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Neich8- und Staat3anzeiger Nr. 4 vom 5. Jonuar 1933. S. 2.

entſprechen, ſind die Gebühren wie für dieſe zu ent- richten ' für alle übrigen Geräte . . . « « « « « « + « 2,70 RM Für eine vorgeſchriebene Glasunterſuchung bei Meßwerkzeugen der Gruppen A und B nach der ſogenannten Jnformationsmethode . . 5,— RM nach der Standardmethode oder nach der Methode von Fiſcher und Tepohl. . . ..... 1000 ò, $ 2 Ziffer XT erhält folgende Faſſung: XI, Mediziniſche Spritzen. Für “jeder Größe . . . . . e © 0,50 NM Für eine vorgeſchriebene Glasunterſuchung nach der ſogenannten Jnformationsmethode . d,— y nach der Standardmethode oder na<h der Methode von Fiſcher und Tepohl „.., 10— y 6, $2 Ziffer XIT erhält folgende Faſſung: XTT, Waſſermeſſer. Waſſermeſſer mit einer angegebenen Durchlaßfſähigkeit von 10 Kubikmeter und weniger . + + + 2,— RM mehr als 10 Kubikmeter für jede volle ovdex an- gefangene Stufe von 10 Kubikmeter mehx . 0,50 Erfolgt die Eichung oder Prüfung ohne Stempelung an dex Amtsſtelle, ſo wird, wenn weniger als 5 Stü> gleihex Art und Größe zur Eichung vorgelegt werden, für Arbeitshilfe und ver- wendetes Material zu der Gebührenſumme ein Zuſchlag er- Yoben von... « « « «+ «2,00: RM.

Artikel Ill. 8 3 wird geſtrichen. Artikel IV. Dieſe Verordnung tritt am 1. April 1933 in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1932, Dex Reichswirtſchaftsminiſter. Warmbold.

Erſte Verord.nung Über Aendevrungder Verkehvrsfehlergrenzen von Meßgeräten. Vom 22. Dezember 1932. (Veröffentlicht im RGBl, 1933 Teil 7 S. 3.)

Auf Grund des $ 13 Abſ. 2 der Maß- und Gewichts- ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit nach Zuſtimmung des Reichsrats verordnet:

„Die Verordnung über die Verkehrsfehlergrenzen der Meß- geräte vom 18. Dezember 1911 in der Faſſung dex Bekannt- machung vom 3. Mai 1930 (Reichsgeſeubl. IS. 158) wird wie folgt geändert:

1. a) Jn Ziffer T Buchſtabe A Ziffer 1 toerden die Worte?

„vet Bandmaßen von“ erſet durh: „bei Bandmaßen

au Metall von“,

Ziſfer T Buchſtabe A Ziffer 1 erhält am Schluß fol-

genden Zuſat:

bei Bondmaßen aus Papier zum einmaligen Einlegen

in Stoffballen und zum einmaligen Einkegen in

Kabel für jedes Meter , , , 2 Millimeter.

2. a) In Ziffer T Buchſtabe A Ziffer 2 werden die Wortet „vet Maßen jeder Größe“ erſet durh: „bei Maßen jeder Große, außer bei Bandmaßen aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffballen und zum ein- maligen Einlegen in Kabel“,

b) Ziffer T Buchſtabe A Ziffer 2 erhält am Schluß fol-

genden Zuſatz: bei Bandmaßen aus Papier zum einmaligen Cinlegen in Stoffballen und zum einmaligen Einlegen in Kabel für den Unterſchied der Längen benachbarter Dezimeter und Halber Dezimeter. « «eo oe e e 2 Millimeter

3. Hinter Ziffer T Vuchſtabe B Ziffer IT wird eingefügt:

[IT. Fahrſtre>enmeſſer an Kraftfahrzeugen.

Die Fehlergrenzen betragen:

für jede gemeſſene Fahrſire>e » » 2 «+ 1/25

ihres Sollwertes.

4. Ziffer VI Buchſtabe B Ziffer T erhält folgende Faſſung:

TI. Präziſionswaagen. Die Fehlergrenzen betragen: : bei Waagen für eine Höchſtlaſt von 10 Gramm oder weniger « e « 2 Milligramm für jedes Gramm der Höchſtlaſt,

10 bis 20 Gramm «- «e « « 20 Milligramm,

20 100 » «ooo 1 Milligramm für jedes

n Gramm der Höchſtlaſt, 100 bis 200 Gramm . « , , 100 Milligramm,

200 Gramm bis 4 Kilogramm 0,5 Milligramm für jedes

i Gramm der Höchſtlaſt,

» 4 bis 10 Kilogramm . . ,, 2 Gramm,

10 Kilogramm oder mehr « 200 Milligramm für jedes Kilograram der Höchſt- laſt.

. 95, Ziffer VI Buchſtabe B Ziffer IT Ziffer 2 Buchſtabe a erhält folgende Faſſung:

a) (1) bei den ſelbſttätigen Balkenwaagen mit Nachſtromregler im Durchſchnitt aus 10 regelrecht zuſtande gekommenen Füllungen für Füllungsgewichte bis 5 Kilogramm abwärts . , « « 1,5 Gramm für jedes Kilo-

gramm des Füllungs- gewichts,

unter 5-bis 4 Kilogramm . « « 7,5 Gramm,

4 9 “. . . 6,75 Gramm,

E n .. . . 6 Gramm,

2 Kilogranm bis 100 Gramm 83 Gramm für jedes Kilo-

gramm des Füllungs- / gewichts,

100 bis 20 Gramm . . , , 0,3 Gramm,

» ‘2 Gramm... . . . 0,15 Gramm;

jedoh bei den Waagen für flein-

ſtü>kige Materialien ſowie den

Waagen für Thomasmehl, Kohlen-

ſtaub, Zement und ähnliche ſtau-

bende mineraliſche Stoffe . . . 2,25 Gramm für jedes Kilo- gramm des Füllungs-

gewichts;

(2) Die Fehlergrenze für Füllungsgewichte unterhalb der Höchſt- laſt iſt nah dem jeweiligen Füllungsgewicht gemäß Abſ. 1 zu berechnen.

(3) Die Fehlergrenze für die Hälfte der Höchſtlaſt beträgt jedoch bei den Waagen für eine Höchſtlaſt von 10 bis 5 Kilogramm abwärts 7,5 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für dieſen Fall die Fehler- grenze für die Höchſtlaſt. i

(4) Die Fehlergrenze für Füllungsgewichte unterhalb der Hälfte

D)

"

"

„der Höchſilaſt iſt jedoch bei den Waagen für eine Höchſtlaſt bis 5 Kilo-

gramm abwärts nicht kleiner als 6 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für dieſen Fall die für eine Waage von der Hälfte der Höchſtlaſt vorgeſchriebene Fehlergrenze.

(5) Bei den Waagen mit Ueberſhußverwägung (Waagen für oßſtückige Materialien uſw.) im Durchſchnitt aus 10 regelrecht zu- ande gekommenen Füllungen . „1,5 Gramm ür jedes Kilogramm des Füllungsgewichts.

6, Ziffer VI Buchſtabe B Ziffer 11 Ziffer 3 Buchſtabe a erhält

folgende Faſſung:

3, a) (1) für die Einzelabweichungen vom Durchſchnittsergebnis aus 10 Ermittlungen bei den Waagen mit Nachſtromregler bei einem Füllungsgewicht

bis 75 Kilogramm abivärts . « « 1,5 Grar1m für jedes Kilo- gramm,

unter 75 bis 50. Kilogramm . « 115 Gramm,

60, 25 i . . + 2,25 Gramm für jedes Kilo=-

gramm, auf volle fünf

Gramm nach oben ab-

gerundet, E n o o. 60 Gramm, 20 15 o e e 3 Gramm für jedes Kilo- gramm, O Æ oo. 45 Gramm, 104 e » » 4,5 Gramm für jedes Kilo- gramm, y 4 "N 3 y eo. 18 Gramm, M 3 125 9 eo. 6 Gramm für jedes Kilo- gramm, A " e . 7,5 Gramm, 1 Kilogramm bis 100 Gramm 7,5 Gramm für jedes Kilo-

gramm, y 100 bis 20 Gramm . « « + 0,8 Gramm, y 20 Gramm . . . « « « + « 0,4 Gramm; jedo< bei den Waagen für kleinſtü>dige Materialien ſowie bei den Waagen für Thomasmehl, Kohlenſtaub, Zement und ähnliche ſtau- bende mineraliſche Stoffe bei einem Füllungsgewicht :

bis 250 Kilogramm aufwärts . . 6 Gramm für jedes Kilo-

gramm,

über 250 Kilogramm « - « - «je 1,5 Gramm mehr für jedes

weitere Kilogramm;

__ (2) Die größte zuläſſige Abweichung vom Durchſchnittsergebnis o Füllungsgetwwichte unterhalb der iſt nah dem jeweiligen

üllungsgewicht gemäß Abjſ. 1 zu berechnen.

(3) Die größte zuläſſige Abweichung vom Durchſchnittsergebnis für die Hälfte der Höchſtlaſt beträgt jedoh bei den Waagen für eine Höchſtlaſt von 10 bis 5 Kilogramm abwärts 22,5 Gramm. Bei den fleineren Waagen gilt für dieſen Fall die für die Höchſtlaſt zugelaſſene Abweichung.

(4) Die größte zuläſſige Abweichung vom Durchſchnittsergebnis für Füllungsgewichte unterhalb der Hälfte der Höchſtlaſt iſ jedoch bei den Waagen für eine Höchſtlaſt bis 5 Kilogramm abwärts nicht kleiner als 15 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für dieſen Fall die für eine Waage von der Hälſte der Höchſtlaſt zugelaſſene Abweichung.

(5) Bei den Waagen mit Ueberſchußverwägung (Waagen für großſtü>ige Materialien uſw.) für die Abweichungen der einzelnen Angaben der Zählwerke von dem wirklichen Gewicht der Füllungen

bei eincm Füllungs8gewiht - y

bis 250 Kilogramm aufwärts 6 Gramm für jedes Kilo-

gramm,

über 250 Kilogramm s 5s « o «je 1,5 Gramm mehr für jedes

weitere Kilogrammz Berlin, den 22, Dezember 1932. n Der Reichswirtſchaftsminiſter. E Warmbold.

Verordnung über die Befreiung einzelner Arten von Meßgeräten von der Verpflichtung gur y Nacheichung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentliht im RGBl. 1933 Teil I S, 4.) Auf Grund des $ 12 Abſ. 1 der Maß- und Gewichts- ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBL. S. 349) wird hiermit nah Zuſtimmung des Reichsrats verordnet:

1 Hiſfer IT der Bekanntmachung, betreffend die Befreiung einzelner Arten von Meßgeräten von der Verpflichtung zur Neu- una oder Nacheihung vom 18. Dezember 1911 (RGBl. S. 1064) erhält folgende Faſſung: IT. von dex Verpflichtung zur Nacheichung: 1, ganz aus Glas hergeſtellte Meßgeräte; 2, aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffballen und zum einmaligen Einlegen in Kabel. Berlin, den 20, Dezember 1932, Dex Reichswirtſchaftsminiſte,

Warmbold.

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Verordnung über die Eihpflicht der zux Längenmeſſung und der zur Flächenmeſſung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaſchinen. Vom 22. Dezembex 1932. (Veröffentliht im RGBl. 1933 Teil I S. 4.)

Auf Grund des $ 12 Abſ. 1 der Maß- und Gewichts- ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit na< Zuſtimmung des Reichsrats verordnet:

8 1.

Die Verpflichtung zur Neueihung und Nacheihung im Sinne ber R 6 n 11 der Maß- und Gewichtsordnung wird aus- gedehnt auf:

1. die zur Längenmeſſung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaſchinen;

2. die zur Flächenmeſſung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaſchinen. E

Hinſichtli<h der Nacheihung finden die für die Längenmaße erlaſſenen Vorſchriften im $ 11 der Maß- und Gewichtsordnung Anwendung. E

Dieſe Verordnung tritt am 1. Januar 1935 außer Kraft. Berlin, den 22, Dezember 1932. Der Reichswirtſchaftsminiſter. Warmbold.

Verovrvdnung über Uebergangsheſtimmungen für die Eihung von Meßwerkzeugen und Meß- maſchinen für Längenmeſſung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentliht im RGBl. 1933 Teil 1.S, 4.)

Auf Grund des $ 19 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit verordnet;

Mehwerkzeuge und für Längenmeſſung (Draht- meßmaſchinen, Stoffmeßmaſchinen), die den Vorſchciſten dex Eich- ordnung vom 8. November 1911 in der Faſſung der Bekannt- machung vom 21. Februar 1930 (RGBl. 1 S. 93) in bezug auf die in den $8 24 a bis e (zuläſſige Meßgeräte, Material, Geſtalt und Einrichtung, Bezeichnung, Fehlergrenzen) geſtellten Anforde- rungen nicht entſprechen, werden bis auf weiteres zu'c Eichung unter den Bedingungen angenommen:

8 1.

Sui Zuläſſige Meßgeräte.

Zuläſſig ſind Meßmaſchinen, bei denen das Meßgut über eine Meßtwalze oder über ein Meßrad hingeführt und dur< Abrollen gemeſſen wird. :

8 2.

E ; Material.

Zuläſſig ſind nux Meßeinrihtungen aus Metall. Bei Stoff mekmaſ<inen darf die Meßwalze, wenn ihr Sollumfang insgeſamt 1 M betrdat, zur bon Schlüpfung ($ 3 Nr. 1) mit einem Ueberzug aus dauerhaftem Tuch oder Filz von höchſtens 3 Millimeter Dieke verſehen ſein. Y ils von Vidi

8&3. Geſtalt und Einrichtung,

1, Die Ausführung muß Gewähr dafür bieten, daß die Meß- walze Meßrad um den Betvag der ducchgeführten Länge des Mehquis ohne Schiüpfung ſihec uittgenomamnen wird.

, Der Betriebswiderſtand dex Meßmaſchine darf niht ſo groß ſein, daß das Meßgut in unzuläſſigem Maße gedehnt wird.

2. Die Angeigevorrichtung muß mit einer Nullſtellvorrichtung vecſehen ſein. :

3. Die Anzeigevorrihtung muß bei Stoffmeßmaſchinen min- deſtens ganze Dezimeter, bei Drahtmeßmaſchinen mindeſtens ganze Meter angeben.

. 4. Abweichungen von den Vorſchriften in Nr. 2 und 3 ſind guläſſig, wenn ſie von der Reichsanſtalt, bteilung T für Maß und Gewicht, genehmigt worden ſind.

8 4, Bezeichnung.

1, Auf oder an den Skalen oder an den Zählvorrichtungen muß der Einheitswect der Skalenteile angegeben jein, und zwar mit dem ausgeſhriebenen Wort Meter, Dezimeter oder Zenti- meterx oder den Abkürzungen m, dm oder cm.

2. Stoffmeßmaſchinen, bei denen das Meßgut von einer Dru>- walze an die Meßwalze gedrü>t wird, müſſen mit der Aufſchrift GE ſein: „Nicht zuläſſig für ſamt-, plüſh- und veloursartige

offe“‘. :

Drahtmeßmaſchinen, bei denen das Meßgut niht tangential,

« ſondern teilweiſe oder ganz um das Meßrad herumgeführt wird,

müſſen mit der Aufſchriſt verſehen ſein: „Nur zuläſſig für Drähte und Litzen bis zu einer Geſamtdi>ke von 2 mm“.

3, Die in Nr. 2 gefordecten Angaben ſind auf einem Schilde anzugeben, deſſew Verbindung mit dem Gerät dur<h Stempelung gu ſichern iſt (Eichordnung $ 9).

5 Fehlergrenzen. Der Umfang des Meßrades oder der Meßwalze darf um niht mehr als ein Zweihundertſtel vom Sollwect abbweichen. Die Angabe des Zählwerks ‘darf um niht mehr als Zwei- hundertſtel von der mit geeihtem Bandmaß ermittelten Länge des durchgeführten Meßgutes abweichen.

8 6. Stempelunag.

1. Die Stempelung der Drahtmeßmaſchinen und der Stoffs meßmaſchinen erfolgt auf dem Schilde. Als zuſäßlihes Kenn- zeihen wird dem Stempelzeichen beigefügt: „PTR I 2837/32“.

Außerdem iſt die Vecbindung des Meßrades oder der Meß- tvalze mit dem Zählwerk zu ſichern. 2 :

2. Das Jahreszeichen wird dem in Nx. 1 vorgeſchriebenen Stempelzeichen beigefügt.

Berlin-Charlottenburg, den 20. Dezember 1932,

Phyſikaliſch-Techniſche Reichsanſtalt, Abteilung T für Maß und Gewicht.

Dr. Köſters.

Verordnung über Uebergangsbeſtimmungen für die Eichung von Meßwerkzeugen und Meß- maſchinen für Flächenmeſſung. . Vom 90. Dezember 1932. (Veröffentliht im RGBl. 1933 Teil 1 S. 5.) Auf Grund des $ 19 der Maß- und Gewichtsordnung

vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit verordnet:

Meßwerkzeuge und Meßmaſchinen für Flächenmeſſung, die den Vorſchriften der Eichordnung vom 8. November 1911 in dec Faſſung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1930 (RGBl. L

. 93) in bezug auf die in den 88 25 bis 28 (zuläſſige Meßgeräte, Material, Geſtalt und Einrichtung, Bezeichnung) geſtellten An- orderungen niht entſprechen, werden bis auf weiteres zur

ihung unter den nachſtehenden Bedingungen angenommen:

8 1. Zuläſſige Meßgeräte. |

1. Huläſſig ſind Einrichtungen, bei denen die auszumeſſende Fläche dur<h Üeberfahren mit eßelementen ganz oder in Ab- ſchnitten beſtimmt und das Meßergebnis auf eine Anzeigevor- richtung übertragen wird, die den Ge der Fläche angibt.

2. Der Meßbereich, d. h. der Unterſchied zwiſchen der größten und der kleinſten Fläche, zu deren Ausmeſſung das Meßgerät beſtimmt iſt, ſoll hs mindeſtens bis zum ſünften Teil der

rößten Fläche erſtre>en. Es muß Vorſorge getroffen werden, Flächen, die kleiner ſind, als der unteren Grenze des Meß- berei<s entſpricht, niht ausgemeſſen werden können.

3. Die Meßmaſchinen Pillen den Flächeninhalt unabhängig von der Dicke des jeweiligen Meßgutes angeben. Meßmaſchinen, die dieſer allgemeinen Anforderung niht genügen, ſind nur zu- läſſig, wenn der Verwendung hinſichtlich der Dicke des Meßgutes angegeben iſt ($ 4 Nr. 3).

8 2. Material. Zuläſſig iſt nux Metall. 83.

Geſtalt und Einrichtung.

1. Die Ausführung muß Gewähr bieten für längere Brauch- barkeit dex Achſenlager und für Unveränderlichkeit ihrer weſent- lichen Teile, im beſonderen des jammenwixkens der Rädex ſowie der Länge der Uebertragungshebel und der Uebertragungsbänder.

2. Die Teilung muß gleihmäßig verlaufen. Sie ſoll nad Quadratmeter, Quadratdezimeter, Quadratzentimeter oder na der Hälfte, dem fünften oder zehnten Teil dieſer Maßgrößen fort- ſchreiten. Außerdem darf eine auf dem engliſhen Quadratfuß beruhende Teilung als Nebenteilung angebracht ſein unter dem Vorbehalt einer ſpäteren geſeßlihen Zu der Anwendung einer ſolhen Nebenteilung im eihpflihtigen Verkehr.

8 4. : Bezeichnung.

1. Die Teilung na< metriſ<hem Syſtem muß nah Quadratmeter, Quadratdezimeter oder Quadratzentimeter be- {eiGnet ſein, und zwar mit dem ausgeſchriebenen Wort oder den

bkürzungen qm oder m2, qdm oder dm?, gem oder em.

Der Teilung nach engliſhem Quadratfuß muß die Bezeich- nung „Engliſh-Quadratfuß“ und die Bezeihnung „1 engl. Quadratfuß = 9,29 qdm“ beigefügt ſein.

Und ſonſtigen die auf Fei

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 4 vom 5, Januar 1933. S. 3.'

2. Die Angabe des Meßbereichs ſoll die Form haben „Meß- bereih von... ..….. DIA ea 2e e :

Für die Bezeichnung der Einheit ſind die in Nr. 1 angegebenen Abkürzungen zuläſſig. :

3. Meßmaſchinen, bei denen das Maßergebnis von der Dicke des Meßguts abhängig iſt, müſſen mit der Aufſchrift verſehen ſein: „Nur zuläſſig ſür Di>eu von ,.....bi38....., mm“,

85, Fehlergrenzen. Die Fehlergrenzen betragen für jede Fläche innerhalb des Mee Fe ein Fünfzigſtel ihrer lr gel

8 6. Stempelung.

1, Die Stempelung erfolgt auf der Anzeigevorrichtung, er- forderlichenfalls auf einem Schilde. Als zuſäblihes Kennzeichen wird dem Stempelzeichen beigefügt: „PTR I 2837/32“. :

2. Ferner ſind alle Stempelungen auszuführen, die zur Siche- rung der dauernd richtigen Wixkungsweiſe der Meßgeräte und zur Verhinderung unzuläſſiger Eingriffe erfordexrlih ſind.

3. Das Jahreszeichen wird dem in Nx. 1 vorgeſchriebenen

Stempelzeichen beigeſügt. Berlin-Charlottenburg, den 20. Dezember 1932. Phyſikaliſh-Techniſche Reichsanſtalt Abteilung 1 für Maß und Gewicht. Dr, Köſters.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß $1 der

Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aen

rung der Wertberehnung von Sypolhel en ingo

(Goldmark) lauten (RGBl I S. 569),

Der Londoner Goldpreis beträgt am 5. Januar 1933 für eine Unze Feingold . « « « « « « . = 123 sh 1} d in deutſhe Währung nach dem Berliner Mittel» kurs für ein engliſhes Pfund vom 5. Ja- nuar 1933 mit NM 14,07 umgerechnet = NM 86,6184, für ein Gramm Feingold demnach. » « « = pence 47,5027, in deutſche Währung umgerechnet « « « . = RM 2,78485,

Berlin, den 5. Januar 1933.

Statiſtiſhe Abteilung der Reichsbank. Dre. Döuving.

Liſte der Schund- und Shmußſchriften. (Geſez vom 18. Dezember 1926.)

Fſt-Ginnahme Zahres\oll oder Jſt-Ausgabe STEL GEA S S |ſammen S2 8 E À E 3, Sonſtige Einnahmen : a) Juſtiz « «+.» „| 218,3 14,6 87,3 13,9 | 101,2 b) Wiſſen\chatt, Kunſt und Volksbildung . 27,9 3,9 9,3 2,1 11,4

0) Uebrige Landeover- waltung » «- - » 438,8 Einnahmen insgeſamt| 2114,99 | 256,3

(abzüglih der Steuerüber- an Gemeinden uſw. und der Zuſchüſſe an Betriebe) anti

398,8 98,9 | 497,7 1061 9 | 210,7 | 1272 6

S

IL. Ausgaben. 1. Verwaltung des In-

Ue, 380,1 19,4 } 193,4 27,6 | 221,0 2, Juſtizverwaltung?) 337,4 6,7 | 1545 | 23,5 | 178,0 3. Wiſſen|chatt, Kunſt

und Volksbildung . | 632,9 26,7 | 293,3 | 47,8 | 341,1 4. Volkswohlfahrts-

verwaltung?) . „, 97,3 21,2 F 45,7 7,6 | 53,3 5. Wohnungsweſen . . 81,2 36,6 19.2 9 | 21,1

6. Schuldendienſt. . „| 92,9 041 352| | 35,2 7. j

niſſe uhegehälter

uſw.) y «1 1964 0,1 | 105,1 14,7 | 119,8 8. Sonſtige Ausgaben . | 192.0 40,5 | 363,8. | 65,7 | 429,5

Aúsgaben insgeſamt | 2010,2 | 151,6 112102 | 188,8 | 1399,0 Mithin: Mehrausgabe 148,3 126,4 : Mehreinnahme 21,9

B. Einnahmen und Aus8gabern auf Grund von Anleihegeſegzen.

Zur De>ung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1931

ſind erforderlih 147,1.

Iſt-Einnahme oder Iſt-Ausgabe

im im April/Oktbr.| November | zuſammen

Ltd. | Akten- Ent- Bezeichnung der :

Nr. | zeihen| ſ\{heidung Schrift Verleger 186 | Pſch. P.-St. e Das geheime Laſter“ | Sexualkundlicher 415 | Berlin vom von Verlag

13. 12. 1932 | Dr. Felix Sernau Dr. Behrens

Leipzig, den 4. Januar 1933. Der Leiter der Oberprüfſtelle. Dr. Arndt.

Ld Preufßen.

Miniſterium für Wirtſchaft und Arbeit.

Auf Grund des $ 8 der Verordnung des Reichspräſi- denten über die Zinserleihterung für den landwirtſchaftlichen Realkredit vom 27. September 1932 RGBl. I. S. 480 und des Artikels 8 der dazu erlaſſenen Durhführungs- und Ergänzungsverordnung vom 24. November 1932 RGBl. I S. 534 erkläre ih als Aufſichtsbehörde, daß nah meinen Feſtſtellungen die Landesbank dex Provinz Schleswig-Holſtein in Kiel in der Lage iſt, die vou ihx auf Grund von Hypotheken und Grundſchulden aus- gegebenen Schuldverſchreibungen in bisheriger Höhe twoeiter zu verzinſen.

Berlin, den 4. Fanuar 1938.

Der Miniſter für Wirtſchaft und Arbeit. Der Kommiſſar des Reichs: J. V.: Schulze.

Nichtamtliches.

Preußen. Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes

Preußen im Monat November des Nechnungs3jahres

(Beträge in Millionen NM.) A. OrdentliheEinnahmen und Ausgaben?,

1. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1932 waren die zur Deckung reſtlicher Ver pflihtungen aus dem Rechnungs- jahr 1931 zurüd>geſtellten Reſtbeſtände verjügbar. . 267,1

2. Zur De>kung der Fehlbeträge am Schluſſe des Re<hnungs- jahrs 1931 ſind erforderli (121,3 +147,1=). .. 268,4

mithin Vor\chuß 1,3 qua u. JIſt.Einnahme Jahresfoll oder Iſt-Ausgabe == 2 E = ef ESSI Q S| qu 5 Z-= = S ( AS 8 ſammen 21 E A I. Cinnahmen. - 1. Steuern . | 2492,7 | 244,2 | 972,9 157,1 |1130,0

Davon ab:

ÜVeberweiſungen an Gemeinden (Ge- | meindeverbände)uſw | 1086,3 76,4 | 418,8 | 60,9 | 479,7

verbleiben . „| 1406,4 | 167,8 | 541 96,2 | 650,3 2. der Ve- j

riebe 34,2 21,8 12,4 0,4 12,0 Davon ab: Zu)|chüſſe an Betriebe 10,7 R verbleiben « 23,5 | 21,8 12,4 | 0,4 | 12,0

I, Einnahmen ... o e (darunter: Anleihen)

IL. A usgaben. Sonſtige Ausgaben der Hoheits-

verwaltungen. . < . - o o. _— 25,0 25,0

Mithin: Mehrausgabe « . «+ «. - _—_— 25,0 25,0

Mehreinnahme . « - - e _ Abſ<hluß.

A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben: Vorſchuß aus dem Rechnungsjahr 1931... 1,3 Mehrausgaben aus den Monaten April 1932/

November 19322. = e a e «a «o e : + 126,4 A == 127,7

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegeſetzen: Vorſchuß aus dem Rechnungsjahr 1931 . , « « 147,1 Mehrauëgaben aus den Monaten April 1932/ November 192. «e e a o n = 172,1

Mithin Vorſchuß ao oa ao. 2998

Stand der \Gwebenden Schulden Ende November 1932:

Schaßanweiſungen. « « «e ee «oo e 399,8

1) Hier ſind die planmäßigen und die außerplanmäßigen Ein- nahmen und Ausgaben berückſichtigt.

Aus\c1. Ver) \. IL, 7 —.

8) Wohnungswe)]en |. II, 5 —.

Parlamentariſche Nachrichten.

Der Aelteſtenrat des Reichstages beſhloß am Mittwo<h, den 4. Januar, daß die nächſte Sihungdes RoiYhsta ges amDienstag, den 24.Fa- nuar, ſtattfinden ſoll. Die Tagesordnung für dieſe Sitzung ſoll in einer neuen Beratung des Aelteſtenrats am 20, Januar feſt- geſeßt werden. : n

Jm Aelteſtenrat hatten die Kommuniſten die Einberufung des Reichstages ſhon für den 9. Januar zur Beratung der vom Haushaltsausſhuß e Beſchlüſſe verlangt. Die Sozialdemo- kraten waren aleidfa s ein raſhes Zuſammentreten des Reichstages eingetreten und hatten als Termin den 10. vorgeſchlagen. Dem wurde jedoch entgegengehalten, daß man den Reichstagsausſhüſſen noh Zeit zur Fortjegung ihrer Arbeiten laſſen möchte und das Plenum erſt für einen pieren Termin einberufen möchte. Schließlich ſhlug Abg. Bell (Zentr.) den 24. Januar vor. Sein Antrag wurde bei Stimmenthaltung der Nationalſozialiſten angenommen. Der Vertreter der national- ſozialiſtiſhen Fraktion hatte beantragt, den Termin für die nächſte Stizung dex Entſcheidung des Präſidenten Göring zu überlaſſen; er hatte ſi< darauf berufen, daß der Präſident vom Plenum be- reits ermächtigt worden ſei, die nähſte Sizung mit Zuſtimmung des Aelteſtenrats eſtzuſegen. Dieſer Vorſchlag dex National= ſozieliſten hatte jedo iderſpruh bei den Abg.

0 be (Soz.) und Leicht (Bayer. Vp.) geſunden.

In der neuen Aelteſtenratsſigung am Freitag, den 20. Fa- nuar, werden die Kommuniſten vorausſichtli<h wieder die Be- ratung der vom Haushaltsausſhuß vorbereiteten Gegenſtände verlangen. Ferner wurde in der heutigen Aelteſtenratsſizung be- reits angeregt, in der nählten Plenarſißung einige internationale Abkommen über die ſozia olitihe Sicherung der Rentnex im Auslande, namentli<h în der Tſchechoſlowakei, in Polen und Frankreich, ott erledigen. Die Entwürfe dieſer Abkommen liegen E dem Reichstag noh nicht vor, ſie werden ihm aber voraus3- ihtlih in der nächſten Woche zugehen. Aus dieſem Grunde wurde auh die Feſtſezung der Tagesordnung für die nähſte Reichstags hung no< bis zum 20. Januar verſchoben. Auch ſonſt hat dec Reichstag allerdings ziemli<h umfangreihes Be- ratungsmaterial. Eine große Anzahl internationaler Abkommen liegen ihm beceits zur erſten Beratung vor, darunter das Ahb- fommen zur Vereinheitlihung des S e>re<ts und ferner der Entwurf eines Wech A

Ferner iſt damit zu rehuen, daß auh eine

erklärung ſhon auf die Tagesordnung der nächſten Reichs-

tagsſißung geſtellt wird. Der Abg. Dx. Fabrigius (Nat. Soz.) daß ſeine Fraktion in dex ten iß- en der Abg.

kündigte namli<h ſchon an Reichstagsſizung eine Entſcheidung über die vorliegenden trauensantrage verlangen werde. Dur<h Rüfra

Löbe (Soz.) und Leicht (Bayer. Vp.) wurde flargeſtellt, da die Nationalſozialiſten dadurey niht etwa 0

erklärung verhindern wollten, C ißtrauensantra erklärung oder an eine politi

Auf eine Anfrage, wie ſih die Reichsregierung zu der Frage des Zuſammentritts des Reich8tages ſtelle, erklärte Staatsſekcetär Planek von der Reichskanzlei, die Reichsregierung ſei bereit, vor dem Reichstag zu erſheinen und Erklärungen über ihr Pro- gramm abzugeben; ſie lege dann allerdings auh Wert darauf, im Anſ<hluß daran eine Klärung der politiſchen L

über ihren

id

eine

(V. D. Z.)

Regierungs- ondern daß ſie eine Abſtimmung im Anſchluß au die Regierungs- e Debatte wünſchten.

age eintretéè,

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 5. Januar 1933.

Ju Berlin feſtgeſtellte Notierungen für telegraphiſche Auszahlung, ausländiſche Geldforten und Vauknoten.

Telegraphiſche Auszahlung.

; 5. Sanuar 4. Januar Geld Brie} Geld Brief

Buenos-Aires . | 1 Pap.-Peſ. 0,858 0,862 0,858 0,862 Canada . ... | 1 fkanad. $ 3,726 3,734 3,726 3,734 Iſtanbul. . . „| 1 türk. Pfund | 2,008 2,012 2,008 2,012 Japan =... (1 Venu 0,869 90,871 0,869 05871 Kairo «e... 1 ägypt. Pfd. 14,43 14,47 14,41 14 45 London... «.|1L 1405 14,09 14,03 14,07 New York... |18 4,209 4,217 | 4,209 4,217 Nio de Janeiro | 1 Milreis 0,259 . 0,261 0,269 0,27L Uruguay. . . .|1 Goldpeſo 1,648 1,652 1,648 1,652 Amſterdam-

. | 100 Gulden | 169,43 169,77 169,23 169,57 Athen .….…. 100 Drachm. 2,198 2,202 2198 2,202 Brüſſel u. Ant-

werpen . . « | 100 Belga 58,34 598,46 58,27 58,39 Bucareſt. . . « | 100 Lei 2,488 2,492 2,488 2,492 Budapeſt . « « | 100 Pengs Danzig. . « « « | 100 Gulden 81,72 81,88 81,67 81,83 Helſingfors . . | 100 Fmfk. 6.184 6,196 6,174 6,186 Stalien . . . . [100 Ure 2155. 21,59 21,52 21 50 Jugoſlawien. . | 100 Dinar 5,064 559,576 5,574 5,586 Kaunas, Korono | 100 Litas 41,88 41,96 41,88 41,96 Kopenhagen . . | 100 Kr. T2T8 172,92 72,68 T2,82 Lifſabon und

Oporto .. | 100 Escudos | 12,76 12,78 12,76 12,78 Oslo . .… e . | 100 Kr. 72,38 72,52 72298 7242

aris . ...«. | 100 Frs. 1644 16,48 1642 16,46

rag - - . e «| 100 RE 12,460 12,485 12,465 12,485

eykiavik

(Iéland) « - | 100 isl. Kr. 63,44 63,56 63,44 63,56 = << 100 Latts 79,72 79,88 79,72 79,88 Schweiz « « « | 100 Frs. 81,04 81,20 80,94 81,10 Sofia . .. . . | 100 Lewa 3,057 3,063 3,057 3,063 Spanien . « «| 100 Peſeten 34,42 34,48 34,39 3445 Sto>kholm und

Gothenburg . | 100 Kr. 76,42 76,58 76,37 76,53 Tallinn (Reval,

Eſtland). . .| 100 eſtn. Kr. | 110,59 110,8L 110,59 110,8L Wien... + 100 Schilling | 51,99 52,05 51,99 52,05

Gel

d\oxten und Banknoten.

Sovereigns

20 Fres.-Stüke | Gold-Dollaxs . | Amerikaniſche: | 1000—5 Doll. | 2 und 1 Doll. |

Argeutiniſche . Braſilianiſche . Canadiſche. Engliſche: große 1 È u. daruutei Türkiſche... Belgiſche. . .. Bulgariſche Däniſche... Danziger. « « « Cſtniiche . inniſhe. . . ranzöſfifche « . olländifche . . talieniſche: gr. 100 Lire u. dar. Jugoſlawiſche . Lttländiſche . . Litauilhe ... Norwegiſche . . Oeſterreich.: gr.

100S(. u. dar.

Numäniſche: 1000 Lei und neue 500 Li unter 500 Lei

Schwediſche

Schweizer: gr. 100Frs. u. dar.

Spaniſche *). .

Tſchecho - flow. 5000 u. 1000 KR. 500 Kr. u. dar.

UngariſWe

| Notiz

für 1 Stüd>

1

1

1 Pap.-Peſo 1 Milreis

1 kanad. $ 1 ¡ l 1

türk. Pfund

00 Belga 100 Lewa 100 Kr. 100 Gulden 100 eſtn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs. 100 Gulden. 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Lats 100 Litas 100 Kr. 100 Scbilling 100Scilling

100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peſeten

100 100 Ke 100 Pengò

9. Januar Geld Brie! 20,388 920,46 16,16 16,22

4,185 4,205 4,20 4,22 4,20 4,22 0,84 0,86 3,70 3/72 14,01 1407 14 01 14,07 E 58,18 58,42 7240 7270 81,54 81,86 6,12 6,16 16,40 16.46 169,06 169,74 21,49 21,57 21,49 21,57 9,99 0,99 4162 41,78 72,21 72,49 76,25 76,55 80,86 81,18 80,86 81,18 3428 34,42 12,37 12,43 12,43

12,37

*) nur abgeſtempelte Stücke.

Warſchau Poſen

Polniſche

Ofſtdeviſen.

Auszahlungen. 100 IL | 47,10 47,30 100 ZI. 47,10 47,30 100 ZI. 47,10 47,30 Notennotierungen. 110031 |] 4685 47,25

Wagengeſtellung tür Kohle, Ruhrrevier: Am 4. Januar 1933: Geſtellt 17233 Wagen.

W. T. B.“ am 5,

48,00 4) für 100 kg.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutſche Elektrolytkupfernotiz ſtellte fich laut Berliner Meldung des Januar auf 47,25'.46 (am 4. Ianuar auf

Koks und Briketts im

4. Januar Geld Briek

90,38 20,46

16,16 16,22 4,185 4/205 420 4,22 4,20 492 0,84 0,86 370 372

13,99 14,05 13,99 14,05

185 5811 5835 72,31 72,59 81,49 81,81

RE 16,38 1644

168,86 169.94

21,49 21,57

21,49 821,57 9,06 5,60 4162 41.78

72,11 72,39

a

76,20 76,50 80,76 81,08 80,76 $81,608

3429 34,39 12,37 12,43

12,37 12,43

47,10 47,30 47,10 47/30 47,10 47/30 4685 47,25