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titzeile 1,10 2A, Wilbelmſtraße 32" Âl aße 32. e Dru R TA orte etwa dur< Fett- perrdru> (beſonderer Ver- hervorgehoben werden ſollen. age vor dem Einrü>kungstermin

ngegangen fein. | 1933

merk am Rande bet der Geſhäfts\telle

Poſtſcheckkonto: Berlin 41821.

Irr. 1 S1, Reichsbankgirokonto.

Fnhalt des amtlichen Teiles.

Deutſches Reich. Ernennungen E turerteilung e : einer Exequa : . Liner e die Umſaßſteuerumrehnungsſäße auf Reichsmark für die Umſäge im Monat Juni 1933. Verordnung über die Verarbeitung von Kirſchen in a chaftlichen Klein- und Abfindungsbrennereien im Betriebs- [vaſt 1933/34. Vom 28. Juni 19833. Verordnung, betreffend Sperrung des Flughafens in Dortmund am 9. Juli 1933. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskoſten im Juni 1933. Ar Begründung zum über die Errichtung eines Unter- nehmens „Reichsautobahnen“. Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 70 “bis 72 des Reichsgeſeßblatts, Teil 1, und der Nummern 26 bis 28 des Neichsgeſeßblatts, Teil II.

Preußen.

Namensänderung eines Landkreiſes. Verlängerung der Dauer eines eitungsverbots.

Berlin, Sonnabend, den 1. uli, abends.

Verordnung erarbeitungvanFKir]<heninland- tlihen Klein- - und. Abfindungs- ereten im BVeoerichtsjahue 1933/34. Vom 28; Zuni 1933.

Auf Grund des $ 26 Abſ.-1- Nr. 3 des. Geſehes über das Branntweinmonopol vom 8: April 1922 beſtimme ich nach Zuſtimmung des "was folgtt - + :

Landwirtſchaftliche ‘Kkein{ und Abfindungsbrennereien dürfen im Betriebsjahré 1933/34 vhné Verluſt der Eigen- [hait ihrer Brennereiklaſſe, inländiſche verarbeiten, die die Eigentümer oder Beſizex dex Brennereien nicht ſelbſt gewonnen haben, N : Berlin, den 28. Juni-1938,° Seto) Der Reichsminiſtex der Fiyanzen, | J. Au JaHx.- «+

* 4.44 «

x + +

V e rvrduung, E betreffend Sperrung DoE lughäfens in ff Dortmund am.9. u __ Auf Grund des $ 59 der Verordnung über Luftverkehr vom 19. Juli 1930 wird verordnet: ‘+-+ Um eine Störung des áuf dem ‘Flugha indenden Appells des nten SA, und

1933, von morgens

0U4,UU, PUTIS 21,10, 20,98, Buri 136,14 der Flugha ALO E ge erxt.

Der Herr Reichspräſident hat den Kaufmann Werner _ S<hluepmann zum Vizekonſul des Reihs in Parnahyba (Braſilien) ernannt. i

Das dem mexikaniſchen Konſul in Leipzig, Santiago Suárez, namens des Reichs unter dem 19, Funi 1931 erteilte Exequatur iſt erloſchen.

Bekanntmachung.

Die Umſaßſteuerumrehnungs\äße auf Reihsmark für die Umſäße im Monat Juni 1933 werden auf Grund von $ 8 Abſ. 8 des Umſaßſteuergeſeßes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit $ 45 der Durch- führungsbeſtimmungen zum Umſaßſteuergeſeßh vom 2%. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt feſtgeſeßt:

Staat i Einheit

1 fund 100 Papierpeſos 100 Belga 100 Milreis 100 Lewa

1 Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark

-100 Francs riechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling olland i 100 Gulden sland 100 Kronen Italien 100 Lire Japan 100 Yen Iugoſlawien 100 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg 500 Francs Norwegen 100 Kronen Oeſterreich 100 Schilling Polen 100 Zloty Portugal 100 Esfudos umänien 100 Lei Schweden 100 Kronen

vr.

Aegypten Argentinien Belgien Braſilien Bulgarien Canada Dänemark Danzig Eſtland Finnland

dank AIN

Tſchechoſlowakei 100 Kronen

Üruguay Die Feſtſezung der für die niht in Berlin, den 1. Juli 1933. .

Schweiz 100 Franken Spanien 100 Peſeten Türkei 1 Pfund Ungarn 100 Beſo Vereinigte Staaten | 14 8 von Amerika Berlin notierten ausländiſchen Zahlungsmittel erfolgt etwa am 10. d. M. Der Reichsminiſter der Finanzen. J. A.: Hedding.

Zuwiderhandlungen werden gemäß $ 31 des Luftverkehrs- mit einer Geldſtrafe bis zu 150 RM oder mit Haſt eſtraft. Berlin, den 27. Juni 1933, Der Reichsminiſter für Luftfahrt. J. V.: Mil hh.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpvueis gemas Vevrordnungvom 10. Oktober 1931 zu rung der Wertberehnung von Hy und ſonſtigen Anſprüchen, die auf Fei (GoldmarH lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Juli -1933 für eine Unze Feingold . .. .. = 122 sh 4} d, Eine Umrechnung des Londoner Goldpreiſes in Reichsmark konnte niht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng- liſhe Pfund in Berlin nicht feſtgeſezt worden iſt. Berlin, den 1. Juli 1933. Statiſtiſche Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Die Reichsindexziffex für die Lebens- E ECHTE im Funkt 1933.

_ Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltunasfoſten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonſtiger Bedarf“) beläuft ſih für den Durchſchnitt des Monats Juni 1933 auf 118,8 gegenüber 118,2 im Vormonat; ſie iſt ſomit um 0,5 vH geſtiegen.

Die Fndexziffer für Ernährung hat ſih um 1,1 vH auf 110,7 erhöht; für die Gruppe Bekleidung ergab ſich ein leichtes Anziehen um 0,1 vH auf 110,6. Dagegen ſind zurü>kgegangen die Andexziſſern für Heizung und Beleuchtung um 0,2 vH auf 133,4 und für „Sonſtigen Bedarf“ um 0,1 vH auf 161,6. Die Indexziffer für Wohnung iſt mit 121,3 unverändert ge-

ieben.

Junerhalb der Gruppe Ernährung haben hautſächlich die Preiſe für Gemüſe, Kartoffeln, Schweineſchmalz (ausl.) und Butter angezogen; zurückgegangen ſind dagegen hauptſächlich die Preiſe für Eier.

Berlin, den 30. Juni 1933.

Statiſtiſhes Reichs8amt. Z. V.: Dr, Plater.

Begründung

über die Errihtungeines Unter- nehmens „Reichsautobahnen“.

Das Geſegy über die Errichtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen“ vom 27. Juni 1933 iſt im Teil Il vom 30. Funi 1933 verkündet.

Die Begründung zu dem Geſeß lautet: _ Der Herr Reichskanzler hat in ſeiner rihtungweiſenden Rede bei’ der Feier des Tages der nationalen Arbeit am 1. Mai 1933 den Willen des Reiches bekundet, ein umfaſſendes Programm auf

dem Gebiete des Straßenbaus zu löſen. Das Programm ſoll in Weiſe der Belebung der in Deutſchland noh rü>ſtändigen

raftverkehrswirtſchaft wie der Arbeitsbeſchaffung dienen. Gerade auf dem Gebiete des Straßenbaus ſieht das neue Reich in beſon- derem Maße eine Möglichkeit zur Wegräumung überlebter Ver=- waltungseinrihtungen, zux Anpaſſung des hiſtoriſ<h Gewordenen e die Erforderniſſe der neuen Zeit und zu ſ{höopferiſher Neu=- geſtaltung.

Deutſchland beſißt rund 300 000 km befeſtigte Landſtraßen, von denen 100 000 km Durchgangsſtraßen von größerer Bedeutung ſind. Hiervon ſind 25 000 km als wichtigſte Fernverkehrsſtraßen ermittelt und feſtgelegt. Das beſtehende Straßenney iſt für Ver- kehrsmittel entſtanden, die ſi<h in der Geſhihte der Menſchheit bis in das gegenwärtige Zeitalter kaum verändert haben. Für den freizügigen Perſonen- und Güterverkehr, wie er dur<h die Erfindung des Kraftwagens entſtanden iſt, ſind die alten Straßen durhweg wenig geeignet. Nichtsdeſtoweniger ſind ſie auh heute noch der Ausdru> der natürlichen Verkehrsbeziehungen im Reiche. Hieraus ergibt ſich, daß ſie in Linienführung und Ausgeſtaltung dem Kraftverkehr angepaßt werden müſſen. Eine vollſtändige Anpaſſung der alten Straßen an das Weſen des Kraftwagens läßt n niht erreichen; die Landſt?czen bedürfen der Entlaſtung und Ergänzung durch ein allmählich zu verdihtendes Neß großer Verkehrsadern, die geſtüßt auf das Zubringerſyſtem dieſer alten Verbindungen den Verkehr der Kraftfahrzeuge über weite Stre>en aufnehmen. Der Errichtung ſolher Kraftfahrbahnen ſoll das vorliegende Geſet dienen. Der beſondere Charakter dieſer ausſhließli<h für ten Verkehr mit Kraftfahrzeugen hergerichteten

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u laſſen und ihr gleichzeitig die lezte-Entſheidung im Pk ſtelungverfahren zu übertragen. Ferner war im Geſeß eine

eſtimmung vorzuſehen, dur<h welche die gleihe Stelle in die Lage verſeßt wird, die Entwi>lung des alten Straßennetzes im Auge zu behalten und ſie, ſoweit dies für das Unternehmen „Reichsautobahnen“ erforderlih iſt, auh zu beeinfluſſen. Für dieſe Aufgaben ſieht das Geſeß einen vom Reichskanzler zu be- ſtellenden Generalinſpektor für das deutſhe Straßenweſen vor.

Die Führung des Unternehmens „Reichsautobahnen“ ift der

Deutſchen Reiysbahn-Gelellwaft zugedacht, weil der Streit zwiſchen Schiene und Kraftwagen lebten Endes nur dadurch bei- zulegen iſt, daß der geſamte gewerblihe Güterfernverkehrx einheit- licher Leitung wird. Jn dieſer Richtung iſt das vor- liegende Geſeß ein bedeutungsvoller Schritt. Um die Klarheit der Finanzgebarung zu gewährleiſten, iſt das Unternehmen als ſelb- ſtändige juriſtiſche Perſon des öffentlihen Rechts begründet, deſſen

erwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutſche Reichsbahn-Geſellſhaft übernimmt. Da die geſtellte Aufgabe zur Belebung der Wirtſchaft und vor allem zur Be- E der Arbeitslofigkeit dringlih iſt, muß die beſchleunigte nangriffnahme der Bauarbeiten ermöglicht werden. Daher hat das Geſeß im $ 9 niht nur das im $ 38 des Reichsbahngeſeßze3 eregelte Enteignungsverfahren vorgeſchrieben, ſondern au< auf ie Dritte Verordnung zur Durchführung der Arbetitsbeſchaffung vom 16. Mai 1933 (RGBl. TI S. 282) Bezug genommen.

Das im $ 10 begründete Verordnungsreht des Reichs ent-

ſpricht demjenigen, welches dem Reich für die Reichseiſenbahnen zuſteht.

Bekanntmachung.

Die am 29. Funi 1933 ausgegebene Nummer 70 de Teil I, enthält:

das Wechſelgeſebß,*) vom 21. Funi 1933, und

das Einführungsgeſeß zum Wechſelgeſet,*) vom 21. Funi 1933.

Umfang: 14 a Verkaufspreis: 0,30 RM. Poſtverſen- dungsgebühren: 0,05 RM für ein Stü>k bei Voreinſendung.

Berlin NW 40, den 29. Juni 1933. :

Reichsverlagsamt. Dr. Kaiſenberg.

Bekanutmachunsg.

Die am 30. Juni 1933 ausgegebene Nummer 71 des Teil I, enthält:

die Verordnung des Reichspräſidenten über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menſchen aus Lebens- gefahr (Rettungsmedaillen), vom 22. Juni 1933,

das Geſey über die Gewichtsbezeihnung an ſ{hweren, auf Schiffen beförderten Frachtſtü>ken, vom 28. Juni 1933

die Durhführungsverordnung zum Geſeß gegen Verrat der Deutſchen Volkswirtſchaft, vom 28. Juni 1933, und

die Verordnung über das Fnkrafttreten von Vorſchriften des Geſees über die Umwandlung der Reichsmaisſtelle, vom 26. Funi 1933.

Umfang: 1} Bogen. Verkaufspreis 0,39 RM. Poſtver- ſendungsgebühren: 0,06 RM für ein Stü> bei ‘Voreinſendung. Berlin NW 40, den 30. Juni 1933. Reichsverlag8amt. Dr. Kaiſenberg.

__*) Die Begründungen zum Wechſelgeſey und zum Ein- ührungsgeſeß ſind in der Reichstagsdru>ſache Nx. 265, VII. Wahl- | eriode 1932, dur< Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, zu eziehen.