den Heereshettmann des din das nachstehende Rescript unterm 2usten v. M. zu er lassen 2 David Martjanowitsch! Ich danke . und dem Ihnen anvertrauten tapfern ÜUralheere fur den dar, gebrachten Gluͤckwunsch zu der llergnädigsten Ernennung Meiner als Hettmann sammtlicher Kosakenheere. Die Jahre berechtigen Meine Person noch nicht zu diesem Titel, den der Kaiser und Herr, Mein vielgellebter Vater, aus beson, derem Wohlwollen fuͤr die Kosaken, Mir verliehen hat. Ich werde Mich jetzt bestreben, dieses Mir kostbare Vorrecht zu erwerben. Wenn aber die Zeit kommt, dann bin ich ver⸗ sichert, werden die tapfern Kosakenheere, die durch ihre Liebe ür Thron und Vaterland so ausgezeichnet sind, Mir be⸗ uͤlflich sein, vereint mit ihnen den Beifall des Kaisers und Rußlands zu verdienen. Mit dem Gefuͤhle wahrhafter Ach⸗ tung verbleibe ich Ihnen wohlgewogen. (gez) Alexander.
Oesterreich.
Ein Privatschrelben aus Wien vom 26. Febr. (in der Allgemeinen Zeitung) meldet: „Mit den neuesten beklagungs⸗ werthen Nachrichten aus Konstantinopel vom 4. Febr., ist dem Vernehmen nach ein Schreiben des Hrn. v. Ottenfels Engegangen, in welchem er bel Sr. Durchlaucht dem Far,
sten Metternich um einen Urlaub bittet.“ .
ö . Krakau.
Die Krakauer Zeitung vom 2ten Maͤrz enthaͤlt nach⸗ stehenden Artikel. „Nachdem den Allerdurchlauchtigsten Monarchen und Protectoren der freien Stadt Krakau und deren Gebiets im geeigneten Wege vorgesteilt worden: daß die Verhandlungen der letzten — —— nicht in Uebereinstimmung mit der, von Aller hoͤchstdie sen Monarchen dem Freistaate ertheilten Verfassung erfolgt sind; so haben Allerhöchstdieselben zu bestimmen und durch Ihre Residenten dem Senate des ö zu eröffnen geruhet: daß Sie alle Verhandlungen des erwähnten Reichstages fuͤr gesetzwidrlg und nicht geschehen, den vorigen Zustand der . wie er vor Eroffnung der letzten Repräsentanten, Versammlung gewesen, als wiederhergestellt, uͤnd die obere Leitung des Senats, als in den Händen des Herrn Stanis, laus Grafen von Wodzickil befindlich, betrachten wollten, bis daß die weitern, auf die Verfassung gegruͤndeten Anord⸗ nungen erfolgen würden. Dieser Allerhöchsten Bestimmung „bat der Senat sofort die vorige Ordnung wieder ergestellt, und demnach den Herrn S us Grafen von Wodzicki zur Wiederannahme der Leitung der Angelegenhei= ten des Freistaats einladen lassen. Der selbe 41 auch, in schuldiger Befolgung des Willens der Allerhöchsten Protec, toren, dieser Einladung Genuͤge geleistet und sich wiederum am 27. Februar an die Spitze des Senats als Praͤsident desselben gestellt. Dieser Tag war fuͤr die Einwohner der Stadt Krakau ein festlicher, nicht nur wegen der wiederge⸗ kehrten verfassungsmäßigen Ordnung, ohne welche wir uns der uns verliehenen Freiheiten niemals wurden erfreuen kon⸗
nen, sondern auch um deswillen, weil annoch längere Zeit
ein Mann, der uns stets ein Vorbild aller buͤrgerlichen und Käuslichen Tugenden gewesen, und welcher beinahe 26 Jahre indurch die angesehensten Aemter im Staate, seit 13 Jah⸗ ren aber die Stelle des ersten Vorstehers desselben bekleidet hatte, unser Führer bleiben soll. Die, dadurch bei den Ein⸗ wohnern der Stadt Krakau angeregten, frohen Gefühle ha—⸗ ben sich durch eine allgemeine freiwillige Erleuchtung der Stadt und durch die lebhafteste Freude des Volks dargethan.
ĩ Deutsch land. Bairische 3 ste
Kammer der Abgeordneten.
Sitzung. In der fortgesetzten 2 über das Aus⸗ scheidungs⸗Gesetz sprachen 56 Abgeordnete vom Platze aus. Die Deputirten Ziegler, Grafen Johann und Carl von Seinsheim, v. Oerthel und Rudhart sprachen sich gegen den Entwurf aus; die meisten übrigen Redner aber für densel⸗ ben mit den Modificationen des Ausschusses; Einige unter der Bedingung, daß das Gesetz erst in der naächsten Finanz; Periode ins Leben trete. In dieser Discussion wurden von chreren Seiten die Ansichten bekämpft, welche der Graf ernau in der 29sten Sitzung zu Gunsten des an— Centralisations⸗Systems geäußert hatte. Der Sraf Carl v. Seinsheim sagte unter Anderm: und lation. System verein ige ** 6 die —— be es tr e = die beiden Extreme; in Baiern 2 Cee, e , bee. Der Abgeordnete Kiliani⸗ aus deren Silber ucd i 1 Stiftungen ruinirt, und Der Abgeordnete 5 Privat ⸗Palaste entstanden. Buͤhne noch Folgendes hae wer seiner Nede von der wurf selen durch die Dis eussion n enken gegen den Ent
noch gar nichts Bestimmtes dar 2 a
den
Uralheeres General⸗Major Moro⸗
Gesetz das Volk erleichtert werde, da ein vollstandiges Kreis⸗ Budget fehle, die Ausscheidung der Kathegorsen bloß eine theoretische sei; mithin Reue über die Anna me des Gesetzes nachkommen konne. Noch bemerkte er, daß man ihn oͤfter, wenn er das Ministerium tadle, einen nklaͤger desselben nenne. Er spreche bloß seine Ueberzeugung aus, aber in dem Geng. wozu er die Lanze einleg;, duͤrf. man ihm statt des Schildes nicht des Königs Bild entgegen halten; denn dann muͤsse er dieselbe senken, und feine Brust den feindlichen Speeren Preis geben. Der Abgeordner= Hacker: Er habe noch immer die Ueberzeugung, daß das Gefetz gut sei, weil es seine Aufgabe vollkommen lose, und das co
tutionnelle Leben im Sinne der . — ver⸗ mehre, welche beide Momente er näher ezeichnete. Die Ueberbürdung einzelner Kreise sei nur dann möglich, wenn die Stände selbst dieselbe bewilligten, da ihnen auch die Kreis Budgets zur K vorgelegt werden müssen. Er stimmte fuͤr das Gefetz. achdem schließlich noch die Abgeordneten, Freiherr v. Closen und er, ihr Separat⸗ Votum als Ausschuß-Referenten, auf erwerfung des Ge⸗ setz Entwurfs gerechtfertigt hatten, nahm der Minister, Graf v. Armansperg zuletzt das Wort, vertheidigt? die gute Absicht und die Unverfaͤnglichkeit des Entwurfs gegen den Ausschuß sowohl, als gegen die in der Discussion ang en Beden⸗ ken, und vertrauete dem Ermessen der Kammer. Die Ver⸗
bindung des ts Organismus sei auch bel der Ausschel⸗ dung das Zi 84 gewesen, wie bei dem Land⸗ rathe. Velde Gesetze selen innig verbunden, und jenes gebe
diesem erst Leben, und einen bessern Wirkungskreis, als den, bloß Projeete zu machen. Auf die Ausscheidung der Lasten in Staats-, Kreis,, Distriets, und Gemeinde⸗Lasten sei die Basis des Entwurfs gebauet, der lediglich aus dem Wunsche der Stand; hervorgegangen sei. Der Haupt, Vorchell des Gefetzes sei Entfernung der Willkuͤhr und der Ungleichheit und . von Ersparungen zum Besten der Krelse. Uebrigens sei die gute Asicht des Ministeriums, welche offen⸗ bar vorliege, ungeachtet aller Angriffe auf dasselbe nicht zu verkennen. Der Redner widerlegte nun einzelne gegen den Entwurf gemachte Bemerkungen, namentil jene, wegen des entstehenden Provinzial⸗Geistes, — das Beispiel rankreichs und das allgemeine Band der erfassungs / Ur⸗ unde, zeigte, daß die n aufge 8
werde, und daß die Vorwürfe der Weitgreifens des En eben so k— — seien, als ener der entstehenden Vieischreiberei, und der Einwand, daß das Gesetz keine Erleichterung herbeiführe. Der Redner ging alsdann auf die Paragraphen des Entwurfs selbst uber, und wiederholte am Schlusse noch einmal, wie heilsam der Land—⸗ rath, wie nothwendig ihm aber auch das Aus scheidungs / Ge⸗ setz sei, und empfahl dasselbe der Weisheit und dem Ermessen der Stande.
Nürnberg, 3. Marz. Aus Munchen vernimmt man, 2 3 3 Reichsräthe dem ihr vorgelegten Gesetz⸗
die ĩ ĩ ĩ
3 . 32 Gerichte betreffend, die ustimmung 2 rtembergische Kamme ( ten. 3. ste Sitzung. 962 w Israeliten betreffend,
Ehe⸗ und Famill t ; . e e galtnis⸗ derselben enthält, war jetzt
en zwi⸗ ohne Erfolg gelassen. r Bi⸗
erhaben, und dazu säde Degänstigung eintreten lass; * J ] 299 3. erfordert werde, und da die vorliegenden gesetzlichen BVestimmungen als Erziehungs⸗ Mittel betrachtet werden, so koͤnne er zu demjen 923 — liegenden Gesetzgebung von Herzen beistimmen r . hung des Schulwesens der Juden wurde zu dem Ysten Ar, tikel, der die Israelitischen Eltern und Pfleger bel Dtraf verpflichtete, ihre Kinder und Pflegling⸗ 3 pletre uten Nibre in fentlichen Schulen — zu lassen, auf den Antrag des Freiherrn v. Zoden, der Zusatz en, g m n, en üer nir m . öffentlichen Schulen erhalten haben, dennoch ben der lichen Visitation der Schulen, wie die andern Kinder, ze prüft werden sollen. . Deilage