übergeben worden. Diese Vertheilung der Gewalt habe zu Spaltungen Anlaß gegeben, in Folge dessen sich die genann—⸗ ten beiden Oheime gegeen die Regierung auflehnten. Man hätte, meint der Verfasser, Regentschast und Vormundschaft in der Person Eines indischen Prinzen, dessen fruͤheres Betragen schon Zutrauen eingeflößt hatte, vereinigen muͤssen. Zunaächst fuͤhrt er als eine andere Ürsache der Unruhen die Verfügungen des ehemaligen Generalgönverneurs an, wonach den Europäern und Chinesen nicht blos untersagt wurde, sich ferner in dem Gebiete der indischen Fuͤrsten anzusiedemn, sondern alle bereits angelegten Pflanzungen aufzugeben. Als Mittel, die niederlandische Herrschaft im Gebiete der Fuͤrsten zu befestigen, schlaͤgt der Verfasser vor, diesen letztern be⸗ nmerkbat zu inachen, daß ihre eigenen Großen, durch die Ve= nutzung vieler ihnen innerhalb der Provinzen uͤberlassenen Landstrecken eine zu große Ungbhängigkeit erwerben, und den Fuͤrsten vorzuschlagen, diese Ländereien dem Generalgouver⸗ nement zu übertragen, welches dagegen jenen Großen diesels= ben Vortheile wuͤrde zukommen lassen, die sie bisher ge—⸗ nossen. Zwei andere in der Dentschrist angegebene Mittel sind: Revision der Zollgesetze und Verhuͤtung der Erpres⸗ sungen, die sich die chinesischen Zollbeamten gegen die Ein⸗ ebornen erlauben, und endlich Abschaffung des unmaͤßigen Gebrauchs des Opiums, der zur Demoralisirung der Java—⸗ ner so viel beitrage. Im Allgemeinen wuͤnscht der Ver⸗ fasser strenge Gerechtigkeiteliebe gegen die Eingebornen, de⸗ ren Charakter er mit güͤnstigen Farben schildert, und Be⸗ guͤnstigung europaischer Ansiedelung, auf die allein sich die niederlaͤndische Regierung stuͤtzen konnte, und von denen sich auch Bildung und Liebe zur Ordnung unter den Indiern verbreiten wurde. Deutsch land.
Vom Main, 12. Febr. Folgendes ist eine Uebersicht der hauptsaͤchlichstin Verhandlungen, welche in der Kammer der bairischen Abgeordneten in den Sitzungen derselben vom. Jan. bis einschließlich zum 6. d. Mts. statt gefunden haben. Don Seiten der Regierung sind der Kammer in diesem
itraume zwar nur zwei neue, doch keines we s unerhebliche,
inde vorgelegt worden. Der erste ist der dem Koͤ⸗ nige von dem ß 2 ech en fe ͤ Bericht nebst den GSeneral-Finanz⸗Rechnungen don den Jahren 1823— 1824 und 1824 —18251, als den 2 letfen Jahren det im Ganzen einen Zeitraum ven 6 Jahren umfassenden ersten Finanz Periode. An einem jeden dieser Jahre stellt sich die Staats Einnahme auf 31, 126,511 F. unb die Ausgabe dagegen auf 31, 017, 59b. Als die Ursache des in den verflessenen sechs Jahren entstandenen, im Ge⸗ sammt ; Vertrage auf 13, 67 1.071 Fh. sich kelanfenden Defieite wird theils das Ausbleiben einiger Einnahmeposten, zum Theil aber auch die durch Umstaͤnde veranlaßte Ueberschrei tung ge⸗ wisser Ausgabe- Postricnen, jedech mit dem gleichzeitigen Be⸗ merken, angegeben: daß demselben durch das im Anfange der gegenwartigen Regierung angeordnete Ersparungs system be⸗ reits begegnet sei. Das Staatsschulden⸗Wesen anlangend, so geht aus dem erwahnten Berichte hervor, daß die am J. Ottbr. 1818 auf 112,913,153 Fl. angegebene gesammte EStaatsschuld, sowohl wegen Tiggung mehrerer zwar erst spaͤ⸗ ter eingegangener, jedoch auf altern Rechtetiteln beruhender Liquidationen, als auch wegen nothwendig gewordener Deckung von Ausfallen im Staat Haus halte, vermittesst des Tilgungs fonds am 1. Dctober 1825 nech 111,005, 44 Fl. betragen hat. Der jwelte an eben diese Kammer gelangte Gegenstand ist der urf eines Zollgesetzes und einer neuen Zollordnung. In dem seit der ersten tände⸗Versammlung durch das Ge⸗ fetz vom 22. Juli 1819 eingeführten allgemeinen Zoll Tarif waren wegen mancher wuͤnschenswerth erschiencnen Abande⸗
mgen auf den Grund eines s Gesetzes vom 11. Sep⸗ y 18235 von Seiten der nach Maaßgabe der commerciellen und sndustribsen Erfordernisse des Landes ver⸗
1 ne Erhöhungen und Veränderungen der Zoͤlle previ . — worden, welches Previsorium auch dem⸗ e die Verordnung vom 28. Dec. 15826 wirklich voll. e , d,, ee nei Amer len uns da fes ger, rtzes und det mut ist der Hauxnmhweck des jetzt vorgelegten Zollge⸗ . den 283 Verband ung stehenden neuen Zollordnung.
2 ien, der weiren Kammer von der Re— gierung eee fen, ist einer der wich⸗
figsten der wegen dur * den Departementaltäthen = 6 —— schen NRheinkreises nage ter- Jr Der Tee e.
I
kreis dieser Collegien sollte hauptsächlich die Demrheilung der Sttuern auf Bezirke und Gemeinden, die Enrsch· Ming der dieserhalb eingereichten Beschwerden, die Verwaltnnz der Ausgaben des Kreises, so wie die Neviston über dir fel
ben, die Mittheilung der Wünsche und Bedürsnisse de⸗ Krejses
an die Regierung zum Gegenstande haben. Ein hierauf sie
beziehender, der Staͤnde⸗Versammlung im 8 gelegter, Gesetz Entwurf werde zwar von der zweiten Kammer, von der Ersten jedoch nur mit sehr wesentlichen Modifikationen, angenommen, welchen demnaͤchst jene ihren Beitritt versagte. n ihrem diesmaligen Entwurfe hat die Regierung die fruͤhern Aus stellungen zu beseitigen gesucht, indem sie sol⸗ chen auf volle Repraͤsentation aller Stande bastet. Bei vorläusiger Pruͤfung des Entwurfeè durch den dritten Ane⸗ schuß der Kammer waren von diesem noch zwei Modifika⸗ tionen hinzugesüigt worden, nämlich, daß der König nach demselben Zahlemverhaltuisse auch die wirklichen Mitglieder des Landrathé ernennen, die Hauptbefugniß des Landraths aber sich auf Regulirung der von den Standen bewilligten nothwendigen Kreielasten beschranken selle. Die Negierung erklarte sich zwar damit einverstanden, von Seiten der Kam mer sind jedoch in sehr umstäͤndlichen Plenar⸗-Berathungen neue Ausstellungen dagegen gemacht worden. In einer am 28sten v. M. — geheimen Sitzung ist hierauf der urspruͤngliche Entwurf der Regierung einstimmig ver⸗ worfen, dagegen nach den einzelnen Modisikationen ange⸗ nommen und hierau von der zweiten Kammer sogleich der der Ersten zur diessaͤlligen Berathung uͤbergeben worden.
Ein anderer gleich im Anfange von der Regierung vor⸗ gelegter und debattirter Gesetzesentwurf betrifft das Staatt⸗ gut und die Ausscheidung des Königlichen Privateigenthumz von demselben, wofern die Cinver eibung derselben in das Vermö⸗ gen des Staats nicht ausdrücklich von SF. Majestaͤt verfuͤgt worden sei. Nichts konnte billiger sein, als ein Vorschlag dieser Art, und so ward denn auch derselbe sogleich von der ersten Kammer, sodann auch von der Zweiten mit großer 8 — —
as die Verhandlungen der Kammer der Reichs
anlangt, welche — nicht öffent ich, — nur in ihren Resultaten zur 6ffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht werden, so ist zu bemerken, daß von dieser Kammer genehmigt und an die zweite Kammer abgegeben worden — a] der obenerwaͤhnte Entwurf wegen des Staate guts
) der wegen einer revidirten Indigenatsordnung, ) der wegen einer naͤhern Bestimmung der Versassungeurkunde in Betreff der Fermation der Kammer, weicher auch bereit die Majoritat fuͤr die Regierung gůnstiger gestellt Lat.
— In der 21. Sitzung der Kammer der barrisch ordneten, am 8. Febr., wurde nach Verlesung 838 — Antrag des Abgeordneten Lechner auf Gleichstellting der Ma— gisiräͤre jweiter und dritter Klasse bestehenden Einlaäufz, darch den Abgeordneten Freiherrn von Arctin über den un der Lammer der Reicheraͤthe genehmigten Gesetz Enn urf: die Bildung die ser Kammer betreffend, im Namin des ritten , , der aus unbedingte Annahme
. e J 23 ö . Fortsetzung der Dielussien uͤber
An der 22. allgemeinen Sitzung der zweiten
wurden, nach Verlesüng des Pr n der n.
umter letztern ein Antrag des Abg. Krämer, die Einschraͤn⸗
kung der Gewerbs⸗Freiheit ben die Erörterungen über
den Gesetzes⸗ Entwurf des Malzaufschlages sortgesetzt. Erst
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un e ist von raͤsid
12. 8 . worden. n, Denstes 3 e. Majestaͤt der König von Baiern haben den bäshe⸗
Königl. Ober⸗Studienrat ;
ger er, 2 . m. Am 7. d. wurde der Rosenheimer Bote Straße bei ö nachdem er von der —— 1 Gened armen durch den Wald kurz zwor verlassen war, von 7 Räubern angefallen, die ihn zu Boden warfen, und sich der in seinem Wagen befindlichen 10 000 Fi. Acrarial- Cel der bemaͤchtigten. . e in re aus Triest vom 29. ĩ gemeinen Zeitung) meldet: Emm von . 6 2 2 nes Linien. Insantexie⸗Negiment wird nach 4426 rechen um daselbst gegen eine Nauberbande, die sich auf der Gren ⸗ Hier solgt die Beilage.
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