1828 / 70 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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tember ischen Bundestagsge andten Freiherrn von Trott 4 2 und daß es 3 2 .

rner vertreten werde. Ferner erstattet 1 zogliche und. Herzoglich Sächsische Bundestagsgesandte, Graf, von eust, im Namen der Reclamationscommission, über eine Vorstellung der Wittwe eines vormals Gro glich Frank⸗

furti chen Hauptmanns ö eine von den be⸗

theiligten hohen Regierungen nie etzte Commission, um die Ansprüche an das 2 e Großherzogthum Frankfurt aus 6 Nach der erw

denba

z ta ihres Antheils leine Unterstuͤtzung wollten zu⸗— . Entschließungen 59 . ĩ rt

denbach sich er eit ohne Entschließung befände. Mit Be⸗ ziehung . traurige Lage, und einer nähern Beleuch⸗ tung der R tend, bittet

tlichkeit * Forderung sich ent . ohe Versammlung zu bemerken: daß diejenigen hohen Regierungen, welche außer Preußen an dem vor⸗ maligen Großherzogthume Frankfurt betheiligt wären, ihre ver⸗ hältnißmäßigen Antheile an 1 der Reclamantin gebete⸗ nen Peusion bewilligen und die r verordnen möchten. Es kann wohl nicht zweifelhaft sein, heißt es im des fallsigen Gutachten, daß die verwittwete Hauptmann Schraudenbach von der hohen e sei. Auf die Thätigkeit der Co n zur Ausgleichung der An— sprüche an das vormalige Großherzogthum Frankfurt einzu⸗ wirken, würde zunächst die Grenzen der Befugnisse der ho— 8 Bundes ⸗Versammlung uͤberschreiten, von welcher besagte ommission 2 —— noch * densn *. Die Com mission hat aber a n em von der Reclamantin in⸗ 21 lusse altes gethan, was in ihrer Macht la

, 2 6 5 . Zweck der Commission ist gütliche Ausgleichung, wäh—

rend we diese, wie im vorliegenden Falle, nicht zu erreichen steht, sie nicht entscheiden, vielmehr den Fordernden nur uͤberlassen kann, die hohen Regierungen insonderheit anzu⸗ gehen. Es ist ferner der Gegenstand der Forderung der Re⸗ clamantln kein unter die Gewähr des durchlauchtigsten Deutschen Bundes gestellter, und eben so wenig etwas an, 2 was zur Subsumtion des im Mittel liegenden An ki ngens unter die Bestimmungen des 29. oder 30 Art. der Wie⸗ ner Schlußacte berechtigte, so daß allenthalben der Antrag auf Abweisung der Neclamantin gerechtfertigt erschelnen wird, und dieses um so mehr, je . was von den hohen Regierungen gesucht wird, lediglich sein durfte. Der Kaiserl. Königl. praͤsidirende Gesandte äußerte sich mit dem Antrage der Commisston vollkommen elnverstanden, uud bemerkte, daß die ven der Wittwe Scht au, denbach nachgesuchte, von dem Kalserl. Königl. Gencrai, BHouvernement zu Frankfurt nur auf 3 Jahre bewilligte Pension lediglich eine Gnadensache sei, daher Reclamantin aus diesem Grunde von der hohen Bundes, Versamm— ; 1. abzuweisen sein dürfte. Sämmtliche Stimmen waren mit dem Antrag? der Commission, unter dem von Gester⸗ reich vorgeschiagz nen Zusaßze einverstanden, daher beschlossen ward; daß die Wittwe des vormaligen Großherzoglich Frank

Hen Hauptman denbach um so mehr abzu⸗ w, , , e e , r 64 dem aufgelbsten Großherzogthum Frankfurt

* en e. Balierische Cam men der Abgeordneten. 7st mit V aud Genehmigung der cgentwurf in Detreff der wegen Ab⸗ ten

assungs Urkunde, dar genat

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war die Discussion eröffnete, fand den Antrag des Aus⸗ schusses auf Verwerfung diefes Gesetes zu streng; è— der Grund des Ausschusses, daß man Aenderungen an der Verfassun s-Urkunde vermeiden müͤsse, passe jetzt nicht mehr, nachdem schon zwei Gesetzentwürfe angenommen selen, in welchen solchen Aenderungen beigepflichtet worden, da“ der

t. 1 das m. Art, 2 das r ferner der erstere die Civilisten, der zweite die Millrair Per sonen betreffe. Fuͤr den ersten Artikel nahm er die von der Re gierung vorgeschlagene authentische Interpretation an; Der weite Artikel schien ihm bedenklicher, da bloß dessen erster

heil eine Interpretation sei, der er auch beistimmt, der heil aber ein Zusatz zur Verfassungs Urkunde, und zwar eine eg n siis nn fuͤr Ausländer, die einen Feldzug mitgemacht haken. Hier stimmte er mit dem Ausschusse 9. gen diese K deren . und Nothw . nicht so erwiesen sei, daß sie ein der Verfa rechtfertige. noch in einer geheimen Sitzung über die Däünde Tore atgestimmt werden fete, brach der Prasident hier * * * .

2denlsche Stände Ver sammlun g. Zweite Kam mer. ann vom 12. März. Der r v. Böckh legte mit näherer Motipirung einen Gesetzes Entwurf vor über die Aufhebung des Avises und Oben poem Vim, wein. Hierauf begann nach der T ung die Discuf⸗ sion über den Entwurf, dle Anwendung des 7sten Para⸗ graphs der Verfassungs Urkunde, die Wirksamkest des stãn⸗ dischen Ausschusses bei Anseihen, betreffend; derselbe ward mit geringer Redaetions· Veranderung einstimm angenommen. Sodann folgten die Verhandlungen über die Ge etzes Entwürfe ur Beförderung des Bergbaus und uber die Aufhebung der andesherrlichen Zehnten ünd Abgaben beim Bergwesen. Mit einigen Modifieationen, besonders hinsichtlich der auch den ältern Gruben zu gewährenden Unterstützung, ward der erstere mit Stimmen. Einhelligkeit (87 Stimmen) angenommen. Bel letzterem machte der Abgeordnete Duttlinger den Antrag, auch den standesherrlichen Bergzehnten gegen volle Ents digung der Standesherren aufzuheben. Dieser Antrag fand Unterstuͤtzung, aber auch die Entgegnung der Sch n Ausführung; im A jedoch von Seiten der e Vemerkung, daß sie der Ider k 2 aber ohne die vollstandige und genaue Kenntniß der chver haltig zur Schlußfassung nicht vorbereitet sei. Nach längern Debat, ten ward das Gesetz mit einigen Zusätzen mit einer Masb⸗ ritaͤt gegen eine Minorltät von 3 Stnnmen angenommen.

ach dem Großherzoglich Badenschen Regierungsblatte vom 19. März muͤssen künftig alls Staatsdiener, welche das fünfte Diensthähr noch nicht erreicht haben, sechs Monate vor Ablauf ihrer 5 fuͤnf Dienstjahre, bei den ihnen zu⸗ nächst vorgesetzten Behörden die schriftliche An eige machen, daß Zedachter Zeltpunkz eintrete, und um Bescheinigung die, ser Anzeige bitten; ĩ werden soll, ob der betreffende Diener als hinlänglich erprobt, in die Pexiode eintreten kann, in welcher sein Anstellung nach 3 Vestimmungen des Diener ediets unwiderruflich werde oder nicht.

Stuttgart 13. * Ihre Köͤuigliche Majestät be— fanden sich gestern nach Umständen recht gut. Der Aus⸗ schlag beginnt abzunehmen, das Fieber ist diesen Morgen beinahe ganz verschwunden. x

Spanien.

Mabrld, 3. März. Am 29. v. M. langten hier un⸗ ter starker Militair⸗Dedeckung neunzehn Räuber an, iwelche in der Gegend von Cuenga juletzt ihr Wesen getrieben bat ⸗/ ten. Der Präsident des kurzlich un Madrid errichteten und aus Kanu ö a Handels / Gerichts (Consu⸗ lado) Don Ramon de

dem Banguler Caballero, welcher, der allsemeinen Meinung

zufolge zu seinem Nachfolger erwählt werden durfte, ver · naturlichen

Blattern gezeigt, und richten unter den Qumtes, Soldaten der lebten 5 und besonders unter denen aus

waltet werden. In Santander haben sich die

der Provinz zien große erungen an. Um den selben Einhalt zu thun, die Müttan, Chese den ammtlichen da Trupzen bie Knuhpocken énlmpfen lassen. . Am 10ten v. M, taufte der Crolschef Granada in dortiger Cathedral Kirche ein

en Vater Nenegat gewesen sein soll.

ga. zufolge hat der groß. Sturm in der Nacht vom Beilage

in jedem einzelnen Falle entschleden

ulo, ein Millionair, ist vor eini⸗ gen Tagen gestorben und ——— dessen Stelle dot lan von

ven en Türken, des⸗ aus

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