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drudten des Präſidenten der General-Direftion

die Gewinnliſte der 5. Klaſſe erſcheint eiwa 10 Tage nach

Reichs: und Staatfsanzeiger Nr. 23 vom 27. Januar 1933. S. 2.

a) für Klaſſenlole in jeder Klafſe Reichemark | je Viertellos 10 | Reichêmark Je ganzes Los 40 | “(RM | d | (RM)

b) für Kautloſe ($ 8) « der 2. Klaſſe je ganzes Los 80 NM 120 RM 16 RM 200 RM » Viertellos 20 , 30 40 , A « Achtellos 10 , 1 WV ; n

Für „Doppelloſe“ iſt das Doppelte der Beträge für ganze Loſe zu zahlen.

11. Der Preis ilt Zug um Bug gegen Ausbändigung Tes a ar zu entrichten. Der Lotpreis iff der Loévorderteite | daher innerhalb im 14 ; ein Verkaut? der Loſe üker oder unter dieſem Preis iſt den Cm- der im $ beſtimmten Friſt

nehmern verboten.

8 3. Verfkaut? der Loje: Die Loſe werden dux< die Ein- nehmer verkauft. Dieſe dürten nur nah der Vor)chrift des $ k aus-

gefertigte Lole auégeben, auh weder Zuſicherungen auf Losanteile machen

noh oder Anteil\pieler aut den Lcfen vermerten. Von Namens- oder Anteilsvermerken auf den Loſen !"ewie von einem Gefell)chatts-

{piel nimmt die Genera!-Lotterie-Direftion feine Kenntnis.

$ 4. Vorauszahlungen: Für die Vorauzzahlung von Ein- fazgeldern zu fpäteren Klaſſen der Lotterie und für die ordnungs- y 1g | mäßige Verwahrung von Lo'en ha'tet dem Vorauszahler bzw. Hinter- | dur< eine zugeſtellte einſtweilige Verfügung, leger der Einnehmer. Der Hinterleger, der Lote gegen Ausſtel! ung eines Gewalhiſam|c eins in Verwah1ung des Ein- nehmers belaſſen hat, kann gegen Müdgabe des Gewahrfam1>eins

jede1zeit die Aushändigung der verwahiken Loſe verlangen.

i $ 9. Ziehungen: I. Es werden 2 benußt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klaſſe werden für die ganze Lotterie die Loznummerröllchen mit den auf-

gedru>ten Nummern 1 bis 400 0(0, welche die Loſe dieſer Lotterie in

den beiden Abteilungen (1 und II) tragen, in das Nummernrad, vor

Beginn der Ziehung jeder Klaſſe die Gewtnunröllden mit den auf- gedru>ten Gewinnbeträgen, die der Gew'nnplan aufweiſt, in das Gewinnrad einge!<üttet. Das Einſhütten und Miſchen der Höllen fowie die Ziehungen geſcehen öffentlih im - Ziehungöjaal der Generat-VLotterie-Direktion in Berlin. 11, Die Ziehung vollzieht fih wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent- nommen und die aufgedru>te Nummer verlejen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedru>te Ge- winn verlefen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab- teilungen I und II derjenige glei<h hohe Gewinn, der dem gleich- zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllden aufgedru>t iſt. In ieder Klaſſe werden ſo viele Nummern und Gewinne ge- zogen, als planmäßig in dieſer Klaſſe Gewinne auf jede der beiden Loëabteilungen (I und 11) entfallen, und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeſ<üttet wurden. Die am Schluſſe der 5. Klaſſe im Nummernrad zurü>bleibenden Nummern ſind Nieten. 111. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung ent1cheidet mit Aus- {{<luß des Rechtêwegs der Präſident der General-Direktion der Preußith-Süddeut\chen Staatslotterie und au? Beſchwerde gegen feinen Entſcheid endgültig der Preußiſche Finanzminifter. $ 6. Erneuerung der Kla} 1. Sedes Klaſſen- fos gewährt Anipruch auf Teilnahme an der Ziehung und aut Gewinn nur tür die Klafſe, aut die es lautet. Wird es in dieſer Klaſſe nicht gezogen, to gewährt es Anſpruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klaſſe (Neulos) gegen Zahlung des Cintatzes (Kiaſſenloëpreis j. o. $ 2 la) für die neue Klaſſe. Für ein niht gezogenes Klaſſenlos bat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klaſſe bei dem zuſtändigen Einnehmer ($ 1) ſpäteſtens am Tegten Erneuerungstag bis 18 Uhr untex Vorlegung des von dem Cinnehmer dur< teil- weile Abtrennung feiner Namensunterſchrift zu entwertenden Loſes und Entrichtung des Cinſages ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige legte Erneuerungstag iſt aut den Lojen und auf dem amtlihen Gewinnplan vermerkt. Ver)äumt der Spieler die Friſt oder erfüllt er eines der bezeichneten Erkorderniſſe niht, o verliert er ſeinen Anipruh auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klafſenloſe können als Kauflote ($ 8) t otort anderweit verkauft werden. . II. Erhält ein Spieler infolge Verwebſlung der Nummern dur< den Einnehmer für die neue Klaſſe irrtümlih ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklaſſe, ſo wird ibm ſeine urſprüngli ge1pielte Los- vummer wieder zugeteilt werden, ſobald der Umtauſh möglich iſt. Solange der Umtau!h nicht \tattgetunden hat, haben die Inbaber der verwec'elten Nummern nur Anſpruch auf den Gewinn, der auf die in ihrem Beſitz befindliden Loſe enttällt. Die Spieler find verpflichtet, die verwech]elten Loënummern zum Umtau)< an den Einnehwer zurü>zureihen. Späteſtens in der folgenden Klaſſe wird der Einnehmer bei E1nevuerung der Lole den Umtauſch von ſih ans vornehmen. Iſt eine von den verweh)elten Loenummern bereits gezogen, 1o erbâlt der mſprüvaglihe Inhaber dieſes Loles ein neues Los zuin Klaſſenpteis ($ 2), 111. Die Verpflihtung des Einnebmers zur Verabfolgung von Neuloſen ſowie zur Autbewahrung von Loſen hört aut, wenn der Spieler in einen Staat verzogen iſt, in dem der Vertrieb von Loſen der Preußiſh-Süddeuti<en Klaſſenlotterie mit Strate bedroht iſ. Aut Veriangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil naczuweiſen.

$ 7. Aus1cheiden gezogener Lo!e: Jedes in der 1. bis 4. Klaſſe gezogene Los ict eidet für dieſe Lotterie aus dem Spiel aus. Wünſcht der Spieler an der Ziehung der neuen Klaſſe teilzunehmen, fo muß er dazu ein Kautlos ($ 8) erwerben, toweit ſoie bei den Einnet1nern no< verfügbar ſind

$ 8. Kautlo'e: Für Loſe, die erſt zur 2. bis 5. Klaſſe er- worbew werden, muß der amtliche Loëp1eis tür die trüheren Klaſſen nachgezahlt werden (ſiebe $ 2). Auch Criaylote, die an Stelle ge- zogener Lofe vom Spieler erworben werden, um fih am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kautlote im Sinne diefer Beſtimmung

_$ 9. Prämien: 1. Wenn am legten Ziebungstag der Schluß- klaſſe der Hauptgewinn von 900 000 Reic8mark noh im (Kewinnrate ſich befindet, 10 wird derjenigen Nuwmwer, aut die der Haupt- gewinn fällt, in jeder der Abteilungen I und 11 eine der 2 Prämien bon 500 000 Reichèmark zugeſchlagen. IL. Jt an dieſem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichémark n1<t mehr im Rade ſo wird derjenigen Nummer, au? die der zuerſt gezogene Gewinn von mindeſtens 1000 Reichemark fällt, in feder der Abteilungen | und Ul eine der 2 Prämien von 500 000 Reicbêmark zugeſchlagen 111. Iſt am legten Zietungstag der Schlukklaſſe auh ein Gewinn von mindeſtens 1000 NReichemarf niht mehr im Rade, 1o werden die 2 Prämien derjenigen Nummer der Abteilungen 1 und 11 zu- geſchlagen, die überhaupt zulegt gezogen wird. 1V. Jm günſtigſten Falle (d. i. im Falle von Ziff. 1) können demgemäß insge1amt auf ein Doppellos 2 Millionen Reichèmark und aut ein ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen. V. Jm Anſwluß an die Ziehung ter Sclußflaſje werden 100 S< piâmien zu je 3000 NM aubégeſpielt. Die Aus- ſpielung ertolat in der Weite, daß nah Beendi- gung der Ziebung 5. Klaſſe weitere »v Nummern aus dem Nummernrad gezogen werden. Aut jede der ® gezogenen Nummern der Abt. l und Abt. 1] eine Shlußprämie von 3000 RM.

& 10. Amtliche Gewinnliſten: Ÿ die Generxal-Lotterie-Direktion mit ihrem dns e iehung oibl

der Stlaatélotterie verje i aus. Die Gewinnliſten der 1, bis 4. i 7 Tage nah Veendigung der Ziehung ieder dieſer Klaſſen, und

Beendigung der Ziehung dieſer Klaſſe. Die Gewinnliiten können

der 3. Klaſſe | der 4. Klaſſe } der 5. Klaſſe

werden. Bei Bezahlung des Bezugépreifes und der Auslagen (ſieh

übernimmt die General-Lotterie-Direftion die Gewähr.

zu legen 1ft.

ſtändiaen Einnehmer ($ 1) zur Einlöſung übergeben werden.

Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder ſonſt hinfällig geworden oder bis dem Cinnebmer von den Beteiligten oder von dem Gericht dur redtsfràftlge dieientge Perfon bezeichnet worden iſt, an die Zahlung geleiſtet werden fol. IV, Vermag der Einnebmer nah Ablaut von zwei Wocen (Abf. 1) einen Gewinn von 1000 Reichs- mark und darüber niht fogleih zu zablen, 1o fann ſi< der In- haber des Lofes darüber eine Beſcheinigung erteilen laſſen und ſie zuſammen mit dem Gewinnlos ſelbſt an die Genera!-Lotterie-Direktion einreichen. Wenn gegen die Äuszahlung feine Bedenken beſtehen, wird die General! dem Loéinhaber den Gewinn durch die General-Lotterie-Kaſſe auzzablen oder auf jeine Gefahr und Koſten durch die Poſt übermitteln laſſen.

& 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien ſind unter Abg von 20 vH bar zahlbar. Der Ein- nehmer iſt verpflichtet, dem Spieler au! Verlangen über den ihm biernah gemäß der geſtempelten Gewinntabelle der General-Lotterie- Direktion vom 7. Dezemoer 1932 zuſtehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung eine Berechnung zuzuſtellen und die Gewinntabelle zur Einſicht vorzulegen. $ 13. Abhanden gekommene Loſe: I. Das Äbhanden- fommen. emes Lotes hat der Spieler, wenn er niht das gerihtlihe Autgebotsvertahren herbeiführen will, dem zuſtändigen Einnehmer ($ 1) unter genauer Bezeichnung des Lotes 1hri!tlih în deut!<er Sprache anzuzeigen. I]. Iſt beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los getallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loles ausgehändigt, fo behält es dabei ſein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgeſehenen Friſten ($8 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Iſt dies niht geſehen, ſo wird dem Verluſtanmelder vorausgeſeßzt, daß gegen ſeine Berechtigung keine Bedenken beſtehen das Neulos auégehändigt, wenn er ſpäteſtens eine Kalenderwoche vor Beginn dér nädhſten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent- rihtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Beſtimmungen des 8 14 11. TV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Beſcheinigung übergeben, io hat der Einnehmer dem Verluſtanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe ſowie, wenn möglich, auh Vor- namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbeſißers des Loſes zu deren Angabe dieſer ebenſo wie zur Uebergabe des Loſes zur Vermet= dung des Verluſtes ſeines Anſyzuchs iſt unter Einſchreibung unverzüglih anzuzeigen. Das Neulos iſt dem Vorleger aus- zuhändigen, falls dieter die planmäßigen Bedingungen ($ 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt iſt ($ 11 111), daß er zur Verfügung über das Los nicht berehtigt iſt. Die Genera]-Lotterie-Direktion iſt in einem folchen Fall auh zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadur<h von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig betreit, jedoch iſt ſie niht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nah der Vorlegung und Uebergabe des Lotes zu zahlen. Der Einnebmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, ſo daß der Verluſtanmelder während dieſer éFriſt gegen den Cigenbeſiger im Aufgebotévertahren die einſtweilige Vertügung oder die endgültige Entſ>eidung eines deutſchen Gerichts über die Zahlung erwirken und zuſtellen laſſen kann. V. Haben mehrere Perſonen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite re<tzeitig vorgelegt iſt, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, ſo werden dieſe von der General-Lotterie-Direftion lo lange einbehalten, bis ihr von den Verlnſtanmeldern oder vom Ge- riht dur< Ent}cheidung diejenige Perton bezeihnet worden iſt, an die geleiſtet werden ſoll, und au< dann nur an dieſe Perſon ausge- händigt, wenn feine Bedenken dagegen beſtehen, daß einer der Verluſt- anmelder tat\ähli< empfangèebere<tigt iſt. VL. Uebrigens hattet die Preußi\h-Süddeut!che Staatslotterie den Anmeldern vermißter Loſe niht für Nachteile, die ibnen bei Außerachtlaſſung vorſtehender Beſtimmungen durch die Einnehmer entſtehen.

$ 14. Verfal lzeit der Gewinne: I. Der Gewinn- anſpruch erliſht mit dem Ablaur von 4 Monaten nah dem lezten Ziehungstag der Klaſſe, in der das Los aezogen worden iſt. 11. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt ($ 13), ſo er- litt der Anſpruch des Verluſtanmelders erſt dann, wenn er den Ge- winn nit gegen Quittung innerhalb der Friſt von einem weiteren Monat abgetordert hat, die mit dem erſten Tag nah Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei meh1eren Verluſtanmeldern muß inner- halb des weiteren Monats bei Meidung des Verluſtes jedes Anſpruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Perſon bewirkt und dem Einnehmer zugeſtellt ſein.

$195 Ein Anſpruch aut Verabfolgung vbonLo}ten beſtimmter Nummern zur 1. Klaſſe einer Lotterie beſteht nicht.

Die General-Lotterie-Direktion behält ſi< vor, zur Anpaſſung des Loſeverkauts an den Bedarf einzelne Losabſchnitte aller Los- nummern, toweit ſie niht als ganze oder Doppelloſe aufgelegt ſind, vom Ve1kaut auszuſchließen.

$ 16. Poſtgebühren: Im Geſchäftsverkehr mit dem Ein- nehmer hat der Spieler alle Poſtgebühren zu tragen.

Wird die Zu!endung der Loſe und Gewinnliſken ($ 10) dur die Poſt gewünſcht, 10 haben die Spieler ohne Rüdſicht auf die Zahl der in der Einnahme aepielten Lote tür 1ede Klaſſe einen Pauſchal» bet1ag von 0,29 RM im Orteveikehr und 0,30 NM im Fernverkehr zu entrichten, dur<h den der Kau!p1eis 1ür die Gewinnliften und die Poſtgebühren im gewöhnlichen Geichä1teverkehr mit dem Spieler ab- gegolten werden.

Die Poſtgebühren für Einſchreib- und Nachnahmeſendungaen, die qui Wunſch der Spieler erfolgen, haben die)e beſonders zu tragen.

Berlin W 35. den 7. Dezember 1932.

General-Direktion der Preußiſh-Süddeutſchen Staatsloiterie. Dr. Huth. :

Bekanntmachung.

Nach Vorſchrift des Geſees vom 10. April 1872 (Geſeuj L S. 357 N ord | ſey pr (Geſeyſamm

nach diefer Zeit bei den Lottericeinnehmern unentgeltlih eingeſehen

$ 16) fônnen fie auh von den Lotterieeinnebmern bezogen werden jolange. deren Vorrat reiht. Für die Nichtrgkeit der amtlichen Ge- winnliſten, niht aber für die vrivaten (Hewinnliſten, Zeitungs- meldungen und )onſtigen Mitteilungen über das Ziebungsergebnis,

$ 11. Gewinn«zahlung: Ll. Nur der re<tmäßige B : des Loſes ſichert den Gewinnanfpru<h. Der Inhaber R e : Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 loſes bat erft na< Ablau? von 2 Wochen nah Beendigung der der Preußiſchen Geſeyſammlung enthält untex Ziehung derjenigen Klaſſe, auf die das Los lautet, Anſpruch au? die Gewinnzahlung, der die Gewinnliſte ($ 10) zugrunde : Die General iſt nur gegen Uebergabé des Gewinnloies zur Leiſtung verpflichte. Das Gewinnlos muß dem zu- vorgelegt und | Ein anderer Einnebmer iſt niht terechtigt, den Gewinn auézuzahlen. Il. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loſes iſt die Generat-Lotterie-Direktion niht ver- pflichtet. Ste iſt aber betugt, die Gewinnzahlung einſtweilen auszuſegen, wenn erbebliche Bedenken dagegen befteben, dak der Inhaber zur Vertügung über das Los berect1gt iſt. Der Gewinnforderung gegenüber tann ſie alle Rechte geltend machen, die dem Einnchmer aus dem Verkauf EEE E des Lotes gegen den Inhaber zuſtehen. I]. Hat ein deutſches Gericht oder eine deut\<e Verwaltungsbehörde die Autzahlung an den Inhaber

Zablungé)perre oder tonftige Entſcheidung verboten, ſo ift der Ein- nehmer verpflichtet, die Zablung lo lange autzuſeßen, bis--die Ver= fügung, Zahlungseſperre oder Entſcheidung von dem Gericht oder der

e [haſtsordnung der Pommerſchen Landſchaft dur das Amtsblait

er Regierung in Stettin Nr. 51 S. 82 : R gember 1982, , ausgegeben am 17, De

Bekanntmachung.

2 r . : : . Lp PEE BE Bm Ed 5 210), vom Do, E 0,20 RM E a e von 4 i En Deters Vela (G E Berlin W 9, Linkfir. 35, und dur den Buchhandel. E

Beclin, den 27. Fanuar 1933. Schriftleitung der Preußiſchen Geſeßſammlung.

Nichtamtliches.

Parlamentariſche Nachrichteu.

Haushaltsausſhuß des Reichstags, Sitzung vom 24, Januar.

Der Ausſ<huß fegte unter dem Vorſiß des Abg. Torglerx (Komm.) die Ausſprache über die Oſt hilfe fort. y q

Abg. Schmidt-Köpeni> (Soz.) brachte verſchiedene Forde- rungen zugunſten der landwivtſchaftlihen Arbeiter vor. Bei widerſpenſtigen Gutsbeſivern ſollten die Löhne vorſhußweiſe aus dem Betrie ſihevrungsfonds vorausgezahlt werden. Die Rech:e der Avbeiter aus der Sozialverſicherung müßten dringe:1d geſüßt werden, zumal die Deputationen, die nah Berlin kämen, immer erflärten, die Landwirtſchaft ſei von einem beſtimmten Zeitpunkt an niht mehr in der Lage, die Sozialverſicherungsbeiträge zu zahlen. Die landwirtſchaftlichen Organiſationen hätten auf- geſordert, nur no< den Arbeitnehmeranteil abzuführen. Von einer beſonders hle<hten Lage der Landwiriſchaft könne keine Rede ſein, der Landwirtſchaft ſei es niht beſſer, aber auh nicht ſhle<ter gegangen als anderen Berufsſtänden. Dex Reinertrag der Landwirtſchaft ſei ſtändig im Steigen begriffen. Nach einer Statiſtik der eigenen Bevuſsvertvetung der Landwirtſchaft, des Deutſchen Landwirtſchaftsvats, ſeien im Durchſchnitt von 7 Jahren bis zum Fahre 1931 für 26300 Betriebe die Betriebseinnahnen pro Hektar von 374 auf 412 A geſtiegen, bei gleihbleibenden BetriebsauSgaben von 339 X. n Oſtpveußen ſeien dieſe Zahlen noh günſtiger. Für 700 Betriebe über 200 ha ſeien die Betriebs- einnahmew pro Hektar von 165 auf 228 KL, die Ausgaben vow 195 auf 210 A geſtiegen. Die Landwirtſchaft Habe auh in guten Zeiten immer die gleichen Klagen vorgebracht. Bei guten Ern:en wurde über die gute Ernte geklagt, bei ſhle<ten Ernten über die ſhle<te Ernte.

Dann wandte ſih der Rednex gegen eine Reihe der von agrariſchen Vertretern im Ausſ{huß vorgebrahten Behauptungen. Es ſei niht richtig, daß die Sozia: verſicherungsbeiträge gegen die Vorkriegszeit um das Fünffache geſtiegen ſeiten. Damals es für die Landavbeiter eine Sozialverſicherung im Umfange wie heut gar niht gegeben. Die Agrarier wollten nux nicht ihre eudale Lebenshaltung einſhränken. Jm Waldenburger Revier. gebe es cine Not, in den Berliner Elendsbezirken gebe es eine wirkliche Not, aber nicht bei den Großagvarieun. u!

* Dann führte der Rednex eine Reihe von Fällen an, die ihm bekannt geworden ſeien, in denen adlige Großgrundbeſißer Hunderttauſende von Mark vom Reich erhalten hätten, die jeut verloren ſeien. Aus nationalſozialiſtiſhen Kreiſen habe er auh in Dugenden vow Fällen erfahren, daß aus dieſen Reichsgeldern gang erheblihe Beträge an die NSDAP. gefloſſen ſeien. Die Art und Weiſe, wie im Rahmen dex Oſthilfe die Reichsgelder ver- geben ſeien, müßte eingehend unterſuht werden. Es ſe! durhaus berechtigt, hier von einem Panama zu fprechen.

Abg. von Sybel (Nat. Soz.) wandte D gegen die Argumen- tation des Abg. Schmidt-Cöpeni> über die Lage dex Landwirt- ſchaft. Deſſen Beweisführung ſei gang abwegig. Er habe zus . rüdliegende Jahre in Betracht gezogen und den bloßen Rein- ertrag - berü>ſichtigt, aber niht jo wichtige Poſten, wie Zinſen uſw. Tatſache ſei es in Wirklichkeit, daß auh bei kaufmänniſch und gut geleiteten Betrieben der Reins ertrag gegenüber dem Stand der lebten zwei Jahre auf ein Fünſtel geſunken ſei und ſih bei den ſteigenden Betriebsausgaben in ein Minus verwandelt habe. Es ſei gefragt worden, wie die Forderung des Reichslandbundes mit dex zum Sies deln in Einklang iu bringen ſei, Zum Säiedeln ſtehe heute Land in ausreihendem e zur Verfügung, beſonders wenn man rüdſihtige, daß die Siedlung nur in einem verhältnismäßig ge- mäßigtem Tempo vonſtalten gehen könne. Fm übrigen ſei von ſein des Reichslandbundes von vornherein nux an ein auf ein

lerteljahr befriſtetes Moratorium gedacht, um der Regierun Zeit zu laſſen, von ſih aus Hilfsmaßnahmen durchzuführen. Au ſollten die Handwerkerforderungen ausgenommen fein. Wenn man die Siedlung als das A und O aller nationalpolitiſchen Be- ſtrebungen anſehe, dann müſſe man konſequent ſein und für eine atſächlihe Rentabilität der Landwirtſchaft eintreten. Wenn man die Höhe der Kammerbeiträge kritiſiere, dann vergeſſe man RE daß in den Beiträgen auch die Koſten für die landwirt- aftlihen Schulen uſw. enthalten ſeien. M Zum Verhäkknis zwiſchen Jnduſtrie und Landwirtſchaft führte der Redner aus, die Aufbringungsumlage ſei eine Steuer dec Induſtrie an das Reih. Jhre teilweiſe Verwendung zugunſten der Landwirtſchaft ſei geregelt und ſomit eine Aufgabe des Reichs.- Aufgaben des Reihs müßten aber vom Reich durchgeführt werden; daher wende er ſih gegen ihre Durch- führung dur<h die JFnduſtriebank, die ein rein privates Bank- unternehmen ſei und der Kontrolle dur< den Reichstag nicht unterliege. Wenn auh an dem beſtehenden Zuſtand heute nihts mehr zu ändern ſei, ſo fei es unerträglich, daß die Jnduſtriebank qui Jahrzehnte hinaus die Kontrolle über die Landwirtſchaft be-

Die Rede des Abg. von Sybel klang in die Forderung aus, [et einer einjeitl n A n ES der Exportinduſtrie eine inner- ih geſunde Wirtſchaft zu ſchaffen.

Reichsernährungsminiſter Freiherr von Braun tritt zunächſt den Ausführungen des <midt-Köpeni> über die Rein- erträge der Handwirtichajt entgegen. Er ſtügt ſih dabei eben- alls auf Zahlen des Deutſchen Landwirt ſchaftsrais und teilt aus er gleichen Veröfſentlihung des Deutſhen Landwirtſchaſtsrats mit, daß die Reinerträge in den Jahren 1924 bis 1930 teilweiſe

ſtiegen, aber im allgemeinen geſhwankt hätten. 1930/31 ſeien fie bereits erhebli<h zurü ngen. Jn dem gleihen Material werde auh nachgewieſen, | der Reinertrag in vom Hundert des Einheitswertes in den Jahren 1928 bis 1930 die Sollrein- erträge niht erreiht habe. Jn den Jahren 1928/30 hätten die tatſäch erzielten Reinerträge in den d>errübenwirtſchaften durchſchnittlih 56 vH, in den Getreidewirtſhaften 38 vH, in den Futterbauwirtſchaften 32 vH, in den Kleinbetrieben vH, in den Mittelbetrieben 43 vH und in den Großbetrieben 34 vH dex Sollteinerträge der Einheitsbewertung betragen. Vor allen müſſe aber beachtet werden, daß der Reinertrag ohne Berü- ſichtigung der für Leihkapital zu zahlenden Zinſen berehnet

anntgemacht: der Erlaß des R vom 30. No- vember 1932 über die Genehmigung einer Aenderung der Land-

werde. Das Verhältnis von Reinertrag und Zinſendienſt habe ſih von 1924/26 bis 1960/31 ſtändig verſchlechtert, da ſih der

die die Belaſtung der Siedler in unerträglichem Maße erhöht.

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Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 23 vom 27. Januar 1933. S. 3.

ärker erhöhte als die Reinerträge. 1930/31 habe Bini M abrüglith Hinſendienſt bei den meiſten Ve rieben einen Fehlbetrag b1s zu 49 A je Hektar ergeven. Eniſchei-

de ür die Lage der Landwirtſchaft ſei die Entwi>lu Brei ee Wäh rend dieſe nah den Bere<hnungen des Vande 1926/27 8 Punkte betragen ; jei der la Irv aſtlihe Betciebsauſwand im Verhältnis u a Preijen der ndwir.ſchaftlihen Erzeugniſſe im ixtichajtsjahr 1 140 und damit die Preisſchere auf 40 LL e gelegen, Oſthilfe x Miniſter exwidert dann auf wettere in e [e- debate “eſtellte Fragen. Wenn behauptet worden ſei, da R Gutsbeſiher Oſthilfegelder erhalten hätten, um dieſe a x an ihre Partei und andere Organiſationen ſueiterzugeben, o iſſe er niht, wie das praktiſh möglich ſei, denn die Gelder der ti bekomme niht der Landwirt ſondern der Gläubiger der Lan air e, Wenn an der einen oder anderen Stelle ein Mißbrauch eingetrelen ſein ſollte, ſo ſei er bereit, jedem Fall nachzugehen. Die rage, ob auch Leiter von Landſtellen entſhuldet worden ſind, beja Der Miniſter, und zwar handele es ſih um zwei Landſiellenleiter D Miniſter weiſt darauf hin, daß das Entf uldungsverfahren ig- lih im Jntereſſe der Weiterſührung des Betriebes eine Schu ite regelung mit dem Gläubiger bezwe>e, und gar keine Aehnlich A eiwa mit dem Konkursverfahren häbe. Auch e - verfahren bezwede lediglih die Sicherſtellung dex Ernte. Man habe ſih daher auf den Standpunkt geſtellt, daß gegen die ans {huldung eines Landſtellenleiters grundſägliche Bedenken nicht be- then, und daß es niht notwendig ſei, hm deshalb etwa ¡einer hen un Obliegenheiten zu entheben. Die Frage ſei nux, ie die Sache bearbeitet wird, und da ſei vorgeſehen, daß dieſe Fälle von einer anderen Landſtelle bearbeitet werden. Die Rechte und Pflichten der Treuhänder, ſo erklärt der Miniſter weiter, ſind in Richtlinien des Reichskommiſſariats feſtgelegt. Die Treuhänder unterſtehen der Aufſiht der Landſtellen. Das Reichskommiſſariat als oberſte Aufſichtsbehörde kann die Treuhänder jederzeit abbe- rufen und hat das in einer ganzen Reihe von Fällen hon getan. Zur Verpächterſrage erklärt dex Miniſter, das eichskommiſjariat abe angeordnet, daß die Forderungen der Verpächter auf Zah- ung des Vachtzinſes von den Treuhändern beſonders berü>ſichtigt werden. Darübex hinaus ſei angeordnet, daß Pachtzinszahlungen unter allen Umſtänden inſoweit geleiſtet werden müſſen, als die Verpächter ſie zux Bezahlung von Steuern und Hypothekenzinſen brauen. Die Pächterverſhuldung wurde ohne Einſchaltung der Induſtriebank aus Reichsmitteln durchgeführt, wofür etwa 15 Millionen notwendig ſeien. Die Entſchuldung der Pachtbetriebe werde im weſentlihea bis zur neuen Ernte durhgeführt ſein. Den beſonderen Schwierigkeiten der großen Verpächter, zu denen namentlich die katholiſche und evangeliſche Kirche ſowie au<h Uni- verſitäten gehören, ſollen dur< beſchleunigte Durhführung der Entſhuldungsverfabren behoben werden. Die Frage der Behand- lung der Sozialverſiherungsbeiträge ſei bis in alle Einzelheiten ge’eßlih geregelt. Die laufenden Veitröge ſind bevorzugt aus den Betriebseinnahmen zu bezahlen. Die Abführung der Beiträge, iſt den Landſtellen uvd den Treuhändern immer wieder zur Pflicht gemacht worden. Wer nicht danach verfährt, wird in Zukunft ent- faſſen werden. Rüſtändiae Beiträge ſollen im Laufe des Siche- rungsverfahrens nur geleiſtet werden, ſoweit das nah der Be- triebsmittellaae möglich iſt. Jm Entſhuldungsplan iſt nah Mög- lichkeit von Kürzungen abzuſehen, es ſei denn, daß die Entſchul- dung daran ſcheitern würde. Soweit einzelne Betriebe wegen völtigen Mangels an Betriebsmitteln niht in der Lage ſind, die Lohnzahlunaen vollſtändig zu leiſten, iſt in Ausſicht aenommen, die ausaefallenen Lohnforderungen aus Betriebsmittelſicherungen u bezahlen. D-r Miniſter äußert ſich weiter über den Preis für Siedlungsgrundſtüce, der im vergangenen Fahr erhebli ſei. Ex habe im lebten Jahr 100 bis 150 Mark für den Morgen betraoen. Beim Uebergang nicht entſhuldungsfähiger Grundſtü>e ‘an Siedlungsträger werde ſelbſtverſtöndlih beſonders darauf Be- daht genommen, daß nicht eine zu hohe Preisbemeſſung erfolgt,

Soweit im einz-lnen Foll der geforderte Vreis für den Siedler Soweit ou e iſt, iſt Ausſidt aenommen, den Unterſchied aus Reichsmitteln zu bezahlen. Schließlich weiſt der Miniſter in Be- antwortung einer Anfrage daraufhin, daß nach dem Oſthilfegeſeb die Reichsregierung, ſoweit die Leiſtung der entſ{huldeten Dar- lehnsnehmex nicht ausreiht, um die laufenden, zur Durchführung der Entſchuldung erforderlihen Aufwendungen der Jnduſtriebank, insbeſondere für Verwaltungskoſten, zu de>en, den Unterſchied hierfür zur Verfügung ſtellen muß. Zur Erfüllung dieſer geſeß- lihen Verpflihtung würden der Jnduſtri-bank vom Reiche auf drei Jahre Summen von jährlih 114 Millionen gezahlt. Der Zuſchuß ſei auf Grund einèr Berehnung der Fnduſtriebank über die Verwaltunaskoſten feſtgeſeßt worden. Neuerdings habe die Bank mitgeteilt, daß ſi ihre Handlungsunkoſten infolge dev Schwierigkeiten bei der Oſthilfe erhöht haben. i Miniſterialdirektor Reichard gibt dann Auskunjt über Einzelfölle, wobei ex hinzufügt, daß er Ziffernangaben nur im Un“‘evausſhuß machem wolle. Ex teilt zunöchſt mit, daß ſich die Gatlin des ehemaligen Kaiſers niht 1m Entſchuldungsver- fahren befindet. Dagegen ſind zwei Mitglieder der Familie Schönaich-Carolath im Entſhuldunasverfahren, die mit der Gattin des ehemaligen Kaiſers verwandt ſind. Es handelt ſih um die Prinzeſſin Mangqavete und um den Prinzen Hans Georg. Fn beiden Fällen ſind aber die Entſchuldunasverfahren noh niht in Arbeit genommen. Zuſtändig ſind die Landſtellen Berlin und Breslau. Jm Falle des Prinzen von Schönburg-Waldenburg wird im Augenbli> überlegt, ob mit Rückſicht auf die vorhandenen Vermögenswerte und auf die Perſönlichkeit des Antragſtellers überhaupt ein Entſchuldumngsverfahren dur<hgeführt wird. Jm übrigen würden durh die Entſchulduna, da das geſamte Ver- mögen des Antragſtellers und ſeiner Ehefrau zur Entſchuldung herangezogen würde, die Glöubigec in keiner Wéiſe tangiert werden. Für den Fall von Weiß-Plauen iſt, wie weiter mit- geteilt wird, weder die Oſtſtelle, noh das Oſtkoumnmiſſariat in iraendeiner Weiſe verantwortlih. Dieſer Betrieb ift im Jahre 1827/28 umgeſhuldet worden, und zwar aus Mitteln, die auf priva‘em Wege beſchafft worden ſind und wofür Reich, Preußen und Provinz die Bürg!chaft übernommen haben. Das gleiche gilt für den Fall von Kalkſtein-Arnsberg, wo die Umſchuldung eben- falls dux< die alte Oſtpreußenhilfe erfolgte und Oſthilfemittel niht aufgewendet worden ſind. Jm Falle des Kammerherrn von Oldenburg-Januſchau- iſt die Entſchuldung abgeſchloſſen. Fm Einvernehmen mit der Juduſtriebank iſt ein Entſchuldungs- darlehen gegeben wovden, das innerhalb der Zinsleiſtungsgvrenze bleibt. Jn den Entſchuldungs8verhandlungen werde Herrn von Oldenburg-Januſchau auferlegt, eines von den Gütern, Lichterfelde;

zur Anſiedlung freizugeben und die Beträge, die daraus herein“

mitbelbar zur Akfde>ung des Entſchuldungëdarlehns E nns Jm Salle des Prof. Dr. Ernſt in Ferbig iſt das Sicherungsverfahren aufgehoben worden, nachdem fih heraus-

eſtellt hat, daß Dr. Ernſt nicht im Haup:beruf Landwirt iſt, - Fe a M el at. Ueber den des

Landſtellenleiters in Ste.tin, Freiherrn von Wolf, wird mitgeteilt, daß In niht des Gutes ſei, ſondern daß ſih dieſes im Beſive einer Evbgemeinſchaft beſinde. Das Verfahren fei ab» e‘hloſſen. Es ſeien cine Entſhuldungshypothek und ein Dar- ehen. aus Betriebsſiherungsmitteln gegeben worden. Beide hielten ſi<h im Rahmen dex Zinsleiſtungsgvrenge. Die Entſchuldung wurde von der Landſtelle Berlin beavbeitet umd iſt von der Juduſtriebank, genehmigt. Der Fall des Landjtellenleiters in Roſto>, vou Bronſart, wurde in Stettin bearbeitet. Auch hier wurde das „im Einvernehmen mit der Jnduſtriebank durchgeführt. Die Gläubiger ſind mit 100 vH aus-

df worden. Das Entſchuldungsverfahren des Herrn von ißewiy-Muttrin und Kottow läuft ſeit 2 Jahren, iſt aber noh Sicht weitergekommen. Dem Antragſteller wird aufgegeven

A noh niht in Arbeit. Zu dem Ent chuldu

mat i eilt hat. Auch der Fall Wilhelm von Flügge immang bereits erteilt ha < Fa erfahren pae cäfidenten von Flemming wird mi.geteilt, daß es ier um Güter handele, das Verſahren aber n niht weiter- getommen ſei. u< hier ſei innerhalb der En: chuldungSaften ein Gut zur Anſiedlung vorgeſehen, wozu hie Zuſtimmung bereits vorliege. Präſident von Flemming erhalte ‘in ſeiner Eigenſchaſt als ſtellvertretender Vorſigender des Aufſichtsra:8 der Fudaſtrie- bank keine Bezüge. Ex bekomme auh als Präſident der Land- wirt’<haftsbammer keine feſten Bezüge, ſondern ledigli<h eine Dienſtauſwantitentſhädigung. Die Behauptung, daß von Flem- ming von dec Induſtriebank elne Bietungstaution von 100 000 A erhalten habe, ſei unrichtig. Er habe eine Bietungskaution von 40 000 M ſtellen müſſen, die'e aber von Verwand.en zur Ber- fügung geſtellt evhalten. Schließlich wird mitgeteilt, daß es ſih im Falle des Wilhelm Meißner-Zu>ers, der in Münhen ein Lichtſpieltheater gekauft haben ſoll, um eine Verwechſelung handele. Dex Regierungsvertreter bittet, etwaige weitere Fälle baldigſt mitzuteilen, ant nen dac werden fannm. Ex wolle ie dann im Unterausſhuß gern aufklären. n ſie da Kuhuke D. Nat.) begründei den Antrag ſeiner Frafk- tion, der die Reichsregierung erſuchen will, ceignete Maßnahmen in dex Richtung zu exgreifen, daß die bei der Durchführung dex Umſchuldung im Oſthilfegebiet dem Mit:elſtend (Handel, Hand- werk, Gewerbe und Kommunalbauken) entſtandenen Verluſte von einem zu bildenden Juſtitut übernommen werden. Dieſes Ju- ſtitut jolle die genannten Verluſte ſanieren, wie ſeinerzeit die Großbanken bzw. i die Genoſſenſchaften R wurden. Der Redner ſagt u. a., daß bei dec jevigen Geſtalt der Oſt lfe der Akkord die Regel geworden ſei, während er beim Hugenberg hen Entſchuldungsplan die Ausnahme gebildet haben würde. Es ſei uner. daß die Kreiſe des Mittelſtandes, die die Landivirt- haft in Notzeiten- urit über Waſſer gehalten hätten, indem ſie Kredite gaben, nun benachteiligt werden ſollten, indem man ſie ingen wolle, allein den Verluſt zu tragen. Die Landwirtſchaft chne es ab, ein Verfahren zu billigen, und ſih naher vorhalten zu laſſew, daß ſie, die Landivirtſhaft allein, Vorteile von den verſchiedenen Stcherungsverfahren gehabt habe. Be- ſonders wandte ſi der Redner noch gegen die Behauptung, daß auch die Gattin des ehemaligen Kaiſers mit ihr gehörigen Gütern an der Oſthilfe beteiligt ſei. Tatſächlich habe die Gattin des the maligen Kaiſers weder o Abſicht noh habe ſie bis jezt für ihre üter Oſthilfe in Anſpruch genommen. R. i e 8 GET (Zentx.) betont, der Reichszuſhuß für die Jnduſtriebank in der Höhe von 124 Millionen erſcheine hoch, da ſie n und mehr den Charakter einer Hypothekenbank an- nehme. Ver Verpächterſchuy ſei A wie vor mangelhaft. Das Sicherungsverfahren ſollte ohne Wiſſen und Einverſtändnis der Verpächter nicht eingeleitet werden. Auch den Verpächtern ſollte die Mba eit gegeben werden, Darlehen. bei der Oſtzklfe auf- zunehmen, da es unmöglich ſei, Steuern und Abgaben aus Bank- vorſhüſſen aufzubringen. Der Apparat der Oſthilſe mit 1400 Angeſtellten (ei zu groß, da er ſo viel Köpfe umfaſſe wie das Auswärtige Amt im Ausland, Jn Sachen eines an_ſih not wendigen Gläubigerſhußes ſolle man fein neues JFnjtitut uri einer weitausgreifenden Souveränität des Aktenbündels und mit ohen Verwaltungskoſten gründen. Diz Arbeiten der Friedr? Ve Geſellchaft in Sachen der deutſchen Wirtſchaftspo itik ver- dienten eine ernſte und objektivere Wectung. R Abg. Erſing (Zentr.) hebt hervor, daß ſeine Freunde die Oſt- hilfedebatte niht angefangen hättem, um _Kritik zu üben. Die Oſthilfe e ja auh ſhon zu Zeiten beſtanden, in denen das Zentrum an dex Reichsregierung beteiligt war. Das Zentrum habe abex das Empfinden, daß von dem Tage an, an dem dex Gedanke dex autoritären Regierung verwirklicht wurde, das Oſthilfewerk in ganz andere Bahnen gekommen ſei als man bei Gründung der Oſthilfe dahie. Die thilfe dürfe nur ein- greifen, wo nachsweisli< eine Berechtigung dafür vorhand-.n ſet. Insbeſondere wendet ſih dec Redner dagegen, daß _Oſthilfe as in Fällen gewährt worden ſei, wo der betreffende Lomndwirt no andere Betriebe habe wie Fabriken uſw. zn einem ſolchen Falle, wie auh in den Fällen, wo Oſthilfemüttel zu Neuanſchaffungen, Reiſen uſw. verwendet wurden, hätte die Landſtelle von vorn- herein ſagen müſſen, daß für derartige Zwe>ke die Oſthilfe niht da ſei. Die Mitteilung der Regierung, daß Verwandte der Gattin des ehemaligen Kaiſers in das Sicherungsverfahren gegangen ſeien, ſei geeignet, berehtigtes Erſtaunen auszulöſen. Die kaijer- liche Li tlie hätte die Verpflichtung, ihren Verwandten zu he fen, damit dieſe niht au Reihshilte angewieſen ſeien. Der Redner trägt dann reihe Einzelfälle vor, über die er noch Auskunft wünſcht. Es müſſe au< mitgeteilt werden, in wie- vielen Fällen mehrere Güter eines Beſizers umgeſhuldet worden ſind. Der Redner wendet ſi<h dagegen, daß die Not des Oſtens cerallgemeinert werde. Wenn 72000 Beſiver die Umſchuldung beantragt hätten, ergebe ſih do<h daraus, daß die rund 500 000 anderen ih aus eigener Kraft über Waſſer halten können. Durch Verallgemeinerungen diene man niht dem wohlverſtandenen Jntereſſe dex Landwirtſcha und ihrem Kredit. Wer mit Gütern in die Oſthilfe gegangen ſei, ſolle ſein Gut verwalten und niht als Oſthilfekommiſſar angeſtellt werden. Fier ſei auf keinen Fall korrekt verfahren worden. A Abg. Reſtorſf (D. Nat.) weiſt die Angriffe, die dauernd auch in der R gegen Herrn v. Oldenburg-Januſchau erhoben würden, nohmals energiſh zurü>. Die Verhandlungen im Aus- {<uß und die Erklärung der Regierung hätten erwieſen, daß auh der Fall Oldenburg durchaus korrekt im Rahmen der geſeblichen Beſtimmungen durchgeführt ſei. Dec Vorwurf, Herr v. Olden- burg ſei im Kriege niht über die Etappe E und habe dort das E. K. 1 erhalten, enthülle das wahre Geſicht der anzen Vorſtöße, da Herr v. Oldenburg troy ſeines Alters als Bataillonsführer an der Front geſtanden habe. Wenn man heute behaupte, daß die Siedlung im Sinne dex öſtlihen Landarbeiter ſei, ſo irre man ſi<h gründlih, Der Landarbeiter im Oſten weiß eute genau, wie die Lage der Landwirtſchaft iſt, und daß eine Stedlung ohne Herſtellung der Rentabilität gänzlih ſinn- und zwed>los iſt. Der Landarbeiter hüte ſih heute, ſeine Spargroſchen in einer Sied- lung anzulegen, da ex wiſſe, daß ex ſein Geld dann unter heutigen Verhältniſſen verliert. Er fürchte ſih ſogar heute vor dem Zer- ſchlagen der Güter, da er damit ſeine ſihere Brotſtelle verliert, “und ihm dann jede Gelegenheit fehlt, an anderer Stelle Arbeit zu inden. Ex müßte dann das Schi>kſal jener Millionen teilen, die finde dem Elend bereits verfallen ſind. Ul Abg. Hoernle (Komm.) erklärt, die Kommuniſten würden alles tun, um die Oeffentlichkeit über den „Raubzug der oſtelbiſhen Großgrundbeſißer aufzuklären. Die Kommuniſten hätten von vornherein alles C 1 LL} indern, aber die Parteien, die jeyt die Oſthilfe verteidigten oder hindern, ab e alle hätten außer den Kommuniſten die ent- ſprechenden Anträge niedergeſtimmt. Das Hochſ rauben per Bodenpreiſe ſtehe im Wideripruch zu den Siedlungsplänen. eun die Siedlungen rentabel ſein ſollten, müſſe man den Siedlern o 3 Land koſtenlos überlaſſen. Bei Betrachtungen über die Freis, entwi>lung müſſe man zwiſchen den Erzeugniſſen der Großbetriebe und denen der bäuerlichen Kleinbetriebe unterſcheiden. Die Brei e für die großagrari/hen Produkte ſeien nur in geringem Maße urü>gegangen, die der bäuerlihen Produkte dagegen ſtark ge- allen. Die proletariſhen Exiſtenzen, Pächter und Kleinbauern, ollten aus der Oſthilfe Beihilfen erhalten, die Statiſtik zeige a er, die Großgrundbeſt x A und die kleinen 8aeſchaltet worden feten. Va Schnidt-Köpeni> (Soz.) verteidigte ſeine Darlegungen über die Rein-rtröge der Landwirtſchaft, die er auf Grund ein: wandfreier ſtatiſtiſher Unterlagen der landwirtſchaft hen wandfreier i gemacht habe. Die Oſthilfe verhindere, daß

tan, um Mißbräuche in der Oſthilfe zu ver- .

Sigung vom 25. Januar. Dex Ausſhuß ſete am Miiiwoh die Ausſprache über die Oſthilfe fort. Zu den zahlreichen ſchon vorliegenden Anträgen find zwei neue Anträge des Abg. Reinhardt (Nat. Soz.) ge- treten, wenas die Reichsregierung darauf hinwirken ſoll, daß bei der Oſthilfe öffentliche Gelder erſt dann gegeben werden, wenn der umzuſchuldende Landwirt zuvor Land fur Siedlungs oder Auſlerjenugögwele zu angemeſſenen Preiſ:n zur Verfügun geſtellt hat. Das zu Siedlungszwe>ten angebotene Land jo unter mLglihſter Auschaltung von Zroiſhenverdienſten e Siedlung zugeführt werden. Abg. Heinig (Soz.) erklärt, dieſe Anträge ſeien der erſte Anfang eines Verſuchs Stellungnahme gegenüber dem von dem anderen Flügel der Nationalſozialiſten bisher vers tretenen Standpunkt. Das Bedauerlichſte der ganzen Ausſprachs feien die Verſuche, alles weiß zu waſchen und es ſo darzuſtellen, als ob gar nichts paſſiert wäre. Damit ſtehe im wohltuenden Gegenſaß das, was man von den Herren der Regierung ſelt achort be. Der Redner betont, daß ſeine Partei nicht die durchaus notwendige Hilfe füc die Landwirtſchaft ſondern lediglih ein Syſtem der Sonderhilfe, ein Wohlfahrts- inſtitut für eine kleine der Bevölkerung. Es ſei doh nicht zu beſtreiten, daß große Mängel in der Organi ation und in der Geldverteilung eingetreten ſeien. Der Fall Olden- burg-Januſchau beiſpielsweiſe werde Ls erſt iw Unterausſhuß oder auf einem anderen Wege völlig Klärung finden. Ein un- niógliches Kapitel ſei es auch, daz ſih Laadſtellenleiter gegenſeitig MOE n, Der Redner beantragt eine unverzügliche An> weiſung, daß Perſonen, die oder deren nächſte Angehörige im Sicherungs- oder Umſchuldungsverfahren ſtehen, keinerlei Tätigkeit in den Landſtellen oder als Treuhänder ausüben dürfen. Der Redner erklärt weiter, die Verſhwendung der in den landwirtſhaftlihen Organiſationen ſei von maßgebenden Führern der Landwirtſchaft in einer Kolleftivunterſuhung feſt- eſtelli worden. Der Redner ſtellt aus jenem Gutachten feſt, daß für die landwirtſchaftlihen Organiſationen (Landwirt'haj.2- kammern, Bund der Landwirte uſi.) jährlich über 60 Millionen Mark von den Landwirten an Beiträgen erhoben werden. Bei der Oſtſtelle ſei mit Perſonalausgaben ebenfalls verſhwenderiſ< umgegangen worden. Ein Beamter habe die Leitung einer Landſtelle nur übernommen gegen die Zuſicherung eines zus künftigen Avancements. Die höchſten Gehälter würden in der Bank für Jnuduſtrie-Obligationen gezahlt. Wenn das auh eine Privatbank ſei, ſo bekomme fie doh vom Reich eine jährliche Beis hilfe von 1/2 Millionen Mark zur Abwi>lung der Oſthilſe- geſhäfte. Jebt werde mitgeteilt, daß dieje Beihilfe nicht tde reihe. Das Reich habe einen Auſpruch, von der Znduſtrieban cine detaillierte Abrehnung über die Verwendung dieſer Beihilfe zu erhalten. Die Jnduſtriebauk habe von den Mitteln, die zur Sanieruna der Landwirtſchaft beſtimmt ſeien, auch landwirt- ſchaftliche Zeitungen ſaniert. Der Redner erklärt, wenn er in en lezten Wochen eine Flut von Zuſchriften erhalten habe, ſo könne man in den lezten Tagen nur no< von einer Sturmilut von Zuſchriſten ſprehen. Alle liefen darauf hinaus, daß zuerſt immer die Großgrundbeſißer umgeſhuldet würden und bet gleih- gelagerten Fällen diejenigen Großgrundbeſizer, die die „Bore nehmſten Beziehungen haben. Häufſtg ſei mit geſchi>étem Dreh die Umſchuldung doppelt und dreiſah vorgenommen worden. Andere Briefe teilen mit, daß manche umgeſchuldeten Beſiger heute no<h Luxusausgaben JUL Rennpferde, Repräjentations- bauten uſw. machten. Durchweg ſeien die Briefe mit vol lem Namen und genauer Adreſſe verſehen. Aber alle Briehiczreivor bäten dringend, ihren Namen niht öffentlih zu nennen, weil ihnen ſonſt das Leben zur Hölle gemacht werde. Einer A „Wenn Sie mich nennen, kann ih hier nicht mehr leben!“ O müßten die Beamten der Oſtſtellen mit den kleinen Gläubigern der umgeſchuldeten Beſitzer \hikanös umgegangen jein, anders ſeien beſtimmte Beſchwerden niht zu erklären. Früher hätten, die Nationalſozialiſten ſehr eifrig gegen Standale und Korruption in der Ofthil e gekämpft (Abg. Retnhardt [Nat. Soz.): Jet nicht wenigec!). ie Nationalſoztaliſtiſche Partei habe im Landtag 1932 einen großen Antrag eingebracht, in dem ene gründliche UnterſuGung der Oſthilſeſkandale unter Angabe einer gangen Reihe von Einzelfällen gefordert wird. Im neuen Landtag e ſie dieſen Antrag von neuem eingebracht, abex alle Borwürfe egen die deutſhnationalen Großgrundbeſizer und die nies hiedlihe Behandlung der “und National» ozialiſtiſhen Großgrundbeſißer fowte die Vorwürfe wegen der Verſchleuderung dex Oſthilfemittel ſeien aus dem E trihen worden. gebe es zwei Erklärungen . .. (3: bg. adt [Nat. Soz.]: Weil die Zahl noh größer geworden iſt und die Einzelfälle niht alle find!) Dann liegen wie ja auf einer Linie. Das ver pricht eine fruhtbare Arbeit, lpenn wir zuſammen die Oſthilfe _durhprüfen. Abg, Reinhardt [Nat. Soz.]: Darauf können Sie ſich verlaîſeu) Wir Sozia demokraten werden jedenfalls daſür ſorgen, daß die ungeheuren Mittel, die erfreuliherweiſe zur Hilfe der Landwirtſchaft nod vorhanden ſind, in ciner dem allgemeinen Wohl dienenden Weiſe verwendet werden. Jeder iſt unſer Feind, der dieſe Arbeit zu verhindern verſuht. Und die Herren von „_Sybel von den Nationalſozialiſten und von Reſtorff von den Deutſchnationalen aben kein Wort der Kritik gegen die zweifelsfrei beſtehenden ſthilfeſkandale gehabt, ſie ſind JInterefſſentenvertreter. Fn der Entſchließung der deutſhnationalen Reichstagsfraktion iſt be- onders der Sag intereſſant, der ſi<h dagegen wendet, paß tie egierung Schleicher in der Landwirtſchaft Gegenſäße wiihen rog und fklein entſtehen laſſe. Aus dieſem Saß ſpricht die jämmerlihe Angſt vor dex Uè: initaon (bg. Schau entr.) behandelt die Frage der Yinslajte für n (Ler H) Cande, für das Bauerntum. n Gegenſay zu den Ausführungen des Reichswirtſchaſtsminiſter Dr. nas n old wies er darauf hin, daß der Durchſchnittszinsfaß niht etwa 514 vH betrage, ſondern daß der teilweiſe 8—9 vH ausmache. Unter Hinweis auf einen Plenar- antrag des Zentrums verlangt der Redner eine veritäztie 4 keit des Bantenkommiſſars auf dieſem Gebiet. Es ſei be querlih, daß der Reichswirtſchaftsminiſter nicht auf die Tata tine gegangen ſei, daß deutjche Jnduſtrieerzeuguiſſe im Jul aun d Viel teurer verkauft würden als fe Ausland, C E ETTI heap. ſezung der diE brane, ſſe S en werden, vor allem für die lünjt i miſe ore y usführungen des Reichswirtſcaftsminiſter®, daß der landwirtſhaftliche Sektor nigt zur Najnaline Lon Arbeits. usgeweitet werden könne, wider|Þr xr. Zur Belk ( Loſen anew Arbeitslokigkeit er ine Veritärkung der i irtſchaft, namentli<h der <<. en Fo Binnenwirticho E landwirtſchaftlichen Neuſiedlun . dex Anliegere ſiedlung und namentlich der nebenberuflichen Lan ſiedlung UXZ- arbeiterſiedlung). Die Unterbringung von ugendlichen Un von Leuten, die aus dem Arbeitsdienſt aus heiden, in betriebe müßte in verſtärktem Maße dur Senkung der öffent- lihen Laſten durcigciührt werden. Auf dieſe Weiſe könute au die im Gang bejindliche Abwanderung von der Stadt auf da órdert werden. Vany den Ausſührungen des Abgeordneten von Reſtorſf wies der Redner die zu weit gehenden Angrifje gegen die Sies lungsgeſellſhaften zurü>, die Abgeordneter von Reſtorff n beſondere gegen die oſtpreußiſchen Siedlungsträger gerithtet ha A An Hand von genauen Unterlagen wies er nach, daß gera ein den Jahren teilweiſe ſogar bis zu 100 Ma a anſäſſigen Gutsarbeiter und dazu noh andere Guts8ar Liter zue Anſiedlung gekommen ſeien, und zwar zum größten > elbſtändigen Familienbetrieben. Die Behauptung ay vee o unter unwürdigen Verhältniſſen untergebra ſeien,

werden, ein Gut zur Beſiedlung freizugeben, wozu er ſeine Zi-

die Güter an den fähigſten Landwirt gelangen. Weiterberatung Mittwoch. V. d. Z.

er zurü>, Die Primitiv- und Aufſtiegsſiedlung müſſe noh mehr