Zweite Zeutralhandelsregiſterbeilage zum: Neichs- und Staatsanzeiger Nr.

Tinsterwalde, N. L. [97894]

Beſchluß.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Walter Haber- korn in Finſterwalde wird nah Ab- haltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben. E

(Nd. Lauſiß), 26. 3. 1933.

Das Amtsgericht.

Trankfurt (M.)-Höchst. [97895] Beſchluß.

Das Konkursverſahren Über den Nachlaß des Gaſtwirts Auton Roth, Fitm -Zeilsheim, wird nah exfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdur< aufgehoben. > a

Fftm.-Höchſt, den 22. März 1933.

Das Amtsgericht. Abt. 6. Gelsecnkirechen. [97896] Beſchluß. i

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma M. Rothmann & Co. und © 2n Jnhaberin Frau Wwe. Levy gt. Louis. Meyer in. fortgeſeßter weſt- fäliſher Gütergemeinſchaſt mit ihren vier Söhnen in Gelſenkirhen wird, na<dem der in dem Vergleichstermin vom 9. November 1931 angenommene Iwangsvergleih - durh rechtskräftigen Be‘chluß vom 19. Novembex 1931 be- ſtätigt iſt, hierdurch, aufachoben.

Gelſenkirchen, den 23, März 1933.

Das Amtsgeriht. Hamborn. [97897]

' Konkursverfahren.

: Jn dem Konk1urxsverfahren über das Vermögen der - Eheleute Bä>ermeiſter Georg Albuſtin. und Martha geb. Kemper in Hamborn, Weſeler Str. 78, iſt infolge eines von den Gemein- \{Guldner gemachten Vorſchlags zu einem Zwanasveralei<h Vergleihstermin auf den 28. April. 1933, 10 Uhr, vor dem. Amtsgeriht in Hamborn a. Rh., Duisburger Str. 220, Zimmer Nr. 22 anberaumt. Dex: Vergleichsvorſhlag iſt auf der Geſchäftsſtelle des Konkurs- gerihts zur Einſicht der Beteiligten niedergelegt. (2 N 15/32.)

Hamborn, 25. März 1933.

Amtsgeriht.

MWattingen, Ruhr. [97898] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Ernſt Feuer- ſtein, Jnhabers der Firma 4. F. Feuerſtein in Hattingen (Ruhr), wird na<h Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. : :

Hattingen. den 27, März 1933.

Das Amèktsgeriht.

HersbrueckK. [97899] i Bekanntmachung.

Mit Beſchluß des Amtsgerichts Hers- bru> vom 17. d. Mts, wurde das Kon- kursverfahren über das Vermögen des Georg Eſcherle jun., Jnhabers dex Firma Gg. Eſcherle . jung., - hier, nah Abhaltung des Schlußtermins und nach vollzogener Schlußverteilung anfgehoben.

Hersbru>, den 27. März 1933.

Geſchäftsſtelle des Amtsgerichts, Kemnath. [97900]

Das Amtsgeriht Kemnath. hat mit Beſchluß vom 23. März 1933 das Kon- kursverſahren über das Vermögen der Händlerin Margarethe Buſch in Men-

ersreuth na Durchführung der Schlußverteilung aufgehoben.

Geſchäfts\telle des Amtsgerichts Kemnath.

Königsberg, Pr. [97901]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Bruno Goebel in Königsberg, Pr., Labiauer Str. 151, iſt nah tätigüng des Zwangsver- gleihs und Abhaltung des Schlußter- mins aufgehoben.

Amtsgeriht Königsberg, Pr., | 22, März 1933,

Konstanz. : [97902] Jm Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Bertold Bloh in Konſtanz iſt neuer Termin zur erſten Gläubigerverſantmlung und Prüfungs- termin beſtimmt auf . Dienstag, den 4. April 1933, vorm. 9 Uhr, vor dem- Amtsgericht, Zimmer 43. Konſtanz, den 22. März 1933. Amtsgeriht. A 3.

Leipzig. ; [97903] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Schneidermeiſters Auguſt inrih Konrad Fiſher in - Leipzig, 1, wird nah Abhaltung des Tußtermins-- hierdurch, ttigeho n.

Amtsgeriht Leipzig, am 23. März 1933.

Leipzig. [97904]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kürſchnermeiſters Carl Emil Friedrih Malm in Leipzig, Waldſtr. 5, all, Fnhabers einer Pelz- und Rauch- warenhandlung unter der im Handels- eingetragenen Firma „Friedrich Malm“ in Leipzig C 1, Reichsſtr. 4/6, wird nah Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch aufgehoben, Amtktsgeriht Leipzig, am 25. März 1933.

Löbau, Sachsen. [97905]

Das Konkursverfahren ‘über das Ver- mögen des Kaufmanns Max Guſtav Emil Müller, Alleininhabers der Firma Carl Lätſch, Zigarrenfabrik

in Löbau, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurh auſgehoben. Amtsgericht Löbau, den 27. März 1933.

Beſchluß. [97906]

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Kommanditgeſellſchaft Schul) & Waguer in Lübe>, Schüßen- ſtraße Nr. 2/12, wird nah erſolgter Schlußverteilung aufgehoben.

Litbe>, den 25. März 1933.

Das Amtsgeriht. Abt, 2.

Lübeck.

Meinerzhagen. C Beſhluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma, Frau Guſtav Köhler, Jnhaber Franz Auguſt Vollmann zu Kierspe . i. Weſtf. wird eingeſtellt, weil eine den Koſten des Verfahrens entſprechende Konkuxsmaſſe r.iht vorhanden iſt. Amtsgeriht Meinerzhagen, 23, 3. 1933.

Mülheim, Rahr. {97908} Ju dem Konkursverfahren über das

Vermögen der Geſellſchaft mit: beſchx. |

Haftung unter der Firma Wed> & Bruns, G. m. b. H. in Mülheim-Ruhr- Heißen, wird das Beja ren’ wegen Mangels an Male eingeſtellt. ‘Amtsgeriht Mülheim, Ruhr, 24. 3. 33. [97909]

Müinchen. Bekanntmachung.

Am 22. März 1933 wurde das unterm 9. September 1929 über das Vermögen der Firma A. Kaehlex u. Co. A.-G. Tür Genuß- und Nährmittel in München eröffnete Konkursverfahren als dur< Schlußverteilung beendet auf-

gehoben. : Amktsgericht München. Geſchäftsſtelle des Konkursgerichts,

Neustadt, Orla. [97910]

Jm Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Willy Grau in Neuſtadt, Orla, Materialwarenhand- lung, Mineralwaſſerfabrik, ſoll die ge- nehmigte Schlußverteilung erfolgen. Der verfügbare Mäſſebeſtand - beträgt na< Abzug der Maſſekoſten 2150,51 Reichsmark. Zu berückſichtigen ſind 857 RM bevorrechtigte und 20 292,68 Reichsmark E evorrechtigte! Forde- rungen. Die Schlußrehnung liegt auf der Geſchäftsſtelle des Thür, Amtsge- richts Neuſtadt, Orla, zur Einſicht aus.

Neuſtadt, Orla, den 28. März 1933.

Rechtsanwalt Burkhardt, Konkursverwalter.

Nördlingen. E, [97911] Das Amisgericht Nördlingen hat in dem über das Ver- mögen des Schlo ſermeiſter? Heinrich Müller ſenior in li zur Prüfung- der nachträglich angentel- deten Forderungen, zur Abnahme der Schlußre<hnung, zur Erhebung vow Ein- wendungen gegen das Schlußverzeihnis und zur Verhandlung über erhobene Einwendungen beſtimmt auf“ Mitt: woch, den 19. April 1933, vorm. 914 Uhr, im Zimmer Nv. 7.des Antts- gerihts. Das Schlußverzeichnis nebſt Anlagen liegt auf der Geſchäftsſtelle zur Einſichtnahme auf. Honorar Und Aus- lagen des Konkursverwalters ſind dar- aus erſichtlich. A Nöwingen, den 25. März 1933. Geſchäſtöſtelle des Amtsgerichts,

Jm obenbezeihneten Konkursver- fahren ſoll erfolgen. Hierzik ſtehen 1126,90 RM zur Verfü- gung. Die Forderun- gen betragen 688,09 RM, die nicht be- vorrechtigten. Forderungen 11 397,02 Reichsmark. Die bevorrechtigten For- derungen werden voll ausbezahlt; auf die nicht bevorredwtigten Forderungen kommen 438,81 RM zur Verteilung.

Nördlingen, den 23. März 1933,

Schwarzkopf, Rechtsantvalt, Konkursverwalter. Reichenbach, Schles. [97912] Beſchluß.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Frau' Kaufmann Adele Bähr geb. Maxcus in Reichenbach, Eulen-

ebirge, wird nah Ausſhüttung der Maſſe und Abhaltung des Schlußter- mins hiermit aufgehoben. 6 N. 5/32. Reichenbah, Eulengebirge, 25. 3. 33.. Amtsgericht.

Salzwedel. Durch Beſchluß ( ſammlung vom 24. 3. 1933 iſt an Stelle des bisherigen Konkursverwälters, Rechtsanwalt Moering, Salzwedel, der Juſtizinſpektor Eduard Bedex, Salz- wedel, Schäferſtegel, zum Konkursver- walter in dem Konkurs über das Pri- vatvermögen des Kaufmanns Guſtav Rexhauſen jun. in Salzwedel gewählt. Salzwedel, den 25. März 1933, Amtsgericht.

[97913]

Schneeberg. [97914] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Fabrikanten Robert Starke als alleinigen Junhabers der Firma Robert Starke, Stein- und Buchdru>e- rei, in Schneeberg wird mangels Maſſe eingeſtellt. ($ 204 KO.) A

Amtsgericht Schneeberg, 24, März 1933. Schwerin, MeeckIlb. [97915]

Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über den

Nathlaß des am 23, Mäkz 1931 ver]tor- benen Bankdirektors a. D. Richard

[97907]

ördlingen -Termin | gehob

dex Gläubigerver- |.

Fiſher in Shwerin (Me>lb.) iſt näch erfolgter Abhaltung des Schlußtermins auſgehoben.

Amtsgeriht Schwerin (Me>lb.). Seusburg. [97916]

Konkursverfahren.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Leo Guter aus Warpuhnen iſt zur Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeihnis der bei der Vertei- lung zu berü>ſichtigenden Forderungen ſowie zur . Anhörung der Gläubiger über die Erſtattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an den Konkur8verwalter und an die Mit- glieder des Gläubigerausſhuſſes der Schlußtermin auf Montag, den 24. pul 1933, mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierſelbſt beſtimmt.

Sensburg, den 26. März 1933.

Amtsgericht.

Teterow. Beſchluß. [97917] Konkursverfahren Meſtermann-Tete=-* row nah Abhaltung des Schhlußtermins ' aufgehoben. Amtsgeriht Teterow, 27. März 1933.

| Torgau. Beſchluß. [97918] | id dem Konkursverfahren über das | Vermögen der Firma Julius Walter in ' Torgau wird infolge eines von dem Gemeinſchuldner gemachten Vorſchlags zu einem Zwangsvergleih VergleihS- termin auf den 22, April 1933, 11 Uhr Zimmer 26—28, vox dem Amts ericht in Torgau anberaumt, Der Vergleihs- vorſchlag nebſt Unterlageit iſt auf der Geſchatldſtelle des. Konkursgerichts zur Einſicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Torgau, 27. März 1933. TUnruhstadt. . [97919] Konkursverfahren.

Ju dem Konkursverfahren über das Vermögen der Saatgutreinigungs- genojienjhaſt e. G. m. b. H., Bomſt, iſt ermin zur Erklärung über die von dem Konkursverwalter eingereihte Vor- auf den 4. April 1933 um 1014 Uhr beſtimmt. Die Vorſhuß- hereuung tieat 2 Tage vor dem TeL- min auf dex Geſchäftsſ\telle des Amts-

gerichts zur Einſicht der Beteiligten offen. olſen eriht Unruhſtadt, 24. März 1933.

Zobten, Bz, {97920} eſhluß.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Tiſchlermeiſters Alfred Ka- chel in Jordansmühl, Kreis Reichén- bah, Eulengebirge, wird nah erfolgter Abhaltung des Shlußtermins ‘auüf-

€I.

Zobten, Bez. Breslau, 28. März 1933. Amtsgeriht.

Zwickau, Sachsen. [197921] Veräußerungsverbot. ; Nachdem die Eröffnung des Kon- kurſes über das Vermögen des Bau- meiſters Hermann Otto: Häuberer in Zwickau, alleinigen Jnhabers der einge- tragenen Firma H. Otto Häuberer în wi>au, beantragt worden iſt, wird zur Sicherung der dem Schuldner jede Veräußerung, Verpfän- dung und tfernung von Beſtandteilen dex Maſſe hiermit unterſagt. i Amtsgeriht Zwi>kau, 28. März 1933.

Esscn, Ruhr. [97922] Veber das Vermögen der offenen Handelsgeſellſhaft in Firma M. Hoff-. mann, ung in Eſſen, Kornmarkt 2—4, Geſellſhafter: Wwe. Kaufmann Hubert Hoffmann, Maria Katharina geb. Schulz, und Ehefrau Dr. Hubert . Shürmann, Maria geb. Hoffmann, beide zu Eſſen, iſt- heute das gerihtlihe Vergleihsverfahren zur Ab- wendung des Konkurſes eröffnet. Ver- trauensperſon: Dr. R. W. Dierks zu Eſſen, Baede>erhaus, Burgſtraße. Ver- gleichstermin: 21. April 1933, 11/4 Uhr, Bimmer 32 des Ambtsgerichts Eſſen, weigertſtraße 52. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebſt ſeinen Anlagen und das Ergebnis der vom Geriht angeſtellten, Ermittlungen iſt auf der Geſchäftsſtelle zur Einſicht der

| Beteiligten niedergelegt.

Eſſen, den 23. März 1933. Amtsgerihht.

Essen, Ruhr. [97923

Veber das Vermögen der Geſellſchaft mit beſhränkteë Haftung in Firma Dreyfuß Geſellſhaft mit beſchränkter Haftung, Verkauf von Gold-, Silber- und Lederwaren in Eſſen, Burgſtraße, iſt heute zur Abwendung des Konkur}2s das gerihtlihe Vergleihsvérfahrèn er- öffüet. Vertrauensperſon: Rechtsan- walt Dr. Kann in Eſſen, Theâterplaß Nr. 21. Vergleichstermin: 26. Apri 1933, 12 Uhr, Zimmer 32 des Amrs- gerihts in Eſſen, Zweigertſtraße 52, Der Antxag auf Eröffnung des Ver- fahrens nebſt ſeinen Anlagen und das Ergebnis der vom Gericht angeſtellten Ermittlungen ſind auf der Ge häfts- ſtelle zur Einſicht dex Beteiligten nieder- gelegt. A

Eſſen, den 24, März 1933.

f Amtsgeriht,

HMameln. 4 [97924]

Ueber das Vermögen des Kauſmanns Albert Löwenſtein in Hameln, Oſter- ſtraße 11, als alleinigen Jnhabers der

| zur Abwendung des

l [haft

76 vom 30. März 1933. S. 2. _.

Firma Albert Löwenſtein, Shuhwaren und Konfektion, Hameln, Oſterſtraße 45, wird heute, am 27. März 1933, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurſés eröffnet, . da die Zah- lungseinſtellung dargetan iſt. Der Kauſ-. mann A. Albert in Hameln wird zur Vertrauensperſon ernannt. Ein Gläu- 'bigerausſhuß wird nicht beſtellt, Termin zur Verhandlung über den vorſchlag wird auf den 22. April 1933, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten ‘Ge- riht, Zimmer Nr. 26, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleich8- verfahrens nebſt ſeinen Anlagen und das Ergebnis etwaiger weiterer Ermitt- lungen iſt auf der Geſchäftsſtelle, Zim- mex Nr. 18, zur Einſicht der Beteiligten ausgelegt.

Amtsgeriht Hameln, den 27. März 1933.

[97925]

Abwendung des Konkurſes über das Vermögen des Kunſthändlers Max Haxras in Jena iſt A vormittags 11 Uhr, das gerichtlihe Vergleich8ver- fahren eröffnet worden: Vertrauen®8- perſon: Rat Karl Furdit in Jena. Termin zur Verhandlung über den Veraleichsvorſhlag: Sonnabend, den 99. April 1933, vorm. 10 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleih8s- verfahrens mit ſeinen Anlagen wird ‘auf der Geſchäftsſtelle zur Einſicht der Beteiligten niedergelegt.

Jena, den 27. März 1933.

Geſchäſtsſtelle des Thür. Amtsgerichts. 9 e.

LK&I1n, Vergleichsverfahren.. [97926]

Ueber das Vermögen der Firma Baſeler Hof, Hoſpiz und Hotel Terminus G. m. b. H. i V Hermannſtr. 5/19 und Johaunis- ſtraße 39/41, iſt am 27. März 1933, 14 Uhr, ein gerihtlihes Vergleihsver- fahren eröffnet worden. Von der Be- ſtellung einer Vertrauensper|on iſt ge- mäß $ 40 Abſ. 2 der Veragleih8ordnung abgeſehen worden. Vergleichstermin am 12: April 1933, 11,30 Uhr, Juſtiz- gebäude am Reichenspergerplabß, Him- mer 223. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens, der am 8. Fe= bruar 1933 bei Gericht einging, nebſt ſeiiten Anlagen und das Ergebnis der ‘vom Gericht angeſtellten Ermittlungen ſind auf der Geſchäftsſtelle des unter- zeihneten Gerichts zur Einſicht der Be- teiligten niedergelegt.

Köln, den 27, März 1933. Amtsgericht, Abt. 78.

Jena.

Zur

Königsberg, Pr. [97927] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Chriſtoph Knopp aus Königsberg, Pr., Bergplas 16, it am 23. März 1938, 12,45, Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurſes eröf[net. Vertrauensperſon Diplomkaufanänn Dr, Riederèr, Köntgsberg, Steindamm Nr. 21/23, Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorſchlag am Frei- tag, den 21. April 1933, 11 Uhr, Zimmer 318. Der Antrag auf Eröff- nung des Vergleichsverfahrens nebſt ſeinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ſind auf der Geſchäftsſtelle zur Einſicht der Betei- ligten niedergelegt. . Amtsgericht Königsberg, Pr. Liegnitz. [97928] Vergleich8verfahren. Veber das Vermögen des Geſchäſts- inhabers Alfred Engel in Liegniß, Breslauer Straße 24, iſt am 24. März 1933, 18 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurſes eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Pflegel in Lieanig wird zur Vertrauensperjon er- nonnt, Ein Gläubigerausſhuß wird nicht beſtellt. Dex Antrag auf Eröff- nung des Vergleichsverfahrens nebſt Anlagen iſt auf der Geſchäftsſtelle 4 des unterzeichneten Gerichts zur Einſicht der Beteiligben niedergelegt. Termin zur Verhandlung über den Vevgleichs- vorſhlag wird auf den 12. April 19933, 9 Ühr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 129, anberaumt. Amtsgeriht Liegniß, 24. März 1933. Miinster, Westf. [97929] Neber das Vermögen der Firma Ir J. Jeggle & Co. mit beſchränkter Haftung in Münſter i, W., | Hafenſtr. 2 n 25. März 1983 1124 Uhr, das Veraleihüverichren Konkurſes eröffnet. Der Syndikus Dr. Schäfer, Münſter, Alter Steinweg 33 1 (Fernruf 22041), iſe zur Vertrauensperſon ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleichsvorſhlag iſt auf den 28. April 1933, 10 Uhr, vor dem hieſigen Amts- gericht, Gerichtsſtraße Nr. 2, Zimmer Nr. 24, anberaumt. Der am 11. März 1933 bei Gericht eingegangene Antrag

iſd heute, am

nebſt ſeinen Anlagen iſt auf der Ge- telle (Zimmer 25) gzux Einſicht Beteiligten niedergelegt.

Münſter 1. W., dew 25. März 1938.

| Geſchäftsſ\telle des Amt8gerichts, Abt, 6. Ziegenhals.

[97930] Vergleichsverfahren.

Uebér das Vermögen des Kaufmanns Richard Urban, - Ziegenhals, -König- ſtraße 15 (Kolonialwaren), wird heute, am 25. März 1933, vorm. 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurſes eröffnet, da der Schuldner gahlungsunfühig geworden iſt. Der

rreviſor Georg Rother in Neiſſe, Verliner Straße 20, wird zur Ver-

n Köln, L

auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens-

i

trauensperſon ernannt. Ein Gläubiger ausſhuß wixd nicht beſtellt. Termi zur Verhandlung übec den Vergleichs. vorſlag wird auf den 21. Apri] 1933, 9% Uhr, vor dem oben neten Gericht, Zimmer 10, anberaumt, Der Antrag auf Eröffnung des Vere gleihsverfährens und das Ergebnis der Ermittlungen iſt auf der Geſchäfts\telle des Amtsgerichts, Zimmer 12, nieder

gelegt. Ziegenhals, den 25. März 1933. Amtsgericht.

Aue, Erzgeb. [97931] Das Venrgleichsverfahren zur Abwen dung des Konkurſes Uber das Vermögen des Schnittwarenhändlers C. Reinhar) Lieberwirth in -Lößniß, Schüßenſtraße Nr. 229, iſt infolge der Beſtätigung dij im Vergleihstermin vom 27. Mär R e A Ver Fins gue eſ<luß vom 27. März aufgeho! worden. VV 1/33, : R Amts8geriht Aue, den 27. März 1933,

Baden-Baden, _ {97984 Jm Vergleihsverfahren Über daj Vermögen des Kaufmanns Guſta) Schre>, Jnhabers der Zentral-Drogeri in Baden-Baden, Lange Straße 21, wurdi der in Vergleichstermin vom 17. Mär 198 angenommene Vergleich. und das Verfahren aufgehoben. Baden-Baden, den 25, März 1933, Geſchäftsſtelle des Amtsgerichts.

Berlin. [97989 Das Vergleichsverfahren zur Abwey dung des Konkurſes über das der offenen Handelsgeſellſhaft i. i SJ, Weichſelbaum, Berlin W | Mohrenſtr de 34/35 Geſellſchaft Lehmann, :r5gn 4 und Joſeph Weich] baum —, Fabrikation von Damen- y Mädchenmänteln, iſt am 24. März 198 nah re<htsfkräftiger . Beſtätigung di Vergleichs: arrige oben worden.

Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 152

Berlin-Lichterfelde. (979 Das Vergleihsverfahren über d( Vermögen: der Simon Landkartenhandlung J: H. Neuman G. m. b. H. Nachf. Ernſt Schmerſg Berlin-Lichterfelde, - Paulinenſtraße iſt nah Beſtätigung des Vergleiws al gehoben, 12, V. N. 10. 32. Berlin-Lichterfelde, 25. März 193 Geſchäſtsſ\telle des Amtsgerichts,

Köln. Vergleizöverjahren. E Das Vergleichsverfahren - über Vermögen des Käufmanns Py Bloemendal . in Köln-Lindenthal, WW ingr 4, Zithabers der Fig Phi ipy Bloemendal & Co., und Vertkieb./von' Leineu=-Und Bal wollwaren, Köln, Weidenbäh 8, dur des Gerichts 26, März 1983 aufgehoben worden, der SA Oled angenommen 1 beſtätigt worden iſt. Köln, den 25. März 1938. Amtsgericht. Abt. ‘78.

Oberglogau-. Das Vergleichsverfahren Sioſiek-Oberglogau iſt na gung des: Vergleihs vom ‘20. aufgehobèn worden, Amtsgericht Oberglogau, 23. März 1

Wesel.: E [978 Das Vergleichsverfahren über | Vermögen E öyter in el, alleimigen Fn der Firma Betten Höxter Sally HO! Weſel, iſt, nachdem der Vergleich ridad beſtätigt iſt, aufgehoben. eſel, den 27. März 1983. Amtsgericht. V. N. 1/33.

n 2 eſl Es

Marienburg, Westpr. (9 Veber: den Betrieb der Eheleute ſiver Max Froeſe in Schwans Kreis Marienburg, - wird zur Yl führung der Schuldenregelung das AN riapre eröffnet. Zur # mittlungsper]ou. wird der Rechtsan! rühbrodt in Mariendorf beſtellt. mtsgeriht Marienburg, 25. 3.

Goldap. th Das. - Vermittlungsverfahren den landivirtſchaftlichen Betrieb Beſiyers- Eduard Fiſcher in Jud

ſchen iſt. eingeſtellt. Goldap, den 22. März 1933. Amtsgericht. Neumarkt, Rott. N Das Amtsgeriht Neumarkt a, hat mit Beſchluß vom 15, März das Vermittlungsverfahren zur führung der Schuldenregelung andiwvirtſchaftsbetrieb der E) Berlin e Karl nd Mathi, egernba<h gemä 7 Ziffer 4 VO. vom N. 9. 1932 eingeſtellt, Geſchäftsſtelle des Amtsgerih!

Potsdam. 1 Das Vermittlungsverfahren übe gärtneriſhen Betrieb der EN Erich Roeder und Herta Roeder Winkelmann {n Potsdam, Neue N ſtraße 100, - 16 dur< Beſchlub 50. März 1933 infolge Veſtätigus Schuldenregelungsplanes auſ (8 VN 17/32 Iw.) Potédam, den 20. März 1999. Amtsgericht. Abteilung $.

Ernennungen 2c. Zweite Verordnung zur Aenderung der Durchführungs-

Verordnung zur Durchführung. der Vorſchriften über die

Verordnung über Flugſperre. Vom 31. März 1933. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Filmverbot.

Zeitungsverbote. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 22 der Preußiſchen

Peglow, i ernannt worden."

R Der Miniſterialdirektor, Dr. Oskar Weigert, iſt auf ſeinen Antrag einſtweilig in den Ruheſtand verſeßt worden. :

zur Aenderung der Durchführungsbeſtim- mungen

Belebung der Wirtſchaft vom 4. September 1932 Erſter Teil Kapitel T (Steuergutſcheinverordnung) $ 22 (RGBl. 1 S. 425, 427) wird hiermit verordnet:

nung vom 26. werden wie folgt geändert:

Kraft. für Meh: vierteljahre 1932 ſinden ſie keine Anwendung.

Deutſcher Reichsanzeige Preußiſcher Staatsanzeiger.

Erſcheint an jedem Wochentag abends. Veangöpreis durch die Poſt

1gsgebühr, aber ohne eſhäfts\ſtelle 1,90 ÆK Alle Poſtanſtalten nehmen Beſtellungen an, in Ber

ilhelmſtraße 32. Sie

10 a werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einſendung des Betrages

ergmann 7573.

monatli<h 2,30 KK cinq lih 0,48 ÆK Zeitun

Beſtellgeld; für Selbſtabholer bei der .

für Selbſtabholer die Geſhäfts\ſtelle SW. 48, Einzelne Nummern koſten 30 /, einzelne B

einſchließli<h

Ir. 77.

“_Jnhalt des amtlichen Teiles. Deutſches Reich.

s Portos abgegeben. Fernſprecher: F 5

Reichs8bankgirokonto.

beſtimmungen zur Steuergutſcheinverordnung.

Prüfungspflicht der Wirtſchaftsbetriebe der öffentlichen Hand. Vom 31. März 1933. a C A

Preußen.

Geſeßſammlung.

Amtliches.

Deutſches Reich. /

Der R der Oberpoſtdirektion Frankfurt (Oder) t zum Präſidenten des Rei spoſtzentralamts

Geheime Regierungsrat

Zweite Verordnung

Steuergutſcheinverordnung. Vom 27. März 1933. Auf Grund der Verordnung des Reichspräſidenten zur

zur

Artikel TIT. Die zur Stouergutſcheinverord- eptember/31, Oktober 1932 (RGBl. 1 S. 4569, 519)

1. n $ 21 werden in Nr. 3<vor dem Schlußkomma die orte eingefügt: „oder die niht mindeſtens 24 Stunden wöchentlih beſhäftigt worden ſind“. 2. $ 22 wird wie folgt geändert: a) Abſ. 1 erhält folgenden Wortlaut:

___„(1) Im Vierteljahre der Mehrbeſchäftigung ſind niht mitzuzählen Arbeitnehmer, deren Lohn oder Ge- halt niht einem. für gleichartige Arbeit im Betviebe

[tenden Tarifſay entſpriht oder mangels eines olchen Tarifſaßes niht mindeſtens dem Ortslohn ($ 149 der Reichsverſicherungsordnung) gleichkommt. In Betrieben, die einer landwirtſhaftlihen Berufs- haft angehören, genügt es, wenn Lohn oder

halt dem nah $8 932 bis 940 der rungsordnung durchſhnittlihen Fahres- arbeitsverdienſte “gleihkommt.“

b) Fn Abſ\. 2 treten an Stelle der Worte „nah Abſ. 1

r. 1“ die Worte „nah $ 21 Nr. 3“.

c) Es wird folgender Abj. 3 zugefügt:

„(3) Zſt in den Fällen einer planmäßigen Rege- lung die Avbeitszeit niht durhſ<hnittli<h Mindeſlens 24 Stunden oder beſteht keine planmäßige Regelung der Arbeitszeit, ſo iſt der Arbeitnehmer ſowohl im Ver leich8zeitraum wie im Vierteljahre der Mehr= beſchäftigung an den 7 Tagen derjenigen Kalender- wochen, in denen die eſhäftigung mindeſtens 24 Stunden betragen hat, nni len und an den 7 Tagen derjenigen Kalenderwochen, in denen die Be- ſchäftigung unter 24 Stunden betragen hat, niht mit- zuzählen.“

3. $ 28 fällt weg. Artikel Il.

Die Au H riften des Arte TL treten am 1. uf die Errechnung des Anſpruchs au beſchäftigung von des Amſp |

anuar 1933 in teuergutſcheine mern im vierten Kalender-

Berlin, den 27, März 1933. Der Reichsminiſter der Finanzen. J. V.: Zarden. Der Reichsarbeitsminiſter. JF. V.: Dr. Krohn. Der Reichswirtſchaftsminiſter.

lin

Verlin, Freitag, den 31. März, abends.

Verxrouvrvdnun

g

ux Durchführung der Vorſchriften über die

Peüfungspflict der Wirtſchaftsbetriebe dex offentlihen Hand.

Vom 30, März 1933.

Auf Grund des Fünften Teils Kapitel VIIT 88 2 und 3 der Dritten Verordnung des Reichspräſidenten zur Sicherung von Wirtſchaft und Finanzen und zur Bekämpfung politiſcher Ausſchreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. 1 S. 537) wird nach Zuſtimmung des Reichsrats verordnet:

Wirtſhaftsbetriebe der öffentlihen Hand.

; ; 8 1. Jm Sinne dieſer Vorſchriften gelten

1, als „Körperſchaften des öffentlichen Rechts“ auh das Rei und die Länder; ebenſo 4 Träger der 15" aud das Reith niht dagegen die eligionsgeſellſhaften (Art. 137 der Reichsverfaſſung); ;

2. als „Wirtſchaftsbetriebe“ ſolche Betriebe und Unternehmun- gen, die überwiegend wirtſchaftlihen Zwe>en dienen und

a) in der orm einer Geſellſchaft des Privatrehts mit eigener Rechtsperſönlichkeit beſtehen oder

b) niht in der Form einer Geſellſchaft des Privatrechts beſtehen, bei denen aber das Verhältnis zu den Ab- nehmern ihrer Leiſtungen oder Waren privatrehtli< geregelt iſt, oder 2 :

o) ohne Rüſicht auf ihre Rechtsform und auf das Ver- hältnis zu ihren Abnehmern der Verſorgung der Be-

Verkehrsleiſtungen dienen;

8. als-von-Körperſchafteit des öffentlichèn Ncchte „„ Iten“

a) diejenigen Betriebe, die mit dieſe ita ver-

waltungsmäßig verbunden ſind, und

b) diejenigen in privatrehtliher Form geführten Be-

triebe, deren Geſchäftskapital ſih unmittelbar oder

mittelbar mit mehr als der Hälfte im Eigentum dieſer Körperſchaften beſindet.

Ausnahmen von der Prüfungspflicht.

: 8 2,

(1) Die Vorſchriften über die Prüfungspflicht der Wirtſchafts- betriebe der öffentlihen Hand gelten niht für Betriebe und Unter: nehmen des Reichs und der Länder ſowie ſür Betriebe und Unter- nehmen, an denen das Reih oder ein Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt iſt, oder deren Reingewinn ganz oder zum Teil dem Reich oder einem Lande zufließt, es ſei denn, daß ſie keiner Prüfung urch die oberſte Prüfungsbehörde des Reichs oder eines

andes oder durch eine mit E der E behörde des Reichs oder eines Landes beſtimmte Prüfungsgeſell- ſhaft unterliegen.

(2) Die Vorſchriften über die Prüfungspfliht der Wirtſchafts- betriebe der A en Hand gelten ferner niht für

1. Aktienge]ellſhaften und Kommanditgeſellſhaften auf Aktien;

2. Betriebe und Unternehmungen der Gemeinden (Gemeinde- verbände), die ausſcließli< deren Eigenbedarf dienen; das gleihe gilt für Betriebe und Unternehmungen des Reichs und der Länder, die ausſhließlih dem Eigenbedarf des Verwaltungszweiges dienen, der ſie unterhält;

. die Staatsbanken und die Deuten Rentenövank-Kredit- anſtalt ſowie für von ihnen unterhaltene Bankbetriebe;

, die ſtaatlihen und kommunalen Sozialbetriebe, wie die Betriebe des Geſundheitsweſens einſchlie lih der Kranken-, Heile und Pflegeanſtalten, die Kanaliſationswerke und

etriebe, die lediglich der Ünterbringung und Verpflegung der minderbemittelten Bevölkerung dienen, insbeſondere Alters, Siechen-, Obdachhloſenheime, Volks- und Schul- üchen;

. die Unterrihhts-, Erziehungs- und Bildungsanſtalten;

, die Betriebe des Markt- und Meſſeweſens, des Verſteige- rungs- und Verleihungsweſens;

. die Bahnen des allgemeinen Verkehrs und die nebenbahn- ähnlichen Kleinbahnen;, dieſe Ausnahme gilt jedo<h niht ür das nach dem 31. Dezember 1934 beginnende Geſchäfts- ahr und die nahfolgenden Geſchäftsjahre;

8. die Gemeindeforſten. ;

(3) Die untex Reichs- oder E öffent- lichen Kreditanſtalten einſchließli<h der öffentlichen Spar- und Girokaſſen ſowie die kommunalen Giroverbände können, ſoweit le der Rei O t unterſtehen, von der Reichäregierung, }oweit ie der Staatsaufſicht unterſtehen, von der oberſten Landesbehörde mit Zuſtimmung der Reichsregierung von dex Prüfungspflicht oder einzelnen Vorſchriften dieſer Verordnung befreit werden.

(4) Die oberſten Landesbehörden ſind ermächtigt, Betriebe geringen Umfangs im Einzelfalle von der Prüfungspflicht auszu- nehmen, wenn 1. in ihnen erheblihe Mittel nicht feſtgelegt ſind und 2. pie ¿Faſten der Prüfung unverhältnismäßig hoh ſein

ürden.

Soweit von dieſer Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, haben die Länder für anderweite geeignete Prüfungen zu ſorgen.

Gemiſchte Betriebe. 83.

J. V.: Dr. Bang.

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193

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Liegen zfinven. die auf die Geſamthetriebe Une ' veit es die Pruüſu ü ihti ile en ODE ng der prüfungspflihtigen Tei

Geſonderte Buchführung der Wirtſchafts- betriebe.

84.

_ Beſteht in Betrieben, die der Prüfungspfliht unterliegen, keine gui ſie beſhränkte Rehnungslegung oder Buchberg ſo hat mit dem nah dem Jnkraſttreten dieſer Verordnung beginnen- den neuen Rechnungs- oder Geſchäftsjahr eine vet Buch- führung zu erfolgen.

Fertigſtellung der Jahresabſchlüſſe. 85. Der Jahresabſhluß der der Prüfung unterliegenden Betriebe

ſoll bis zum Ablauf von drei Monaten nah Schluß des Rech- nungs- oder Geſchäftsjahres fertiggeſtellt R Yui u

Beendigung der Prüfungen.

C (1) Die Prüfung des Jahresabſchluſſes ſoll ſpäteſtens bis zum von neun Monaten nah Solis dis oder Geſchäftsjahres erfolgt ſein. : Die jachverſtändigen Prüfer (Bilanzprüfer) können bereits vor Schluß des Geſchäfts- oder M u ae Prüfungen vor-

Bilanzprüfer. . 8 T7. 1) Bilanzprüfer im Sinne dieſer Vorſchriften ſind die 6 - lic / 9 f ſin je öffent Länder, in denen entſprehende öffontlih-rohtli Irita fungseinrihtungen überörtlicher Art LOR E O der Aufficht der oberſten Landesbehörde fönnen mit Zuſtimmung der Reichsregierung auh dieſe Prüfungseinrihtungen als Bilanz- prüfer zulaſſen.

nehmen.

Beſtimmung und Beauftragung der Bilanz- prüfer.

88.

(1) Die zur Vertretung des prüfungspflihtigen Betriebes be- rufene Stelle hat als Bilanzprüfer denjenigen zu beauftragen, der nah Maßgabe des Abſ. 2 hierzu beſtimmt wird. Die Beſtimmung ſoll ſpäteſtens 6 Monate vor Ablauf des Geſchäfts- oder Rech- nungsjahres erfolgen.

(2) Der Bilanzprüfer wird beſtimmt:

1. für Betriebe, die von einer Gemeinde (einem Gemeinde- verbande) unterhalten werden a) falls ſie eigene Rechtsperſönlichkeit beſiven: von dem Vorſtand des Betriebes; ſofern ein Aufſihtsorgan beſteht: von dieſem; b) falls ſie keine eigene Rechtsperſönlichkeit beſiven: von dem Vorſtand der Gemeinde (des Gemeindes verbandes).

Die zur Vertretung des Betriebes berufene Stelle hat, bevor ſie den Bilanzpruüfer beauftragt, der Aufſichtsbehörde der Gemeinde (des Gemeindeverbandes) in jedem Falle an- zuzeigen, wer zum Bilanzprüfer beſtimmt iſt.

ie Aufſihtsbehörde kann verlange:

daß innerhalb einer angemeſſenen

1

i Friſt ein anderer Bilanzprüfer bes ſunt wird. Unterbleibt dies oder hat die Aufſichts- ehörde auh gegen die Beſtimmung des neuen Bilanz- prüfers Bedenken, ſo hat ſie den Bilanzprüfer ſelbſt zu beſtimmen. Die Koſten der Prüfung hat auh in dieſem E der prüfungspflichtige Betrieb zu tragen.

. für Betriebe, die von einem Lande oder von dieſem ge- meinſam mit einer Gemeinde (einem Gemeindeverbande) unterhalten werden:

von der oberſten Landesbehörde oder der von ihr be- __ ſtimmten Stelle; :

. für Betriebe, die vom Reich oder von dieſem gemeinſam mit einem Lande oder einer Gemeinde (einem Gemeinde- verbande) unterhalten werden:

von der Reichsregierung im Einvernehmen mit der oberſten Landesbehörde;

. für Betriebe der Sozialverſicherung:

von der oberſten Aufſihtsbehörde oder der von ihr be- __ ſtimmten Stelle; . für alle anderen Betriebe: von den zu ihrer Vertretung bernfenen Stellen na< Huſtimmung der oberſten Landesbehörde oder der von ihr beſtimmten Stelle. E Perſonen oder Prüſungseinrichtungen, auf deren Ges ſhäftsführung ein der Prüfung unterliegender Betrieb maße gebenden Einfluß hat, dürfen weder als Bilanzprüfer beſtimmt

noch beauftragt werden.

Die Prüfung.

8 9. (1) Der Bilanzprüfer iſt berechtigt, in die Bücher und Schriften und die ſonſtigen von ihm als erforderlih erachteten Unterlagen des zu prüfenden Betriebes Einſicht zu nehmen. Er kann alle Aufklärungen und Nachweiſe verlangen, welche dis

Sind Betriebe, die der Prüjunas flicht unterliegen, untrenn- bar mit ſolchen vereinigt, die der Prüfungspfliht nicht unter-

ſorgfältige Erfüllung der ihm obliegenden Prüfungspflicht er- ordert.