1828 / 4 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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hypothekarischen und sonstigen contrahbirten Capitalien, Schulden, nänlich den S. Martinstag, éfters nicht eingehalten wurde, und man alsdann . Nach si bis zu Weihnachten oder Neujahr gestattete, daher lu ten solche in Zahlung zuruͤck stehen den Landleute gewöhn

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wirklichen Vermögen ein küustliches Vermögen hiuzuzu⸗ fagen, welches mit d 3. ein wirkliches wird. 2 Da vie, vom allgemeinen Cangresse im Juli

lich auf diesen 2 Mattätagen ihre Produkte zu versilbern, nach und von den innern Provinzen gelegten Angaben

um Wort halten zu konnen. Die sesmal aber scheint der bedeutende Aufschlag, in Verbindung mit der Geldnoth, die Besitzer veranlaßt zu haben, fruher loszuschlagen; wovon jedoch die größern Oekonomen zum Theile eine Tusnahme machen, die entweder wegen der Menge ihrer Produkte noch nicht alles gedroschen haben, oder in dem Falle sich befinden, noch eventuel döhere Preise abwatten zu können. 2 Verhäͤltnissen baben sich die Früchte doch nur um ein weniges im Preise gehoben, so daß a , n fl. 10. 42 kr, pr. Mitr., das Korn fl. 7 30 kr, die Gerste fl. 5, 30, der Hafer fl. 3 28, der Soelj fl. I 10; das Weismehl fl. 7 8 pr. Ctr. und das Roggenmehl fl. 5 9, amtlich notirt wurden, in wes⸗ sen Folge denn auch der allerdings bereits sehr hohe Preis des Brodes keine Aenderung erlitt. .

Lissabon, 12. December. Die hiesige Gazette ent,

hält in ihrem offtziellen Theil folgendes Schreiben des Jafanten Den Miguel an seine Schwester die Jufantin Regentin: Es gereicht mir zum Wohlgefallen, geliebte Schwester, Sie zu benachrichtigen, daß ich im Begriff bin, nach diesem Königreich abzureisen, wo ich vermuth« lich gegen Eade Dezember des laufenden Jahres eintref⸗ fen werde. Da ich nun sosort nach meiner Ankunft die

von der constitutionellen Charte vergeschtiebewen Förm meine

lichkeiten erfüllen muß, so wäre es augemessen, Schw ster die erforserlichen Befehle erließe, damit die Pairs und Deputirten der Nation, wel möchten, den 20. des gedachten M men kamen, auf daß, den Ta vor dem 1. Januar erfolgt : gebührt, die feierliche Eröff ung

men, und damit ich in Folge dieses

lichen Eid leisten könne. Ge . Schwester eine lange Reihe von Jahren, n 1 der, der sie sehr liebt, es wünscht. Wien, den 15.

vember 1827. ez. d g. , , Uhr wurde ein Supplement zur

offiziellen Gazette ausgegeben, wodurch das Finanzmini sterium bekannt macht: daß, nachdem die Infantin Re gentin von der Anzeige Kenntulß erhalten, welche die Direktion der Bauk an der Börse habe anheften lassen, so habe sie (die Infantin) befohlen, daß der Bankdirek—

tion der Leichtsinn oder vielmehr die Unredlichkeit streng

verwiesen werde, womit sie versucht hade, das Gehässige, welches sie wegen der Unfähigkeit, womit sie ihre Han, deen n,, allein treffe, auf die Regierung u walzen. 4 3 ; ; Das Finanz Ministerium macht in gleicher Art be kannt, daß die Regierung den Antrag der Bank: daß den Bankbillets, deren Zadlung sie ju unterbrechen ge, nöthigt gewesen, auf 6 Monat ein gezwungener Counts gegeben werden möchte, abgeleßnt hat. ät.

Amerika. (Schluß des gestern abgebrochenen Ar= tikels) Stellen wir eie Hülsgmittel und Cembinatienen durch Credit, und die Er wa sung beifeite, daß Ein Frie. denssahr hinreichen wird, unser Staatseinkommen so zu verbessern, daß es dieses Desieit decken kann, so besitzt noch die Provinz innerdaid der Gränzlinie von Bahia blanca bis Melingie 5000 Quadrat Leguas des beste Landes, dessen Werth In Feiedensjeit nicht unter 10 Mill. Doll. klin zender Mänze ange schiagen werden kann, da bekannt ist, daß det Werth von Ländereien die letz ten 3 Jahte in einer mehr als geometrischan Pregre sion gestiegen ist. Nich diesen Angaben durfte da Haus kein Bedenken nehmen, den Entwurf za geneh— migen, den die Regierung unter (5) vorlegt. Die Er

ce ab vesenb sein

unpaßlich sind, indem sie den Erwerbfleiß gefesselt und nur dienten, die Reslichkeit im Gewerbe zu Geunde ju tichten, so werden sie in dem Entwurfe (6) aufgeboben. Die Regierung hat die Zufriedenheit, der Provinz anzuzeigen, daß die guten Bürger von Buenos Aires und biedere auswärtige Freunde Haäͤlfsmittel angeboten baben, um den Tag des Feiedens durch den Sieg der Vernunft zu veschleunigen; und sie benutzt, indem sie von den geehrten Repräsentanten Abschted nimmt, di

dem sie allen Buͤrgern Dank abstattet, die beigetragen haben, ein System des Staats Einkommens einzufüh⸗ ren, welches die Gesetzgebung befestigt und vervollkomm.« nen wird, da ohne dosselbe nichts ols Irrthum und Ge—⸗ fahr ist. Manuel Dorrego. J. M. Noxas.“

Von den deigefüzten Gesetzentwuͤrfen betrifft 1) Lie Anerkennung der Verbiadlichkeit allet Schulden der Plata Union (soweit sie von dem bisberigen allgemeinen Conw— lgreß als Nattonalschulden eingegangen waren) als Schul— den der Provinz Buenos, Aites; 2) di Verbürgung der Provinz fuͤr die, am 31. August in Umlauf befindlichen Noten der Bank, am Belaufe 215 659 Dellars wonaächst die Bank unter die unmittelbare Aussicht der Reaterung dt wird; durch einen Actikel wird der Bank unter⸗

einen andern verpflichtet sich die Regierung, ihre jetzise Schuld an die Bank innerhalb vier Jahren nach dem Frieden zu bezahlen. 3) Anordnungen zur Veräußerung woer Verpachtung von Staats Ländereien auf zehs Jahre;

hr gegen Zihlung von 2 pCt. vom Werthe des Landes,

mit dem Rechte der Prolongatien des Contractes. I) Ver—

läugerung des Gesetzes wegen der directen Steuern bis ; wächsten Jahre.

s) Ermachtiguog far die Regie.

ö tung, zur Unterhandlumg einer Anleihe von 6 Millto—

nen Doll., zum Preisminimum von 50 pCt. 6) Auf— hebung der Zölle von Einfuhren und Ausfuhren nach dem Innern. 3 2 ö

Der Kaiser von Brasilien hat den 13. Oktober aus Rio Janeito folgendes Dekret erlassen: Nachdem ich den Beschluß der gesetzgedenden Versammlang in Ansehnng der Juterpretation des gegenwärtig bestehen« den Gesetzes der die Preßfreiheit destatigt habe, finde ich für gut zu erklären: 1) daß die Bestimmung des Artikel 8 des durch das Dekret vom 22. Nevember 1823 in Kraft gebrachten Gesetzes sich auch auf dasje⸗ nige Preßvergenn dezteht, das in der Verlume ung oser Beleidigung jeder der beiden Kammern, welche die ge— setzgebende Versammlung dilden, oder der Sesammtheit

daß die Verunglimpfung oser Belem igung aller oder einzelner Beamten der vollziehenden Sewalt 46 weder als unmittelbor noch mittelbar ke,

dieser Gewalt gerichtet angesehen werden kann; 3X daß diejenigen, welche die von den Senatoren eder Deyn“ titten bei ihren Amtsverrichtungen ausgeforechenen An48 sichten drucken oder anderweitig in Umlauf dringen möchten, wegen dieser Thatsache nicht verantwortlich sein sollten. ! 1 23 5e 8 2 Die in Folg« des Traktats vom 29 Au gust 1525 errichtete gemischt? Liquidation. Com misston zu ischꝛn o. in

ung, hat den 8. Oktober vekannt gemacht, e sei dun: nehr förmlich constituttt. Hiernach ladet sie alle Per onen, welche auf in jenem Verttaze stipulirteln Eut⸗ chäeizungen Ausprüche haben möchten, ein, sich deshalb dei der Commission zu melden.

fahrung wird darihun, daß Credit die Kung ist, un serm ö.

auf die Aud, und Einfuhr von Früchten ußd Waaren

Selegenheit, eine ihr erfreuliche Pflicht zu erfüllen, in,

este Ee noch mehr Noten in Umlauf zu setzen; und durch

oder Megrheit ihrer respectiven Mitglieder, besteyt; 2)

Katser Reich Bꝛasilten und der portugiestschen Ragte⸗