Parade begann. 6e und freudig wurde aber der Jubel⸗ greis uͤberrascht, als von Stettin aus Se. Königl. Hoheit! der Kronprinz, in Begleitung des . 2 — enten Dr. Sack Excellenz, der hohen Generalitaͤt, den egiments⸗ chefs und mehreren andern Militairpersonen, hier eintrafen und, das . des wackern 6 egers huldteich anerken⸗ nend, ihm Höchstihren Besuch abjustatten == ten, ein in den Allergnadigsten Ausdrucken e e. llerhoͤchstes Ca⸗ binetsschrelben mit den Insignien des rothen Adlerordens 2ter Klasse mit Eichenlaub, überreichten und ed, von er Seite einen kostbaren Ehrendegen, in dessen Knopf Goldtopas mit dem v. Lettowschen — geziert und auf dem Stichblatte eine Höchstgnädige Inschrift gravirt ist, als Andenken hinzufüͤgten. Nach beendigter Parade versam⸗ melt man sich zu einem, von Seiten des Militairs gegebe— nen Festmahle von 170 Gedecken. Der Jubilar brachte die ndheit St. Majestät des Königs aus, und Se. Königl.
der Kr darauf, einem schönen silber⸗ nen Petaie, welcher dem Jubelgreise im Namen der Brigade icht wurde, dadurch die zu geben, daß st⸗ seselben den ersten Trunk daraus auf das Wohl des Ge⸗ erten thaten. Am Abend empfing den ubelgreis der allgemeine freudige Zuruf des Publikums im Theater.
inz geruhten
Leiterarische Nachrichten. Bel Gelegenheit der Erscheinung der Schrift eines ge—
zu Paris, welche die Lehre vom Vesitz nach den Grundsaͤtzen des — Savigny, oder vielmehr die S sche Lehre selbst, zu erläutern strebt, macht das Journal des Debats e so⸗
wohl den Verdiensten unsers greßen er e, als der schon
*
vielumfasfenden und schömen Lehr⸗ dings gehort die Lehre selbst nicht ihm an; a ist kein ger inges Verdienst desselben, daß er es bei uns —— — anstatt 231 — 1 Ausarbe itung und eines ephemeren riftchens lehrten, welche der Sprache, worin Hr. v. Savigny . n wädtammen knadig sind, ein Mittel an .
zal c nt een scheanlen Ansichten dicses Gelehrten nk zu machen. Möchte diese Einrichtung viele Nach
ahmer finden und möchten jedes Jahr aus unsern Lehran⸗ stalten so wie dies bei den deutschen Universitäten geschieht, mehrere dieser kleinen Abhandlungen uͤber Special Gegen / de des Rechts erscheinen, in denen nicht nur manches chütbare Material zu Gründung einer zum Theil noch neunen Wissenschast dargeboten wird, sondern welche auch zu Mustern der Nachforschungen füt die Candidaten des Rechts und den Lehrenden selbst, zu einem toffe zur Erweiterung ihrer Ein⸗ sichten dienen können; Schriften, von denen alljährlich eine 2 Anzahl in den Meßkatalogen Leipzigs sich angezeigt sindet. allen Gegenständen der Römischen Rechtälehre ver⸗ dankt vielleicht keiner der Geschichte in höherem Grade ein neues Ansehen als die Lehre vom Besitz. Wie diese . in den Pandecten sindet, ist sie ein wahres R se an ist gensthigt, * ragen, wie es moglich war, daß die Römer, welche das Re tisch und lückenlos behandelten, das Recht des Besitzes in einer 6a vollstandigen und gleich entwickelten Theorle um. faßten. Wezu diefer Uebersluß? Unseren Ansichten nach ist das Eigenthum ein aber nur elne Hand⸗ — 2 86 8 — r —— * Rechts an er keinesweges Ber tigung in jolchem Grade verdient, um auf eine Stelle in —
also bei , zu dürfen. Warum legte man
t, der Besi rund der
des Eigenthums systema⸗
n *. 1 4 . * ö in . . * dem Fee . 8 23 6 Sommambule von Serbe
kel vlrmochten allein die fortschreltenden Aufklärungen nachfol⸗ gender Zelten zu erhellen. Üünd auch dieser ist unstreitig eine der geluingensten Erfolge, deren sich die neuere Critit Deutsch lands freuen * Folgendes ist n r das Re ⸗ sultat dieser Forschungen: Man u led zu in den M ö en des dre fe. jwel verschiedene Arten on rundbesitz, den ager publicus und den ager privatu-, Der ager privalus bestand aus den Ländereien, welche die Sohne der Hetrurischen, Sabinischen und Sriechischen Ansedler unter irgend einem besondern Besitz⸗ Titel Inne hatten. Jeder 2 das damals in Besitz Genommene seinen Nachkommen interlassen. Bald aber vergrößerte sich der Staat durch Eroberungen; und obgleich Häufig das eroberte Land den Dewohnern ösieb, so ward eben so oft ein Theil desselben als Roͤmisches 8 eingejogen, und aus dlesem ent⸗ stand nun der ager publicus. Von diesem hatte der Staat nur den Besitz, das heißt, die freie . uber den⸗ elben, überließ aber den Nießbrauch gern, meistens atricjern, welche auf solche Welse Beneficiarien oder chenstraͤger des Staats wurden, ieraus entstand zu
Röm eine neue, rein conventionelle Art von „und te
der Vesiker nicht nreichend gegen 3 n. von Selten des Volks chert ein, das durch jene Verleihungen einen Theil der ihm ge den meinte, so umschirmte nübersehlichen Menge
en, durch weiche 3 und Usutpatlon
me man
. 5 — e, , , , . ö = en es 2 Wir ge jedoch die Grenzen dieses Artikels — wenn wir ihn in seinen mannigfaltigen Umgestaltungen, weiche er theils durch Edeete der Pratoren erlitt, theils durch die in eine Gesammtmasse verbundenen Sammlungen der Pandecten, die daraus eine weitschichtige Lehre machten, verfolgen wollten.
König lich« Schauspiel«.
Sonnabend, 8. M m Schauspielhause Die Reise nach . e, m, Abtheil, von A. W. Iffland.
e, auf
allet: nnd Aumer, für das hiesige Königliche Theater eingerichtet, und in den Solo und Ensemble⸗Tänzen gesetzt, vom Königl. 1. —— 2 . von Herold. a
m auspielhause: Vorstellung der Franzöͤsischen Theater ⸗Gesellschaft. —⸗ ñ
Könige städtisches Theater.
Sonnabend, 8. März. Der verwunschent Schneider ⸗ gesell. Hierauf; Die Stickermamsells.
Berliner Börse. Den 7. Marz 1826.
Amill. Fonds- und Geld Cqur Zeuel. (Preusc. Cour.) t ) K
= Schild - Sch. J 77 iin J — Pr. nel. Anl. 13 3 1 14 ini — Pr. Engl. Anl. 22 3 1 4194 — Po Ob nel. Liu. 1. 2 5 iin ion Kum. Obem . 1G 5 jon in Neunm. Ini. Scu;-do. 4 535 — Perlin. Siodu Ok 3 I — — Konig bg. do. 1 — 2 Elbinger do- : — D — Hann do. in Id. - 1. 7 — Wernpr. Pldb. . *
di, Ai B. — — 9 Groh. Pos. do- 1 — 11 1 Opt. Pfandbes. 4 — — —
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Auswärtige Börsen.
andl tiakeit Paris, 27. Fr. ö bel, die nur dem Rechte ** ö Preiproceniige Rente 67 Fr. 15 Cent. Hœrsprocculse Ner- man aus dem Gegenstande u rhaupt eine Lehre Dieses Dun 10 Fr Cent.
Oebruat bei Hayn.
Redacteur Je hu.