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1 w tg m et hen Preußischen Staats- 3 eit ung Nr. 66.
, Spanien.
Die zweckmäßigen Maaßregeln, welche die Franzoͤsischen Nil a , n enn, . J. 1523 ergriffen haben, um ihr Garnison gegen die Verheerungen des gelben Fiebers sicher zu stellen, haben zinen so erwünschten Erfolg gehabt, daß seitdem sich auch nicht die geringste Spur der erwähnten Krankhelt e , e nnd zugleich der, fruͤher oft be—⸗ strittene, e nnr — daß das gelbe Fieber in Cadixr nicht
sei, sondern alljährlich durch Fahrzeuge, aus denen, mit diesem Uebel behafteten Gegenden kommend, dahin ge— bracht wird — bewahrt worden ist. ä
Das Interesse der Cadixer Kaufleute, welche die, aus solchen Gegenden an sie gerichteten, Schiffsladungen a — bei —— . . en . w en, vereint mit der nicht immer en Zuver eit rzt⸗ lichen Atteste, erscheinen als ir wahren und alleinigen Ur= sachen der Verbreitung des gelben Fiebers in Cadir, welches leider auch 6 alljährlich die in der Nähe gelegenen Städte als
s Rota, Puerto de Santa Maria, Puerto Neal und die Ortschaften an den Kuͤsten Andalusiens heimsucht.
u Befolgung der Quarantaine-Gesetz. hat nach Inhalt des Diarso mercantil de Cadir, die Ober⸗Sanitaͤts Commis⸗ en Cadix, auch dieses Jahr, so wie , nige, der da⸗ deis⸗ Kammer (el Tonfulado) eröffnet: daß vom 1.
öè—2— zur letzten Hälfte des Mönats November keine iffe zugelassen werden sollen, welche aus dem Mexieani⸗ schen Meerbusen, den Antillen, von der Costa Firma, von Rem. York, Poiladelphla, Baltimore und von den übrigen nnkten von Süd-Carolina, so wie aus irgend einer andern end, wo diese Krankhelt herrscht, kommen, sie müßten denn untrügliche Beweise belzubrlugen im Stande sein, daß sie, für den Fall wenn sich Kranke am Berd befänden, oder auf der Reise Jemand gestorben wäre, bereits die noͤthige Quarantalne im Lazateth von Mahon gehalten hätten, oder auch in den Inseln Bayonas de Vigo für den Fall, daß sich unter dem Schiffsvolke keine Spuren von Krankhelt gezeigt en, in welchem letzten Falle, wenn es dem Interesse der onsignatarlen angemessen schelnen sollte, es den Schiffen
Euch vrstattet wird, sich nach Mahon in Quarantaine zu
Wahrend des 3 1826 wurden ln 9 Trsßunalen dieses Landes 38 ie. e 33 sclcben und 395 waren unbrendet geblieben; an Fi alf en Verfahren in Civilangelegenhelten waren 13753 , . 131 schwebten noch. Abgemacht wurden 14274 Criminalprozesse; M32 blie= ben zurück. An fiscalischen Verfahren in Communalang ele⸗ — wurden 5069 verhandelt, wovon 10 unbeendet blie⸗ „Der Berichterstattungen gab es 493; bei eben diesen Tribunalen, worunter ehh her das Criminalgericht zu Madrid fehlt, Renl Sala de Cosa y Corte genannt; ver, urtheilt wurden wegen Meunchelmord 1233; wegen Kinder⸗ mord 13; wegen Selbstmord 16; ferner 1 als Menschen⸗ sresser; wegen Aabsichtlicher Verwundungen 1775; wegen tlicher uünd thätlicher Verletzung der Schaam 145; wegen
32m; wegen Amurten zäg; wegen Gottes laästerun—⸗
6 erner kamen vor; Mordbrenner 55; Dieb stähle iß2n; schmünzer 19; 43 Verfaͤlschungen von Documenten und a0 Hochverraͤther; 10 Unterschleise und 2752 Excesse ver⸗ . In obigen 9 Tribunalen wurden verurtheilt: zum ö e 1873 zu öffentlichen Arbelten 4060; zur Gefäng 6 e, * lebenslänglichen Einsperrung und Ele ea nnn 217; zum Land und Fee en 479; zu Geldstrasen r begnadigt wurden 194; und absol'
dier oder nledergeschlagen a gen 1332 Sachen. Unter . fehlen jedoch die Berichte der Audlenclas 8 Arragonien, den Canarischen Insein, und
Tärtel und Grüechenland. r . 22 aus Wien 6. 23 Febr. (im neuesten en e denselben * aug Kenstantin opel ind vom Iten d. M. lathollschen emneel die Pierre die Verfolgung gegen die triarchen gemißbilligt eingestellt, und das Betragen des Pa- Internuncius sel 28 * Es helßt ferner, unser Nerr der ihm auch bereits ban habe um Urlaub angehalten,
gt sei; ĩ werde Hr. v. Hußar einstwell n 6 6h g 8. Mission
Einfuhr, Verladung,
menen Zestung) enthält Folgendes; Unsere
besorden. — Aus Korfu vernimmt man, daß Graf Guille= minot daselbst . und sehr verwundert gewesen sei, keinen seiner
daher auch sein Aufenthalt zu Korfu nicht von langer Dauer. Der Russisch: Borschafter, Hr. v. Ribeaupierre, der in Triest angekommen ist, will dem Vernehmen nach zu Lande nach An= conan gehen, und von da nach Korfu zurückkehren. 23 Strat⸗ ford⸗Canning soll zu Ancona Depeschen gefunden haben, die ähn bestimmten, nach London zu reisen, Es heißt, er werde in seinem Botschafterposten durch Lord Strangfort 323 16— den. = Gleichzeitig schrelbt man aus „der Qbrist Fabvier sei gezwungen werden, die Belagerung des Schlosses von Selo aufzuheben, und habe unter Deen n , des — de Rigny eine 2 6 i reien Abzug ge te. Graf Capo d , d, n,, de, , ,,.
s Praͤsident, der zur Hinrichtung ;
wiesener Seeräuber gewesen fein. Da der Graf keint be⸗ trächtlichen Fonds nach Griechenland * so ist voraus⸗ zusehen, daß er bei solchen ßregeln ald seine Popula⸗ rität bei feinen Landsleuten verlteren wird, bei welchen die Seeräuberel zu einem einträglichen Gewerbe arganisirt
ist, an dem Antheil zu nehmen, selbst ihre Primaten nicht
verschmähen. — Ueber die bekannt gewordene Ankunft des Lords Cochrane in Wie n 93 hier sehr verwundert. ; ; r a e n. Rle de Janeiro, 21. Dec. Vom hiesigen Handel ist im Allgemeinen wenig Gutes zu sagen; man könnte den Zustand desselben fast ein Stocken nennen. Der Cours auf Tondon war in der letzten Zeit auf 32 pCt. notirt; aber ei⸗ gentlich nur nominell. Das Kupfergeld wird mit 22 bis 23 pCt. Agio gekauft; selbs diz nochwendigsten Lebensbedarf ⸗ nisse haben unerhörte Preise erreicht, und um so sehnlicher 5 t man im künftigen Jahre der Rückkehr gunstigerer Ver⸗ tnisse, namentlich dem Frieden mit Buenos-Ayres und der Regulirung der Staatsschuld und der Bank entgegen. Unter mehreren neuerlich erschienenen Gesetzen ist zu er wähnen: 1. Ein Gesetz vom 27. Nov. 8d. J., wonach die Pro⸗ duete und Waaren von Asien, eingeführt durch Fremde oder
unter fremder 2 in den Zollämtern des Reichs zur
Einclarlrung zugelassen werden, und ohne t daran . e einfnhren aur is pCt. Ein —
Es scheint nicht, daß diese Bestimmung, obwohl die Fas⸗
sung nicht ga sselhaft ist, auch auf Asiatische ,, 1. 1 — 89. 2. ährt würden, an= ei. ; ;
2. Ein Gesetz vom 25. Ort., wonach in jeder Pro⸗ vinz des Neichs . fte der gegenwärtigen Rechte der ederausführ und der unter der Be—⸗ aichnung Counsuladl, d. Sanida begriffenen Rechte auf drei
re verpachtet werden soll. .
3. Ein Gesetz vom 23. Oet., wonach die Assignanten bei den Zollamtern des Reichs, welche, unter Burgschaft für die zu erlegenden Abgaben, Waaren einelarlren, kanftig eine Prämie von J pCt. pro Monat von der Summe, für welch? sie in den Assignaten debitirt sind, entrichten müssen.
Man besorgt hlervon Beschwerung des Handels, indem bei dem üblichen langen Credste Niemand sich gern zur Zah⸗ lung der Prämie bequemen sondern es vorzlehen wird, in Beziehung selner Waaren aus dem Zolle sich strenger an den augenblicklichen Bedarf des Marktes 2 halten.
4. Ein Gesetz vom 3. Mop. hebt die Jusperctions⸗Be⸗ hörden des Zuckers, Tabacks und der Baumwolle auf, und 24 deren Gerichtsbarkeit an die gewöhnlichen Gerichts.
nde. ene ursprüngllch als Aufsichts - Anstalten zum * . 26 — — nin, — wecke sremd geworden, und wirkten hemmend auf der 8 * 2 auf den Gang
5. Ein Decret vom 7. Nov. sucht d abzuhelfen, welche durch das schlechte 283 4 schꝛ Kupfergeld Provin ial· Münze) in Bab ; Alle und jede Kupsermünzen, welche in ** n
finde Jollen gegen Kupfermänje vom Gewichte, Werthe und Gepräge der in Rio de Janen'o gangbaren und gegen Scha
ollegen daselbst anzutreffen. Vielleicht ist
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ahla entstanden ist