderen Klage zu beaniragen. Fur dieKlqge ist das Grrrcht zustandtg, Welches das Urthcil crlaffen hat. Die Klage muß binnen seclz-s Wochen nach Ablauf des Tages angebracht werden, anvachem das Hindernis; gehoben ist. Ueber die Wiedereinsetzung und uber, die Hauptsache wird gleichzeitig verhandelt und entschieden. Konnte die Militärperson mit einem anderen Rechts- mittel „Abhulfe, erlangen, fo steht ihr die erwähnte Klage nicht zu.

„Dux Bestimmungen der LandeSgcseße iiber die Rechtsmittel der Restitution und „der Nichtigkeitsbeschwcrde, soweit sie die Anfechtung Fesf'Jlettheis in einem noch weiteren Umfange gestatten, bleiben un- eru r.

J. 7. Die Einstellung des Verfahrens endet, vorbehaltlich der Bestimmung des §. 15: 1) WWU vier Wochen seit Ablauf des Tages verstrichen find, an welchem das nach Z. 2 maßgebende Verhältniß aufhört; 2) wenn die Militärperson die Fortseßun des Verfahrens in Antrag bringt. Ist die Fortsetzung beantragt, 10 endet die Ein- FWU?! auch in Bezug auf eine gegen die Militärperson erhobene

1 cr age.

Z. 8. Wenn die Militärpxrson als Mitfläger oder als Mitver- klagter in dem Prozesse bcihctitgt ist, so tritt die Einstellung des Ver- fahrens nur in Ansehung der Militärperson, nicht in Ansehung der übrigen Streitgenoffen em. Das Prozeßgericht kann auf Antrag der einen oder der anderen Partei oder auch Von Amtswegen die Ein- stellung des_Verf9hrcns,m Ansehung aller Parteien anordnen.

§. 9. Hat die Militärperson eine Hauptintervention erhoben, so wird das, Verfahren in dem Hauptprozesse nicht eingestellt. Aus dem Erkennimffe in dem Hanptprozeffe findet die Zwangsvollstreckung nur Znsorveit statt, als es ohne Nachtheil fiir die Militärperson geschehen ann.

§. 10. Duri!) die Bestimmungen über die EinsieÜun des Ver- fahrens ift nicht ausgeschlossen, daß zur Sicherung der * echte des

Gegners ein Arrest angeordnet oder eine andere einßtveilige Anord- ,“