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Organisation der Stadtgerichtsbarkeiten beauftragte Com, mission ihren Bericht ab. Sle erklärte darin zuvörderst, daß das gedachte, von der Deputirten⸗Kammer bereits angenom- mene Gesetz zwar von der höͤchsten Wichtigkeit und von der unbedingtesten Nothwendlgkelt zur Ausführung der Ver fas— sung sel, daß indessen ein bloßer Blick auf den vorliegenden Entwurf sie auch von dessen Unzulänglichkeit übereugt habe, derselbe seinen Zweck nicht erfülle, mit der Charte nicht nmal in Einklang stehe, und unter den gegenwärtigen Um⸗ ständen überhaupt unausführbar sei. Nach der Verfassung solle nämlich die Zabl der Schoppen, welche die Stadtgerichts⸗ barkeiten bilden, die Ausdbung ihrer Amtsverrichtungen, die Auflegung (ihrer . die Verwendung ihrer Einkünfte und alle ihre . ee f. durch das Gesetz bestimmt und festgestellt werden. Gleichwohl sel in dem detreffenden Ent⸗ wucfe dieser wichtigste Theil des Gesetzes wovon die Nätz⸗ lichkeit der städtischen Kammern und die Verdesserung ver⸗ schiedener Zweige der Verwaltung, welche die Wohlfahrt der ——— 6 en, 3 . . u. 1 be⸗ darauf, die Anzahl der ppen zu bezeichnen,
8 die directe Wahl an die Stelle der seit den ältesten Zel⸗ ten der Monarchie üblichen indirecten ju setzen. Demun⸗ tet, weit entfernt, den 6 2 Aus⸗ ang so wichtiger Gegenst nde zu tadeln, sinde die Com⸗ daß er in sofern noch sehr 22 und mit Um⸗ aßt sel, als er wenigstens das Reglement der städ⸗ üischen Kammern unverändert lasse, deren Befugnisse zu der 83 ung und den jetzigen Gewohnheiten und Fortschritten
eistes Cultur nicht mehr paßten, und zuvor noch einer st
von den Cortes vorzunehmenden rm bedurften. Mit demselben Rechte nf aber auch die Commisston, daß der Entwurf in allen semen 6 Theilen voreilig und unzei⸗ tig sei, da er die Zahl der Schäppen und ihrer Stelloertre, ter nach der Distrleté⸗Bevolkerung feststelle, ein solcher Plan aber nicht ausführbar sei, so lange nicht eine neue Eintheilung des kandes Gebiets, welches beträchtliche Veranderungen erleiden werde, statt gefunden habe. Nach bemerkte die Commission, daß nach dem dien Artikel des Entwurfs die einzigen Individuen, welche zu Schöppen, Anwalten und deren Stellvertretern
gewahlt werden könnten, di en wären, die das Stimm gewahl 3 ej ⸗ .
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in den w. ungen hätten, mithin nur
8 n mmen von nas Fr. von er Vedienun en; es gäbe im zen ortugals — ** man vielleicht 37 einen einzigen inwohner finden würde, der ein solches Einkommen hatte. Aus allen diesen Gründen war die Commission der Mei⸗ nung, daß es nachtheiliger sein möchte, die vorgeschlagenen Manßregein anzunehmen, als die stättischen Lammern in shrem gegenwartigen Zustande noch eine Zeit lang beizube⸗ en, und siimmte sonlach vor der Hand noch für die Ver, fung des vorgelegten Entwurss.;: Der Graf von San 1 Fo. bei dieser Gelegenheit eine sehr kräftige Rede, 3 er sich über den gedachten Gesetz⸗ Entwurf in folgender Art dußerte. „Es handelt sich,“ af er, „von der wich⸗ tigsten Angelegenheit, welche seit unserer ersten Zusammen, kunst im Jahre 1826. in dieser Kammer noch vorgekommen . Der Tommisstonsbericht über den von der Deputirten⸗ ammer angenommenen Gesetz Entwurf in Betreff der Or= ganisatien der 4 Wahlkammern, wird binnen Kur⸗ em zur Berathung kommen; — ein Entwurf, welcher, wenn ihn die Pairs Kammer gleichfalls annähme, was ich nicht hoffen will, der ohnehin schen hinlänglich erschürterten Mo⸗ narchle den Todesstoß versetzen würde; diese Kammer und alle dle wärdigen Pairs, woraus sie besteht, verlangen die von unserm Herrn Dem Pedre uns verwilligte Charte; aber sie verlangen sie so, wie sie verstanden sst und sem muß; nicht se, wie eine revolutlondre und republitanische hei, die schen lange in dieser Hauptstadt besteht und seit einigen Tagen auf eine furchtbare Weise entwickelt sie verlangt; — eine Parthei, die weder Geseg noch 3 anerkennt, und die allein dahln trachtet, die Monar⸗ chie * stören und bie in lhre Grundfesten zu erschüt, tern, die Matlon durch die Anarchte zut Demokratie zu führen, und eine Volke, und republikanische Reglerung elnzusetzen, derjenigen gleich — welche die gottlose . vom Jahre 13 durch iz Böenamnte Charte vom J. Juli 182 eins, gefuhrt hatte. Nachdem der Ned ner auf die mancher lel Hinder nässe bingedeuter, die sich der Annahme des mehr erwähnten Gesetzz Entwurfes n den Weg stehren, schleß er sich zuletzt dem Antrage der Cemmissten, den Cutwurf vor der Dand zuruͤckjuweisen, an, wobel er indes ertlirte, daß er die Worte
1 —
vor der Hand“ gern wegstreichen möchte de de Erne, 8. e n, zut erat — sollte, stets im Ganzen wie in seinen einzelnen eln be⸗ kämpfen wurde, in seiner 2 en Fassung niemals
so schloß der Redner, „ohne ihn giebt es keine ———— ri
Nach uͤbereinstimmenden Berichten aus den Fuͤrstenthü⸗ mern (sagt ein von der Allgemeinen Zeitung mitgetheiltes Schreiben von der Moldauischen Gränje, vom 14. Febr.),
errscht dort gr — y' — wegen der bevorstehenden eignisse; man suͤrchtete täglich den der en. Von Tuͤrkischer Seite ist zwar (wie letzthin gemeldet) den Soldaten aufs strengste verboten, die Donau zu 6 ten; allein die Beschli-Agas durchsiehen die Hirse ümer und requlriren alle e, die sie erreichen können; in der Moldau wurden * Ho we 3 — Das Nussische auptquartler befand sich, N en aus Kiew vom 7ten ebruar zufolge, damals noch dort, erwartete Jedoch Befehl ee,
— Die genannte Zeitung erner 2 j außerordentli — er Schrei aus Kon⸗
ar: Die Versolgung
antinopel vom 4. r: en gegen die EChristen aller Nationen dauern sort, und be en alle Gemürher. Keine Religion, kein Alter und echt ist mehr verschont. Alle 6 der christlichen Gesande ten, die für ihre eigene Sichechen besorgt zu werden anfangen, sind fruchtlos. Die Hauptstadt bietet nur ein Dild der Ver solgung, Anarchie und des Elendes dar. Galata und Pera e. * * und 22 8 — —— ü ngelegten Soldaten la au r andere sten ; waltthätigkeiten befürchten. . Die ruhige Haltung, welche die hiesige Regierung unter den schwierigsten Umständen zeigte (heißt es in einem an eiben von demselben Datum) ist sa wohl auf immer 2 3 wehr kennen, und daß imme der Vernunst kein Gehör mehr findet. R Konstantinopel und Smyrna werden fortwährend die ange⸗ sehensten Europäer, anf Befehl der Local Behörden, an Dord der zur Deportation bereit liegenden Schisse gebracht, und nach dem Archipel abgefübtt. Alle Fermans zur Darchschis⸗ fung des Despherus werden verweigert, und die Verbin⸗ dungen mit Odessa sind aufgehoben. Die unglücklichen unir⸗ ten Armenler, die 1 — Mitleiden erregen, sind noch immer den haäͤrtesten Prüfungen ausgesetzt, dennoch halten sie sest an ihrem Glauben, und ziehen den gewissen Unter, *r der Abtrunnigkeit vor, durch welche sie den Schutz des rmenischen Patriarchen erkausen könnten. Taufende vom Mättern wandern mit ihren Kindern in die Vertaunung. Es scheint die Absicht der Psorte, alle Christen von bier entfernen, und sie macht kaum mehr eln Geheimmiß daraus. Die Gesankten der Eurepälschen Höfe sind unaushäörlich muͤbt, den Verfolgten Hülfe zu leistzn, da die e, . Pforte 123 nicht erlaubt, andere se ihrer Theilnahme zu geben. Der Freiherr v. . —— schen seit längerer Zeit litt, konnte bel mständen schwerlich Ge⸗ nesung hoffen; seine Leiden haben sich bedeutend vermehrt, und wir besorgen, daß er, um sich zu erhalten, seinen Posten wird verlassen müssen. Auch fürchtet man, daß, wenn dae forte nicht zu elner gemäßigtern Versahrungswesse zurück ommt, mehrere Collegen des Oesterreichtschen Internunchs Konstantlnopel verlassen dürften. Dem Vernehmen nach haben alle hier noch residtrenden Mimnsster ihre Höse, mit nauer Schilderung ibrer Lage, um neus Jnstructionen ge— ten, um nicht länger in eimer der Würde ihrer Sonde rains zuwider lausenden Stellung bleiben zu müffen — Den äber die freie Schiffahrt im schwarzen Meer, Roisse Spanien und Neapel aner. und der Pforte andrerse darch Traktate sKipulirten Punkten wird bis fetzt von forte dle Ratlsieatlon verwergert, obgleich der zm pamen sie schn genehmigt hat, und von Neapel stäm Nie Ratification erwartet wird.