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11 AII9gem einen Preußischen Staars⸗ 321t*ng Nr. 42
gemeinschaftliche Rech der vereinten Staaten erhoben; zedoch kann jede — Regierungen an der gemein— samen Gränzlinie auf ihrem Gebiete — — len und Schutzwachen errichten, welche sie allen zur der Salz- und Malz⸗Einschwaͤrzungen oder anderer Defraudationen ihrer indirekten Auflagen für noth—⸗ wendig findet. Die Regierungen der vereinten Staaten — auf einseitige. Anordnungen und Vertraͤge, die Zollverhältnisse mit andern nicht zum Ver⸗ ne gchöͤrigen Staaten zum Gegenstande haben; sollte ene oder die andere derselben sich in den Fall versetzt schen, mem dritten Staate seinjeine Begänstigungen nicht wohl ver— ** 2 1 so sell 1 in. dem . fur
ergebende Einnahmsminderung oder Aue
. leisien. Dagegen werden die beiden (gestern gemeldete) lerhöchsten Parlctenten ihre Bemühungen dahin vereini, sich bereit aufgeklärt; der Führer des Wageng war selbst Sen, daß dem Zollverbande auch andere angraͤnzende Staa der Rauber, und die vermißte Geldsumme ist sogleich wieder ten beitreten. Ueber die Zollordnung und Zolltarife, nach beigeschafft worden.
denen die gemeinschastlichen Zölle erhoben werden sollen, — Im Königreich Hannover sind, zufolge einer Kz erden sie sich auf die Grundlage der balerischen vereinigen. Verordnung vom 34. Jan. d. J. die Privat Feuer 2 Der Remmertrag der Zölle wird unter den vereinten Staa⸗ Q nach dem Verhästnisse ihrer resp. Bevolkerung gethellt. Die untern Zellerhebungs, und Aufsichtestllen werden nach gleichstrmigen 6 Vestimmungen mern, besett und instruirt. Zum Behuse der en Zo — — soll in- edem dieser beiden Staaten eine eigene und selbststandige Oterzedl⸗· Abmimistration bestehen. Di Formation derselben und die — Cr s er bleibt seder bei⸗ ierungen überlassen. Der ungekreis derselben wird durch eine besondere D. naͤher bezeichnet wer⸗ den. Die Oberjolladministtatlon des einen Vereins staates wird durch einen General Bevollmächtigten des andern kon- trellirt. Jede Aussertigung derselben unterliegt seinem Daa; denn Mangel desselben macht sie krastlos. Ve—⸗ fürchtet er, daß aus dem Vollzuge der Weisnng suͤr den Bertin ein Schaden erwachsen könnte, so kann er bei Ein⸗ theilung des Visa, Protest unter Anfuͤhrung der Gtuͤnde einlegen. Auf den Grund eines solchen ä kann der Ser sralbevellmächtigte, wenn die der Oberzolladministratlon vorarfetzte Staatsregierung nicht zu rechter Zeit Abhuͤlfe een Kälte, den Rikurg an den Genera kongteß ergreisen, dessen ied er ist, und lber dessen Wirkungekreig unten der Mäher- gesagt werden wird. Findet der Generalkon,
das scch daraus Schaden ergab, so muß ihn die Ne— 2 deren Administration dazu Anlaß gegeben. Nääüen kann er die Zollerhebungestellen seintr
* — Vollyuge derjenigen Maaßtegeln anweisen, eich n kration, be welcher er accreditirt ist, für nöthig Tachtet, Vom 1. Ii sie n * die ö. 2 d Oberzollad⸗ , eine umfassende Kentrolle der Zollscheume wird in München ent dememschaftliche aus Deamten der resp⸗ Regierungen Imi mäßig jusammengesetzte Anstalt gebiert Aligemein: nerktnumgen und Reglementarverflgungen zu Vollziehung ren der Zelletknumng und der Verwaltungäendrmen sollen zur Er deep
der Einheit in der Regel immer nun von beiden . nach verläusigem Einverstandnisse gleichzeitig 8
aufhören. Die Anzahl der Lagerhaus und Zollanstalten — im 22 Baiern auf 36, in Wuͤrtemberg * , , ,, bei, o en
so 1— werden, daß im Durchschnitte höchstens Eine
V ‚ Anstalten einer polizeili Aussicht und Con⸗ 23 — 2 6 oder au slaͤndischen Prtwat. Jeuer⸗ Assecuran / Gesellschaften, denen, nach Vo
ihrer Statuten, Pläne und senstigen ingungen, von dem Königl. Cabinets⸗Ministerio hierzu die Erlaubniß ertheut * dürsen in dem he e, ihre Geschafte betreiben.
n 2 * ö 8. oder —— de,. 3 * — au⸗ n — geen Teueregesahr versichern zu laffen
Gegenstandes ö d. — t untersagt: auch darf Niemand, ohn? eine
Feuer- Assecuranz Austalten versichern lassen. Frankfurt am Main, 13. Febr. Unser Ceureblatt beweist deutlich wie wenig Geld für den Verkehr in An spruch genommen wird — alle öprocentigen Staatepapiere
Ko 5 Fl. 15 Kr per 150 Frankf. Gewicht ig auegehen. Jeder einzelnen Negierung der Wetgen 8 z ,. 190 26 ö ö Wmnten Staaten diebe aber vorbehalten, die Deumten und Hafer? 10 . Das Frankfurter Malter Damer far die Zollstellen des betressenden Staateg selbst zu Gerste 44 409 = . — een, und von Ihren Landesbehörden fit den Verem Ce Emm ferneres Sinken ist nicht in bejwelseln, wenn sich 2 de ,, m . * e , — 1 — in den sudlichen 22 ; er u en, von ih⸗ Euro⸗ e Oe, aher , 2 Ane gewagt sein zu behaupten daß
lu lassen, auch gegen ihre k das Degnad. R. daß die Preise auf Derllung vem versahrigen drin ahn⸗ Der * ee. — 2 weichen werden. ö — 241 mart. ,,, , , , , ,, , ,.
Einem samkeit der in den Generalprivilcgien önig zufelze, Ct die Einfüh Gesetz· é mit dem glaän ,, n, , , ,, , n , eins elle crwa noch nd umnschaeneer msen wemnimen, mb sos ga , de,