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; . durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 20. d. M. ö kann ihre Freude uͤber diese erste Maaßregel des jetzi⸗
den fuͤr Handel und Manufacturen erhalten. Unter den ihm ein, g
. sische Staats- zeit ung.
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Berlin, Mittwoch, den zosten Januar 1828s. ö.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Bei dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht . zu Breslau sind die Auskultatoren Grasnick, Fuß, v. Prittwitz und Landshutter zu Ober⸗-Landesgerichts⸗Ne⸗ ferendarien ernannt; w. Köoͤnigsberg ist der Ober- Landesgerichts⸗Ausculta—
u ; ; tor Ee n ùͤller zum Referendarius befoͤrdert worden.
Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung —
. zu Arnsberg ist der Candidat Friedrich Walther aus Soest von der evangelischen Gemeinde in Roͤnsal zu ih⸗ rem Prediger erwaͤhlt und als solcher bestaͤtist;
zu Brom berg ist der bisherige Candidat der Theolo⸗
gie, Carl Emil Bremer, zum Pfarrer der evangelischen
Gemeine Gradowo;
zu Coblenz ist die erledigte evangelische Pfarrei zu Laufersweiler, Kreises Simmern, dem Predigtamts-Candida= ten Ludwig Schneid er zu Kirchberg verliehen;
zu Erfurt ist der Candidat des Predigtamts, Wilhelm Bachmann zum Pfarrer in Kleinwelsbach, im Kreise Lan⸗ gensasßza, und der zeitherige Pfarrer, Christian Ludwig Gott⸗ fried Sorger zu Weißbach, zum Psarrer in dem Filialorte Neuenbeuthen, im Kreise Ziegenruͤck ernannt worden.
zu Köln ist der Geistliche Peter Wilhelm Hilgers aum ersten Viear bei der Pfarrkirche St. Martin in Eus—
kirchen ernannt worden.
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Zeitungs-Nachrichten. ᷣ u , Paris, 23. Jan. Vorgestern fr
fruͤh um 11 Uhr wohn⸗
ten Se. M. begleitet von den Ministern und Großwürden⸗ traͤgern des Reichs, in der Schloßkapelle einen ,
Gottesdienst zum Andenken Ludwigs XVI. und der Königin Maria Antoinette bei. ö
. Der Minister⸗Staats⸗Secretaͤr und Praͤsident des Ober⸗ sten Rathes fuͤr Handel und Colonieen, Graf von Saint—⸗
tel eines Minister⸗Staats⸗Secretaͤrs im Departement
nen Befugnissen nennen wir vorzugsweise: Die Boͤr= Ras Polizei, und die Ernennung der Wechsel⸗ Mätler, mit
ö. derer an der Pariser Börse, die nach wie vor
Abschaffung von Jahrmaͤrkten;
Minister und Deputirte Graf schof von Beauvais, der Deputirte Graf von la Bourdon⸗
inanzminister ernannt werden; die Ansetzung und X ; *
die Verwaltung des Conser⸗ vatoriums der Kuͤnste und Gewerbe, und aͤhnlicher Institute; die Ertheilung von Patenten; die Ausarbeitung aller, den innern und aͤußern Handel betreffenden Gesetzes⸗ Vorschlaͤge und Koͤnigl. Verordnungen; u. s. w.
Der Moniteur enthalt nunmehr die Namen der Mit⸗ 6 der (gestern erwaͤhnten), von dem Justiz-Minister in Vorschlag gebrachten Commission, welche den Zustand der geistlichen Schulen untersuchen soll. Es sind folgende neun: der Erzbischof von Paris, der Staatsminister Vicomte Lainé, der Praͤsident des Koͤnigl. Gerichtshofes Baron Séguier, der Baron Mounier (alle vier zugleich Pairs) der Staats⸗ lexis von Noailles, der Bi⸗
naye, der Deputirte Hr. Dupin der Aestere, und Hr. von Courville, Mitglied des Rathes der Universitaͤt. Der be⸗ treffende Bericht des Großsiegelbewahrers an den Konig lau— tet wie folgt: „Sire, die Nothwendigkeit, in allen geistlichen Schulen zweiter Classe die Handhabung der Reichsgesetze zu sichern, ist allgemein anerkannt; die Maaßregeln, wesche diese Nothwendigkeit erheischt, muͤssen vollstaͤndig und kraͤftig sein; sie muͤssen sich unserer politischen Gesetzgebung und den Grundsaͤtzen des franzoͤsischen Staats-Rechts anreihen; sie betreffen gleichzeitig die heiligen Rechte der Neligion, die des Thrones, die vaͤterliche und haͤusliche Autoritaͤt, die von der
Verfassung verbuͤrgte religioͤse Freiheit: sie koͤnnen daher nicht
reiflich genug vorbereitet werden, da sie keinem der Haupt⸗ Interessen des Landes fremd bleiben. Damit dieses nun mit völliger Sachkenntniß geschehen koͤnne, so sind Ewr. Maj. Minister der Meinung, daß es nuͤtzlich und dienlich sei, die betreffenden Thatsachen zuvoöͤrderst außer allen Zweifel zu setzen, sie mit den Gesetzen zu vergleichen und die, zur Aufrechthaltung dieser letztern als unumgaͤnglich nothwend erkannten Bestimmungen einer ausfuͤhrlichen gruͤndlichen Pr fung zu unterwerfen, bevor sie im Minister⸗-Conseil zur Be⸗
rathung kommen und der Bestaͤtigung Ewr. Maj. vorgelegt
werden; sie (die Minister) haben geglaubt, daß dieses wichtige Geschaͤft, der Natur der Sache nach, Maͤnnern anvertraut werden muͤsse, die durch ihren Rang, ihren Stand und ihre
Kenntnisse als dazu vorzugsweise geeignet erscheinen.“ Hier⸗ 33. folgt der Vorschlag 3 —— neun Mitglie⸗
der. Der Koͤnig hat denselben unterm 20. d. M. genehmigt
Man sieht aus diesem Berichte, daß die gedachte Comm ston keineswegs den Zweck hat, die Gesetzlichkeit der Eorporationen zu untersuchen, wie der Courrier fran gais sol⸗ es in seinem Blatte vom 21. verkuͤndete. Die Gazette de
en Ministeriums, von welcher Viele bisher geglaubt, daß sie ,, fuͤr die Jesuiten ausfallen würde, nicht ver= bergen; sie aͤußert sich daruͤber wie folgt; Es ist nicht zu laͤugnen, daß sich schon seit mehreren Jahren ein Gefuͤhl der Unbehaglichteit in Frankreich wahrnehmen laͤßt, das mit dem