gen erlassen worden: Die Kaperei war fruͤher nothwendig, die dem Feinde schadeten; aber jetzt,
halb ist vom heutigen Tage an die schen Kriegsschiffen gänzlich untersagt. Demzufolge werden
. 8a. dieß nur dem Dinge zugeschrieben werden. Allein es ist durchaus noth—
tenden Negierungs, Commission nachstehende zwei Erklärun⸗ Regierung Sommission erklart: als eine der Waffen, . nach der Zerstoöͤrung der feindlichen Flotte durch die tapfern Admiraͤle der 3 ho⸗
hen Machte, ist sie durchaus uͤberfluͤssig geworden. Des aperei allen griechi⸗
L. Die Stellvertretende
die Kommandanten aller griechischen Fahrzeuge jeder Art
hievon benachrichtiget, und es wird ihnen befohlen, hinfuͤhro
nicht mehr auf Kaperei auszulaufen, noch auf irgend eine Weise, oder unter was immer fuͤr einem Vorwande, irgend
ein Fahrzeug unter neutraler Flagge anzuhalten. Selbst den
bei Blockaden verwendeten Commandanten, die sich nicht von den Grenzen ihrer Bestimmung entfernen durfen, ist auf gleiche Weise untersagt, irgend ein Fahrzeug unter neu⸗ traler Flagge anzuhalten, mit Ausnahme derjenigen, die bei
Verletzung einer Blockade auf frischer That betroffen wer⸗ den sollten. Das Seegericht, welches ernannt worden war, um uͤber die Prisen zu urtheilen, ist in Zukunft nicht mehr
autorisirt, uͤber irgend eine Prise zu entscheiden, diejenigen ausgenommen, die bei Verletzung der Blockaden gemacht werden. Demzufolge wird die Regierung diejenigen Com— mandanten, weiche es wagen sollten, wider gegenwartige Er⸗ klärung zu handeln, als Seeräuber de facto betrachten, und als solche, streng bestrafen. ;
Aeging, den 31. October (2. Nov.) 1827. .
Die Stellvertretende Regierungs-Tommission:
G. Mau rom ich ali. J. M. Milarti. Jannuli Nako.
der Marine:
k . G. Glaraki. II. Die stellvertretende Negierungs Commission erklaͤrt: Es
unterliegt keinem Zweifel, daß die Seeraͤuberei, diese so schaͤnd⸗
Der provisorische Staats⸗Secretaͤr
liche Nuchlosigkeit, gleich Anfangs nicht bloß eine fuͤrchterliche
Geißel fur unsere Mitbuͤrger gewesen ist, sondern ungluͤckli⸗ cher Weise auch stets die Heiligkeit des hellenischen Kampfes verdunkelt, und den Interessen der Nation sehr geschadet hat.
Die fruͤheren Regierungen sowohl, als die jetzige, gaben jeder⸗
zeit bͤffentlich zu erkennen, wie sehr sie die Einstellung der unmenschlichen Piraterie wuͤnschten, und ermangelten nicht, alle diejenigen Maaßregeln gegen dieses verderbliche Vergehen
anzuwenden, welche die Umstaͤnde erlaubten; und wenn sie
in dieser Hinsicht ihren Zweck nicht ganz erreichen konnten, kritischen und regellosen Zustand der
wendig, die aoscheuliche Seeraͤuberei endlich zu vernichten, 8 . les, was dem Handel zum Idachtheil gere e, n, . . ege zu räumen. Zur Erreichung dieses Zweckes . beschlossen, die strengsten und wirksamsien sie ö r zu bringen; und deshalb schickt
e Eaditän Mikes Kypartßi, mit Kriegsfahrzeugen
und einer Militär; ; d. NMilitär-Macht unter feinen Befehlen, näch dem
. egit har Vollmacht, Lie Seeräuber mit ler moglichen Strenge zu verfolgen. Ste hat auch mittelst eines Grcu arschteiben⸗ sammtlichen Local-Behoͤrden der In⸗ seln befohlen, ihrer Seits zu biesen heü famen Maaßregeln beizutragen und mitzuwirken. Die achtbaren Herren Abmi⸗ rate der drei erlauchten verbuͤndeten Machte werden zu glei⸗
Her Zeit um die Gefalligkeit gebeten, ihre Mirwirkung zur
erti gung dieser abscheulichen Piraterie angedeihen zu lassen. Aegina, den 21. October (2. Novbr. ) 1627. ö
k ; (Folgen die Unterschriften.) 66 . sich nun zeigen, ob diese Erklaͤrungen einer Be—⸗ ö we . die drei Admiraͤle selbst, weder „physische noch = ische ö raft“ zutrauten, um ihre Beschlüͤsfe in Ausfuͤh⸗ . bringen, wirksamere Folgen haben werden, als die — 15. Oktober v. J. auf die fruͤhern Ermah⸗ Ei e unn er Admirale Codrington und de Nigny erlassene un fang Aller jener Korsaren, welche nicht zur Aufrecht=
an, der Blockaden hestünmt sind.
Schreiben aus Aegina vom 20. November (im
ö ö. . -. . 5 4
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sneuesten Blatte des Spectateur Oriental) giebt, eine Schil . derung von dem Prisen-Gerichte auf dieser Insel. Wir ent⸗ lehnen daraus Folgende . Die Bestandtheile dieses Gerichtshofes geben cine pe ⸗ remtorische Erklärung uͤber den Geist seiner Urtheilespruüͤche. Der Praͤsident hat zweimal Bankrutt gemacht; zwei von den Richtern sind in demselben Falle, und obwohl sie aus dieser Speculation einen artigen Profit gezogen haben, von dem sie in Ruhe leben koͤntten, so erlaubte ihnen dennoch ihr Patriotismus nicht, die muͤhsamen und anstrengenden Funktionen, als Mitglieder des Prisen⸗ Gerichtes, aus zuschla. gen. Der Vierte von den Richtern ist ein ehemaliger Liefer rant fuͤr Kauffahrer zu Konstantinepel, der bei bie sem Gewerbe . die Handels- und Seegesetze gruͤndlich erlernt und vorzüglich . genaue Kenntniß von alien den Orten, wo ein Kapitam Geld verstecken kann, und von der Art und Veise erangt hat, wie die Ladung geschichtet werden muß, daß unter un, bedeutenden Gegenstaͤnden Artikel von gröͤßerm Werthe ver⸗ steckt werden. Es scheint, daß dieser „Meister“ sehr ausge⸗ breitete Kenntuisse in diesem Fache besitzt; er ist aber auch eines der nuͤtzlichsten Mitglieder des Tribunals, und derje⸗ nige Mann, fuͤr den die Korsaren am meisten Verehrung hegen. Der fuͤnfte Richter ist ein Grieche aus Odessa, wel⸗ cher das Geld einer von russischen Phisellenen gemachten An⸗ leihe verschlungen, und fur feinen Theil, die Ankunft der ruste sischen Escadre im Archspelagus hoͤchst ungern gefehen hat, indem ihm bei jedem dieser Schiffe Sibirien vor Augen schwebte. Was den Secretair betrifft, so bekleidete er noch vor Kurzem dieselbe Stelle bei der Verwaltungs Tommission
in Griechenland, mit Brandmarkung und Galeeren bestraft, weggejagt wurde. Der bei dem Gerichtshofe accreditirte Ade vocat des Fiscus ist ein Poet, welcher eine Tragoͤdie, die ausgepfiffen wurde, geschrieben, und eine Uebersetzung des be— freiken Jerusalems geliefert hat, und in dieser letzteren Eigen⸗ schaft nie ermangelt, in seinein Plaidoyer vom Kreuze und vom Halomond, von den wilden Feinden des christlichen Na— mens, von allen den Tankreden, die gegen sie zu Felde zie⸗ hen, zu sprechen, und aus Allem dem den Schluß zu ziehen, baß die Condemnirung sammtlicher aus der Tuͤrkei kommen⸗ den oder dahin gehenden Ladungen ein fronmnes Werk sei, welches den Areopag von Aegina zu gleichem Range mit dem Rathe Gottfrieds von Bouillon erhebt..
„Diese achtbare Gesellschaft bildet mit den Korsaren eine vollkommen gleichartige Masse, und man kann mit Wahrheit sagen, daß sie gleiches Interesse mit ihnen haben, indem es gewiß ist, daß die Mitglieder des Prisengerichtes den größten Antheil an dem Ertrage der condemnirten Schiffe haben. Sie würden sich uͤbrigens wohl huͤten, ein gekaßer— (es Schiff loszusprechen, weil in diesem Falle die Maun⸗ schaft des Kapers ohne Gnade uͤber sie hinfallen wurde; alle Arten von Interesse vereinigen sich demnach, um ihnen solche Sentenzen vorzuschreiben, wie sie taͤglich von ihnen gefallt werden ; 333 3
„Jedes Mitglied des Gerichtshofes hat uͤuberdieß fuͤr eigne Rechnung irgend ein Korsaren⸗-Schiff ausgerüͤstet, und es läßt sich daher an dem guten Willen des Richters, jedes Schiff als gute Prise zu erklären, nicht wohl zweifein, da der Werth sehr oft ausschließend in seine eigne Tasche faͤllt. = Nachrichten aus Corfu zufolge, war der dem Lord Cochrane gehörige Schooner ünicorn, commandirt vom Ca— stain Alcrander Christal, in der Nacht vom 29. auf ten 50. November von Porss auf der dortigen Rhede angekom— men. Seit Ankunft dieses Fahrzeuges verbreitete sich zu Corfu das Geruͤcht, Lord Cochrane sei wieder in englische Dienste aufgenommen worden. So viel ist gewiß, daß statt der Griechen, welche vordem die Schiffs Equipage des Schoo⸗ ners Unicorn ausmachten, die Bemannung desselben gegen— waͤrtig aus Englaͤndern besteht.
von Zea, wo er wegen Streichen, die man uberall, außer