Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21, Juli 1933. S, 2.

Zu $ 8:

Die beſondere Ueberpxüfuug ſoll in ihrem Umfange und ihrer Auswirkung über die laufende Aufſicht im Sinne der Gemeinnüßigkeitsverordnung hinausgehen. Darum werden in dem Entwurf die Ueberprüfungsbefügniſſe weiter unigrenzt, als es nah der für die laufende Aufſiht vorgeſehen iſt. Demaemäs werden die Ueberprüfungsbehörden und ihre eauf- tragten ermächtigt, im Rechtsverkehr für die Überprüften, Stellen inſofern tätig zu werden, als ſie Dienſt- verhältniſſe der - Arbeitnehmer können. Jm Verfolg dieſer Reyelitus muß dem betroffenen Arbeitnehmer uſw. auh die Möglichkeit der außerordentlichen Mietkündi- gung, wie ſie den Beamten gegeben iſt, zugeſtanden werden.

Zu Art. 11. Zu Nr. 1:

Der Aus\{hluß der Erwerbsgeſchäfte dur<h die Vorſchrift des $ 4 der Gemeinnüyigkeitsveror ung hat dazu geführt, daß die Handwerkerbaugenoſſenſchaften, die bisher als ge- meinnüßige Wohnungsunternehmen behandelt wurden und ſich als ſolche nah dem Urteil der Landesbehörden einwandfrei bewährt haben, künftig die Gemeinnügigkeit verlieren müßten. Es wird dies nicht nur von den beteiligten Handwerkerkreiſen, ſondern auh von den Landesbehörden und von einflußreichen politiſhen Kreiſen bedauert. Es iſt m niht zu verkennen, daß cine ſolhe Folgerung im Fntereſſe des gewerblichen Mittelſtandes äußerſt unerwünſcht wäre. Bei Schaffung der Gemeinnügigkeitsverordnung war daran gedacht worden, daß dieſe Baugenoſſenſchaften der Vorſchrift des $ 4 a. a. O. da- durch entſprechen könnten, daß ihr Mitgliederkxeis dur<h Her- einnahme von Nichthandwerkern vergrößert würde. Dieſe Möglichkeit hat ſich namentlich in kleineren Städten als niht durchführbar erwieſen. Es erſcheint daher als notwendig, eine gewiſſe Lo>kerung vorzunehmen. :

ZUN. 2: .

Die bisherige Faſſung des $ 6 Abſ. 1 ſtand im Widerſpruch zum Abſ. 3 und zu der Tatſache, daß in den Ausführungs- beſtimmungen eine ganze Reihe von Geſchäften zugelaſſen worden waren, die niht unter den Begriff des Baues und dor Betreuung fallen. Andererſeits wax auh bei der bis- herigen Faſſung nicht genügend ſcharf zum Ausdru> gekom- men, daß jedes gemeinnübige Wohnungsunternehmen den acmeinnüßigen Zwe> im Sinne der vorgeſchlagenen Faſſung verfolgen muß. Außerdem war es zweifelhaft geworden, ob das Wort „und“ in der bisherigen Faſſung kumulativ oder alternativ aufzufaſſen iſt. Jh habe keinen Zweifel daran gehabt, daß es in leßterem Sinne gemeint war.

ZuNr.3:

Die vorgeſchlagene Faſſung ſoll klarſtellen, daß da Landesfinanzamt gegebenenfalls einen Anſpru< auf Ent- ziehung der Anerkennung hat, daß aber andererſeits die An- erfennungsbehörde auh von Amts wegen die Entziehung aus-

ſprechen muß. ZuN.4:

Die vorgeſchlagene Ergänzung ſoll Zweifel über die Bitgodo

ſtändigkeit, die bei dex bisherigen Xaſiua mh A ausſcalten. E N Telma. Le, ing eſtehen könnten,

Drupy ZuNr.5:

Die Ergänzung iſt erforderlih, weil ohne ſie die Ge- meinden bei der Beleihung von Wohnhäuſern deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert worden iſt und die daher mit Hypotheken oder Grundſchulden zugunſten der öffentlichen Hand belaſtet ſind, erhebliche Gerichtsgebühren und Stempel- ſteuern zu tragen haben und dadur<h der Wohnungsbau un- nötig verteuert wird.

ZuArtikel1V:

Die Ergänzung ſoll Zweifel, die in der Praxis aufge-

treten ſind, beheben.

Begründung zum über Aenderung der Kartelk- verordnung vom 15. Fuli 1933 (RGBl.1 S. 487).

Die Kartellverordnung in der bisherigen Faſſung ſah vor, daß der Reichswirtſhaftsminiſter, falls ein Kartell- vertrag oder Kartellbeſhluß oder eine beſtimmte Art ſeiner Dürchſührung die Geſamtwirtſchaft oder das Gemeinwohl gefährdeten, beim Kartellgeriht beantragen konnte, daß der Vertrag oder Beſchluß für nichtig erklärt oder die beſtimmte Art ſeiner Durhführung unt»xſagt wurde. Die Entſcheidung lag ſomit beim Kartellgericht. Da es ſih hierbei um Fragen wirtſchaftspolitiſcher Art mit weittragender Bedeutung han- delt, erſcheint es richtig, ihre Entſcheidung dem für die Wirt- ſchaftspolitik in erſter Linie verantwortlichen Miniſter zu Vberlaſſen. Die in dem Geſeß vorgeſehenen Aenderungen der S8 4, 5, 6, 7 und 17 ſind erforderlich, um an die Stelle der des Kartellgerichts die des Miniſters zu

Das Geſet will weiter die Beſtrebungen wirtſchaftlicher Verbände, die Aufrechterhaltung eines ehrbaren und wirt- ſchaftlich geſunden Berufsſtandes ſicherzuſtellen, nahdrü>lichſt fördern.

$ 9 Abf. 2 der Kartellverordnung beſtimmt, daß die Ein- willigung des Vorſivenden des Kartellgerichts zur Verwertung von Sicherheiten und zur Verhängung von Sperren oder Nachteilen von ähnlicher Bedeutung (\perrähnliche Maß- nahmen) zu verſagen iſt, wenn dieſe Maßnahmen eine Gefähr- dung der Geſamtwirtſchaft oder des Gemeinwohles enthalten oder die wirtſchaftliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen unbillig einſchränken würden. Dem Vorſißenden des Kartell- gerichts iſt alſo bereits nah dem geltenden Recht ein Spiel- raum für die Abwägung der Belange des Betroffenen, des Kartells und der Allgemeinheit belaſſen. Es war ihm bisher ſchon möglich, die Einwilligung zu Sperren und ſperrähn- lihen Maßnahmen zu erteilen, wenn dieſe ſih gegen Perſonen richten ſollten, die dur< Unzuverläſſigkeit im elpäſilihen Verkehr das Anſehen und die wirtſchaftlichen Belange des Berufsſtandes ſhädigten. Das neue Geſey entwickelt das bis- herige Recht in dieſer weiter fort und beſtimmt, daß die Verhängung von Sperrmaßnahmen dann nicht als unbillige Einſchränkung der Bewegungsfreiheit des Be- troffenen anzuſehen iſt, wenn ſie ſi<h gegen Firmen richtet, deren Leitung in der Hand von geſchäftlih unzuverläſſigen Perſonen liegt, oder die durch Volkawirtſhatli ungerecht-

ertigte Preisgebarung (Preisſhleuderei un reis8wucher ih zum Schaden der Wirtſchaft betätigen. Selbſtverſtändli ann das Vorliegen einer un billigen Einſhränkung na wie vor auf Grund anderer Umſtände verneint werden, Von

dex Autſtellung beſtimmter Merkmale für die Feſtſtellung der geſchäft o mußte Abſtand genommen werden. handelt ſich bei -dieſex Feſtſtellung um in. Urteil über perſönliche Eigenſchaften, das“ nux auf Grund Dra fältiger Prüfung aller Umſtände in jedem einzelnen. Falle gefunden werden. Ebenſo - mußte darauf verzihtet werden, den Begrilf dex volkswirtſchaftlich Preis- ebarung *dur<h Auſſtellung von Merkmalen zu beſtimmen, as. Ge 4 beſhränkt ſich. vielmehx darauf, die wichtigſten Umſtände hervorzuheben, die bei der Beurteilung einer be- anſtandéten Preidebarang zu würdigen und gegeneinander abzuwägen ſind.

Begründun.g

zum Geſer über Errichtung von Zwangs8- kartellen von 15, Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 488).

Die ſ{<hwere Kriſe, die gut der deutſhen Wirtſchaft laſtet, hat mit beſonderer ürfe diejenigen Wirtſchaftskreiſe ge- troffen, deren Leiſtungsfähigkeit weit über die gegenwärtigen Abſahmöglichkeiten hinausgeht. Jun einzelnen dieſer Wirt- ſchaftszweige hat der verſchärfte verbundene unwirtſchaftlihe Preisgeſtaltung die Gefahr der Vernichtung volkswirtſchaſtli<h wertvoller Unternehmungen nahegerü>t. Den Schaden würden in erſter Linie die in dieſen Betrieben beſchäftigten Vollögenofſen zu tragen haben. Es“ muß dem Staate in verſtärktem aße die Möglichkeit gegeben werden, “unter Voranſtellung des Gemeinwohls ord- nend einzugreifen. Der Erlaß des hat aber keines- wégs den Awe, die beſtehende. Wirtſchaft8ordnung, die auf dex FJnitiative und dem Verantwortungsgefühl des einzelnen Unternehmers beruht, von Grund auf zu ändern und einer ſtaatlichen Planwirtſchaſt den Boden zu bereiten. Von der Möglichkeit des Geſetzes ſoll vielmehr nur mit großer Zurül- haltung und nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die private Wirtſchaft nicht in eigener durch Selbſt- hilfe den Ausweg aus den vorhandenen Schwierigkeiten ſine Die durch das Geſet erlaſſenen Beſtimmungen ent- prechen. vielfa<h geäußerten Wünſchen der Wirtſchaft; ſie tragen UVebergangscharaktex und ſollen unverzüglich auf- gehoben werden, ſobald E die Wirtſchaſiälage gebeſſert hat und eine eſchäftigung füx die beſtehenden Unternehmungen gegeben iſt.

Das Geſet gibt dem Reichswirtſchaftsminiſter und im Rahmen ſeinex Zuſtändigkeit dem Reichsminiſter für Er- nährung und Landwirtſchaft die Ermächtigung, Unter- nehmungen zu marktregelnden Verbänden zuſammenzu- ſchließen, ohne ihre Selbſtändigkeit im übrigen einzuengen. Dieſe Maßnahmen ſollen aber nur daun ergriffen werden, wenn dex Zuſammenſchluß unter Würdigung der Belange der Unternehmungen ſowie dex Geſamtwirtſchaft und des Gemeinwohls volkswirtſchaftli<h geboten erſcheint. Dex zu- ſtändige Reichsminiſter erhält dafür eine weitgehende Er- mächtigung hinſichtlich der der Anordnungen und hinſichtlich der dabei anzuwendenden Aufſichts- und Ein- griffsbefugniſſe. Wo ein derartiger Zwangszuſammeuſch[uß herbeigeführt. mind ry naturgemaß Söirge geitägen werden, daß die Preisgebarung und die übrigen Marktbedingungen der nt dem Unternehmerintereſſe dienen, öder érjorderlide üdſicht auf die vou der Marktrezelung betteffenten ceife, in8sbeſondere der Abnehmer und Konſußéäten, nemen. Vor der Errichtung von Zwangs- kartellen ſollen alle Möglichkeiten freiwilliger Einigung auh vox den zum Zwe>e eines gütlihen Ausgleihs etwa be- ſtehenden Einigungsſtellen erſchöpft ſein.

Eine zweite Möglichkeit, die das Geſeß eröffnet, beſteht darin, daß der zuſtändige Miniſter in beſonders gelagerten Fällen innerhalb eines beſtimmten die Er- rihtung neuer Unternehmungen ſowie die Erweiterung des Geſchäfſtsbetriebes oder der Leiſtungsfähigkeit beſtehender Unternehmungen für eine beſtimmte Zeit unterſagen oder von ſeiner Einwilligung abhängig machen kann, Veranlaßt iſt dieſe Beſtimmung vornehmlih dur die volkswirtſchaft- lihe Notwendigkeit, Fehlleitungen von Kapital, das die Wirtſchaft gerade jeht Vejouders zu ihrer Belebung und damit ur enötigt, da zu verhindern, wo die

ereits vorhandenen Anlagen ganz offenſicht ih für die Be- darfsde>ung genügen.

Begründung umGeſeh zur Ergänzung des zum ER des Einzelhandels vom 12. Mai 1933, vom 15. Juli 1933 (RGVI. I S, 493).

Der Reichsrat hat in einer am 1. Funi d. JF. einſtimmig gefaßten Entſchließung an die Reichsregierung die Bitte ge- richtet, die oberſten Landesbehörden zu ermächtigen, gewerbe- polizeiliche Erlaubniſſe, die für den Betrieb einer Schankwirt- (Erfriſhungsraum) in einem Warenhaus oder anderen Einzelhandelsbetrieben erteilt worden ſind, zurüczunehmen, da es im Verwaltungswege nicht möglich iſt, die, insbeſondere in den Warenhäuſern, im Laufe der legten Fahre eingerichte- ten Gaſtſtättenbetriebe auf das dur<h das Bedürfnis gerect- ferdgte Maß durchzuführen. Die Klagen des gewerblichen

ſowohl in den Kreiſen der Gaſtwirte wie des Einzelhandels darüber, daß in den großen Warenhäuſern Reſtaurationsbetriebe eingerichtet worden ſind, die mit den Zwecken des Warenhauſes in keinerlei Zuſammenhang mehr ſtehen- und die dem ohnehin ſhon überſeßten Gaſtwirtſchafts- einen empfindlichen Wettbewerb machen, erſcheinen erechtigt. Es empfiehlt ſih deshalb, dur< eine Ergänzung des Geſeßes zum Schute des Einzelhandels die Landesbehörden zu ermächtigen, in ſolchen Fällen früher erteilte Erlaubniſſe wieder zurü>zunehmen, in denen das Bedürfnis für den [ankwiriihaſilihen Betrieb in dem Waren- oder Kaufhaus weggefallen iſt und in denen anderſeits der Beſtand des Unter- nehmens durch den Wegfall des Reſtaurationsbetriebes nicht gefährdet wird. Durh die Möglichkeit der Beſchwerde beim Reich8wixtſchaftsgeriht ſoll dem betroffenen Unternehmen inſoweit ein Rechts\{huy gewährt werden, als es ſi<h um die gerihtlihe Nachprüfung dex Gefährdung der Wirtſchaftlichkeit

des Unternehmens handelt. :

Begründung zum Geſet über die Uebertragung dex Auf- gabenund Befugniſſedes8Reichskommiſſars für vom 15, Juli 1933 (RGBl. T S. 490).

Die Vierte Notverordnung beſtellte jur Veberwachung der Preiſe für lebenswichtige Gegenſtände des täglichen Bedarfs

ettbewerb und die damit

und lebenswichtige Leiſtungen zur Befriedigung des 81;

Bedarfs einen Reichskommiſſar für Preisü M den zuſtändigen Miniſterien die für ihre Wirtſchaftspolitit forderl Hen “Uebeérwachungs- „und auf die”Preisgeſtaltung unmittelbar zu ermöglichen, e die Befugniſſe des Reichskommiſſars für Preisüberwag auf die zuſtändigen Miniſterien Übertragen. a

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß O Verxordnungvom 10. Oktober 1931 zur Aend, rung der Wertberehnung von Hypothekez und ſonſtigen Anſprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 21. Juli 1933 ür eine Unze i a aa hL eS i n deutſche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein engliſhes Pfund vom 21. Juli 1933 mit NM 13,97 umgerechnet... = RM 86 6799 r ein Gramm Feingold demnah . . . = pence 47,37% n deutſhe Währung umgerechnet. .…. = NM 2,78657,' Berlin, den 21. Juli 1933.

Statiſtiſche Abteilung der Reichshank. Dx. 4 ing.

Preußen,

Verbot.

Die periodiſ<he Dru>kſhrift „N. S. Lauſi Kampfblatt für Ade li Httler's Aute arbe1t“, Dru> und Verlag Reinhold Richter’'s Wwe., N. L., habe id auf Grund des E der Verordnung zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. S. 83) in Verbindung mit $ 1 der Verordnung vom 2. Mär 1933 (GS, S. 33) bis zum 3. Auguſt 1933 einſchließ lih verboten.

Frankfurt a. O., den 20. Juli 1933,

Dex Regierungs präſident. Dr. E i ig lex.

6

Nichtamtliches. Deutſches Reich,

Der polniſche Geſandte W y ſo >i hat Berlin verlaſſen, Während ſeiner Abweſenheit führt Legationsrat W yfzyn ſki «die Geſchäfte der Geſandtſchaft.

Der litauiſche Geſandte Za ul ys hat Berlin verlaſſen, Während ſeiner Abweſenheit führt Legationsrat D y m 2a die

Geichäkte der Beſandtſchaft,

Vj

Monatsaugsweis über die Einnahmen und A

jahres 198383. (Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentliher Haushalt. 1. Zu Beginn des Nechnungsjahres 1933 waren die ur Deckung reſtlicher - Verpflichtungen aus dem e<nungsjahre 1932 zurückgeſtellten Reſtbeſtände ver- fügbar von 2bA4=,. eee eos 2254

2, Zur des Fehlbetrages am Schluſſe des“ NRechnungsjahres 1932 ſind erforderli « » + . «_. 1880/0 Mithin Beſtand 16546

Diemen ab: Zur De>kung der Fehlbeträge früherer: ahre im April und Mai 1933=2 XK 8,33 I

Bleibt Beſtand 1 6370 N A ahresfoll

oder Iſt-Ausgabe

im im

Darunter Soll (Rechnungs ſoll) der Voriahrsreſte

I. Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben . avon ab: Länderanteil .

bleibt Reichsanteil

2. Verzinſung aus den Vor-

ugsaktien der Deutſchen

teihsbahn-Geſellſchaft

3. Aus dem Verkauf von Vor-

der Deutſchen

eichsbahn-Geſellſchaft . .

4. Veber\<üſſe der Poſt und der Netichsdru>erei :

a) Poſt .. A 233,0!

b) Reichsdrud>erei . . 4,4

. Aus der Münzprägung . .

. Anteil des Neichs am Nein-

ewinn der Reichsbank . . 18,0

. Beitrag der Deutſchen

Neichsbahn-Geſellſchaft zu

den Neparationszahlungen

. Sonſtige Verwaltungs- einnahmen : ;

Neichsarbeitsminiſterium

Neichswehrminiſterium .

Neichsjuſtizminiſterium

Neichsminiſterium für

Ernährung und Land-

wirtſchaft . . . 92,2

Neichsverkehrs- / |

5 220,9 13,3

100,0

70,0

19,1 13,8 15,8

miniſterium . . 24,9 NReichsfinanzminiſterium 66,7 UVebrigeReichsverwaltung e

Einnahmen insgeſamt « . $

24 sh 1 4,

usgaben ..des Reichs in den Monaten April und Mai: 1933 des Rechnungs-

Iſt-Cinnahme F

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21, Juli 1933. -S--3.

Iſt-Einnahme oder _Iſt-Ausgabe

Iahresfoll

im | im Mai 1933

Darunter Soll (Nehnungs foll) der Vorjahrsreſte

pu

1IL, Aus8gabemw

, Steuerüberweiſungen- an |. die Under (\. auh 1 1) 9, Bezüge der Beamtken und Angeſtellten (aus\{<l. Ruhe- elder) o . e +60 9 g, Verſorgung und Nuhe- gelder einſchließl. der Kriegsbeſchädigtenrenten 4, Innere Kriegslaſten . . . Aeußere Kriegslaſten . . . 6, Erwerb von Vorzugsaktien der Dreódner Bank 7, Sozialverſicherung . - .. g, Erleichterung der knapp- Penſionsver- ſicherung und Erhaltung ihrer Leiſtungsfähigkeit . . 9. Kleinrentnerfürſorge . » . 10. Fettverbilligung . « + »- « 11, Wohnungsweſen 19, Vorſtädtiſche Kleinſiedlung uſw. für Erwerbsloſe . . 13, Arbeitsloſenhilfe und Ar- beitsbeſhaffung . . . « 14, Wertſchaffende Arbeits- . . + 15. Neichs\{huld: Verzinjung und Tilgung Anleiheablöſung . - + Rückkauf von Schuldver- \<reibungen . « » » + 16. Schutzpolizei » . 17, Münzpräaung 18, Zur De>kung der Fehlbe- träge früherer Jahre « - 19, Sonſtige Ausgaben : 2. = «o «| Auswärtiges Amt . . = Neichsminiſterium des « « « o Reichswirtſchafts- miniſterium . « « Neichswehrminiſterium: Heer Marine ; Neichsminiſterium für Ernährung und Land-. wirtſchaft 8, Neichsverkehrsminiſterium 7, Neichsfinanzminiſterium , 11, Neichsluftfahrt- miniſterium « «-- » + : 3, Allg. Finanzverwaltung . y 4, Vebrige Neichsverwaltung L

Ausgaben insgeſamt 486,4

Mithin Mehrausgabe 7;1 Mehreinnahme _—

bunk E n

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20 0

*) Nach Abzug eines Globalabſtrihs von 110 Mill. RM für den |

Geſamthaushalt zwe>s Verminderung dex Perſonal- und Sach- ausgaben dur<h Sparmaßnahmen. B. Außerordentli<her Haushalt.

Veberträge aus den Vorjahren? Beſtand am S@{luſſe des Nehnungsjahres 1932 « » = 37,1,

JF ſt-Einnahme oder JIſt-Ausgabe

Jahresſoki

im im

| Darunter Soll (Re<nungs “1 ſoll) der Vorijahrsreſtè

Gaz

1, Einnahmen. Snsgeſamt

II. /-A usgaben. i + Wohnungs- undSiedlungs- welen . LA 1,1 1,1 ° . Verkeh16weſen (Ausbau der Waſſerſtraßen uſw.) . . 06 | 06] e . Innere Kriegélaſten . - | 332 133,2] 0,1 | 0,6 . Vebrige Reichéverwaltung 22 | 292

Ausgaben insgeſamt . | 37,1 37,1 0;1 0,6

Mithin Mehrausgabe . , 0,1 | 0,6] 0,7 Mehreinnabme ,

È; kilqe innere Verwaltung (herausgegeben- im

GTi

4 Kommunal-

Kommiſſaren. Staatshau erlaß. Kommunalverbände. RdErl. 11. 7. 33, Erſpar- Uf

für das NRechnungsjahr 1933, oc) 1988,

M

A. Ordentlicher Haushalt. da

Die Einnahmen bétragen in den Monaten April und 934,8

949,8

, Mai 1933. . . «+ a plana na ov 00

Die Ausgaben betragen in den Monaten April und Man 1933 . . . . . . . . . . . . .

Ergibt Beſtand am Ende des Berichtsmonats

(Mai 1933); + «+ » = 15,0

Þ. Außerordentli<her Haushalt. Einnabmen betragen in den Monaten April und

Mai 1933 0 —_— Ausgaben betragen in den Monaten April und

Mai 1933 . LI . . . . . . . . bd 0,7

E1,zibt Beſtand am Ende des Berichtsmonats Mai 1933) . . o « o a 4h e an 46; 0,7

In diejen Zahlen ſind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge uſw. nicht enthalten.

; Hilfspol. 11. 7.

1. Die Kaſſenlage des Reichs. q) Stand 33 Der Kaſſen!ollbeſtand betrug am 31, Mai 1933: “in Mill. RM 1. aus der Begebung von Reichswechjeln ts 400

. aus der Yegebung unyerzinsl. Schaßanweiſungen 1169

. aus dér Aufnáhme karzfriſtiger Darlehen 87 + aus. der Jnanſpruhnahme des Betriebskredits

bei der Neichsbank

. der Beſtand des außerordentlichen Haushalts ; 37 zuſammen 1799

Davon ab: Shaßanweiſungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkaſſe nicht zugefloſſen it...» Ergidt einen Kaſſenſollbeſtand von 1728

Dieſer Betrag iſt wie folgt verwendet worden :

1, Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr bernommenen, bis Ende Mai 1933 noh niht getilgien Iſt-Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt » .. „i « «5 o. 1637,9

Dazu: die Mehrausgabe gegen- ER èéèn Hausha rx April u Mai 193 p i

15,0 rd, 1653

2, Zur De>kung der Ausgaben des außerordentlihen für April und Mai 1933 C E E E | rd, 3, Für ſonſtige, no< niht mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge- halts- und Nentenzahlungen für

Juni, Vorſchüſſe, Ultimobedarf) » « « « s o 62

O zuſammen « » 1706 4, Der Kaſſenbeſtand bei der Neichs- hauptkaſſe und den Außenkaſſen beträgt » . . e 0-0 0920 22 2, Der Stand der {webenden Schuld am 30. April und 831, Mai 1933 iſt beſonders veröffentlicht. y s

Parlamentariſche Nachrichten,

Reichsrat,

Der Reichsrat ſtimmte in ſeinex Vollſizung am Donnerstag der Vevordnung des Nei@isfinanzuriniſters über die Außerkurs- der Viervreichspfennigſtüde aus Kupferbronze zu. Die

rordnung beſtimmt daß die vom 1, Oktober 1933 ab niht mehr als Zahlungsmittel gelten und ein- ſind. Von dieſem Zeitpunkt ab iſt außer den mit der Einlöſung beauftragten Kaſſen niemand verpflichtet, dieſe Münzen in u nehmen. s zum 80, September 1935 werden a noh bei den Reichs- und au ihrem N in Zahlung als au< zur Umwechſlung angenommen.

x Berichterſtatter betonte, daß die Vierpfennigſtü>ke die in ſie geſeßten Erwartungen niht erfüllt hätten. Die Münzen ſeien vom Zahlungs8verkehr als läſtig empfunden und nur in geringen Mengen aufgenommen worden, Von den zur Ausprägung ge- langten zwei Millionen Mark habe die Reihsbank zur Yeit über die Hälfte in ihren Beſtänden.

m übrigen erledigte dex Reichsrat Perſonalien- und laufende

1 Angelegenheiten. Saßungsänderungen der Deutſchen Genoſſen- . u

\chaftshypothekenbank-A.- Berlin, dex Frankfurter Hypo- thekenbank, Frankfurt a. M., dex Weſtdeutſchen Bodenkreditanjtalt in Köln und der Deutſchen Wohnſtätten-Hypothekenbank-A.-G. in - Berlin wurden genehmigt, Eine Vorlage über Senkung der 'Kanalabgabe auf dem Kaifer-Wilhelm-Kanal wurde auf Wunſch

amburgiſhe Senat ſ{<werwiegende Bedenken vor- zubringen habe. :

Die nächſte fol am $. Auguſt ſtattfinden. Dann ſoll eine Pauſe bis Mitte September eintreten. V. D. Z.

Neue ſtellvertretende Reichsratshevollmächtigte,

Zu dem Bericht über dîe des Reichsrats vom Donnerstag iſt no< naczutragen, daß der Reihhsrat dem Antrag des Reich8juſtizminiſters zuſtimmte, eine ab 1, Auguſt zu be- Senatspräſidentenſtelle beim Reichsgericht mit dem Reichs- gerihtsxat Dr. Freiesleben in Leipzig zu beſehen, Weiter wurde mitgeteilt, daß zu ſtellvertretenden épollmädtiaten zum Reichs- rat ernannt worden ſind: von Preußen der Miniſterialrat beim Preußiſhen Staatsminiſterium Bergbohm, von Sachſen der Leiker

| der ſähſtſhen Staatskanzlei Miniſterialdirektor Günther und von

Thüringen der Miniſterialrat Forkel ſowie der Land- und Volks- wirt Dr. Albrecht, _V. D. 2.

Poſt-, Funk- und Verkehrsweſen.

Bilder des Herrn Reichskanzlers in Poſtdienſträumen.

Um die enge Verbundenheit der Deutſhen Reichspoſt mit der Perſon des e rre Reichskanzlers Adolf Hitler auh äußerlich darzutun, hat das Reichspoſtminiſterium angeordnet, daß die wichtigſten Dienſträume mit dem Bilde des Herrn Reichskanzlers MO e werden ſollen. i

reußi- Miniſterium des Funnern), Teil 1, Allgemeine Polizei-,

Rerum e, UE än elegenheiten vom 19, Juli 1933 hat folgenden Juhalt: llgem. Verwaltung. RdErl. 11. 7..38, Vevbreitung des Gedankenguts d. nationalſozia- liſtiſhen Beweg. RdErl, 10. 7. 33, Durchf.-Beſt. für Ruheſtands-

Nr. 38 des Miniſterial-Blatts für die Prenſ

- beamte z. Beruſsbeamtengek RdErl. 12. 7. 33, Bildex uſw. d.

früheren Kaiſerſamilie. RdErl. 12. 7. 33 Zuſammenarbeit mit en Gauleitecrn der NSDAP. RdErl. 14. 7. 33 Tätigkeit von aushalt. RdErl. 20. 6. 33, Spar-

niſſe in d. gemeindl. Verwalt. RdErl. 11. 7. 33, Schaufenſter- ſteuer. RdErl. 11. 7. 33, Finanzſtatiſtik. RdErl. 138. 7, 1933, Steuerverteil. |f. 1933. RdErl. 14. 7.

Sparerlaß. RdErl. 11. T2290, gg tenerermäßi-

i N f. Hausgehilfinnen. RdErl. Beſtätigung von Geméeindebeamten. RdErl. 14. 7. 33, Pol.-Laſtenausgleih . 1933. Gemeindebeſtand- und Ortsnamenänderungen.

olizeiverwaltung. RdErl. 10. 7. 33, Eisdielen. RdErl. 13. 7. 33, Schankbetriebe in Waren RdErl. 14, 7. 33, Schließung v. Gaſtſtätten. RdErl. 14. 7. 33, Farbbänder für eigene Schreibmaſchinen. RdErl. 12. 7. 33, Koſten d. Hitispol. RdErl. 12. 7. 33, Jahresbeurt. über Pol.- u. Landj.-Offizg. RdErl. 13. 7. 33, Tehn. Pol.-Sekx. RdErl. 8. 7. 33, Bekleid. d. RdErl. 10. 7. 1933, Polizeiknüppel. RdErl. 14. 7, 1933, Unterbringungsfragen. RdErl. 1933, Pol.-Aerzte. RdErl. 10. 7. 1933, Pol.- Tierärzte. Perſonenſtand. RdErl. 15. 7. 33, Eintrag. in das Sterberegiſter. RdErl. 13. 7. 33, Eheſtandsdarlehen. RdErl. 14. 7. 33, Geſ. z. Wiederherſt. d. Berufsbeamtentun!s auf d. Standesbeamten. Staatsangehörigkeit, Paß- u. Ar emdenpolizei. RdErl. 8. 7. 33, Erwerb der jugoſlawiſchen

tagtsangehrigkeii, RdErl. 13. 7. 33, Reiſen nah Oeſterreich. RdErl. 14, 7, 33 Neuoxdnung d. Ausländerpol. Vex- kehr8weſen. RdEx!. 11. 7. 83, Dauerprüfungsfahrt „200 km

i des hamburgiſchen Vertreters dex Ausſhußberatung überwieſen,' da

dur<h Deutſchland“. RdErl. 12. 7. 33, Vorſchr. über Verkehrs- einrihtungen. Neuerſcheinungen, Zu beziehen durh alle Poſtanſtalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauer- ſtraße 44. Viercteljährlih 1,65 RM Teil 1 für Ausgabe A (zwei- eitig bedru>t) und 2,20 RM für Ausgabe B (einſeitig bedru>t), Teil 14 Ausgabe A 1,95 RM. Ausgabe B 2,66 RM,

__ Nr. 31 des Miniſtecial-Blatts für die Preu ße innere Berwalinng (herausgegeben im Preußi- chen Miniſterium des Teil II, Mediginal- und Vete- rinärangelegenheiten, vom 19. Fuli 1933 hat folgenden Fnhäál ti:

llgemeine Verwaltung. RdErl. 10, 7, 33, Dur<hf.-Beſt. f. Ruheſtands8beamte z, Berufsbeamtengeſ. RdErl. 11. 7. 33, Verbreit, d. Gedankenguts d. nationalſozialiſt, Beweg. RdErl, 12. 7. 33, Bilder uſw. d. früh. Kaiſerfamilie, REr1. 14. T7, 33, Tätigkeit von Kommiſſaren. Staatshaushalt. RdErl. 20. 6. 93, Medizinalangelegenheiten. RdErl, 22, 6. 83, Landesgeſundheitsrat. RdErl. 14, 7. 38, Ariernahw, d, Pharmazeut. Reg.-Bevollmächtigten. RdErl. 10. 7. 83, Kürzung d. Vergüt, f Prüfungen. RdErl. 13. 7. 38, Ausbild. d, Nahrungsmittelhemiker, Gemeingefährl. Krank- heiten Juni 1933, UVebertragbare Krankheiten der 24. Woche. WVeterinärangelegenheiten. RdEr. 18. 7, 33, Fleiſhbeſchauer u. e ENEN Oe Neuerſcheinungen. Zu beziehen dur alle Poſtanſtalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerſtr. 44. Vierteljärlih 1,65 RM Teil 1 für Aus- pate A (zweiſeitig bedru>t) und 2,20 RM für Ausgabe B (ein- eitig bedru>t, (Teil IT Ausgabe A 1,95 RM. Ausgabe B 2,65 RM.

Geſundheitsweſen, Tierkrankheiten und Abſperrungs- maßregeln.

Tierſenchenſtand am 15, Juli 1933, (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zuſammengeſtellt.)

Nachſtehend ſind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- uſw. Bezirke und Kreiſe (Amts- uſw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinder- peſt, Maul- und Klauenſeuche, Lungenſeuche des- Rindviehs, Pocken- ſeuche der Schafe, Roß, Beſchälſeuche der Pferde, Schweinepeſt, Milz- brand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den ein- gegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren, Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfaſſen alle wegen vorhandener Seuchenfälle geſperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorſchriften noch nicht für erloſchen erklärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit. neu verſeuchten Gemeinden und Gehöfte ſind in den Spalten der „insgeſamt“ verſeuchten Ge- meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreiſe uſw.2), Maul- und Klauenſeu<he (Aphtbae epizooticae).

143: Oſterburg 3 Gemeinden, ö Gehöfte (davon neu 1 Gem., 2 Geh.), Stendal 1, 3 (1, 3), 22: Grafſchaft Bentheim 1, 1. 3014 Geldern 1, 1 (1, 1), Kempen-Krefeld ‘1, 1 (1, 1). 32+ Vitburg 1, 2 (—, 1). 33+ Geilenkirchen 1, 2 (1, 2). 37+: 1, 2 (—, 1). 503: Freiburg 1, 45 (—, 8).

Rotz (Malleus). 6+ Oſthavelland 1 Gemeinde, 1 Gehöft,

Schweinepeſt (Pestis suum).

12 Fiſhhauſen 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Heiligenbeil 1, 1, Königs- berg i. Pr. 4, 4 (davon neu 1, 1), Mohrungen 1, 1, 2: Goldap 1, 2, Jnſterburg Stadt 1, 1, Jnſterburg 2, 2. 3: Neidenburg 1, 1, Ortels8burg 1, 1, Oſterode i. OÖſtpr. 2, 2 (1, 1). 434 Roſenberg i. Weſtpr. 1, 1 (1, 1). 53 6, Kreistierarztbezirf 1, 1, 6: Angermünde 2, 3, Niederbarnim 2, 2, Weſthavelland 1, 1, 7: Arnswalde 1, 1 (1, 1), Cottbus 1, 1 (1, 1), Friedeberg i. Nm. 1, 1, Lebus 2, 2 (1, 1), Züllichau- Schwiebus 3, 3 (3, 3). 8+ Greifenberg 1, 1, Grimmen 1, 1 (1, 1). 9+ Kolberg Stadt 1, 1 (1, 1), Neuſtettin 1, 1 (1, 1), Stolp 2, 2 (1, 1). 11+ Glay 4, 4 (1, 1), Militſch 2, 2 (1, 1), Namslau 4, 4 (1, 1), Neu- markt 1,-1, Schweidnihß 1, 1 (1, 1), Strehlen 1, 1, Trebnißt 1, 1, Wohlau 1, 1. 12: Görligß 1, 1 (1, 1), Grünberg 2, 2 (1, 1), Hoyers- werda 3, 4 (3, 4), Löwenberg 1, 1, 13: Neuſtadt O.-S, 2, 2 (2, 2), Oppeln 1, 1 (1, 1). 143+ Oſterburg 3, 3 (1, 1), Stendal 1, 1, 15: Wit- tenberg 1, 1, 243+ Gelſenkirchen-Buer Stadt 1, 1 (1, 1), 26: Bochum Stadt 1, 2 (1, 2). 30+ Gladbach-Rheydt Stadt 1, 1. 35: München Stadt 1, 1 (1, 1), 38: Rothenburg ob der Tauber 1, i, 40: Krum- bach 1, 1 (1, 1). 42: Meißen Stadt 1, 1 (1, 1), 43: Grimma 1, 1, 5023 Mannheim 6, 8 (3, 5), Sinsheim 1, 3, Weinheim 2, 2 (2, 2). 5F+ Lauterbach 1, 1, #83; Güſtrow 1, 1, Hagenow 1, 1, Wismar 1, 1,

Milzbrand (Anthrax).

724 Arnswalde 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 8: Grimmen 1, 1 (1, 1). 14: Burg b. M. Stadt 1, 1, Jerichow II 1, 1 (1, 1), 15 ¿ Mansfelder Seekreis 2, 2 (2, 2), Merſeburg 1, 1 (1, 1), 17 : Pinine- berg 1, 1 (1, 1). 20: Uelzen 2, 2 (2, 2). ‘25: Büren 1, 1 (1, 1). 26: Soeſt 1, 1, 2834 Obertaunuskreis 1, 1, Oberweſterwaldfreis 1, 1 (1, 1). 30: Mörs 1, 1 (1, 1), Rees 2, 2 (2, 2). 35: Fürſten- feldbrud 1, 1 (1, 1), 37+ Frankenthal 1, 1 (1, 1). 42: Freiberg 1, 1 (1, 1), Pirna 1, 1 (1, 1). 52: Sinsheim 1, 1 (1, 1), 53: Gera L 1 (1, 1), Greiz 1, 1 (1, 1). 57: Vierlande 1, 1(1, 1).

Tollwut (Rabies).

3: Johannispurg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Ly> 4, 4, 8+: Camin 1, 1. 11: Namslau 1, 1, Oels 1, 1, Waldenburg 1, 2 (davon neu Gemeinden, 1 Geh.), 13: Roſenberg O.-S. 4, 5 (1, 2).

Tollwutverdacht (Rabies).

23: Angerburg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte (neu), Stallupönen 3, 4 (1, 2). 32: Johannisburg 2, 2, Ortelsburg 1, 1, 6: Jüterbog- Luckenwalde 1, 1. 72 Oſiſternberg 1, 1. 10+ Schwerin a. W. 1, 1, 11: 1, 1, Waldenburg Stadt 1, 1 (—, 1). 12: Görliß 1, 1, Löwenberg 1, 1, 132 Hindenburg O,-S. Stadt 1, 1, Kreuzburg O.-S. 1, 1, Ratibor 1, 1 (1, 1), Roſenberg O.-S. 1, 1. 39: Schwein- furt 1, 1 (1, 1), Detmold II 1, 1.

Geflügel<holera (Cholera avium).

20: Harburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 29: Mayen 1, 1, 45: Eßlingen 1, 1 (1, 1),

Saargebiet, am 1. Juli 1933, Maul- und Klauenſeuche (Aphthae epizooticae): Gaarbrüden Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft. SQwelneſeuhe und Schweinepeſt (Pestis suum): Homburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft,

Am 15, Juli 1933, (Cholera avium): Hom- burg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu).

1) An Stelle der Namen der Regierungs- uſw. Bezirke iſt die entſprechende laufende Nummer aus ‘der nachſtehenden Tabelle

aufgeführt.

PES

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