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er
beständige Schuld der 40090 Millionen
gen oder durch eine — zu decken, so entstaͤnde ee
6 Fall eine Staatsschuld, niemals aber ein.
mit demselben Rechte könnte man sonst auch Frau 2 Desieit n en; und man mußte daher annehmen, daß der Finanz⸗Minister eine besondere Absicht (die 2 — des vorigen Ministeriums) gehabt hätte, um einem Dinge einen Namen zu geben, der ihm in keiner Art gebuͤhrte.— Der Graf Roy wird gegen die Beschuldigungen der Gazette de France in
einem Artikel vertheldigt, den man gleichlautend im gestri—
gen Stuͤcke des Moniteurs, in der Quotidienne und in einem
ministeriellen Abend⸗Blatte (dem Messager des Chambres)
liest, und worin es unter andern heißt: . welche die Rede des nenn gn. 2 oder gelesen haben, wird ohne Zweifel die Sorgfalt nicht entgangen sein, womit derselbe jede Vetrachtung. ja selbst jeden Ausdruck, welcher die vorige Verwaltung harte verletzen können, vermieden at. Es war jedenfalls seine Pflicht, auf die materielle age des Schatzes am 1. Januar 1839 himzuweisen, und er hat solches ohne Räcksicht auf eine der ern Verwal⸗ tungen gethan. Die Gazette beschuldigt ohne allen Grund das jetzige Ministerium, daß es sich die Entdeckung eines Deficits von 209 Millionen, dhe es seinen Vorgängern zur Last lege, beimesse. Der Graf Roy hat sich blos darauf be schränkt eine einfache Darstellung der Lasten, wodurch die iegende Schuld entstanden ist, u machen, und die Gazette fte daher vielleicht besser gethan, sich in eine solche Erör— terung mit diesem Minister nicht einzulassen, da es diesem nie eingefallen ist, eine Vergleichung zwischen der vor⸗ theilhaften Lage des Schatzes zu der Zeit, wo er im Jahre 1522 die ——— abgab und dem gegenwartigen Zustande desselben, amn e Das Journal des Débats enthalt einen interessanten Aufsatz uͤber die Russisch-Tuͤrkische Angelegenheit, woraus wir morgen einige Auszuͤge liefern werden.
Nach der General⸗Uebersicht, die der gestrige Moniteur von den milden Gaben giebt, welche zur Unterstuͤtzung der im Jahre 1825 abgebrannten Einwohner von Salins einge⸗ gangen sind, belaͤuft sich die Gesammtsumme derselben auf 1,191,442 Franken. .
Aus Marseille meldet man unterm 8. Marz, daß vom 12ten an, fremdes Getrelde daselbst zugelassen werden wird, da die in den dortigen Magazinen befindlichen Vorräthe nur etwa 120,909 Hectoliters betragen.
Im Hafen zu Cadix befinden sich etwa 29 Franzosische Fahrzeuge mit inländischem Getreide, die indessen aus Man= gel an er Gene, nicht auslaufen können.
⸗ Großbritanien und Irland. 28 * -— — — e .
gen Stande itis ngelegenheiten vie aß zur 2 Beunruhigung — sagt in seinem n g Blatte: „Wir fuͤrchten, daß die Würfel e . liegen.
gen Krieg. Ob 3zegen, eb für die Türkel, das ist eine
age, ö. die Absichten der NRussis n Re leru
ntscheidung bringen werden. Die Depeschen, n Lieven erhalten hat, lassen wenig Hoffnung zur Beibehaltung des Friedens uͤbrig. Es ist klar, daß der Kaiser Nicolaus den Vortheil wohl einsieht, den er durch die Schwache un sers vorigen Ministeriums, welche ihm zuerst die Rolle zeigte, die ihm in der Triple⸗Allianz zustand, erlangt hat. Wie un⸗ sere Regierung sich benehmen wird, ist nicht schwer zu erra—⸗ then. Zuerst wird man Vorstellungen versuchen; fruchten sie aber nicht, so sind wir Überzeugt, daß der Herzog von Wel⸗ lingten Mittel finden wird, um, entweder die Türkei mit Britsschen Werkzeugen zu nöthigen, den richtigen Weg ein, zuschlagen, oder unter allen Umständen Europa vor der Aus, dehnung der Russischen Macht bis zum Mittellandischen Meere zu schützen.“ In cinem andern Artikel des gestrigen Blattes heißt es: „Der 5 in Europa ausgebrochen. Frankreichs Truppen sind n Dewegung. Daß wir Hr gestatten sollten, daß Konstantinopel in Rußlands
nden gerathe und diese Macht zugleich das re, das ef und Mittellaͤndische Meer, mit ihnen olt von en und eine ganz zur Ausbildung von sen
geeignete ecke gewinnen, mit einem Worte, da
* a . auf — Lande noch einen ** o . en sollten, auch zur ein Riese zu werden, ist unmoglich.
Das heutige ln e r
tige Blatt rom Standard enthält folgende ruhi⸗
ere, wiewohl eben so einfcltige Betrachtungen lber den el. en Gegenstand: „Man sich erinnern, daß der Lon— doner Vertrag die paciselrenden Parthelen verbindet, „g e= meinsam zu handeln,“ um die Hersteliung des Frie, dens zwischen der Pforte und den rten Provinzen her⸗ betzuführen. Dieser Vertrag fuhrte das Gefecht von Na⸗
wenn Rußland unbedingten Glauben für die
varin herbei, wovon wit gan ez reden, wenn wir es, wi⸗ derwaͤrtig““ nennen. dieses Gefecht folgte das soge⸗ nannte „, „Tuͤrkische Manifest,““ welches wir lieber, „Tir lische Proclgmation““ nennen möchten, und welches eine Ukase aus St. Petersburg mit der . des Rus⸗
auf die Mitwirkung Frankreichs und Englands ju warten, in die Turkischen Provinzen einrücken zu lassen. Die Grunde, eits für das plötzliche Beginnen der Feind seligkeiten angefuͤhrt worden, — 1) die . des eiten der Tuͤrkei; 2) die Ein⸗ wirkung der Pforte, um Persien zum Kriege a reizen; und 7 das Tuͤrkische Manifest, oder die Pr tion. 2. dieser als Separat, Gruͤnde zum Kriege angeführten Beschwerden werden durch die Bestimmungen des Londoner Vertrages, welcher Rußland verpflichtet, mit seinen Verbün= ten gemeinsam zu handeln, entkräftet. Der Vertrag vom Akerman hat ein viel älteres Datum, als der Londoner * und auch der Persische Krieg war lange vor Abschließung des setern ausgebrochen. Es ware demnach eine 2. ersicherung
verlangen sollte, daß es absichtslos diese Veschwerdegruͤnde in Reserve gehalten habe, während es auf der andern Seite als Friedensvermtttler in Gemeinschaft mit seinen Verbün⸗ deten handelte. Der dritte Klagegrund ist die Tuͤrkische Proelamation. Unseres Erachtens wärde dieselbe, wenn ste auch in der felerlichsten Art an das Türtische Voit gerichtet worden wäre, nach den Grundsätzen des Voͤlkerrechts die Feindseligkelten nicht rechtfertigen. wischen einem Souverain und seinen Unterthanen, solchem
erfahren als rechtliche Veranlassung dienen könnte, so wäre
gigkeit sei. Im vorliegenden Fasse aber erfahren wir aus dem Oesterreichischen Beobachter, daß die ir. nicht förmlich bekannt gemacht, nicht n. nicht in den Mo⸗ scheen verlesen, ja nicht einmal in gleichmäßiger Form in Umlauf gesetzt wurde. Diese Proclamation ist asso nur ein Vorwand; und wir finden davon einen neuen Vewels in der, wie man sagt, von der Russischen Regierung abgegebe⸗ nen Erklärung, daß sie, wiewohl sie es fuͤr nöthig halte die Erfüllung des Vertrages von Akerman durch die Waffen zu erzwingen, und die Pforte fuͤr ihren Antheil am schen Kriege zu eren, dennoch den Wunsch noch immer hege, die Griechischen Angelegenheiten friediich zu 3 Dles heißt mit andern , wird sich für die⸗ sen Fall in jwel Mächte thellen, deren eine Krieg führen die andere Frieden stiften wird. Wie weit dieses Doppel⸗ wesen führen könnte, ist nicht abzusehen. Wird aber Eng⸗ land, wird Oesterreich, welches dabei eben so sehr betheiligt ist, zugeben, daß die schon übergroße Macht Rußlands noch mehr wachse? Wir besorgen nicht, daß der eine oder der andere dieser Staaten sich eines solchen Mißgriffs schul⸗= dig mache. Selbst wenn Frankreich sich mit den mächtigsten Derer verbinden sollte, welche in dem Hasse gegen England wetteifern, so wurde Oesterreich seine alte Ehre und Euro= pas Unabhängigkeit und England seine Oberhertschaft zur See zu erhalten wissen.“ . . der Standard sich in vorstehender Weise und der Courier in der bereits (im gestrigen Blatte) er wähnten Art 4ußern, spricht die Morning Chronicle * uͤber denselben Gegenstand folgendermaßen aus. Die gelegenheiten im Osten scheinen mit schnellen aner 2 3 zu . e = and haben dur n 2 Feindseligkeiten zwischen e Ten, and
und Eng⸗ verbunden, den Griechen ein Ende
ö verbündeten Mächte waren durch die⸗ . — gemeinsam zu handeln, die Feindse= igkeiten, welche durch versuchte Ausführung desselben *
vorgerufen werden möchten, als gegen Alle gerichtet in tracht zu ziehen, und in Bekämpfung solcher Feindseligkesten, egen welche Macht sie auch gerichtet sein möchten, gemein fame Ee. zu machen. Daraus aber, daß Rußland mit zwei andern Mächten uͤbereingekommen, die Tuͤrken und Griechen u einer Ausgleichung ihrer Angelegenheiten zu zwingen, ig kesnesweges, daß Nußland nicht eine besondere Ursache des 2 mit der Turkei haben sollte, dessen Abmachun X gus Rücksicht auf seine Ehre, weder gan; noch theiiwesse
Anderen uͤbertragen kann, und worin zu mischen sich Andere
auch nicht verpflichtet fühlen möchten? Und dies ist unfers Dafütrhaltens der jetzige Fall. Rußland hat, außer dem Verhältniß in welchem es gegen die Turtes Hin der Feindseligkeiten —*— den Türken und Griechen steht, sich auch über den Bruch des Tractats von Alerman Seitens der Ersteren zu beklagen.