Erſte Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 30 vom 4, Februar 1933. S, 4.

E F. W. Neukirch A.-G., Bremen, Findorffſtr. 14/16.

Die Aktionäre dex F. W. Neukirch A.-G. laden wir zur ordentlichen Generalverſammlung auf den 27. Fe- bruar 1933, mittags 12 Uhr, in das Geſchäftslokal der Geſellſchaft, Bremen, Findorff\tr, Nr. 14/16, hiermit ein. Tage®ordnung:

1. Vorlegung- des Geſchäftsberichts,

der Bilanz, der Gewinn- und Ver- luſtre<hnung.

. Beſchlußfaſſung liber die Genehmi-

gung der Bilanz und über die Ge- winnverteilung. E . Beſchlußfaſſung über die Entlaſtung des Vorſtands und des Aufſichts- rats.

4. Wahl von Aufſichtsratsmitgliedern.

5. Verſchiedenes.

Diejenigen Aktionäre, welche în der Generalverſammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, müſſen ihre Aktien ſpäteſtens zwei Werktage vor der Gene- ralverſammlung bei der Geſellſchafts- kaſſe oder bei „Die Sparkaſſe in Bremen“ oder bei einom .deutſhen No- tar hinterlegt haben. . Die Hinterlegung iſt auh dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zuſtimmung einer Hinterlegungsſtelle für die bei anderen Vankfirmen bis zur Beendigung der Generalverſammlung im Sperrdepot ge- halten werden.

Bremen, den 3. Februar 1933.

F. W. Neukirch Aktieugeſellſchaft.

Der Vorſtand.

[85288]. J. C. Richter Aftiengeſellſhaft, Leipzig.

2, Aufforderung zur Einreihung der Aktien.

Nachdem die Eintragung der in unſerer Generalverſammlung vom 7. Juni 1932 beſchloſſenen Kapitalherabſeßung in das Handels3regiſter erfolgt iſt, fordern wir hierdur<h unſere Stammaktionäre auf, zur Durchführung der beſchloſſenen Maß- nahmen ihre Aktien mit zugehörigen Gewinnanteilſcheinbogen VGvis zum 11. April 1933 einſhließli<h bei der Allgemeinen Deutſchen Credit- Anſtalt in Leipzig unter Beifügung eines arithmetiſch geordneten Nummern- verzeichniſſes während der üblichen Ge- \chäftsſtunden einzureichen. Einreichungs- formulare ſind bei der genannten Stelle zu entnehmen.

‘Die Durchführung der erfolgt in der Weiſe, daß

a) gégen je vier eingereichte Stamm-

aktien über je RM 20,— eine mit einem die weitere Gültigkeit beſchei- nigenden Stempelaufdru> verſehene Stammaktie über -RM 20,— zurüd>- gegeben wird, : gegen jede eingereichte Stammaktie über RM 100,— eine mit einem die weitere Gültigkeit beſcheinigenden Stempelaufdru> verſehene Stamm- aktie über RM 20,— ſowie gleich- zeitig auf je vier eingereichte 100-RM- Aktien eine weitere Stammaktie zu RM 20,— gewährt wird.

In beiden Fällen wird an Stelle von je fünf abgeſtempelten Aktien zu Reichs- mark 20,— eine mit einem die weitere Gültigkeit beſcheinigenden Stempelauf- dru> verſchene Stammaktie über Reichs- mark 100,— aus8gegeben, ſoweit die be- treffenden Aktionäre niht ausdrüd>lich die Ausgabe von Stücken zu RM 20,— verlangen.

Den An- und Verkauf von beträgen wird die obengenannte Stelle nah Möglichkeit vermitteln.

Die Aushändigung der abgeſtempelten Aktien erfolgt gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgeſtellten Empfangsbeſcheinigungen. Die Beſcheini- gungen ſind nicht übertragbar. Die Ein- reichungsſtelle iſt berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor- geigers der Empfangsbeſcheinigung zu prüfen.

Die Abſtempelung der Aktien iſ pro- viſionsfrei, wenn ihre Einreichung bei der obengenannten Stelle am zuſtändigen Schalter erfolgt und bis zum Ablauf der feſtgeſeßten Friſt vorgenommen wird. Jn allen übrigen Fällen wird die übliche Proviſion berechnet.

Nach Friſtablauf werden die zur Zu- ſammenlegung bzw. zur Abſtempelung nicht eingereichten Aktien gemäß $ 290 H.-G.-B. für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für eingereichte Aktien, ſoweit ſie nicht die zur Zuſammenlegung erforder- liche Anzahl erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung geſtellt werden.

Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien zu RM 20,— auszugebenden ab- geſtempelten - Aftien - ſowie diejenigen 20 RM-Aktien, von denen jeweils eine auf vier eingereichte 100-RM-Aktien zu- ſäßblich zu gewähren iſ, werden nah Maß- gabe des Geſeges verkauft; der Erlös wird abzüglih der entſtandenen Koſten bei Gericht hinterlegt.

Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien zu RM 100,— auszugebenden Aktien über RM 20,— werden ebenfalls bei Gericht hinterlegt. Nach erfolgter Kraftloserklärung berechtigen nicht abge- ſtempelte Aktien nur noch zur Jnempfang- nahme des anteiligen Verwertungserlöſes

Herabſeßung

[83360].

Aktiva. Kaſſakonto H. Gotthelf . . Gewinn- und

Paſſiva. -

Verluſtfonto

Bilanz am 31. Dezember 1931.

+ 00>. 0.0.

Grundſtü>skonto . + «+ - «

Aktienkapitallkonto » + « - Hypothekenkonto « « « « » . Steuerkaſſe «. . ..

Gewinun- und Verluſtkonto.

624

51 793 1 500 731

54 650

[| 1S| SS

14 000 40 000 650

54 650

E

Gewinn

[85014].

Generalunkoſtenkonto « « « «

0.0.9.0 0.0. > 0

Einnahmen « «+ --

„Jm Exportviertel“ Grundſt.-Veriw. und Verwert. A.-G., Berlin.

Ge Gebler-Werke, Aktiengeſellſchaf#t,

Radebeul-Dresden. Bilanz für den 30, September 1932.

10 581 500

11 081 11 081

09 56

65 65

Aktiva. Grundſtüd>e ° Fabrikgebäude Y Wohngebäude « . Maſchinen . . « .. Kupol- und Emaillieröfen Gleisanlage . Jnventar und Utenſilien Formkaſten „5 Fahrzeuge - « - = C Rezepte, Patente 1, Schuh- Ye. «e «a5 Roh- u. Betrieb3materialien Halbfertige Erzeugniſſe Fertige Erzeugniſſe Wertpapiere « « » Hypothek « « . Debitoren « « «e Wechſel . . » «+

Kaſſe, Reichsbank u, Poſt het. tas Bankguthaben . « « Poſten zur Rechnungsab- grenzung ®0 0 o. Avale 8000,— Verluſt . . 45827,16 Gewinnvortrag aus dem Vor- jahr...

5 782,86

RM 270 000 490 000 100 000 212 500

62 000 1

8 700 10 000

4 000 1

1

T1114) 112

40 044

1

551 715

Paſſiva. Aktienkapital: Stammaktien mit 19 830 Stimmen « +. + Vorzugsaktien mit 1000 Stimmen

ot. 00

1

189 800 33 000

Reſervefonds ee... Rückſtellungen . « « «« Aufwertungshypotheken . Kreditoren a, Lieferungen und Leiſtungen « « + 5 Bankſchulden . . . «+ Ausſtehende Dividenden- Meine. . «e. Poſten zur Rechnungsab- grenzung « .- - . « Avale 8000,—

1

222 800 100 000 15 000 10 230

92 968 100 290

433 9 993

1

Gewinn- und Verluſtre<hnung für den 30. September 1932.

551 715

Aufwendungen.

Löhne und Gehälter » « Soziale Abgaben . . Abſchreibungen a, Anlagen Abſchreibungen a, Außen- Nände . «=... Zinſen eo. Beſißſteuern . «o. Sonſtige Steuern » « Sonſtige Aufwendungen

Erträge.

Betrag nach Abzug der Auf- wendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsſtoſfe und der nachſtehend aus- gewieſenen Erträge « Außerordentliche Erträge . Buchgewinn aus Aktien- einziehung + » Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . . 5782,86 Verluſt 45 827,16

Schmitt,

folgenden

bzw., ſoweit alte 100-RM-Aktien in Frage kommen, der an deren Stelle zu ge- währenden Aktien über RM 20,—.

den 2. Febr'ar 1933, JI. C. Richter Aktiengeſellſchaft.

Dresden,

Gebler-Werke, Altiena Schmitt, Scharli

Jwan van Oß, Hamann.

Radebeul, den 27. Januar 1933, 0,

653 380

Radebeul, den 21, Dezember 1932, Gebler-Werkte, Aftiengeſellſhaft. Scharlibbe.

Nach der am 27. Januar 1933 ſ\tatt- gefundenen Generalverſammlung beſteht der Aufſichtsrat unſerer Geſellſchaft aus erren: Adolf Arnhold, Bankier und Konſul, Dresden, Vorſißender; Moriz Groß, Major a. D., Dresden, ſ\tellvertr. Vorſißender; Dr. Walther Gelpke, Dres- den; Paul Gredt, Jngenieur und Konſul, Luxemburg; Dr. Peter Reinhold, Reichs- finanzminiſter a. D., Berlin; D. Schnur- buſch, Kaufmann, Bremen; Friy Thiele, Fabrikdirektor, Dresden; vom Betriebs- rat: Auguſt Kretſchmer, Formermeiſter, Radebeul; Adolf Rothe, Handformer,

RM

438 679 39 481 41 273

577 727 21 172

8 653

5 782 40 044

54

86 30

49

[85249]. Stettiner Delwerke A.-G., Züllchow b. Stettin. Die Aktionäre werden hiermit zu der in Gemäßheit der $8 15 und 16 des Ge- ſellſchaftsvertrags am Sonnabend, dem 4. März 1933, vormittags 11 Uhr, in der Börſe zu Stettin abzuhaltenden 23. ordentlichen Generalverſamm- lung eingeladen. Tagesordnung: 1, Geſchäftsbericht. Vorlage der Bilanz ſowie der Gewinn- und Verluſtrech- nung für das Jahr 1932. 2, Genehmigung der Bilanz und Be- \chlußfaſſung über die Verteilung des Reingetwinns, 3, Entlaſtung des Aufſicht3rats und des Vorſtands. : 4, Auſfſichtsratswahlen. 5, Wahl des Bilanzprüfer3 für das Ge- | \chäſtsjahr 1933. Zur Teilnahme an der Generalver- ſammlung iſ jeder Aktionär berechtigt, welcher ſeine Aktien ſpäteſtens am dritten Tage vor der Generalverſammlung bis zum Ende der Schalterkaſſenſtunden, ſo- fern aber dieſer Tag ein Sonntag oder ſtaatlich anerkannter allgemeiner Feier- tag iſt oder die Banken an dieſem Tagé Geſchäftsſchluß haben, ſpäteſtens an dem dieſen vorangehenden Werktage bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Geſellſchafts- kaſſe oder bei einem Notar oder bei dem Bankhauſe Wm. Schlutow, Stettin, Dres- dner Bank Filiale Stettin, Stettin, Bank- haus S. Bleichröder, Berlin, und der Danske Landmandsbank, Hypothek og Vekſelbank, Aktieſelskab, Kopenhagen, hinterlegt, ſo hat der Hinterlegungsſchein die Bemerkung zu enthalten, daß die Herausgabe der Aktien nur gegen Rück- gabe des Scheins erfolgen darf. Die Hinterlegungskoſten trägt der Aktionär. Die Hinterlegung iſt auh dann ordnungs- mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu- ſtimmung einer Hinterlegungsſtelle für ſie von einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der Generalverſammlung im Sperrdepot behalten werden. Zur Aus- übung des Stimmrechts oder um Anträge in der Generalverſammlung ſtellen zu können, iſt der Hinterlegungsſchein vor Beginn der Generalverſammlung vor- zulegen. Bilanz, Gewinn- und Verluſt- re<hnung und der Geſchäftsbericht liegen vom 10, Februar d. J. an in den Ge- ſchäftsräumen der Geſellſchaft zur Ein- ſihtnahme der Aktionäre vor.

Züllchow.i. Pom., 3. Februar 1933,

Der Auſfſihtsrat der Stettiner Delwerke Aktiengeſellſhaft Züll-

<ow bei Stettin. Dr. Toepffer, Vorſißender. Der Vorſtand.

G. JF. Schröder,

[85033]. E „_Vilanz per 30. September 1932.

Aktiva, RM

Grundſtücke “a... 105 776 Gebäude . a0 444 195 Anventar . « « - 6 106 580 Maſchinen und Geräte 123 340 Wagen und Geſchirra 17 500 Pferde « 5 .. 7 800 Kraftwagen 12 500 Kaution « « 1918 , 12 233 Außenſtänds 44 164 Banken s + 400 Sche> , 5 43 Effekten 1 245 Beſtänds 107 025

984721

cc ... e000. e.V“... 0... 0.0.0. 0 00A

Paſſiva», Aktienkapital 000/60 Reſervefonds 7 5 + - +. Nicht erhobene Dividende Hypotheken ‘o. Obligationen . « s Obligationszinſen

Agio R

Kaution . « + Verpflichtungen Rückſtellungen, Uebergangs- poſten + - « » o Banken o. 0. Akzeple e. =

325 000 82 500 788

237 500 832 400 361

3 204 260

127 789

88 452 111 047 71 046 4 372

984 721

Gewinn- und Verluſtre<hnung per 30. September 1932.

Soll. Handlungsunkoſten Gehalt ..... Lohn o eo ooo Soziale Laſten « « Steuern « « «+ » Zinſen #0 Abſchreibungen Gewinn pex 830,

ETO

RM

83 569/47 81 44 01 62 27 55

99 16

..0. Do... Me eo.

[2 O

Haben, Rohgewinn

16 840 343/16

_Viedergewählt wurden in den Auf- ſichtsrat die Herren: Oek.-Rat Hartmann, Sedliß; Dr, K. Philipp, Dresden; Oefk.- Rat C. Lohſe, Dresden; Dir. P. Beert, Dresden; Dir, O. Fi>er, Dresden. Vom Betriebsrat: Schurig, Tietz.

Neu hinzugewählt wurde: Dr. E, Heiber, Birkau.

Dresden, den 21. Dezember 1932. Drema Aktiengeſellſ<haft für Ge- winnung, Herſtellung und Vertrieb

[ſpäteſtens Freitag, den 24, Februar 1933,

Filiale Eiſenach und deren Zweigſtelle in

[85312]. Papierfabrik Neumühle A.-G. i. L., Neumühle bei Miesbach, Oberbay. Nachtrag zur Tagesordnung der Gene-

ralverſammlung am 16, März 1933, 6. Wahl des Bilanzprüfers für das Ge-

\chäftsjahr 1933.

Neumühle, den 2. Februar 1933, Papierfabrik Neumühle A.-G. i. L. Der Aufſichtsrat.

[85248]. Aktienbrauerei Eiſenach. Generalverſammlung.

Die Aktionäre unſerer Geſellſchaft wer- den hierdur< zu der am Montag, dem 27. Februar 1933, vormittags 11 Uhr, im „Gewerbehaus“, hierſelbſt, ſtattfindenden 46. ordentlichen Gene- ralverſammlung eingeladen.

Tagesordunung:

1, Vortrag des Geſchäftsberichts und der

Bilanz für das Geſchäftsjahr 1931/32. 2, Genehmigung der Bilanz und der Gewinnvzrteilung.

3, Entlaſtung des Vorſtands und des Auſſichtsrats. 4. Zahlung ſteuerlicher Belaſtungen der Bezüge der Auſſichtsratsmitglieder zu Laſten der Geſellſchaft. . Beſchlußfaſſung über Fortgeltung und

Abänderung der durch die Verord-

nung vom-19, September 1931 auf-

gehobenen Beſtimmungen des Ge- ſellſchaſtsvertrags: Beantragt wird

Fortgeltung von $$ 9 und 10, (Zahl

der Mitglieder 3—12, Wahl mit rela-

tiver Stimmenmehrheit, aushilfs- weiſe Losentſcheidung. Ausſcheiden eines Mitglieds beeinträchtigt Be- ſ<{lußfähigkeit nicht, ſolange noh

3 vorhandeit, Turnusmäßiges Aus-

ſcheiden von mindeſtens 1, eventuell

2 Mitgliedern. Ausſcheiden, wenn

Amtszeit ſeit Ernennung 4 Geſchäſts-

jahre währt.) Fortgeltung des bis-

herigen $ 14 unter Aenderung ſeines

Saßes 4, (Feſte Vergütung an jedes

Auſſichtsratsmitglied RM 1000,—,

Vorſißender und Stellvertreter je

Steuerliche Belaſtungen der. Bezüge trägt die Geſellſchaft.) Fortgeltung des $ 19 Ziffer 5 (Gewinnanteil des Auſſichtsrats = 1/, vom Reingewinn

4% Dividende.) 6. Wahlen zum Aufſichtsrat. 7. Wahl des Bilanzprüfers für das Ge- ſchäftsjahr 1932/33. Diejenigen Aktionäre, welche ſtimm- berechtigt an der Generalverſammlung teilnehmen wollen, werden nach $ 16 der Saßungen erſucht, ihre Aktien ohne Er- neuerungs- und Gewinnanteilſcheine bis

abends 6 Uhr, ‘an unſerer Kaſſe zu hinter- legen. Zur Entgegennahme dex Hinter- legung ſind ¿außer dem Vorſtand die Reichsbank, die Commerz- und R Bank Akt.-Geſ. Filiale Eiſenach, die Deutſche Bank und Disconto-Geſellſchaft

Bad Salzungen, die Dresdner Bank Filiale Eiſenach, die Stadtſparbank Eiſenach, die Thüringiſche Staatsbauk Eiſenach, das Bankhaus Ph. Stiebel, Eiſenach, und jeder deutſche Notar berechtigt. Eiſenach, ‘den 30, Januar 1933, Aktienbrauerei Eiſenach. Dex Auſſichétsrat. Dr. Sommerfeld, Vorſißender,

10. Geſellſchaîten m. b

Vekaunntmachung. Sermann/ «& Co. G, m. b. SH, (in Liquidation), Lüderißbucht, Südweſt-Afrika.

* *

(85302]

Es wird hierdurx< bekanntgeniaht, daß am Sounavend, den 8. April 1933, vormittags 10 Uhr, im Büro des Maſters of the High Court, Wind- e S. A., eine Gläubigerver- ammlung zum Zwe>te der Anmeldung und A von Forderungen ſtatt- fivet, orderungen in der orm, wie ſie die ſüdafrikaniſhe Kon- kursordnung vorſchreibt, angemeldet werden. Die entſprehenden Formulare können im Büro des Rechtsanwalts und Notars Dr. Bruno Dommer, Berlin W 35, Am Karlsbad 10, eingeſehen werden. For- derungen ſind an den Maſter of the High Court of S, WV. A., Windhoek, zu rihten und müſſen denſelben ſpäteſtens 24 Stunden vor dem anberaumten Ter- min greci ri

[84153] - Durch Beſchluß der Generalverſamm- lung vom 28. 6, 1932 iſt die Geſe [hait auſgeloſt Die Gläubiger werden auf- gefordert, ihre Anſprüche anzumelden. Düſſeldorf-Reisholz, 28. cFan. 1933, Bergiſches mbH. i. L. Der Liquidator.

en. Worms, Liquidator.

[83762]

Herx Regierungsbaumeiſtéx Ullmann iſt niht mehr Geſchäftsführer. Unterm 17. 10. 19322 wurde Herr Baumeiſter Bruno Koſt in Vresden zum Geſchäfts- führer beſtellt, Die Beſchäftsräume unſerer Ceſellſchaft befinden

1

Der VorſtanD.

von Lebensmitteln. | Gaſch. Lindemann,

ſich ‘in Dresden-A. 19, Spenerſtraße 2 9

RM 1500,—, Tantieme gemäß $ 19. | Nück

nah Abzug der Rücklagen und von | A

[84154]

Durch außerordentlichen Geſellſchafter, verſammlungsbeſhluß v. 9. Jan. 1933 iſt das Stammkapital der Firma Eduard Sippah & Sohn G. m. b. H., Eiſenberg i, Thür., auf 60000 RM worden. Die Gläubiger der werden auf. rr thre Anſprüche bei der Geſellicha t anzumelden,

Eiſenberg i. Thür., 9, Jan. 1933, Eduard Sippach & Sohn G. m. b. 5,

Der Geſchäftsführer: H, Voges.

C

11. Genofſſen- [82425] O

Die Allgemeine Bau-Sparkaſſe, Verlin, e. G. m. b. H., Berlin W 62, Falrenmlte, 4, befindet ſi<h in Liqui dation und erxſuht um Anmeldung von etivaigen Forderungen,

Die Liquidatorent Otto Conrad. Kölkeur. Ohle,

IEICE

13. Bankausweiſe,

(85305) Wochenüberſicht dex Vayeriſchen Notenbaunufk vom 31, Januar 1933.

Aktiva, RM Goldbeſtand 00/0. 0 0 30 932 000,— Deckungsfähige Deviſen. . 218 000,— Wechſel und Sche>s ., . , 60708 000,— Deutſche Scheidemünzen . 64 000,— Noten anderer Banken « « 5 859 000,— Lombardforderungen « « « 1659 000,—

Wertpapiere . . « « « « 5 053 000,— Sonſtige Aktiva . 6 624 000,—

Paſſiva, Grundkapital... . « , 15 000 000,— 13 790 000,—

69 463 000,— 8 301 000,—

Betrag der umlaufenden SNN . ti i) o .

onſtige tägli ällige Verbindlichkeiten. . . « n Kündigungsfriſt ge- bundene Verbindlichkeiten 2 423 000,— Sonſtige Paſſiva « . . . 7140 000,— _ Verbindlichkeiten aus welterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechſeln Neichs- mark 2 261 000,—.

[85306] i

am 31. Januar 1933. RM

Aktiva, 8 538 336,44

Goldbeſtand .. Ded>ungsfähige Deviſen . Sonſtige Wechſel u. Shhe>s 20 348 629,95 Deut|he Scheidemünzen . 14 177,76 Noten anderer Banken « 3147 025,— Lombardforderungen . . . 5850 403,10 Wertpapiere . . . . + 0710 21,70 Paſſiva, Grundkapital .. « . .. . «- Betrag d. umlaufdn. Noten Sonſtige täglih fällige Verbindlichkeiten . . An eine Kündigungsfriſt gebundene Verbindlich- Teiten . . . . . . .. 25 667 074,43 Sonſtige Paſſiva... . 83474817,34 _ Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechſeln: Reichs- mark 1 127 368,45.

Badiſche Bank,

8 300 000,— 3 300 000,— 22 722 300,—

15 598-237,37

[85304] Ausweis der Bank von Dauzig vom 31. Januar 1933 in Danziger Gulden. 1 Aktiva. Gold in Barren und Gold- münzen. «.. . . e + 421372880 Deviſen . 12 952 578 Wechel . »„ - = e 10 529 329 Danziger : Lombardforderungen . . . 540 000 darunter Darlehen +1 uf anziger Schatzwechſel Danziger Péetallgelt “> Sonſtige Deviſen. : « . darunter für fremde Nech- nung « »- . . 198926 Sonſtige täglih fällige For- derungen . . «e. 5 778 Sonſtige Forderungen. mit Kündigungsfriſt de nie 30 000

Paſſiva. Grundkapital .. .. . « 7500 000 Neſervefonds. „. . . < . + 4 009 698 Betrag der umlaufenden Noten 35 151 945 Sonſtige täglih fällige Ver- bindlichkeiten. + «+ 0512 432 darunter Giroguthaben: a) Guthaben Danziger Bes hörden und Sparkaſſen 1 596 014 b) Guthaben aus- “_ ländiſher Be- hörden u.Noten- banken . .

4 307 507 220 389

6 497

haben . . , . 8499886 Verbindlichkeiten in fremder Währung. «edo, Sonſtige Paſſiva. . « . « « Avalverpflichtungen Danzig, den 1, Februar 1933, Bank von Danzig.

0) privale Gut-

198-926 116 551

Tiefbau-Geſellſchaft m. b. H.

Stand der Badiſchen Vank

323 902,—

Sonſtige Aktiva . . . . 37120 331,17

|1. Handelsregiſter.

| geſchieden. Gleichzeitig iſt der Kauf-

Erſte um Deutſchen ReichSanzeiger und Preußiſchen StaatSanzeiger

zugleich ZentralhandelSregiſter für das Deutſche Reich

CL + 30.

Ericheini an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlih 1,15 ÆK eivſlieklih 0,30 Beitungsgebühr, aber obne Beſtellgeld; für Selbſt- abholer bei der 095 ÆK monatlich. Alle Poſtanſtalten nehmen Beſtellungen an, in Berlin für Selbſiabholer die Geichäftsſtelle SW. 48, Wilhelmſiraße 32. Cinzelne Nummern koſten 15 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- ſendung des Betrages einſchließlich des Portos abgegeben,

Berlin, 6onnabend, den 4. Februar

1933

Anzeigenpreis für den Raum elner fünfgefpaltenen Petit;etle 1,10 ÆK. Anzeigen nimmt die Geſchäftsſtelle an. Befriſtete Anzeigen müſſen 3 Tage vor dem Einrü>ungstermin bei der Geſchäftsſtelle eingegangen ſein.

Jnhaltsüberſicht. 1. Handelsöregiſier. 2. Güterrechtsregifter. . Vereinscegifter. 4. Genoſſenſchaftéregiſter. 5. Muſterregiſter. 6. Urheberrehtseintrags- rolle. T7. E Vergleichsfachen, Vers mittelung8vertahren zur Schuldenregelung land» wirtihaitliher Betriebe und WVerteilungsver- fahren. 6. Verſchiedenes.

Entſcheidungen des NReichsfinanzhofs.

6, Die Reichsflnchtfteuerverordnung widerſpricht nicht

xr Reichêverfaſſung. Die Begriffe „Wohnſiß“ und „ge- brauchen fich nicht uotwendig gegen- itig ansznſchließen, Nach Aufgabe ſcines Wohnfitzes kaun in Stenerpflichtiger den nlichen Aufeuthalt, den er is dahin tatſächlich neben dem Wohunſiß wenn auh ohne fondere Nechtsfolgen hatte, fortſezen. Die Neichs- ſuchtſtenerverordnunxg knüpft die Neichsfluchtſteuer an die infgabe des inländiſchen Wohnſitzes oder des gewöhnkichen im Juland, nicht aber an die Verbringung vou Vermögen ins Ansland. Jm Sinne des $ 2 Nr. 4 der Berordnnng hat cin Einkommen von mehr als 20 000 RM gehabi“’, wer zu einem ſolchen Einkommen raulagt iſt. Nach $. 1 ter Reichsfluchtſteuerverordnang vom , Dezember 1831 (RGBl. I S. 731) haben Perſonen, dre am 1, Marz 1931 Angehörige des Deutſchen Reichs gewefen ſind und n der Zeit nah dem 31, März 1931 und vor dem 1. Fannar 933 ¿hren inländif Wohnjiy oder ihren gewöhnlichen Aufent- alt im Jnlamy anio en ab A Mieke, in zu Entei a Us werdegegner am 1, Mrz 1931 ſeine WA K. aufgegeben und jeine Möbel interſtellt. Auf den gleichen Tag hat er ſich mit feiner Ehefrau pon K. nah dem im and belegenen S. bei dem Einwohner- neldeamt abgemeldet. Die Naht vom 31. März zum 1. April

931 hat der Bekiiwerdegeguer mit ſeiner Ehefrau in einem oel hat er E Anre 1. April iſt er von K. abgereiſt und hat

ah Berwandtenbeſuchen in Mitteldeuiſhland am 11. April 1931 je überſchritten. Für den Steuerab{chnitt vom . Mai 1928 bis zum -30. April 1929 iſt dex Beſchiwerdegegner x Einkommenſteuer wah einem Einkommen von 22376 RM veranlagt worden; ſein ſteuerpflihtiges Vermögen

purde für den 1. Fanuac 1928 und den 1. Januar 1931 auf 33 900 M Auf Grund dieſes Sachverhalts ſebte das Finanzami gegen den Beſchwerdegegner eine Reichsfluchtſteuer pon 8475 RM jeſt. Der gegen die Feſtfezung erhobene Einſpruch, vurde als unbegründet zurüdgewiejſen. Auf die Berufung des Beichwerdegeguers wurde er von der Reichsfkuchtſtewer freigeſtellt. Das Fénanzgericht geht dabei von der Auffaſſung aus, daß der Beicliverdegegmwer imländiſhen W. dem 1. n have. Nach der Auſgabe des Wohn- ipes “în K. habe ex dort aber ſeinen gewöhnlichen Aufenthalt iht mehr haben können, weil die :

Begriffe Wohuſiß und ge- vöhnlicher Aufenthalt ſich ausjchlößen. Dazu habe beim Bejchiverdegegnec no< Abſicht gefehlt, ſich weiterhin in Deutſchland dawernd > niit nur arfzuhalten, Die Rechtsbeſchwerde des Finanzamts urmmt zu Lr Be- De E lG auf den vam Beſcheid des Vorſizenden des Finanzgerichts vom 22. März 1932, in dem die Berufung des Beſchwerdegegners gegen die Einſpruchsentſcheidung als un- begründet zurücgewieſen worden war. Jn dieſem Beſcheid wind der Standpuukt vertreten, daß der Beſchwerdegegner feinen in- ländiſchen gewöhnlichen. Aufenthalt ex im Laufe des Monats April 1931 aw n habe. Der Beſchwerdegegner bezweifelt die Rechtsgültigkeit der Reichsfkuchtſteuervecrordwmung, weil fie gegen die Artikel 109, 112 uno 116 RVerf. vecſtoße. Nehme man aber ihre Rechtsgültigkeit an, ſo müſſe beftritien werden, daß im vorliegenden Falle die Vorausſezungen für die Entſtehung der KReichsfluhtſteuerpfliht gegeben ſcien, Die Frage, die Auf- gabe des inländiſchen iges dur< den niht etwa im deuten Fnutereſſe gelegen häbe oder aus volts- wirtſchaftlich gerehtiertigien Gründeu erfolgte ($ 2 Nr. 3 a. a. O) ſei bisher übevhaupt noh nicht geprüft worden; ein in - abzielendes Verfahren neben der vor- liegenden Streitſahe. Auch der Tatbeſtand des $ 2 Nr. 4 ſei niht erfullt, weil der Beſhwerdegegner nur in einem der dort ge- nannten Steuerabſchnitte zu einem Einkommen von xr als 20 000 RM veranlagt worden je während r die Entſtehung der Steuerpflicht jei, daß dies für die , dem Steuerabſhnitt 1931 vorangegangenen Steucrabſchnitte zutrefſe. Abgeſehen davon komme es darauf an, welches Einkommen der Steuerpflichtige tatſä n gehabt“ habe, nicht aber auf die Ver- aulagung. Tatſä lich habe das mmen des Beſchwerde- gegners in keinem der in der Verordnung genannten Steuer- abſchnitte den Betrag von 20 000 RM auch nur annähernd erreicht. Ueberhaupt könne das Verhalten des Beſhwerdegegners ſchon des- hal niht unter die Vorſchriften der Reichsfluchtſteuerverordnung allen, weil dieſe ihrer Zwe>beftimmüng nach die Kapitalabwande- rung verhüten ſolle, während die Abwanderung der Perſou für fie belanglos ſei. Der Beſchwerdegegner habe aber ſein geſamtes Vermögen im Auland belaſſen und bleibe dort nah wie vor ſteuerpflichtig, ie Rechtsbeſhwerde des Finanzamts iſt be- ründet. l geht der A die Rechtsgültigkeit der Reichsfluchtſteuerverordnun; rtifel 109 RVerf. verordnet, daß alle Deutſchen vor dem Geſeye gleich ſind. Fuwiefern dieſe Vor- ſhrift dur< die Verorduung verlegt ſein ſoll, iſt niht erkennbar.

heitöpreiſe, Kölu,

laſſung Aa

Aachen, {84770} H.-R. A 1844. Jn das Handels- regiſter wurde eingetragen am 27, Ja-

nuar 1933:

Bei der offenen Handelsgeſellſchaft E aie! jr.“ in Aachen: Joſef Körner iſt am 1. Oktober 1932

dur<h Tod aus der Geſellſchaft aus-

Verordnung vom

Kraft

ſhits vgeftellt

fen {ird bekanntgemah mann Hans R erg zu n in die | machw einer Geſellſhait als perſdulih haftender Ge- ; 17 ſelljhafter eingetreten. Die Prokura | ranmten Termin im des Hans Roſenberg ift erloſchen Am 31. Januar 1938: Bei der Firma „Ehape Aktiengeſellſchaft für Ein-

Zweignieder- den. in Aarhen: Durch Generalverſammlungsbeſhluß 22 1932 warden die vurh 19. 9, 1931 außer eſeßten e agen des Ge- | rtrags, be | vat und ſeine Vergütung, wieder- beziehungsweiſe wurde der Geſellſcha i fp peer ML pep ‘iſt erlo' : ni - Leeſer ‘iſt erloſchen } nict Generalveriammlina deſt 1 ge v muß nitndeſtens 17 or Reihs. anzei veröffentlicht werden. aus Aer Steri, 5, Aathen.

Der Umſtand, daß die Feſtſezung von Freigrenzen dazu führen kann, Perſonen, mit ihrem ng ON e Ln Einkommen dicht unter der Grenze liegen, gegenüber jolhen zu die die Grenze nur um ein geringes überſxeiten, iſt eine [eit- erſheinung aller Grenzziehungen und cin alltägliches Bor- fommnis im Steuerre<ht. Gewiſſe Härten und Vergünſtigungen, die ſih daraus ergeben können, treffen aber alle Bürger gleih- mäßig, bei denen die entſprechenden objektiven Vorausſezungen groen ſind. Der der Gleichheit vor dem Geſey wird urh nicht berührt. Nach Artikel 112 a. a. O. iſt jeder Deutſche berehtigt, nah außerdeutſhen Ländern auszuwandern. Die Auswanderung kann nur r< Reichsgeſey beſchränkt werden. Ob Beſchränkung durch eine nah Artikel 48 Abſ. 2 RVerf. er- laſſene Verordnung verfaſſungswidrig wäre, weil das in Artikel 112 feſtgeſezte Grundreht nicht zu denen gehört, die nah Artikel 48 Abſ. 2 Say 2 vorübergehend außer Kraft geſeßt werden dürfen, kann dahingeſtellt bleiben. Denn die Reichsfluchtſteuer- verordnung nimmt keinem Deutſchen das Reht auszuwandern, e knüpft nur unter gewiſſen Vorausſezungen an die Aufgabe s inländiſchen Wohnſizes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Jnland eine Steuer an. Nah $ 4 RFluchtStVO. entjtehi die nerſchuld für Perfonen, die zwiſchen dem 31. März 1931 und dem 10. Degember 1931, dem Tage des Jukrafttretens der Vec- orduung, abgewandert ſind, erſt wah der Auswanderung, für äter verzogene Perſonen gleichzeitig mit dem Abzug. Der renzübertritt als der lepte Schritt der Aufenthaltsaufgabe iſt dur<h die Verordnung feinem Deutſchen verwehrt. Sache der freien Entſchließung des Abwandernden iſt es, ob er die an den Grenzübertritt angefnüpften ſteuerlichen Folgen auf ſich nehmen will. Artikel 116 RBVecf. wäre nur dann verlegt, wenn die BVer- erdnung das bis zu ihrem Jukrafttreten erfolgte Abwandern mit einer Strafe belegte. Das ift nict der Fall. Wie der Senat in der Entſcheidung vom 22. April 1932 Ill A 141/32 (RFH. Bò. 30 S. 339 ausgeführt hat, elt es. ſih Hier um ein Steuergejeb, das zwar au< S immungen enthält, deſſen Schwerpunkt abec auf ſteuerlihem Gebiet liegt. Die Rechtslage iſt nicht etwa ſo, daß eine bisher erlaubie Handlung von einem gewiſſen Zeitpunkt ab unter Strafe geſtellt wäre. Das würde allerdings dem Artikel 146 widerſprechen. Hier handelt es os um ine neue E veren Entf an wehrere. Borauk- ebungen gekmüpft ift. Eine der ungen iſt die Vornaß ciner En vin innerhalb eimes beſtimmten Zeitrauns. Den An- fangs- und Endpunkt diefes Zeitraums war der freien Entſchließ des Ber nbuungégebers überlaffen, und keine Schranke der Berfaſſung hinderte öhn, den Zeitraum dur< den 31. März 1931 und den 1. Fanuac 1933 zu begrenzen. _Un- zweifelhaft hätten die Grenzen ohne Berſtoß gegen die Verfaſſung auch weiter gezogen werden fönnen. Das Finanggericht hat den Beſchwerdegegner freigeſtellt, weil er feinen inländiſchen Wohn- ſig nicht neon dem 31. März 1931 aufgegeben habe. Der oben wiedergegebenen Begründung dieſes Standpunkts kann niht ge- folgt werden; fie verkennt das Verhältnis, in dem die Begriffe E ig” und „gewöhnlicher Aufenthalt“ zueinander ſtehen, FÜr dieſe riffe ſind die Vorſchriften der Rei abenordnung (SS 80, 81 n. F.) maßgebend . . . Die frühere Familienwohnung hatie der unſtreitig vor dem 1. April 1931 auf- gegebe n. Mit der Einſtellung der Möbel “und der polizeilichen meldung hatte er das Band gelöſt, das ihn hinſichtlih eines Wohuſizes mit K. verknüpfte. Das Berbringen einer Naht im tel ſtellt unter den obwaltenden Umſtänden niht das June- ben eiuer Wohnung dar, auh niht die Fortfezung ſeines bis- rigen Woh 5s. Hiernach lag die des inländiſchen nſiges niht în der Zeit nah" m Il ärz E Danni iſt aber keineswegs geſagt, daß der Beſchwerdegegner auh jeinen ge- wöhnlichen pegs aaf im Deutſchen REO gleichzeitig mit der Aujgabe ſeines Wohnſizes în K. aufgegeben hätte. un das Finanzgericht in diefem Zufamme an ct, daß die Be- iffe „Wohnſißz“ nnd „gewöhnlicher Anfenthakt“ ſih nah der el nordnung gegenſeitig ausf<löſſen, ſo iſt das uur iu- ſofern richtig, als das Steuerrecht es unbeactlih ſein läßt, wo Fe- mand ſeinen gewöhnlihen Aufenthalt hai, wenn er an einem Orte des Deutſheu Reichs ſeinen Wohnfiß hat. Solange das eſtere Band des Wohnſibes einen Steuerpflichtigen mit dem tſchen Steuergebiete verknüpft, fragt die ? nichts danach, ob ihn auh das loſere d des nlichen Aufenthalts mit diejem Gebiete verbindet. Glei beſtehen tatſächlich und

tlic beide Beziehungen zwiſhen dem Steuerp nd Feh i eN Steuergebiet

in dem gewöhnlichen Falle, d Steuerpflichtige ſih dauernd am Orte ſeines riait Nur tritt, ſolange dies zutrifft, der ihtspunkt des gewöhn- lichen Aufenthalts nicht in die heinung, weil er von dem ſtärkeren Geſichtspunkt des Wohnj überde>t wird. Das ändert fih aber mit der Auſgabe des 1.ſiges. Behält danu der Steuerpflichtige noh ſeinen Aufenthalt im Deutſchen Reiche

Altona. [84772] Nr. 3. Eintragungen ins Handels-

regifter. 2M. ac 19353.

.-R. B M tac N Keks“ Ge- EN hat i eL ſms Ziwei aſſung Alt : ¿veian Dur< Geſellſchajterbeſhluß vom 17, Oktober 1007 iſ pr 8 5 des Geſelkſchaftsvertrags (DVDertreL ändert Die Geiellichaft hai inen oder mehrere Sind mehrere Geſchäftsführer beſtellt, ſo iſt ein jeder von ihnen allein zur Ber- treamag oe M ruer ges geeint ie

rtretungsbefugnis führers Loh iſt beendet. Kaufmann

N genü

vom E

den Auf-

SVeL-

dem anbe-

£1

H.-R, A 3116. Walter Gartmaxxn, Altoua-Bahrenfeld: Kaufmann Altowa-Blankenefe.

26. Januar 1933.

H.-R. A_ 34. Vahr «& Gerkens, Altona: Dem Kaufmann Max Ludwig Weidemann iu Altoua iſt Gejamtprokura derart erteilt, daß er wux mit dem Pro- kuriſten Karl Wilhelm Bahr zuſammen irma verireten darf. Die biSherige Alleinprokura ( ; riſie: Wilhelm Bahr ift dahin beſchränkt, daß er jet mue n Max Ludwig Weidemann zujamuren die Firma a N kaun.

H.-R. V %1. Rudolph Karſtadt

bei, ſo beginnt das bis dahin unbeachtet gebliebene loſere Band des gewöhnlichen Aufenthalts ſeine Rechtswirkſamkeit auszuſtben. Der Gedankte, daß der Steuerpflichtige in dieſem Falle mit ſeinem Wohnjiy auh ſeinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgegeben und new nur einen vorübergehenden Aufenthalt genommen hätte, iſt aſs getünſteli und ſahwidrig abzulehnen. Da der Beſhwerdegegner unſtreitig das Gebiet des Deutſchen Reichs erſt am 11. April 1938 verlaſſen hat, bedeutet dieſer Tag erſt das Ende ſeines gewöhn- lichen Aufenthalts im Fnland. Damit iſt die grundlegende Vor=- ausfebung für die Reichsfluchtſteuerpfliht des Beſchwerdegegners gegeben. Wegen dieſer Rechtsverlezung war die Vorentſcheidung aufzuheben. Die Sache iſt aber noh niht ſpruchreif. Sie geht deshalb an die Vorbehörde zurü>. Bei der weiteren Bearbeitung ſind folgende Geſichtspunkte zu beachten: Die Frage, ob die Auf- gabe des inländiſchen Aufenthalts dur< den Beſchiwerdegegner tm deutſher. Jntereſſe gelegen habe oder aus voltswirtſd tlich gerechtfertigten Gründen erfolgt fei ($ 2 Nr. 3 RFluchtStBO.), iſt noh niht geprüft worden. Das bleibt nachzuholen. Die Prü- fung dieſer Frage braucht nicht einem ‘beſonderen Verfahren vor- behalten zu bleiben, ſie kann unbedenklich hier erfolgen. Nach dem Gutachten des Großen Senats vom 12, Februar 192 Gr. 8. D 2/32 (RFH. Bd. 30 S. 65, 78), dem der erkennende Senat bei- tritt, iſt der Antrag auf Feſtſtellung, daß Steuerfreiheit nah $ 2 Nr. 3 a. a. O. gegeben jei, an keine Friſt gebunden; er fann ſo, wie hier geſchehen iſt, no< im Berufungsverſahren nachgeholt wer- den. Wegen der für die Beurteilung eines ſolchen Antragë maß- gebenden Geſichtspunkte wird auf die Entſcheidung des Senats vom 2. September 1932 I[Tl A 290/32 (RFH. Bd. 32 S. 22} ver- wieſen. Abzulehuen iſ die Auffaſſung des Beſchwerdegegners, daß der Tatbeſtand des $ 2 Nr. 4 niht erfüllt ſei, weil er nur in einem der dort genannten Steuerabſchnitte zu einem Einkommen von mehr als 20000 RM veranlagt worden ſei. Dieſer Stands . punft erweiſt ſi< ohne weiteres als unzutreffend, wenn man den in der Verordnung negativ ausgedrü>ten Gedanten poſitiv aus- ſpricht. Dabei muß folgendes ‘beachtet werden: Wenn eine Be- fretungsvorſchrift (in negativer Faſſung: „ſteuerpflihtig ſind nicht . ..“) mehrere Bedingungen nebeneinander feſtjegt, ſo ve- deutet das in der entſprehenden Heranziehungsvorſchriſt (in der poſitiven Faſſung: „ſteuerpflichtig ſind . . .“), daß die Steuer- icht eintriti, wenn auh nur eine der Bedingungen nit erfüllt iſt, Wer, um ſteuerfrei zu ſein, in drei Steueravſchnitten mit feinem Einkommen unter 20 000 RM geblieben ſein muß, erfullt dieſe Bedingung nicht, wenn er auh nur in einem der drei Ab- ſchnitte über 20 000 RM Einkommen gehabt hat. Hierna genügt es für den Eintritt der Reichsfluchtſteuerpflicht, wenn eine Perfon mur in einem der in der Verorduuung genaunten Abſchnitte ein ſteuer- pflichtiges Einkommen von mehr als 20 000 RM gehabt hat. Das iſt hier der Fall. Jm Sinne der Verordnung hat ein Einkommen von mchr als 20000 KM „gehabt“, wer rehtsfkräftig zu einem ſolchen Einkommen veranlagt worden iſt. Wenn nach F 3 a. a. O. für die Höhe des Vermögens, nach der fih die Steuer berehnet, er lebte Vermögenſteuerbeſcheid maßgebend iſt, ſo muß das Ent- ſprechende für die Höhe des Einkommens gelten, au< wenu das nicht ausdrüd>ſi<h ausgeſprohen ift. Daß hier das verankagte Einkommen gemeint iſt, ergibt fi< auh aus den fpäteren Säßen des $ 2 Nr. 4, wo verordnet iſt: „Wenn Ehegatten . . . zuſamnren veranlagt worden find . . ., fo kommt es für die Anwendung der Befreiungsvorſchrift (Sas 1) darauf an, wel<hes . . . fteuerpflih- tige Einlommen die Ehegaiten zuſammen gehabt haven . . .“. Dana Lf es ausgeſhloſjen, unter „gehabt habeu“ ciwas anderes u verjtehen als „ſind veranlagt worden nah . . .“. Abgeſehen deves kann es niht Aufgabe der mit der Feſtſezung der Reichs- fluchtſieuer betrauten örde jein, nabzuprüäfen, ob ein Stener- ſlichtiger auh wirkli< das veranlagte Einkommen „gehabt“ abe. das Steuerrecht ift die Frage, wel<hes intfommen cine Perfon in cinem Abſchnitt gehabt Fae mit a rehtstfräftiger Veranlagung cndgültig erledigt. An die Ein- wendungen, die der Bejhwerdegegner aus der der Verordnung gegen ſeine Heranziehung herleiten zu önnen glaubt, gehen fehl. Die Verordnung ft die Steuer an die Aufgabe des inländijhen oder Aufenthalts, niht aber an die Verbring des Vermögens ins Ausland. Deshalb unter- liegt der Reichsfluchtſteuer au cine Perſon, die uur rat ies blenbe iegen ALA uan derung Ee ſchränkt ſteuerp ig bleiben würde, f ihr die Grunditä ehóren. Dieſe geſeblihe Regelung hat inſofern ihre guten als ſi m>t überſehen läßt, tie lauge die zur Zeit der Wohnfizverlegung beſtehenden Verhaltniſſe unveränder: beîtzhen bleiben werden. Wenn der Beſhwerdegegner alſo die Anſcht vertritt, daß ſteuerflühtig niht werden Tonne, wer bleibt, jo iſt das in dieſem Zuſammenhange nicht richtig. Desbatd iſt es für den Eintritt der Reichsfluchtſteuerpflicht des Beſcdtwerde- ners ome Bedeutung, wenn er ſein Vermögen zunächſt m Fie and belaſjen hat. (Urteil vom 15. Dezember 182 Il 4 WSW) nar 1933. Akticngefellſchaft, Hamburg, mt Wo Zweigni afung in Altona: J# der Generalverdamminung vom 15. Sep tember 1932 iſt beſchloſſen worden, das Grundkapital von WW 000000 KM auf 75 000 000 KNM în erleihterter Form herabzufeven_ Die tit erfolgt. Das Grundäapital detcdgt 75 000 000 RM. Dar den alcèden Beſchluß ij die Saduug $ 1 (Sid $ © (Grundtapital und Einteilung) Æ- ändert. Die dur Artikel VIU1 der BVex- ordure voui 19. Septewber 1 ft getreæuen Beſtimmungen Ver-

Férmeninhaber

des Proturiſieu Karl

œu

des über die ſammenſetzung, Beſtellung und Dex ER TL 12 dis 16 und $ N Ziffer 5, ſind în unveränderter Form mett Ausnahme KE

mit dem Prokuriſten

nuar 1933