1828 / 94 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Rechte Dom Pedrs s,

mäß, sich benahmen; mehr als alle Uebrigen aber ha

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zur Attgemeinen Preußischen

Staats- Zeit ung N r. 94.

2 6 66 l wan (in einem Pa on vom 22. = riser e,, . die bereits bekannte Ankunft des

Generals Saldanba zu Liffabon noch folgendes Nähere; So bald der General im eto

Admiralschiffs gebracht, wo alle Offi⸗ j ungesaumt e,. Alufwärtung machten. Unter den Umständen in denen sich Portugal dermalen be⸗

det die neuesten Erelgnisse nicht unbekannt sein konnten

selbst an die * aller Truppen 3 stellen, um die 2

zu machen. Türkei und Griechenland. 235 Nachstehendes ist der Schluß des (im vorigen Blatt

ochenen Aufrufs des Grlechischen Patriarchen an seine

* Glaubensbruͤder in pelagus: ; „Folgendes sind die eigenen Worte unserer en gn Regierung (in dem Antwortschreiben an den Patriarchen); sie sprechen ihr , Wohlwollen ganz aus ?“

„Wohl ist es weltbekannt, wie das richtig bemerkt und anerkennt, mit welcher Guͤte und Groß— muth die Ottomanische Regierung jederzeit alle ihre Unter— thanen ohne Unterschied, die unter ihrem Scepter leben, be⸗ handelt hat, so lange sie nicht von dem Pfade ihrer Treue und Pflicht abwichen und ihrem Stande, als Dee ge ge⸗ en die Griechischen Unterthanen in Morea und auf den Inseln des Archipelagus sich der Gnade ihres Monarchen zu erfreuen gehabt; sie haben fortwährend, unter dein weit umfassenden ute der Osmanischen Regierung, jeden erwäanschten Wohlstand, Ruhe und Sicherheit Ce er, Jeder war nach selnen Verhältnissen, in den tand geseßt, mit Leichtigkest sich seinen Unterhalt zu er— werben, und ungehindert zu Lande und zur See Handel zu treiben. Anstatt dlese glückliche Lage, in der sie sich befan— den, dankbar zu erkennen, haben sie sich eitlen Hirngespinn⸗ sten hingegeben 23 in ihrer Verblendung sich so welt ver, essen, daz sie 2 ö Fahne des Aufruhrs gegen die hohe Pforte, re und i sater Vohlthäterin, zu erheben wagten. So e selbs * Ruhe und ihren Wöhlstand verscherst, baben gehandelt, als suchten sie durch ihr: Halsstatrigkel⸗ immer verschähstzr. Strafen zujnziehLen. Dessen un= ,, , , en, Hlelelben um züchten, wil f?! * getreu, sich nicht verdienten, noch ge⸗ e Maa )

9 e. Manßergeln der Streng? zu gebrauchen; sondern

dem sie diejenigen ĩ . Rebellion wider * hnen, zut Str ae zog, die in der

orea und auf den Inseln des Archi⸗

ĩ ĩ verharrten, hat sie nichts unterlassen , re vergangenen U 1 den Schleler der Ver gesfenhest aber

r gaorfen, sobald sie sich zur mit den Mitteln zur a . sich seitdem, wie früher,

ihres ehemaligen Wohlstandes 3 ihrer Ruhe und

äfstigt, wie dies dur

n , m ener ge Thatsachen inlde ig . griffenen e 2 * die abrigen in Aufstand be⸗ Weg, den sie 2 * geben; wenn sie ein ehen, daß der so wie sie bee * E nichts Gutem führe, und daß, erntet haben, sie auch in Ungluck und Taͤuschung einge, vergeblicher Hinopfer unft nichts Anderes, als, nach Frilchte des —— 1 ihres Lebens und lhrer Habe,

ö * Reue ernten werden; wenn sie der Gnade und Großmuth ** Schuld bereuen, und sich

wird auch diese, nach Erfordernm ohen Pforte unterwerfen, so

auf die unzweideutigste Art die des heiligen Gesetzes, ihnen

lstandigste Amnestle zusichern,

atriarchat sehr

und sie, so lange sie ihren Unterthanen⸗-Pflichten treu blel⸗

un, ne mehr in der Folge wegen ihrer begangenen Ber * zur Rechenschaft 3. en. Ihre liegenden Güter nd ander? Besitzungen, obschon, sie nach dem heillgen Ge= setze, als der Psorte anheimgefallen betrachtet werden koͤnn⸗ ten, und es Letzterer demnach frei finde, sie in Desit zu nehmen, und daruͤber nach Willkühr zu verfügen, wer⸗ den dennoch, bloß aus Gnade und Erbarmung . vo⸗/ rigen Eigenthümern, wenn dieselben . e n n sollten sie aber gestorben ein hren gesetzlichen n ausgefolgt werden )

Länder unabhängiges ea , 14 ohen Pforte sind, und diese das Recht haͤtte, in der 2 waltung derfelben alle jene Aenderungen vor . 1 sie fuͤr zweckdienlich erachten wurde, so will sie 9 z 2 Gnade und Erbarmung, sewohl in , als äͤbrigen Griechenland, die alte Verfassung so wie ö her Hie enn wieder herstellen, und die Re ements erne ö ern, welche den Bewohnern dieser Linder allen Schutz un alle Wohlfahrt zusichern, und wird über deren Deo bachtunß streng gewacht werden. Die Muselmänner werden, wle vordem, sich in ihren alten Wohnsitzen, und in den festen

lätzen niederlassen; eben so werden di⸗ Griechen, nachdem

k. als Rajah s, die in ihren Händen befindlichen Kanonen und andere Waffen und w , an die Abgeordneten der hohen 2. werden abgellefert haben, nach ihren vori⸗ gen Wohnplätzen zurückkehrẽn. Sie werden in den unge störten Besitz ihrer Kirchen treten, und in denselben ihren Eultus frei ausuͤben dürfen y man berechtiget ware von ihnen die selt s bis? Jahren rückstän igen Abgaben, die Kopf⸗ steuer sowohl als die ubrigen Contributionen, und außerdem einen Schaden /Ers⸗ fuͤr die so beträchtlichen Summen, welche der Fiscus aus nlaß der Insurrection auszulegen , war, zu fordern, so werden ihnen dennoch, in gnädlger R ck⸗ sicht auf dle zu ihren Gunsten stattgefundene Einschreitung und Fuͤrbitte, alle diese Entrichtungen gänzlich erlassen wer⸗ den; überdies will die * Pforte, um einen auffallenden Beweis ihrer Großmuth gegen ihre Unterthanen, und eine . Buͤrgschaft der Amnestie * liefern, die Denjenigen zu eil werden soll, welche ihre Verirrungen abzuschwoͤren be⸗ relt sind, aus besonderer Gnade ihnen alle Steuern, sowohl den gefetzlichen Charadsch (Kopfsteuer), als die übrigen Ab⸗ gaben, 5 ein ganzes Jahr im Voraus, vom Tage ihrer Unterwerfung an gerechnet, erlassen.— Die Statthalter⸗ schaft der Mera wird einem Gerechtigkeit liebenden und wohldenkenden Pascha anvertraut werden, der seine Najah s mit Guͤte und Menschlichkeit behandeln wird, mit Einem Worte, die Osmanische Regierung wird alle Mittel anwenden,

um ihren Griechischen Unterthanen Ruhe und Wohlstand zu

verbüͤrgen, und sie gegen jede Gewaltthätigkeit und Bedrük⸗

kung sicher zu stellen. Dles sind die Veguͤnstigungen, welche

Se. Hoheit in ihrer Großmuth geruhen wird, den Srle= chen zu erthellen. Wenn 1 diese ihnen gnädigst zuge⸗ sicherten Wohlthaten nicht nach ihrem Werthe schäen, und noch ferner auf revolutionalren, die Grenzen * bůrger⸗ chen Stellung, als Rajah 's, überschreitenden Forderungen bestehen sollten, so würde man ihnen durchaus keine wei⸗ tern Beguͤnstigungen zugestehen können, und die Umstände würden es auf keine Art gestatten. Wenn ihre Un— terwerfung binnen der Frist von drei Monaten Statt sin⸗ det, so können sie sich versichert halten, der so eben aus einander gesetzten, ihnen verheißenen De n n , theil⸗ ts zu werden; wenn sie aber, nach Ablauf däeser rlst noch fernerhin In ihrer Widersebzlichkelt verharren sollten, so werden sie sich die Folgen elbst zunüschrei⸗ ben haben, und der Strafe nicht entgehen, die ire Verbre—⸗ chen hlenieden und jenseits erwarten. Dies wird hiemit zur Wissenschaft des Patriarchen gebracht, und demselben zegenwärtiges Antwort Schrelben mit dem Auftrage zugestellt, bie darin enthaltene Ammnestie, nebst den übrigen Punkten, den Griechlschen Insurgenten gehörig kund zu machen, und sie zur Darnachachtung aufzufordern.“

„Wir zwelseln nun nicht mehr“ (schlleßt der Patriarch in selnem Ausrufe) „daß alle diese hier angeführten, ausge= zelchneten Gnaden, welche die Hohe Pforte, r,. e⸗ meinschaftliche Fuͤrbitte zu ertheilen geruht hat, Euch in de hem Grade erfreuen, seden Argwohn, den man Euch bei⸗ gebracht haben durfte, zerstyͤren, alle nach sbrigen Zweisel ver⸗

Hrwohl be von den Jufur

sie fr⸗·

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