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Deutſcher Reichsanzeiger Preußiſcher Staatsanzeiger.

Erſcheint an jedem Wochentag abends. VBezugspreis durch die Poſt eitungsgebühr, aber ohne 1,90 AA Alle Poſtanſtalten nehmen Beſtellungen an, in Berlin helm tole 32, Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einſendung des Betrages. ergmann 7573,

atli<h 2,30 MK einſchließli< 0,48 KX Veſtellgeld für Selbſtabholer bei der E Selbſtabholer die Geſchäfts\telle SW. 48, Einzelne Nummern koſten 30 y, einzelne Beilagen 10

einſhließli<h des Portos abgegeben. Fernſpre<her: F 5

ITr. 10 1 + Reichsbankgirokonto.

Jnhalt des amtlichen Teiles.

Deutſches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung ber den Londoner Goldpreis.

«Fndexziſfer der Großhandelspreiſe vom 26. April 1933.

Bekanntmachung der betreffend Widerruf der Zulaſſung von Bildſtreifen.

Dru>kfehlerberihtigung zur Verordnung zur Durchführung der Vorſchriften über die Prüfungspflicht der Wirtſchaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 19338.

Preußen.

6. Nachtrag zur Bekannimachung des Preußiſchen Oberbergamts Clausthal- Zellerfeld vom 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zugelaſſenen

Bekanntmachung des Preußiſchen Oberbergamts Dortmund he die zur Verwendung im Bergbau zugelaſſenen Zünd- mittel.

Zeilungsverbot.

D Amtliches.

Deutſches Reich.

Der Herr _ Legationsrat Wolff zum Generalkonſul des Reichs in

Der Miniſterialdirektor im Reichsminiſteriuum des Pellengahr iſt einſtweilig in den Ruheſtand ver- ſeßt worden.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß Verordnungvom 10. Oktober 1931 zue rung der Wertberechnung von Hyp und ſonſtigen N pren, die auf F

(Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1933

für eine Unze Feingold ......, . = 124 sh 8 d, in deutſ<he Währung nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein engliſhes Pfund vom 2, Mai

1933 mit RM 14,035 umgerehnet « « = RM 87,4849, für ein Gramm Feingold demnah. . = pence 48,0975, n deutſhe Währung umgerechnet . . .. = RM 2,81270,

Berlin, den 2. Mai 1933. : Statiſtiſche Abteilung dex Reichsbank.

Dr. Döring.

Die Jndexziffer der Großhandelspreiſe vom 26. April 1933.

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1913 = 100 Ver- Inderxgruppen 1933 änderung | 19. April | 26. April | in vH 1. Agrarſtoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsnittel . . 97,6 98,3 + 0,7 2. Shlachtvieh 61,3 58,8 4,1 3. Viehe1zeugniſſe .. 85,0 86,3 + 1,5 4. Futtermittel a 83,1 83,6 + 06 - Agrarſtoffe zuſammen . . 82,L 81,9 0,2 5. Kolonialwareen 77,1 77,4 -+ 0,4 TT. Induſtrielle Nohbſtoffe und Halbwaren. 6. Kohle EE 114,8 114,8 0,0 7. Eiſenrohſtoffe und Eiſen. . . 101,3 101,1 0,2 8. Metalle (außer Eiſen) . « „. 48,8 51,0 + 4,5 9. Textilien H as 60,9 62,6 + 2,8 10. Häute und Leder... 55,3 55,3 0,0 11. Chemifalien) 102,8 102,8 a 12. Künſtliche Düngemittel . «. 71,8 72,2 + 0,6 13. Techniſche Oele und Fette .. 104,1 104,8 + 0,7 14. Kautſchuk Lies 5,9 6,0 + 1,7 15. Papierſtoffe und Papier . .. 94,1 94,1 0,0 16. Baujtoffe : O 103,2 ‘| 103,2 0,0 Induſtrielle Rohſtoffe und / Halbwaren zuſammen . . 86,9 87,4 + 0,6 TIT. Induſtrielle Fertigwaren. | 17. Produktionémittel ....…. 114,1 114,0 0,1 18. Konſumgüter 109,2 109,2 0,0 Induſtrielle Fertigwaren zu- jammen E ra 111,3 111,3 0,0 Geſamtindex 90,8 90,9 + 0,1

Die Geſamtindexziffer hat gegenüber dex Vorwoche leicht angezogen. Von den Hauptgruppen hat ſih die Indexziffer für induſtrielle Rohſtoffe - und Halbwaren hauptſächlich

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*) Monatédurhſhnitt März.

Reichspräſident hat den Vortragenden

einer drei Geſchäfts

Verlin, Dienstag, den 2. Mai, abends.

infolge der Befeſtigung der Weltmarktpreiſe für Rohſtoffe, die im Zuſammenhang mit den Währungsvorgängen in den Ver- einigten Staaten von Amerika eingetreten iſt, tärker erhöht. Die Preiſe für landwirtſchaftlihe Erzeugniſſe haben in Deutſchland gegenüber der Vorwoche im Dur <nîtt etwas nachgegeben, während die Preiſe der - induſtriellen Fertig- fabrikate im ganzen unverändert waren.

Jm einzelnen ſind weltmarktbedingte Preiserhöhungen für folgende Rohſtoffe zu nennen: Nichteiſenmetalle (ins- beſondere Kupfer), Wolle, Baumwolle, Hanf, Jute, Palmöl, Leinöl und Kautſchuk.

Unter den Agrarſtoffen, deren Preiſe überwiegend inlandorientiert ſind, wurden Prelgrüdaange für Schlacht- vieh (insbeſondere Schweine) dur Preiserhöhungen für Brotgetreide, Butter (Weſtdeutſchland), Schmalz, Eier, Hafer, Weizenkleie, Sojaſchrot und Oelkuchen nicht ganz ausgeglichen.

Jn der Gruppe Kolonialwaren lagen die Pretſe für Kakao und Margarineöle höher als in dex Vorwoche, während der Pres für Kaffee nachgegeben hat.

Für induſtrielle Fertigwaren wurden neben weiteren Preisrü>kgängen auch einzelne Preiserhöhungen gemeldet,

Berlin, den 29. April 1933,

Statiſtiſches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer,

Widerruf der Zulaſſung von Bildſtreifen.

Auf Antrag des Thüringiſchen Miniſteriums des Junern iſt am 27. April 1933 die Lulaſſung der ildſtreifen: „W e e fron! 1918 (Vier von der Fnfantec ie)“ der Nero-

ilm A.-G. Berlin, Berlin, und „Die andere Seite“ der Candofilm Verleih und Vertrieb G. m. b. H. Berlin (ge-

_nehmigt von der Filmprüfſtelle Berlin am 21. Mai 1930 und

8. 1931 unter Nv. 25 961 und 30 073) widerrufen worden. A im Umlauf befindlichen Zulaſſungskarten ſind un- gültig. Berlin, den 28. April 1933, Der Leiter der Filmoberprüfſtelle. Dv. Seegev.

Drudlfehlerberichtigung.

Jn der Verordnung zur Durchführung der Vorſchriften über die Prüfungspflicht der Wirtſchaftsbetriebe der öffent- lichen Hand vom 30. März 1933 (Deutſcher Reichsanzeiger und Preußiſcher Stgatsanzeiger Nr. 77 vom 31. März 1933) muß es in $ 11 Bi: 6 ſtatt „nah $ 8 Abſ. 1 Ziff. 5“ heißen: ¡mach $ 8 Abſ. 2 Ziff. 5.

Berlin, den 29. April 1933.

Der Reichs8wirtſchaftsminiſter. J. A.: Dr. Hoppe.

Preußen. -

Sechſter Nahtrag

zur Bekanntmachung vom 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zuge- laſſenen Zündmittel.

1. Auf Grund der $$ 2 und 3 der Bergpolizeiverordnung, betreffend die Zulaſſung von Sprengſtoffen und Zündmitteln für den Oberbergamtsbezirk Clausthal vom 20. März 1920, laſſen wir die Zündmittel, die in dem vom Miniſter für Wirt- ſhaft und Arkeit unter dem 16. März 1933 herausgegebenen 6, Nachtrag zux Liſte der Bergbauzündmittel (Miniſterialblatt für Wirtſchaft und Arbeit Nx. 8 vom 12. April 1933 S. 114 ff.) ſind, zur Verwendung in den unſerer Aufſicht unterſtehenden Betrieben zu. :

2. Die Zulaſſung erfolgt unter der Bedingung, daß die in dem Nachtrag enthaltenen Abänderungen, Ergänzungen Und beſonderen Bedingungen beachtet werden. Unberührt von dieſer Zulaſſung bleiben die beſtehenden und noch ergehenden allgemeinen und beſonderen bergpolizeilichen Vorſchriften über die Sprengſtoffe, die Zündmittel und die Schießarbeit. :

3. Dieſer Nachtrag tritt mit dem Tage ſeiner Veröffent-

lihung in Kraft.

Clausthal-Zellerfeld, den 28. April 1933, Preußiſches Oberbergamt.

Weiſe.

Bekanntmachung über die zur Verwendung im Bergbau zuge- laſſenen Zündmittel. 1. Auf Grund des $ 185 der Bergpolizeiverordnung, be- treffend die Abänderung und - Ergänzung berg lizeilicher Vorſchriften über Berieſelung, Sprengſtoffe und Schießarbeit

haben,

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgeſpaltenen Petitzeile 1,10 X, eſpaltenen Einheitszeile 1,85 AK.

telle Berlin 8W. 48, Wilhelmſtraße 32,

ſin auf einſeitig beſchriebenem Papier völlig dru>reif einzuſenden,

nöbeſondere iſt darin auh anzugeben, wel

dru> (einmal unterſtrichen) oder dur

ſtrichen) h

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Worte etwa dur<h Sperr - ettdru> (zweimal unter-

ervorgehoben werden ſollen. Befriſtete Anzeigen müſſen 3 Tage vor dem Einrü>kunesterrain bei der Geſchäftsſ\telle Jen mſn Fae

Poftſchectkonto: Berlín 41821.

1933

Br die Steinkohlenbergwerke im Verwaltungsbezirk des reußiſchen Oberbergamts in Dortmund vom 7. Dezember 1926, laſſen wir die durch den 6. Nachtrag zur Liſte der Berg- bauzündmittel vom Miniſter für Wirtſchaft und Arbeit unter dem 16. März 1933 in die Liſte der Bergbauzündmittel neu aufgenommenen Zündmittel in den unſerer Aufſicht unter-= ſtehenden Betrieben mit folgenden zuſäßlihen Einſchränkun= gen zu.

,_ Von den Ausführungsformen der neuen Zünder werden für Steinkohlenbergwerke nur die in dem Nachtrag als ¡¡Wetterzünder“ gekennzeichneten zugelaſſen.

Die Reißanzünder dürfen im Grubenbetriebe nur ver- wendet werden, ſoweit Zündſchnurzündung geſtattet iſt. Die unter dem 20. Februar 1933 [I 3212/12 ausgeſprochene vorläufige Zulaſſung wird hierdur< hinfällig.

2. Die Zulaſſung erfolgt unter der Bedingung, daß die allgemeinen und beſonderen bergpolizeilichen Vorſchriften über Sprengſtoffe und Schießarbeit beachtet werden.

3. Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver- öffentlihung in. Kraft.

Dortmund, den 27. April 1933.

Preußiſches Oberbergamt, J. V.: Weber.

Verbot, Auf Grund des $ 9 Abſ. 1 vif = Sor dog Reichspräſidenten zum Schußze deé | 4. Februar 1933 (RGBl. S. 35) n Ziff. 3 der preußiſchen Ausführung bruar 19334GS. S. 23) habe ih dii ‘|: Tageszeitung „Sc<hlawer Zeitu fung bis zum 21. Mai 19383 einſchl Stettin, den 29. April 1933. Der Obérpräſident der P1114 Lun Dr. von Hal ©: x1,

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Nichtamtliches.

Poſt- und Verkehrsweſen.

Neue Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutſchen Reichspoſt.

, Von den 41 Mitgliedern des Verwaltungsrats der Deutſchen Reichspoſt ſind 11 Mitglieder, die dem alten Reichstag angehörten, nah den Beſtimmungen des Reichspoſtfinanzgeſeßes ausgeſchieden. Der Herr Reichspräſident hat für die Ausgeſchiedenen auf Vor=- ſhlag des neuen Reichstags jezt zu Mitgliedern des Verwaltungs- rats der Deutſchen Reichspoſt ernannt: Regierungsrat Dr. Fabrîzius (Berlin), Telegrapheninſpektor a. D. JFenzen (Görliß), Fabrikant M utſ<mann (Plauen, Vogtl.), Staats ſekretär Körner (Berlin), Oberpoſtſekretär Preu ß (Königs=- berg, Pr.), Oberpoſtinſpektor Sprenger (Frankfurt, Main) Kaufmann Wolkersdörfer (Halle, Saale), Flieger Dr. Ziegler (Berlin), Gewerkſchafts\ekretär Erſing (Karis- ruhe, Baden), Reichsminiſter a. D. Dr. K o < (Wuppertal-Elbers- feld) und Verbandsvorſizender S <hwa r ze r (München).

Luftpoſt im Sommer 1933,

Am 1. Mai beginnt der Sommerflugdienſt in Deutſchland. Alle Linien, einſhließli< derjenigen nach Ländern, die mit Deutſchland einen Luftverkehr unterhalten, werden mit Aus- nahme der nur nah Bedarf verkehrenden Flüge auh zur Poaïts beförderung benußt. Luftpoſtverbindungen beſtehen mit . Belgien, England, den Niederlanden, Frankreich, Schweden, Dänemack, Norwegen, Eſtland, Finnland, Lettland, Litauen, Sotwjet-Rußland, Oeſterreich, Ungarn, der Tſchechoſlowakei, Polen, rFugoſlawien, Bulgarien, Griehenland, Rumänien, Ftalien, der Schweiz, Spanien, dem Saargebiet und der Freien Stadt Danzig. Bes- ſonders wichtig für den Verkehr ſind die Reihspoſtflüge Berlin-Athen, die wieder zweimal wöchentlih betrieben werdz2in und in Athen Anſchluß an die Luftpoſten nah Aſicn und Afrika außerdem die Reichspoſtflüge @achtflüg e) Berlin-Hannover—Köln—London und Köln—Frankfurt (Main) und die im Anſchluß an die Flüge Berlin—London verkehrenden Nachtflüge von Hannover nah Malmö, Kopenhagen, Gotenburag, Stockholm und Helſingfors. Die Zuſchläge für Luftpoſtſendungen ſind mäßig. Luftpoſtſendungen werden bei allen Poſtanſtalten alt= genommen. Gewöhnliche Briefſendungen können auh dur< Bricf- kaſten aufgeliefert werden. Nähere Auskunſft über Flugpläne uUnI Beſtimmungen für Luftpoſtſendungen erteilen die Poſtanſtalten.

Luftpoſtpakete nah Frankreich und nah außereuropäiſchen Ländern,

Vom 1. Mai an ſind Luftpoſtpakete nah Frankreih, Algerien, Marokbo, Tunis, Mauretanien und Senegal zugelaſſen. Die Pakete werden dex Deutſchen Lujt« Hanſa übergeben, die ſie als Luftfracht weiterbefördert. Die Koſten ſür die Weiterbeförderung vom Beſtimmungsflughafen nah dem Beſtimmungsort auf gewöhnlihem Wege hat der Empfänger entrichten, der auh zur Zahlung der ſhweizeriſhen Tranſitgebühr und der Tranſitgebühr in Marfeille verpflichtet iſt.

Veber die Hohe der Gebühren und über die ſonſtigen Verſens dungsgebühren geben die Poſtanſtalten Auskunkft.