1828 / 65 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Er, und ss gelang ihren vereinten An J chen dabei umgekon w

vor Kurzem , n, der i .

gleitung eines Bedienten, in Combe, patzleren; er

tte die . nicht wieder er⸗

r schwer ver ju machen. Er hat ein ten n , , n einige Gläser Wein. Vor einigen Tagen wurde an gem 3 . benslanglichen Transportatlon verurtheilt, well er einen möͤr= 6 * einen r = * 3 em diente er sich dazu eines hoͤlzernen Schlägels. ätte er ein schneidendes Instrument gebraucht, so ware ö , , . ger strafbar, Jemanden den Schädel zu zers * lhin eine Stich oder Schnittwunde ngen. ; 323 Nieder lande.

cher Spun die , de , daß, ohne den

; wollen, er dennoch das wre e e, , f hide ,, g, eigenen Gesetzes-Verfassung mit mehreren Französischen Ge, scken erzeuge, gan ünd gar mißblllge. Seiner Ansicht nach müßte man Vieles, was hierauf Bejug dabe, um chmelzen. Herr Demoor bemerkte, daß man auf eine Frage der sechs⸗ ten Section, ob auch die Gebäude, welche schon vor Fest. r . Gesetzes bestimmung errichtet waren, und nach einem ranzoöͤsischen Gesetze Grundste . auf drei Jahre nießen n, cht Ve rung ;

ollte nun n 8 an ö d e: „das d 9. 5. : ö n

ders bel denen die im vorig worden 8 auf einem feuchten Boden stehen, vielleicht noch bis jetz . ät geschehen. ꝛc. Herr Asch van Wyck sagte, daß bei elegenheit des Gesetzesvorschlags einige Sectlonen den Wunsch geuͤußert haͤtten, daß die zur Aufmunterung der Ur⸗ barmachung unbebauter Gegenden getroffenen Maaßregeln in Ueberlegung genommen würden. Dieser Gegenstand ses aber 1 der That von hoher Wichtigkeit. Denn in den nörd— lichen Provinzen stehe das Verhältniß der unbebauten erelen zu den wäste liegenden, wie 7 zu 3. Aller, dings sei dies Verhaͤltniß in den süͤdlichen Gegenden ein dreimal vortheilhafteres. Dennoch gebe es solcher Ländereien in den Provinzen Limburg, Lüttich, Namur und Luxemburg noch immer eine hinreichend große Menge, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu beschäftigen. Unter den Maaßregeln, welche die Verdrängung eines so bedeutenden Mangels be= zweckten, nehme ohne Bedenken die zeitige Befreiung von der Grundstener einen der ersten Plätze ein; die holländi⸗ schen Gesetze vom 29. Januar und 21. April 1807 und das vom 16. Aprll 1809 haben dieses Preinip aufgestellt, und das letztere Gesetz enthalte allgemeine Bestimmungen in Be⸗ treff der Ueberlassung von Dominial, und Commünal ⸗Lan de reien; durch späters Maaßtegeln sei die Thellung dleser letzeren noch begünstigt, und eben ö sei die Art und Weise der Theilung ö worden. Aber die Einführung der Franzoͤsischen etze im Jahre 1813 habe jene Wirkungen . Aufmunterungssystems, welches von 8 1819 bestanden habe, gelähmt. Dieser Gegenstand, Derr Asch van Wyck hinzu, ist der Aufmerksamkeit 8 lern . welche von ihrem Eifer und ihrem

un

m Fortschritt der Industrie nützliche Unter⸗ ö . Bewelse giebt. Man das daß die Regierung mit die⸗

rige, und nur waren unstrei= bin muden Entwurfe, und die brer Ausführung begegnen

; bis 9 diesem Augen⸗

6 22 Gare,

mußte, dier gingen Re blicke der Vor zu angemessenen, Gesetze

merkte unter Andern;

] Brouthere be⸗ mn gegen den

setzens bezeichnete diesen Augenblick; bald aber liefen bie ö den Kähnen; andere , f . , e

den ·

haufige Berührung der

n Gegenstande

; dersg zg weil . hen une ö .

9. März. Durch ein Königl. Decret sind e , , ,,,

* 1 einer ungewsobhnlichen

. 5 mar nicht wenig be⸗ sorgt faͤr mehr als 20 4 * 22 außerhalb des Hafens befanden

richt ein

uch aus Ostende geht die Nach-

t

, Theil unter Wasser. Noch hai von Unfällen vernommen.

. Deutsch land. Badische Stände⸗Versamm lung. In der St⸗ zung der zweiten Kammer vom 3. März legte der Staats ratz v. Vöckh, Chef des Finanz Minssteriums, die prowise rischen drei Zelltarise, die jckt zum Gesenz erhoben werden. sollen, mit näheren Motiwirungen vor, aus denen wir Nach stehendes ausheben; Der jetzze Trausttzoll. Tarif ist Leden, tend niedriger, als der 5 so mäßig, daß er die Durch⸗ fuhr nirgends Lindert; er it so einfach und leicht faßlich, daß seit leiner Verlündigung weder eine Erläuterung nech eine nähere Vestimmung desselben erforderlich war; er ist fuüͤr

ede Noute verhälen kemem Theile des Landes wird dadurch der Vortheil des 22 . temem andern künstlich zugewendet. Postwagen / Tarif erklärt alle aus und dur ehende Waaren zollfrei, und hat sich in der us fübrung als jweckm5ßig er Ausgange zoll, der in der Regel ( = 8 Kr vom Cenfner betragt, sst lediglich

nach dem Werthe e, e, dee he e , e ,, , , man nee . ter des St J

Interessen aller S ichtigen, welche den auf andere Weise * müßten, teressen der Landwirih⸗ schaft, des Gewer 6 Handels und der Eonsumen, ten zu bertcksichtigen, Die Neglerung haz Heglaußt, daß sich alle diese nteressen hut in mähsgen Zöllen vereinigen, bie keine Production ren, keine auf Rosten Anderer kunst⸗ lich in die Höhe trelben, die die Consumenten nicht wer mln. dern, den Handel nicht beeinträchtigen, die sich ohne den cken de Maaßrezgeln erheben lassen, die keinen Reiz ur Ln wm un, zung dar bieten, der nicht durch ringe Held fir asen n chr an, len gehalten —— 3 4 963 entsprechend ist eine are e e als 5 per 23 unterworfen. Il. 0 an. .

Bellage