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Deutſcher Reichsanzeiger

Preußiſcher Gtaatsanzeiger.

Erſcheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poſt monatli<h 2,30 ÆK einſhließli< 0,48 Æ4 Zeitungsgebühr, aber ohne Beſtellgeld; für Selbſtabholer bei der Geſchäfts\telle 1,90 ÆK monatli<. Alle Poſtanſtalten nehmen Beſtellungen an, in Berlin für Selbſtabholer die Geſchäftsſtele SW 48, Wilhelmſtraße 32, Einzelne Nummern koſten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einſendung -des Betrages einſhließlih des Portos abgegeben. Fernſprecher: F 5 Bergmann 7573,

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgeſpaltenen Petitzeile 1,10 HM, einer dreigeſpalienen Einheitszeile 1,85 #AK. Anzeigen nimmt an die Geſchäfts\telle Berlin SW. 48, Wilhelmſtraße 32. Alle Dru>aufträge ind auf einſeitig beſhriebenem Papier völlig dru>reif einzuſenden, insbeſondere iſt darin auh anzugeben, wel<he Worte etwa dur<h Fett- dru> (einmal unterſtrichen) oder dur<h Sperrdru> (beſonderer Ver- : merk am Rande) hervorgehoben werden ſollen. Befriſtete Anzeigen müſſen 3 Tage vor dem Einrü>ungstermin bei der Geſchäftsſtelle eingegangen ſein.

(1. 200. Reichsbankgirokonto.

Fuhalt des amtlichen Teiles,

Deutſches Reich. ennungen: 2. : ilung eines Exequatur. Inderziffer der Großhandelspreiſe vom 23. Auguſt 1933. anntmachung über den Londoner Goldpreis. i<tungsurkunde für das Unternehmen „Reichsautobahnen“ nd Sazung der Geſellſchaft „Reichsautobahnen““. anntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 95 es Reichsgeſeßblatts, Teil I, und der Nummer 34 des Teil IT.

Preußen.

anntmachungen der Regierungspäſidenten in Düſſeldorf, Erfurt, Koblenz und Wiesbaden, betreffend die Einziehung hon Vermögenswerten zugunſten des Landes Preußen. tungsverbot.

anntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 54 der Geſegſammlung.

Amtliches.

Deutſches Nei <<.

Der Herr Reichspräſident hat den Vortragenden Lea jonsrat Wiehl zum Generalkonſul des Reihs in Pres ig ernannt.

Dem Wahl-Konſul von Coſta Rica in Bochum, Wilhelm u hne, iſt namens des Reichs unter dem 22. Auguſt 1933 ; Exequatur erteilt worden.

Die Jndexziffer der Großhandelspreiſe vom 23. Auguſt 1933.

1913 = 100 Ver-

FIndexgruppen änderung 1933

16.Auguſt |23. Auguſt| in vH

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1. Agrarſtoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel . 97,3 Schlachtvieh...» + - 66,4 Nieherzeugniſſe . = « - « 102,2

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Futtermittel . . + + 83,6 Agrarſtoffe zuſammen 87,7 Kolonialwaren . - .. . 75,6 IT. Induſtrielle Nohſtoffe und Halbwaren. ifs Eiſenrohſtoffe und Eiſen « . Metalle (außer Eiſen) « e eee . Häute und Leder . « + + Chemikalien"): - . . Künſtliche Düngemittel . Techniſche Oele und Fette . Kautſchuk , . Papierſtoffe und Papier . . Bauſtoffe O A cud atis Fuduſtrielle Rohſtoffe und Halbwaren zuſammen . - TI1. Snduſtrielle Fertigwaren. . Produftionsmittel . .. « «+ 114,1 114,1 ), Konſumgüter . 112,9 112,9

Induſtrielle Fertigwaren zu- ule! i 113,4 113,4

Geſamtindex 94,2 94,2

Am 23. Auguſt wies die JFndexziffer der Großhandels- reiſe gegenüber der Vorwoche keine Veränderung auf. Einem Rückgang der Preiſe für Agrarſtoffe ſtand eine ge- inge Erhöhung der Preiſe für in uſtrielle Rohſtoffe und gegenüber. A

Unter den Agrarſtoffen haben ſi die Preiſe für Brolt- etreide und Kartoffeln bei reichlicherem Angebot aus der euen Ernte ermäßigt. Auch die Preiſe für Mehl und Zucker nd zurü>gegangen. An den Schlachtviehmärkten haben ſich ie Preiſe für Schweine weiter befeſtigt; 1m übrigen waren ie Viehpreiſe nicht einheitlih. Von den Vicherzeugniſſen aben Butter, Schmalz: und Eier zum Teil aus ſaiſon- täßigen Gründen im Preis angezogen. Jn der Gruppe Futtermittel waren die Preiſe für Hafer und Mais niedriger, ie Preiſe für Kleie und eiweißhaltige Futtermittel höher als 1 dex Vorwoche. | ; A

An den Rohſtoffmärkten ſind die Preiſe für, Nichteiſen- etalle (Kupfer, Blei, Zinn), ausländiſhe Rindshäute, Unter-

DDt O = ifa OY

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114,6 100,9 | 101,0 53,6 53/4 68,2 68,9 63,9 63,5 102,6 | 102,6 70,2 70/2 1072 1067 E 8,2 99,7 99,7 104,6 | 104,8

89,4 89,5

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. . . eee e os . oo os = o

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iſ der, Palmöl, Leinöl, Talg und Kautſchuk zurückgegangen.

feſtigt waren mit Ausnahme von Leinengarn, das tm

*) Monatsdurchſchnitt Juli.

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E e Verlin, Montag, den 28. Auguſt, abends. Bertin 41821. 1933

Preis nachgegeben hat die Preiſe für Textilien (Wolle, Baumwolle, Baumivollgarn, Fute), Schrott (Weſtdeutſch- land), Gußbruh (Berlin), Sqnittholz (Berlin) und für Dachpappe. Bei den induſtriellen Fertigwaren hielten Preigerhöhun- gen ſich die Waage. Berlin, den 26. Auguſt 1933. Statiſtiſches Reichsamt, JZ, V.; Dv, Player.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gen Verorcdnungvom 10. Oktober 1931 z rung der Wertbherehnung von und ſonſtigen Anſprüchen, die au (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. Der Londoner Goldpreis beträgt am 28. Auguſt 1933 für eine Unze Feingold . « « « + «+ = 128 sh 84 d, in deutſhe Währung nah dem Berliner Mittel- furs für ein engliſhes Pfund vom 28, Auguſt 1933 mit RM 13,49 umgerehnet . « = RM 86,3137, für ein Gramm Feingold demna<h « « « = pence 49,6968, n deutſhe Währung umgerehnet . « « « = RM 2,79112, Berlin, den 28. Auguſt 1933.

Statiſtiſche Abteilung der Reichsbank. Speer.

CUMBRE RD

Excrrt<tungsuxkundao - für das Unternehmen „Reichsautobahnen“.

Durch das Reichsgeſeß vom 27, Funi 1933 (RGB. Il S. 509) iſ die Deutſche Reihsbahn-Geſellſchaft ermächtigt worden, zum Bau und Betrieb eines leiſtungsfähigen Netzes von Kraftfahrbahnen ein Zweigunternehmen zu errichten, welches den Namen „Reichsautobahnen“ trägt. Die Begründung der Reichsvegierung zu dieſem Geſe beſagt: „Die Führung auf dem Gebiet der Reichsautobahnen iſ}t der Deutſchen Reichsbahn-Geſellſchaft zugedacht, weil der Streit n en Schiene und E leßten Endes nur dadurch

eizulegen iſt, daß der geſamte gewerbliche Güterfernverkehr

einheitlicher Leitung unterſtellt wird. Jn dieſer Richtung iſt das vorliegende Geſe ein bedeutungsvoller Schritt, Um die Klarheit der Ariadna O zu gewährleiſten, iſt das Unter- nehmen als ſelbſtändige juriſtiſhe Perſon de öffentlichen Rechts begründet, deſſen Verwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutſche Reichsbahn- Geſellſchaft übernimmt,“

Demgemäß errichtet die Deutſche Reichsbahn-Geſellſchaft am heutigen Tag auf Grund des Reichsgeſeßes vom 27. Juni 1999 als Zweigunternehmen die Geſellſchaft „Reichs3auto-

ahnen“.

Gleichzeitig ſtellt die Deutſche Reih im Einvernehmen mit der Reichsregierung der Geſellſchaft „Reichsautobahnen“ den Betrag von 50 Millionen Reichs- mark als Grundkapital zur TAN O

Gemäß $ 2 der 1. Verordnung zur Durchführung des R über die Errichtung eines Unternehmens „Reichs- autobahnen“ vom 7. Auguſt 1933 hat die Deutſche Reichs- bahn-Geſellſhaft im Einverſtändnis mit dem Generalinſpektor file das deutſche Straßenweſen und mit Genehmigung der

eihsregierung die beiliegende für die Ge- ſellſchaft „Reichsautobahnen“ erlaſſen, die heute in Kraft tritt.

Berlin, den 25. Auguſt 1933.

Deutſche Reichsbahn-Geſellſchaft. Der Verwaltungsrat: C. F. v. S iemens, Der Generaldirektor: Dorpmüller.

Genehmigungsurkunde.

Die anliegende, von der Deutſchen Reichsbahn-Geſell- ſchaft im Einverſtändnis mit dem Generalinſpektor für das deutſche. Straßenweſen am 10. Auguſt 1933 crlaſſene SayungderGeſellſchaft,Reichs8autobahnen“ wird genehmigt. :

Berchtesgaden, den 22. Auguſt 1933.

Der Reichskanzler. Ndolf Hitler. Der Reichsverkehrsminiſter. Freiherrvon

Sayung der Geſellſchaft „Reihs8autobahnen“. Errihtung. Firma.

1.

Nach dem Reichsgeſeß vom 27. Funi 1933 (RGBl. II S. 509) hat die Deutſche Reichsbahn-Geſellſhaft die Geſellſchaft „Reichsautobahnen“ errichtet. Die Errichtungsurkunde vom 25. Auguſt 1933 iſt im Reichsanzeiger Nr. 200 und im Reichsminiſteri>lblatt veröffentliht worden.

Aufgaben der Geſellſchaft.

2.

Aufgaben der Geſellſchaft ſind Bau und Betrieb öffentlicher Kraftfahrbahnen nah dem Geſe vom 27. Juni 1933 ſowie dié Ausführung der damit zuſammenhängenden oder dadurh vers anlaßten Geſchäfte.

Organe. D,

Organe der Geſellſhaft „Reichsautobahnen“ ſind: der Vers

waltungsrat und der Vorſtand.

Verwaltungs3Lrat.

4.

Der Verwaltungsrat wird nah $ 3 Abſay 2 der Verordnung der Reichsregierung vom 7. Auguſt 1933 beſtellt.

Der Verwaltungsrat kann aus ſeiner Mitte Ausſchüſſe bil- den. Er ſeyt die Geſchäftsordnung für ſih und für die Auss- ſchüſſe feſt.

5.

Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, die Geſchäftsführung der Geſellſchaft zu überwachen und über alle wichtigen oder grund=- Cen Fragen oder ſolhe von allgemeiner Bedeutung zu ents

eiden.

Der Verwaltungsrat beſtimmt, inwieweit ihm Angelegen=- heiten zu unterbreiten ſind, die einer Mitwirkung oder Genehmis- gung der Reichsregierung unterliegen. Er kann jederzeit vom Poritand Auskunft über alle Angelegenheiten der Geſellſchaft ver- angen.

Der Verwaltungsrat vertritt die Geſellſchaft gegenüber den Mitgliedern des Vorſtandes.

Der Verwaltungsrat wählt jährlih einen oder zwei ſtellver- tretende Vorſizende, Wiederwahl iſt zuläſſig.

Die Beſchlüſſe werden mit M FUN Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorſtßenden dên UUs- ſchlag. Zſt ein Mitglied bei einer Sißzung am Erſcheinen ver- E: N kann es dur<h Einſchreibebrief oder Drahtnachricht eine Be ugniſſe einem anderen Mitglied übertragen. Leßteres exhält dadur<h auh das Stimmrecht des verhinderten Mitglieds.

Die Reichsregierung kann einen oder mehrere ſtändige Ber- treter beſtellen, die berehtigt ſind, an den Sizungen des Ver- waltungsrats und ſeiner Ausſhüſſe teilzunehmen. Der General- inſpektor für das deutſhe Straßenweſen hat das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen oder ſih dabei vertreten zu laſſen.

Ueber die Sißungen des Verwaltungsrats iſt eine Nieder- rift aufzunehmen. Sie iſt der Deutſchen Reihsbahn-Geſellſchaft in einer Abſchrift mitzuteilen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats ſind zur unbedingten über die Angelegenheiten der Geſellſchaft ver- pflichtet.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können jederzeit dur< eine \riftli e Erklärung ihr Amt niederlegen. Verliert ein Mitglied die Fähigkeit zur Bekleidung öffentliher Aemter oder wird über ſein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet, ſo ver- liert es ohne weiteres ſeine Mitgliedſchaft im Verwaltungsrate.

Beim Ausſcheiden eines Mitglieds während ſeiner Amtszeit iſt binnen einer Friſt von drei Monaten ſein Nachfolger zu be- ſtellen. Dieſer wird für die Zeit der Amtsdauer des Mitglieds ernannt, an deſſen Stelle er tritt.

Vorſtand.

8.

Der Vorſtand wird na<h $ 3 Abſ. 3 der Verordnung der Reichsregierung vom 7. Auguſt 1933 beſtellt. Der Vorſitzende des Verwaltungsrats der Geſellſchaft ſ{hließt mit den Mitgliedern des Vorſtands (Direktoren) und mit ihren Stellvertretern ſoweit ie niht Reichsbeamte ſind namens der Geſellſchaft die Ans tellungsverträge. Für den Widerruf der Anſtellung gilt $ 3 Abſ. 3 der Verordnung vom 7. Auguſt 1933; der Anſpruch auf Vergütung wird durh den Widerruf nicht 2es- rührt.

Der Vorſtand trägt für die Geſchäftsführung der Geſellſchaft die Verantwortung. Er führt die Geſchäfte unter der Aufſicht des Verwaltungsrats und hat dieſem allmonatlih über den Stand und über die finanzielle Lage der Geſellſchaft zu berichten.

9,

Der Vorſtand iſt an die Vorſchriften dieſer Geſhäft8ordnung und an die Beſhlüſſe des Verwaltungsrats gebunden.

Die Mitglieder des Vorſtands dürfen für die Dauer ihrer Tätigkeit im Dienſt der. Geſellſchaft eine andere entgeltliche oder unentgeltliche (auh ehrenamtliche) Tätigkeit nur mit vorheriger Genehmigung des Vocſißenden des Verwaltungsrats der Geſell- ſchaft „Reichsautobahnen“ ausüben.

Vertretungsberechtigung. 10.

Dex Vorſtand vertritt die GeſellſHaft gerihtli<h und außer- gerihtli<h. Erklärungen ſind für die Geſellſchaft verbindlich, wenn ſie entweder von zwei Mitgliedern des Vorſtands oder von einem Vorſtandsmitglied und einem ſtellvertretenden Vorſtandsmitglied abgegeben werden.

Soweit Reichsbahnſtellen Geſchäfte der Geſellſhaft in deren Namen führen (Punkt 13), gelten für die Zuſtändigkeiten, für die Vertretungsberehtigung und für die Form der Zeichnung die bsi der Deutſchen Reichsbahn-Geſellſchaft maßgebenden Vorſchriften ſinngemäß.

Kapital und Geldbeſchaffung.

11. __ Das Grundkapital der Geſellſchaft beträgt bei ihrer Er- rihtung 50 Millionen Reichsmark. Die Aufnahme von Anleihen

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