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geist etwas me ren von Schurken, wie er, gebrauchten stehenden Witz machen
geschaltete Clausel, beweist, wie der Globe bemerkt, daß es dabei mehr darum zu thun war den Schein zu retten, als irgend einen wesentlichen Zweck zu erreichen, denn es ist ganz unnothig Magilstratspersonen, welche ohnehin verpflich tet sind fur die Bewahrung der Rechte eines Jeden zu sor⸗ gen, noch besonders zu verpflichten ihren Einssuß und ihre Macht nicht zu benutzen, um diesen oder jenen trag zu thun. Die Rechte und Privilegien der Kirche sind nicht mehr und nicht minder heilig, als die von jeder andern Corporation. Sie können aber wie diese, durch Parlaments Beschluͤsse modificirt und geändert werden, wenn man daher durch Einschiebung solcher Clausel beabsichtigt haben solte,
sie der ferneren Prufung zu entziehen und sie vor einer ver⸗
fassungsmäßigen Modification zu schützen, so waͤre dieses ein verfassungswidriges und im höchsten Grade verwerfli⸗ ches Unternehmen. ?
Man hegt in der City die Hoffnung, daß die Bemü—⸗ hungen des . um a ann, Er sparnisse ju bewirken, guten Erfolg haben werden. Selbst die Oppo—-
e. fie , re, lassen dem Herzog von Wellington die Gerech⸗ er den Finanz⸗Ausschuß hierin in r soll versprochen haben, daß er alle en werde, in Ausführung isherigen Stande der Unter— Ersparniß von nicht weniger
e widerfahren, da eder Art unterstuͤtze. Ersparnisse, die derselbe emp bringen wolle. Nach dem suchungen hofft man, daß eine . als 2 Millionen bewirkt wird, Herzog ist ungemein thätig, er steht um Uhr auf, von 3 bis 11 Üühr arbeitet er zu Hause, worauf er sich nach dem Schatkammer⸗Amt begiebt und dort, wenn nicht Cabinets-Versammlungen statt finden, bis gegen 5 Uhr bleibt. Vorgestern erstattete der Recorder von London abermals einen Bericht an den König uber 23 zum Tode verurtheilte Verbrecher; 11 derselben haben das 2oste Jahr noch nicht erreicht, darunter ist ein Knabe von 12, Einer von 13, einer von 15 und zwei junge Mädchen von 17 Jahren; Letter sind wegen Straßenraubes verurtheilt. Nur drei, worunter ein Verfälscher von Banknoten, werden die Todesstrafe er⸗ leiden, die Uebrigen werden deportirt.
In Cambridge fand vorigen 314 ein anmuthiger Austausch von 9 zwischen einem Richter und zwei Dieben statt. Als der Richter y nämlich die Sentenz bekannt inachte, wonach sie auf 1 Jahre deportirt werden sollen, antwortete der eine Dieb: „ich hoffe, daß Ihre Herr⸗ lichkeit hier werden sitzen bleiben, bis ich wiederkomme.“ Der andere Verbrecher, beiläufig gesagt, ein Frauenzimmer, redete den Richter folgendermaßen an; „möge der Teufel mit Ihnen zur Holle . und Sie dort behalten, bis ich wiederkomme; und möge Ihre Perrück' dem ewigen Höͤl⸗ lenfeuner zur Nahrung dienen.“ Der Richter sagt: hierauf
dem Erstern, daß er, da er nun auf Reisen gehe, ihm den Nath ertheilen wolle, daß, wenn er es bei seiner Rückkunft
; gut finden sollte, einen Englischen Richter bel der Er⸗ füllung seiner Pflicht zu beleidigen, er seinen Ersindungs⸗ hr anstrengen und nicht den seit hundert Jah⸗
sollte; was aber die artige Redensart der Lady betreffe, so habe sie in der That ein originelles Complimentar⸗Buch stu⸗ diert; uͤbrigens werde er dasür Sorge tragen, daß sie bei⸗ derseits recht bald in den Stand gesezt würden, die neu Bühne zu betreten, wezu sie sich vermöge ihrer ausgejeich= neten rednerischen Talente so vorzüglich eigneten. Rußland.
Glaubwürdigen Nachrichten aus St. Petersburg zufolge
oll der Frieden zwischen Rußland und Persien am 9. (21) 22 abgeschlossen worden sein. . ö ieder lande. Brüässel, 23 Mir. Am 21sten und 22sten d. M. ist eine neue Erderschütterung in verschiedenen Theilen der
Riederlande wahr genommen werden, auch von Löwen wird
berichtet, daß man daselbst oscillatorische Bewegungen ver— Err habe. Der Barometerstand war eben so . als dem früheren Erdbeben Den Abend er en Blitze die Luft durchkreuzt, und man versah sich em. mes, eich denen, die bei dem Wechsel des Winters mie dem nge zü erfolgen pflegen. — Selbst zu 2rd be man auf Ahnliche Art denselben Abend Blitze kalter und regn Luft so wie den folgenden Tag einige
Donnerschläge. Derfelbe Gewitter ⸗Sturm ist auch die Ver.
anlaßung zu elnem Üngigcksfall. gewesen, ludem ein Tage—⸗ loͤhner bei — den Bü gerödtet wurde. ; Ueber das Verhaltulß der anten in den Städten der Nle— derlande glebt das Journal de la 33 solgende Nachricht: Mehrere Personen haben 6. dem neu n Zusiande der Din e Br üssel ven allen Nieder laͤndischen Stadeen allein
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gewonnen habe, und daß uberhaupt dlese Stadt sich auf Kosten der Provinzen verschönere; doch der Reisende, der mehrere unserer Gegenden und Städte zu sehen Gelegenhelt hat, wird weit entfernt sein, diese Meinung zu theilen, da er uberall Werke schoͤner Art, reinliche Sträßen und prachtvolle öffentliche Gebäude sich erheben sieht. Eine unmittelbare Folge von allen diesen Bestrebungen ist aber auch der gesün—
der? Aufenthalt, den nun die so verschönerten Städte ge—
währen und zu dessen Vervollkommnung die Behörden, so viel nur immer moglich, beitragen. nter den neuen Ge⸗ bäuden, welche so eben errichtet werden, nennen wir zuvör⸗ derst das Rathhaus zu Namur, nach dem Entwurfe des
rn. Blanpain zu Bruͤssel, der auch in Folge desselben als Stadtbaumeister dahin berufen ist und den Bau selbst leiten wird. Auch Termund, ein sonst weit unbedeutenderer Ort, läßt ein neues Communal⸗-Haus errichten, welches mit den schönsten neuern Gebaͤuden im ganzen Reiche um den Rang wird streiten knnen. Dieses Gebäude wird ein sehr großes
Viereck in gutem Styl bilden und seiner Bestimmung ganz
entsprechen; es wird denselben Raum, wie das vorige, ein nehmen; auch wird das letztere dann erst abgebrochen wer⸗ den, wenn das neue so weit vorgerückt ist, daß die obrig⸗ keitlichen Versammlungen darin abgehalten werden können. In Rotterdam ist man mit dem 3 eines neuen Rath⸗ hauses beschaftigt, welches sich durch Anordnung der eiuzel⸗ nen Theile und durch Geschmack in der Ausführung auf gleiche Weise empfehlen wird. — Kaum waren m
es in jenem Blatte weiter, in den Marz getreten,
diese . Arbeiten mit ernenerter Len r n , wurden. Schon wird das Material zur Brucke der Dischofs= Straße, zur Fischerbrücke, zum Irrenhause bereit gelegt. Das Gebaͤude der Handelsgesellschaft steht schon über dem ersten Geschoß und der Garten am 6 Pallaste wird vergrößert. Der Pallast des Erbprinzen sist seiner Vollen⸗ dung nahe. Das Conservatorlum für den Tanz ist bereits vollendet. Bei diesem Baue sind gewölbte Bogen aus Holz ge⸗
braucht worden, die dem obern Stockwerk eine bisher nie zu er=
reichende Festigkeit geben, und welche die Anwendung von Saulen in den untern Sälen gan entbehrlich machen. Man hat von der⸗ selben Methode auch bei Errichtung der Böͤrse Gebrauch gemacht. Noch 6. 82 13 auf * schnen n
zu errichten; aber wenn auch dies stehen wird, 2 — noch zur Vollendung der 2 enes . arkts noch etwas fehlen, nämlich eine le ersten Königs der Niederlande. Wahrlich, kein Platz kann fuͤr ein Denk⸗ mal dieser Art mehr geeignet, sein, als eben dieser. Die alte Probstei von der Capelle, welche 1134 von Gott⸗ ried dem Bärtigen, Herzog von Brabant, dem Abt vom seiligen Grabe zeschenlt wurde, damit er sie in eine, unter
einer Aufsicht stehende Probstei der Benediktiner verwandeln
möchte, wird abgebrochen und eine neue Straße wird bier entstehen, die aus der Geiststraße in die Ursulinerstraße füh ren und vielerlei alte Mauern mit einem Male verdrängen
wird. Deu ctschland. Würtembergische Lammer der Abgeordneten. doste Sitzung. Der Abgeordnete Schleyer erstattete gutacht⸗
lichen Bericht über den Inhalt der königlichen Entschlle, Fung, welche die Beschlüͤsse der Kammer, den Gesetzentwurf
wegen des Burger, und Veisitzrechts mit wenigen Aus nahmen bestätigte. In das Gesetz soll nunmehr die Re stimmung aufgenommen werden, 21 der B einer Ge- mende, unter Beibehaltung seines bisberlgen Dnrgerrechte, das Bürger, und Vessitzrecht ner andern Gemeinde nur fuͤr seine Person und ohne 0 selne Ehefrau und auf seine Kinder erwerben kann. Sollte der Fall eintreten, daß ein solcher Genosse zweier oder mehrerer Gemeinden der oͤffentlichen unter an g bedurfte, so ist die Konkurrenz zu derselben, unter Berücksichtigung des rein persoͤnlichen oder Famillenverbandes mit den einzelnen Gemeinden, durch die Ri ain n ger nn, ,. Die Weschlässe der Lam mer wegen der fuͤr die ker; s 4 . Gebühren erdlelten mit undedenten, 2 die Genehmig der Regierung, so daß die gesetzlich· Be 3 * dahin geht: Die Ge bähr sär die Aufnahme n das Verstkrecht darf die Hälfte der Bur mee fenih. nicht übersteigen. Von der Lehrern ist das Maximum in elner Gemeinde erster Classe auf 1 Ii, jwelter Ciasse auf S0 Fl. dritter Classe anf 3 Fi. besüimmt. Stuttgart, 25. März. Das Vennden St Mal. des Königs ist, den Umstanden nach, erwänscht. More Ma. die Königin haben gestern zum erstenmale eine kurze Zeit
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6 jn das Bürger, und Bei ⸗