1870 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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provénzem woselbst die ncuc-Gerichtévcrfa'ssung gleichfaüs noch njcht in Wirksamkeit geireten ist,“f1ndet einc Erkkdinung' "Vyn Rcchjsßrc'ttigknten auf dem Verwaltunngcglnicht satt. Sämmtl1che Gerichtsbebörden Werden' angemiesen, ßchnach den vorstehenden Bemerkungen sowohl selbß'zu“achten, als auch*“hiernach vorkommenden mit Belehrung zu verse en. merksam gcmacht, daß

Falls durch Vermittelung“- des Königlichen;K-*:n1-mcrgcr1ch_ts, bei

welchem ein; Translator für die russksche Spracbe'angeßeUt ist, bewirkt“

werden können.“ Bérlin, de_"n 416. Skpicmber 1870 _ Dex IUstTiz-Miniftkk: Leonhardt.2 "“ An säMMLliche Justizbehörden. 5. (Formular zu einer Prozeß-Vollmachi*;-)1

In meiner Rechtsangelegcnhcit gegen den Herxn U. in St. Peters" burg wegen Forderung von ..... Rubeln, bestelle ich zu meinem An-

Walte den-Hekrn- 11. zu- St. Pet-ersburg-mund ermächtige»denselben, -in-

meinem Namen, wenn und wo erforderlich, Bittschriftcn jeder Art,

Klagxßckxriften, Berufungen, Erklärungcn-Z'A-“nzeiam uud andcre“Schrif--

ten jeder Art einzureichen; _AUs üge aus den Sachen zu lesen, sowie mündliche“ Erklärung bei Verbau lung der Sacke zu gehen, alle in der Sache nöthigen Schriften und Dokumente in Empfang zu nehmen, fich“-“Zw1schenbeschkkde undErkenntnisse eröffnen'zulassen, vonLdensclbcn beglaubigte Abschriften zu erhalten, in: mein'cm Ramm partielle und Appellations -Beschzverden, sowquesuche um K.:ssation einzurejchen, sowie *we'qen de'r'G'xrichthost'c'n Kla'ae zu erhéb'cn “und Vergleiche über die “Haupt- und Nevaäwen abzuskhlic'ßén. Desgleichen ermächtige ich “denselben, Vollßxeckungsdekret; zu erkvirfcw und für mich (Hekdcr zu empfangen und darüber rechtsgültig zu quittiren, sowie bei aus- brechendem Konkurse zuliquidiretx und mich während desselben zu verfreten, Substituüotreü“; zu-erthetlen und zuxwiderrufen, überhaupt aber Alles in der Sache zu thun, was der ]edcsmalige Stand der Sache erheischt. Und was mein Anjvalt oder dcsscn BevoUmächtigter auf Grund dieser Vollmacht geseßli'ch' thut, das erkenne ich an und werde dagegen weder streiten, noch auch mich dcmsclbcn widerseßm. Z. (AÜLzug a'us der4ruxssischcn' 'CÄVifZ-Prozeßord-nuNg.) Zehntés“ „auptstuck. . _ Vv'n' der Vollstrexkungvoth "kennt“üi'fscn dcr Justizbehörden fremdér “Staaten. , ,

Z. 1273. Erkennt/m'fse dev-Justizbehörden fremder Staaton Werden auf- Grund" der üb?!“ diesen Gegenstand geschlossenen Traktate-"und Verträge vollstreckt.? In dens Fällen,-wv in denselbknBesti-mmunaen» über das Vollüweckungsverfahr'cn»fch'lcn, ist die in den näcvsrfolgcnden Artikeanargelegte Ordnung zu-xbe-obachton.

Z. 1274; Erkc-nntniffe dcr Justizbehörden fremder Staaten Werdcn'

im-Reiche nur dann-vollstreckt; wenn Solches durch Verfügungen der Gerichte des Reichs bewilligt wird.

§.,1275. Bittschriften um Vollßreckung-von Erkenntnissen der Jußizbchörden'fretNder Staaten Werden bei demjenigen Bezirksgericht eingereicht, in dessen Gcfchä-stskreist- die Volkstrkckung geschehen soll.

T. 1276. Der Bittschrift müssen beigefügt sein: ]) einc-Abschrift desÉrkenntnisscs; dicse muß von demjenigen Géricht beglaubigt sein!, Welches das Erkenntniß gefällt hat, und mit einem Vollstrecku-ngs- dckret oder einer gcricb'tticben Bescheinigung darüber versehen sein, daß- das Erkenntniß voüßrcckbar isi. Die gerichxlicbr BeWciniaung muß"von ciner rusfischen Gesandtschaft oder von einem Konsuche legaiifirt sein'; die Unterschnst dcr Gesandtkcbnft oder des Konsulats muß vom Ministerium der auswärtigen Angolcgenhoitm bestätigt sein; 2) die Ucberseßung dcs Erkrnntnisscs ins Russtschc ; 3) Abschriften dieser Dokumente. '

§. 1277. Die Ladung ds Beklagten vor Gericht geschieht auf Grundlage der aügemeinen Bestimmungen

§. 1278. Bittschiiften wegen Vollstreckung von Erkmnfnissm dcr Jußizbrbörden fremder Staaten Werden im abgekürztcn Verfahren (Art. 348-365) entschiedcn. _

Z. 1279. Bei der Verhandlung dtes-«r Sachen [mch die Justiz- behörden-nickvt auf eine Beurtk)cilut*g:dcs W_ch*U'11s dcr Streitfrage ein- zugehen, Welche bereits von den“ Gerichten mnxdcr Sm'atcn entschie- den worden,-sondcrn nur zu bestimmen: ob dos voxliczxendc Erkennt. nißnicht Anordnungen enthaltt', Welche dcr öffentlichen Ordnung zu. widrr oder den Reichsgcsckcn nacb unstattxzaft sind.

§. 1280. Die auf oben angeführten Grundlagen gefällten Er- kenntnisse werden* nach den aljgcmcinm Regeln iibcr die-Vcljstrcckung' Don Erke-nntnissen dcr Instizbchkrdcn des Reick? yr-llsnccft.

Z 128]. Erkenntnisse von Justizbehörden fremder Staaten Wer- den nicht vollstreckt und habcn gar keine Kraft vm “RciM, wenn sie Streitsachcn über daS Eigcnthumsrccht an Immobilien, die in Ruß-“ land belegen smd, entscheiden.

Berlin, 26. September. Sc. Majestät der König habem Allergnädigst geruht: zur Anlegung dcs dcmVorfißcnde-n der Königlichsn Eisenbabn-Dm-ktion zu Hannover, Geheimen Ober-chwrungZ-Rath Maybach, verliehenen Ehrenkreuzes erster Klaffe des Fürsilich Lippe'schen Gcsmmnthauses, www zur Anlegung der dem Gehennen Kommerzien-Rath Krupp zu Effen und dem Ingenieur Piper daßclbst von des Königs von Italien Majestät verliehenen Jnfignicn resp. des Comman- dxurfrexxzes und des Ritterkreuzes des Ordens der Italienischen Krone, » AUerh6chstihre Genehmigung zu ertheilen.

(106 die Parteicn] Zugleich wcrden Melden darauf auf- cberseyungcn in das Rusfiscbe erfördcrlichm»

B'eka'n-ntmachung en.,

Das bevorstehende Studien-Semester unserer univx'rfität nimmt mit dem 15. Oktober (zr. seinen hierdurch zur allgemeinen Kcnntmß bringen, machen-“wir'Diejmigm, welche die leßcht haben, die hiesige Univerfität"zu'“besuchcn, darauf azt-f'mcrk-sam, sie sxch pünktlich mit dem Beginne des Semeßexs hter einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachtheilen zu b„ wahken, Welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor. lesungen- un-ausbleiblich cxwacbsen; müssen. ZuYeich ersuchen“ “w„ biemjét die Eltern und Vo'rmünder'der Studirm kn, auch ihrer 111 zur=Beobachtim dießs wichtigen Panties“ dev akademischen js. ciplin möglich mitzuwirken. In Anscbzrn'g“? derjenigen Six„ dirmden , * „„Welche auf Grund vorschriftSmäßigcr Dürstjg. reits - Atteste die Wohlthat der Stundung des Hono- rars 'für dieVorlcsungen in Anspruch zu ncbmen beabsichtigen oder um ein "akademisches Stipendium sich bewerben Wollen, bewerten wir, daß nach neueren gcseßlichcn Vorschriftcn derartige Gesuchebej Vermeidung der Nicktberüchfichtigung, und zwar die Stundungs. gcsuche innerhalb der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipendiums “innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gescß1ichen Anfange dcs Semeßers von den Petenten in Person ein. genießt “werden en, und daß von denjenigen Studirenden, Welchen die Wohlthat der tundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des- Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stun. dungsscheine. innerhalb der ersten „Woche nach dcm geseßlichm ?lnfangeß' des Semesters bei der Ouästur Gebrauch gemacht Wer-

cn mu .

Bonn, den 23. September 1870. ,

Rektor und- Senat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Uniperfität.

Die Jmmakrikulation für das bevorstehende Studien-Semester findet vom 1. Oktober 01“. an bis zum 22. Oktober 01'. inkl. statt. Später können nach den befiehknden Vorstyriften nur diejeni- gen Studircnden noch immatrikulirt werden , welche die Verzögerung ihrer Anmeldung durcb Nachxveisung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen vermögen; Behufs der. Immatrikulation“ haben 1) diejenigen S'tudirknden, welche die Univcrfitäts-sStudien begin- nen,. insofern fie Inländer sind, ein- vorschriftsmäßich*Schulzeugniß- und, falls sie Ausländer smd, eincn Paß oder, sonstige,- aus. reichende Legitimations - Papiere, 2) diejenigen„ Welche von anderen Univerfitäten kommen, außcr= den

früher besuchten Uni-ycrfixäx-porzulchen. DiejenigcnIxüänder, Welche feine Maturitäts -Vrüfung' beßa'nden', beim*Befuche“der Univcrfität auch nur die leficht haben, sich eine allgemeine Bildung fürdie höheren Lebenskreise oder eine besondexe Bildung für ein gewisses Berufsfach=zu- geben, ohne daß“ sie fich für den eigentlichen-gelebrten

- Staats"- oder Kirchendicnst bestimmen, können auf Grund des §. 36

des Reglements vom 4. Juni 1834 nur nach vorgängiger, ihnen hier- zu Seitens des Königlichen Univerfitäts -Kuratoriums ertheilfcr Er- laubnis: immatrikulirt wcrden. Bonn, den 23. September 1870. Die Immatrikul'ati-ons-Kommisfion.

4prozentiges vormals Nassauisébes Staats-Anlchcn von 2,000,000 Fl.

Bei der ftattaeh'abien siebenten Verloosung der Partial-Obliga- tionen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. 21. von Rothschild & Söhne- in- Frankfurt a. M. negociirten 4 pCt. früher5pro- zentiqen vormals Nassauischen Staats-Anlehcns von 2,000,000 Fl.

(1. (1. 12. Juli 1859 sind nachverzeichnete Obligationen, Welck)? hierdurch gekündigt werden, gezogen worden und „zwar: 14. Zur Rückzahlung am -1, Januar 1871. 111611- 5. 100 Fl. Nr. 123. 125. 216. 519 Und 780, 11113. 13. 5 200 xxl. Nr. 188. 292. 796. 803. 821 und 981. 11114). 6. 300 Fl. Nr. 12. 49 und 407. dir.- 1). 5. 500 F1. Nr. 41. 128. 277. 382. 429. 458. 510. 709. 815. 1093. 1099. 1106. 1232. 1391 und 1487. Lit. 11). 5 100061. Nr.45. 107 und 445“. 13. Zur RÜckzahlunq-“am 1. Juli 1871: 11165. 5 100 Fl. Nr. 66. 424. 501. 563. 686 und 765. 141.013 5 200 Fl. Nr. 12 271. 489. 490. 636. 653 und 815. 1.113. (3. :1; 300 1. Nr. 24. 34 und 330. Uh. 11. 5. 500-Fl, Nr. 1. 110. 254. 300. 4 . 792. 970. 1475. 1609. 1688, 1896. 2012 und 2042. 1.113.111. 5100061- Nr. 14. 84. 228 und 444. Die Inhaber dieser Partial-Obltgattonen Werden hierVon mit dem chcrken benachrichtigt, daß sie die„»KNPk' talbcträge, dercn Vcrzinsung nur bis zu dem“ betreffenden Ruckzab' lungstermine“stattfindet“, sowohl bei dem “Bankhause der Herren M. A. vo-n R-othschildsöd Söhne in Frankfurt 9. M., als auch bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse tn Wies- baden, sorvie bei jeder Königlichen Regierungs-Hquvtküskk bei derKöniglichen Staatssch,ulden-TilgungskassemBerl"!- bei der KöniZlichen Kreis-Stcuerkasse in Frankfurt a. M- und bei den K niglichen Bezirks-Hauptkassen in Hapnlyvck! Lüneburg und Osnabrück gcgen Rückgabe der Ovi! atroncn und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscouponß mb TUT" erheben können. Reftanten: Rückzablbar am 1.-Jult 1866. 11113.„ch- 891. Rückzahlbar am 1. Januar 1867. „bit; 14. 960 u. 968. RU ' zahlbar am 1. Juli 1867 11113. 11. 953 und 11115. 13. 655. Ryckzablbax am ]. uli 1868 1313.14. 406 u. 697 und. 1.111). 591. NgckzablLY am ]. anuar 1869 111613. 712 und 792.“ 1116.13. 485. 1111; 1). 12, 261 u. 1038. Rückzahlbar am 1. Juli 1869 11113. 4. 163 und 9 - 111613. 25. 1111. (1. 82, 1.161). 84 671 und 1471. Wiesbaden, den 11. September 1870, Der Regierungs - Präsident. v. DreSler, i. V.

gsskßlichen Anfanyy Jndxm Wird's,»

vorstehend bczeich.“ neten Papieren noch ein vollständiges" Abgang» Zeugniß von jeder“-

boote zählt-

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, Die Flottille, welche auf der Seine operiren 1011, besteht aus vier schwimmcnden Batterien, dercn eine jede 8 Kanonen- „Ungefähr 20,Dampfvoote dienen dcrsclbcn als Plänklcr. Dic Besaßung dicser Schiffe besteht aus 35 Offizieren und 500 Matrosen. Diese Flotnlle kann jedoch schnell kampf- unfähig gemacht werden. Man braucht nur die verschiedenen

'? Schleusen der Seine zu zerstören , um dieselbe bei dem jcßigcn _ niedrigen Stande dcs Fluffcs WWW zu legen. Ein Theil der-

selben liegt freilich bet Ncuilly, also unter dem Schuße des

Mont Valézrten.

London , 23. September. (Engl. Corr.) Ueber Bombay,

2], September, wird aus Japgn gemeldet, daß die preußische ; Corvette »Mcdusae der französischen Corvette „Dupleixa eine

Heraußforderung zugesandt habe,“ man erwartete ein Zusammen-

treffen in den japaneft'scben Gewäffern.

__ Aus Tours wird vom 23. September telegraphirt: der

neue Flotten-Minisicr, Admiral Jomickyon, hat befohlen, daß die Kaiserlichen Yachts vPrlnce Zmpériala, „Prince Zérömea, ; mepÉmtriceEugemea, »IÉrSme Napoleons und »Meine Hor- ? tensca von nun an pIupitera, „Hoaxes, ,Turenncc, »Deffaixa :? und *Klebera genannt werden sollen. .

Zwischen dem Kauzler des Norddeutschen Bundes und

._.-

Jules Favre. hatten„am 19. und 20. d. M. Besprechungen Über ;.L_ die Bedingungen fur dxn Abschluß eines Waffenstiljstandcs ;" stattgefunden, um die Einberufung einer französischen Konsti-

tuante zu ermöglichen. Die Forderungen des Grafen v. Bis-

marck beschränkten sich auf die Uebergabe von Straßburg, Toni

und Verdun , um während des Waffenstillstandes die Heeres-

1' Verpflegung zu sichern. Diese billigen Bedingungen sind am

23. d. M. von der Pariser Regierung verworfen worden.

Die Forderung der Uebergabe des Forts Mont Valérien bei Paris

5 ist von dcutscher Seite in diesen Besprechungen nicht gestellt

5, worden.

Front (Dep. Aisne) sind Feldpostrelais

- J11Fismes(Dev. Marne) und in Neuilly-Saint- in Wirksamkeit

- getreten.

Hannover, 21. September. (Rh. K.) In den leßten Tagen sind mehrere in Algier ansässig gewesene Deutsche hier-

Zier zurückgekehrt, da Frankreich auch in seinen Kolonien die

usweisung der Deutschen begonnen hat. Cöl n, 22. September. In der heutigen Sißung der Stadt-

* verordneten theilte der Ober -Vürgcr_meister ,mit, daß in Folge ' des von hier aus an die PrOanzen Rhemland, Westfalen,

Heffen-Naffau, Hannover und Schleswig crlaffenen Aufrufes

zur Linderung dcs Nothstandes in der südlichen Rheinprovinz

bis 1th 53,546 Thlr. eingksandt worden sind. . " ' _ Lauenburg. Raßeburg, 24.Septcmbcr. DteKomgltch

"preußische , Herzoglich [auenburgischc Regierung macht bekannt, daß für das Herzogthum Lauenburg ein Kommissäc emannt worden ist, um den Maßregeln gegen Ausbreiturg der Rinder- pest größeren Nachdruch zu geben-

Militär-Jntendantur nach Altona.

gestern

Eine andere Bekanntmachung betrifft die Verlegung der

Bay ern. Tünchen, 24. September. Der König hat den Staats-Minister Präsidenten , des BunpeSkqnzlcr- Amtes, Delbrück, sowie den württemberglschen Iusttz-thster

v_on Mittnacht in Audienz empfangen. Am Donnerstag waren

Majestät zum Vortrag beschieden. Oberst-Landxnarscball verständigte

barten, nach der oN- Fr.

dte Staats-Minister Graf Bray und von Braun zu Seiner

Prag, 24. September. Der die Abgeordneten„ daß dte nächste Landtagssißung Donnerstag, 11 Uhr, stattfindet. Tagesordnung: Präsidialu ittheilunqen. - „_ _

_ Die Regierung und das Landtags-Prafidmm yerein- Pr.«, für die Donnerstagfißung

Oesterreich - Ungarn.

des Landtages folgenden Vorgang: Der Oberst-Landn1ar1chall

wird Namens der Adreßdeputation Bericht Über den Empfang

,_ tember.

),

beim Kaiser erstatten, worauf der Statthaxter Mensdorff die betreffenden Regierungscrklärungcn abliest, uber deren Behand- lung der Landtag beschließen wrrd.

Belgien. Brüssel, 24. September." Die PrthEsfin Mätbilde ist gestern von Mons in Brussel angekommxn. HerrsVenedetti, der ehemalige französische Botschafter m Vcrlm, begleitete fie.

Großbritannien und Irland._ LonYoU, 25; Sep- (W. T. B.) Der »Observcre [| crmachttgt, dle vo_n frMzösiscvcr Seite gebrachte Angabe zu dementtrcn, daß die Okkupation des Forts Mont-Valérten durch deutsche Truppen

' eme der von deutscher Secte gestellten WaffenstillstandSbedingun-

0211 gewesen sei.

Aus dem Wolff'schen Telcgraphen-BUreau. London , Montag, 26. September. »Timcsa, »Standarda,

'»Morning Posta und ;Dai'lr) Newéa besvrcclzcn die Vom Grafen

BiZUmrck für die Bewilligung eines Waffenstiüstandes aufge- stellten Bkdingungen und kommen zu dem Resultate, daß die- sclbcn durchaus maßvoll und den Umständen angemessen seien.

London, Montag, 26. September. Dkk westind|sche Dampfer pElbea ist in Plymouth eingetroffen. Die preußischen Schiffe pLanmr-c und oVastae sind durch französische Kriegs- schtffe gekapert worden.

Fortsetzung des Nichtam1licheu in der Beilage.

-- Das vAmtsbkatt der Norddeutschen Pofivchc-liunga Nr. 66, enthält Generalverfügungcn mm 16. Septamber 1870: Uebergabe- verfahren bei Sendungen mit Wxtvangabe im Wechselverfcyr; vom 19. September 1870: Poftvcrvindung mit Konstanxinopet; vom 22. September 1870: Corrcspondenzoerkehr mit dem Bezirk der Post- Administration in Nanzig.

Vereinsthätigkeit für die Armee. .

London, 23. Septemch Aus einer Mittheilung des Herrn Nobert Lindsay, Vorsißenden der „Nationalen Gesellschaft zur Unter- sützung der Kranken und Vertwmdeten im Kricgca, geht hervor daß hmmn Kurzem eine große englischeAmbulanz, 12 Waggons u. . w., m jeder Hinsicht vollkommen ausgerüstet, unur Leitung des Dr. Long- more nach dem Kontinent abgeben wird. Der norddeutsche Gesandte hat der Gesellscha1t dix Erlaubnis; verschafft, einen großen Vorrath von Chlqoroform durch dre preußiscben Linien hindurch in die belagerten Stadte Meß, Straßburg'und Montméry zu bringen. Wahrscheinlich werden zrvei höhere engltsche Offiziere mit dieser Sendung beauftragt

werden. _ 24. Septembcr. Das deutsche Komite für Unterstüßung der Verwundeten hat bis 1th etwa 37,000 Pfd. St. zusammengebracht

und davon bereits 32,000 Pfd. St. an die Hospitäler abgeliefert.

Statifttsche Nachrichten.

- Der anzlei-Ratv Reinecke hat ein Preußisches Staats- Handbuch m1t einer statistisch-wpographischen Ueberficht (Berlin, Verlag von F. Berggold 1870) herausgegebcn, Welches die neue (He- bietseintheilung dcs preußiswen Staats und die Organisat'on der Behörden in diesen Landesthcilen überfichtlich darsteUt. Die erste Ab- theilung des Werks bringt eine Ueberficht des S*aatsgcbiets und seiner Eintheilung in allgemeine Verwaltungx-bezixfe (Provinzen, Regierungs- bczirke, anddrosteibezirke, Krcise, Ober-Amtzbezirke, Bürgermeistercien, Gemeinden und selbständige Gutsbezirke) und besondere Verwaltungs- bezirfe (für [andwirthschaftliche Regultrungsbczirkc, Bcrg-, Steuerq Medi- zinal-, Forst-, Baw- Domänen-, Gcstüt-, Pol-zciverwalmngs-Bczérfe, Handelskammer“, Brandfassen-, Dciaöamt-Bezßfc), Kirchknq IUstiz-, Telegraphen- und Etscnbahn-Verwaltungsbezirke, Bezirfezu 111klétärisckm Zwecken, landschaftliche, ständiscke Bezirks, W.1b[b:'zilkc. Die zweite Abtheilung enthält eine Ueberficht aücr in PeUßcn fun,;irenden Vc- hörden, auch der Vundcsbehördkn, mit spezieller Angalye ibkkk Befugnisse, Oblicgcnhciten und Fxtnftioncn. Die lexh:*ilung ist in folgende Hauptabschnitte cingethsilt: chöxdcn im Angmcinen, Rkffort und Kompetenchxbälinésse der Brhörkcn, Arnxee', Herrcsfüh- rung, Kommandos und Hülfsmittcl des Kommandos (Mxlitär- Bildungkaustalten u. dgl.), Königliche Hofbchördcn, oberste Staatsbc- hörden beziehw. Centralbehördcn, unabhängige Bxhörkcn (Preußische Bank, Evangelischer Ober-Kirchcnrath, Obcr-Rechnungsfamwcr), Pro- vinzialbehörden bei der Civil- und Militärvcrwaltung, landschaftliche und ständische Behörden. Die dritte Abtheilung bildet eine 1er aus- führliche ftatißiscky-topogravbische Ucbcrficht des preußischen Staates, Wclche die Seiten 348 bis 501 umfaßt, und eine Vcrgleickyende Ucbcr- ficht der Provinzen und RcJHerungs- bezichw. Landdrosteibexirkc ngch Größe und Bevölkerung, sowie der Städte von mehr als 10,000 Ein- wohnern. „Ein alphabetischss Ortsregister erleichxert Tas Nackscblaxcn in dieser Ueberscht, cin alphabetiscßcs Inhaltsverzeicxniß den GckrauÉ des Handbuchs.

- Jm Bezirk der Handelskammer zu Schwcidniß waren €*an 1869 -- mit Ausschluß der in den Maschinenwcbcrcicn (“(?“ijfllgtcn Weber -- 8593 selbsxständiac Weber (Kr. Rcichcnbach 4718, SMM?- niß 1518, Waldenburg 2367) bescsoäftigt, 95 mehr als Ende 1868. Bei ihnen Waren inkl. der Familiengliedcr 7795 männliche und Wei“?- licbe Gebülfm (Reichenbach 3847, Schwcidniy 1496, Waldcnvurg 2452), 11 mehr als Ende 1868 in Aibcit. Die gesammte chcrdc- völkerung betrug daher 16,388, 106 mehr als Emde 1868. 2317 der- sclbcn 135 mehr als Ende1868,tricben Vchcnvcscbäfngnng, Ganz ohne §lrbeit war 31 im Kreise Rcchnback) 23, Scbwcidnéj: 4, wsammcn 27 Weniger alÉ- Ende 1868. Die Zahl der gcb-rndcn Smdls » um Aussthluß der M *schincnstüble betrug Cndc186913519 Kr. Rcrckcn- back) 7230, Schrrc'idniß 2155, Waldenwnrq 3834), 130 mch 31:7 Ende 1868. Von diesen Stühlen arbeiteten 3003 0191411111- 9710 m 21.10211- jvon, 119 in Wolle, 687 in gemischten Stoffen. Garn Ende 18:8 hat fich die Zahl der Stühle in Leinen um 114, in gct11:*"ch:cn S:.é- fen um 91, vcrmchrt, in Baumwolle um 62, 111 W011: mn 13 ver- mindert.

An Maschinenftüblen waren Ende 1869 im Kreise NCLÖTT"1*.1.D 269, im Kreise Waldenburg 882 im Betrtebc. Exnc “J“!rnm „*.-*":5: außerdem im Kreise Volkenhain ein Etabliscmcm mit 400 M1;- nenstühlen.