1870 / 184 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Für die Erfüllung der weiteren durch ,die Zeichnung ubxr. nommenen Verpflichtungen hafien dann die" beiden ersten Ein- zahlungen in dersleUki VtZLifr, wir die ursprungliche baare An-

rr E e ten au ion. ' . ' zahl1§1199ddDie Lubskribentcn find vcrpfirchtrt, dieC'inzahlungen auf je 100 Thaler Noniinalwcrth zu leisten: am 10. August mit 10 Thalern, » 1. September 20 » » 1. Oktober » 15 » » 1. November » 20 * ]5 » ))

» 1. De ember 28. dem Reste des Suliskripiionsprcises,

nebst den nach Z. 4 zu berechnenden Stückzinsen.

L. 10. Wer die Vollzahlung drs Krzerchneien Betrages am 10. August leistet, hat keine Stückzin en 'zu vrrgüti en. Wer die Vollzahlung nach dem 10. August bis zum 1. rptrmbcr einschließlich leistet, hat die Stückzinsen nur fiir den Monat Inli zu vergüten. Fiir die auf diese Vollzahlung anzurechncnde Anzahlung findet dagegen eine Zinsvergiitnng nicht „stati.

Vom 1. September ab ist die Volizahlung, sowie die Vor- auszahlung einer oder mehrerer rückständiger Einzahlungsraicn in den im J. 9 bezeichneten Theilbcträgen nnr noch an den _mr Z. 9 festgeseßten Einzahlungßtermincn zuläffig. choch smd dann die Stückzinsen von dem einzuzahslcnden Betrage nach Maßgabe des Z. 4 vom ]. Iuli d. I. bis zu dem Tage der lel- resp. Voraudbrzahltmg zu vergüten. _

§. 11. Ueber die geleistete Anzahlung resp. dre hinterlegte Effektcnfauiion wird von der Zeichnungsstrür xine nuf den Namen des Subskribenien lautende ßnrpfangdbeschenngung ausgestellt, auf welcher demnächst nuchsudrrs jede vdrjdrm '1sten September erfolgende Einzahlung interinnsiisch qurtiirt wrrd.

Diese Empfangsbescheinignng wird am zweiten Emzahlnngs- termine (1. Srptrmber) gcgen Zuiagcichrrne der KÖMgllch preußischen Hauptvrrwaltung drr Staatsschulden, welche auf den Inhaber lnntcn, ausgetauscht. “Ueber, die weiteren EM- zahlungen wird auf diesern Zusageschem qurttirt. _

Z. 12. Nach erfolgter Vollzahlung werden dir Zusagescheme gegen Schuldvcrschrcibnngen der funfprozrniigen Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Ithr 1870, nebst, den dazu ge- hörigen Coupons und Talons, rn dem Maße, wie die Anferti- gung der Schuldnerschreidungrn fortschreitet, umgetquschi. '

Z. 13. Die sämmtlichen „Einzahlungen sind bei derxemgen Kasse zu leisten, bei welchcrdie Subskription erfolgt ist. ,

Jedoch wird die Königlich Preußische Staatsschuldentil- gun skaffe zu Berlin auf den Antrag. des Inhnbrrs eines Zu;- sageßcheins nach vorheriger Kommunikatwn mit der Kasse, der welcher die ersten Einzahlungen erfolgt smd, dre Annahme der ferneren Einzahlungen übernehmen. ,

Z. 14. Es bleibt vorbehalten, einzelne Kaffcn _von der Annahme sowohl der Zeichnungen, wic'der ferneren Einzghlun- gen nachträglich auszuschließen und fur, dieselben ruckstchtlich dcr Einzahlungen andere, Kassen zu substitmren.

Berlin, den 26. Jul: 1870. .

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismarck-Schönhausen. Anlage.

Verzeichniß der Kassen,

von welchen Subskriptionen auf die fiinfprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Iahre 1870 angenommen werden. (Die mit eincmi-i bezeichneten Kassen nehmen Effektenkautionen an.)

1. In Preußen mit Lauenburg: &) 'In Berlin: 1) bei der «Staatsschulden - Tilgungskaffe , Oranrensliraße, 94, 2) bei der '“iiSeehandlungs-Hauptkaffe, Iägerstraße21, 3) bei der ';i'Kaffe der Preußischen Bank, I,ägerstr.34, 4) bei drr'r'Kaffc der Di- rektidn fiir die Verwaltung der direkten Steuern, Markgrafenstr. 47. 13) In den Provinzen: ]) bei allen =::“§)i,e§]rer1111gi'i-Hauptkaffen, den iiiBezirks-Hauptkaffen in der Pr-Zvrnz Hannover und der iiiLandeSkaffe in Sigmaringen,“ 2) dei samtntlrchen KkklsSksUkk- kassen, in den Provinzen Schleswig-Holsicrn, Hannover, West- falen, Heffen-Naffau und Rheinland bei sannntlichrn Steirer- Empfängern; 3) bei den ":?:“Comptoircn bezw. '=='K0n1n1andrtcn der Prenßiichen Bank in Aachen, Altona, Bielefeld, Breslau, Bromberg, Caffel, Coblenz, Cöln, Cöslin, Ersfeld, Danzig- Dortmund, Diiisclddrf, Elberfeld, Elbing, Enid n, Effen,Flens- burg, Frankfurt a. O., Gleiwih, Glogau, G'rliß, Graudrnz, Halle, Hannover, Insterburg, Königsberg i. Pr., Landsberg a. d. W., Magdeburg, Memel, Minden, Münster, Nordhausen, OZnabrürk, Posen, Siegen, Sirttin, Stow, Stralsund, Thorn rind Tilsit,“ 4) in Frankfurt a. M. bei der iiiOber-Postkaffc, dcr “iiKreiSkasie und der iiHaupt-Sirurramiskaffe.

Außerdem ,in Lauenburg bei dcr “:?-"Centralkaffe in Rahe- dnrg und der KSHanpt-Steurramtskaffe in Lauenburg. __» 11. Im Königreich Sachsen: 1) bei der Königlichen ““Finanz-Hauptknffe m Dresden; 2) bei der Königlichen Wot-

irrie-Darlrhnskaffe in Leipzig ,' 3) bei den ck=*"Hi'iupt-Zdllamtskassen in Zittau, Schandau, Marienberg, Annaberg und Eibenstock; 4) bei den «Haupt-Steuerath-Kaffen in Bauhen, Löbau,

Pirna, Meißen, Freiberg, ChLUUÜL- GlaUchau, Zwickau, Plauen,

Grimma und Riesa,“ 5) bei den BrzirkZ-Steuereinnahmen in

Dippoldiswalde, Artgusinsdurg, Rochliß, Leisnig, Borna, Wur- zen, Nossen, Wolkenstein, Schneeberg, Adorf, Camcnz und _„

bei der Großherzoglichen iiiStaatsschul- ? und der Großherzoglichen

Großenhain.

111. In Hessen: den-Tilqungskassr in Darmstadt '““"T'Oder-Eimiehmrrei in Gießen.

17. In Mecklenburg-Schwerin: bei der Großherzog- *

lichen Nenterei in Schwerin, dcr Großherzoglichen Amtskaffe in

Güstrow und bei den Stadtkassen in Roßock“, WiÉnmr, Parchim

und Waren.

7. Im Großherzogthum Sachsen: bei der Groß- herzoglichen iii"Staatsschuldrn-TilgungSkaffe in Weimar und den

Großherzoglichen iiRechnungsämtrrn in Eisenach und Weida.

71. In Mrcklenbnrg-Strrliß: bci dersGroßherzog- lichen =“:'T'Rentci in Neu-Streliiz und der Großherzoglrcheni5Haupt= -_'

kasseKdös Fürftrnthums Rnßrburg in Schönberg.

Varel nnd Delmenhorst. 17111. In Braunschweig: bei der Herzoglichen "i;"

Leihhauskaffcn in Wolffrnbiittel, Holzminden und Blankenburg.

1)(. In Sachsen-Meiningen: bei der Herzoglichen *Hauptkaffe in Meiningen, den Herzoglichen"iiiAmtscinnahmen ; in Meiningen, Salzungen, Weisungen , Römhild, Hildburg- hausen, Helddurg, Eisfeld, Schalkau, Sonnenberg, Gräfenthal,

Saalfeld und Camburg. )(. In Sachsen - Altenburg:

Schmorlir, Rönnrburg, Eisenberg und Kohla. )(1. In Sachsen-Coburg-Gotha: 1)

Sonnefeld und Königsberg.

)(11. In Anhalt: bei der Herzoglichen Wandesn arkpsx- er ,

)(111. In Schwarzburg-Rudolftadt: bei der Fürst- lichen iiiHaupt-Landeskaffe und bei den Fürstlichen cht- und

kaffe in Deffau und bei den ":kiKreiskaffen in Cöthen , Bernburg und Ballenstedt.

Steuermnts-Kaffrn in Königsee nnd Frankenhausen. )(117. In Schwarzburg-Sondershausen:

Gehren.

Arolsen. )(71. In Reuß älterer Linie: bei Landeskaffe in Greiz. )(711. In Reuß jüngerer Linie:

Steueramt dasel Schleiz und Lobenstein. )(17111. Landeskaffe in Bückeburg. )(]K. mold und der Fürstlichen Leihekaffe daselbst. xx. In Lübeck: bei der “i:"Stadtkaffe in Lübeck.

)()(1. In Bremen: bei dcr iiiGeneralkaffe in Bremen und

bei den Steuer-andaniuren in Vegrsack und Bremerhafen.

)()(11. In Hamburg: bei dcr iiiHandelskammer in der Hamburgischen Börse und den Arntskaffen in Bergedorf und

Rißebütiel.

Vorstehende Bekanntmachnné] wird mit dem cherken er- . a

neuert, daß, nachdcm durch Br

8 Thlr. stellt.

SännnilichcZeichnungsstellcn sind mit Abdriicken der Sub- skrrptronSbedingrmgen und Formulare zu Verpflichtungsschcinen versehen. Auch werden sie über die Subskriptionsbrdingungen

bercitwilligst Auskunft ertheilen.

Das Publikum wird wiederholt darauf aufmerksam ge-

In Oldenburg: bei der Großherzoglichen *"i'Landes- kaffe in Oldenburg und den iiiHaupi-Zollamtdkaffrn in Brake,

ÜUPP H Finanzkaffc in Braunschweig, bei der Herzoglichen "Wei hause kaffe daselbst und bei den kombinirtcn Herzoglichen ":iiKreis- und Helmstädt, Gandersheim,

bei der Herzoglichen MFinanz-Hauptkaffe in Altenburg, bei dem Herzoglichen "?Rent- amt in Roda und bei den Steuer- und Rentämtern in Lucka, Z'"

In Gotha: bei der Herzoglichen “??Stnatskaffe in Gotha und den Herzoglichen .- Nent- und Stcucr-Aemiern in Gotha, Ohrdruf und Walters- hausen. 2) In Coburg: bei dcr Hrr-zoglicheniiStaatskaffe in Co- ' burg und bei den Anits-Einnahmen in Rodach, Neufiadt, "

bei den Fürstlichen '*iiBezirkskaffen in Sonderßhausen, Arnstadt und

M. In Waldeck: bei der **:-Fürßrichen StaatSkaffe in der Fürstlichen bei der Fürstlichen *Haupt-Staatskaße in Gera, bei dem Fürstlichen “?*Haupt- ;

b und bei den Fürstlichen Steuerämtern in In Schaumburg Lippe: bei der «Fürstlichen

In Lippe: bei der Fürstlichen Landkasse in Det-

_ nntnmchung vom 30. d. M. der Snbskriptwnépreis drr Schuldvcrschreibungen dieser Bundes- anlcihe auff88 Prozent frstgrseizt ist, die nach Z. 9 der Sub- skrrptwnSbedmgungcn am 28. Dezember zu leistende leiste Ka- pitalrinzahlung sich für je 100 Thlr. Nominalwerth auf

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macht, daß die Subskriptionen am Donnerstag, den 4ten August,„Abends 7 Uhr, Yeschlossen werden. Berlin, den 31. Iuli 18 0. Das Bundeskanzler-Amt. Delbrück.

Bekanntmachung. Benuyung von Korrespondenzkarten im " , Feldpostverkchr.

Fur die Dauer der Mobilmachung werden im Feldpost- Verfehr Korrespondenzkarten frei von Norddeut- schem Porto befördert. Es sind zu dem Zwecke besondere Feldpost-Korrespondenzkarten hergesteklt worden, und zwar:

3) fiir Sendungen an die mobilen Militärs und Militär- beamten,_ dder b) für Sendungen von den mobilen Militärs und Militarbeamten.

* Auf den' Feldpost-Korrespondenzkartcn zu Z,. sind durch Vordruck dre1enigrn Angaben angedeutet, dercn cs Ve- hufs, der pünktlichen “Beförderung im Feldpost- Yetrreyb e bedarf. Solche Feldpost-Korrespondenzkartcn sind bei sammtlrrhen norddenrschcn Postanftalten in Quantitäten von je 5 Stuck znm Preise von 1/4 Groschen käuflich zu haben.

Die unter 1). aufgefiihrten Fcldpost-Korrespondenzkarten sind, ausschließlich fur die Versendung von der mobilen Armee bestimmt. Dieselben werden den im Felde stehenden Truppen durch Vermittlung der betreffenden Militär-Behörden unent- geltlich verabfolgt.

Berlin, den 30. Iuli 1870.

Gcneral-Postanit. Stephan.

Bekanntmachung wegen Beschränkung der Packet- beförderung an die im Felde stehenden Militärs und Militärbcamien.

Um ,den zur Fahne einberufenen Truppen thunlichst die Gelegrnheit zu„gchen, durch Zusendungcn aus der Heimath ihre Artsrustimg „fur den Feldzug nach Wunsck) vervollständigen zu lassen, hat die Postverwaltung während eines Zeitraumes von 14 Tagen nach eingetretener Mobilmachung noch ununter- brochen, wenn auch in [eyxrrer Zeit unter gewissen , unabweis- lich nothwendigen Beschränkungen Privatpäckereien fiir die Trup- pen annehmrn und befördern lassen.

Dureh ,die unterm 24. Juli erlassene Bekanntmachung ist jedoch zugleich darauf hingewiesen worden, wie jene als Aus- nahme von den Bestimmungen der allgemeinen Feldpostdienst- Ordnung nachgcgrbrneVergünstigung mit dem 1. August auf- hören miiffe, weil die, mobilen Feldpostanftalien auf die Be- förderung von Privatpr'ickrrcirn nicht berechnet sind, und weil bei größeren Marichbewegnngen der Truppen cine geregelte Zuführung von Päckcrcien an die Leßteren erfahrungsmäßig nicht zu ermöglichen und fiir die Armce selbst nur lästig sein würde,“ iiberdies aber auch die pünktliche Zuführung der Dienst- sachen, der Geldbriefe und sonstigen Korrespondenzen, auf welche es hauptsächlich ankommt, durch die massenhaften Packtrans- porte beeinträchtigt werden würde. Mit Bezug hierauf wird nochmals in Erinnerung gebracht, daß vom 1. August ab eine Annahme von Privat-Päckereien an die im Felde stehen den Truppen bis auf Weiteres nicht mehr stattfinden kann, den alleinigen Fall ausgenom- men , wo der Absender bestimmt versichern kann, daß der Adressat zu einem Truppenthcil mit festem Standqnarticr ge- hört, wonächst der Standort von dem Absender auf der Sendung angegeben sein muß. Sobald die Umstände es späterhin irgend gestatten sollten, wird die Postverwal- tung gern daranf Bedacht nehmen, Privatpackete an die Militärs und Miirtärbcmntcn zur Posideförderung wieder zu- ulaffen und solche der Armee rxiraordinär bis zu gewiffrn

unkten entgegenzufiihren , wofern militärischerscits Bedenken dagegen nicht erhoben werden.

Berlin, den 30. Juli 1870.

General-Postamt. Stephan.

Finanz- Nkinifterium.

Die iehnng der 2. Klasse 142. König!. Klassen-Loiterie wird am .). August d. I., Morgens 7 Uhr, im Zichungs- saale des Ldticrirgedäudcs ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloosc, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den ZZ. 5, 6 und 13 des Lotterirplanrs, unter Vor- legung der bczriglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 5'löds' M., Abends 6 Uhr, bei Verlust drs Anrechts, ein- zu ' en.

Berlin , den 1. August 1870. ,

Königliche Grueral-Lotterre-Direktion.

Abgereisi: Se. Excellenz der Ober-Hof- und ausmar all und Ober-Stallmeifter Graf Pückler , und H sch Der Hofmarschall Graf Perponcher.

Veritn, 1. August. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaub- zur Anlegungfder ihnen verliehenen fremdherrlichen De- korationen zu ertheilen, und zwar: des Cdmthnr-Kreuzes zweiter Klasse_ des Köni [irh sächsischen Albrechts- Ordens: dem bei der Gesandt chast am Königlich bayerischen Hose angestellten “Legations-Sekretär Freiherrn von den Brincken;drthtterkreuzesersterKlassevomHerzog- l1ch anhaltischen Hansorden Albrechts des Bären: dem LandrathvonKrosigk zuHalle,“ des Kaiserlich russi- schenSi. Stanislans- Ordens zweiter Klasse: dem Polizei-Direktor Seyfried zu Wiesbaden und dein Preußischen Unterthan, Direktdr der St. Annen-Schule zu St. Peters- burg, Dr. I. Kirchner, der dritten Klasse dessel- ben Ordens: dem Ober-Telcgraphistcn von Witten- horftxSonsfeld zu Ems; des Comthur-Kreu es des spanrichen Ordens Carls1.11.:x dem1)1'.z“urj5 ohann Fastenrath zu Cdln; sowie, des Ritierkrcuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus- Und Berdrenst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwrg: dem Kasernen-Inspektor Loeffler zu Diez.

Nichtamtli ches.

' Preußen. „Berlin, 1. August. Se. Majestät der Krinig haben Sich gestern Nachmittag zur Armee begeben. Die Abschiedsworte Sr. Majestät an Sein Volk waren gestern Nach- mittag rm Staats-Anzeiger und an den Anschlagssäulen er- schienen und hatten die Abreise bekannt gemacht. Bald darauf versammelte sich eine immer zahlreicher werdende Menschen- menge vor dem Königlichen Palais und Unter den Linden. Um 5Y'Uhr Vrrlie'ßeti Se. Majestät der König das Palais und bestiegrn mit Ihrer Majestät der Königin einen offenen Wagen. Em tausendmches begeistertes Hoch empfing die Königlichen Majestäten und begleitete die Allerhöchsten Herr- schaften bis zum Bahnhof. Se. Majestät der König dankten

“freundlichernst nach allen Seiten, während Ihre Majestät die

Königin tief bewegt war.

In der Begleitung Sr. Majestät des Königs befanden fich der Bundeskanzler Graf von Viömarck-Schönhausrn, der Kriegs- Minister Grncral von Noon und der General von Moltke,“ außerdem die' Hofmarschällc Grafen Pückler und Perponcher, sowrs die Adjutantur.

Heute früh um 4 Uhr traf der KöniglicheSeparatzug, wie telegraphisch gemeldet wird , in Braunschweig ein. Der Herzog Von Braunschweig begab sich zu dem vor der Stadt haltenden Zuge und wurde von Sr. Majestät dem Köni e empfangen. Nach einem Aufenthalt von 10 Minuten wurJe die Fahrt fortgesrizt, und um 6 Uhr friih trafen Se. Majestät der König in Hanndv er ein. Auf dem Bahnhofe befanden sich große Menschenmassen, welche den Zug mit begeisterten Hochrufrn begrüßten. Der General Vogel von Falckenstein und die, Spißen aller Behörden waren zum Empfange anwesend. Venn Erscheinen Sr. Majestät des Königs und des Grafen Bismarck am Fenster erschou enthufiastischer Iurel.

- Ihre Majestät die Königin nahm gestern Abend auf dem Bahnhdfe Abschied vom Könige.

Heute empfing die Königin den Gouverneur von Berlin, General von Bonin, und besuchte einige Vereine. -- Zur Tafek im Königlichen Palais waren die hier anwesenden kommandi- renden Generale, die Minister des Innern und drr Finanzen, so wie mehrere Vereins-Vorstände geladen.

-- Behnfs rechtlicher Gleichstcüung der auf Grund des Geseßes vom 21. Iuli d. I. (Bundesgeseydlatt Seite 491) aus- zugebenden Bundesschuld-Obligationen mit den Obligationen der preußischen Staatdschuld ist durch einen, morgen in der Geseiz-Sammlung erscheinenden Allerhöchsten Erlaß vom 25strn d. Mis. fiir Preußen bestimmt worden,

daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (GrseZ-Sammlung Seite 46), betreffend die Annahme don Staatsichuldfcheinen als pupillcn- und depositaltnäßtgr Sicherheit auf die in Grnräßheii dcs Brindrsgrseycs vom 21. Iuli d. I., betreffend den anßer- ordentlichen Geldbedarf der Militär- und Marinc-Vrrwal- tung (BundrSJGeseizdlqtt Seite 491) aufzunchniende Bundes- anleihc nnd die auf diese Anleihe beziiglichrn Schuldvrrschrei- bungen Anwendung finden sol].

Gleichartige Anordnungen wegen Ausdehnung der durch die Landesgefeße den Landesirhuld- Obligationen nach den de-

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