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. 36mni 8 ner g 11 2 — ; machte. Injwist man noch etwas Geschehenes festzuhalten, also sei deren Vernichtung nicht die Hoffnung eines — 2 — — traf 2 ihre Bestimmung) — gegen die allgemeine Praris (in ie,
e kraftigsten Maaßregeln., 15 23 . 33
in Asche gelegt worden. Die Zahl der Studirenden zu Löwen hat sich seit drei
ahren fast verdoppelt. e 2. Wahrend des vorigen Jahres wurden zu Groningen ge⸗ boren: 595 Kinder, 32 1515 Persenen starben; in Amsterdam wurden ös9g0 Kinder geboren, dagegen starben S210 Personen. — 24 Stéckholm, J. Januar. Die Berathschlagungen des Staatsraths uͤber die neue Omganisation des Adbministrations⸗ wesens waren in Folge des Ablebens des Freiherrn Wirsen auf einige Zeit unterbrochen; allein sie sollen unverzüglich wieder beginnen, und man hosst bestimmt, die Justiz streng von der Administration geschieden zu sehen. Die ubrigen Fragen durften bis zur Versammlung der Reichsstaͤnde aus⸗ gesetzt bleiben. ; r Auf dem Norwezischen Storthing, der nächsten Som⸗ mer gewiß zusammenberufen werden soll, werden mehrere höoͤchst interessante Fragen, z. B. wegen Erweiterung des Conscriptions⸗Gesetzes, wegen Verbesserung des Gesetzes uͤber die Wahlen der Stort ) ings-Mitglieder, eine Veranderung 36 . 22 3 3 Die Frage wegen infüͤhrung des Adels soll j diesmal, wie es heißt, un⸗ berührt bleiben. * /
Warschau, 5. Januar. In einigen Gegenden der Woywodschaft Sandomir ist viel Schnee gefallen, man hat mehrere Leichname, besonders aber um den Kahlenberg, zwölf Meilen von Radom, gefunden. Die Kaͤlte hat zuge⸗ nommen, und die Weichsel ist zum zweitenmale zugefroren.
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mer wirkend, rend der Sitzungen von 1819, i822 und 1825 vernichtet werden sollen, — ob, vorwärts wirkend, denn auch die kuͤnf⸗ tige Kammer von 1531 an diesen Beschluß gedunden sein, demnach diese Re gleichfalls den Flammen übergeren — müssen? Wie es denn sei wenn die kuͤnstige Kam * an diesen er e. 2 solgerecht bios di · 26 über die gehei⸗ 3 ingen der Sitzung von 1825 vernichtet wer⸗ t Redner erörterte sodann, daß dieser An⸗
neten
schluß nicht gedunden erachtete, in wean s⸗
mer) denn in drei Sitzungen (1819, 1822, 1825) habe man diese Register nicht vernichtet, sondern aufbewahrt. Frhr. v. Leonrod ging nunmehr auf die Grundbehauptungen und Motive des Antragstellers uͤber, welche er auf H zusammen⸗ faßte; er hob namentlich die erste Behauptung heraus, „daß diese Aufbewahrung von Abstimmungsregistern vom Gesetz nicht rdert sei.“ Er entwicke te, daß diese Aufdewahrung in lage M, Titel 2. 8. 15. und 16. der Verfassungs? Ur kunde, im §. 92. des Geschafts⸗Neg „wenn auch nicht ausdruck ich geboten, so doch auch nicht verboten, — daß sohin, das Besetz weder ausdruck ich verbicte, noch ge—⸗ biere, die Vermuthung fur die Ausnahme, sen⸗ dern fuͤr die Regel streite; die Regel aser sei, daß man Pro⸗ tokolle, Abstimmungęsregister ꝛc. aufoewahre. Auch, war in streitigen Fallen rechtlich inmer entscheide, der Vesitzstand spreche für die Aufcewahrung, denn die Register von 1819, is22, 1835 seien noch vorhanden und im Besitz der Kamm mer. — Es frage sich ferner, ob dieser Antrag einen Zusatz zu der Verfassungs-Urtunde bewirken solle, oder einen Jusatz zum Geschaͤstsreglement? Erstern Falles fei die Kammer in. kompetent zur Beschlußfassung, denn die Kammer duͤrse über derlei Zusatze nur dann berathen und beschließen, wenn die Int tiative hieju von der Regierung, welcher sie zustehe, gegeben worden; (ftztern Falls sei zu bedenken, daß das Gesch ice reg e= ment im Jahre 1825 nicht unmittelbar und aussch ießend ven der Kammer ausgegangen, sondern im Benehnien mit ect Regierung entstanden fei; Zusaͤtze und Ab noerangen hier⸗ ber müßten deinnach auf demselben Wege, wie das Regte⸗ ment selbst, entstehen, im Benehmen mit der Regierung. — Was die dritte Behauptung des Antragstellers detrafe, „daß das Resultat der geheimen Abstimmungen hinlänglich konto lirt sei,“ so möge nur der Fall bedacht werden, das durch einen e der Abzählung der Stimmen sich nri— serweise eine rät statt einer Minosrtas heza. verse und ; wenn nun in solchem Falle, der nich. nile moglich, sondern auch höͤchlt wichtig sein tönzie, R Ham mnie nen entstünden und eme Verichtijüng nöthig waärc, wie konnte solches geschehen, sobaid die Register Uher die geheü men Abstimmungen, aus denen lediglich soe che Brichtu zen hervorgehen könnten, vernichtet werden? — Wg eie vierte Behauptung ande lange, „daß die Uebung der ersten Kammer fur den Antrag spreche, so könne Anke g elle, vn es eme solche lebugg gebe, doch nur außergerichtlich wis n, — es sei solches fuͤr die zweite Kammer nicht akten mann ver han⸗ den; zudem, warum könnte man nicht eben so gut der Urn bung der ersten Kammer jene der zweiten entgegensetzen 7ꝛcꝛc. Der Nedner schloß mit dem Ant ag, die Sache deim Aiten, schin diesen Antrag auf Vernichtung der Regester Üder ge— heime Aostimmungen, beruhen zu lassen.
Es aàußerten nunmehr noch mehrere Ab)eordnete vom Platz aus ihre Ansichten oer den vorliegenden Gegenstand die Abgeordneten Graf v. BenzelSternau, Nabel, Schmidt, Ziegler, Klar äußerten sich segen den gestälkten Autrag; des⸗ 25 die Abgeordn, Heinze mann, ö und der zweite
ekret r Häcker; für den Antrag sprachen die Abgeordne—⸗ ten Thinnes, Lösch, Lechner, Clarus, Graf v. Armaneperg (mit der Modisitation, daß dein Antrage nach den Werten „auf unzweiselhaste Art zu Protokoll gebracht“ noch beige 6 werde „und dieses ven der Kammer anerkannt ist.“
ndres, Socher (in der Art, daß nue die geheimen Abstim. mung t egister einer jeweiligen Wahikammer wer⸗ den sollen. Nachdem der Antragsteller Frhr. v. Closen chluͤßlich noch in die Widerlegung der gegen feinen —— de tungen eingüng und hierauf die fuͤr seinen Antrag enden — . ge draͤngt darstellte, frug das ersteng, „ob sich die
aufgestellten Grunde und
ir der Sache sei (Protokolle seien da,
Kammer suͤr kompetent zur Veschluß fassunz über den vor iegen⸗